EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
fungen. Für die Überprüfung der Übereinstimmung der Planung mit den natürlichen Gegebenheiten wurden Geländebegehungen<br />
durchgeführt.<br />
Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik<br />
Das vorliegende Änderungsprojekt wurde in Koordinationsgesprächen der Planer mit den Sachverständigen und der<br />
BBT SE erstellt. Im Zuge der Erstellung des Gutachtens war es nun notwendig, zu überprüfen, ob die in dem Koordinationsgespräch<br />
festgelegten Grundsätze in Plänen und Berichten eingehalten wurden und in den vorgelegten Unterlagen<br />
keine Widersprüche auftreten.<br />
Dazu erfolgte eine Durchsicht der gesamten für den Fachbereich relevanten Dokumente und Überprüfung, ob durch<br />
die Projektierung keine Verschlechterung in den Gewässern auftritt und die Regeln der Technik eingehalten werden.<br />
Zur Überprüfung des Arbeitnehmerschutzes wird auf die im Basisprojekt vorliegenden SiGe-Pläne und die Unterlagen<br />
für die späteren Arbeiten verwiesen. Durch das vorliegende Änderungsoperat ergeben sich diesbezüglich keine<br />
Änderungen.<br />
Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />
Im Fachgebiet „Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik“ richtet sich die Beurteilungsmethodik, wie im Gemeinschaftsgutachten<br />
vom März 2008 erläutert, nach der Aufgabenstellung im Sinne der getroffenen Abgrenzung.<br />
Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen<br />
Aufbauend auf den Unterlagen und den Berichten zu den Verhandlungen des Haupttunnels wurden die inzwischen<br />
erfolgten zusätzlichen Sondierungen, Messungen und Kartierungen sowie die Ergebnisse des Erkundungsstollens<br />
einbezogen. Durch Studium der geologischen und hydrogeologischen Berichte, Pläne, Schnitte, Ganglinien und<br />
Bilanzierungen können die angegebenen Daten aufgrund von Vergleichen mit Erfahrungswerten sowie mit Literaturdaten<br />
einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.<br />
Wasserbilanzen von Quellbereichen können durch Abschätzung der hydrologischen Einzugsgebiete, der Trennflächenvolumina<br />
und des Zerlegungsgrades abgeschätzt und überprüft werden. Die diesbezüglichen Untersuchungen<br />
der BBT wurden studiert, mit den zuständigen Sachbearbeitern der BBT diskutiert und fließen in die gegenständliche<br />
Beurteilung mit ein.<br />
Gegenüber den Einreichungsunterlagen (2008) bzw. dem Bescheid (2009) gibt es inzwischen zusätzliche Informationen<br />
gerade im von den Projektsänderungen betroffenen Abschnitt; insbesondere durch die Bohrungen und zusätzlichen<br />
Untersuchungen auf der Terrasse von Lans/Vill bzw. aus dem Vortrieb des Zugangsstollen Sillschlucht, des<br />
Erkundungsstollens und des Zufahrtstunnels Ahrental. Damit können die wenigen verbliebenen Restunsicherheiten<br />
in Bezug auf Grundwasserschutz und Wassernutzungen weitgehend ausgeräumt werden.<br />
Lärmschutz<br />
Für die Begutachtung des vorliegenden Änderungsprojektes aus schalltechnischer Sicht sind die Nachvollziehbarkeit<br />
der durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen und deren Übereinstimmung mit dem Stand der Technik auf<br />
diesem Gebiet zu überprüfen. Dazu wurden die jeweils aktuellen Gesetze, Normen und Richtlinien herangezogen.<br />
Speziell für das Fachgebiet Schalltechnik bedeutet dies, den Technischen Bericht Lärm sowie diesen unterstützende<br />
Lärmkarten und Messberichte zu analysieren. Die typische Vorgehensweise der lärmtechnischen Untersuchung für<br />
ein Infrastrukturprojekt im Eisenbahnbereich umfasst<br />
- die Erhebung der Bestandslärmsituation mittels Messungen und falls nötig Berechnungen,<br />
- die Bestimmung der anzuwendenden Grenzwerte,<br />
- die Prognose der sich aus dem Bauprojekt und den Veränderungen des Betriebsprogramms ergebenden veränderten<br />
Schallemissionsstärken und Ausbreitungsbedingungen während und nach der Bauphase,<br />
- die Berechnung der im Prognosezustand auftretenden Schallimmissionen,<br />
§31A GUTACHTEN - 28 -