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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Zugsteuerung, Zugsicherung:<br />

Das Handover vom Radio-Block-Center Brenner Basistunnel zum Radio-Block-Center Innsbruck Hbf. erfolgt weiterhin<br />

auf Höhe der Einfahr-Marker Boards ZB und XB. In der Gegenrichtung erfolgt das Handover ebenfalls unverändert<br />

auf Höhe der deckenden Marker Boards A p21 und B p22 der Multifunktionsstelle Innsbruck. Die konkrete Lage<br />

ergibt sich aus der Gleistopologie. Die zulässigen Geschwindigkeiten müssen auf Grund der neuen Trassierung<br />

geändert werden.<br />

Im Bereich der geänderten Überleitverbindung in km 7,500, der Nothaltestelle in km 6,515 und der Anbindung an die<br />

Umfahrung Innsbruck sind entsprechende Anpassungen durchzuführen.<br />

Signalgebung:<br />

Die geänderten Weichen- und Gleispositionen bewirken geänderte Signalstandorte und Geschwindigkeiten. Die<br />

möglichen Fahrstrassen müssen entsprechend angepasst werden.<br />

Telekommunikation und Überwachung (Gefahrenmeldeanlagen):<br />

Keine Änderungen.<br />

3.1.6 LÄRMSCHUTZ<br />

Anmerkung: Die vorliegende Beurteilung bezieht sich nur auf den Projektteil "Einfahrt Bahnhof Innsbruck", da im<br />

Projektteil "Einbindung Umfahrung Bahnhof Innsbruck" aufgrund der Tunnellage keine Untersuchung bezüglich Luftschall<br />

durchgeführt wurde.<br />

Methodik der schalltechnischen Untersuchung<br />

Die Vorgehensweise zur schalltechnischen Untersuchung für das vorliegende Änderungsprojekt ist im Technischen<br />

Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitt 3 beschrieben. Eine wesentliche methodische Änderung im Vergleich zum<br />

Einreichprojekt 2008 aus schalltechnischer Sicht ist die Anwendung der ISO 9613-2 für die Ausbreitungsberechnungen,<br />

die die ÖAL-Richtlinie 28 ersetzt.<br />

Während der Bau- und Betriebsphase des Projektes Brenner-Basistunnel sind folgende Arten von Lärmimmissionen<br />

zu erwarten:<br />

Bauphase:<br />

- Schienenverkehrslärm durch die Bestandsstrecke und je nach Freigabe durch Neubaustrecken<br />

- Baulärm durch die Baustellentätigkeit<br />

- Anlagenlärm durch bauassoziierte langfristige Deponien und vergleichbare Einrichtungen<br />

- Straßenverkehrslärm durch Bautransporte<br />

Betriebsphase:<br />

- Schienenverkehrslärm auf dem oberirdischen Teil der Neubaustrecken<br />

Als Beurteilungsgrundlage wurde für den Schienenverkehr die Schienenverkehrslärm-Immissionschutzverordnung<br />

(SchIV) für Neubaustrecken sowie die Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken<br />

der Österreichischen Bundesbahn für Bestandsstrecken gewählt. Für alle anderen Lärmarten wurde die ÖAL-<br />

Richtlinie 3 Blatt 1 (2008) herangezogen, da diese eine sehr einheitliche Vorgangsweise ermöglicht.<br />

Diese Dokumente erfordern die Ermittlung der jeweils relevanten lärmquellenspezifischen Beurteilungspegel. Diese<br />

werden vor allem durch Berechnungen mit punktueller Verifizierung durch Messungen gewonnen. Basis für diese<br />

Berechnungen bilden die Bauplanung inklusive Zeitplänen der geplanten Tätigkeiten und der verwendeten Geräte<br />

sowie die Verkehrsdaten inklusive Anzahlen, Fahrzeugarten und Geschwindigkeiten für alle betrachteten Zustände.<br />

Zusätzlich sind in den Rechenmodellen die Geometrie der Schallausbreitung sowie die Lage der relevanten Schal-<br />

§31A GUTACHTEN - 80 -

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