EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
limmissionspunkte abzubilden. Hier ist sind auch frequenzabhängige Effekte der Schallausbreitung wie Bodendämpfung<br />
oder Schirmwirkung von Objekten zu berücksichtigen. Bei Planung von Lärmschutzmaßnahmen muss deren<br />
Vorhandensein als weitere Zustandsvariante berechnet werden. Die Beurteilungspegel werden üblicherweise mit<br />
Hilfe eines normgemäß arbeitenden Computerprogramms ermittelt, das die Ausgabe von Schallimmissionspegeln<br />
sowohl für einzelne Punkte wie auch als Rasterlärmkarte ermöglicht. Dabei werden die wesentlichen Immissionspunkt<br />
so gewählt, dass sie sie am stärksten lärmexponierten Punkte eines zusammenhängenden Siedlungsgebietes<br />
darstellen, sodass bei Einhaltung der Grenzwerte an diesem Punkt von einer Einhaltung im gesamten Siedlungsgebiet<br />
ausgegangen werden kann. Falls dies nicht durch einen einzelnen Punkt erreicht werden kann, sind mehrere<br />
Immissionspunkte heranzuziehen. Als Immissionspunkthöhe wurde 4 m über dem Boden an der am stärksten exponierten<br />
Gebäudefassade festgelegt.<br />
Die so ermittelten Beurteilungspegel können nun mit den Grenzwerten für den Gesundheitsschutz, mit Richtwerten<br />
nach Flächenwidmungskategorie, der ortsüblichen Schallimmission oder den durch die SchIV gegebenen Grenzwerte<br />
verglichen werden. Je nach Ergebnis können weitere Lärmschutzmaßnahmen oder eine individuelle lärmmedizinische<br />
Beurteilung notwendig sein. Weiters können die kritischen Zeiträume identifiziert werden, in denen die Einhaltung<br />
der Grenzwerte auch deren Einhaltung in anderen Zeiträumen gewährleistet.<br />
Im einzelne wurden folgende Methoden angewandt:<br />
Schienenverkehr:<br />
- Beurteilung der Neubaustrecken nach SchIV mit vorbelastungsabhängigen Grenzwerten, wobei diese dem Vorsorgegedanken<br />
entsprechend um 5 dB reduziert wurden<br />
- Beurteilung der Bestandsstrecken gemäß SchIV und Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken<br />
der ÖBB<br />
- Der Beurteilungspegel wird mit Schienenbonus von 5 dB ermittelt (Lr = LAeq - 5dB)<br />
- Bei Grenzwertüberschreitungen werden Lärmschutzmaßnahmen entsprechend dem Wirtschaftlichkeitskriterium<br />
der SchIV geplant, um die Grenzwerteinhaltung zu gewährleisten<br />
- Als Prognosezustand wurde der Auslegungsfall gewählt.<br />
Straßenverkehr:<br />
- Der bauinduzierte Verkehr auf öffentlichen Straßen wird betrachtet.<br />
- Die Beurteilung erfolgt nach ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1 (2008) entsprechend der dortigen Grenzwerte. Diese stützt<br />
sich zur Ermittlung der Beurteilungspegel auf die RVS 04.02.11.<br />
- Bei Grenzwertüberschreitung sind Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />
- Falls die Grenzwerte unterschritten, der Planungswert Lr,PW (Minimum aus Lr,FW und Lr,o) aber überschritten<br />
ist, ist eine weitere schalltechnische und lärmmedizinische Beurteilung notwendig<br />
- Bei Unterschreitung des Planungswertes Lr,PW sind keine weiteren Maßnahmen notwendig<br />
Bau-, Deponie-und Anlagenlärm:<br />
- Die Lärmimmissionen aus dem Betrieb von Baustellen, Deponien und Anlagen im Baugebiet (Brecher, Förderbänder)<br />
werden wie Anlagenlärm behandelt, da deren Betriebsdauer erheblich länger als die üblicher Baustellen<br />
ist (teilweise mehr als 10 Jahre).<br />
- Die Beurteilung erfolgt nach ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1 (2008) entsprechend der dortigen Grenzwerte. Diese stützt<br />
sich zur Ermittlung der Beurteilungspegel auf die RVS 04.02.11.<br />
- Bei Grenzwertüberschreitung sind Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />
§31A GUTACHTEN - 81 -