Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...
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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
[16] Der Rohrdurchmesser der Drainagen zur Fassung der Bergwässer (Ulmendrainagen)<br />
ist auf Basis der im Zuge der <strong>Tunnel</strong>herstellung tatsächlich aufgetretenen<br />
Bergwasserzutritte zu verifizieren.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
Teilbereich Brandsicherheit baulicher Anlagen:<br />
[17] Die Dimensionierung der tragenden Bauteile hinsichtlich des baulichen Brandschutzes<br />
zur Erreichung des jeweiligen Schutzniveaus hat gemäß RVS 09.01.45 zu erfolgen. Der<br />
Nachweis des baulichen Brandschutzes in Bezug auf die festgelegten Schutzniveaus ist<br />
im Zuge der Detailplanung zu erbringen. Dabei ist u.a. auch der Kreuzungsbereich<br />
zwischen Haupttunnel und Querschlag zu betrachten. Weiters ist zu beachten, dass<br />
gemäß RVS 09.01.45 unabhängig vom Schutzniveau als Mindestanforderung die<br />
Brandwiderstandsklasse R 30 gemäß ÖNORM EN 13501-2 <strong>für</strong> tragende Bauteile<br />
anzusetzen ist.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
[18] Die in der RVS 09.01.45 enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich Brennbarkeitsklasse<br />
(mindestens A2 gemäß ÖNORM EN 13501-1) der verwendeten Baustoffe,<br />
Schutzmaßnahmen, brandschutztechnische Anforderungen an Zwischendecken und<br />
technische Brandschutzeinrichtungen sind einzuhalten.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
[19] Für den Brandfall sind entsprechende Maßnahmen (z.B. Evakuierung, Straßensperren)<br />
zum Schutz Dritter an der Oberfläche zu definieren und im <strong>für</strong> das § 8 STSG Verfahren<br />
erforderlichen Alarm- und Einsatzplan darzustellen.<br />
Frist zur Dokumentation: Bis zur Einreichung nach §8 STSG <strong>für</strong> die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Tunnel</strong>s.<br />
[20] Während des <strong>Tunnel</strong>vortriebes ist zu überprüfen, ob die tatsächlich angetroffenen<br />
Gebirgsverhältnisse mit dem Prognosemodell übereinstimmen.<br />
Frist zur Dokumentation: Vor Baubeginn der Innenschale ist der <strong>Tunnel</strong>-<br />
Verwaltungsbehörde ein Bericht über die Übereinstimmungsprüfung der<br />
geotechnischen Verhältnisse und über gegebenenfalls erforderliche Anpassungen<br />
hinsichtlich des baulichen Brandschutzes zu übergeben.<br />
[21] Bei späteren Bebauungen an der Geländeoberfläche oberhalb des <strong>Tunnel</strong>s ist seitens<br />
der Projektwerberin zu überprüfen, ob das bestehende Schutzniveau ausreichend ist<br />
oder gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 36<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam