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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Diverse Prüfpunkte<br />

Der überprüfte Entwurf betrifft einen Basistunnel der daher keinen Seitenwinden ausgesetzt ist. Bei den Ausfahrten<br />

sind verschiedene Schallschutzbarrieren vorgesehen, deren Größe auch die Einwirkungen des Seitenwinds begrenzen.<br />

Wo solche Barrieren nicht vollständig vorhanden sind (zwischen dem Nordportal und dem Bf Innsbruck), ist die<br />

Zuggeschwindigkeit in jedem Fall begrenzt. Entlang der Strecke sind außerdem keine Bahnübergänge vorhanden.<br />

Es wird eine eigene Prüfung gemäß TSI Energie durchgeführt, daher werden die elektrischen Kenndaten in der TSI<br />

Infrastruktur nicht beurteilt.<br />

Hektometer-Tafeln und Gleisbezeichnungstafeln werden nach der ÖBB-Richtlinie ZOV 12 angebracht. Im NBÜ-<br />

Bereich erfolgt die Ausführung der Hektometer-Tafeln mit einem ca. 5 cm breiten orangen rückstrahlenden Streifen<br />

oben und unten auf der Tafel gemäß ZOV 12 bzw. DV V2.<br />

Das Schotterbett muss zur Vermeidung von Schotterflug nicht abgesenkt werden, da die maximale Fahrgeschwindigkeit<br />

v = 160 km/h betragen wird.<br />

Der Arbeitnehmerschutz wird von den jeweiligen Sachverständigen im vorliegenden Gutachten analog § 31a beurteilt.<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente und Unterlagen für spätere Arbeiten sind vorhanden und entsprechen<br />

den nationalen Anforderungen.<br />

Das Infrastrukturregister wird erst zum Projektende (Betriebsbewilligung) erstellt und dem technischen Dossier der<br />

benannten Stelle beigelegt. Es enthält sowohl Parameter, die die TSI Infrastruktur als auch die TSI SRT betreffen.<br />

Der genaue Inhalt ist dem Beschluss 2011/633/EU zu entnehmen. Da sich die europäische Lösung (Datenbanksystem)<br />

des Infrastrukturregisters erst in Evolution befindet, ist zum jetzigen Stand der Projektentwicklung eine Beilage<br />

des Infrastrukturregisters nicht sinnvoll und auch nicht vorgeschrieben.<br />

Inspektion des Tunnelzustands<br />

Für den Brenner Basistunnel ist ein Erhaltungskonzept vorhanden, in welchem die TSI als gesetzliche Grundlage<br />

herangezogen wurde (siehe D0118-02167 Kap. 3.1).<br />

Informationen bezüglich Inspektion des Tunnelzustands:<br />

- In der Anlage 1 sind die Intervalle für die Erhaltungstätigkeiten abgebildet. Schienen, Schwellen, Schotterbett<br />

und das Lichtraumprofil werden 26-mal pro Jahr mit dem Diagnosezug befahren. Die Hauptuntersuchung von<br />

Tunnelbauwerk mit Gleis erfolgt alle 4 Jahre.<br />

Im Erhaltungskonzept sind Störklassen<br />

- Vernachlässigbar - Unwichtiger Funktionsausfall<br />

- Unkritisch - Unkritischer Ausfall einer Funktion<br />

- Kritisch - Kritischer Ausfall einer Funktion<br />

- Signifikant - Totalausfall<br />

definiert und Szenarien beschrieben, wie mit diesen Störungen strukturiert umgegangen wird. Für die strukturierte<br />

Abwicklung gibt es die Abbildung 10, welche die Abläufe bei einer Störung in einem Flussdiagramm definieren. Falls<br />

Reparaturen aufgeschoben werden können, werden diese im Zuge der Instandhaltung erledigt. Bei allen anderen<br />

Störungen kommt es vor dem Normalbetrieb zur Einfahrt der Instandhaltungstrupps, der Überprüfung vor Ort, Reparaturarbeiten<br />

sowie Freigabe. Erst nach Abhandlung des Ablaufdiagramms kann in den Normalbetrieb übergegangen<br />

werden.<br />

Signifikante Störung<br />

- Sofortsperre eines Streckenabschnittes (ein Gleis) aufgrund der Einschränkung der Betriebstauglichkeit und<br />

Sicherheit wegen einer Störung und aufgrund der nicht aufschiebbaren Störungsbehebung.<br />

§31A GUTACHTEN - 124 -

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