EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
Der Bereich oberhalb der Fahrbahn wird durch das Lichtraumprofil bestimmt. Die Abgrenzung nach oben erfolgt an<br />
der Schnittstelle zum Lichtraumprofil für die Oberleitung. Dieser Bereich wird vom Fachgebiet Elektrotechnik geprüft.<br />
Seitlich vom Lichtraumprofil wird in diesem Fachgebiet der gesamte Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge geprüft.<br />
Dies beinhaltet den Gefahrenraum, den Sicherheitsraum, den seitlichen Sicherheitsabstand, den Bedienungsraum<br />
sowie den Raumbedarf für Einrichtungen zum Bewegen der Schienenfahrzeuge. Es wird auch das Vorhandensein<br />
eines Randweges inklusive eines Flucht- und Rettungsweges neben dem benötigten Lichtraumprofil der Schienenfahrzeuge<br />
überprüft. Die Fluchtwege an sich (Längen, Anordnung, Barrierefreiheit etc.) und die Einhaltung der erforderlichen<br />
freien Querschnitte für Evakuierung neben den Gleisen werden durch das Fachgebiet Tunnelsicherheit<br />
geprüft.<br />
Elektrotechnik<br />
Die Begutachtung bezieht sich auf die elektrischen Energieanlagen des Einreichprojektes zur Differenzgenehmigung<br />
zum Bescheid BMVIT-220.151/0002-IV/SCH2/2009für die Bereiche „Einfahrt Bahnhof Innsbruck“ und „Einbindung<br />
Umfahrung Innsbruck“, wie in der Planung zur Eisenbahnrechtlichen Bewilligung dargestellt. Die elektrischen Energieanlagen<br />
unterteilen sich in die zwei getrennt versorgten Bereiche der Traktionsstromversorgung inklusive Rückstromführung<br />
und der elektrischen Hilfsanlagen (50 Hz Versorgungen). Das Gutachten enthält die gem. §31a EisbG<br />
i.d.g.F. geforderten Aussagen zum Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebs<br />
der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />
einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes. Der Stand der Technik wird entsprechend §9b des<br />
EisbG. i.d.g.F bewertet. Die für das Gutachten relevanten Entwurfsunterlagen werden auf die Einhaltung der aktuellen<br />
Vorschriften und Normen hin untersucht. Neben dem Aspekt der elektrotechnischen Sicherheit wird auch die<br />
Bemessung der elektrischen Anlagen begutachtet. In Abgrenzung zur Überprüfung des Bauentwurfs durch die benannte<br />
Stelle im Hinblick auf die Einhaltung der Interoperabilitätskriterien wird auf die dort behandelten Themen verwiesen.<br />
Die Anwendung von Analysen und Berechnungsmethoden wird auf die Einhaltung des Standes der Technik<br />
hin überprüft, sowie auf die Verwendung aktueller dem Stand der Technik entsprechenden Regeln der Technik und<br />
deren Referenzwerte. Die Schnittstellen der Anlagen sind auf der Versorgungsseite die Übergabestellen aus den<br />
angrenzenden Streckenabschnitten und auf der Strecke der Übergang vom Fahrdraht auf den Stromabnehmer des<br />
Fahrzeugs, der Rad- Schiene Übergang bei der Rückstromführung sowie die Schnittstelle zu den umliegenden und<br />
weiterführenden Bahnsystemen. Die Schnittstelle zur Infrastruktur ist durch den Lichtraum des Stromabnehmers<br />
begrenzt. Bei der 50 Hz Hilfsenergie bezieht sich das Gutachten im Wesentlichen auf die erforderlichen Anpassungen<br />
des bereits genehmigten Systems. Die Unterlagen zur Differenzgenehmigung weisen in vielen technischen Details<br />
auf das Einreichprojekt 2008 hin. Sofern dort bereits eine gutachterliche Aussage getroffen wurde, wird diese<br />
nicht mehr wiederholt. Es wird jedoch die Gültigkeit der gutachterlichen Aussagen von 2008 auf ihre Anwendbarkeit<br />
bezüglich des Änderungsprojekts hin untersucht.<br />
Sicherungstechnik<br />
Hier werden unter dem Fachgebiet "Sicherungstechnik" die Systeme für Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung,<br />
Telekommunikation und Überwachung (Gefahrenmeldeanlagen) betrachtet. Die Bewertung entsprechend CSM ist<br />
nicht im Umfang des Fachgebietes Sicherungstechnik enthalten.<br />
Die Begutachtung bezieht sich auf folgende Projektänderungen innerhalb des Projekts Brenner Basistunnel:<br />
- "Einfahrt Bahnhof Innsbruck" ab km 1,008 bis km 3,447 der Strecke 33002<br />
- "Einbindung Umfahrung Innsbruck" ab km 3,457 bis km 8,103 der Strecke 33002 bzw. ab km 9,853 der Umfahrung<br />
Innsbruck<br />
- Diese Festlegung ist dem Dokument "Streckenplanung; Haupttunnelsystem; Gleisschema/Systemskizze" Nr.<br />
100 000-AU 000 000-00-D0469 SK 01000 30 zu entnehmen.<br />
In diesem Gutachten gem. §31a EisbG 57 idgF. werden die geforderten Aussagen zum Stand der Technik unter<br />
Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf<br />
§31A GUTACHTEN - 19 -