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Sicherheitsbeurteilung Tunnel Götschka - Bundesministerium für ...

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ÄNDERUNGSVERFAHREN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES TUNNEL-VORENTWURFS<br />

S10 Mühlviertler Schnellstraße – Unterweitersdorf bis Freistadt Nord<br />

<strong>Tunnel</strong><br />

<strong>Götschka</strong><br />

4.2 Fragen Fachgebiet Geotechnik, <strong>Tunnel</strong>bau und Brandsicherheit<br />

Frage 2.14.1 (STSG & UVP)<br />

Sind die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen in den Fachbeiträgen<br />

zur UVE und dem <strong>Tunnel</strong>-Vorentwurf aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig,<br />

plausibel und nachvollziehbar? Kommt es bei fachlicher Prüfung zu Abweichungen<br />

von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen?<br />

Die in den Projektunterlagen angeführten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind<br />

ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar. Aufgrund der fachlichen Prüfung kommt<br />

es zu keinen Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten Darstellungen und<br />

Schlussfolgerungen.<br />

Frage 2.14.11 (STSG)<br />

Wurden die Schutzniveaus <strong>für</strong> den baulichen Brandschutz entsprechend dem<br />

Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und der RVS 09.01.45 „Baulicher Brandschutz in<br />

Straßenverkehrsbauten“ festgelegt und können diese bestätigt werden? Wurden die<br />

Grenzen der Schutzniveaus exakt kilometriert und sind diese nachvollziehbar?<br />

Wurden zum Erreichen der Schutzniveaus ausreichende statische Berechnungen oder<br />

bauliche Maßnahmen vorgesehen? Sind zusätzliche Maßnahmen <strong>für</strong> den baulichen<br />

Brandschutz unbedingt notwendig?<br />

Schutzniveaus <strong>für</strong> den baulichen Brandschutz wurden <strong>für</strong> jeden <strong>Tunnel</strong>abschnitt<br />

entsprechend dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und der RVS 09.01.45 festgelegt. Diese<br />

Festlegung kann bestätigt werden.<br />

Detaillierte statische Berechnungen zum Nachweis der Brandbeständigkeit der baulichen<br />

Anlagen liegen noch nicht vor und sind im Rahmen der nächsten Planungsschritte<br />

vorgesehen. Allenfalls erforderliche zusätzliche Maßnahmen können erst im Zuge der<br />

statischen Dimensionierung festgelegt werden.<br />

Frage 2.14.12 (STSG & UVP)<br />

Entspricht der gewählte Fahrbahnaufbau und das Entwässerungssystem hinsichtlich<br />

des Transports von Gefahrgütern durch den <strong>Tunnel</strong> den einschlägigen Gesetzen,<br />

Normen, Richtlinien und dem Stand der Technik? Wurde das Entwässerungssystem<br />

ausreichend ausgelegt und dimensioniert? Ergeben sich aus dem ausgewählten<br />

Entwässerungssystem Auswirkungen auf die Umwelt?<br />

Fahrbahnaufbau:<br />

Gemäß Mappe 6.2, Einlage 1 der Unterlagen zu den Projektänderungen wird folgender<br />

Fahrbahnaufbau ausgeführt:<br />

Dipl. El. Ing. ETH/SIA Urs Welte Stand: 7.06.2013 Seite 32<br />

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dietmar Adam

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