Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...
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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
Abbildung 1: <strong>Tunnel</strong>kategorien und Schutzniveaus gemäß Mappe 6.2, Einlage 1 der<br />
Unterlagen zu den Projektänderungen.<br />
Für den <strong>Tunnel</strong> <strong>Götschka</strong> ergeben sich somit über weite Bereiche die Schutzniveaus SN 0<br />
und SN 2.<br />
In den Bereichen mit Schutzniveau SN0 sind mit Bezug auf die RVS 09.01.45 keine<br />
Maßnahmen zum baulichen Brandschutz vorgesehen.<br />
Die Forderungen des Schutzniveaus SN2 werden generell durch den herkömmlichen<br />
Ausbau mit einer unbewehrten Innenschale erfüllt.<br />
Für die örtlich begrenzten Bereiche wie Offene Bauweise Nord und Süd, Unterfahrung der<br />
B310 und des Unterweitersdorfer Baches, sind als Schutzmaßnahme <strong>für</strong> die Erhöhung des<br />
baulichen Brandschutzes die Beimengung von Kunststofffasern zum Innenschalenbeton<br />
vorgesehen. Ferner gilt dies auch <strong>für</strong> den GQ1 (Einflussbereich der Unterquerung der B310).<br />
Gemäß RVS 09.01.45 müssen Zwischendecken mindestens der Brandwiderstandsklasse<br />
R90 gem. ÖNORM EN 13501-2 entsprechen. Die EN 13501-2 bezieht sich auf die ETK<br />
(Einheitstemperaturkurve <strong>für</strong> Brände gemäß ÖNORM EN 1363-1 und ISO 834-1), womit die<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 12<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam