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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- Planung und Ausführung von Lärmschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Relation<br />

- Verwendung lärmarmer Geräte, und Verfahren und entsprechende Organisation lärmintensiver Tätigkeiten<br />

- Schutz von gering lärmbelasteten Gebieten und der Abend- und Nachtruhebedürfnisse<br />

- Berücksichtigung des aktuellen Standes der Lärm- und Lärmwirkungsforschung<br />

- Projektbegleitendes Lärmmonitoring und Information der Bevölkerung<br />

Beurteilung Stand der Technik<br />

Bau- und Betriebsphase<br />

Der Stand der Technik im Bereich Lärmschutz wird von Planerseite wird im Technischen Bericht Lärm D0477-00101,<br />

Kapitel 4.2, anhand der angewandten Verfahren beschrieben. Dabei wurde die in Abschnitt 3.1.6 beschriebene Methodik<br />

verwendet und damit die in Kapitel 2.6.3 angeführten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen und fachlichen<br />

Standards eingehalten und gebührend berücksichtigt. Dadurch werden auch die Genehmigungskriterien anzuwendender<br />

Verwaltungsvorschriften erfüllt.<br />

Die erstellten Rechenmodelle sind entsprechend dem Stand der Technik auf Basis der Projektplanung zum derzeitigen<br />

Stand sowie der vorhandenen Verkehrsprognosen erstellt worden. Die Beurteilungspegel wurden richtlinienkonform<br />

ermittelt und sind zur Beurteilung der zu erwartenden Lärmimmissionen und der Lärmschutzmaßnahmen geeignet.<br />

Darauf wurden geeignete Beurteilungsverfahren angewandt, um zu Schlussfolgerungen bezüglich der Projektauswirkungen<br />

und der Erfordernisse im Hinblick auf Lärmschutzmaßnahmen zu gelangen. Auch die Abwägung<br />

zwischen Kosten und Nutzen der Maßnahmen wurde ausgeführt. Die weiterführende lärmtechnischen Beurteilung<br />

und die schalltechnischen Vorarbeiten für die Beurteilung durch Umweltmediziner wurden durchgeführt.<br />

Dabei wurden folgende Prinzipien eingehalten:<br />

- Einheitliche Beurteilung aller Lärmarten auf der Basis der Richtlinie ÖAL-Nr. 3 Blatt 1<br />

- zusätzliche Beurteilung des Schienenverkehrslärm anhand SchIV<br />

- Anwendung der VOLV 2006 für den Arbeitnehmerschutz<br />

- Schienenverkehr: für die Beurteilung des Betriebszustands ist bei der Bestandesstrecke mit Vollbelastung zu<br />

rechnen in Analogie zur BBT-Strecke (Verkehrszahlen im Auslegungsfall)<br />

- Langzeitbaustellen werden als Anlagenlärm behandelt<br />

- Zur Erhaltung der Vergleichbarkeit mit anderen Projekten wird der Schienenbonus SchIV-konform berücksichtigt,<br />

die Beurteilung für Neubaustrecken erfolgt allerdings anhand um 5 dB reduzierter Grenzwerte<br />

- Unterscheidung Tag-, Abend-, Nacht-Beurteilungszeiträume gemäß Richtlinie ÖAL 3 Blatt 1, ausgenommen für<br />

die Beurteilung nach SchIV<br />

- Lärmkarten sind auf jeden Fall für die beurteilungsrelevanten Zeiträume zu erstellen<br />

- Die Bodendämpfung nach ÖNORM ISO 9613-2 zu berechnen<br />

- Die Dimensionierung der Lärmschutzwände unter hat unter Beachtung von Wirtschaftlichkeitskriterien zu erfolgen<br />

(siehe SchIV)<br />

- Berechnung Lärmausbreitung für Lärmkarten mit Immissionspunkthöhe h = 4 m über Boden<br />

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die durch das Änderungsprojekt im Vergleich zum Einreichprojekt 2008<br />

hervorgerufenen schalltechnischen Auswirkungen gebührend berücksichtigt und die Lärmschutzmaßnahmen entsprechend<br />

angepasst wurden.<br />

§31A GUTACHTEN - 116 -

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