Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...
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ÄNDERUNGSVERFAHREN - GENEHMIGUNG<br />
DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 MÜHLVIERTLER SCHNELLSTRASSE<br />
Abschnitt Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
Km 0,0+00.000 – Km 22,0+35.500<br />
SICHERHEITSBEURTEILUNG<br />
<strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong><br />
Verfasser/in:<br />
Fachbereich <strong>Tunnel</strong>sicherheit<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte<br />
Amstein + Walthert Progress AG<br />
Fachbereich Geotechnik,<br />
<strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.<br />
Dietmar Adam<br />
Geotechnik Adam ZT GmbH<br />
Andreasstrasse 11 Wiener Straße 66-72/15/4<br />
CH-8050 Zürich<br />
A-2345 Brunn am Gebirge<br />
Zürich und Brunn am Gebirge, 7.06.2013<br />
Auftraggeber:<br />
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,<br />
INNOVATION UND TECHNOLOGIE<br />
SEKTION IV, GRUPPE STRASSE<br />
RADETZKYSTRASSE 2, 1030 WIEN
ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
INHALT<br />
1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ................................................................ 1<br />
1.1 Allgemein......................................................................................................... 1<br />
1.2 Auftragserteilung ............................................................................................ 1<br />
1.3 Inhalte der <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong> ................................................................ 1<br />
2 PROJEKTBESCHREIBUNG ALLGEMEIN ......................................................... 3<br />
2.1 Allgemein......................................................................................................... 3<br />
2.2 Technische Kurzbeschreibung ...................................................................... 3<br />
2.3 <strong>Tunnel</strong>daten .................................................................................................... 6<br />
3 PROJEKTBESCHREIBUNG (BEFUND)............................................................. 7<br />
3.1 Beschreibung Betriebs- und Sicherheitsausrüstung .................................. 7<br />
3.2 Entwässerungssystem ................................................................................... 9<br />
3.3 Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen ............................................... 11<br />
3.4 Prüfung Betriebs- und Sicherheitsausrüstung .......................................... 14<br />
3.4.1 Methodik der Prüfung ..................................................................................................... 14<br />
3.4.2 Prüfung .......................................................................................................................... 15<br />
3.5 Sensitivität Risikoäquivalent-Wert in Abhängigkeit zum Verkehr ............ 21<br />
3.6 Prüfung Entwässerungssystem .................................................................. 22<br />
3.6.1 Allgemeines ................................................................................................................... 22<br />
3.6.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................. 22<br />
3.7 Prüfung Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen ................................ 24<br />
3.7.1 Allgemeines ................................................................................................................... 24<br />
3.7.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................. 25<br />
4 FRAGENBEANTWORTUNG ............................................................................. 27<br />
4.1 Fragen Fachgebiet <strong>Tunnel</strong>sicherheit .......................................................... 27<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite i<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam
ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
4.2 Fragen Fachgebiet Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit ............ 32<br />
5 MASSNAHMEN ................................................................................................. 34<br />
5.1 Fachbereich <strong>Tunnel</strong>sicherheit ..................................................................... 34<br />
5.2 Fachbereich Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit ...................... 35<br />
6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ......................................................................... 38<br />
7 VERZEICHNIS DER GRUNDLAGEN ................................................................ 39<br />
8 ZUSAMMENFASSUNG ..................................................................................... 40<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite ii<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam
ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN<br />
1.1 Allgemein<br />
Für das Bauvorhaben „S10 Mühlviertler Schnellstraße Abschnitt Süd von Unterweitersdorf<br />
bis Freistadt Nord“ waren nach den Bestimmungen des Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes<br />
(STSG) Verfahren <strong>für</strong> die Genehmigung der <strong>Tunnel</strong>-Vorentwürfe <strong>für</strong> die nachfolgend<br />
aufgelisteten <strong>Tunnel</strong>s, mit jeweils einer <strong>Tunnel</strong>länge von mehr als 500 m, durchzuführen:<br />
<br />
<strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong><br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<strong>Tunnel</strong> Neumarkt<br />
Unterflurtrasse Lest<br />
Unterflurtrasse Walchshof<br />
<strong>Tunnel</strong> Manzenreith<br />
Diese Verfahren wurden mit Bescheid vom 3. Juli 2009; GZ. BMVIT-314.410/0024-II/ST-<br />
ALG/2009 abgeschlossen. Mit Schreiben vom 15. März 2012 stellte die Projektwerberin den<br />
Antrag auf Genehmigung von Änderungen von <strong>Tunnel</strong>bauwerken und legte neue <strong>Tunnel</strong>-<br />
Vorentwürfe vor. Aufgrund der Vielzahl an Änderungen müssen die <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong>en<br />
<strong>für</strong> die oben aufgeführten <strong>Tunnel</strong> neu erstellt werden.<br />
1.2 Auftragserteilung<br />
Im Rahmen des Verfahrens <strong>für</strong> die Genehmigung des <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurfes wurde bereits<br />
eine entsprechende <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong> im Auftrag des <strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong> Verkehr,<br />
Innovation und Technologie erstellt. Aufgrund zahlreicher beabsichtigter Änderungen war<br />
eine erneute <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong> durchzuführen.<br />
1.3 Inhalte der <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong><br />
Die <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong> <strong>für</strong> den <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong> besteht aus folgenden Teilbereichen:<br />
<br />
Beschrieb der Betriebs- und Sicherheitsanlagen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Beschreibung des Entwässerungssystems hinsichtlich STSG<br />
Beschreibung der Brandbeständigkeit von baulichen Anlagen hinsichtlich STSG<br />
Prüfung der Betriebs- und Sicherheitsanlagen anhand STSG, Leitfaden ILF, RVS<br />
Prüfung des Entwässerungssystems hinsichtlich STSG<br />
Prüfung der Brandbeständigkeit von baulichen Anlagen hinsichtlich STSG<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 1<br />
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S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
<br />
<br />
Fragenbeantwortung<br />
Maßnahmen<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 2<br />
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S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
2 PROJEKTBESCHREIBUNG ALLGEMEIN<br />
2.1 Allgemein<br />
Gegenständliches Vorhaben der vorliegenden Einreichunterlagen ist der Bau und Betrieb<br />
des Abschnittes von Unterweitersdorf bis Freistadt Nord der S10, Mühlviertler Schnellstraße<br />
kurz „S 10 Süd“.<br />
Der südliche Abschnitt der S10 vom baulichen Ende der A7 bei Unterweitersdorf bis<br />
Freistadt Nord erweitert das hochrangige österreichische Straßennetz in Richtung<br />
Tschechien.<br />
Das Vorhaben soll zu einer besseren Vernetzung der Region Freistadt mit dem Großraum<br />
Linz beitragen unter der besonderen Berücksichtigung der daraus resultierenden<br />
regionalwirtschaftlichen Impulse.<br />
Darüber hinaus trägt das Vorhaben zu einer Lösung von bestehenden lokalen<br />
Verkehrsproblemen (z.B. Stadtdurchfahrt Freistadt) sowie zur Verbesserung der<br />
Pendlersituation bei.<br />
2.2 Technische Kurzbeschreibung<br />
Die S 10 Mühlviertler Schnellstraße, Abschnitt Süd Unterweitersdorf – Freistadt Nord, weist<br />
eine Gesamtlänge von 22,0355 Kilometern auf. Die Linienführung ist durch die Topographie<br />
des Planungsraumes geprägt, die Strecke ist durch eine ständige Abfolge von <strong>Tunnel</strong>- und<br />
Freilandstrecke charakterisiert. Aus topographischen Gründen sind insgesamt 4<br />
bergmännische <strong>Tunnel</strong> zu errichten, weiters ist die Errichtung von 4 Unterflurtrassen<br />
(insbesondere aus Lärmschutzgründen) vorgesehen.<br />
Die S 10 wird in ihrem gesamten Bereich mit getrennten Richtungsfahrbahnen mit je 2<br />
Fahrstreifen und beidseitigem Abstellstreifen ausgebaut. Nur im Bereich <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong><br />
wird auf Grund der hohen Längsneigung eine Kriechspur vorgesehen. Ausgehend von den<br />
durch die Zielsetzung definierten Anforderungen ergeben sich die folgenden<br />
Streckencharakteristika:<br />
Durchgehend 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Anbaufreie Trassierung, niveaufreie Anschlüsse<br />
Straße durchgehend mit Mitteltrennung und Abstellstreifen<br />
Projektierungsgeschwindigkeit Vp = 100 km/h<br />
Mindestradius > 400 m<br />
Längsneigung max. 4 % bei offener Streckenführung sowie im <strong>Tunnel</strong><br />
Zur Verbindung der S 10 mit dem untergeordneten Verkehrsnetz sind insgesamt 6<br />
Anschlussstellen vorgesehen:<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 3<br />
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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Die Anschlussstelle Unterweitersdorf dient der Anbindung der Gemeinden Unterweitersdorf,<br />
Wartberg ob der Aist und Hagenberg sowie in weiterer Folge der Stadt Pregarten. Hier<br />
kreuzen sich die verkehrlich stark belasteten Landesstraßen B 310 und B 124. Die<br />
Gemeinde Neumarkt i. M. wird im Süden durch die Halbanschlussstelle Neumarkt<br />
angebunden. Die Anbindung der Gemeinde Kefermarkt erfolgt durch die Anschlussstelle<br />
Kefermarkt, welche sich im Bereich des Kreuzung der S 10 mit der B 310 bei Lest befindet.<br />
Im Raum Freistadt befinden sich die AS Freistadt Süd, die AS Grünbach / Sandl (B 38)<br />
sowie die AS Freistadt Nord. Durch diese Anschlussstellen wird die verkehrliche<br />
Entlastungswirkung der S 10 <strong>für</strong> die Stadt Freistadt wesentlich erhöht. Die AS Grünbach /<br />
Sandl (B 38) dient insbesondere der Anbindung der stark befahrenen Landesstraße B 38 aus<br />
Richtung Grünbach / Sandl / Gmünd - NÖ.<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 4<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam
ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Abb. 1: Schematische Trassendarstellung (Quelle: ASFINAG),<br />
<strong>Tunnel</strong>längen nicht aktuell<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 5<br />
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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
2.3 <strong>Tunnel</strong>daten<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 6<br />
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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
3 PROJEKTBESCHREIBUNG (BEFUND)<br />
3.1 Beschreibung Betriebs- und Sicherheitsausrüstung<br />
In den folgenden Passagen sind ausgewählte BuS kurz beschrieben. Für ausführlichere<br />
Informationen wird auf den Technischen Bericht Betriebs und Sicherheitseinrichtungen<br />
verwiesen.<br />
Fluchtwegkonzept<br />
Die <strong>Tunnel</strong> der S10 sind zweiröhrig und werden im Richtungsverkehr befahren. Für die<br />
Selbst- und Fremdrettung stehen alle ca. 250m begehbare Querschläge bereit. Über erhöhte<br />
Seitenstreifen gelangen die flüchtenden Personen sicher zu den Querschlägen bzw. ins<br />
Freie. Das Lüftungssystem ist derart gesteuert, dass die Fluchtwege rauchfrei bleiben und<br />
ein Backlayering (Rückströmen und Verrauchung der Röhre) möglichst unterbleibt. Die<br />
Fremdrettung erfolgt mittels der Ereignisdienste, welche über die S10 oder das<br />
untergeordnete Strassennetz anfahren.<br />
Energieversorgung<br />
Die Versorgung der S10 erfolgt über je eine 30kV Übergabestelle in der BS <strong>Götschka</strong> Süd<br />
und im Bereich Freistadt. Zur Versorgung der einzelnen <strong>Tunnel</strong>anlagen erstellt die<br />
ASFiNAG ein 20kV-Netz. Bei Ausfall einer Übergabestelle kann die andere Übergabestelle<br />
die gesamte Strecke versorgen.<br />
Sicherheitsstromversorgung<br />
Die Sicherheitsstromversorgung wird gemäss den RVS-Anforderungen ausgeführt und hat<br />
eine Autonomiezeit von 1 Stunde plus 20 Minuten Reserve. Um gegen längere Stromausfälle<br />
gerüstet zu sein werden in der Betriebszentrale sowie den Betriebsstationen Anschlüsse <strong>für</strong><br />
ein mobiles Notstromaggregat vorgesehen. Das mobile Aggregat speist die SSV.<br />
<strong>Tunnel</strong>beleuchtung<br />
Die Auslegung der Einfahrtsbeleuchtung wird durch eine Abschätzung vorgenommen, da<br />
noch keine Aussenleuchtdichtewerte ermittelt wurden. Damit ergeben sich 194 cd/m 2 im<br />
Südportal und 205 cd/m 2 im Nordportal bei 100 km/h und Gegenstrahlbeleuchtung. Die<br />
Länge der Einfahrtsbeleuchtung beträgt 278 m resp. 293 m. Es gelangen NaH-Lampen mit<br />
150 W und 400 W zum Einsatz.<br />
Die Beleuchtung der Innenstrecke besteht aus Punktleuchten mit symmetrischer<br />
Lichtverteilung (Metallhalogendampflampen). Jede zweite Leuchte der Innenstrecke wird als<br />
Notleuchte mit SSV-Versorgung ausgebildet und mit Kabeln mit erhöhtem Funktionserhalt<br />
E180/E30 versorgt. Die Leuchtdichte der Innenstrecke beträgt 4.80 cd/m 2 .<br />
Die Beleuchtungssteuerung erfolgt mittels Leuchtdichtekameras ausserhalb des Portals<br />
sowie in der Einfahrtsstrecke.<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 7<br />
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S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Beleuchtung Vorportalzonen<br />
Im Vorportalbereich ist eine Beleuchtung mit 250 W NaH-Leuchten auf 150 m vorgesehen.<br />
<strong>Tunnel</strong>lüftung<br />
Die <strong>Tunnel</strong>röhren werden mit einer Halbquerlüftung ausgerüstet, mit Axialventilatoren über<br />
den Portalen und zusätzlichen Strahlventilatoren zur Längsgeschwindigkeitssteuerung. Im<br />
Brandfall erfolgt eine Absaugung der Rauchgase über die Abluftklappen in der<br />
Zwischendecke. Die Brandfalllüftung wird auf einen 50 MW Brand ausgelegt.<br />
Steuerungsparameter sind CO, Trübe, Brandalarm und Verkehr. Die Lüftung ist auf den<br />
Betrieb als RV <strong>Tunnel</strong> ausgelegt.<br />
Notrufanlage<br />
Als Notrufsystem wird ein IP-basiertes Notrufsystem realisiert. Die Anbindung der<br />
Notrufeinrichtungen im <strong>Tunnel</strong> und an den Portalen geschieht über das ASFiNAG<br />
Access SM-Kabel.<br />
Notrufeinrichtungen befinden sich im <strong>Tunnel</strong> in Notrufnischen, in den Kavernen sowie<br />
an den Portalen in Notrufkabinen. Die Handgefahrenmelder werden behindertentauglich<br />
ausgeführt.<br />
Beschallungsanlage<br />
Die Beschallungsanlage ist <strong>für</strong> die Orte Haltebuchten, vor Einfahrtsportalen, in<br />
Pannenbuchten und in den Kavernen vorgesehen. Einsprechmöglichkeiten befinden sich in<br />
der Überwachungszentrale und der Betriebszentrale. Es kann manuell oder mittels<br />
Textkonserven beschallt werden.<br />
Fernsprecheinrichtung<br />
Eine Fernsprechanlage mit fest installierten Telefonapparaten wird auf einem eigenen<br />
Netzwerk (Kupfer) realisiert.<br />
Gefahrenmeldeanlage<br />
Die Gefahrenmeldeanlage besteht aus Handgefahrenmeldern, Handfeuermeldern,<br />
automatischen Rauchmeldern, Linienmeldesystemen im Fahrraum, den<br />
Brandmeldeunterzentralen und der Brandmeldezentrale.<br />
Verkehrslichtsignalanlage<br />
Die Verkehrslichtsignalanlagen sind in LED Technik vorgesehen und sind im Freien über der<br />
Fahrbahn und im <strong>Tunnel</strong> beidseits der Fahrbahn angeordnet. Die Ansteuerung der<br />
Lichtsignale erfolgt von Verkehrssteuerzentralen einerseits über die automatischen Abläufe<br />
und andererseits manuell von der ÜZ oder BZ. Eine automatische Ansteuerung erfolgt<br />
von der Notrufanlage, der Gefahrenmeldeanlage, der Luftgüteerfassung und der<br />
Verkehrserfassung.<br />
Verkehrserfassung<br />
Erfasst werden KFZ in mind. 5 Kategorien, mittlere Fahrgeschwindigkeit, maximale<br />
Fahrgeschwindigkeit und Stau. Es sind Doppel-Induktionsschleifen vorgesehen.<br />
Verkehrsbeschilderung<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 8<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam
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S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Die Verkehrsbeschilderung umfasst Geschwindigkeitsbeschränkung, Überholverbot,<br />
Informationstafeln, Notrufhinweiszeichen, Fluchtweghinweiszeichen und weitere<br />
Verkehrszeichen.<br />
Videoüberwachung<br />
Eine lückenlose Videoüberwachung des <strong>Tunnel</strong>s ist vorgesehen. Die Übertragung der Bilder<br />
in die ÜZ erfolgt über die CN.as-Linie als digitaler Video-Stream. Die Bildauswertung des<br />
Videoüberwachungssystems erkennt Stau, Geisterfahrer, Langsamfahrer und stillstehende<br />
Fahrzeuge.<br />
Funkanlage<br />
Es ist eine bündelfunktaugliche <strong>Tunnel</strong>funkanlage der Kategorie 2 vorgesehen. Es sind<br />
Kanäle <strong>für</strong> ASFiNAG, Polizei, Rotes Kreuz, Feuerwehr, Objektfunk sowie eine Reserve<br />
eingeplant. In den Querschlägen wird die Funkversorgung ebenfalls gewährleistet.<br />
Löschwasseranlage<br />
Die geplante Nasslöschleitung speist die in den Feuerlöschnischen angeordneten<br />
Hydranten. Ein Zirkulationskreislauf verhindert das Einfrieren der Leitungen.<br />
Steuerung und Überwachung<br />
Abläufe welche nach einem klaren wenn->dann Schema abgehandelt werden können (z.B.<br />
Brand->Sperrung beider Röhren) werden von der BZ aus überwacht. Am Nordportal des<br />
<strong>Tunnel</strong>s <strong>Götschka</strong> wird eine Betriebszentrale eingerichtet, von welcher die Betriebsführung<br />
der gesamten S10 möglich ist. Sämtliche <strong>Tunnel</strong> der S10 werden zudem an die<br />
Überwachungszentrale <strong>für</strong> Oberösterreich (ABM Wels) angeschlossen.<br />
3.2 Entwässerungssystem<br />
Gemäß Mappe 6.2, Einlage 57 der Unterlagen zu den Projektänderungen ist der<br />
Gefahrguttransport im <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong> vorgesehen, weshalb eine Beurteilung gemäß STSG<br />
- Anlage Sicherheitsmaßnahmen erforderlich ist.<br />
Gemäß Mappe 6.2, Einlage 1 der Unterlagen zu den Projektänderungen wird die<br />
Entwässerung entsprechend RVS 09.01.23 als Trennsystem ausgeführt, sodass im<br />
Endzustand Berg- und Fahrbahnwässer getrennt voneinander gefasst und abgeleitet<br />
werden. Lediglich die Nischenentwässerungen werden an die Ulmendrainagen angebunden.<br />
Die Bergwässer werden über Ulmendrainagen DN 250 gefasst. Im Bereich der Offenen<br />
Bauweisen Süd und Nord ist jeweils ein Drainagerohr mit einem Durchmesser DN 200 zur<br />
Fassung der Bergwässer vorgesehen.<br />
Die Fahrraum- bzw. Fahrbahnwässer (Schleppwässer, <strong>Tunnel</strong>waschwässer, Löschwässer)<br />
oder bei einem Unfall austretenden Flüssigkeiten (Schadstoffe) werden gravimetrisch über<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 9<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam
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S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
die Fahrbahnentwässerung in Richtung Südportal abgeleitet. Dazu werden am tieferen<br />
Fahrbahnrand Schlitzrinnen DN240 angeordnet.<br />
Im UVP–Bescheid vom 03. Juli 2009 wurden im Kapitel 10 (Fachbereich Geotechnik,<br />
<strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit) unter Pkt. 15 die folgenden erforderlichen Maßnahmen<br />
definiert:<br />
„Das von der Projektwerberin als Schlitzrinne vorgesehene Entwässerungssystem ist bei<br />
sämtlichen <strong>Tunnel</strong>bauwerken inklusive Unterflurtrassen im Zuge der Ausschreibungsplanung<br />
hinsichtlich der Bestimmungen der RVS 09.01.23 zu überarbeiten und zu dimensionieren.<br />
Die folgenden Änderungen sind jedenfalls einzuhalten:<br />
1. Flüssigkeiten, die punktuell mit einer Schüttung von 100 l/s ausfließen, sind durch<br />
Schlitzrinnen innerhalb 200 m <strong>Tunnel</strong>länge aufzunehmen.<br />
2. Das Entwässerungskonzept ist auf eine Abflusskapazität von 100 l/s auszulegen.<br />
3. Das Durchschlagen von Flammen im Entwässerungssystem ist durch die Herstellung<br />
von Siphonen oder Tauchwänden zu verhindern.<br />
4. Bei der von der Projektwerberin vorgesehenen Schlitzrinne sind ca. 6 m vor und nach<br />
den Siphonen bzw. Tauchwänden geschlossene Querschnitte zu verwenden.<br />
5. Bei Hochpunkten muss die erforderliche Abflusskapazität im maximalen Abstand von<br />
150 m zum Hochpunkt gegeben sein. Bei Tiefpunkten ist die Abflusskapazität von<br />
100 l/s des Entwässerungssystems durch zusätzliche Maßnahmen zu gewährleisten.<br />
6. Das Entwässerungssystem hat hinsichtlich Brandverhalten Klasse B gemäß ÖNORM<br />
EN 13501-1, Tabelle 1 aufzuweisen.<br />
7. Bei der von der Projektwerberin vorgesehenen Schlitzrinne hat der geschlitzte Anteil<br />
im Mittel 25 % der <strong>Tunnel</strong>länge, kontinuierlich verteilt, zu betragen.“<br />
In Mappe 6.2, Einlage 1, Anhang E der Unterlagen zu den Projektänderungen ist zu diesen<br />
Maßnahmen Folgendes beschrieben:<br />
1. Die geforderten 100 l/s können bereits nach 2 Schlitzrinnenfertigteilen (Abstand<br />
< 200 m) von der Schlitzrinne aufgenommen werden.<br />
2. Es wird der Nachweis erbracht, dass mindestens 100 l/s mit dem gewählten<br />
Entwässerungssystem abgeführt werden können.<br />
3. Es sind Schlitzrinnenputzteile <strong>für</strong> Inspektions-, Wartungs- und<br />
Instandhaltungsarbeiten in Abständen von rund 66 m bis rund 117 m [Mappe 6.2,<br />
Einlage 9] angeordnet. Diese weisen u.a. ein Rohrsiphon auf, mit dem ein<br />
Durchschlagen von Flammen im Brandfall verhindert wird.<br />
4. Vor und nach den Siphonen ist auf eine Länge von jeweils 6 m ein geschlossener<br />
Rohrquerschnitt vorgesehen.<br />
5. Da kein Hochpunkt und auch kein Tiefpunkt im gegenständlichen <strong>Tunnel</strong> vorhanden<br />
sind, ist dieser Nachweis nicht relevant.<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 10<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam
ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
6. Für das Entwässerungssystem (Schlitzrinnen) wird der Beton C30/37/B7 mit PP oder<br />
Polymerbeton entsprechend der LB-VI (Ausgabe Oktober 2008) verwendet.<br />
7. Der geschlitzte Anteil beträgt 33%.<br />
Beim <strong>Tunnel</strong>portal werden die Fahrraumwässer in einem Sonden- und Schieberschacht<br />
gesammelt. Mittels Schiebern, die automatisch bzw. per Fernsteuerung bedient werden<br />
können, erfolgt eine Aufteilung der abfließenden Wässer je nachdem ob Normalbetrieb<br />
(Schleppwässer werden dem Oberflächenentwässerungssystem zugeführt und über die<br />
Gewässerschutzanlage (GSA-freie Strecke) in den Vorfluter geleitet) oder<br />
<strong>Tunnel</strong>waschbetrieb (Abwässer der <strong>Tunnel</strong>wäsche werden einer Reinigungsanlage (GSA-<br />
Betrieb) zugeführt und anschließend über die Gewässerschutzanlage (GSA-freie Strecke) in<br />
den Vorfluter geleitet) vorherrscht. Bei Anfall von Schadstoffen wird der Abfluss in einem<br />
Schadstoffbecken gesammelt.<br />
Die Gewässerschutzanlage (GSA-Betrieb) <strong>für</strong> den <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong> befindet sich beim<br />
Südportal, wobei in dieses Bauwerk auch der Sondenschacht und das Schadstoffbecken<br />
integriert sind. Das Speichervolumen der GSA-Betrieb beträgt insgesamt 532 m³.<br />
3.3 Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen<br />
Gemäß Mappe 6.2, Einlage 1 der Unterlagen zu den Projektänderungen wird der <strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong> in die Gefährdungsklasse III gemäß RVS 09.02.31 eingestuft. Die Zuordnung zur<br />
<strong>Tunnel</strong>kategorie und das daraus folgende Schutzniveau kann nachfolgender Tabelle<br />
entnommen werden:<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 11<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam
ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Abbildung 1: <strong>Tunnel</strong>kategorien und Schutzniveaus gemäß Mappe 6.2, Einlage 1 der<br />
Unterlagen zu den Projektänderungen.<br />
Für den <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong> ergeben sich somit über weite Bereiche die Schutzniveaus SN 0<br />
und SN 2.<br />
In den Bereichen mit Schutzniveau SN0 sind mit Bezug auf die RVS 09.01.45 keine<br />
Maßnahmen zum baulichen Brandschutz vorgesehen.<br />
Die Forderungen des Schutzniveaus SN2 werden generell durch den herkömmlichen<br />
Ausbau mit einer unbewehrten Innenschale erfüllt.<br />
Für die örtlich begrenzten Bereiche wie Offene Bauweise Nord und Süd, Unterfahrung der<br />
B310 und des Unterweitersdorfer Baches, sind als Schutzmaßnahme <strong>für</strong> die Erhöhung des<br />
baulichen Brandschutzes die Beimengung von Kunststofffasern zum Innenschalenbeton<br />
vorgesehen. Ferner gilt dies auch <strong>für</strong> den GQ1 (Einflussbereich der Unterquerung der B310).<br />
Gemäß RVS 09.01.45 müssen Zwischendecken mindestens der Brandwiderstandsklasse<br />
R90 gem. ÖNORM EN 13501-2 entsprechen. Die EN 13501-2 bezieht sich auf die ETK<br />
(Einheitstemperaturkurve <strong>für</strong> Brände gemäß ÖNORM EN 1363-1 und ISO 834-1), womit die<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
geforderte Brandwiderstandsklasse R90 durch eine ausreichende Betonüberdeckung ohne<br />
zusätzliche Maßnahmen erreicht wird. Die Auflagerung der Zwischendecke erfolgt auf einer<br />
in die Innenschalengeometrie eingearbeiteten Konsole.<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
3.4 Prüfung Betriebs- und Sicherheitsausrüstung<br />
3.4.1 Methodik der Prüfung<br />
Der Fokus liegt auf der Prüfung des Einreichprojekts bezüglich Vollständigkeit, Plausibilität<br />
und Angemessenheit der Angaben der sicherheitsrelevanten Ausrüstung. Die Prüfung erfolgt<br />
auf Grundlage der oben erwähnten Grundlagen-Dokumente. Mittels einer Checkliste werden<br />
alle relevanten Punkte geprüft und bewertet.<br />
Die Prüfung erfolgte gemäß untenstehendem Schema:<br />
In der Spalte "Bemerkung" werden bei Bedarf erklärende Bemerkungen gemacht. In der<br />
Spalte "Verweis" wird auf die Grundlage der formulierten Frage hingewiesen (meist STSG,<br />
RVS) .<br />
Für alle Bewertungen mit und werden, sofern angezeigt, Maßnahmen<br />
formuliert.<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
3.4.2 Prüfung<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
3.5 Sensitivität Risikoäquivalent-Wert in Abhängigkeit zum Verkehr<br />
Die dem <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf zugrunde gelegten Verkehrszahlen beziehen sich auf den<br />
Planfall "S10+A26". Durch den Wegfall des Abschnittes Nord der A26 resultieren <strong>für</strong> die S10<br />
etwas tiefere Verkehrswerte. Dadurch liegen die gemachten Betrachtungen generell auf der<br />
sicheren Seite.<br />
In der folgenden Abbildung ist der Risikoäquivalent-Wert in Abhängigkeit zum JDTV-Wert<br />
dargestellt. Der zugrunde gelegte JDTV <strong>für</strong> 2025 beträgt 31'420. Auch bei einem<br />
signifikanten Anstieg des JDTV würde der <strong>Tunnel</strong> nicht in die nächsthöhere<br />
Gefährdungsklasse eingeteilt.<br />
Abbildung 2: Risikoäquivalent in Abhängigkeit zum JDTV<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
3.6 Prüfung Entwässerungssystem<br />
3.6.1 Allgemeines<br />
Als Grundlage <strong>für</strong> die Beurteilung, ob das Entwässerungssystem hinsichtlich des Transports<br />
von Gefahrgütern durch den <strong>Tunnel</strong> den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und<br />
dem Stand der Technik entspricht, ist die RVS 09.01.23 heranzuziehen.<br />
3.6.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung<br />
Das beschriebene Entwässerungssystem entspricht grundsätzlich den Bestimmungen der<br />
RVS 09.01.23. Einzelne Bestimmungen bzw. Empfehlungen der RVS 09.01.23 sind<br />
allerdings in den Projektunterlagen nicht explizit angeführt, weshalb eine dementsprechende<br />
Maßnahme definiert wird.<br />
Im Bereich der Offenen Bauweise Süd und Nord ist jeweils zur Fassung der Bergwässer ein<br />
Drainagerohr mit einem Durchmesser DN200 vorgesehen. Dies widerspricht der RVS<br />
09.01.23, die <strong>für</strong> Ulmendrainagen einen Mindestrohrdurchmesser DN250 fordert. Zudem ist<br />
zu beachten, dass im bergmännischen <strong>Tunnel</strong>bereich ein Rohrdurchmesser DN250 geplant<br />
ist, sodass sich insbesondere im Bereich der Offenen Bauweise Süd der Rohrquerschnitt<br />
verkleinert und damit <strong>für</strong> die Ableitung der Wässer eine Verengung gegeben ist. Es wird<br />
somit eine Maßnahme definiert, dass auch im Bereich der Offenen Bauweisen ein<br />
Mindestrohrdurchmesser von DN250 eingehalten wird.<br />
Weiters ist den Unterlagen zu entnehmen, dass im Bereich des Nordportals sowohl in der<br />
West- als auch der Oströhre die Abstände der ersten beiden Schlitzrinnenputzteile jeweils<br />
größer als 100 m sind. Gemäß RVS 09.01.23 sollen Putzmöglichkeiten mit Tauchwänden<br />
bzw. Siphonen allerdings Abstände von 100 m aufweisen. Vom Betrieb ist somit zu<br />
bestätigen, dass trotz der vergrößerten Abstände eine ausreichende Reinigung, Wartung<br />
und Kontrolle möglich ist.<br />
Unter Berücksichtigung der angeführten Maßnahme erfolgt in Bezug auf das<br />
Entwässerungssystem folgende Beurteilung gemäß Straßentunnel-Sicherheitsgesetz<br />
(STSG) – Anlage Sicherheitsmaßnahmen Punkt 2.6:<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Punkt<br />
Tabelle 1: Beurteilung des Entwässerungssystems gemäß STSG.<br />
Beurteilung<br />
2.6 Entwässerung<br />
2.6.1 In <strong>Tunnel</strong>n, in denen der Gefahrguttransport zulässig<br />
ist, ist da<strong>für</strong> zu sorgen, dass entzündliche und toxische<br />
Flüssigkeiten durch im <strong>Tunnel</strong>profil vorhandene und<br />
angemessen dimensionierte Schlitzrinnen oder auf<br />
sonstige Weise abgeleitet werden können. Zudem ist<br />
das Entwässerungssystem so anzulegen und zu<br />
warten, dass Feuer und entzündliche und toxische<br />
Flüssigkeiten sich nicht in der <strong>Tunnel</strong>röhre ausbreiten<br />
oder auf andere <strong>Tunnel</strong>röhren übergreifen können.<br />
2.6.2 Können diese Anforderungen in einem bestehenden<br />
<strong>Tunnel</strong> nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen<br />
Kosten erfüllt werden, so ist dies ausgehend von einer<br />
Analyse der relevanten Risiken bei der Entscheidung<br />
über die Genehmigung des Gefahrguttransports zu<br />
berücksichtigen.<br />
erfüllt<br />
nicht zutreffend<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
3.7 Prüfung Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen<br />
3.7.1 Allgemeines<br />
Durch die Zuordnung zu einem gewissen Schutzniveau wird der Nachweis der<br />
Tragkonstruktionen hinsichtlich einer Brandlast festgelegt. Die Schutzniveaus geben u.a.<br />
wieder, welche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />
während und nach einem Brand gefordert wird.<br />
Gem. RVS 09.01.45 dienen bauliche Brandschutzmaßnahmen dem Erreichen einer<br />
definierten Sicherheit von <strong>Tunnel</strong>bauwerken bei Brandereignissen und sollen zu einer dem<br />
akzeptierten Risiko entsprechenden Planung und Ausführung unter Berücksichtigung der<br />
verkehrstechnischen und örtlichen Verhältnisse führen. In <strong>Tunnel</strong>bauwerken ist es das Ziel<br />
deren Standsicherheit in Abhängigkeit des Schutzniveaus so festzulegen, dass bis zu einem<br />
definierten Zeitpunkt die folgenden Schutzziele erreicht werden:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Erhaltung der Resttragfähigkeit mit festgelegter Sicherheit unter Brandeinwirkung mit<br />
definierten Temperatur-Zeitkurven.<br />
Begrenzung von Schäden und Reduzierung auf technisch-wirtschaftlich tolerierbare<br />
Ausmaße.<br />
Gewährleistung der Dichtigkeit gegenüber dem massiven Eintritt von Wasser.<br />
Möglichkeit der Sanierbarkeit und Minimierung der Nutzungseinschränkungen bei der<br />
Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen.<br />
Erhaltung der Standsicherheit einer Oberflächenbebauung und Sicherstellung des<br />
Schutzes Dritter an der Oberfläche.<br />
Die Bestimmung der Schutzniveaus (SN) <strong>für</strong> einen <strong>Tunnel</strong> erfolgt <strong>für</strong> die jeweils betroffenen<br />
<strong>Tunnel</strong>abschnitte gemäß Tabelle 1 der RVS 09.01.45, wobei als Eingangsparameter die<br />
Gefährdungsklasse (I bis IV) gemäß RVS 09.02.31 und die <strong>Tunnel</strong>kategorie A bis E gemäß<br />
RVS 09.01.45 heranzuziehen sind.<br />
Tabelle 2: Bestimmung des Schutzniveaus gemäß RVS 09.01.45, Tabelle 1.<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
<strong>Tunnel</strong>kategorien gemäß RVS 09.01.45:<br />
In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten (Überbauung, Nachbarobjekte, Grund- und<br />
Oberflächenwasser, Verkehrsstrecken, Sperrzeiten etc.) werden einzelne <strong>Tunnel</strong>abschnitte<br />
der <strong>Tunnel</strong>kategorie A bis E zugeordnet.<br />
Gefährdungsklassen:<br />
Die Einteilung in die jeweilige Gefährdungsklasseerfolgt gemäß RVS 09.02.31anhand des<br />
Risikoäquivalentwertes folgendermaßen:<br />
Tabelle 3: Einteilung der Gefährdungsklassen gemäß RVS 09.02.31.<br />
Gefährdungsklasse<br />
Risikoäquivalentwert<br />
untere Grenze<br />
obere Grenze<br />
I - 2x10 -2<br />
II >2x10 -2 1x10 -1<br />
III >1x10 -1 5x10 -1<br />
IV >5x10 -1 -<br />
Der Risikoäquivalentwert entspricht dem Risikoerwartungswert (statistisch erwartbare<br />
Tote/Jahr) des untersuchten <strong>Tunnel</strong>s bezogen auf ein Jahr und errechnet sich durch<br />
Multiplikation des Häufigkeitsäquivalents mit dem Schadensausmaßäquivalents (vgl. RVS<br />
09.02.31).<br />
3.7.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung<br />
Generell ist zu beachten, dass es bei einem Versagen des <strong>Tunnel</strong>bauwerkes, ausgelöst z.B.<br />
durch einen Brandfall, möglicherweise zu Auswirkungen bis an die Geländeoberfläche<br />
kommt. Die Größe des Einflussbereiches an der Geländeoberfläche ist dabei von einem<br />
Einflusswinkel abhängig, der sich primär aus den Untergrundeigenschaften ergibt. Dieser<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Einflusswinkel ist letztendlich bei der Festlegung der Länge der jeweiligen <strong>Tunnel</strong>kategorien<br />
bzw. Schutzniveau zu beachten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das geologischgeotechnische<br />
Gebirgsmodell in der derzeitigen Planungsphase mit gewissen<br />
Unsicherheiten behaftet ist (z.B. nur lokale Aufschlüsse durch Bohrungen). Aus diesem<br />
Grund ist eine Überprüfung der Schutzniveaugrenzen unter Berücksichtigung der im Zuge<br />
des Vortriebes tatsächlich angetroffenen Gebirgsverhältnisse unbedingt erforderlich.<br />
Die Prüfung der Zuordnung der einzelnen <strong>Tunnel</strong>abschnitte zu den <strong>Tunnel</strong>kategorien und<br />
Schutzniveaus hat ergeben, dass diese der RVS 09.01.45 entspricht.<br />
Die Projektunterlagen enthalten keine detaillierten Nachweise zur Brandbeständigkeit der<br />
baulichen Anlagen, da diese üblicherweise erst in einem der nächsten Planungsschritte<br />
erfolgen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass bei fach- und sachgerechter<br />
Planung und Ausführung – unter Berücksichtigung der Bestimmungen der RVS 09.01.45 –<br />
die Standsicherheit des <strong>Tunnel</strong>bauwerkes ausreichend ist, um die definierten Schutzziele zu<br />
erreichen. Dazu wird eine Maßnahme definiert, dass bei der Dimensionierung der tragenden<br />
Bauteile die Bestimmungen der RVS 09.01.45 einzuhalten sind.<br />
In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass gemäß den Projektunterlagen<br />
in den Bereichen mit Schutzniveau SN0 mit Bezug auf die RVS 09.01.45 keine Maßnahmen<br />
zum baulichen Brandschutz vorgesehen sind. Dazu ist festzuhalten, dass gemäß RVS<br />
09.01.45 unabhängig vom Schutzniveau als Mindestanforderung die<br />
Brandwiderstandsklasse R 30 gemäß ÖNORM EN 13501-2 <strong>für</strong> tragende Bauteile<br />
anzusetzen ist.<br />
Weiters enthalten die Projektunterlagen keine ausreichenden Informationen darüber, ob in<br />
Bezug auf die Brennbarkeitsklasse der verwendeten Baustoffe, die Schutzmaßnahmen, die<br />
Zwischendecken und die technischen Brandschutzeinrichtungen die Bestimmungen der RVS<br />
09.01.45 eingehalten werden. Aus diesem Grund erfolgt dazu die Definition einer<br />
Maßnahme.<br />
Unter Berücksichtigung der angeführten Maßnahmen erfolgt in Bezug auf die<br />
Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen folgende Beurteilung gemäß Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz (STSG) – Anlage Sicherheitsmaßnahmen Punkt 2.7:<br />
Tabelle 4: Beurteilung der Brandbeständigkeit von baulichen Anlagen gemäß STSG.<br />
Punkt<br />
Beurteilung<br />
2.7 Brandbeständigkeit von baulichen Anlagen<br />
<strong>Tunnel</strong>, bei denen das Versagen der Tragsicherheit im<br />
Brandfall katastrophale Folgen verursachen kann, zB<br />
Unterwassertunnel oder <strong>Tunnel</strong> mit wichtiger<br />
angrenzender Überbauung, müssen eine<br />
ausreichende Brandbeständigkeit aufweisen.<br />
erfüllt<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
4 FRAGENBEANTWORTUNG<br />
4.1 Fragen Fachgebiet <strong>Tunnel</strong>sicherheit<br />
Frage 2.15.1 (STSG & UVP)<br />
Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den<br />
Einreichunterlagen, insbesondere im <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf aus Sicht des Fachgebietes<br />
<strong>Tunnel</strong>sicherheit ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei<br />
fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />
Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />
Die vorgelegten Einreichunterlagen des <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurfs wurden anhand einer<br />
detaillierten Checkliste geprüft. Die Einreichunterlagen sind grossteils ausreichend, richtig,<br />
plausibel und nachvollziehbar. Prüfpunkte, welche als nicht ausreichend eingestuft wurden,<br />
wurden in der Checkliste entsprechend vermerkt. Für diese Punkte wurden Massnahmen<br />
formuliert.<br />
Frage 2.15.2 (STSG)<br />
Entsprechen die <strong>Tunnel</strong>bauwerke einschließlich deren elektromaschineller und<br />
sicherheitstechnischer Ausstattung den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien<br />
und dem Stand der Technik?<br />
Aus Sicht der <strong>Tunnel</strong>sicherheit entspricht der <strong>Tunnel</strong> bei Umsetzung der in dieser<br />
<strong>Sicherheitsbeurteilung</strong> geforderten Massnahmen den einschlägigen Richtlinien und<br />
Gesetzen sowie dem Stand der Technik.<br />
Frage 2.15.3 (STSG & UVP)<br />
Entsprechen die Vorportalbereiche einschließlich deren elektromaschineller und<br />
sicherheitstechnischer Ausstattung den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien<br />
und dem Stand der Technik? Ergeben sich aus den sicherheitstechnischen<br />
Ausstattungen Auswirkungen auf die Umwelt?<br />
Die Vorportalbereiche entsprechen bezüglich der technischen Ausrüstung den einschlägigen<br />
Vorschriften.<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Frage 2.15.4 (STSG)<br />
Wurden <strong>Tunnel</strong>-Risikoanalysen bzw. vereinfachte Risikobewertungen und<br />
Risikoanalysen hinsichtlich Gefahrguttransporten durchgeführt und entsprechen<br />
diese den einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik? Sind die <strong>für</strong> diese<br />
Risikoanalysen bzw. – bewertungen zugrunde gelegten Daten, wie zum Beispiel JDTV,<br />
LKW-Anteil, Anteil der Gefahrguttransporte, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />
Sind die Ergebnisse der <strong>Tunnel</strong>-Risikoanalyse bzw. der vereinfachten<br />
Risikobewertung richtig, plausibel und nachvollziehbar? Sind die in der UVE bzw. im<br />
<strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf daraus abgeleiteten Maßnahmen ausreichend, richtig, plausibel<br />
und nachvollziehbar?<br />
Die folgenden Verkehrswerte (Prognosen 2025) gelten als Grundlage:<br />
Name<br />
JDTV<br />
S10+A26<br />
Anteil LKW-<br />
Verkehr<br />
[Kfz/Tag] [%]<br />
Gefährdungsklasse<br />
<strong>Götschka</strong> 31.420 13.7 III<br />
Neumarkt 27.830 15.1 III<br />
Lest 29.640 14.5 III<br />
Walchshof 21.800 18.9 II<br />
Manzenreith 21.800 18.9 II<br />
Tabelle 5: Verkehrswerte<br />
Die dem <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf zugrunde gelegten Verkehrszahlen beziehen sich auf den<br />
Planfall "S10+A26". Durch den Wegfall des Abschnittes Nord der A26 resultieren <strong>für</strong> die S10<br />
etwas tiefere Verkehrswerte. Dadurch liegen die gemachten Betrachtungen generell auf der<br />
sicheren Seite.<br />
Die Risikoäquivalentwerte sind plausibel. Das Prinzip der Risikounterschreitung (im<br />
Vergleich mit dem Referenztunnel) ist erfüllt und die Gefährdungsklasse III ist korrekt. Somit<br />
kann gesagt werden, dass die zusätzlichen Massnahmen das Risiko ausreichend mindern<br />
und der <strong>Tunnel</strong> somit als ausreichend sicher eingestuft werden kann.<br />
Für die STSG-<strong>Tunnel</strong> der S10 wurden Risikobewertungen von Gefahrguttransporten<br />
gemäss RVS 09.03.12 durchgeführt. Dabei musste eine detaillierte QRAM-Analyse (Stufe 2)<br />
durchgeführt werden. Die zugrunde gelegten Verkehrswerte liegen auf der sicheren Seite.<br />
Das Gefahrgut-Risiko liegt unterhalb der Referenzlinie und es sind somit keine Massnahmen<br />
erforderlich. Die Analyse ist plausibel und die Zuordnung zur ADR-Kategorie A (keine<br />
Beschränkung <strong>für</strong> Gefahrgut) ist somit nachvollziehbar.<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 28<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Frage 2.15.5 (STSG & UVP)<br />
Entsprechen die ausgewählten Lüftungssysteme, deren Auslegung bzw.<br />
Vordimensionierung und deren technische Ausstattung den einschlägigen Gesetzen,<br />
Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Wurden die meteorologischen und<br />
baulichen Gegebenheiten ausreichend berücksichtigt? Ergeben sich aus dem<br />
ausgewählten Lüftungssystem Auswirkungen auf die Umwelt?<br />
Die Auswahl des vorgesehenen Lüftungssystems ist entsprechend den Vorgaben der RVS<br />
und des STSG vorgenommen worden. Die Auslegung erfolgte dem Stand der Technik<br />
entsprechend und berücksichtigt die Vorgaben der RVS. Die meteorologischen und<br />
baulichen Gegebenheiten sind sorgfältig in die Planung einbezogen worden. Die<br />
Vordimensionierung der Lüftungsanlagen wurde überprüft und als in Ordnung befunden.<br />
Einzelne Maßnahmen wurden abgeleitet.<br />
=> Massnahmen<br />
Frage 2.15.6 (STSG & UVP)<br />
Ist in den Einreichunterlagen ein Beleuchtungskonzept <strong>für</strong> <strong>Tunnel</strong>, Fluchtwege,<br />
Notausgänge und Vorportalbereiche vorhanden? Entspricht dieses Konzept den<br />
einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Ergeben<br />
sich aus dem ausgewählten Beleuchtungssystem Auswirkungen auf die Umwelt?<br />
Die gewählten Beleuchtungskonzepte entsprechen weitgehend den einschlägigen Gesetzen,<br />
Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik. Durch Bestätigung der Konformität zur RVS<br />
ist die spezielle Forderung „Leuchten-Temperaturbeständigkeit von 250°C während 60 min“<br />
prinzipiell erfüllt.<br />
Folgende Punkte sind zu verbessern:<br />
- Der Abstand zwischen den Leuchten ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich, die<br />
Flimmerfrequenz kann somit nicht ermittelt werden => Massnahme<br />
- Die Anforderungen der EN 16276:2013 sind bez. Fluchtwegorientierungsleuchten<br />
einzuhalten => Massnahme<br />
Frage 2.15.7 (STSG)<br />
Entsprechen die Überwachungssysteme generell und die Überwachungssysteme zur<br />
automatischen Erkennung von Verkehrsstörungen, Bränden, etc. den einschlägigen<br />
Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik?<br />
Der <strong>Tunnel</strong> wird in Bezug auf Brand und Verkehrsstörungen durch Linienbrandmelder,<br />
Rauchmelder und die Videoüberwachungsanlage lückenlos überwacht. Die<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Überwachungssysteme entsprechen den einschlägigen Vorgaben und dem Stand der<br />
Technik. Der Entscheid, keine Video-Detektion von Brandereignissen durchzuführen, kann<br />
auf dem Hintergrund der eingeplanten Linienbrandmelder aus Sicht der <strong>Tunnel</strong>sicherheit<br />
akzeptiert werden.<br />
Video-Detektion: Als Element der Ausschreibung sind klare Qualitätsanforderungen<br />
bezüglich Fehlalarmen und nicht detektierten Ereignissen zu definieren. In Abhängigkeit der<br />
Zuverlässigkeit der Anlage gilt zu entscheiden, ob bzw. welche Alarme mit Reflexen<br />
verknüpft werden können. Frist: Zeitpunkt der Ausschreibung. => Massnahme<br />
Frage 2.15.8 (STSG)<br />
Entspricht die Situierung und Ausstattung der Notrufeinrichtungen, der<br />
Löschwasserversorgungssysteme und der Querschläge den einschlägigen Gesetzen,<br />
Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik?<br />
Die Situierung und Ausstattung der Notrufeinrichtungen, Löschwasserversorgungssysteme<br />
und Querschläge entspricht den einschlägigen Vorschriften und dem Stand der Technik.<br />
Frage 2.15.9 (STSG)<br />
Sind die Rettungskonzepte und die Fluchtwegkennzeichnung ausreichend und dem<br />
Stand der Technik entsprechend?<br />
Die nötigen Angaben zum Rettungskonzept sind vorhanden. Die Fluchtwegkennzeichnung<br />
entspricht den Anforderungen in RVS 09.02.22, ist ausreichend und entspricht dem Stand<br />
der Technik. Vor Inbetriebnahme ist ein detaillierter Alarm- und Einsatzplan auszuarbeiten.<br />
Frage 2.15.10 (STSG)<br />
Ist das System der Energieversorgung ausreichend dargestellt und entspricht es den<br />
einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik?<br />
Die Energieversorgung ist ausreichend dargestellt und erläutert, die vorgestellten Konzepte<br />
entsprechen weitgehend den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien, insbesondere der<br />
Sicherstellung einer unabhängigen Einspeisung. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:<br />
- Türen und Tore müssen sofern sie elektromechanisch betätigt sind von der SSV versorgt<br />
werden. Im Niederspannungsschema sind diese jedoch dem Normalnetz zugeordnet. =><br />
Massnahme<br />
- Kabel <strong>für</strong> Torantriebe müssen FE180/E30 ausgelegt sein => Massnahme<br />
Frage 2.15.11 (STSG)<br />
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S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Sind die im <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf definierten Maßnahmen <strong>für</strong> den <strong>Tunnel</strong>betrieb <strong>für</strong> die<br />
Projektsphase des § 7 STSG Verfahrens über die Genehmigung des <strong>Tunnel</strong>-<br />
Vorentwurfs ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich?<br />
Die definierten Massnahmen <strong>für</strong> den <strong>Tunnel</strong>betrieb sind gemäss <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf<br />
ausreichend dokumentiert.<br />
Frage 2.15.12 (UVP)<br />
Sind Maßnahmen aus Sicht des Fachgebietes <strong>Tunnel</strong>sicherheit erforderlich, damit<br />
schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens während des<br />
Betriebes und des Baues auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige<br />
Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE<br />
und im <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf definierten Maßnahmen ausreichend oder sind zusätzliche<br />
Maßnahmen erforderlich?<br />
Der Einbau der sicherheitstechnischen Ausrüstungen in die <strong>Tunnel</strong>objekte hat keine<br />
Relevanz bez. Umwelt. Der Betrieb der <strong>Tunnel</strong> hat im Normalbetrieb eine beschränkte<br />
Relevanz im Bereich der Vorportale, dies bez. der Elemente Lärm, Licht (Wildbiologie) und<br />
Luft. Die Bewertung dieser Einflüsse erfolgt in den entsprechenden fachgutachterlichen<br />
Stellungnahmen.<br />
Frage 2.15.13 (STSG & UVP)<br />
Welche Vorschläge zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden in<br />
den Einreichunterlagen hinsichtlich <strong>Tunnel</strong>sicherheit gemacht? Sind zusätzliche<br />
Maßnahmen zur Beweissicherung notwendig?<br />
Aus Sicht <strong>Tunnel</strong>sicherheitsausrüstung sind keine Massnahmen zur Beweissicherung<br />
notwendig; es besteht folglich keine Relevanz in diesem Punkt.<br />
Frage 2.15.14 (STSG)<br />
Liegt dem Antrag eine Stellungnahme des <strong>Tunnel</strong>-Sicherheitsbeauftragten gemäß<br />
STSG bei? Ergeben sich aus der Stellungnahme des <strong>Tunnel</strong>-Sicherheitsbeauftragten<br />
zusätzliche Maßnahmen?<br />
Für das Objekt liegt eine Stellungnahme des <strong>Tunnel</strong>-Sicherheitsbeauftragten gemäß STSG<br />
§7 bei. Es werden keine Einwände erhoben und es ergeben sich aus der Stellungnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>-Sicherheitsbeauftragten keine zusätzlichen Maßnahmen.<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
4.2 Fragen Fachgebiet Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />
Frage 2.14.1 (STSG & UVP)<br />
Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />
zur UVE und dem <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig,<br />
plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen<br />
von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />
Die in den Projektunterlagen angeführten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind<br />
ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar. Aufgrund der fachlichen Prüfung kommt<br />
es zu keinen Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und<br />
Schlussfolgerungen.<br />
Frage 2.14.11 (STSG)<br />
Wurden die Schutzniveaus <strong>für</strong> den baulichen Brandschutz entsprechend dem<br />
Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und der RVS 09.01.45 „Baulicher Brandschutz in<br />
Straßenverkehrsbauten“ festgelegt und können diese bestätigt werden? Wurden die<br />
Grenzen der Schutzniveaus exakt kilometriert und sind diese nachvollziehbar?<br />
Wurden zum Erreichen der Schutzniveaus ausreichende statische Berechnungen oder<br />
bauliche Maßnahmen vorgesehen? Sind zusätzliche Maßnahmen <strong>für</strong> den baulichen<br />
Brandschutz unbedingt notwendig?<br />
Schutzniveaus <strong>für</strong> den baulichen Brandschutz wurden <strong>für</strong> jeden <strong>Tunnel</strong>abschnitt<br />
entsprechend dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und der RVS 09.01.45 festgelegt. Diese<br />
Festlegung kann bestätigt werden.<br />
Detaillierte statische Berechnungen zum Nachweis der Brandbeständigkeit der baulichen<br />
Anlagen liegen noch nicht vor und sind im Rahmen der nächsten Planungsschritte<br />
vorgesehen. Allenfalls erforderliche zusätzliche Maßnahmen können erst im Zuge der<br />
statischen Dimensionierung festgelegt werden.<br />
Frage 2.14.12 (STSG & UVP)<br />
Entspricht der gewählte Fahrbahnaufbau und das Entwässerungssystem hinsichtlich<br />
des Transports von Gefahrgütern durch den <strong>Tunnel</strong> den einschlägigen Gesetzen,<br />
Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Wurde das Entwässerungssystem<br />
ausreichend ausgelegt und dimensioniert? Ergeben sich aus dem ausgewählten<br />
Entwässerungssystem Auswirkungen auf die Umwelt?<br />
Fahrbahnaufbau:<br />
Gemäß Mappe 6.2, Einlage 1 der Unterlagen zu den Projektänderungen wird folgender<br />
Fahrbahnaufbau ausgeführt:<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
22 cm Betondecke<br />
5 cm bituminöse Tragdeckschicht<br />
30 cm ungebundene Untere Tragschicht<br />
Dieser Fahrbahnaufbau entspricht der Lastklasse S, Bautyp T2 gemäß RVS 09.01.23 und<br />
damit dem Stand der Technik.<br />
Weiters fordert die RVS 09.01.23, dass ab dem Straßentunnelportal in der Regel die Decke<br />
des Straßentunnels bis zu einer Länge von 100 m in den angrenzenden Vorportalbereich<br />
(freie Strecke) zu verlängern ist. Diese Forderung wird im Projekt berücksichtigt.<br />
Einzelne in der RVS 09.01.23 enthaltene Bestimmungen betreffend den Oberbau werden in<br />
den Projektunterlagen nicht explizit erwähnt, weshalb zu deren Einhaltung eine Maßnahme<br />
definiert wurde.<br />
Entwässerungssystem hinsichtlich des Transportes von Gefahrgütern:<br />
Als Grundlage <strong>für</strong> die Beurteilung, ob das Entwässerungssystem hinsichtlich des Transports<br />
von Gefahrgütern durch den <strong>Tunnel</strong> den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und<br />
dem Stand der Technik entspricht, ist die RVS 09.01.23 heranzuziehen. Unter<br />
Berücksichtigung der definierten Maßnahme betreffend das Entwässerungssystem kann die<br />
Einhaltung der Bestimmungen der RVS 09.01.23 bestätigt werden.<br />
Unter Berücksichtigung der definierten Maßnahme betreffend das Entwässerungssystem<br />
kann davon ausgegangen werden, dass das Entwässerungssystem ausreichend ausgelegt<br />
und dimensioniert wird. Auswirkungen auf die Umwelt ergeben sich nicht.<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
5 MASSNAHMEN<br />
5.1 Fachbereich <strong>Tunnel</strong>sicherheit<br />
[1] Es ist sicherzustellen, dass sich aus dem Abstand der Leuchten keine Probleme<br />
betreffend Flimmern (Flimmerfrequenz) ergeben. Der Leuchtenabstand ist darzustellen.<br />
[2] Video-Detektion: Als Element der Ausschreibung sind klare Qualitätsanforderungen<br />
bezüglich Fehlalarmen und nicht detektierten Ereignissen zu definieren. In Abhängigkeit<br />
der Zuverlässigkeit der Anlage gilt zu entscheiden, ob bzw. welche Alarme mit Reflexen<br />
verknüpft werden können.<br />
[3] Die Anforderungen der EN 16276:2013 sind bez. Fluchtwegorientierungsleuchten<br />
einzuhalten.<br />
[4] Türen und Tore müssen, sofern sie kraftbetätigt sind, von der SSV versorgt werden.<br />
[5] Kabel <strong>für</strong> Torantriebe müssen FE180/E30 ausgelegt sein.<br />
[6] Im technischen Bericht bauliche Anlagen und im technischen Bericht Lüftung sind<br />
unterschiedliche Angaben zum Querschnitt des Abluftkanals der Weströhre vorhanden<br />
(12.41m 2 , 12.86m 2 ). Der gültige Querschnitt ist einheitlich einzupflegen. Sollte der<br />
gültige Querschnitt 12.41m 2 betragen, so ist der Lüftungsbericht zu überarbeiten (und<br />
die Leistung der Axialventilatoren zu überprüfen).<br />
[7] Das Überdruckprofil der Fluchtröhre ist so auszuführen, dass bei allen Fluchttüren die<br />
benötigte Öffnungskraft nicht mehr als 100 N beträgt. Die Einhaltung dieser<br />
Anforderung ist nachzuweisen.<br />
[8] Der maximale Zeitraum in dem eine Abluftklappe nicht verfügbar oder offen sein darf,<br />
ist zu definieren und in die minimalen Betriebsbedingungen aufzunehmen.<br />
[9] Der maximale Zeitraum in dem eine Druckbelüftung eines Querschlags nicht verfügbar<br />
sein darf, ist zu definieren und in die minimalen Betriebsbedingungen aufzunehmen.<br />
[10] Der maximale Zeitraum in dem ein Linearmelder nicht verfügbar sein darf, ist zu<br />
definieren und in die minimalen Betriebsbedingungen aufzunehmen.<br />
[11] Die Lüftung ist derart auszulegen, dass warme Gase ausreichend berücksichtigt sind.<br />
[12] Die Umsetzung der Massnahmen [1] bis [11] ist (sofern nicht anders verlangt) der<br />
<strong>Tunnel</strong>-Verwaltungsbehörde bis spätestens 6 Monate ab Bescheiderlassung anhand<br />
der Vorlage eines Berichtes nachzuweisen.<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
5.2 Fachbereich Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />
Teilbereich Entwässerung:<br />
[13] In Bezug auf das Entwässerungssystem sind die folgenden Bestimmungen bzw.<br />
Empfehlungen der RVS 09.01.23 einzuhalten und entsprechende Nachweise bzw.<br />
Bestätigungen der Behörde vorzulegen:<br />
- Für die Fassung und Ableitung der Bergwässer ist wegen der größeren<br />
Formstabilität und der höheren Schlagzähigkeit Polypropylen (PP) als<br />
Rohrmaterial zu wählen.<br />
- Das Entwässerungssystem hat der Aggressivitätsstufe AS 2 gemäß ÖNORM<br />
B 2503, Tabelle 2 zu entsprechen.<br />
- Sämtliche Bauprodukte müssen in Bezug auf das Brandverhalten der Klasse<br />
B gemäß ÖNORM EN 13501-1, Tabelle 1 entsprechen.<br />
- Stöße von Rohren / Schlitzrinnenelementen sind dicht auszuführen.<br />
- Die Griffigkeit des befahrenen Bereiches der Schlitzrinne ist analog zu den<br />
Anforderungen an die Fahrbahn auszuführen.<br />
- Die Schlitzrinne hat der Gruppe 3 (mind. Klasse C 250) gemäß ÖNORM EN<br />
1433 zu entsprechen.<br />
- Bei der Planung der Gewässerschutzanlage Betrieb sind Löschwässer und<br />
Waschwässer nicht gleichzeitig zu berücksichtigen.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
[14] Im Bereich der Offenen Bauweise Süd und Nord ist jeweils zur Fassung der<br />
Bergwässer gemäß RVS 09.01.23 ein Drainagerohr mit einem Durchmesser DN250<br />
vorzusehen.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
[15] Im Bereich des Nordportals sind sowohl in der West- als auch der Oströhre die<br />
Abstände der ersten beiden Schlitzrinnenputzteile jeweils größer als 100 m<br />
(Maximalabstand gemäß RVS 09.01.23. Es ist von der <strong>Tunnel</strong>betreiberin zu bestätigen,<br />
dass mit den zur Verfügung stehenden Geräten (z.B. Schlauchlänge) das<br />
Entwässerungssystem ausreichend gereinigt, gewartet und kontrolliert werden kann.<br />
Andernfalls sind zusätzliche Schlitzrinnenputzteile vorzusehen, sodass ein<br />
Maximalabstand von 100 m eingehalten ist.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
[16] Der Rohrdurchmesser der Drainagen zur Fassung der Bergwässer (Ulmendrainagen)<br />
ist auf Basis der im Zuge der <strong>Tunnel</strong>herstellung tatsächlich aufgetretenen<br />
Bergwasserzutritte zu verifizieren.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
Teilbereich Brandsicherheit baulicher Anlagen:<br />
[17] Die Dimensionierung der tragenden Bauteile hinsichtlich des baulichen Brandschutzes<br />
zur Erreichung des jeweiligen Schutzniveaus hat gemäß RVS 09.01.45 zu erfolgen. Der<br />
Nachweis des baulichen Brandschutzes in Bezug auf die festgelegten Schutzniveaus ist<br />
im Zuge der Detailplanung zu erbringen. Dabei ist u.a. auch der Kreuzungsbereich<br />
zwischen Haupttunnel und Querschlag zu betrachten. Weiters ist zu beachten, dass<br />
gemäß RVS 09.01.45 unabhängig vom Schutzniveau als Mindestanforderung die<br />
Brandwiderstandsklasse R 30 gemäß ÖNORM EN 13501-2 <strong>für</strong> tragende Bauteile<br />
anzusetzen ist.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
[18] Die in der RVS 09.01.45 enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich Brennbarkeitsklasse<br />
(mindestens A2 gemäß ÖNORM EN 13501-1) der verwendeten Baustoffe,<br />
Schutzmaßnahmen, brandschutztechnische Anforderungen an Zwischendecken und<br />
technische Brandschutzeinrichtungen sind einzuhalten.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
[19] Für den Brandfall sind entsprechende Maßnahmen (z.B. Evakuierung, Straßensperren)<br />
zum Schutz Dritter an der Oberfläche zu definieren und im <strong>für</strong> das § 8 STSG Verfahren<br />
erforderlichen Alarm- und Einsatzplan darzustellen.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
[20] Während des <strong>Tunnel</strong>vortriebes ist zu überprüfen, ob die tatsächlich angetroffenen<br />
Gebirgsverhältnisse mit dem Prognosemodell übereinstimmen.<br />
Frist zur Dokumentation: Vor Baubeginn der Innenschale ist der <strong>Tunnel</strong>-<br />
Verwaltungsbehörde ein Bericht über die Übereinstimmungsprüfung der<br />
geotechnischen Verhältnisse und über gegebenenfalls erforderliche Anpassungen<br />
hinsichtlich des baulichen Brandschutzes zu übergeben.<br />
[21] Bei späteren Bebauungen an der Geländeoberfläche oberhalb des <strong>Tunnel</strong>s ist seitens<br />
der Projektwerberin zu überprüfen, ob das bestehende Schutzniveau ausreichend ist<br />
oder gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.<br />
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<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Frist: -<br />
Teilbereich Fahrbahnaufbau:<br />
[22] In Bezug auf den Fahrbahnaufbau/Oberbau sind die folgenden Bestimmungen der RVS<br />
09.01.23 einzuhalten und entsprechende Nachweise bzw. Bestätigungen der<br />
<strong>Tunnel</strong>verwaltungsbehörde vorzulegen:<br />
- Für die Herstellung der Betondecken sind zusätzlich die technischen<br />
Spezifikationen der RVS 08.17.02 (z.B. Toleranzen, Fugenausbildung,<br />
Anforderungen an die Oberflächen) zu beachten.<br />
- In bergmännischen <strong>Tunnel</strong>bereichen mit Sohlgewölbe gilt als<br />
Mindestanforderung <strong>für</strong> den Füllbeton C 12/15, X0 bis auf die<br />
Entwässerungsebene der Tragschicht. Zusätzlich sind die erforderlichen<br />
Expositionsklassen bzw. Betonrezepturen gemäß ÖNORM B 4710<br />
festzulegen und einzuhalten.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 37<br />
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S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
EQ Querschlag <strong>für</strong> Einsatzfahrzeuge<br />
GQ Begehbarer Querschlag<br />
FLN Feuerlöschnische<br />
NRN<br />
Notrufnische<br />
PB Pannenbucht<br />
ÜZ Überwachungszentrale<br />
BZ Betriebszentrale<br />
LKW<br />
Lastkraftwagen<br />
SV Schwerverkehr<br />
u.a.<br />
unter anderem<br />
A<br />
Autobahn<br />
S<br />
Schnellstraße<br />
B<br />
Bundesstraße<br />
UVP<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
QRAM<br />
Quantitative Risk Assessment Model<br />
STSG<br />
Straßentunnel-Sicherheitsgesetz<br />
RVS<br />
Richtlinien und Vorschriften <strong>für</strong> das Straßenwesen<br />
gg.<br />
gegenständlich<br />
§ Paragraph<br />
Abs.<br />
Absatz<br />
EVU<br />
Elektroversorgungsunternehmen<br />
USV<br />
unterbrechungsfreie Stromversorgung<br />
km/h<br />
Kilometer pro Stunde<br />
cd/m 2<br />
Candela pro Quadratmeter<br />
NaH<br />
Natriumdampfhochdrucklampen<br />
m<br />
Meter<br />
m 3<br />
Kubikmeter<br />
mm<br />
Millimeter<br />
m/sec<br />
Meter pro Sekunde<br />
kW Kilowatt<br />
kV Kilovolt<br />
N<br />
Newton<br />
% Prozent<br />
JDTV<br />
jährlich durchschnittlich täglicher Verkehr<br />
KFZ/Tag<br />
Kraftfahrzeug pro Tag<br />
Stk.<br />
Stück<br />
SSV<br />
Sicherheitsstromversorgung<br />
AS<br />
Anschlussstelle<br />
GSA<br />
Gewässerschutzanlage<br />
ÖGG<br />
Österreichische Gesellschaft <strong>für</strong> Geomechanik<br />
SN Schutzniveau<br />
UVE Umweltverträglichkeitserklärung<br />
LB-VI<br />
Regelblätter zur Leistungsbeschreibung Verkehrsinfrastruktur<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 38<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam
ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
7 VERZEICHNIS DER GRUNDLAGEN<br />
Nr.<br />
Titel<br />
Strassentunnel-Sicherheitsgesetz STSG/Novelle 2010<br />
EN 16276:2013<br />
RVS 09.01.21<br />
RVS 09.01.22<br />
RVS 09.01.23<br />
RVS 09.01.24<br />
RVS 09.01.25<br />
RVS 09.01.45<br />
RVS 09.02.22<br />
RVS 09.02.31<br />
RVS 09.02.32<br />
RVS 09.02.41<br />
RVS 09.03.11<br />
RVS 09.03.12<br />
Evakuierungsbeleuchtung in Strassentunneln<br />
Linienführung im <strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Tunnel</strong>querschnitte<br />
Bauliche Gestaltung, Innenausbau<br />
Bauliche Anlagen<br />
Vorportalbereiche<br />
Baulicher Brandschutz in Straßenverkehrsbauten<br />
Betriebs- und Sicherheitsausrüstung<br />
<strong>Tunnel</strong>ausrüstung – Belüftung, Grundlagen<br />
Luftbedarfsberechnung<br />
Beleuchtung<br />
<strong>Tunnel</strong>-Risikoanalysemodell<br />
Risikobewertung von Gefahrguttransporten in<br />
Strassentunneln<br />
Im Weiteren sind folgende Grundlagen relevant:<br />
- Bescheid 2009<br />
- <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf, Projektänderungen 2011/2012<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 39<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam
ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
8 ZUSAMMENFASSUNG<br />
Aus Sicht der Fachbereiche „<strong>Tunnel</strong>sicherheit“ und „Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und<br />
Brandsicherheit“ erfüllt der <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong> im Bereich des Vorhabens S10 Mühlviertler<br />
Schnellstraße Abschnitt Süd von Unterweitersdorf bis Freistadt Nord unter Berücksichtigung<br />
der im <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf und der UVE dargestellten und der in der <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong><br />
bezeichneten Maßnahmen insgesamt den Stand der Technik und die Anforderungen des<br />
Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes.<br />
Zürich, 7.06.2013<br />
___________________________________<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte<br />
FB <strong>Tunnel</strong>sicherheit<br />
Brunn am Gebirge, 7.06.2013<br />
___________________________________<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam<br />
FB Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 40<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam