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Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...

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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

5.2 Fachbereich Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />

Teilbereich Entwässerung:<br />

[13] In Bezug auf das Entwässerungssystem sind die folgenden Bestimmungen bzw.<br />

Empfehlungen der RVS 09.01.23 einzuhalten und entsprechende Nachweise bzw.<br />

Bestätigungen der Behörde vorzulegen:<br />

- Für die Fassung und Ableitung der Bergwässer ist wegen der größeren<br />

Formstabilität und der höheren Schlagzähigkeit Polypropylen (PP) als<br />

Rohrmaterial zu wählen.<br />

- Das Entwässerungssystem hat der Aggressivitätsstufe AS 2 gemäß ÖNORM<br />

B 2503, Tabelle 2 zu entsprechen.<br />

- Sämtliche Bauprodukte müssen in Bezug auf das Brandverhalten der Klasse<br />

B gemäß ÖNORM EN 13501-1, Tabelle 1 entsprechen.<br />

- Stöße von Rohren / Schlitzrinnenelementen sind dicht auszuführen.<br />

- Die Griffigkeit des befahrenen Bereiches der Schlitzrinne ist analog zu den<br />

Anforderungen an die Fahrbahn auszuführen.<br />

- Die Schlitzrinne hat der Gruppe 3 (mind. Klasse C 250) gemäß ÖNORM EN<br />

1433 zu entsprechen.<br />

- Bei der Planung der Gewässerschutzanlage Betrieb sind Löschwässer und<br />

Waschwässer nicht gleichzeitig zu berücksichtigen.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

[14] Im Bereich der Offenen Bauweise Süd und Nord ist jeweils zur Fassung der<br />

Bergwässer gemäß RVS 09.01.23 ein Drainagerohr mit einem Durchmesser DN250<br />

vorzusehen.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

[15] Im Bereich des Nordportals sind sowohl in der West- als auch der Oströhre die<br />

Abstände der ersten beiden Schlitzrinnenputzteile jeweils größer als 100 m<br />

(Maximalabstand gemäß RVS 09.01.23. Es ist von der <strong>Tunnel</strong>betreiberin zu bestätigen,<br />

dass mit den zur Verfügung stehenden Geräten (z.B. Schlauchlänge) das<br />

Entwässerungssystem ausreichend gereinigt, gewartet und kontrolliert werden kann.<br />

Andernfalls sind zusätzliche Schlitzrinnenputzteile vorzusehen, sodass ein<br />

Maximalabstand von 100 m eingehalten ist.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 35<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam

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