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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

Die Inspektion wird mit Ultraschalldetektoren und Wirbelströmen<br />

(Messwaggon) ausgeführt. Inspektionen für die Bestimmung des<br />

Zustands der Weichen und Kreuzungen erfolgen nach der optischen<br />

Erkennung von Unregelmäßigkeiten auf der Grundlage der Filme<br />

und bei Geometrieabweichungen.<br />

4.5.2 Instandhaltungsanforderungen [non-EG] (2012-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Die technischen Verfahren und Produkte, die bei den Instandhaltungsarbeiten<br />

zur Anwendung kommen, dürfen die menschliche Gesundheit<br />

nicht gefährden und die davon ausgehenden Umweltbelastungen dürfen<br />

die zulässigen Grenzen nicht überschreiten. Diese Anforderungen gelten<br />

als erfüllt, wenn nachgewiesen wird, dass die Verfahren und Produkte<br />

mit den nationalen Bestimmungen im Einklang stehen.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Feststellung, ob im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />

die entsprechenden nationale Bestimmungen angeführt sind.<br />

Nationaler Bezug:<br />

Arbeitnehmerschutzgesetz und dazu erlassene Verordnungen.<br />

05 Bauwerkplaung<br />

051 Übergreifende<br />

Dokumente<br />

D0118-01899-F02, -<br />

02183-F02,<br />

SiGe Dokumente und Unterlagen für spätere Arbeiten sind vorhanden<br />

und entsprechen den nationalen Anforderungen.<br />

4.6 Berufliche Qualifikation [non-EG] (2013-05-13) n.r.<br />

Keine Prüftätigkeit im Teilsystem INF.<br />

4.7 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [non-EG] (2013-05-13) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz stehen in Zusammenhang<br />

mit der Einhaltung der Anforderungen von Abschnitt 4.2,<br />

insbesondere 4.2.16 (maximale Druckschwankungen in Tunneln), 4.2.18<br />

(elektrische Kenndaten), 4.2.20 (Bahnsteige), 4.2.26 (ortsfeste Anlagen<br />

zur Wartung von Zügen) und 4.4 (Betriebsvorschriften).<br />

Zusätzlich zu den im Instandhaltungsplan angegebenen Anforderungen<br />

(siehe Abschnitt 4.5.1) müssen Vorkehrungen getroffen werden, um<br />

insbesondere im Gleisbereich den Gesundheitsschutz und ein hohes<br />

Sicherheitsniveau für das Instandhaltungspersonal sicherzustellen, wie<br />

es den europäischen und nationalen Bestimmungen entspricht.<br />

Mitarbeiter die mit der Instandhaltung am Teilsystem Infrastruktur des<br />

Hochgeschwindigkeitsbahnsystems betraut sind und im oder am Gleis<br />

arbeiten, müssen reflektierende Bekleidung mit CE-Zeichen tragen.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Feststellung, ob im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />

die entsprechenden nationale Bestimmungen angeführt sind.<br />

05 Bauwerkplaung<br />

051 Übergreifende<br />

Dokumente<br />

D0118-02389-F02, -<br />

02183-F02,<br />

Die Unterlagen „Sicherheits- und Gesundheitsdokument gemäß<br />

ASchG §5“, „Unterlage für spätere Arbeiten gemäß BauKG §8“ und<br />

das „Gutachten gemäß § 31a“ liegen der benannten Stelle vor.<br />

4.8 Infrastrukturregister [non-EG] (2013-05-13) wird nachgereicht .<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Die für das Register gemäß Artikel 35 der Richtlinie 2008/57/EG des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 191 vom 18.7.2008, S.<br />

1) bereitzustellenden Daten sind im Durchführungsbeschluss<br />

2011/633/EU der Kommission vom 15. September 2011 zu den gemeinsamen<br />

Spezifikationen des Eisenbahn-Infrastrukturregisters (ABl. L 256<br />

vom 1.10.2011, S. 1) angegeben.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Feststellung, ob ein Infrastrukturregister vorhanden ist. Prüfung auf<br />

Existenz und Vorhandensein der Merkmale lt. Durchführungsbeschluss<br />

2011/633/EU.<br />

Das Infrastrukturregister wird bis zur Betriebsbewilligung erstellt und<br />

mit dem Technischen Dossier der benannten Stelle abgegeben.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 11 von 13

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