01.03.2014 Aufrufe

Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...

Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...

Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ÄNDERUNGSVERFAHREN - GENEHMIGUNG<br />

DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 MÜHLVIERTLER SCHNELLSTRASSE<br />

Abschnitt Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

Km 0,0+00.000 – Km 22,0+35.500<br />

SICHERHEITSBEURTEILUNG<br />

<strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong><br />

Verfasser/in:<br />

Fachbereich <strong>Tunnel</strong>sicherheit<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte<br />

Amstein + Walthert Progress AG<br />

Fachbereich Geotechnik,<br />

<strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.<br />

Dietmar Adam<br />

Geotechnik Adam ZT GmbH<br />

Andreasstrasse 11 Wiener Straße 66-72/15/4<br />

CH-8050 Zürich<br />

A-2345 Brunn am Gebirge<br />

Zürich und Brunn am Gebirge, 7.06.2013<br />

Auftraggeber:<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,<br />

INNOVATION UND TECHNOLOGIE<br />

SEKTION IV, GRUPPE STRASSE<br />

RADETZKYSTRASSE 2, 1030 WIEN


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

INHALT<br />

1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ................................................................ 1<br />

1.1 Allgemein......................................................................................................... 1<br />

1.2 Auftragserteilung ............................................................................................ 1<br />

1.3 Inhalte der <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong> ................................................................ 1<br />

2 PROJEKTBESCHREIBUNG ALLGEMEIN ......................................................... 3<br />

2.1 Allgemein......................................................................................................... 3<br />

2.2 Technische Kurzbeschreibung ...................................................................... 3<br />

2.3 <strong>Tunnel</strong>daten .................................................................................................... 6<br />

3 PROJEKTBESCHREIBUNG (BEFUND)............................................................. 7<br />

3.1 Beschreibung Betriebs- und Sicherheitsausrüstung .................................. 7<br />

3.2 Entwässerungssystem ................................................................................... 9<br />

3.3 Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen ............................................... 11<br />

3.4 Prüfung Betriebs- und Sicherheitsausrüstung .......................................... 14<br />

3.4.1 Methodik der Prüfung ..................................................................................................... 14<br />

3.4.2 Prüfung .......................................................................................................................... 15<br />

3.5 Sensitivität Risikoäquivalent-Wert in Abhängigkeit zum Verkehr ............ 21<br />

3.6 Prüfung Entwässerungssystem .................................................................. 22<br />

3.6.1 Allgemeines ................................................................................................................... 22<br />

3.6.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................. 22<br />

3.7 Prüfung Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen ................................ 24<br />

3.7.1 Allgemeines ................................................................................................................... 24<br />

3.7.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung ............................................................................. 25<br />

4 FRAGENBEANTWORTUNG ............................................................................. 27<br />

4.1 Fragen Fachgebiet <strong>Tunnel</strong>sicherheit .......................................................... 27<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite i<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

4.2 Fragen Fachgebiet Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit ............ 32<br />

5 MASSNAHMEN ................................................................................................. 34<br />

5.1 Fachbereich <strong>Tunnel</strong>sicherheit ..................................................................... 34<br />

5.2 Fachbereich Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit ...................... 35<br />

6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ......................................................................... 38<br />

7 VERZEICHNIS DER GRUNDLAGEN ................................................................ 39<br />

8 ZUSAMMENFASSUNG ..................................................................................... 40<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite ii<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN<br />

1.1 Allgemein<br />

Für das Bauvorhaben „S10 Mühlviertler Schnellstraße Abschnitt Süd von Unterweitersdorf<br />

bis Freistadt Nord“ waren nach den Bestimmungen des Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes<br />

(STSG) Verfahren <strong>für</strong> die Genehmigung der <strong>Tunnel</strong>-Vorentwürfe <strong>für</strong> die nachfolgend<br />

aufgelisteten <strong>Tunnel</strong>s, mit jeweils einer <strong>Tunnel</strong>länge von mehr als 500 m, durchzuführen:<br />

<br />

<strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong><br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>Tunnel</strong> Neumarkt<br />

Unterflurtrasse Lest<br />

Unterflurtrasse Walchshof<br />

<strong>Tunnel</strong> Manzenreith<br />

Diese Verfahren wurden mit Bescheid vom 3. Juli 2009; GZ. BMVIT-314.410/0024-II/ST-<br />

ALG/2009 abgeschlossen. Mit Schreiben vom 15. März 2012 stellte die Projektwerberin den<br />

Antrag auf Genehmigung von Änderungen von <strong>Tunnel</strong>bauwerken und legte neue <strong>Tunnel</strong>-<br />

Vorentwürfe vor. Aufgrund der Vielzahl an Änderungen müssen die <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong>en<br />

<strong>für</strong> die oben aufgeführten <strong>Tunnel</strong> neu erstellt werden.<br />

1.2 Auftragserteilung<br />

Im Rahmen des Verfahrens <strong>für</strong> die Genehmigung des <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurfes wurde bereits<br />

eine entsprechende <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong> im Auftrag des <strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong> Verkehr,<br />

Innovation und Technologie erstellt. Aufgrund zahlreicher beabsichtigter Änderungen war<br />

eine erneute <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong> durchzuführen.<br />

1.3 Inhalte der <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong><br />

Die <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong> <strong>für</strong> den <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong> besteht aus folgenden Teilbereichen:<br />

<br />

Beschrieb der Betriebs- und Sicherheitsanlagen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Beschreibung des Entwässerungssystems hinsichtlich STSG<br />

Beschreibung der Brandbeständigkeit von baulichen Anlagen hinsichtlich STSG<br />

Prüfung der Betriebs- und Sicherheitsanlagen anhand STSG, Leitfaden ILF, RVS<br />

Prüfung des Entwässerungssystems hinsichtlich STSG<br />

Prüfung der Brandbeständigkeit von baulichen Anlagen hinsichtlich STSG<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 1<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

<br />

<br />

Fragenbeantwortung<br />

Maßnahmen<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 2<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

2 PROJEKTBESCHREIBUNG ALLGEMEIN<br />

2.1 Allgemein<br />

Gegenständliches Vorhaben der vorliegenden Einreichunterlagen ist der Bau und Betrieb<br />

des Abschnittes von Unterweitersdorf bis Freistadt Nord der S10, Mühlviertler Schnellstraße<br />

kurz „S 10 Süd“.<br />

Der südliche Abschnitt der S10 vom baulichen Ende der A7 bei Unterweitersdorf bis<br />

Freistadt Nord erweitert das hochrangige österreichische Straßennetz in Richtung<br />

Tschechien.<br />

Das Vorhaben soll zu einer besseren Vernetzung der Region Freistadt mit dem Großraum<br />

Linz beitragen unter der besonderen Berücksichtigung der daraus resultierenden<br />

regionalwirtschaftlichen Impulse.<br />

Darüber hinaus trägt das Vorhaben zu einer Lösung von bestehenden lokalen<br />

Verkehrsproblemen (z.B. Stadtdurchfahrt Freistadt) sowie zur Verbesserung der<br />

Pendlersituation bei.<br />

2.2 Technische Kurzbeschreibung<br />

Die S 10 Mühlviertler Schnellstraße, Abschnitt Süd Unterweitersdorf – Freistadt Nord, weist<br />

eine Gesamtlänge von 22,0355 Kilometern auf. Die Linienführung ist durch die Topographie<br />

des Planungsraumes geprägt, die Strecke ist durch eine ständige Abfolge von <strong>Tunnel</strong>- und<br />

Freilandstrecke charakterisiert. Aus topographischen Gründen sind insgesamt 4<br />

bergmännische <strong>Tunnel</strong> zu errichten, weiters ist die Errichtung von 4 Unterflurtrassen<br />

(insbesondere aus Lärmschutzgründen) vorgesehen.<br />

Die S 10 wird in ihrem gesamten Bereich mit getrennten Richtungsfahrbahnen mit je 2<br />

Fahrstreifen und beidseitigem Abstellstreifen ausgebaut. Nur im Bereich <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong><br />

wird auf Grund der hohen Längsneigung eine Kriechspur vorgesehen. Ausgehend von den<br />

durch die Zielsetzung definierten Anforderungen ergeben sich die folgenden<br />

Streckencharakteristika:<br />

Durchgehend 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Anbaufreie Trassierung, niveaufreie Anschlüsse<br />

Straße durchgehend mit Mitteltrennung und Abstellstreifen<br />

Projektierungsgeschwindigkeit Vp = 100 km/h<br />

Mindestradius > 400 m<br />

Längsneigung max. 4 % bei offener Streckenführung sowie im <strong>Tunnel</strong><br />

Zur Verbindung der S 10 mit dem untergeordneten Verkehrsnetz sind insgesamt 6<br />

Anschlussstellen vorgesehen:<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 3<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Die Anschlussstelle Unterweitersdorf dient der Anbindung der Gemeinden Unterweitersdorf,<br />

Wartberg ob der Aist und Hagenberg sowie in weiterer Folge der Stadt Pregarten. Hier<br />

kreuzen sich die verkehrlich stark belasteten Landesstraßen B 310 und B 124. Die<br />

Gemeinde Neumarkt i. M. wird im Süden durch die Halbanschlussstelle Neumarkt<br />

angebunden. Die Anbindung der Gemeinde Kefermarkt erfolgt durch die Anschlussstelle<br />

Kefermarkt, welche sich im Bereich des Kreuzung der S 10 mit der B 310 bei Lest befindet.<br />

Im Raum Freistadt befinden sich die AS Freistadt Süd, die AS Grünbach / Sandl (B 38)<br />

sowie die AS Freistadt Nord. Durch diese Anschlussstellen wird die verkehrliche<br />

Entlastungswirkung der S 10 <strong>für</strong> die Stadt Freistadt wesentlich erhöht. Die AS Grünbach /<br />

Sandl (B 38) dient insbesondere der Anbindung der stark befahrenen Landesstraße B 38 aus<br />

Richtung Grünbach / Sandl / Gmünd - NÖ.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 4<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Abb. 1: Schematische Trassendarstellung (Quelle: ASFINAG),<br />

<strong>Tunnel</strong>längen nicht aktuell<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 5<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

2.3 <strong>Tunnel</strong>daten<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 6<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

3 PROJEKTBESCHREIBUNG (BEFUND)<br />

3.1 Beschreibung Betriebs- und Sicherheitsausrüstung<br />

In den folgenden Passagen sind ausgewählte BuS kurz beschrieben. Für ausführlichere<br />

Informationen wird auf den Technischen Bericht Betriebs und Sicherheitseinrichtungen<br />

verwiesen.<br />

Fluchtwegkonzept<br />

Die <strong>Tunnel</strong> der S10 sind zweiröhrig und werden im Richtungsverkehr befahren. Für die<br />

Selbst- und Fremdrettung stehen alle ca. 250m begehbare Querschläge bereit. Über erhöhte<br />

Seitenstreifen gelangen die flüchtenden Personen sicher zu den Querschlägen bzw. ins<br />

Freie. Das Lüftungssystem ist derart gesteuert, dass die Fluchtwege rauchfrei bleiben und<br />

ein Backlayering (Rückströmen und Verrauchung der Röhre) möglichst unterbleibt. Die<br />

Fremdrettung erfolgt mittels der Ereignisdienste, welche über die S10 oder das<br />

untergeordnete Strassennetz anfahren.<br />

Energieversorgung<br />

Die Versorgung der S10 erfolgt über je eine 30kV Übergabestelle in der BS <strong>Götschka</strong> Süd<br />

und im Bereich Freistadt. Zur Versorgung der einzelnen <strong>Tunnel</strong>anlagen erstellt die<br />

ASFiNAG ein 20kV-Netz. Bei Ausfall einer Übergabestelle kann die andere Übergabestelle<br />

die gesamte Strecke versorgen.<br />

Sicherheitsstromversorgung<br />

Die Sicherheitsstromversorgung wird gemäss den RVS-Anforderungen ausgeführt und hat<br />

eine Autonomiezeit von 1 Stunde plus 20 Minuten Reserve. Um gegen längere Stromausfälle<br />

gerüstet zu sein werden in der Betriebszentrale sowie den Betriebsstationen Anschlüsse <strong>für</strong><br />

ein mobiles Notstromaggregat vorgesehen. Das mobile Aggregat speist die SSV.<br />

<strong>Tunnel</strong>beleuchtung<br />

Die Auslegung der Einfahrtsbeleuchtung wird durch eine Abschätzung vorgenommen, da<br />

noch keine Aussenleuchtdichtewerte ermittelt wurden. Damit ergeben sich 194 cd/m 2 im<br />

Südportal und 205 cd/m 2 im Nordportal bei 100 km/h und Gegenstrahlbeleuchtung. Die<br />

Länge der Einfahrtsbeleuchtung beträgt 278 m resp. 293 m. Es gelangen NaH-Lampen mit<br />

150 W und 400 W zum Einsatz.<br />

Die Beleuchtung der Innenstrecke besteht aus Punktleuchten mit symmetrischer<br />

Lichtverteilung (Metallhalogendampflampen). Jede zweite Leuchte der Innenstrecke wird als<br />

Notleuchte mit SSV-Versorgung ausgebildet und mit Kabeln mit erhöhtem Funktionserhalt<br />

E180/E30 versorgt. Die Leuchtdichte der Innenstrecke beträgt 4.80 cd/m 2 .<br />

Die Beleuchtungssteuerung erfolgt mittels Leuchtdichtekameras ausserhalb des Portals<br />

sowie in der Einfahrtsstrecke.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 7<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Beleuchtung Vorportalzonen<br />

Im Vorportalbereich ist eine Beleuchtung mit 250 W NaH-Leuchten auf 150 m vorgesehen.<br />

<strong>Tunnel</strong>lüftung<br />

Die <strong>Tunnel</strong>röhren werden mit einer Halbquerlüftung ausgerüstet, mit Axialventilatoren über<br />

den Portalen und zusätzlichen Strahlventilatoren zur Längsgeschwindigkeitssteuerung. Im<br />

Brandfall erfolgt eine Absaugung der Rauchgase über die Abluftklappen in der<br />

Zwischendecke. Die Brandfalllüftung wird auf einen 50 MW Brand ausgelegt.<br />

Steuerungsparameter sind CO, Trübe, Brandalarm und Verkehr. Die Lüftung ist auf den<br />

Betrieb als RV <strong>Tunnel</strong> ausgelegt.<br />

Notrufanlage<br />

Als Notrufsystem wird ein IP-basiertes Notrufsystem realisiert. Die Anbindung der<br />

Notrufeinrichtungen im <strong>Tunnel</strong> und an den Portalen geschieht über das ASFiNAG<br />

Access SM-Kabel.<br />

Notrufeinrichtungen befinden sich im <strong>Tunnel</strong> in Notrufnischen, in den Kavernen sowie<br />

an den Portalen in Notrufkabinen. Die Handgefahrenmelder werden behindertentauglich<br />

ausgeführt.<br />

Beschallungsanlage<br />

Die Beschallungsanlage ist <strong>für</strong> die Orte Haltebuchten, vor Einfahrtsportalen, in<br />

Pannenbuchten und in den Kavernen vorgesehen. Einsprechmöglichkeiten befinden sich in<br />

der Überwachungszentrale und der Betriebszentrale. Es kann manuell oder mittels<br />

Textkonserven beschallt werden.<br />

Fernsprecheinrichtung<br />

Eine Fernsprechanlage mit fest installierten Telefonapparaten wird auf einem eigenen<br />

Netzwerk (Kupfer) realisiert.<br />

Gefahrenmeldeanlage<br />

Die Gefahrenmeldeanlage besteht aus Handgefahrenmeldern, Handfeuermeldern,<br />

automatischen Rauchmeldern, Linienmeldesystemen im Fahrraum, den<br />

Brandmeldeunterzentralen und der Brandmeldezentrale.<br />

Verkehrslichtsignalanlage<br />

Die Verkehrslichtsignalanlagen sind in LED Technik vorgesehen und sind im Freien über der<br />

Fahrbahn und im <strong>Tunnel</strong> beidseits der Fahrbahn angeordnet. Die Ansteuerung der<br />

Lichtsignale erfolgt von Verkehrssteuerzentralen einerseits über die automatischen Abläufe<br />

und andererseits manuell von der ÜZ oder BZ. Eine automatische Ansteuerung erfolgt<br />

von der Notrufanlage, der Gefahrenmeldeanlage, der Luftgüteerfassung und der<br />

Verkehrserfassung.<br />

Verkehrserfassung<br />

Erfasst werden KFZ in mind. 5 Kategorien, mittlere Fahrgeschwindigkeit, maximale<br />

Fahrgeschwindigkeit und Stau. Es sind Doppel-Induktionsschleifen vorgesehen.<br />

Verkehrsbeschilderung<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 8<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Die Verkehrsbeschilderung umfasst Geschwindigkeitsbeschränkung, Überholverbot,<br />

Informationstafeln, Notrufhinweiszeichen, Fluchtweghinweiszeichen und weitere<br />

Verkehrszeichen.<br />

Videoüberwachung<br />

Eine lückenlose Videoüberwachung des <strong>Tunnel</strong>s ist vorgesehen. Die Übertragung der Bilder<br />

in die ÜZ erfolgt über die CN.as-Linie als digitaler Video-Stream. Die Bildauswertung des<br />

Videoüberwachungssystems erkennt Stau, Geisterfahrer, Langsamfahrer und stillstehende<br />

Fahrzeuge.<br />

Funkanlage<br />

Es ist eine bündelfunktaugliche <strong>Tunnel</strong>funkanlage der Kategorie 2 vorgesehen. Es sind<br />

Kanäle <strong>für</strong> ASFiNAG, Polizei, Rotes Kreuz, Feuerwehr, Objektfunk sowie eine Reserve<br />

eingeplant. In den Querschlägen wird die Funkversorgung ebenfalls gewährleistet.<br />

Löschwasseranlage<br />

Die geplante Nasslöschleitung speist die in den Feuerlöschnischen angeordneten<br />

Hydranten. Ein Zirkulationskreislauf verhindert das Einfrieren der Leitungen.<br />

Steuerung und Überwachung<br />

Abläufe welche nach einem klaren wenn->dann Schema abgehandelt werden können (z.B.<br />

Brand->Sperrung beider Röhren) werden von der BZ aus überwacht. Am Nordportal des<br />

<strong>Tunnel</strong>s <strong>Götschka</strong> wird eine Betriebszentrale eingerichtet, von welcher die Betriebsführung<br />

der gesamten S10 möglich ist. Sämtliche <strong>Tunnel</strong> der S10 werden zudem an die<br />

Überwachungszentrale <strong>für</strong> Oberösterreich (ABM Wels) angeschlossen.<br />

3.2 Entwässerungssystem<br />

Gemäß Mappe 6.2, Einlage 57 der Unterlagen zu den Projektänderungen ist der<br />

Gefahrguttransport im <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong> vorgesehen, weshalb eine Beurteilung gemäß STSG<br />

- Anlage Sicherheitsmaßnahmen erforderlich ist.<br />

Gemäß Mappe 6.2, Einlage 1 der Unterlagen zu den Projektänderungen wird die<br />

Entwässerung entsprechend RVS 09.01.23 als Trennsystem ausgeführt, sodass im<br />

Endzustand Berg- und Fahrbahnwässer getrennt voneinander gefasst und abgeleitet<br />

werden. Lediglich die Nischenentwässerungen werden an die Ulmendrainagen angebunden.<br />

Die Bergwässer werden über Ulmendrainagen DN 250 gefasst. Im Bereich der Offenen<br />

Bauweisen Süd und Nord ist jeweils ein Drainagerohr mit einem Durchmesser DN 200 zur<br />

Fassung der Bergwässer vorgesehen.<br />

Die Fahrraum- bzw. Fahrbahnwässer (Schleppwässer, <strong>Tunnel</strong>waschwässer, Löschwässer)<br />

oder bei einem Unfall austretenden Flüssigkeiten (Schadstoffe) werden gravimetrisch über<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 9<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

die Fahrbahnentwässerung in Richtung Südportal abgeleitet. Dazu werden am tieferen<br />

Fahrbahnrand Schlitzrinnen DN240 angeordnet.<br />

Im UVP–Bescheid vom 03. Juli 2009 wurden im Kapitel 10 (Fachbereich Geotechnik,<br />

<strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit) unter Pkt. 15 die folgenden erforderlichen Maßnahmen<br />

definiert:<br />

„Das von der Projektwerberin als Schlitzrinne vorgesehene Entwässerungssystem ist bei<br />

sämtlichen <strong>Tunnel</strong>bauwerken inklusive Unterflurtrassen im Zuge der Ausschreibungsplanung<br />

hinsichtlich der Bestimmungen der RVS 09.01.23 zu überarbeiten und zu dimensionieren.<br />

Die folgenden Änderungen sind jedenfalls einzuhalten:<br />

1. Flüssigkeiten, die punktuell mit einer Schüttung von 100 l/s ausfließen, sind durch<br />

Schlitzrinnen innerhalb 200 m <strong>Tunnel</strong>länge aufzunehmen.<br />

2. Das Entwässerungskonzept ist auf eine Abflusskapazität von 100 l/s auszulegen.<br />

3. Das Durchschlagen von Flammen im Entwässerungssystem ist durch die Herstellung<br />

von Siphonen oder Tauchwänden zu verhindern.<br />

4. Bei der von der Projektwerberin vorgesehenen Schlitzrinne sind ca. 6 m vor und nach<br />

den Siphonen bzw. Tauchwänden geschlossene Querschnitte zu verwenden.<br />

5. Bei Hochpunkten muss die erforderliche Abflusskapazität im maximalen Abstand von<br />

150 m zum Hochpunkt gegeben sein. Bei Tiefpunkten ist die Abflusskapazität von<br />

100 l/s des Entwässerungssystems durch zusätzliche Maßnahmen zu gewährleisten.<br />

6. Das Entwässerungssystem hat hinsichtlich Brandverhalten Klasse B gemäß ÖNORM<br />

EN 13501-1, Tabelle 1 aufzuweisen.<br />

7. Bei der von der Projektwerberin vorgesehenen Schlitzrinne hat der geschlitzte Anteil<br />

im Mittel 25 % der <strong>Tunnel</strong>länge, kontinuierlich verteilt, zu betragen.“<br />

In Mappe 6.2, Einlage 1, Anhang E der Unterlagen zu den Projektänderungen ist zu diesen<br />

Maßnahmen Folgendes beschrieben:<br />

1. Die geforderten 100 l/s können bereits nach 2 Schlitzrinnenfertigteilen (Abstand<br />

< 200 m) von der Schlitzrinne aufgenommen werden.<br />

2. Es wird der Nachweis erbracht, dass mindestens 100 l/s mit dem gewählten<br />

Entwässerungssystem abgeführt werden können.<br />

3. Es sind Schlitzrinnenputzteile <strong>für</strong> Inspektions-, Wartungs- und<br />

Instandhaltungsarbeiten in Abständen von rund 66 m bis rund 117 m [Mappe 6.2,<br />

Einlage 9] angeordnet. Diese weisen u.a. ein Rohrsiphon auf, mit dem ein<br />

Durchschlagen von Flammen im Brandfall verhindert wird.<br />

4. Vor und nach den Siphonen ist auf eine Länge von jeweils 6 m ein geschlossener<br />

Rohrquerschnitt vorgesehen.<br />

5. Da kein Hochpunkt und auch kein Tiefpunkt im gegenständlichen <strong>Tunnel</strong> vorhanden<br />

sind, ist dieser Nachweis nicht relevant.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 10<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

6. Für das Entwässerungssystem (Schlitzrinnen) wird der Beton C30/37/B7 mit PP oder<br />

Polymerbeton entsprechend der LB-VI (Ausgabe Oktober 2008) verwendet.<br />

7. Der geschlitzte Anteil beträgt 33%.<br />

Beim <strong>Tunnel</strong>portal werden die Fahrraumwässer in einem Sonden- und Schieberschacht<br />

gesammelt. Mittels Schiebern, die automatisch bzw. per Fernsteuerung bedient werden<br />

können, erfolgt eine Aufteilung der abfließenden Wässer je nachdem ob Normalbetrieb<br />

(Schleppwässer werden dem Oberflächenentwässerungssystem zugeführt und über die<br />

Gewässerschutzanlage (GSA-freie Strecke) in den Vorfluter geleitet) oder<br />

<strong>Tunnel</strong>waschbetrieb (Abwässer der <strong>Tunnel</strong>wäsche werden einer Reinigungsanlage (GSA-<br />

Betrieb) zugeführt und anschließend über die Gewässerschutzanlage (GSA-freie Strecke) in<br />

den Vorfluter geleitet) vorherrscht. Bei Anfall von Schadstoffen wird der Abfluss in einem<br />

Schadstoffbecken gesammelt.<br />

Die Gewässerschutzanlage (GSA-Betrieb) <strong>für</strong> den <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong> befindet sich beim<br />

Südportal, wobei in dieses Bauwerk auch der Sondenschacht und das Schadstoffbecken<br />

integriert sind. Das Speichervolumen der GSA-Betrieb beträgt insgesamt 532 m³.<br />

3.3 Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen<br />

Gemäß Mappe 6.2, Einlage 1 der Unterlagen zu den Projektänderungen wird der <strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong> in die Gefährdungsklasse III gemäß RVS 09.02.31 eingestuft. Die Zuordnung zur<br />

<strong>Tunnel</strong>kategorie und das daraus folgende Schutzniveau kann nachfolgender Tabelle<br />

entnommen werden:<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 11<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Abbildung 1: <strong>Tunnel</strong>kategorien und Schutzniveaus gemäß Mappe 6.2, Einlage 1 der<br />

Unterlagen zu den Projektänderungen.<br />

Für den <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong> ergeben sich somit über weite Bereiche die Schutzniveaus SN 0<br />

und SN 2.<br />

In den Bereichen mit Schutzniveau SN0 sind mit Bezug auf die RVS 09.01.45 keine<br />

Maßnahmen zum baulichen Brandschutz vorgesehen.<br />

Die Forderungen des Schutzniveaus SN2 werden generell durch den herkömmlichen<br />

Ausbau mit einer unbewehrten Innenschale erfüllt.<br />

Für die örtlich begrenzten Bereiche wie Offene Bauweise Nord und Süd, Unterfahrung der<br />

B310 und des Unterweitersdorfer Baches, sind als Schutzmaßnahme <strong>für</strong> die Erhöhung des<br />

baulichen Brandschutzes die Beimengung von Kunststofffasern zum Innenschalenbeton<br />

vorgesehen. Ferner gilt dies auch <strong>für</strong> den GQ1 (Einflussbereich der Unterquerung der B310).<br />

Gemäß RVS 09.01.45 müssen Zwischendecken mindestens der Brandwiderstandsklasse<br />

R90 gem. ÖNORM EN 13501-2 entsprechen. Die EN 13501-2 bezieht sich auf die ETK<br />

(Einheitstemperaturkurve <strong>für</strong> Brände gemäß ÖNORM EN 1363-1 und ISO 834-1), womit die<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 12<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

geforderte Brandwiderstandsklasse R90 durch eine ausreichende Betonüberdeckung ohne<br />

zusätzliche Maßnahmen erreicht wird. Die Auflagerung der Zwischendecke erfolgt auf einer<br />

in die Innenschalengeometrie eingearbeiteten Konsole.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 13<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

3.4 Prüfung Betriebs- und Sicherheitsausrüstung<br />

3.4.1 Methodik der Prüfung<br />

Der Fokus liegt auf der Prüfung des Einreichprojekts bezüglich Vollständigkeit, Plausibilität<br />

und Angemessenheit der Angaben der sicherheitsrelevanten Ausrüstung. Die Prüfung erfolgt<br />

auf Grundlage der oben erwähnten Grundlagen-Dokumente. Mittels einer Checkliste werden<br />

alle relevanten Punkte geprüft und bewertet.<br />

Die Prüfung erfolgte gemäß untenstehendem Schema:<br />

In der Spalte "Bemerkung" werden bei Bedarf erklärende Bemerkungen gemacht. In der<br />

Spalte "Verweis" wird auf die Grundlage der formulierten Frage hingewiesen (meist STSG,<br />

RVS) .<br />

Für alle Bewertungen mit und werden, sofern angezeigt, Maßnahmen<br />

formuliert.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 14<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

3.4.2 Prüfung<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 15<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 16<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 17<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 18<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 19<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 20<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

3.5 Sensitivität Risikoäquivalent-Wert in Abhängigkeit zum Verkehr<br />

Die dem <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf zugrunde gelegten Verkehrszahlen beziehen sich auf den<br />

Planfall "S10+A26". Durch den Wegfall des Abschnittes Nord der A26 resultieren <strong>für</strong> die S10<br />

etwas tiefere Verkehrswerte. Dadurch liegen die gemachten Betrachtungen generell auf der<br />

sicheren Seite.<br />

In der folgenden Abbildung ist der Risikoäquivalent-Wert in Abhängigkeit zum JDTV-Wert<br />

dargestellt. Der zugrunde gelegte JDTV <strong>für</strong> 2025 beträgt 31'420. Auch bei einem<br />

signifikanten Anstieg des JDTV würde der <strong>Tunnel</strong> nicht in die nächsthöhere<br />

Gefährdungsklasse eingeteilt.<br />

Abbildung 2: Risikoäquivalent in Abhängigkeit zum JDTV<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 21<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

3.6 Prüfung Entwässerungssystem<br />

3.6.1 Allgemeines<br />

Als Grundlage <strong>für</strong> die Beurteilung, ob das Entwässerungssystem hinsichtlich des Transports<br />

von Gefahrgütern durch den <strong>Tunnel</strong> den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und<br />

dem Stand der Technik entspricht, ist die RVS 09.01.23 heranzuziehen.<br />

3.6.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung<br />

Das beschriebene Entwässerungssystem entspricht grundsätzlich den Bestimmungen der<br />

RVS 09.01.23. Einzelne Bestimmungen bzw. Empfehlungen der RVS 09.01.23 sind<br />

allerdings in den Projektunterlagen nicht explizit angeführt, weshalb eine dementsprechende<br />

Maßnahme definiert wird.<br />

Im Bereich der Offenen Bauweise Süd und Nord ist jeweils zur Fassung der Bergwässer ein<br />

Drainagerohr mit einem Durchmesser DN200 vorgesehen. Dies widerspricht der RVS<br />

09.01.23, die <strong>für</strong> Ulmendrainagen einen Mindestrohrdurchmesser DN250 fordert. Zudem ist<br />

zu beachten, dass im bergmännischen <strong>Tunnel</strong>bereich ein Rohrdurchmesser DN250 geplant<br />

ist, sodass sich insbesondere im Bereich der Offenen Bauweise Süd der Rohrquerschnitt<br />

verkleinert und damit <strong>für</strong> die Ableitung der Wässer eine Verengung gegeben ist. Es wird<br />

somit eine Maßnahme definiert, dass auch im Bereich der Offenen Bauweisen ein<br />

Mindestrohrdurchmesser von DN250 eingehalten wird.<br />

Weiters ist den Unterlagen zu entnehmen, dass im Bereich des Nordportals sowohl in der<br />

West- als auch der Oströhre die Abstände der ersten beiden Schlitzrinnenputzteile jeweils<br />

größer als 100 m sind. Gemäß RVS 09.01.23 sollen Putzmöglichkeiten mit Tauchwänden<br />

bzw. Siphonen allerdings Abstände von 100 m aufweisen. Vom Betrieb ist somit zu<br />

bestätigen, dass trotz der vergrößerten Abstände eine ausreichende Reinigung, Wartung<br />

und Kontrolle möglich ist.<br />

Unter Berücksichtigung der angeführten Maßnahme erfolgt in Bezug auf das<br />

Entwässerungssystem folgende Beurteilung gemäß Straßentunnel-Sicherheitsgesetz<br />

(STSG) – Anlage Sicherheitsmaßnahmen Punkt 2.6:<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 22<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Punkt<br />

Tabelle 1: Beurteilung des Entwässerungssystems gemäß STSG.<br />

Beurteilung<br />

2.6 Entwässerung<br />

2.6.1 In <strong>Tunnel</strong>n, in denen der Gefahrguttransport zulässig<br />

ist, ist da<strong>für</strong> zu sorgen, dass entzündliche und toxische<br />

Flüssigkeiten durch im <strong>Tunnel</strong>profil vorhandene und<br />

angemessen dimensionierte Schlitzrinnen oder auf<br />

sonstige Weise abgeleitet werden können. Zudem ist<br />

das Entwässerungssystem so anzulegen und zu<br />

warten, dass Feuer und entzündliche und toxische<br />

Flüssigkeiten sich nicht in der <strong>Tunnel</strong>röhre ausbreiten<br />

oder auf andere <strong>Tunnel</strong>röhren übergreifen können.<br />

2.6.2 Können diese Anforderungen in einem bestehenden<br />

<strong>Tunnel</strong> nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen<br />

Kosten erfüllt werden, so ist dies ausgehend von einer<br />

Analyse der relevanten Risiken bei der Entscheidung<br />

über die Genehmigung des Gefahrguttransports zu<br />

berücksichtigen.<br />

erfüllt<br />

nicht zutreffend<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 23<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

3.7 Prüfung Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen<br />

3.7.1 Allgemeines<br />

Durch die Zuordnung zu einem gewissen Schutzniveau wird der Nachweis der<br />

Tragkonstruktionen hinsichtlich einer Brandlast festgelegt. Die Schutzniveaus geben u.a.<br />

wieder, welche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />

während und nach einem Brand gefordert wird.<br />

Gem. RVS 09.01.45 dienen bauliche Brandschutzmaßnahmen dem Erreichen einer<br />

definierten Sicherheit von <strong>Tunnel</strong>bauwerken bei Brandereignissen und sollen zu einer dem<br />

akzeptierten Risiko entsprechenden Planung und Ausführung unter Berücksichtigung der<br />

verkehrstechnischen und örtlichen Verhältnisse führen. In <strong>Tunnel</strong>bauwerken ist es das Ziel<br />

deren Standsicherheit in Abhängigkeit des Schutzniveaus so festzulegen, dass bis zu einem<br />

definierten Zeitpunkt die folgenden Schutzziele erreicht werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Erhaltung der Resttragfähigkeit mit festgelegter Sicherheit unter Brandeinwirkung mit<br />

definierten Temperatur-Zeitkurven.<br />

Begrenzung von Schäden und Reduzierung auf technisch-wirtschaftlich tolerierbare<br />

Ausmaße.<br />

Gewährleistung der Dichtigkeit gegenüber dem massiven Eintritt von Wasser.<br />

Möglichkeit der Sanierbarkeit und Minimierung der Nutzungseinschränkungen bei der<br />

Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen.<br />

Erhaltung der Standsicherheit einer Oberflächenbebauung und Sicherstellung des<br />

Schutzes Dritter an der Oberfläche.<br />

Die Bestimmung der Schutzniveaus (SN) <strong>für</strong> einen <strong>Tunnel</strong> erfolgt <strong>für</strong> die jeweils betroffenen<br />

<strong>Tunnel</strong>abschnitte gemäß Tabelle 1 der RVS 09.01.45, wobei als Eingangsparameter die<br />

Gefährdungsklasse (I bis IV) gemäß RVS 09.02.31 und die <strong>Tunnel</strong>kategorie A bis E gemäß<br />

RVS 09.01.45 heranzuziehen sind.<br />

Tabelle 2: Bestimmung des Schutzniveaus gemäß RVS 09.01.45, Tabelle 1.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 24<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

<strong>Tunnel</strong>kategorien gemäß RVS 09.01.45:<br />

In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten (Überbauung, Nachbarobjekte, Grund- und<br />

Oberflächenwasser, Verkehrsstrecken, Sperrzeiten etc.) werden einzelne <strong>Tunnel</strong>abschnitte<br />

der <strong>Tunnel</strong>kategorie A bis E zugeordnet.<br />

Gefährdungsklassen:<br />

Die Einteilung in die jeweilige Gefährdungsklasseerfolgt gemäß RVS 09.02.31anhand des<br />

Risikoäquivalentwertes folgendermaßen:<br />

Tabelle 3: Einteilung der Gefährdungsklassen gemäß RVS 09.02.31.<br />

Gefährdungsklasse<br />

Risikoäquivalentwert<br />

untere Grenze<br />

obere Grenze<br />

I - 2x10 -2<br />

II >2x10 -2 1x10 -1<br />

III >1x10 -1 5x10 -1<br />

IV >5x10 -1 -<br />

Der Risikoäquivalentwert entspricht dem Risikoerwartungswert (statistisch erwartbare<br />

Tote/Jahr) des untersuchten <strong>Tunnel</strong>s bezogen auf ein Jahr und errechnet sich durch<br />

Multiplikation des Häufigkeitsäquivalents mit dem Schadensausmaßäquivalents (vgl. RVS<br />

09.02.31).<br />

3.7.2 Ergebnisse der Prüfung / Beurteilung<br />

Generell ist zu beachten, dass es bei einem Versagen des <strong>Tunnel</strong>bauwerkes, ausgelöst z.B.<br />

durch einen Brandfall, möglicherweise zu Auswirkungen bis an die Geländeoberfläche<br />

kommt. Die Größe des Einflussbereiches an der Geländeoberfläche ist dabei von einem<br />

Einflusswinkel abhängig, der sich primär aus den Untergrundeigenschaften ergibt. Dieser<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 25<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Einflusswinkel ist letztendlich bei der Festlegung der Länge der jeweiligen <strong>Tunnel</strong>kategorien<br />

bzw. Schutzniveau zu beachten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das geologischgeotechnische<br />

Gebirgsmodell in der derzeitigen Planungsphase mit gewissen<br />

Unsicherheiten behaftet ist (z.B. nur lokale Aufschlüsse durch Bohrungen). Aus diesem<br />

Grund ist eine Überprüfung der Schutzniveaugrenzen unter Berücksichtigung der im Zuge<br />

des Vortriebes tatsächlich angetroffenen Gebirgsverhältnisse unbedingt erforderlich.<br />

Die Prüfung der Zuordnung der einzelnen <strong>Tunnel</strong>abschnitte zu den <strong>Tunnel</strong>kategorien und<br />

Schutzniveaus hat ergeben, dass diese der RVS 09.01.45 entspricht.<br />

Die Projektunterlagen enthalten keine detaillierten Nachweise zur Brandbeständigkeit der<br />

baulichen Anlagen, da diese üblicherweise erst in einem der nächsten Planungsschritte<br />

erfolgen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass bei fach- und sachgerechter<br />

Planung und Ausführung – unter Berücksichtigung der Bestimmungen der RVS 09.01.45 –<br />

die Standsicherheit des <strong>Tunnel</strong>bauwerkes ausreichend ist, um die definierten Schutzziele zu<br />

erreichen. Dazu wird eine Maßnahme definiert, dass bei der Dimensionierung der tragenden<br />

Bauteile die Bestimmungen der RVS 09.01.45 einzuhalten sind.<br />

In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass gemäß den Projektunterlagen<br />

in den Bereichen mit Schutzniveau SN0 mit Bezug auf die RVS 09.01.45 keine Maßnahmen<br />

zum baulichen Brandschutz vorgesehen sind. Dazu ist festzuhalten, dass gemäß RVS<br />

09.01.45 unabhängig vom Schutzniveau als Mindestanforderung die<br />

Brandwiderstandsklasse R 30 gemäß ÖNORM EN 13501-2 <strong>für</strong> tragende Bauteile<br />

anzusetzen ist.<br />

Weiters enthalten die Projektunterlagen keine ausreichenden Informationen darüber, ob in<br />

Bezug auf die Brennbarkeitsklasse der verwendeten Baustoffe, die Schutzmaßnahmen, die<br />

Zwischendecken und die technischen Brandschutzeinrichtungen die Bestimmungen der RVS<br />

09.01.45 eingehalten werden. Aus diesem Grund erfolgt dazu die Definition einer<br />

Maßnahme.<br />

Unter Berücksichtigung der angeführten Maßnahmen erfolgt in Bezug auf die<br />

Brandbeständigkeit der baulichen Anlagen folgende Beurteilung gemäß Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz (STSG) – Anlage Sicherheitsmaßnahmen Punkt 2.7:<br />

Tabelle 4: Beurteilung der Brandbeständigkeit von baulichen Anlagen gemäß STSG.<br />

Punkt<br />

Beurteilung<br />

2.7 Brandbeständigkeit von baulichen Anlagen<br />

<strong>Tunnel</strong>, bei denen das Versagen der Tragsicherheit im<br />

Brandfall katastrophale Folgen verursachen kann, zB<br />

Unterwassertunnel oder <strong>Tunnel</strong> mit wichtiger<br />

angrenzender Überbauung, müssen eine<br />

ausreichende Brandbeständigkeit aufweisen.<br />

erfüllt<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 26<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

4 FRAGENBEANTWORTUNG<br />

4.1 Fragen Fachgebiet <strong>Tunnel</strong>sicherheit<br />

Frage 2.15.1 (STSG & UVP)<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den<br />

Einreichunterlagen, insbesondere im <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf aus Sicht des Fachgebietes<br />

<strong>Tunnel</strong>sicherheit ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei<br />

fachlicher Prüfung zu Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten<br />

Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Die vorgelegten Einreichunterlagen des <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurfs wurden anhand einer<br />

detaillierten Checkliste geprüft. Die Einreichunterlagen sind grossteils ausreichend, richtig,<br />

plausibel und nachvollziehbar. Prüfpunkte, welche als nicht ausreichend eingestuft wurden,<br />

wurden in der Checkliste entsprechend vermerkt. Für diese Punkte wurden Massnahmen<br />

formuliert.<br />

Frage 2.15.2 (STSG)<br />

Entsprechen die <strong>Tunnel</strong>bauwerke einschließlich deren elektromaschineller und<br />

sicherheitstechnischer Ausstattung den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien<br />

und dem Stand der Technik?<br />

Aus Sicht der <strong>Tunnel</strong>sicherheit entspricht der <strong>Tunnel</strong> bei Umsetzung der in dieser<br />

<strong>Sicherheitsbeurteilung</strong> geforderten Massnahmen den einschlägigen Richtlinien und<br />

Gesetzen sowie dem Stand der Technik.<br />

Frage 2.15.3 (STSG & UVP)<br />

Entsprechen die Vorportalbereiche einschließlich deren elektromaschineller und<br />

sicherheitstechnischer Ausstattung den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien<br />

und dem Stand der Technik? Ergeben sich aus den sicherheitstechnischen<br />

Ausstattungen Auswirkungen auf die Umwelt?<br />

Die Vorportalbereiche entsprechen bezüglich der technischen Ausrüstung den einschlägigen<br />

Vorschriften.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 27<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Frage 2.15.4 (STSG)<br />

Wurden <strong>Tunnel</strong>-Risikoanalysen bzw. vereinfachte Risikobewertungen und<br />

Risikoanalysen hinsichtlich Gefahrguttransporten durchgeführt und entsprechen<br />

diese den einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik? Sind die <strong>für</strong> diese<br />

Risikoanalysen bzw. – bewertungen zugrunde gelegten Daten, wie zum Beispiel JDTV,<br />

LKW-Anteil, Anteil der Gefahrguttransporte, richtig, plausibel und nachvollziehbar?<br />

Sind die Ergebnisse der <strong>Tunnel</strong>-Risikoanalyse bzw. der vereinfachten<br />

Risikobewertung richtig, plausibel und nachvollziehbar? Sind die in der UVE bzw. im<br />

<strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf daraus abgeleiteten Maßnahmen ausreichend, richtig, plausibel<br />

und nachvollziehbar?<br />

Die folgenden Verkehrswerte (Prognosen 2025) gelten als Grundlage:<br />

Name<br />

JDTV<br />

S10+A26<br />

Anteil LKW-<br />

Verkehr<br />

[Kfz/Tag] [%]<br />

Gefährdungsklasse<br />

<strong>Götschka</strong> 31.420 13.7 III<br />

Neumarkt 27.830 15.1 III<br />

Lest 29.640 14.5 III<br />

Walchshof 21.800 18.9 II<br />

Manzenreith 21.800 18.9 II<br />

Tabelle 5: Verkehrswerte<br />

Die dem <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf zugrunde gelegten Verkehrszahlen beziehen sich auf den<br />

Planfall "S10+A26". Durch den Wegfall des Abschnittes Nord der A26 resultieren <strong>für</strong> die S10<br />

etwas tiefere Verkehrswerte. Dadurch liegen die gemachten Betrachtungen generell auf der<br />

sicheren Seite.<br />

Die Risikoäquivalentwerte sind plausibel. Das Prinzip der Risikounterschreitung (im<br />

Vergleich mit dem Referenztunnel) ist erfüllt und die Gefährdungsklasse III ist korrekt. Somit<br />

kann gesagt werden, dass die zusätzlichen Massnahmen das Risiko ausreichend mindern<br />

und der <strong>Tunnel</strong> somit als ausreichend sicher eingestuft werden kann.<br />

Für die STSG-<strong>Tunnel</strong> der S10 wurden Risikobewertungen von Gefahrguttransporten<br />

gemäss RVS 09.03.12 durchgeführt. Dabei musste eine detaillierte QRAM-Analyse (Stufe 2)<br />

durchgeführt werden. Die zugrunde gelegten Verkehrswerte liegen auf der sicheren Seite.<br />

Das Gefahrgut-Risiko liegt unterhalb der Referenzlinie und es sind somit keine Massnahmen<br />

erforderlich. Die Analyse ist plausibel und die Zuordnung zur ADR-Kategorie A (keine<br />

Beschränkung <strong>für</strong> Gefahrgut) ist somit nachvollziehbar.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 28<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Frage 2.15.5 (STSG & UVP)<br />

Entsprechen die ausgewählten Lüftungssysteme, deren Auslegung bzw.<br />

Vordimensionierung und deren technische Ausstattung den einschlägigen Gesetzen,<br />

Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Wurden die meteorologischen und<br />

baulichen Gegebenheiten ausreichend berücksichtigt? Ergeben sich aus dem<br />

ausgewählten Lüftungssystem Auswirkungen auf die Umwelt?<br />

Die Auswahl des vorgesehenen Lüftungssystems ist entsprechend den Vorgaben der RVS<br />

und des STSG vorgenommen worden. Die Auslegung erfolgte dem Stand der Technik<br />

entsprechend und berücksichtigt die Vorgaben der RVS. Die meteorologischen und<br />

baulichen Gegebenheiten sind sorgfältig in die Planung einbezogen worden. Die<br />

Vordimensionierung der Lüftungsanlagen wurde überprüft und als in Ordnung befunden.<br />

Einzelne Maßnahmen wurden abgeleitet.<br />

=> Massnahmen<br />

Frage 2.15.6 (STSG & UVP)<br />

Ist in den Einreichunterlagen ein Beleuchtungskonzept <strong>für</strong> <strong>Tunnel</strong>, Fluchtwege,<br />

Notausgänge und Vorportalbereiche vorhanden? Entspricht dieses Konzept den<br />

einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Ergeben<br />

sich aus dem ausgewählten Beleuchtungssystem Auswirkungen auf die Umwelt?<br />

Die gewählten Beleuchtungskonzepte entsprechen weitgehend den einschlägigen Gesetzen,<br />

Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik. Durch Bestätigung der Konformität zur RVS<br />

ist die spezielle Forderung „Leuchten-Temperaturbeständigkeit von 250°C während 60 min“<br />

prinzipiell erfüllt.<br />

Folgende Punkte sind zu verbessern:<br />

- Der Abstand zwischen den Leuchten ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich, die<br />

Flimmerfrequenz kann somit nicht ermittelt werden => Massnahme<br />

- Die Anforderungen der EN 16276:2013 sind bez. Fluchtwegorientierungsleuchten<br />

einzuhalten => Massnahme<br />

Frage 2.15.7 (STSG)<br />

Entsprechen die Überwachungssysteme generell und die Überwachungssysteme zur<br />

automatischen Erkennung von Verkehrsstörungen, Bränden, etc. den einschlägigen<br />

Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik?<br />

Der <strong>Tunnel</strong> wird in Bezug auf Brand und Verkehrsstörungen durch Linienbrandmelder,<br />

Rauchmelder und die Videoüberwachungsanlage lückenlos überwacht. Die<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 29<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Überwachungssysteme entsprechen den einschlägigen Vorgaben und dem Stand der<br />

Technik. Der Entscheid, keine Video-Detektion von Brandereignissen durchzuführen, kann<br />

auf dem Hintergrund der eingeplanten Linienbrandmelder aus Sicht der <strong>Tunnel</strong>sicherheit<br />

akzeptiert werden.<br />

Video-Detektion: Als Element der Ausschreibung sind klare Qualitätsanforderungen<br />

bezüglich Fehlalarmen und nicht detektierten Ereignissen zu definieren. In Abhängigkeit der<br />

Zuverlässigkeit der Anlage gilt zu entscheiden, ob bzw. welche Alarme mit Reflexen<br />

verknüpft werden können. Frist: Zeitpunkt der Ausschreibung. => Massnahme<br />

Frage 2.15.8 (STSG)<br />

Entspricht die Situierung und Ausstattung der Notrufeinrichtungen, der<br />

Löschwasserversorgungssysteme und der Querschläge den einschlägigen Gesetzen,<br />

Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik?<br />

Die Situierung und Ausstattung der Notrufeinrichtungen, Löschwasserversorgungssysteme<br />

und Querschläge entspricht den einschlägigen Vorschriften und dem Stand der Technik.<br />

Frage 2.15.9 (STSG)<br />

Sind die Rettungskonzepte und die Fluchtwegkennzeichnung ausreichend und dem<br />

Stand der Technik entsprechend?<br />

Die nötigen Angaben zum Rettungskonzept sind vorhanden. Die Fluchtwegkennzeichnung<br />

entspricht den Anforderungen in RVS 09.02.22, ist ausreichend und entspricht dem Stand<br />

der Technik. Vor Inbetriebnahme ist ein detaillierter Alarm- und Einsatzplan auszuarbeiten.<br />

Frage 2.15.10 (STSG)<br />

Ist das System der Energieversorgung ausreichend dargestellt und entspricht es den<br />

einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik?<br />

Die Energieversorgung ist ausreichend dargestellt und erläutert, die vorgestellten Konzepte<br />

entsprechen weitgehend den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien, insbesondere der<br />

Sicherstellung einer unabhängigen Einspeisung. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:<br />

- Türen und Tore müssen sofern sie elektromechanisch betätigt sind von der SSV versorgt<br />

werden. Im Niederspannungsschema sind diese jedoch dem Normalnetz zugeordnet. =><br />

Massnahme<br />

- Kabel <strong>für</strong> Torantriebe müssen FE180/E30 ausgelegt sein => Massnahme<br />

Frage 2.15.11 (STSG)<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 30<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Sind die im <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf definierten Maßnahmen <strong>für</strong> den <strong>Tunnel</strong>betrieb <strong>für</strong> die<br />

Projektsphase des § 7 STSG Verfahrens über die Genehmigung des <strong>Tunnel</strong>-<br />

Vorentwurfs ausreichend oder sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich?<br />

Die definierten Massnahmen <strong>für</strong> den <strong>Tunnel</strong>betrieb sind gemäss <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf<br />

ausreichend dokumentiert.<br />

Frage 2.15.12 (UVP)<br />

Sind Maßnahmen aus Sicht des Fachgebietes <strong>Tunnel</strong>sicherheit erforderlich, damit<br />

schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens während des<br />

Betriebes und des Baues auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige<br />

Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden können? Sind die dazu in der UVE<br />

und im <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf definierten Maßnahmen ausreichend oder sind zusätzliche<br />

Maßnahmen erforderlich?<br />

Der Einbau der sicherheitstechnischen Ausrüstungen in die <strong>Tunnel</strong>objekte hat keine<br />

Relevanz bez. Umwelt. Der Betrieb der <strong>Tunnel</strong> hat im Normalbetrieb eine beschränkte<br />

Relevanz im Bereich der Vorportale, dies bez. der Elemente Lärm, Licht (Wildbiologie) und<br />

Luft. Die Bewertung dieser Einflüsse erfolgt in den entsprechenden fachgutachterlichen<br />

Stellungnahmen.<br />

Frage 2.15.13 (STSG & UVP)<br />

Welche Vorschläge zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden in<br />

den Einreichunterlagen hinsichtlich <strong>Tunnel</strong>sicherheit gemacht? Sind zusätzliche<br />

Maßnahmen zur Beweissicherung notwendig?<br />

Aus Sicht <strong>Tunnel</strong>sicherheitsausrüstung sind keine Massnahmen zur Beweissicherung<br />

notwendig; es besteht folglich keine Relevanz in diesem Punkt.<br />

Frage 2.15.14 (STSG)<br />

Liegt dem Antrag eine Stellungnahme des <strong>Tunnel</strong>-Sicherheitsbeauftragten gemäß<br />

STSG bei? Ergeben sich aus der Stellungnahme des <strong>Tunnel</strong>-Sicherheitsbeauftragten<br />

zusätzliche Maßnahmen?<br />

Für das Objekt liegt eine Stellungnahme des <strong>Tunnel</strong>-Sicherheitsbeauftragten gemäß STSG<br />

§7 bei. Es werden keine Einwände erhoben und es ergeben sich aus der Stellungnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>-Sicherheitsbeauftragten keine zusätzlichen Maßnahmen.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 31<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

4.2 Fragen Fachgebiet Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />

Frage 2.14.1 (STSG & UVP)<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE und dem <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig,<br />

plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen<br />

von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Die in den Projektunterlagen angeführten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind<br />

ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar. Aufgrund der fachlichen Prüfung kommt<br />

es zu keinen Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und<br />

Schlussfolgerungen.<br />

Frage 2.14.11 (STSG)<br />

Wurden die Schutzniveaus <strong>für</strong> den baulichen Brandschutz entsprechend dem<br />

Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und der RVS 09.01.45 „Baulicher Brandschutz in<br />

Straßenverkehrsbauten“ festgelegt und können diese bestätigt werden? Wurden die<br />

Grenzen der Schutzniveaus exakt kilometriert und sind diese nachvollziehbar?<br />

Wurden zum Erreichen der Schutzniveaus ausreichende statische Berechnungen oder<br />

bauliche Maßnahmen vorgesehen? Sind zusätzliche Maßnahmen <strong>für</strong> den baulichen<br />

Brandschutz unbedingt notwendig?<br />

Schutzniveaus <strong>für</strong> den baulichen Brandschutz wurden <strong>für</strong> jeden <strong>Tunnel</strong>abschnitt<br />

entsprechend dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und der RVS 09.01.45 festgelegt. Diese<br />

Festlegung kann bestätigt werden.<br />

Detaillierte statische Berechnungen zum Nachweis der Brandbeständigkeit der baulichen<br />

Anlagen liegen noch nicht vor und sind im Rahmen der nächsten Planungsschritte<br />

vorgesehen. Allenfalls erforderliche zusätzliche Maßnahmen können erst im Zuge der<br />

statischen Dimensionierung festgelegt werden.<br />

Frage 2.14.12 (STSG & UVP)<br />

Entspricht der gewählte Fahrbahnaufbau und das Entwässerungssystem hinsichtlich<br />

des Transports von Gefahrgütern durch den <strong>Tunnel</strong> den einschlägigen Gesetzen,<br />

Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Wurde das Entwässerungssystem<br />

ausreichend ausgelegt und dimensioniert? Ergeben sich aus dem ausgewählten<br />

Entwässerungssystem Auswirkungen auf die Umwelt?<br />

Fahrbahnaufbau:<br />

Gemäß Mappe 6.2, Einlage 1 der Unterlagen zu den Projektänderungen wird folgender<br />

Fahrbahnaufbau ausgeführt:<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 32<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

22 cm Betondecke<br />

5 cm bituminöse Tragdeckschicht<br />

30 cm ungebundene Untere Tragschicht<br />

Dieser Fahrbahnaufbau entspricht der Lastklasse S, Bautyp T2 gemäß RVS 09.01.23 und<br />

damit dem Stand der Technik.<br />

Weiters fordert die RVS 09.01.23, dass ab dem Straßentunnelportal in der Regel die Decke<br />

des Straßentunnels bis zu einer Länge von 100 m in den angrenzenden Vorportalbereich<br />

(freie Strecke) zu verlängern ist. Diese Forderung wird im Projekt berücksichtigt.<br />

Einzelne in der RVS 09.01.23 enthaltene Bestimmungen betreffend den Oberbau werden in<br />

den Projektunterlagen nicht explizit erwähnt, weshalb zu deren Einhaltung eine Maßnahme<br />

definiert wurde.<br />

Entwässerungssystem hinsichtlich des Transportes von Gefahrgütern:<br />

Als Grundlage <strong>für</strong> die Beurteilung, ob das Entwässerungssystem hinsichtlich des Transports<br />

von Gefahrgütern durch den <strong>Tunnel</strong> den einschlägigen Gesetzen, Normen, Richtlinien und<br />

dem Stand der Technik entspricht, ist die RVS 09.01.23 heranzuziehen. Unter<br />

Berücksichtigung der definierten Maßnahme betreffend das Entwässerungssystem kann die<br />

Einhaltung der Bestimmungen der RVS 09.01.23 bestätigt werden.<br />

Unter Berücksichtigung der definierten Maßnahme betreffend das Entwässerungssystem<br />

kann davon ausgegangen werden, dass das Entwässerungssystem ausreichend ausgelegt<br />

und dimensioniert wird. Auswirkungen auf die Umwelt ergeben sich nicht.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 33<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

5 MASSNAHMEN<br />

5.1 Fachbereich <strong>Tunnel</strong>sicherheit<br />

[1] Es ist sicherzustellen, dass sich aus dem Abstand der Leuchten keine Probleme<br />

betreffend Flimmern (Flimmerfrequenz) ergeben. Der Leuchtenabstand ist darzustellen.<br />

[2] Video-Detektion: Als Element der Ausschreibung sind klare Qualitätsanforderungen<br />

bezüglich Fehlalarmen und nicht detektierten Ereignissen zu definieren. In Abhängigkeit<br />

der Zuverlässigkeit der Anlage gilt zu entscheiden, ob bzw. welche Alarme mit Reflexen<br />

verknüpft werden können.<br />

[3] Die Anforderungen der EN 16276:2013 sind bez. Fluchtwegorientierungsleuchten<br />

einzuhalten.<br />

[4] Türen und Tore müssen, sofern sie kraftbetätigt sind, von der SSV versorgt werden.<br />

[5] Kabel <strong>für</strong> Torantriebe müssen FE180/E30 ausgelegt sein.<br />

[6] Im technischen Bericht bauliche Anlagen und im technischen Bericht Lüftung sind<br />

unterschiedliche Angaben zum Querschnitt des Abluftkanals der Weströhre vorhanden<br />

(12.41m 2 , 12.86m 2 ). Der gültige Querschnitt ist einheitlich einzupflegen. Sollte der<br />

gültige Querschnitt 12.41m 2 betragen, so ist der Lüftungsbericht zu überarbeiten (und<br />

die Leistung der Axialventilatoren zu überprüfen).<br />

[7] Das Überdruckprofil der Fluchtröhre ist so auszuführen, dass bei allen Fluchttüren die<br />

benötigte Öffnungskraft nicht mehr als 100 N beträgt. Die Einhaltung dieser<br />

Anforderung ist nachzuweisen.<br />

[8] Der maximale Zeitraum in dem eine Abluftklappe nicht verfügbar oder offen sein darf,<br />

ist zu definieren und in die minimalen Betriebsbedingungen aufzunehmen.<br />

[9] Der maximale Zeitraum in dem eine Druckbelüftung eines Querschlags nicht verfügbar<br />

sein darf, ist zu definieren und in die minimalen Betriebsbedingungen aufzunehmen.<br />

[10] Der maximale Zeitraum in dem ein Linearmelder nicht verfügbar sein darf, ist zu<br />

definieren und in die minimalen Betriebsbedingungen aufzunehmen.<br />

[11] Die Lüftung ist derart auszulegen, dass warme Gase ausreichend berücksichtigt sind.<br />

[12] Die Umsetzung der Massnahmen [1] bis [11] ist (sofern nicht anders verlangt) der<br />

<strong>Tunnel</strong>-Verwaltungsbehörde bis spätestens 6 Monate ab Bescheiderlassung anhand<br />

der Vorlage eines Berichtes nachzuweisen.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 34<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

5.2 Fachbereich Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />

Teilbereich Entwässerung:<br />

[13] In Bezug auf das Entwässerungssystem sind die folgenden Bestimmungen bzw.<br />

Empfehlungen der RVS 09.01.23 einzuhalten und entsprechende Nachweise bzw.<br />

Bestätigungen der Behörde vorzulegen:<br />

- Für die Fassung und Ableitung der Bergwässer ist wegen der größeren<br />

Formstabilität und der höheren Schlagzähigkeit Polypropylen (PP) als<br />

Rohrmaterial zu wählen.<br />

- Das Entwässerungssystem hat der Aggressivitätsstufe AS 2 gemäß ÖNORM<br />

B 2503, Tabelle 2 zu entsprechen.<br />

- Sämtliche Bauprodukte müssen in Bezug auf das Brandverhalten der Klasse<br />

B gemäß ÖNORM EN 13501-1, Tabelle 1 entsprechen.<br />

- Stöße von Rohren / Schlitzrinnenelementen sind dicht auszuführen.<br />

- Die Griffigkeit des befahrenen Bereiches der Schlitzrinne ist analog zu den<br />

Anforderungen an die Fahrbahn auszuführen.<br />

- Die Schlitzrinne hat der Gruppe 3 (mind. Klasse C 250) gemäß ÖNORM EN<br />

1433 zu entsprechen.<br />

- Bei der Planung der Gewässerschutzanlage Betrieb sind Löschwässer und<br />

Waschwässer nicht gleichzeitig zu berücksichtigen.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

[14] Im Bereich der Offenen Bauweise Süd und Nord ist jeweils zur Fassung der<br />

Bergwässer gemäß RVS 09.01.23 ein Drainagerohr mit einem Durchmesser DN250<br />

vorzusehen.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

[15] Im Bereich des Nordportals sind sowohl in der West- als auch der Oströhre die<br />

Abstände der ersten beiden Schlitzrinnenputzteile jeweils größer als 100 m<br />

(Maximalabstand gemäß RVS 09.01.23. Es ist von der <strong>Tunnel</strong>betreiberin zu bestätigen,<br />

dass mit den zur Verfügung stehenden Geräten (z.B. Schlauchlänge) das<br />

Entwässerungssystem ausreichend gereinigt, gewartet und kontrolliert werden kann.<br />

Andernfalls sind zusätzliche Schlitzrinnenputzteile vorzusehen, sodass ein<br />

Maximalabstand von 100 m eingehalten ist.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 35<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

[16] Der Rohrdurchmesser der Drainagen zur Fassung der Bergwässer (Ulmendrainagen)<br />

ist auf Basis der im Zuge der <strong>Tunnel</strong>herstellung tatsächlich aufgetretenen<br />

Bergwasserzutritte zu verifizieren.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

Teilbereich Brandsicherheit baulicher Anlagen:<br />

[17] Die Dimensionierung der tragenden Bauteile hinsichtlich des baulichen Brandschutzes<br />

zur Erreichung des jeweiligen Schutzniveaus hat gemäß RVS 09.01.45 zu erfolgen. Der<br />

Nachweis des baulichen Brandschutzes in Bezug auf die festgelegten Schutzniveaus ist<br />

im Zuge der Detailplanung zu erbringen. Dabei ist u.a. auch der Kreuzungsbereich<br />

zwischen Haupttunnel und Querschlag zu betrachten. Weiters ist zu beachten, dass<br />

gemäß RVS 09.01.45 unabhängig vom Schutzniveau als Mindestanforderung die<br />

Brandwiderstandsklasse R 30 gemäß ÖNORM EN 13501-2 <strong>für</strong> tragende Bauteile<br />

anzusetzen ist.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

[18] Die in der RVS 09.01.45 enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich Brennbarkeitsklasse<br />

(mindestens A2 gemäß ÖNORM EN 13501-1) der verwendeten Baustoffe,<br />

Schutzmaßnahmen, brandschutztechnische Anforderungen an Zwischendecken und<br />

technische Brandschutzeinrichtungen sind einzuhalten.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

[19] Für den Brandfall sind entsprechende Maßnahmen (z.B. Evakuierung, Straßensperren)<br />

zum Schutz Dritter an der Oberfläche zu definieren und im <strong>für</strong> das § 8 STSG Verfahren<br />

erforderlichen Alarm- und Einsatzplan darzustellen.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

[20] Während des <strong>Tunnel</strong>vortriebes ist zu überprüfen, ob die tatsächlich angetroffenen<br />

Gebirgsverhältnisse mit dem Prognosemodell übereinstimmen.<br />

Frist zur Dokumentation: Vor Baubeginn der Innenschale ist der <strong>Tunnel</strong>-<br />

Verwaltungsbehörde ein Bericht über die Übereinstimmungsprüfung der<br />

geotechnischen Verhältnisse und über gegebenenfalls erforderliche Anpassungen<br />

hinsichtlich des baulichen Brandschutzes zu übergeben.<br />

[21] Bei späteren Bebauungen an der Geländeoberfläche oberhalb des <strong>Tunnel</strong>s ist seitens<br />

der Projektwerberin zu überprüfen, ob das bestehende Schutzniveau ausreichend ist<br />

oder gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 36<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

Frist: -<br />

Teilbereich Fahrbahnaufbau:<br />

[22] In Bezug auf den Fahrbahnaufbau/Oberbau sind die folgenden Bestimmungen der RVS<br />

09.01.23 einzuhalten und entsprechende Nachweise bzw. Bestätigungen der<br />

<strong>Tunnel</strong>verwaltungsbehörde vorzulegen:<br />

- Für die Herstellung der Betondecken sind zusätzlich die technischen<br />

Spezifikationen der RVS 08.17.02 (z.B. Toleranzen, Fugenausbildung,<br />

Anforderungen an die Oberflächen) zu beachten.<br />

- In bergmännischen <strong>Tunnel</strong>bereichen mit Sohlgewölbe gilt als<br />

Mindestanforderung <strong>für</strong> den Füllbeton C 12/15, X0 bis auf die<br />

Entwässerungsebene der Tragschicht. Zusätzlich sind die erforderlichen<br />

Expositionsklassen bzw. Betonrezepturen gemäß ÖNORM B 4710<br />

festzulegen und einzuhalten.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 37<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

EQ Querschlag <strong>für</strong> Einsatzfahrzeuge<br />

GQ Begehbarer Querschlag<br />

FLN Feuerlöschnische<br />

NRN<br />

Notrufnische<br />

PB Pannenbucht<br />

ÜZ Überwachungszentrale<br />

BZ Betriebszentrale<br />

LKW<br />

Lastkraftwagen<br />

SV Schwerverkehr<br />

u.a.<br />

unter anderem<br />

A<br />

Autobahn<br />

S<br />

Schnellstraße<br />

B<br />

Bundesstraße<br />

UVP<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

QRAM<br />

Quantitative Risk Assessment Model<br />

STSG<br />

Straßentunnel-Sicherheitsgesetz<br />

RVS<br />

Richtlinien und Vorschriften <strong>für</strong> das Straßenwesen<br />

gg.<br />

gegenständlich<br />

§ Paragraph<br />

Abs.<br />

Absatz<br />

EVU<br />

Elektroversorgungsunternehmen<br />

USV<br />

unterbrechungsfreie Stromversorgung<br />

km/h<br />

Kilometer pro Stunde<br />

cd/m 2<br />

Candela pro Quadratmeter<br />

NaH<br />

Natriumdampfhochdrucklampen<br />

m<br />

Meter<br />

m 3<br />

Kubikmeter<br />

mm<br />

Millimeter<br />

m/sec<br />

Meter pro Sekunde<br />

kW Kilowatt<br />

kV Kilovolt<br />

N<br />

Newton<br />

% Prozent<br />

JDTV<br />

jährlich durchschnittlich täglicher Verkehr<br />

KFZ/Tag<br />

Kraftfahrzeug pro Tag<br />

Stk.<br />

Stück<br />

SSV<br />

Sicherheitsstromversorgung<br />

AS<br />

Anschlussstelle<br />

GSA<br />

Gewässerschutzanlage<br />

ÖGG<br />

Österreichische Gesellschaft <strong>für</strong> Geomechanik<br />

SN Schutzniveau<br />

UVE Umweltverträglichkeitserklärung<br />

LB-VI<br />

Regelblätter zur Leistungsbeschreibung Verkehrsinfrastruktur<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 38<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

7 VERZEICHNIS DER GRUNDLAGEN<br />

Nr.<br />

Titel<br />

Strassentunnel-Sicherheitsgesetz STSG/Novelle 2010<br />

EN 16276:2013<br />

RVS 09.01.21<br />

RVS 09.01.22<br />

RVS 09.01.23<br />

RVS 09.01.24<br />

RVS 09.01.25<br />

RVS 09.01.45<br />

RVS 09.02.22<br />

RVS 09.02.31<br />

RVS 09.02.32<br />

RVS 09.02.41<br />

RVS 09.03.11<br />

RVS 09.03.12<br />

Evakuierungsbeleuchtung in Strassentunneln<br />

Linienführung im <strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Tunnel</strong>querschnitte<br />

Bauliche Gestaltung, Innenausbau<br />

Bauliche Anlagen<br />

Vorportalbereiche<br />

Baulicher Brandschutz in Straßenverkehrsbauten<br />

Betriebs- und Sicherheitsausrüstung<br />

<strong>Tunnel</strong>ausrüstung – Belüftung, Grundlagen<br />

Luftbedarfsberechnung<br />

Beleuchtung<br />

<strong>Tunnel</strong>-Risikoanalysemodell<br />

Risikobewertung von Gefahrguttransporten in<br />

Strassentunneln<br />

Im Weiteren sind folgende Grundlagen relevant:<br />

- Bescheid 2009<br />

- <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf, Projektänderungen 2011/2012<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 39<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam


ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

8 ZUSAMMENFASSUNG<br />

Aus Sicht der Fachbereiche „<strong>Tunnel</strong>sicherheit“ und „Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und<br />

Brandsicherheit“ erfüllt der <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong> im Bereich des Vorhabens S10 Mühlviertler<br />

Schnellstraße Abschnitt Süd von Unterweitersdorf bis Freistadt Nord unter Berücksichtigung<br />

der im <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf und der UVE dargestellten und der in der <strong>Sicherheitsbeurteilung</strong><br />

bezeichneten Maßnahmen insgesamt den Stand der Technik und die Anforderungen des<br />

Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes.<br />

Zürich, 7.06.2013<br />

___________________________________<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte<br />

FB <strong>Tunnel</strong>sicherheit<br />

Brunn am Gebirge, 7.06.2013<br />

___________________________________<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam<br />

FB Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 40<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!