EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
Es wurde eine Sicherheitsbetrachtung des Auftraggebers und ein positiver Sicherheitsbewertungsbericht von Arsenal<br />
Railway Cerification GmbH gemäß CSM-Verordnung vorgelegt.<br />
3.2.3.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />
Auf Grund der Änderungen "Einfahrt Bahnhof Innsbruck" und " Einbindung Umfahrung Innsbruck" ergaben sich gegenüber<br />
den bisherigen Anforderungen an den Arbeitnehmerschutz keine Änderungen und auch die vorgesehenen<br />
bisher vorgelegten Dokumente mussten nicht geändert werden. Es gelten daher die Aussagen zu des zugrundeliegenden<br />
Projekts von 2008:<br />
"Die vorgelegten Dokumente entsprechen hinsichtlich Inhalt und Vollständigkeit den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />
Es ergab sich weder die Notwendigkeit der Einarbeitung zusätzlicher Auflagen noch die Notwendigkeit<br />
der Einhaltung zusätzlicher Maßnahmen."<br />
3.2.3.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />
Im Rahmen der Begutachtung des vorliegenden Bauentwurfs waren keine relevanten Auflagen aus früheren Verfahren<br />
zu berücksichtigen.<br />
3.2.4 BETRIEB UND ERHALTUNG<br />
3.2.4.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />
Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht wird der Stand der Technik bestimmt durch die Konfiguration der Gleis- und Weichenanlage,<br />
die sonstige eisenbahntechnische Ausrüstung, das angewandte Betriebsverfahren und die sich daraus<br />
ergebenden Zwänge für die Ordnung und Sicherheit des Eisenbahnbetriebes.<br />
In der ggst. Projektänderung in Bezug auf die Einfahrt Bahnhof Innsbruck erfolgt der Wechsel der Züge am Regelgleis<br />
vom linken (BBT) auf das rechte (Bestandsanlage ÖBB) Gleis im Bf Innsbruck Hbf. Dort benützen auf dem<br />
Regelgleis Richtung Norden fahrende Züge aus dem BBT und der Bestandsstrecke in einem kurzen Abschnitt dasselbe<br />
Gleis.<br />
In der Abzw FW 14 erfolgt die Abzweigung der Gleise aus dem Umfahrungstunnel in die Verbindungtunnel niveaugleich.<br />
Derartige Gleiskonfigurationen sind nicht außergewöhnlich und auch an anderer Stelle im ÖBB-Netz ausgeführt.<br />
Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht wird der Stand der Technik bei der ggst. Projektänderung in Bezug auf die Einbindung<br />
Umfahrung Innsbruck bestimmt durch die Veränderung der Gleis- und Weichenanlage, der sonstigen<br />
eisenbahntechnische Ausrüstung, des angewandten Betriebsverfahrens und der sich daraus ergebenden Zwänge für<br />
die Ordnung und Sicherheit des Eisenbahnbetriebes.<br />
In der ggst. Projektänderung erfolgt der Wechsel der Züge am Regelgleis vom linken (BBT) auf das rechte (Bestandsanlage<br />
ÖBB) Gleis anstatt niveaufrei in einer Überwerfung der Haupttunnelröhren des BBT („fly over“) niveaugleich<br />
im Bf Innsbruck Hbf. Dort benützen auf dem Regelgleis Richtung Norden fahrende Züge aus dem BBT und der<br />
Bestandsstrecke in einem kurzen Abschnitt dasselbe Gleis.<br />
In der MFS Innsbruck gelangen Außenbogenweichen anstatt einfacher Weichen zur Anwendung. Dadurch wird die<br />
örtlich zulässige Geschwindigkeit für die Fahrt durch die Hauptröhren des BBT vermindert, für die Fahrt in und aus<br />
Richtung Umfahrungstunnel jedoch erhöht.<br />
Die Abzweigung des Verbindungstunnels Ost von der Umfahrung Innsbruck erfolgt nunmehr in gerader Verlängerung<br />
der Gleise des Inntaltunnels analog dem Verbindungstunnel West.<br />
Derartige Gleiskonfigurationen sind nicht außergewöhnlich und auch an anderer Stelle im ÖBB-Netz ausgeführt. Die<br />
lt. Betriebsprogramm [1] vorgesehenen Zugzahlen sind unkritisch, Trassenkonflikte werden durch geringfügige Ver-<br />
§31A GUTACHTEN - 102 -