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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Der Bereich oberhalb der Fahrbahn wird durch das Lichtraumprofil bestimmt. Die Abgrenzung nach oben erfolgt an<br />

der Schnittstelle zum Lichtraumprofil für die Oberleitung. Dieser Bereich wird vom Fachgebiet Elektrotechnik geprüft.<br />

Seitlich vom Lichtraumprofil wird in diesem Fachgebiet der gesamte Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge geprüft.<br />

Dies beinhaltet den Gefahrenraum, den Sicherheitsraum, den seitlichen Sicherheitsabstand, den Bedienungsraum<br />

sowie den Raumbedarf für Einrichtungen zum Bewegen der Schienenfahrzeuge. Es wird auch das Vorhandensein<br />

eines Randweges inklusive eines Flucht- und Rettungsweges neben dem benötigten Lichtraumprofil der Schienenfahrzeuge<br />

überprüft. Die Fluchtwege an sich (Längen, Anordnung, Barrierefreiheit etc.) und die Einhaltung der erforderlichen<br />

freien Querschnitte für Evakuierung neben den Gleisen werden durch das Fachgebiet Tunnelsicherheit<br />

geprüft.<br />

Elektrotechnik<br />

Die Begutachtung bezieht sich auf die elektrischen Energieanlagen des Einreichprojektes zur Differenzgenehmigung<br />

zum Bescheid BMVIT-220.151/0002-IV/SCH2/2009für die Bereiche „Einfahrt Bahnhof Innsbruck“ und „Einbindung<br />

Umfahrung Innsbruck“, wie in der Planung zur Eisenbahnrechtlichen Bewilligung dargestellt. Die elektrischen Energieanlagen<br />

unterteilen sich in die zwei getrennt versorgten Bereiche der Traktionsstromversorgung inklusive Rückstromführung<br />

und der elektrischen Hilfsanlagen (50 Hz Versorgungen). Das Gutachten enthält die gem. §31a EisbG<br />

i.d.g.F. geforderten Aussagen zum Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebs<br />

der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />

einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes. Der Stand der Technik wird entsprechend §9b des<br />

EisbG. i.d.g.F bewertet. Die für das Gutachten relevanten Entwurfsunterlagen werden auf die Einhaltung der aktuellen<br />

Vorschriften und Normen hin untersucht. Neben dem Aspekt der elektrotechnischen Sicherheit wird auch die<br />

Bemessung der elektrischen Anlagen begutachtet. In Abgrenzung zur Überprüfung des Bauentwurfs durch die benannte<br />

Stelle im Hinblick auf die Einhaltung der Interoperabilitätskriterien wird auf die dort behandelten Themen verwiesen.<br />

Die Anwendung von Analysen und Berechnungsmethoden wird auf die Einhaltung des Standes der Technik<br />

hin überprüft, sowie auf die Verwendung aktueller dem Stand der Technik entsprechenden Regeln der Technik und<br />

deren Referenzwerte. Die Schnittstellen der Anlagen sind auf der Versorgungsseite die Übergabestellen aus den<br />

angrenzenden Streckenabschnitten und auf der Strecke der Übergang vom Fahrdraht auf den Stromabnehmer des<br />

Fahrzeugs, der Rad- Schiene Übergang bei der Rückstromführung sowie die Schnittstelle zu den umliegenden und<br />

weiterführenden Bahnsystemen. Die Schnittstelle zur Infrastruktur ist durch den Lichtraum des Stromabnehmers<br />

begrenzt. Bei der 50 Hz Hilfsenergie bezieht sich das Gutachten im Wesentlichen auf die erforderlichen Anpassungen<br />

des bereits genehmigten Systems. Die Unterlagen zur Differenzgenehmigung weisen in vielen technischen Details<br />

auf das Einreichprojekt 2008 hin. Sofern dort bereits eine gutachterliche Aussage getroffen wurde, wird diese<br />

nicht mehr wiederholt. Es wird jedoch die Gültigkeit der gutachterlichen Aussagen von 2008 auf ihre Anwendbarkeit<br />

bezüglich des Änderungsprojekts hin untersucht.<br />

Sicherungstechnik<br />

Hier werden unter dem Fachgebiet "Sicherungstechnik" die Systeme für Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung,<br />

Telekommunikation und Überwachung (Gefahrenmeldeanlagen) betrachtet. Die Bewertung entsprechend CSM ist<br />

nicht im Umfang des Fachgebietes Sicherungstechnik enthalten.<br />

Die Begutachtung bezieht sich auf folgende Projektänderungen innerhalb des Projekts Brenner Basistunnel:<br />

- "Einfahrt Bahnhof Innsbruck" ab km 1,008 bis km 3,447 der Strecke 33002<br />

- "Einbindung Umfahrung Innsbruck" ab km 3,457 bis km 8,103 der Strecke 33002 bzw. ab km 9,853 der Umfahrung<br />

Innsbruck<br />

- Diese Festlegung ist dem Dokument "Streckenplanung; Haupttunnelsystem; Gleisschema/Systemskizze" Nr.<br />

100 000-AU 000 000-00-D0469 SK 01000 30 zu entnehmen.<br />

In diesem Gutachten gem. §31a EisbG 57 idgF. werden die geforderten Aussagen zum Stand der Technik unter<br />

Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf<br />

§31A GUTACHTEN - 19 -

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