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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

fungen. Für die Überprüfung der Übereinstimmung der Planung mit den natürlichen Gegebenheiten wurden Geländebegehungen<br />

durchgeführt.<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik<br />

Das vorliegende Änderungsprojekt wurde in Koordinationsgesprächen der Planer mit den Sachverständigen und der<br />

BBT SE erstellt. Im Zuge der Erstellung des Gutachtens war es nun notwendig, zu überprüfen, ob die in dem Koordinationsgespräch<br />

festgelegten Grundsätze in Plänen und Berichten eingehalten wurden und in den vorgelegten Unterlagen<br />

keine Widersprüche auftreten.<br />

Dazu erfolgte eine Durchsicht der gesamten für den Fachbereich relevanten Dokumente und Überprüfung, ob durch<br />

die Projektierung keine Verschlechterung in den Gewässern auftritt und die Regeln der Technik eingehalten werden.<br />

Zur Überprüfung des Arbeitnehmerschutzes wird auf die im Basisprojekt vorliegenden SiGe-Pläne und die Unterlagen<br />

für die späteren Arbeiten verwiesen. Durch das vorliegende Änderungsoperat ergeben sich diesbezüglich keine<br />

Änderungen.<br />

Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik<br />

Im Fachgebiet „Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik“ richtet sich die Beurteilungsmethodik, wie im Gemeinschaftsgutachten<br />

vom März 2008 erläutert, nach der Aufgabenstellung im Sinne der getroffenen Abgrenzung.<br />

Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen<br />

Aufbauend auf den Unterlagen und den Berichten zu den Verhandlungen des Haupttunnels wurden die inzwischen<br />

erfolgten zusätzlichen Sondierungen, Messungen und Kartierungen sowie die Ergebnisse des Erkundungsstollens<br />

einbezogen. Durch Studium der geologischen und hydrogeologischen Berichte, Pläne, Schnitte, Ganglinien und<br />

Bilanzierungen können die angegebenen Daten aufgrund von Vergleichen mit Erfahrungswerten sowie mit Literaturdaten<br />

einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.<br />

Wasserbilanzen von Quellbereichen können durch Abschätzung der hydrologischen Einzugsgebiete, der Trennflächenvolumina<br />

und des Zerlegungsgrades abgeschätzt und überprüft werden. Die diesbezüglichen Untersuchungen<br />

der BBT wurden studiert, mit den zuständigen Sachbearbeitern der BBT diskutiert und fließen in die gegenständliche<br />

Beurteilung mit ein.<br />

Gegenüber den Einreichungsunterlagen (2008) bzw. dem Bescheid (2009) gibt es inzwischen zusätzliche Informationen<br />

gerade im von den Projektsänderungen betroffenen Abschnitt; insbesondere durch die Bohrungen und zusätzlichen<br />

Untersuchungen auf der Terrasse von Lans/Vill bzw. aus dem Vortrieb des Zugangsstollen Sillschlucht, des<br />

Erkundungsstollens und des Zufahrtstunnels Ahrental. Damit können die wenigen verbliebenen Restunsicherheiten<br />

in Bezug auf Grundwasserschutz und Wassernutzungen weitgehend ausgeräumt werden.<br />

Lärmschutz<br />

Für die Begutachtung des vorliegenden Änderungsprojektes aus schalltechnischer Sicht sind die Nachvollziehbarkeit<br />

der durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen und deren Übereinstimmung mit dem Stand der Technik auf<br />

diesem Gebiet zu überprüfen. Dazu wurden die jeweils aktuellen Gesetze, Normen und Richtlinien herangezogen.<br />

Speziell für das Fachgebiet Schalltechnik bedeutet dies, den Technischen Bericht Lärm sowie diesen unterstützende<br />

Lärmkarten und Messberichte zu analysieren. Die typische Vorgehensweise der lärmtechnischen Untersuchung für<br />

ein Infrastrukturprojekt im Eisenbahnbereich umfasst<br />

- die Erhebung der Bestandslärmsituation mittels Messungen und falls nötig Berechnungen,<br />

- die Bestimmung der anzuwendenden Grenzwerte,<br />

- die Prognose der sich aus dem Bauprojekt und den Veränderungen des Betriebsprogramms ergebenden veränderten<br />

Schallemissionsstärken und Ausbreitungsbedingungen während und nach der Bauphase,<br />

- die Berechnung der im Prognosezustand auftretenden Schallimmissionen,<br />

§31A GUTACHTEN - 28 -

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