Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...
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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
5.2 Fachbereich Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />
Teilbereich Entwässerung:<br />
[13] In Bezug auf das Entwässerungssystem sind die folgenden Bestimmungen bzw.<br />
Empfehlungen der RVS 09.01.23 einzuhalten und entsprechende Nachweise bzw.<br />
Bestätigungen der Behörde vorzulegen:<br />
- Für die Fassung und Ableitung der Bergwässer ist wegen der größeren<br />
Formstabilität und der höheren Schlagzähigkeit Polypropylen (PP) als<br />
Rohrmaterial zu wählen.<br />
- Das Entwässerungssystem hat der Aggressivitätsstufe AS 2 gemäß ÖNORM<br />
B 2503, Tabelle 2 zu entsprechen.<br />
- Sämtliche Bauprodukte müssen in Bezug auf das Brandverhalten der Klasse<br />
B gemäß ÖNORM EN 13501-1, Tabelle 1 entsprechen.<br />
- Stöße von Rohren / Schlitzrinnenelementen sind dicht auszuführen.<br />
- Die Griffigkeit des befahrenen Bereiches der Schlitzrinne ist analog zu den<br />
Anforderungen an die Fahrbahn auszuführen.<br />
- Die Schlitzrinne hat der Gruppe 3 (mind. Klasse C 250) gemäß ÖNORM EN<br />
1433 zu entsprechen.<br />
- Bei der Planung der Gewässerschutzanlage Betrieb sind Löschwässer und<br />
Waschwässer nicht gleichzeitig zu berücksichtigen.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
[14] Im Bereich der Offenen Bauweise Süd und Nord ist jeweils zur Fassung der<br />
Bergwässer gemäß RVS 09.01.23 ein Drainagerohr mit einem Durchmesser DN250<br />
vorzusehen.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
[15] Im Bereich des Nordportals sind sowohl in der West- als auch der Oströhre die<br />
Abstände der ersten beiden Schlitzrinnenputzteile jeweils größer als 100 m<br />
(Maximalabstand gemäß RVS 09.01.23. Es ist von der <strong>Tunnel</strong>betreiberin zu bestätigen,<br />
dass mit den zur Verfügung stehenden Geräten (z.B. Schlauchlänge) das<br />
Entwässerungssystem ausreichend gereinigt, gewartet und kontrolliert werden kann.<br />
Andernfalls sind zusätzliche Schlitzrinnenputzteile vorzusehen, sodass ein<br />
Maximalabstand von 100 m eingehalten ist.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 35<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam