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Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...

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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

[16] Der Rohrdurchmesser der Drainagen zur Fassung der Bergwässer (Ulmendrainagen)<br />

ist auf Basis der im Zuge der <strong>Tunnel</strong>herstellung tatsächlich aufgetretenen<br />

Bergwasserzutritte zu verifizieren.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

Teilbereich Brandsicherheit baulicher Anlagen:<br />

[17] Die Dimensionierung der tragenden Bauteile hinsichtlich des baulichen Brandschutzes<br />

zur Erreichung des jeweiligen Schutzniveaus hat gemäß RVS 09.01.45 zu erfolgen. Der<br />

Nachweis des baulichen Brandschutzes in Bezug auf die festgelegten Schutzniveaus ist<br />

im Zuge der Detailplanung zu erbringen. Dabei ist u.a. auch der Kreuzungsbereich<br />

zwischen Haupttunnel und Querschlag zu betrachten. Weiters ist zu beachten, dass<br />

gemäß RVS 09.01.45 unabhängig vom Schutzniveau als Mindestanforderung die<br />

Brandwiderstandsklasse R 30 gemäß ÖNORM EN 13501-2 <strong>für</strong> tragende Bauteile<br />

anzusetzen ist.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

[18] Die in der RVS 09.01.45 enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich Brennbarkeitsklasse<br />

(mindestens A2 gemäß ÖNORM EN 13501-1) der verwendeten Baustoffe,<br />

Schutzmaßnahmen, brandschutztechnische Anforderungen an Zwischendecken und<br />

technische Brandschutzeinrichtungen sind einzuhalten.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

[19] Für den Brandfall sind entsprechende Maßnahmen (z.B. Evakuierung, Straßensperren)<br />

zum Schutz Dritter an der Oberfläche zu definieren und im <strong>für</strong> das § 8 STSG Verfahren<br />

erforderlichen Alarm- und Einsatzplan darzustellen.<br />

Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />

<strong>Tunnel</strong>s.<br />

[20] Während des <strong>Tunnel</strong>vortriebes ist zu überprüfen, ob die tatsächlich angetroffenen<br />

Gebirgsverhältnisse mit dem Prognosemodell übereinstimmen.<br />

Frist zur Dokumentation: Vor Baubeginn der Innenschale ist der <strong>Tunnel</strong>-<br />

Verwaltungsbehörde ein Bericht über die Übereinstimmungsprüfung der<br />

geotechnischen Verhältnisse und über gegebenenfalls erforderliche Anpassungen<br />

hinsichtlich des baulichen Brandschutzes zu übergeben.<br />

[21] Bei späteren Bebauungen an der Geländeoberfläche oberhalb des <strong>Tunnel</strong>s ist seitens<br />

der Projektwerberin zu überprüfen, ob das bestehende Schutzniveau ausreichend ist<br />

oder gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 36<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam

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