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Das Präsidium des Deutschen Bundestages - Deutscher Bundestag

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PRÄSIDIUM<br />

ist es üblich, dass sich die Bun<strong>des</strong>tagsabgeordneten<br />

vor Beginn jeder<br />

Plenarsitzung aus Respekt vor dem<br />

Präsidenten von den Plätzen erheben.<br />

Im Verlauf der Sitzung ist es dem<br />

amtierenden Bun<strong>des</strong>tagspräsidenten<br />

vorbehalten, den Rednern das Wort zu<br />

erteilen. Die Fraktionen einigen sich zu<br />

Beginn jeder Wahlperiode darauf, wie<br />

viele Minuten Redezeit jede Fraktion<br />

entsprechend der Stärkeverhältnisse<br />

im Plenum pro Debattenstunde erhält.<br />

Die Fraktionen verteilen ihrerseits das<br />

ihnen zugeteilte Kontingent auf ihre<br />

Redner in der jeweiligen Debatte. Der<br />

Präsident und die Schriftführer behalten<br />

während der Sitzung die Uhr im<br />

Auge und weisen den Redner wenn<br />

nötig darauf hin, dass die zugeteilte<br />

Zeit zur Neige gegangen ist. Kommt<br />

der Redner nicht zum Schluss, muss<br />

er damit rechnen, vom amtierenden<br />

4 BLICKPUNKT BUNDESTAG SPEZIAL<br />

Präsidenten unterbrochen und zum<br />

Ende gedrängt zu werden. In schwerwiegenden<br />

Fällen kann der amtierende<br />

Präsident dem Redner auch das Wort<br />

entziehen.<br />

<strong>Das</strong> Eingriffsrecht <strong>des</strong> <strong>Präsidium</strong>s<br />

bezieht sich auch auf die inhaltliche<br />

Dimension. So kann der amtierende<br />

Präsident den abschweifenden Redner<br />

dahin bringen, zur eigentlichen Sache<br />

zu reden. Greift ein Redner zu „unparlamentarischen“<br />

Ausdrücken, geht<br />

er also weit über die Ausdrucksformen<br />

<strong>des</strong> parlamentarischen Streites hinaus<br />

und greift zu Verunglimpfungen oder<br />

üblen Beleidigungen, kann der amtierende<br />

Präsident den Redner mit einem<br />

Ordnungsruf belegen. Er kann das<br />

Verhalten eines Abgeordneten darüber<br />

hinaus mit einem Sitzungsausschluss<br />

ahnden – was nicht nur Auswirkungen<br />

auf die Mitwirkungsmöglichkeit <strong>des</strong><br />

von den Sanktionen Betroffenen im<br />

Plenum hat, sondern auch fi nanzielle<br />

Abzüge bewirken kann.<br />

Die Wahl für die ganze Legislaturperiode<br />

stärkt die Neutralität <strong>des</strong> <strong>Präsidium</strong>s.<br />

Während der Sitzungen kann der<br />

amtierende Präsident auch das Umfeld<br />

der Debatte beeinfl ussen und beispielsweise<br />

Störer von der Zuschauertribüne<br />

entfernen lassen. Ohnehin besitzt der<br />

Parlamentspräsident nicht nur das<br />

Hausrecht in sämtlichen Gebäuden<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>tages, sondern sogar die<br />

Polizeigewalt. <strong>Das</strong> rührt aus Zeiten

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