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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Beurteilungspegel für die jeweilige Schallquelle, wobei folgende Anpassungswerte verwendet werden:<br />

- Straßenlärm, Fluglärm: Lr, spez = LAeq<br />

- Schienenverkehrslärm: Lr, spez = LAeq – 5 dB (Schienenbonus)<br />

- Gewerbe- und Baulärm: Lr, spez = LAeq + 5 dB<br />

Planungswert für die spezifische Schallimmission Lr,FW:<br />

Zielwert für die spezifische Schallimmission der jeweiligen Quellenart<br />

Maßgeblicher Immissionspunkt:<br />

am stärksten lärmexponierter Immissionspunkt eines Siedlungsgebietes oder einer sonstigen beurteilungsrelevanten<br />

Zone<br />

Zeiträume:<br />

- Tagzeit: 06:00 – 19:00<br />

- Abendzeit: 19:00 – 22:00<br />

- Nachtzeit: 22:00 – 06:00<br />

Definition der Untersuchungssituationen<br />

Zustand Z0 = Ist-Situation vor dem Baubeginn, Vorbelastung<br />

Zustand Z1 = Situation während der Bauphase<br />

- Z10 = Bauphase ohne Lärmschutzmaßnahmen<br />

- Z11 = Bauphase mit Lärmschutzmaßnahmen<br />

Zustand Z2 = Situation während der Betriebsphase<br />

- Z20 = Betrieb ohne Lärmschutzmaßnahmen<br />

- Z21 = Betrieb mit Lärmschutzmaßnahmen<br />

§31A GUTACHTEN - 56 -

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