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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Für das Fachgebiet Infrastruktur (Trassierung, Fahrbahn, Fahrbahnentwässerung) wurde auf Basis der zur Verfügung<br />

gestellten Projektunterlagen des Einreichprojektes unter Berücksichtigung der maßgebenden technischen Regelwerke<br />

(RVE, ÖNORMEN, ÖBB Vorschriften etc.) das Bauvorhaben überprüft, ob es dem Stand der Technik unter<br />

Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen<br />

auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes<br />

entspricht. Der Stand der Technik wird entsprechend dem § 9b des EisbG 57 i.d.g.F überprüft. Als Basis dieser<br />

Überprüfung wurden aktuelle Vorschriften und Normen herangezogen aber auch die Erkenntnisse aus ähnlichen<br />

Projekten und der Vergleich zu bereits erprobten Systemen. Bis zur Realisierung der technischen Ausrüstung wird<br />

eine längere Zeitspanne vergehen. Es kann daher aus heutiger Sicht keine detaillierte Vorgabe zur Realisierung der<br />

technischen Ausrüstung gemacht werden, ohne damit Gefahr zu laufen, dass technische Verbesserungen und Neuerungen<br />

bei der Realisierung nicht beachtet werden können. Daher wurden die Unterlagen in einer technischen Tiefe<br />

aufbereitet, die einerseits die Umsetzung der Anforderungen des Eisenbahnbetriebs und der Tunnelsicherheit garantiert,<br />

die aber den Freiraum für technische Neuerungen und Änderungen zulässt. Zur Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes<br />

wurde die AVO Verkehr in Verbindung mit dem von der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau<br />

in Kooperation mit dem Verkehrsarbeitsinspektorat erarbeiteten Schwerpunktkonzept Eisenbahnanlagen R10 herangezogen.<br />

Diese Überprüfungen bestehen aus Befund, Gutachten und einer Zusammenfassung.<br />

Im Befund wird in kurzer Weise der Sachverhalt aus den Einreichunterlagen dargestellt und zusammengefasst. Es<br />

wird keine Bewertung oder Beurteilung der Unterlagen vorgenommen.<br />

Erst in der Begutachtung wird eine Bewertung der Unterlagen durchgeführt. Zuerst wird der Stand der Technik festgehalten,<br />

der die Grundlage für die Beurteilung bildet. Dann werden der Stand der Technik und der Arbeitnehmerschutz<br />

jeweils für die Bau- und Betriebsphase bewertet. Anlagen, die entsprechend den aktuellen Regeln der Technik<br />

geplant und errichtet werden, entsprechen dem Stand der Technik. Werden Lösungen gewählt, die nicht den<br />

Regeln der Technik entsprechen, kann der Stand der Technik auch durch den Nachweis einer entsprechenden Funktion<br />

und Sicherheit sichergestellt werden. Die Beurteilung des Projektes erfolgt entsprechend dem Detaillierungsgrad<br />

des Projektes.<br />

Die Zusammenfassung gibt in kurzer und übersichtlicher Weise die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen aller<br />

oben angeführten Punkte wieder.<br />

Elektrotechnik<br />

Die Einreichunterlagen wurden in einer technischen Tiefe aufbereitet, die einerseits die Umsetzung der Anforderungen<br />

des Eisenbahnbetriebs garantiert, die aber den Freiraum für technische Neuerungen und Verbesserungen zulassen.<br />

Der Stand der Technik wird entsprechend dem § 9b des EisbG 57 i.d.g.F. überprüft. Als Basis dieser Überprüfung<br />

wurden aktuelle Vorschriften und Normen herangezogen, aber auch die Erkenntnisse aus ähnlichen Projekten<br />

und der Vergleich zu bereits erprobten Systemen. In der Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes wird auf das<br />

Einreichprojekt 2008 verwiesen. Zusätzlich werden spezielle technische Belange des Arbeitnehmerschutzes in der<br />

technischen Dokumentation überprüft, wie zum Beispiel der erforderliche Sicherheitsraum gem. EisbAV in den Querprofilen,<br />

soweit dieser durch elektrotechnische Anlagen eingeschränkt sein könnte.<br />

Gegenüber dem Einreichprojekt 2008 hat sich in einigen Bereichen der Errichtung von Niederspannungsanlagen<br />

aber auch beim Oberleitungsbau die Normenlage geändert. Im Sinne eines einheitlichen Projektstandes wird hier der<br />

Stand der Technik des Einreichprojekts 2008 herangezogen und bewertet. Teilweise wurden die Regeln der Technik<br />

weiterentwickelt, für die Beurteilung des interoperablen Projektes ist jedoch der, in den technischen Spezifikationen<br />

für die Interoperablität des Teilsystems (kurz TSI) Energie beschriebenen, Stand heranzuziehen.<br />

Sicherungstechnik<br />

Durch die Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 in der Fassung BGBl. I Nr. 40/2013 hat ein Bauentwurf alle projektrelevanten<br />

Teilbereiche zu enthalten. Daher werden nicht nur die sicherungstechnisch relevanten Anlagen betrachtet<br />

§31A GUTACHTEN - 25 -

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