Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...
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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />
S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />
<strong>Tunnel</strong><br />
<strong>Götschka</strong><br />
4.2 Fragen Fachgebiet Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />
Frage 2.14.1 (STSG & UVP)<br />
Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />
zur UVE und dem <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig,<br />
plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen<br />
von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />
Die in den Projektunterlagen angeführten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind<br />
ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar. Aufgrund der fachlichen Prüfung kommt<br />
es zu keinen Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und<br />
Schlussfolgerungen.<br />
Frage 2.14.11 (STSG)<br />
Wurden die Schutzniveaus <strong>für</strong> den baulichen Brandschutz entsprechend dem<br />
Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und der RVS 09.01.45 „Baulicher Brandschutz in<br />
Straßenverkehrsbauten“ festgelegt und können diese bestätigt werden? Wurden die<br />
Grenzen der Schutzniveaus exakt kilometriert und sind diese nachvollziehbar?<br />
Wurden zum Erreichen der Schutzniveaus ausreichende statische Berechnungen oder<br />
bauliche Maßnahmen vorgesehen? Sind zusätzliche Maßnahmen <strong>für</strong> den baulichen<br />
Brandschutz unbedingt notwendig?<br />
Schutzniveaus <strong>für</strong> den baulichen Brandschutz wurden <strong>für</strong> jeden <strong>Tunnel</strong>abschnitt<br />
entsprechend dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und der RVS 09.01.45 festgelegt. Diese<br />
Festlegung kann bestätigt werden.<br />
Detaillierte statische Berechnungen zum Nachweis der Brandbeständigkeit der baulichen<br />
Anlagen liegen noch nicht vor und sind im Rahmen der nächsten Planungsschritte<br />
vorgesehen. Allenfalls erforderliche zusätzliche Maßnahmen können erst im Zuge der<br />
statischen Dimensionierung festgelegt werden.<br />
Frage 2.14.12 (STSG & UVP)<br />
Entspricht der gewählte Fahrbahnaufbau und das Entwässerungssystem hinsichtlich<br />
des Transports von Gefahrgütern durch den <strong>Tunnel</strong> den einschlägigen Gesetzen,<br />
Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Wurde das Entwässerungssystem<br />
ausreichend ausgelegt und dimensioniert? Ergeben sich aus dem ausgewählten<br />
Entwässerungssystem Auswirkungen auf die Umwelt?<br />
Fahrbahnaufbau:<br />
Gemäß Mappe 6.2, Einlage 1 der Unterlagen zu den Projektänderungen wird folgender<br />
Fahrbahnaufbau ausgeführt:<br />
Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 32<br />
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam