EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
Tunnellüftung Bauphase<br />
Die Baulüftung in langen Tunneln erfolgt mit blasender Belüftung über Frischluftlutten und, sofern zwei Tunnelröhren<br />
parallel ausgebrochen werden, mit Umluft-Systemen. Die Lüftung wird in der Regel jeweils für jeden Bauabschnitt<br />
individuell sichergestellt. Die Frischluft kann über Zwischenangriffe und/oder Erkundungsstollen oder aber über spezielle<br />
Baulüftungsschächte eingebracht werden.<br />
Zusätzlich zur Luftzufuhr zur Verdünnung und Abfuhr der beim Vortrieb anfallenden Schadstoffe ergeben sich in<br />
langen, tief liegenden Tunneln besondere Anforderungen bezüglich des Klimas während den Vortriebsarbeiten. Eine<br />
genaue Prognose des Klimas ist auf Grund der Komplexität der das Tunnelklima bestimmenden, physikalischen<br />
Zusammenhänge sehr schwierig. Validierte Programme zur Vorhersage des Klimas sind nur bedingt vorhanden. In<br />
der Regel kommen deshalb für die Kühlung modulare Systeme, die flexibel den wechselnden Bedürfnissen angepasst<br />
werden, zum Einsatz, wobei ausreichend Reserven eingeplant werden, so dass auch unter ungünstigen Randbedingungen<br />
keine zu hohen Temperaturen auftreten.<br />
Aerodynamik<br />
Durch die Projektänderungen im Bereich Bahnhof Innsbruck (minimal kleinere Tunnelquerschnitte, Erhöhung der<br />
Geschwindigkeit im Portalbereich auf 100 km/h ergeben sich keine relevanten Einflüsse auf den Druckkomfort für<br />
Reisende. Die Druckschwankungen im Zuginnern steigen an, dürften auch bei der höheren Maximalgeschwindigkeit<br />
von 100 km/h aber noch immer im unkritischen Bereich liegen.<br />
Die maximal erreichbaren Geschwindigkeiten im Tunnel werden durch die mit den Projektänderungen verbundenen<br />
Anpassungen an den Gradienten kaum verändert. Die Unsicherheiten bei der Prognose des Traktionsleistung und<br />
der erreichbaren Geschwindigkeiten sind deutlich grösser als die Änderungen, die sich auf Grund der Anpassungen<br />
ergeben. Es ergeben sich damit keine Auswirkungen auf den Tunnelquerschnitt des Basistunnels.<br />
Auf Grund der Projektänderungen im Bereich Bahnhof Innsbruck sind keine spürbaren Änderungen bei den Druckund<br />
Strömungslasten im Tunnelinnern zu erwarten.<br />
Tunnelklima<br />
Auf Grund der Projektänderungen im Bereich Bahnhof Innsbruck sind keine Änderungen beim Tunnelklima zu erwarten.<br />
Durch die Einhausung der Sillbrücke in Fahrtrichtung Innsbruck (Weströhre) ist eine ausreichende aerodynamische<br />
Trennung der beiden Hauptportale gegeben, so dass auch im geänderten Projekt nicht mit einer Rezirkulation<br />
von feucht-warmer Luft von der West- in die Oströhre des Tunnels gerechnet werden muss.<br />
Auf Grund der geänderten Gradienten sind ebenfalls keine spürbaren Auswirkungen auf das Tunnelklima zu erwarten.<br />
Die Unsicherheiten bei der Klimaprognose sind in jedem Fall deutlich größer als die mit der Projektänderung<br />
verbundenen Veränderungen des Klimas.<br />
Tunnellüftung<br />
Auf Grund der Projektänderungen im Bereich Bahnhof Innsbruck sind keine wesentlichen Änderungen bei der Tunnellüftung<br />
zu erwarten. Die erforderliche, neue Anordnung der Strahlventilatoren erfolgt in ausreichendem Abstand<br />
vom ersten Querschlag, so dass der volle Schub der Ventilatoren genutzt werden kann.<br />
Durch den Portalversatz ist gewährleistet, dass kein Rauch über diesen Weg in die Gegenröhre gelangen kann (Rezirkulation).<br />
Die Lüftung bzw. Entrauchung der Nothaltestellen wird durch die geänderte Geometrie nur marginal beeinflusst.<br />
Geringfügige Änderungen ergeben sich bei einzelnen Querschlägen, die durch die Projektänderung zum Teil eine<br />
andere Geometrie und damit auch eine größere Länge erhalten. Die Konzepte zur Lüftung und Rauchfreihaltung der<br />
Querschläge werden dadurch aber nicht tangiert. Lediglich bei der Bemessung der Lüftungsanlagen muss den neuen<br />
Randbedingungen Rechnung getragen werden.<br />
§31A GUTACHTEN - 108 -