EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
Zugsteuerung, Zugsicherung:<br />
Das Handover vom Radio-Block-Center Brenner Basistunnel zum Radio-Block-Center Innsbruck Hbf. erfolgt weiterhin<br />
auf Höhe der Einfahr-Marker Boards ZB und XB. In der Gegenrichtung erfolgt das Handover ebenfalls unverändert<br />
auf Höhe der deckenden Marker Boards A p21 und B p22 der Multifunktionsstelle Innsbruck. Die konkrete Lage<br />
ergibt sich aus der Gleistopologie. Die zulässigen Geschwindigkeiten müssen auf Grund der neuen Trassierung<br />
geändert werden.<br />
Im Bereich der geänderten Überleitverbindung in km 7,500, der Nothaltestelle in km 6,515 und der Anbindung an die<br />
Umfahrung Innsbruck sind entsprechende Anpassungen durchzuführen.<br />
Signalgebung:<br />
Die geänderten Weichen- und Gleispositionen bewirken geänderte Signalstandorte und Geschwindigkeiten. Die<br />
möglichen Fahrstrassen müssen entsprechend angepasst werden.<br />
Telekommunikation und Überwachung (Gefahrenmeldeanlagen):<br />
Keine Änderungen.<br />
3.1.6 LÄRMSCHUTZ<br />
Anmerkung: Die vorliegende Beurteilung bezieht sich nur auf den Projektteil "Einfahrt Bahnhof Innsbruck", da im<br />
Projektteil "Einbindung Umfahrung Bahnhof Innsbruck" aufgrund der Tunnellage keine Untersuchung bezüglich Luftschall<br />
durchgeführt wurde.<br />
Methodik der schalltechnischen Untersuchung<br />
Die Vorgehensweise zur schalltechnischen Untersuchung für das vorliegende Änderungsprojekt ist im Technischen<br />
Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitt 3 beschrieben. Eine wesentliche methodische Änderung im Vergleich zum<br />
Einreichprojekt 2008 aus schalltechnischer Sicht ist die Anwendung der ISO 9613-2 für die Ausbreitungsberechnungen,<br />
die die ÖAL-Richtlinie 28 ersetzt.<br />
Während der Bau- und Betriebsphase des Projektes Brenner-Basistunnel sind folgende Arten von Lärmimmissionen<br />
zu erwarten:<br />
Bauphase:<br />
- Schienenverkehrslärm durch die Bestandsstrecke und je nach Freigabe durch Neubaustrecken<br />
- Baulärm durch die Baustellentätigkeit<br />
- Anlagenlärm durch bauassoziierte langfristige Deponien und vergleichbare Einrichtungen<br />
- Straßenverkehrslärm durch Bautransporte<br />
Betriebsphase:<br />
- Schienenverkehrslärm auf dem oberirdischen Teil der Neubaustrecken<br />
Als Beurteilungsgrundlage wurde für den Schienenverkehr die Schienenverkehrslärm-Immissionschutzverordnung<br />
(SchIV) für Neubaustrecken sowie die Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken<br />
der Österreichischen Bundesbahn für Bestandsstrecken gewählt. Für alle anderen Lärmarten wurde die ÖAL-<br />
Richtlinie 3 Blatt 1 (2008) herangezogen, da diese eine sehr einheitliche Vorgangsweise ermöglicht.<br />
Diese Dokumente erfordern die Ermittlung der jeweils relevanten lärmquellenspezifischen Beurteilungspegel. Diese<br />
werden vor allem durch Berechnungen mit punktueller Verifizierung durch Messungen gewonnen. Basis für diese<br />
Berechnungen bilden die Bauplanung inklusive Zeitplänen der geplanten Tätigkeiten und der verwendeten Geräte<br />
sowie die Verkehrsdaten inklusive Anzahlen, Fahrzeugarten und Geschwindigkeiten für alle betrachteten Zustände.<br />
Zusätzlich sind in den Rechenmodellen die Geometrie der Schallausbreitung sowie die Lage der relevanten Schal-<br />
§31A GUTACHTEN - 80 -