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Beschlussvorlage B-296/2012 für den Stadtrat am 14.11 ... - Chemnitz

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<strong>Beschlussvorlage</strong> Nr. B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Einreicher:<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Gegenstand:<br />

Aufhebung der Beschlüsse B-278/2011 und B-351/2011 sowie Übernahme der Bauherrentätigkeit beim<br />

Umbau des Stadions an der Gellertstraße durch die Stadt<br />

Beratungsfolge<br />

(Beiräte, Ortschaftsräte, Ausschüsse, <strong>Stadtrat</strong>)<br />

Sitzungstermine<br />

Status Beratungsergebnis<br />

öffentlich/<br />

nicht öffentlich<br />

Verwaltungs- und Finanzausschuss 08.11.<strong>2012</strong><br />

nicht<br />

öffentlich<br />

<strong>Stadtrat</strong> <strong>14.11</strong>.<strong>2012</strong> öffentlich<br />

Gesetzliche Grundlagen:<br />

Unterschrift<br />

bestätigt<br />

abge-<br />

lehnt<br />

ohne<br />

Empfehlung


Die Vorlage hat haushaltsrelevante Veränderungen: ja nein<br />

Produktsachkonto/Maßnahmenummer in Anlage , Seite benannt<br />

Produktsachkonto <br />

Maßnahmenummer <br />

Ges<strong>am</strong>taufwendungen/-auszahlungen <strong>für</strong> die Maßnahme EUR<br />

Maßnahmenbezogene Erträge/Einzahlungen EUR<br />

Finanzbedarf ist im Zus<strong>am</strong>menhang mit Vorlage B-274/<strong>2012</strong> gesichert nicht gesichert<br />

Finanzielle Übersicht siehe Anlage Seite<br />

Bereits gefasste Beschlüsse/Entscheidungen sind betroffen:<br />

Beschluss-<br />

Nummer<br />

Beschluss-Datum beschlussfassendes Gremium<br />

aufzuheben<br />

Beschluss ist<br />

außer Kraft zu<br />

setzen<br />

B-278/2011 05.10.2011 <strong>Stadtrat</strong> x<br />

B-351/2011 09.11.2011 <strong>Stadtrat</strong> x<br />

B-188/<strong>2012</strong> 18.07.<strong>2012</strong> <strong>Stadtrat</strong> teilweise x<br />

An der Erarbeitung der Vorlage wur<strong>den</strong> beteiligt:<br />

zu ändern


Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadtrat</strong> beschließt:<br />

1. mit Wirkung vom 15.11.<strong>2012</strong> die Aufhebung der Beschlüsse B-278/2011 vom<br />

05.10.2011und B-351/2011 vom 09.11.2011,<br />

Anlage 1 Seite 1 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

2. die Durchführung des Umbaus „Stadion an der Gellertstraße“ als Baumaßnahme der Stadt<br />

<strong>Chemnitz</strong> mit Hilfe eines im Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) gewonnenen<br />

Generalübernehmers,<br />

3. die Aufhebung der Beschlusspunkte 5, 6 und 8 des Beschlusses B-188/<strong>2012</strong> vom<br />

18.07.<strong>2012</strong>,<br />

4. die Anpassung der Nutzungsvereinbarung und des Pachtvertrages zwischen der Stadt und<br />

der CFC Marketing GmbH/CFC gemäß <strong>den</strong> Eckpunkten in <strong>den</strong> Anlagen 4 und 5,<br />

5. die Begrenzung der Kosten <strong>für</strong> die Ges<strong>am</strong>tbaumaßnahme „Umbau des Stadions an der<br />

Gellertstraße“ auf 25 Mio. € unter Beibehaltung der bisherigen Prioritätensetzung des<br />

<strong>Stadtrat</strong>es in die Haushalts- und Finanzplanung aufzunehmen,<br />

6. der GGG <strong>den</strong> ihr <strong>für</strong> die Vorbereitung des Umbaus des Stadions an der Gellertstraße auf<br />

der Grundlage des Beschlusspunktes 2 der Vorlage B-351/2011 entstan<strong>den</strong>en Aufwand zu<br />

entschädigen,<br />

7. eine zweimonatige Berichterstattung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zum<br />

aktuellen Stand der Baumaßnahme „Umbau des Stadions an der Gellertstraße“. Zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil sind der Projektsteuerer, Vertreter des<br />

Vereins und Vertreter des Fanprojektes einzula<strong>den</strong>.<br />

8. die erforderlichen zusätzlichen 2 AE im Stellenplan 2013, befristet bis voraussichtlich<br />

31.12.2015, in Abhängigkeit von der Dauer und Abrechnung der Baumaßnahme, in <strong>den</strong><br />

Stellenplan 2013 aufzunehmen.


Begründung:<br />

1. Ausgangspunkt<br />

Anlage 2 Seite 1 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Am 05.10.2011 fasste der <strong>Stadtrat</strong> <strong>den</strong> „Grundsatzbeschluss zum Umbau des Stadions an der<br />

Gellertstraße“. Die Art und Weise der Beschlussfassung wurde von einer nicht im <strong>Stadtrat</strong><br />

vertretenen Partei gerügt. Um zeitaufwendige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermei<strong>den</strong>,<br />

wurde der Beschluss vom 05.10.2011 mit Beschluss B-351/2011 <strong>am</strong> 09.11.2011 aufgehoben und<br />

neu gefasst.<br />

In der <strong>Stadtrat</strong>ssitzung <strong>am</strong> 18.07.<strong>2012</strong> wur<strong>den</strong> die vorgesehenen vertraglichen Regelungen mit<br />

Vorlage B-188/<strong>2012</strong> ebenfalls mehrheitlich durch <strong>den</strong> <strong>Stadtrat</strong> beschlossen.<br />

Als Eckpunkte der Vertragskonstellation waren vorgesehen:<br />

1. Bauerrichtung- und Finanzierungsvertrag Stadt - GGG<br />

2. Forderungskaufvertrag GGG - Bank<br />

3. Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung Stadt - Bank<br />

4. Nutzungsvereinbarung Stadt - GGG - CFC Marketing GmbH - CFC<br />

5. Pachtvertrag Stadt - CFC Marketing GmbH - CFC.<br />

Die Verträge zu 1. und 3. unterlagen entsprechend der SächsGemO der Genehmigungspflicht<br />

durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt. Aus diesem<br />

Grund erfolgte bereits frühzeitig eine Einbindung der LDS. In persönlichen Gesprächen und mit<br />

umfangreichem Schriftverkehr wurde die LDS umfassend über das Vorhaben und die geplanten<br />

einzelnen Schritte informiert sowie die entsprechen<strong>den</strong> Unterlagen zugereicht.<br />

Nachfolgend soll die Chronologie nochmals skizziert wer<strong>den</strong>:<br />

Bereits im Sommer 2011 hatte die Stadt <strong>den</strong> Freistaat um Unterstützung des Stadionumbaus<br />

durch <strong>den</strong> Freistaat gebeten. Diese Unterstützung wurde grundsätzlich zugesagt, auch wenn eine<br />

finanzielle Förderung des Umbaus des Stadions nicht möglich sei. Anfang August 2011 gab es<br />

hierzu ein Gespräch zwischen der Oberbürgermeisterin und dem Ministerpräsi<strong>den</strong>ten.<br />

Am 06.10.2011, unmittelbar nach der ersten Befassung des <strong>Stadtrat</strong>es <strong>am</strong> 05.10.2011 wurde ein<br />

vertiefendes Gespräch zwischen der Oberbürgermeisterin und dem Präsi<strong>den</strong>ten der<br />

Landesdirektion Sachsen geführt.<br />

Nachdem <strong>am</strong> 09.11.2011 der <strong>Stadtrat</strong> <strong>den</strong> Grundsatzbeschluss zum Umbau des Stadions und zur<br />

Einbeziehung der GGG in die Vorbereitung des Projektes erneut beschlossen hatte, gab es <strong>am</strong><br />

22.11.2011 ein Gespräch zwischen der Stadt und der LDS auf Arbeitsebene.<br />

Im darauf folgen<strong>den</strong> Arbeitsprozess forderte die LDS Stellungnahmen und erhielt Zuarbeiten u.a.<br />

zu folgen<strong>den</strong> Themenkomplexen:<br />

• Kommunale Aufgabe<br />

• Anwendung VwV KommInvest/Wirtschaftlichkeitsvergleich<br />

• vertragliches Modell<br />

• Vertragsentwürfe<br />

• zeitlicher Ablauf<br />

• Zulässigkeit der Einbeziehung der GGG und deren Inhouse-Fähigkeit<br />

• Unterlagen zur wirtschaftlichen Nachweisführung.<br />

Bei <strong>den</strong> durch die Stadt und die GGG zu bearbeiten<strong>den</strong> Themen wur<strong>den</strong> teilweise durch externe<br />

Berater, die auf dem jeweiligen Fachgebiet spezialisiert sind, Gutachten erstellt. Zudem legte die<br />

Stadt mehrfach dar, dass erst grundsätzliche Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit durch die LDS


Anlage 2 Seite 2 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

erforderlich sind, bevor weitere Schritte im Ausschreibungsverfahren eingeleitet wer<strong>den</strong>, die bei<br />

Nichterteilung der Genehmigung durch die LDS Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche im Vergabeverfahren<br />

gegenüber der Stadt nach sich ziehen könnten.<br />

Nachdem nach Auffassung der Stadt alle Themen und Fragen beantwortet wur<strong>den</strong>, reichte die<br />

Stadt <strong>am</strong> 09.08.<strong>2012</strong>, auf Grundlage der bisher übersandten Dokumente, <strong>den</strong> offiziellen<br />

Genehmigungsantrag bei der LDS ein.<br />

Dieser Antrag wurde durch die LDS nicht beschie<strong>den</strong>. Vielmehr erhielt die Stadt, parallel zu einer<br />

Pressemitteilung <strong>am</strong> 31.08.<strong>2012</strong> ein Schreiben, in dem die LDS der Stadt eine Rücknahme des<br />

Genehmigungsantrages empfiehlt.<br />

Diese Empfehlung wurde mit der beabsichtigten vertraglichen Einbindung der GGG begründet,<br />

ohne dass auf die von der Stadt schriftlich vorgetragenen Argumente inhaltlich eingegangen<br />

wurde.<br />

Über die neue Situation wur<strong>den</strong> die <strong>Stadtrat</strong>sfraktionen und fraktionslosen Mitglieder des<br />

<strong>Stadtrat</strong>es unverzüglich <strong>am</strong> 03.09.<strong>2012</strong> informiert.<br />

Um die Realisierung des Vorhabens und die schrittweise Umsetzung der Vorgaben des DFB nicht<br />

zu gefähr<strong>den</strong>, k<strong>am</strong> es <strong>am</strong> 06.09.<strong>2012</strong> auf Initiative der Stadt zu einem weiteren Gespräch mit<br />

Vertretern der Staatsregierung und der LDS. Auch hierüber wur<strong>den</strong> die <strong>Stadtrat</strong>sfraktionen und<br />

fraktionslosen Mitglieder des <strong>Stadtrat</strong>es sofort im Anschluss schriftlich informiert. Ergänzend dazu<br />

erfolgten Ausführungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss <strong>am</strong> 13.09.<strong>2012</strong>.<br />

Vorbehaltlich einer neuerlichen <strong>Stadtrat</strong>sentscheidung erbrachte die Abstimmung mit der LDS<br />

folgende Ergebnisse:<br />

1. Die Stadt übernimmt die Bauherrenaufgabe und nimmt selbst <strong>den</strong> Kredit von 25 Mio. Euro<br />

auf.<br />

2. Es ist ein Nachtragshaushalt <strong>2012</strong> notwendig. Dieser wird dem <strong>Stadtrat</strong> <strong>am</strong> <strong>14.11</strong>.<strong>2012</strong> zur<br />

Beschlussfassung vorgelegt.<br />

3. Weitere kommunalrechtliche Prüffelder, wie z.B. der Wirtschaftlichkeitsvergleich, sind aus<br />

Sicht der LDS abgeschlossen.<br />

4. Alle bisherigen Verfahrensschritte zur Vorbereitung des Baus wer<strong>den</strong> auf die Stadt<br />

übergeleitet, die jetzt laufen<strong>den</strong> Verfahrensschritte können fortgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Die externen Berater, die die Stadt und die GGG im bisherigen Verfahren betreut haben, wur<strong>den</strong><br />

zur rechtlichen Sicherung dieser Lösung vorsorglich beauftragt, <strong>den</strong> letztgenannten Punkt<br />

vergaberechtlich zu prüfen. Im Ergebnis musste die Empfehlung ausgesprochen wer<strong>den</strong>, das<br />

durch die GGG begonnene Vergabeverfahren aufzuheben und durch die Stadt ein neues<br />

Verfahren zu beginnen. Darüber wurde der Verwaltungs- und Finanzausschuss <strong>am</strong> 04.10.<strong>2012</strong><br />

informiert.<br />

Mit Neubeginn des Vergabeverfahrens unter gleichzeitiger Nutzung der umfangreichen, von der<br />

GGG finanzierten Vorleistungen ist es erforderlich, der GGG die entstan<strong>den</strong>en Aufwendungen aus<br />

dem Projektbudget zu ersetzen. Diese Vorleistungen sind unabhängig vom Wechsel des<br />

Auftraggebers entstan<strong>den</strong> und können übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Die weiteren Schritte wer<strong>den</strong> im Pkt. 3 näher erläutert.<br />

Mit dem Übergang des Bauherren auf die Stadt ist eine Änderung der Beschlusslage notwendig.<br />

Aus <strong>den</strong> vorgenannten Vorlagen heraus behalten die nachfolgen<strong>den</strong> einzelnen Beschlusspunkte<br />

ihre Gültigkeit:


Beschluss B-188/<strong>2012</strong> vom 18.07.<strong>2012</strong><br />

Anlage 2 Seite 3 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

1 das Ges<strong>am</strong>terbbaurecht zwischen der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und dem <strong>Chemnitz</strong>er Fußballclub<br />

e. V. (CFC) <strong>am</strong> Stadion an der Gellertstraße, Flurstücke 2062 k, 2058/8 und 2062/6 der<br />

Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> sowie 375/25 und 375/26 der Gemarkung Gablenz vor Zeitablauf zu<br />

<strong>den</strong> in der Anlage 3 benannten Eckpunkten aufzuheben.<br />

3 einen wertgleichen Grundstückstauschvertrag zwischen der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der<br />

Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft m.b.H. (GGG) zu <strong>den</strong> in der Anlage 5<br />

benannten Eckpunkten abzuschließen.<br />

4. <strong>den</strong> Ankauf des bebauten Grundstückes an der Heinrich-Schütz-Straße 13, Flurstückes<br />

2062 l der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> von der <strong>Chemnitz</strong>er Verkehrs-AG (CVAG) zu einem<br />

symbolischen Kaufpreis von 1,- € zu <strong>den</strong> in der Anlage 6 benannten Eckpunkten zu<br />

erwerben.<br />

Die Beschlusspunkte 2 und 7 wer<strong>den</strong> mit dieser Vorlage an die neuen Gegebenheiten angepasst;<br />

die Beschlusspunkte 5, 6 und 8 können entfallen.<br />

2. Beschlusslage und aktueller Sachstand<br />

Der Beschlusspunkt 2 der Vorlage B-351/2011, der bis zum <strong>14.11</strong>.<strong>2012</strong> gemeins<strong>am</strong> mit B-<br />

188/<strong>2012</strong> die gültige Beschlusslage darstellte, legitimierte die Grundstücks- und<br />

Gebäudewirtschafts-Gesellschaft mbH, alle Prüfungen und Vorbereitungen der Umsetzung des<br />

Vorhabens „Umbau des Stadions an der Gellertstraße“ vorzubereiten. Über die einzelnen<br />

Verfahrensschritte wurde jeweils von April bis Juli <strong>2012</strong> im Verwaltungs- und Finanzausschuss<br />

berichtet. Am 18.07.<strong>2012</strong> wurde die <strong>Beschlussvorlage</strong> B-188/<strong>2012</strong> vom <strong>Stadtrat</strong> beschlossen.<br />

Im Verwaltungs- und Finanzausschuss <strong>am</strong> 13.09.<strong>2012</strong> wurde der Vorbereitungsstand nach der<br />

von der LDS herbeigeführten Änderung des geplanten Vorgehens erläutert.<br />

Bezüglich des Vergabeverfahrens und der weiteren Vorbereitung der vertraglichen Regelungen ist<br />

folgender Sachstand zu verzeichnen:<br />

2.1. Projektkoordination im Vergabeverfahren<br />

Die GGG beauftragte hierzu folgende Leistungsbereiche an die C&E Consulting und Engineering<br />

GmbH:<br />

1. Projektorganisationsstruktur<br />

2. Ausschreibung und Vergabebegleitung <strong>für</strong> Masterplanung/Funktionale<br />

Leistungsbeschreibung sowie Projektvorbereitung<br />

3. Projektkoordination Masterplanung/Funktionale Leistungsbeschreibung sowie<br />

Vorbereitung Bieterphase<br />

4. Projektkoordination Verhandlungsverfahren und Vergabe.<br />

Die Leistungen unter Punkt 1 und 2 sind bereits vollständig, unter Punkt 3 weitestgehend erbracht<br />

und wer<strong>den</strong>, wie von der LDS vorgeschlagen, durch die Stadt übernommen.<br />

2.2. Masterplanung/Funktionale Leistungsbeschreibung<br />

Für <strong>den</strong> Leistungsbereich Masterplanung und Funktionale Leistungsbeschreibung wur<strong>den</strong> 6 Büros<br />

aufgefordert ein Angebot abzugeben. Von <strong>den</strong> zwei eingereichten Angeboten erhielt nach<br />

Auswertung der Unterlagen das Büro Albert Speer & Partner GmbH (AS&P) <strong>den</strong> Zuschlag.<br />

Die Masterplanung liegt komplett vor.


Anlage 2 Seite 4 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Auch der Teilbereich Funktionale Leistungsbeschreibung wurde mit allen Beteiligten (Städtische<br />

Ämter, Sicherheitsbehör<strong>den</strong>, CFC) abgestimmt und ist jetzt in der redaktionellen Endfassung.<br />

2.3. Aufhebung des Unterpachtvertrages mit dem Betreiber der Gokart-Halle<br />

Durch die GGG wurde ermittelt, dass eine Fortsetzung des bestehen<strong>den</strong> Unterpachtverhältnisses<br />

bis zu dessen fristgemäßem Ende 2016 Mehrkosten im Bauablauf verursacht. Daher wurde mit<br />

dem Betreiber der Gokart-Halle darüber verhandelt <strong>den</strong> Unterpachtvertrag vorzeitig zu been<strong>den</strong>,<br />

um die notwendige Baufreiheit zu schaffen. Im Ergebnis der Verhandlungen hat sich der Betreiber<br />

bereit erklärt, <strong>den</strong> Unterpachtvertrag gegen eine Entschädigung vorzeitig aufzulösen und zum<br />

31.12.<strong>2012</strong> die Halle zu übergeben. Er wird die Gokart-Halle in einer geeigneten Halle in <strong>Chemnitz</strong><br />

neu aufbauen. Die <strong>für</strong> die vorzeitige Vertragsauflösung vereinbarte Entschädigung liegt deutlich<br />

unterhalb der Kosten, die durch eine Fortsetzung des bestehen<strong>den</strong> Unterpachtverhältnisses<br />

während der Umbauphase entstan<strong>den</strong> wären.<br />

2.4. Grundstückstausch und -kauf<br />

Die Verträge zwischen GGG und Stadt sowie CVAG und Stadt liegen unterschriftsreif vor und<br />

wur<strong>den</strong> <strong>den</strong> Stadträten bereits zur Kenntnis gegeben.<br />

2.5. Beraterverträge<br />

Wie schon ausgeführt, wur<strong>den</strong> im Steuer- und Beihilferecht sowie bei <strong>den</strong> Vertragsverhandlungen<br />

externe Berater mandatiert, die auf <strong>den</strong> Gebieten des Vergabe-, Beihilfe- und Steuerrechts<br />

spezialisiert sind. Die Mandatierung der Kanzlei PETERSEN HARDRAHT Rechtsanwälte<br />

Steuerberater, sowie der KPMG-Rechtsanwaltsgesellschaft AG erfolgte sowohl durch die GGG als<br />

auch durch die Stadt. Diese geschlossenen Verträge sollen durch die Stadt weitergeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Ebenso wird die Beauftragung von C&E durch die Stadt fortgeführt.<br />

3. Weitere Schritte<br />

Nachdem 17 potentielle Interessenten auf Grund der Ausschreibung im Amtsblatt der<br />

europäischen Union <strong>am</strong> 03.07.<strong>2012</strong> die Angebotsunterlagen bei der GGG/C&E abgefordert hatten,<br />

wur<strong>den</strong> durch 8 Bieter die Teilnahmeanträge termingerecht eingereicht. Die erste Stufe dieses von<br />

der GGG eingeleiteten Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) war Ende August insoweit<br />

abgeschlossen, dass auf Grundlage einer vorher definierten Bewertungsmatrix die Anzahl der<br />

Bewerber auf 6 Wirtschaftsteilnehmer begrenzt wurde (Präqualifikation).<br />

Die Stadt hat sich der Empfehlung der externen Berater angeschlossen, und das bereits<br />

ausgelöste europaweite Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Generalübernehmers aufheben<br />

lassen.<br />

Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich aus <strong>den</strong> bereits genannten Grün<strong>den</strong> durch die GGG <strong>am</strong><br />

05.10.<strong>2012</strong> aufgehoben.<br />

Nach der Information im Verwaltungs- und Finanzausschuss <strong>am</strong> 04.10.<strong>2012</strong> wurde das<br />

Vergabeverfahren durch die Stadt erneut begonnen. Bis zum Zeitpunkt des <strong>Stadtrat</strong>sbeschlusses<br />

<strong>am</strong> <strong>14.11</strong>.<strong>2012</strong> wird dabei die Präqualifikation der Bewerber größtenteils abgeschlossen sein.<br />

Sofern der <strong>Stadtrat</strong> <strong>den</strong> Beschlussvorschlägen zu dieser Vorlage zustimmt, wird die Zentrale<br />

Vergabestelle, die seit Anfang Oktober <strong>2012</strong> kontinuierlich in <strong>den</strong> Prozess eingebun<strong>den</strong> wurde,<br />

das vorgesehene Verhandlungsverfahren begleiten. Erster Schritt dabei ist, die<br />

Angebotsunterlagen incl. der Funktionalen Leistungsbeschreibung an die aus der neuerlichen<br />

Präqualifikation erfolgreich hervorgegangenen Bewerber <strong>für</strong> die weitere Planung zu übergeben.<br />

Nach Vorlage der durch die Bieter erarbeiteten vollständigen Planungs- und Bauunterlagen wird<br />

das Verhandlungsverfahren mit <strong>den</strong> Bietergesprächen fortgeführt.


Anlage 2 Seite 5 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Das Vergabeverfahren ist insbesondere aus folgen<strong>den</strong> vergaberechtlichen Grün<strong>den</strong> als<br />

Verhandlungsverfahren durchzuführen:<br />

Auftraggeber des Vergabeverfahrens und Vergabestelle ist die Stadt <strong>Chemnitz</strong>. Das<br />

Vergabeverfahren wird von der Verwaltung sowie aufgrund der Verfahrensspezifik auch mit<br />

externer Hilfe durchgeführt und die Entscheidungsfindung vorbereitet.<br />

Eine vollständige Durchplanung des Bauvorhabens liegt noch nicht vor. Auf Grundlage der<br />

Masterplanung sowie der Funktionalen Leistungsbeschreibung will die Stadt kreative Lösungen der<br />

Bieter erzielen. Dabei kann sie die vorzuschlagen<strong>den</strong> Lösungen nicht derart vorwegnehmen, dass<br />

eine einwandfreie Preisermittlung sowie die Erzielung vergleichbarer Angebote möglich ist (§ 3a<br />

Abs. 5 Nr. 3 VOB/A)<br />

Die von dem Büro AS&P erstellte Masterplanung bildet die informelle Basis der nachfolgen<strong>den</strong><br />

Projekt- und Verfahrensschritte. In der von AS&P erstellten Funktionalen Leistungsbeschreibung<br />

wer<strong>den</strong> die Mindestvorgaben <strong>für</strong> das Stadion gemäß dem Stadionhandbuch DFL/DFB sowie der<br />

einschlägigen öffentlich-rechtlichen bzw. technischen Vorschriften und Empfehlungen festgelegt.<br />

Auf dieser Grundlage wer<strong>den</strong> in dem geplanten Verhandlungsverfahren mit <strong>den</strong> in der<br />

Präqualifikation ausgewählten Bietern die <strong>am</strong> besten geeigneten Lösungsmöglichkeiten <strong>für</strong> das<br />

Stadionprojekt gefun<strong>den</strong>.<br />

In diesem Verfahren wird auf die Erstellung eines separaten Planungs- und<br />

Bausauführungsbeschlusses gem. § 21 Abs. 3 der Hauptsatzung verzichtet. Die Stadt schlägt<br />

daher die Bildung einer Jury vor, in die der <strong>Stadtrat</strong> eingebun<strong>den</strong> ist. Sie wird <strong>den</strong> Vergabeprozess<br />

begleiten (Beschluss B-297/<strong>2012</strong>). Im Ergebnis des Verfahrens erhält einer der Bewerber durch<br />

die Stadt <strong>den</strong> Zuschlag als Generalübernehmer.<br />

Mit der Entscheidung der Landesdirektion ist eine zeitliche Verzögerung von voraussichtlich 3 bis 4<br />

Monaten verbun<strong>den</strong>, die trotz aller Anstrengungen der Beteiligten nicht verhindert wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der CFC ist mit dem DFB, der sich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Herbst dieses Jahres zu einem weiteren Besuch<br />

angekündigt hat, im ständigen Kontakt. Es bleibt zu hoffen, dass trotz der Verzögerung einer<br />

Verlängerung der Ausnahmegenehmigung des CFC <strong>für</strong> die Weiternutzung des Stadions in der 3.<br />

Liga nichts im Wege steht.<br />

Die Eckpunkte des an die neuen Bedingungen angepassten Terminplans sind in der Anlage 3<br />

dargestellt.<br />

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wird über das Projekt im zweimonatigen Turnus<br />

ausführlich informiert. Zu diesem Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil sind der<br />

Projektsteuerer, Vertreter des Vereins und Vertreter des Fanprojektes einzula<strong>den</strong>.<br />

4. Notwendige Vertragsänderungen<br />

Mit Beschluss B-188/<strong>2012</strong> vom 18.07.<strong>2012</strong> wur<strong>den</strong> die notwendigen Verträge zur<br />

Vorbereitung/Umsetzung des Stadionumbaus auf Basis der d<strong>am</strong>als beabsichtigten<br />

Herangehensweise (Umbau durch GGG) beschlossen. Die mit allen Beteiligten ausgehandelten<br />

Vertragsentwürfe wur<strong>den</strong> <strong>den</strong> <strong>Stadtrat</strong>sfraktionen/fraktionslosen <strong>Stadtrat</strong>smitgliedern zugereicht.<br />

Zu <strong>den</strong> Vertragsentwürfen sind aufgrund der Änderung der Herangehensweise nunmehr bei zwei<br />

Verträgen Modifizierungen erforderlich. Zwei weitere Verträge können entfallen.<br />

Nicht mehr benötigt wer<strong>den</strong> demnach der Bauerrichtungs- und Finanzierungsvertrag zwischen der<br />

Stadt und der GGG (Beschlusspunkt 5 zur Vorlage B-188/<strong>2012</strong>). Ebenso ist die Abgabe einer<br />

Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung (Beschlusspunkt 6 zur Vorlage B-188/<strong>2012</strong>) nicht<br />

mehr erforderlich. Diese Erklärung sollte im Rahmen des nunmehr hinfälligen Kreditvertrages<br />

zwischen der GGG und der finanzieren<strong>den</strong> Bank abgegeben wer<strong>den</strong>.


Anlage 2 Seite 6 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Formell zu modifizieren sind zum einen die Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt, der CFC<br />

Marketing GmbH, dem CFC und der GGG. Für die Zeitdauer zwischen Aufhebung des<br />

Erbpachtvertrages und der Beendigung des Umbaus des Stadions wird eine Vereinbarung<br />

zwischen der Stadt, der CFC Marketing GmbH und dem CFC e.V. abgeschlossen.<br />

Zum anderen ist der Pachtvertrag zwischen der Stadt und der CFC Marketing GmbH anzupassen,<br />

um steuerlichen Regelungen im Hinblick auf die Abstimmung mit <strong>den</strong> Finanzbehör<strong>den</strong> zu<br />

entsprechen. Im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem <strong>am</strong> 18.07.<strong>2012</strong> ursprünglich gefassten Beschluss (B-<br />

188/<strong>2012</strong>) wur<strong>den</strong> die Vertragsentwürfe bereits ausgereicht. Die Anlagen zum Vertrag sind auch<br />

zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig, weil diese erst im Zuge des Verhandlungsverfahrens<br />

von <strong>den</strong> Bietern (mit-)entwickelt wer<strong>den</strong> und rechtswirks<strong>am</strong> erst nach der Zuschlagserteilung bzw.<br />

nach der Fertigstellung des Stadions vorliegen. Dabei handelt es sich um das Inventarverzeichnis,<br />

die Planungsunterlagen und die Aufstellung der Betriebsvorrichtungen. Der Lageplan und das<br />

Nutzungs- bzw. Betreiberkonzept der CFC Marketing GmbH bzw. des CFC liegen im Entwurf<br />

bereits vor.<br />

Zu bei<strong>den</strong> Verträgen wur<strong>den</strong> die Eckpunkte überarbeitet und in <strong>den</strong> Anlagen 4 bzw. 5 erläutert. Die<br />

detaillierte Synopse zu <strong>den</strong> vorgesehenen Vertragsänderungen auf Basis der im Juli <strong>2012</strong><br />

übergebenen Vertragsentwürfe (Stand 02.07.<strong>2012</strong>) wird als Anlage 6 beigefügt.<br />

5. Auswirkungen auf <strong>den</strong> Haushalt/Steuerliche Auswirkungen<br />

Im Rahmen der nunmehr erforderlichen Änderung der Herangehensweise, wird in die städtische<br />

Haushaltsplanung <strong>für</strong> die Jahre 2013 und 2014 jeweils eine zusätzliche Kreditaufnahme von 10<br />

Mio. € bzw. 15 Mio. € gegenüber dem bisherigen Planungsstand aufgenommen. Die konkreten<br />

Details der haushaltsseitigen Darstellung sind in der <strong>Beschlussvorlage</strong> zum Nachtragshaushalt<br />

<strong>2012</strong> (B-274/<strong>2012</strong>) beschrieben.<br />

Demnach wird in der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung <strong>2012</strong> das Projekt „Umbau des<br />

Stadions an der Gellertstraße“ durch Veranschlagung einer neuen und zusätzlichen<br />

Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 25 Mio. € im Jahr <strong>2012</strong>, in der Produktuntergruppe 42130 -<br />

Förderung des Sports, Auszahlung von Baumaßnahmen - mit dem Haushalt <strong>2012</strong> integriert.<br />

Zudem wer<strong>den</strong> in der mittelfristigen Finanzplanung zusätzliche Kreditaufnahmen von insges<strong>am</strong>t 25<br />

Mio. € gegenüber dem gegenwärtigen Planungsstand aufgenommen.<br />

Diese Darstellung führt nicht zu zusätzlichen Belastungen des Haushaltes 2013 ff. da die<br />

Zahlungen der Stadt der Höhe nach bereits in der Finanzplanung zum Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />

enthalten waren. Die Auswirkungen aus der erhöhten Kreditaufnahme auf die voraussichtliche<br />

Verschuldung der Stadt und die Pro-Kopf-Verschuldung sind gleichfalls in der Vorlage B-274/<strong>2012</strong><br />

dargelegt.<br />

Seitens der Landesdirektion als Genehmigungsbehörde wurde zugesagt, die Prüfung der<br />

genehmigungspflichtigen Bestandteile der Nachtragssatzung kurzfristig vorzunehmen, um ein<br />

Inkrafttreten der Nachtragssatzung noch im Haushaltsjahr <strong>2012</strong> zu ermöglichen.<br />

Die Finanzbehör<strong>den</strong> signalisierten aufgrund der bereits erfolgten Vorprüfungen im Rahmen des<br />

ursprünglichen Antrages eine zeitnahe Bearbeitung.<br />

Die Stadt geht davon aus, dass sie <strong>für</strong> <strong>den</strong> Umbau des Stadions vorsteuerabzugsberechtigt ist. Zur<br />

Klärung der Frage hat die Stadt einen Antrag auf verbindliche Auskunft beim zuständigen FA<br />

gestellt. Sollte der Antrag von <strong>den</strong> Finanzbehör<strong>den</strong> bestätigt wer<strong>den</strong>, so kann die Stadt aus <strong>den</strong><br />

Umbaukosten des Stadions <strong>den</strong> Vorsteuerabzug geltend machen (Kostenrahmen dann 25 Mio.<br />

EUR netto).<br />

Wenn hingegen das FA entgegen der städtischen Auffassung der Stadt <strong>den</strong> Vorsteuerabzug<br />

verwehrt, so würde in diesem Fall der Kostenrahmen 25 Mio. EUR brutto = ca. 21 Mio. EUR netto


etragen.<br />

Anlage 2 Seite 7 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Die Finanzbehör<strong>den</strong> signalisierten aufgrund der bereits erfolgten Vorprüfungen im Rahmen des<br />

ursprünglichen Antrages eine zeitnahe Bearbeitung.<br />

6. Personelle Ausstattung<br />

Bereits mit Beschluss der Vorlage B-255/<strong>2012</strong> (Sonderfördermittel Schulhausbau) wurde deutlich,<br />

dass die SE Gebäudemanagement und Hochbau (GMH) ohne zusätzliches Personal keine<br />

weiteren Aufgaben übernehmen kann. Zur Durchführung der größten Bauvorhaben der Stadt -<br />

Körperbehindertenschule - Sonderprogr<strong>am</strong>m Schulhausbau - käme noch der Umbau des Stadions<br />

durch die Stadt hinzu, der mit <strong>den</strong> geplanten knappen Personalkapazitäten nicht zu bewältigen ist.<br />

Aus diesem Grund sind der Aufbau von 2,0 AE (Bauingenieur/Architekt) und deren direkte<br />

Unterstellung in einer Stabsstelle bei der Oberbürgermeisterin vorgesehen. Die Finanzierung der<br />

bei<strong>den</strong> Stellen erfolgt aus <strong>den</strong> Projektkosten. Die befristeten Stellen wer<strong>den</strong> im Stellenplan 2013<br />

entsprechend verankert.<br />

7. Weitere Detailbeschlüsse<br />

Wie bereits ausgeführt, sind weitere Detailbeschlüsse durch <strong>den</strong> <strong>Stadtrat</strong> notwendig. Die<br />

nachfolgend aufgeführten <strong>Beschlussvorlage</strong>n wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> die Sitzung des <strong>Stadtrat</strong>es <strong>am</strong><br />

<strong>14.11</strong>.<strong>2012</strong> ebenfalls zur Entscheidung ausgereicht:<br />

1. Nachtragssatzung der Stadt <strong>Chemnitz</strong> <strong>für</strong> das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> (B-274/<strong>2012</strong>)<br />

2. Bildung einer begleiten<strong>den</strong> Jury <strong>für</strong> das Vergabeverfahren der städtischen Baumaßnahme<br />

Umbau Stadion an der Gellertstraße und Wahl ihrer Mitglieder (B-297/<strong>2012</strong>).<br />

Anlagenverzeichnis:<br />

Anlage 3: Terminplan<br />

Anlage 4: Eckpunkte Nutzungsvereinbarung<br />

Anlage 5: Eckpunkte Pachtvertrag<br />

Anlage 6: Synopse zum Pachtvertrag und zur Nutzungsvereinbarung


Anlage 3 zur Vorlage B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Zeitlicher Ablauf<br />

Geplanter zeitlicher Ablauf vor Einspruch der LDS <strong>am</strong> 31. August <strong>2012</strong>:<br />

07.09.<strong>2012</strong> Versen<strong>den</strong> der Ausschreibungsunterlagen an die 6 präqualifizierten Bieter<br />

ab 10.09.<strong>2012</strong> Bearbeitungszeit der Angebote durch die Bieter (ca. 10 Wochen)<br />

11/<strong>2012</strong> – 01/2013 Prüfung der Angebote & Verhandlungen<br />

Anfang 02/2013 Zuschlagserteilung<br />

Zeitverzug von ca. ¼ Jahr <strong>für</strong>:<br />

1.Überleitung der Projektergebnisse von GGG auf Stadt<br />

2.Erneute Präqualifikation<br />

3.neuer SR-Beschluss<br />

4.Genehmigung Nachtragshaushalt<br />

Zeitlicher Ablauf nach Übernahme des Projektes durch die Stadt <strong>Chemnitz</strong>:<br />

Ende 11/<strong>2012</strong> Versen<strong>den</strong> der Ausschreibungsunterlagen an die präqualifizierten Bieter<br />

Ab Ende 11/<strong>2012</strong> Bearbeitungszeit der Angebote durch die Bieter (ca. 10 Wochen)<br />

02/2013 – 04/2013 Prüfung der Angebote & Verhandlungen<br />

Anfang 05/2013 Zuschlagserteilung<br />

Geplanter Baubeginn 2. Halbjahr 2013


Eckpunkte Nutzungsvereinbarung<br />

• Vertragspartner:<br />

o Stadt, CFC Marketing GmbH, CFC<br />

• Vertragsgegenstand:<br />

o Nutzung des Stadions einschließlich Nebenanlagen während der<br />

Umbauphase im erforderlichen Umfang zur Aufrechterhaltung des<br />

Spielbetriebes zu nutzen<br />

Anlage 4 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

• Nutzungsbeginn:<br />

o Tag der notariellen Beurkundung der Aufhebung des Erbpachtrechtsvertrages<br />

vom 21.04.1992 einschließlich Nachträge<br />

• Nutzungsende:<br />

o Herstellen der Nutzbarkeit des umgebauten Stadions/Beginn des<br />

Pachtvertragsverhältnisses zwischen Stadt und CFC Marketing GmbH/CFC<br />

• Nutzungsentgelt:<br />

o 25 T€ p. a. (netto) in der dritten Liga oder niedrigeren Ligen<br />

o 50 T€ p. a. (netto) in der zweiten Liga<br />

o Nutzung zu 95% <strong>für</strong> Umsätze, die <strong>den</strong> Vorsteuerabzug nicht ausschließen<br />

• Verpflichtung zum einvernehmlichen Zus<strong>am</strong>menwirken:<br />

o Wechselseitiger Anspruchsverzicht und Rücksichtnahme: Verzicht des<br />

CFC/der CFC Marketing GmbH auf Minderungs- oder Ersatzansprüche<br />

infolge der Umbaumaßnahmen<br />

o Bemühung von Stadt um größtmögliche Rücksichtnahme auf die berechtigten<br />

Interessen des CFC und der CFC Marketing GmbH<br />

o Verpflichtung aller Beteiligten zu einer bestmöglichen Kooperation während<br />

der Planungs- und Bauarbeiten<br />

o Rücksichtnahme auf Anforderungen des CFC zur Absicherung seines Spiel-<br />

und Trainingsbetriebes sowie auf die einschlägigen Vorgaben des Deutschen<br />

Fußballbunds (DFB)<br />

• Gemeinwohlorientierte Nutzung:<br />

o dauerhafte Sicherstellung der gemeinwohlorientierten Nutzungsrechte der<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong> während des Bestehens des Pachtvertrages zwischen der<br />

Stadt und der CFC Marketing GmbH<br />

o Verpflichtung des CFC/der CFC Marketing GmbH zum Abschluss einer<br />

Ergänzungsvereinbarung mit der Stadt, die während der Laufzeit der<br />

zukünftigen Nutzung (nach Umbau des Stadions) die Fortschreibung der<br />

Sicherstellung der gemeinwohlorientierten Nutzungsrechte umfasst


Eckpunkte Pachtvertrag Stadt – CFC Marketing GmbH/CFC<br />

• Vertragspartner:<br />

o Stadt, CFC Marketing GmbH, CFC<br />

Anlage 5 Seite 1 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

• Pachtgegenstand:<br />

o das in der Heinrich-Schütz-Straße in <strong>Chemnitz</strong> gelegene Flurstücke 2058/8,<br />

2062 k, 2062 l, 2062 m und TF 2062/6 der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> sowie<br />

Flurstücke 375/11, 375/21, 375/25 und 375/26 der Gemarkung Gablenz<br />

gelegene Stadion nebst Funktionsgebäu<strong>den</strong>, Rasenübungsplatz, Park- und<br />

Verkehrsflächen sowie zugehöriger Außen- und Nebenanlagen mit einer<br />

Ges<strong>am</strong>tfläche von ca. 63.533 m²<br />

o (falls der Bedarf eines Teilgrundstückes [Flurstück Nr. 375/20 der Gemarkung<br />

Gablenz] mit ca. 570 m² u. a. zur Verbreiterung der Rettungswege im<br />

Stadionumfeld erforderlich wird, erfolgt diesbezüglich eine Ergänzung im<br />

Pachtvertrag)<br />

• Pachtzweck gem. Konzept:<br />

o der Pachtgegenstand wird als Fußballsportanlage verpachtet<br />

o die Nutzung erfolgt auf Grundlage eines Konzeptes<br />

• Pachtzeit:<br />

o Beginn nach erfolgtem Umbau mit der Herstellung der Nutzbarkeit des<br />

Stadions (voraussichtlich 2. Jahreshälfte 2014) <strong>für</strong> die Dauer von 20 Jahren<br />

o Nach Ablauf von 10 Jahren steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht zu. Für<br />

Betriebsvorrichtungen mit einer Nutzungsdauer von weniger als 12 Jahren<br />

besteht das Sonderkündigungsrecht nach sieben Jahren<br />

o während der festen Vertragslaufzeit von 20 Jahren kann nur aus wichtigem<br />

Grund gekündigt wer<strong>den</strong><br />

o Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit von 20 Jahren verlängert sich das<br />

Pachtverhältnis <strong>für</strong> <strong>den</strong> Pachtgegenstand und sämtliche<br />

Betriebsvorrichtungen jeweils um fünf Jahre, wenn es nicht durch eine der<br />

Vertragsparteien ein Jahr vor dem Ablauftermin schriftlich gekündigt wird.<br />

• Pachtzins:<br />

o der jährliche Pachtzins besteht aus einer ligaabhängigen Mindestpacht und<br />

einer umsatzabhängigen Pacht:<br />

a) dritte Fußballbundesliga und niedrigere Ligen 2,5 % des Jahresumsatzes<br />

des Pächters und des CFC, mindestens jedoch € 180.000,00<br />

(netto);<br />

b) zweite Fußballbundesliga 2,0 % des Jahresumsatzes des Pächters und<br />

des CFC, mindestens jedoch € 250.000,00 (netto);<br />

c) erste Fußballbundesliga 1,5 % des Jahresumsatzes des Pächters und<br />

des CFC, mindestens jedoch € 500.000,00 (netto)<br />

o vertraulich wahrzunehmende Einsichtnahme des Verpächters in die Bücher<br />

des Pächters und des CFC<br />

o der Pächter trägt die öffentlichen Lasten des Grundstückes sowie sämtliche<br />

Betriebskosten des Stadions<br />

• Wertsicherung:<br />

o verändert sich der vom Statistischen Bundes<strong>am</strong>t festgestellte<br />

"Verbraucherpreisindex <strong>für</strong> Deutschland" gegenüber dem Stand im Monat des<br />

Beginns des Pachtverhältnisses um mindestens 10 Prozent, so verändert sich<br />

die jeweilige Mindestpacht in dem gleichen prozentualen Verhältnis


Anlage 5 Seite 2 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

• Pachtzinsabsicherung:<br />

o Schuldbeitritt des CFC zu sämtlichen Zahlungsverpflichtungen des Pächters<br />

• Instandhaltung:<br />

o die Kosten der Instandhaltung und der Instandsetzung des<br />

Pachtgegenstandes einschließlich von Dach und Fach trägt der Pächter<br />

• Unterverpachtung/Vermarktungsrechte:<br />

o der Pächter ist berechtigt, die Pachtsache nach Maßgabe der Regelungen<br />

dieses Vertrages ganz oder teilweise unter zu verpachten<br />

o Gewährung stadionbezogener Vermarktungsrechte an <strong>den</strong> Pächter mit<br />

Zustimmungsvorbehalt des Verpächters, wobei die Zustimmung nur aus<br />

wichtigem Grund versagt wer<strong>den</strong> kann<br />

• Verkehrssicherungspflicht:<br />

o Die Stadt als Eigentümerin des Stadions wird die Gefahr des zufälligen<br />

Untergangs (auch) der Wirtschaftsgüter mit einer begrenzten Haltbarkeit<br />

tragen. Dem CFC soll allerdings die Verpflichtung auferlegt wer<strong>den</strong>,<br />

entsprechende Versicherungen auf seine Kosten abzuschließen<br />

o Beseitigungsverpflichtung des Pächters <strong>für</strong> Schä<strong>den</strong> <strong>am</strong> Stadion, z. B. durch<br />

Vandalismus<br />

o Übernahme der Verkehrssicherungspflichten einschl. Anliegerpflichten durch<br />

<strong>den</strong> Pächter<br />

• Rückgabe des Pachtgegenstandes:<br />

o nach Beendigung des Pachtverhältnisses hat der Pächter <strong>den</strong><br />

Pachtgegenstand vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben<br />

• Change of Control – Klausel:<br />

o bei dem Pächter handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft des<br />

CFC<br />

o der CFC verpflichtet sich, Verfügungen über seine Geschäftsanteile und die<br />

Ausübung von Stimmrechten in der Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung im<br />

Zus<strong>am</strong>menhang mit der Übertragung von Stimmrechten nur mit der<br />

vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verpächters vorzunehmen


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 1 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Prä<strong>am</strong>bel<br />

Version 02.07.<strong>2012</strong><br />

Pachtvertrag<br />

zwischen<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />

und<br />

der CFC Marketing GmbH<br />

Der <strong>Chemnitz</strong>er <strong>Stadtrat</strong> hat in seinen Sitzun-<br />

gen <strong>am</strong> 5. Oktober und 9. November 2011 <strong>den</strong><br />

Um- und Ausbau des Fußballstadions an der<br />

Gellertstraße (nachfolgend Stadion) beschlos-<br />

sen. Die Grundstücks- und Gebäudewirt-<br />

schafts-Gesellschaft m.b.H., eine 100%ige<br />

Tochtergesellschaft der Stadt <strong>Chemnitz</strong>,<br />

wird <strong>den</strong> Umbau im Rahmen eines Bauer-<br />

richtungs- und Finanzierungsvertrages um-<br />

setzen und dabei die allgemeinen Anforderun-<br />

gen des Stadionhandbuchs des Deutschen<br />

Fußballbundes und der Deutschen Fußballliga<br />

beachten.<br />

Nach der Fertigstellung der Umbauarbeiten<br />

wird die Stadt <strong>Chemnitz</strong> das Stadion auf der<br />

Grundlage dieses Vertrages an die CFC Marke-<br />

ting GmbH verpachten. Für die Dauer der Um-<br />

bauarbeiten und zur Fortführung der gemein-<br />

wohlorientierten Nutzungsvereinbarung zwi-<br />

schen der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und dem CFC vom<br />

15.03./14.04.2010 schließen die Beteiligten<br />

eine gesonderte Vereinbarung.<br />

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien<br />

was folgt:<br />

Prä<strong>am</strong>bel<br />

Version 01.10.<strong>2012</strong><br />

Pachtvertrag<br />

zwischen<br />

der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />

und<br />

der CFC Marketing GmbH<br />

Der <strong>Chemnitz</strong>er <strong>Stadtrat</strong> hat in seinen Sitzungen<br />

<strong>am</strong> 5. Oktober und 9. November 2011 <strong>den</strong> Um-<br />

und Ausbau des Fußballstadions an der Gellert-<br />

straße (nachfolgend Stadion) beschlossen. Die<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong>, wird <strong>den</strong> Umbau durchfüh-<br />

ren und dabei die allgemeinen Anforderungen<br />

des Stadionhandbuchs des Deutschen Fußball-<br />

bundes und der Deutschen Fußballliga beach-<br />

ten.<br />

Nach der Fertigstellung der Umbauarbeiten wird<br />

die Stadt <strong>Chemnitz</strong> das Stadion auf der Grund-<br />

lage dieses Vertrages an die CFC Marketing<br />

GmbH verpachten. Für die Dauer der Umbauar-<br />

beiten und zur Fortführung der gemeinwohlorien-<br />

tierten Nutzungsvereinbarung zwischen der<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong> und dem CFC vom<br />

15.03./14.04.2010 schließen die Beteiligten eine<br />

gesonderte Vereinbarung.<br />

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien<br />

was folgt:


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 2 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

1. Pachtgegenstand<br />

(1) Der Verpächter verpachtet an <strong>den</strong> Pächter<br />

das in der Heinrich-Schütz-Straße in Chem-<br />

nitz (Flurstücke 2058/8, 2062 k 2062 l und<br />

2062 m der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> sowie<br />

Flurstücke 375/11, 375/21, 375/25 und<br />

375/26 der Gemarkung Gablenz) gelegene<br />

Stadion nebst Funktionsgebäu<strong>den</strong>, Rasen-<br />

übungsplatz, Park- und Verkehrsflächen<br />

sowie zugehöriger Außen- und Nebenanla-<br />

gen mit einer Ges<strong>am</strong>tfläche von ca.<br />

52.285,29 m².<br />

2. Zustand und Umbau des Pachtgegen-<br />

stands<br />

3. Pachtzweck<br />

4. Pachtzeit<br />

(1) Das Pachtverhältnis beginnt mit der Herstel-<br />

lung der Nutzbarkeit des Stadions ein-<br />

schließlich der Zuschauerränge und wird<br />

unter dem Vorbehalt des Sonderkündi-<br />

gungsrechts des Verpächters gemäß nach-<br />

folgendem Absatz 2 <strong>für</strong> die Dauer von 20<br />

Jahren zum Ende der turnusmäßigen Spiel-<br />

zeit des Pächters fest geschlossen. Die Fer-<br />

tigstellung der Um- und Ausbauarbeiten<br />

wird unter Berücksichtigung der vorstehen-<br />

<strong>den</strong> Regelungen in Ziffer 2 Abs. 1 voraus-<br />

sichtlich bis zum Saisonbeginn 2014/2015<br />

erfolgen. Maßgebend <strong>für</strong> <strong>den</strong> Beginn des<br />

Pachtverhältnisses ist das Datum der zwi-<br />

schen <strong>den</strong> Vertragsparteien zu protokollie-<br />

1. Pachtgegenstand<br />

(1) Der Verpächter verpachtet an <strong>den</strong> Pächter<br />

das in der Heinrich-Schütz-Straße in Chem-<br />

nitz (Flurstücke 2058/8, 2062 k 2062 l, 2062<br />

m und eine Teilfläche des Flurstücks<br />

2062/6 der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> sowie<br />

Flurstücke 375/11, 375/21, 375/25 und<br />

375/26 der Gemarkung Gablenz) gelegene<br />

Stadion nebst Funktionsgebäu<strong>den</strong>, Rasen-<br />

übungsplatz, Park- und Verkehrsflächen so-<br />

wie zugehöriger Außen- und Nebenanlagen<br />

mit einer Ges<strong>am</strong>tfläche von ca. 63.533 m².<br />

2. Zustand und Umbau des Pachtgegen-<br />

stands<br />

3. Pachtzweck<br />

4. Pachtzeit<br />

(1) Das Pachtverhältnis beginnt mit der Herstel-<br />

lung der Nutzbarkeit des Stadions ein-<br />

schließlich der Zuschauerränge und wird un-<br />

ter dem Vorbehalt des Sonderkündigungs-<br />

rechts des Verpächters gemäß nachfolgen-<br />

dem Absatz 2 <strong>für</strong> die Dauer von 20 Jahren<br />

zum Ende der turnusmäßigen Spielzeit des<br />

Pächters fest geschlossen. Die Fertigstel-<br />

lung der Um- und Ausbauarbeiten wird unter<br />

Berücksichtigung der vorstehen<strong>den</strong> Rege-<br />

lungen in Ziffer 2 Abs. 1 voraussichtlich in<br />

der zweiten Jahreshälfte 2014 erfolgen.<br />

Maßgebend <strong>für</strong> <strong>den</strong> Beginn des Pachtver-<br />

hältnisses ist das Datum der zwischen <strong>den</strong><br />

Vertragsparteien zu protokollieren<strong>den</strong> Nie-<br />

derschrift, welche die Nutzbarkeit des Stadi-


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 3 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

ren<strong>den</strong> Niederschrift, welche die Nutzbarkeit<br />

des Stadions im Sinne dieses Vertrages<br />

bestätigt. Für <strong>den</strong> Fall der unberechtigten<br />

Verweigerung der Bestätigung der Bespiel-<br />

barkeit gilt die Vorschrift des § 640 Abs. 1<br />

Satz 3 BGB entsprechend.<br />

(2) Nach Ablauf von 10 Jahren steht dem Ver-<br />

pächter ein Sonderkündigungsrecht zu, das<br />

mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der<br />

turnusmäßigen Spielzeit ausgeübt wer<strong>den</strong><br />

muss. Nach dem Ablauf dem Ende der Ver-<br />

tragslaufzeit von 20 Jahren verlängert sich<br />

das Pachtverhältnis jeweils um fünf Jahre,<br />

wenn es nicht von einer der Vertragspartei-<br />

en ein Jahr vor dem Ablauftermin schriftlich<br />

gekündigt wird.<br />

(3) Im Übrigen kann das Pachtverhältnis wäh-<br />

rend der Dauer der festen Vertragslaufzeit,<br />

sofern sich aus nachstehendem Absatz (4)<br />

nichts Abweichendes ergibt, nur aus wichti-<br />

gem Grund schriftlich gekündigt wer<strong>den</strong>.<br />

Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt<br />

ons im Sinne dieses Vertrages bestätigt. Für<br />

<strong>den</strong> Fall der unberechtigten Verweigerung<br />

der Bestätigung der Bespielbarkeit gilt die<br />

Vorschrift des § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB ent-<br />

sprechend.<br />

(2) Nach Ablauf von 10 Jahren steht dem Ver-<br />

pächter ein Sonderkündigungsrecht im Hin-<br />

blick auf <strong>den</strong> Pachtgegenstand und sämtli-<br />

che in der Anlage 5 zu diesem Vertrag<br />

aufgeführten Betriebs-vorrichtungen mit<br />

einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von<br />

mehr als 11 Jahren zu, das mit einer Frist<br />

von 6 Monaten zum Ende der turnusmäßi-<br />

gen Spielzeit ausgeübt wer<strong>den</strong> muss. Im<br />

Hinblick auf sämtliche in der Anlage 6 zu<br />

diesem Vertrag aufgeführten Betriebs-<br />

vorrichtungen mit einer gewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer von weniger als 12 Jah-<br />

ren steht dem Verpächter bereits nach<br />

dem Ablauf von 7 Jahren ein Sonderkün-<br />

digungsrecht zu. Nach dem Ablauf der Ver-<br />

tragslaufzeit von 20 Jahren verlängert sich<br />

das Pachtverhältnis <strong>für</strong> <strong>den</strong> Pachtgegens-<br />

tand und sämtliche Betriebsvorrichtun-<br />

gen jeweils um fünf Jahre, wenn es nicht<br />

von einer der Vertragsparteien ein Jahr vor<br />

dem Ablauftermin schriftlich gekündigt wird.<br />

(3) Im Übrigen kann das Pachtverhältnis wäh-<br />

rend der Dauer der festen Vertragslaufzeit,<br />

sofern sich aus nachstehendem Absatz (4)<br />

nichts Abweichendes ergibt, nur aus wichti-<br />

gem Grund schriftlich gekündigt wer<strong>den</strong>. Ein<br />

wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbe-<br />

sondere vor:


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 4 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

insbesondere vor:<br />

a. bei Eröffnung eines Insolvenzverfah-<br />

rens über das Vermögen des Pächters<br />

oder des CFC oder bei der Stellung<br />

eines Antrages des Pächters oder des<br />

CFC auf Eröffnung des Insolvenzver-<br />

fahrens über sein eigenes Vermögen;<br />

b. Wenn bei dem Pächter eine wesentli-<br />

che Änderung der Beteiligungsver-<br />

hältnisse von mehr als 25 %<br />

des Grundkapitals oder der Stimm-<br />

rechte eintritt;<br />

c. bei schwerwiegen<strong>den</strong>, schuldhaften<br />

Verstößen einer Vertragspartei gegen<br />

die ihr aufgrund dieses Vertrages ob-<br />

liegen<strong>den</strong> Verpflichtungen;<br />

d. im Falle von nachhaltigen und<br />

schwerwiegen<strong>den</strong> Verstößen des<br />

Pächters gegen die Regelungen in Zif-<br />

fer 3 Abs. 3 dieses Vertrages (Nut-<br />

zung des VIP- und Cateringbereichs)<br />

kann die Kündigung auf diesen Ver-<br />

tragsteil beschränkt wer<strong>den</strong>.<br />

e. bei Fortsetzung eines vertragswidrigen<br />

Verhaltens trotz schriftlicher Abmah-<br />

nung mit Fristsetzung und Kündi-<br />

gungsandrohung;<br />

f. Verzug des Pächters mit der Zahlung<br />

von zwei Monatspachten;<br />

(4) Abweichend von vorstehendem Absatz<br />

a. bei Eröffnung eines Insolvenzverfah-<br />

rens über das Vermögen des Pächters<br />

oder des CFC oder bei der Stellung ei-<br />

nes Antrages des Pächters oder des<br />

CFC auf Eröffnung des Insolvenzver-<br />

fahrens über sein eigenes Vermögen;<br />

b. Wenn bei dem Pächter eine wesentli-<br />

che Änderung der Beteiligungsverhält-<br />

nisse von mehr als 25 %<br />

des Grundkapitals oder der Stimm-<br />

rechte eintritt;<br />

c. bei schwerwiegen<strong>den</strong>, schuldhaften<br />

Verstößen einer Vertragspartei gegen<br />

die ihr aufgrund dieses Vertrages ob-<br />

liegen<strong>den</strong> Verpflichtungen;<br />

d. im Falle von nachhaltigen und schwer-<br />

wiegen<strong>den</strong> Verstößen des Pächters<br />

gegen die Regelungen in Ziffer 3 Abs.<br />

3 dieses Vertrages (Nutzung des VIP-<br />

und Cateringbereichs) kann die Kündi-<br />

gung auf diesen Vertragsteil be-<br />

schränkt wer<strong>den</strong>.<br />

e. bei Fortsetzung eines vertragswidrigen<br />

Verhaltens trotz schriftlicher Abmah-<br />

nung mit Fristsetzung und Kündi-<br />

gungsandrohung;<br />

f. Verzug des Pächters mit der Zahlung<br />

von zwei Monatspachten;<br />

(4) Abweichend von vorstehendem Absatz<br />

(3) besteht ein Sonder-kündigungsrecht<br />

<strong>für</strong> beide Parteien bei ersatzlosem Un-


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 5 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

(3) besteht ein Sonder-kündigungsrecht<br />

<strong>für</strong> beide Parteien bei ersatzlosem Un-<br />

tergang des Pachtgegenstands.<br />

5. Pachtzins, Betriebs-, Neben- und Unter-<br />

haltungskosten, Schuldbeitritt des CFC<br />

6. Zahlung von Pachtzins und Nebenkosten<br />

7. Umsatzsteuer<br />

8. Wertsicherung<br />

9. Sicherungsabtretung<br />

10. Inventar und Betriebseinrichtungen<br />

(1) Der Pächter hat das gemäß Ziffer 1. Absatz<br />

(3) verpachtete Inventar und sämtliche Be-<br />

triebseinrichtungen der Sportstätte zu erhal-<br />

ten und entsprechend <strong>den</strong> Regeln einer<br />

ordnungsgemäßen Wirtschaft zu ersetzen.<br />

Der Pächter trägt auch die Gefahr des<br />

zufälligen Untergangs. Die ersatzweise<br />

angeschafften Inventarstücke und Be-<br />

triebseinrichtungen wer<strong>den</strong> mit dessen Ein-<br />

verständnis Eigentum des Verpächters bzw.<br />

des Grundstückseigentümers.<br />

11. Instandhaltung, Instandsetzung und<br />

Wartung<br />

(1) Die Kosten der Instandhaltung und der In-<br />

standsetzung des Pachtgegenstandes ein-<br />

schließlich von Dach und Fach trägt der<br />

Pächter einschließlich sämtlicher Aufwen-<br />

tergang des Pachtgegenstands.<br />

5. Pachtzins, Betriebs-, Neben- und Unter-<br />

haltungskosten, Schuldbeitritt des CFC<br />

6. Zahlung von Pachtzins und Nebenkosten<br />

7. Umsatzsteuer<br />

8. Wertsicherung<br />

9. Sicherungsabtretung<br />

10. Inventar und Betriebseinrichtungen<br />

(1) Der Verpächter trägt die Gefahr des zufäl-<br />

ligen Untergangs des Inventars und der<br />

Betriebseinrichtungen. Der Pächter hat das<br />

gemäß Ziffer 1. Absatz (3) verpachtete In-<br />

ventar und sämtliche Betriebseinrichtungen<br />

der Sportstätte allerdings zu erhalten und<br />

entsprechend <strong>den</strong> Regeln einer ordnungs-<br />

gemäßen Wirtschaft zu ersetzen. Die er-<br />

satzweise angeschafften Inventarstücke und<br />

Betriebseinrichtungen wer<strong>den</strong> mit dessen<br />

Einverständnis Eigentum des Verpächters<br />

bzw. des Grundstückseigentümers.<br />

11. Instandhaltung, Instandsetzung und War-<br />

tung<br />

(1) Die Kosten der Instandhaltung und der In-<br />

standsetzung des Pachtgegenstandes ein-<br />

schließlich von Dach und Fach trägt der<br />

Pächter einschließlich sämtlicher Aufwen-<br />

dungen <strong>für</strong> die Wartung und Pflege der tech-<br />

nischen Einrichtungen des Pachtgegenstan-


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 6 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

dungen <strong>für</strong> die Wartung und Pflege der<br />

technischen Einrichtungen des Pachtge-<br />

genstandes.<br />

(2) Zur Durchsetzung berechtigter Mängelan-<br />

sprüche in eigenem N<strong>am</strong>en haben der<br />

Pächter und die GGG eine entsprechen-<br />

de Vereinbarung zur Abwicklung von<br />

Mängelansprüchen gegenüber <strong>den</strong> Bau-<br />

beteiligten getroffen.<br />

12. Haftung<br />

13. Minderung, Aufrechnung und Zurückbe-<br />

haltungsrechte<br />

14. Gewährleistung und Haftung des Ver-<br />

pächters<br />

15. Werbeanlagen<br />

16. Vermarktungsrechte<br />

17. Unterverpachtung<br />

18. Versicherungen und Verkehrssiche-<br />

rungspflicht<br />

(1) Der Pächter verpflichtet sich zu einer sach-<br />

gerechten und ausreichen<strong>den</strong> Versicherung<br />

des Pachtgegenstandes.<br />

(2) Der Pächter ist insbesondere verpflichtet,<br />

folgende Versicherungen mit angemesse-<br />

nem Deckungsschutz auch zugunsten des<br />

Verpächters abzuschließen und während<br />

der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:<br />

des.<br />

(2) Zur Durchsetzung berechtigter Mängelan-<br />

sprüche gegenüber <strong>den</strong> Baubeteiligten<br />

wer<strong>den</strong> die Vertragspartner eine entspre-<br />

chende Vereinbarung treffen.<br />

12. Haftung<br />

13. Minderung, Aufrechnung und Zurückbe-<br />

haltungsrechte<br />

14. Gewährleistung und Haftung des Ver-<br />

pächters<br />

15. Werbeanlagen<br />

16. Vermarktungsrechte<br />

17. Unterverpachtung<br />

18. Versicherungen und Verkehrssiche-<br />

rungspflicht<br />

(1) Der Pächter verpflichtet sich zu einer sach-<br />

gerechten und ausreichen<strong>den</strong> Versicherung<br />

des Pachtgegenstandes.<br />

(2) Der Pächter ist insbesondere verpflichtet,<br />

folgende Versicherungen mit angemesse-<br />

nem Deckungsschutz auch zugunsten des<br />

Verpächters abzuschließen und während der<br />

Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 7 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

a. Betriebsunterbrechungsversiche-<br />

rung,<br />

b. Betriebshaftpflichtversicherung,<br />

c. Glasversicherung,<br />

d. Versicherung gegen Beschädigung<br />

und Verlust von eingebrachten Ge-<br />

genstän<strong>den</strong>, auch soweit die einge-<br />

brachten Gegenstände als Einbau-<br />

ten wesentlicher Bestandteil des<br />

Gebäudes wer<strong>den</strong>,<br />

e. Vandalismus- und Sportversicherung<br />

mit einer ausreichen<strong>den</strong> und dem<br />

bestehen<strong>den</strong> Risiko angemessenen<br />

Deckungssumme,<br />

f. Feuerversicherung sowie<br />

g. Leitungswasserschä<strong>den</strong>versiche-<br />

rung unter Einbeziehung der Risiken<br />

Abwässer und bestimmungswidriger<br />

Sprinklerwasseraustritt <strong>für</strong> die be-<br />

stimmungsgemäß vorhan<strong>den</strong>en An-<br />

lagen und vom Pächter eingebrach-<br />

ten Gegenstände.<br />

a. Betriebsunterbrechungsversicherung,<br />

b. Betriebshaftpflichtversicherung,<br />

c. Glasversicherung,<br />

d. Versicherung gegen Beschädigung<br />

und Verlust von eingebrachten Ge-<br />

genstän<strong>den</strong>, auch soweit die einge-<br />

brachten Gegenstände als Einbauten<br />

wesentlicher Bestandteil des Gebäu-<br />

des wer<strong>den</strong>,<br />

e. Versicherung des Pachtgegen-<br />

standes einschließlich des Inven-<br />

tars und der Betriebsvorrichtungen<br />

unabhängig von ihrer Nutzungs-<br />

dauer gegen die Gefahr des zufäl-<br />

ligen Untergangs in dem jeweils<br />

versicherbaren Umfang,<br />

f. Vandalismus- und Sportversicherung,<br />

g. Feuerversicherung sowie<br />

h. Leitungswasserschä<strong>den</strong>versicherung<br />

unter Einbeziehung der Risiken Ab-<br />

wässer und bestimmungswidriger<br />

Sprinklerwasseraustritt <strong>für</strong> die be-<br />

stimmungsgemäß vorhan<strong>den</strong>en An-<br />

lagen und vom Pächter eingebrach-<br />

ten Gegenstände.


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 8 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter<br />

die abgeschlossenen Versicherungsverträ-<br />

ge spätestens drei Monate nach der Über-<br />

gabe des Pachtgegenstandes nachzuwei-<br />

sen.<br />

(3) Der Pächter übernimmt die Verkehrssiche-<br />

rungspflicht <strong>für</strong> <strong>den</strong> Pachtgegenstand und in<br />

<strong>den</strong> Zugangsbereichen zu dem Pachtge-<br />

genstand einschließlich aller Anliegerpflich-<br />

ten. Der Pächter übernimmt insbesondere<br />

die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und<br />

Eis im ges<strong>am</strong>ten Pachtgegenstand ein-<br />

schließlich der Dachflächen und in <strong>den</strong> Zu-<br />

gangsbereichen. Er stellt <strong>den</strong> Verpächter<br />

von Ansprüchen aus der Verletzung der<br />

Verkehrssicherungspflicht frei.<br />

19. Schä<strong>den</strong> <strong>am</strong> Pachtgegenstand / Vanda-<br />

lismus<br />

20. Betreten des Pachtgegenstandes<br />

21. Rückgabe des Pachtgegenstandes<br />

22. Change of Control - Klausel<br />

23. Datenschutz<br />

24. Vollständigkeitsklausel<br />

25. Gerichtsstand<br />

<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong> .......................................<br />

<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong><br />

.........................................<br />

Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter<br />

die abgeschlossenen Versicherungsverträge<br />

spätestens drei Monate nach der Übergabe<br />

des Pachtgegenstandes nachzuweisen.<br />

(3) Der Pächter übernimmt die Verkehrssiche-<br />

rungspflicht <strong>für</strong> <strong>den</strong> Pachtgegenstand und in<br />

<strong>den</strong> Zugangsbereichen zu dem Pachtge-<br />

genstand einschließlich aller Anliegerpflich-<br />

ten. Der Pächter übernimmt insbesondere<br />

die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und<br />

Eis im ges<strong>am</strong>ten Pachtgegenstand ein-<br />

schließlich der Dachflächen und in <strong>den</strong> Zu-<br />

gangsbereichen. Er stellt <strong>den</strong> Verpächter<br />

von Ansprüchen aus der Verletzung der Ver-<br />

kehrssicherungspflicht frei.<br />

19. Schä<strong>den</strong> <strong>am</strong> Pachtgegenstand / Vanda-<br />

lismus<br />

20. Betreten des Pachtgegenstandes<br />

21. Rückgabe des Pachtgegenstandes<br />

22. Change of Control - Klausel<br />

23. Datenschutz<br />

24. Vollständigkeitsklausel<br />

25. Gerichtsstand<br />

<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong> .......................................<br />

<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong> .........................................


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 9 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

.................................................................<br />

.................................................................<br />

Unterschrift Verpächter<br />

Unterschrift Pächter<br />

.................................................................<br />

Unterschrift CFC<br />

.................................................................<br />

.................................................................<br />

Unterschrift Verpächter<br />

Unterschrift Pächter<br />

.................................................................<br />

Unterschrift CFC


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 10 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Version 02.07.<strong>2012</strong><br />

Vereinbarung<br />

zwischen<br />

der Stadt <strong>Chemnitz</strong>,<br />

der Grundstücks- und Gebäudewirt-<br />

schafts-Gesellschaft m.b.H. (GGG) und<br />

der CFC Marketing GmbH sowie<br />

dem <strong>Chemnitz</strong>er Fußballclub e.V.<br />

über die Nutzung des Fußballstadions an<br />

der Gellertstraße.<br />

Vorbemerkungen:<br />

Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> ist Eigentümerin des im<br />

Wesentlichen mit einer Stadionanlage be-<br />

bauten Grundstücks Heinrich-Schütz-Straße<br />

(Flurstücke 2058/8, 2062 k, 2062 l und 2062<br />

m der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> sowie Flurstü-<br />

cke 375/11, 375/21, 375/25 und 375/26 der<br />

Gemarkung Gablenz) mit einer Ges<strong>am</strong>tflä-<br />

che von ca. 52.285,29 m².<br />

Version 05.10.<strong>2012</strong><br />

Vereinbarung<br />

zwischen<br />

der Stadt <strong>Chemnitz</strong>,<br />

der CFC Marketing GmbH sowie<br />

dem <strong>Chemnitz</strong>er Fußballclub e.V.<br />

über die Nutzung des Fußballstadions an<br />

der Gellertstraße in <strong>Chemnitz</strong>.<br />

Vorbemerkungen:<br />

Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> ist Eigentümerin des im<br />

Wesentlichen mit einer Stadionanlage be-<br />

bauten Grundstücks Heinrich-Schütz-Straße<br />

(Flurstücke 2058/8, 2062 k, 2062 l, 2062<br />

m und 2062/6 der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong><br />

sowie Flurstücke 375/11, 375/21, 375/25<br />

und 375/26 der Gemarkung Gablenz) mit<br />

einer Ges<strong>am</strong>tfläche von ca. 52.285,29 m².


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 11 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Der CFC nutzt das Grundstück nebst Auf-<br />

bauten, Sportstätten und Liegenschaften als<br />

Erbbauberechtigter (Vertragsurkunde vom<br />

21.04.1992, UR-Nr. 606/92-2; Nachtragsur-<br />

kunde vom 17.12.2001, UR-Nr. 1513/2001<br />

AJ; Messungsanerkennung sowie Auflas-<br />

sung vom 28.09.2004, UR-Nr.1039/2004-AJ;<br />

Nachtragsurkunde vom 13.10.2004, UR-Nr.<br />

1113/2004-AJ; Nachtragsurkunde vom<br />

29.01.2009, UR-Nr. 91/2009-AJ und Nach-<br />

tragsurkunde vom 19.02.2009, UR-Nr.<br />

325/2009-AJ).<br />

Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der CFC haben im<br />

Rahmen einer städtebaulichen Sanierungs-<br />

und Entwicklungsmaßnahme <strong>am</strong><br />

15.03./14.04.2010 eine Vereinbarung getrof-<br />

fen, auf deren Grundlage der CFC verpflich-<br />

tet ist, der Stadt <strong>Chemnitz</strong> die auf dem<br />

Grundstück befindliche Sportanlage mit <strong>den</strong><br />

aufstehen<strong>den</strong> Baulichkeiten, sonstigen<br />

Funktionsräumen und Nebenanlagen sowie<br />

Parkflächen in einem räumlich und zeitlich<br />

begrenzten Umfang zur Nutzung <strong>für</strong> Ge-<br />

meinbedarfszwecke zur Verfügung zu stel-<br />

len.<br />

Das Stadion wird in seinem aktuellen Zu-<br />

stand <strong>den</strong> Anforderungen des Deutschen<br />

Fußballbundes (nachfolgend DFB) nicht ge-<br />

recht und soll durch die GGG im Rahmen<br />

eines Bauerrichtungs- und Finanzie-<br />

rungsvertrages um- und ausgebaut wer-<br />

<strong>den</strong>.<br />

Der CFC nutzt das Grundstück nebst Auf-<br />

bauten, Sportstätten und Liegenschaften als<br />

Erbbauberechtigter (Vertragsurkunde vom<br />

21.04.1992, UR-Nr. 606/92-2; Nachtragsur-<br />

kunde vom 17.12.2001, UR-Nr. 1513/2001<br />

AJ; Messungsanerkennung sowie Auflas-<br />

sung vom 28.09.2004, UR-Nr.1039/2004-AJ;<br />

Nachtragsurkunde vom 13.10.2004, UR-Nr.<br />

1113/2004-AJ; Nachtragsurkunde vom<br />

29.01.2009, UR-Nr. 91/2009-AJ und Nach-<br />

tragsurkunde vom 19.02.2009, UR-Nr.<br />

325/2009-AJ).<br />

Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der CFC haben im<br />

Rahmen einer städtebaulichen Sanierungs-<br />

und Entwicklungsmaßnahme <strong>am</strong><br />

15.03./14.04.2010 eine Vereinbarung getrof-<br />

fen, auf deren Grundlage der CFC verpflich-<br />

tet ist, der Stadt <strong>Chemnitz</strong> die auf dem<br />

Grundstück befindliche Sportanlage mit <strong>den</strong><br />

aufstehen<strong>den</strong> Baulichkeiten, sonstigen<br />

Funktionsräumen und Nebenanlagen sowie<br />

Parkflächen in einem räumlich und zeitlich<br />

begrenzten Umfang zur Nutzung <strong>für</strong> Ge-<br />

meinbedarfszwecke zur Verfügung zu stel-<br />

len.<br />

Das Stadion wird in seinem aktuellen Zu-<br />

stand <strong>den</strong> Anforderungen des Deutschen<br />

Fußballbundes (nachfolgend DFB) nicht ge-<br />

recht und soll durch die Stadt <strong>Chemnitz</strong> auf<br />

der Grundlage eines öffentlichen Ver-<br />

handlungsverfahrens mit vorgeschalte-<br />

tem Teilnahmewettbewerb um- und aus-<br />

gebaut wer<strong>den</strong>. Hierzu soll der bestehen-<br />

de Erbbaurechtsvertrag zwischen der<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong> und dem CFC aufgelöst


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 12 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Der bestehende Erbbaurechtsvertrag zwi-<br />

schen der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und dem CFC<br />

wird aufgelöst und durch einen Pachtver-<br />

trag zwischen der Stadt und der CFC<br />

Marketing GmbH, einer 100%-igen Toch-<br />

tergesellschaft des CFC, nach der Fertig-<br />

stellung der Umbauarbeiten ersetzt, auf<br />

dessen Grundlage dem CFC das Stadion<br />

zur Nutzung als Trainings- und Spielstät-<br />

te überlassen wird.<br />

Zur Regelung der Nutzungsüberlassung<br />

während der Planungs- und Bauphase der<br />

Umbauarbeiten sowie zur Sicherung der<br />

Nutzungsrechte der Stadt <strong>Chemnitz</strong> aus der<br />

Vereinbarung zur Nutzung des "Stadions an<br />

der Gellerststraße" vom 15.03./14.04.2010<br />

vereinbaren die Beteiligten folgendes:<br />

1. Nutzung während der Planungs- und<br />

Bauphase:<br />

Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> gestattet dem CFC ab<br />

der Beendigung des Erbbaurechtsvertrags<br />

bis zum Abschluss der Umbaumaßnahmen<br />

an und in dem Stadion bis zu dem Beginn<br />

des Pachtvertrages mit der CFC Marketing<br />

GmbH die Nutzung des Stadions einschließ-<br />

lich aller Nebenanlagen in dem zur Aus-<br />

übung des Spiel- und Trainingsbetriebs<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Nach Abschluss dieser Um- und Aus-<br />

baumaßnahmen wird das Stadion durch<br />

die Stadt <strong>Chemnitz</strong> an die CFC Marketing<br />

GmbH, einer 100%-igen Tochtergesell-<br />

schaft des CFC, zur Betreibung verpach-<br />

tet. Diese überlässt dem CFC das Stadion<br />

kurzfristig an <strong>den</strong> jeweiligen Spieltagen.<br />

Zur Gewährleistung des Spielbetriebs des<br />

CFC während der Um- und Ausbauphase<br />

wird es dem CFC gestattet, das Stadion<br />

an der Gellertstraße einschließlich aller<br />

Nebenanlagen im – zur Aufrechterhaltung<br />

des Spielbetriebs – erforderlichen Um-<br />

fang zu nutzen.<br />

Zur Regelung dieser Nutzungsüberlassung<br />

während der Planungs- und Bauphase der<br />

Umbauarbeiten sowie zur Sicherung der<br />

Nutzungsrechte der Stadt <strong>Chemnitz</strong> aus der<br />

Vereinbarung zur Nutzung des "Stadions an<br />

der Gellerststraße" vom 15.03./14.04.2010<br />

vereinbaren die Beteiligten folgendes:<br />

1. Nutzung während der Planungs- und<br />

Bauphase:<br />

Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> gestattet dem CFC ab<br />

der Beendigung des Erbbaurechtsvertrags<br />

bis zum Abschluss der Umbaumaßnahmen<br />

an und in dem Stadion bis zu dem Beginn<br />

des Pachtvertrages mit der CFC Marketing<br />

GmbH die Nutzung des Stadions einschließ-<br />

lich aller Nebenanlagen in dem zur Auf-<br />

rechterhaltung des Spielbetriebs erforderli-


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 13 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

erforderlichen Umfang. Hierzu vereinbaren<br />

die Stadt und der CFC im Einzelnen folgen-<br />

des:<br />

a. Nutzungsbeginn und -ende:<br />

Die Nutzung beginnt <strong>am</strong> Tag der notariellen<br />

Beurkundung der Aufhebung des Erbbau-<br />

rechtsvertrages vom 21.04.1992 einschließ-<br />

lich seiner Nachträge.<br />

Die Nutzung auf der Grundlage dieser Ver-<br />

einbarung endet spätestens mit der Herstel-<br />

lung der Nutzbarkeit des Stadions ein-<br />

schließlich der Zuschauerränge gemäß Ziffer<br />

4 Abs. 1 des Pachtvertrages zwischen der<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der CFC Marketing<br />

GmbH und dem d<strong>am</strong>it verbun<strong>den</strong>en Pacht-<br />

beginn.<br />

b. Nutzungsentgelt und Betriebskosten:<br />

Ab dem Beginn der Nutzung des Stadion-<br />

grundstücks auf der Grundlage dieser Ver-<br />

einbarung entrichtet der CFC an die Stadt<br />

ein jährliches Nutzungsentgelt von €<br />

25.000,00 während seines Spielbetriebs in<br />

der dritten Fußballbundesliga oder niedrige-<br />

ren Ligen bzw. von € 50.000,00 während<br />

seines Spielbetriebes in der zweiten Fuß-<br />

ballbundesliga.<br />

chen Umfang. Hier<strong>für</strong> wird das Stadion<br />

dem CFC im erforderlichen Umfang tage-<br />

weise auf entsprechende Anforderung<br />

zur Verfügung gestellt. Hierzu vereinbaren<br />

die Stadt und der CFC im Einzelnen Folgen-<br />

des:<br />

a. Nutzungsbeginn und -ende:<br />

Die Nutzung beginnt <strong>am</strong> Tag der notariellen<br />

Beurkundung der Aufhebung des Erbbau-<br />

rechtsvertrages vom 21.04.1992 einschließ-<br />

lich seiner Nachträge.<br />

Die Nutzung auf der Grundlage dieser Ver-<br />

einbarung endet spätestens mit der Herstel-<br />

lung der Nutzbarkeit des Stadions ein-<br />

schließlich der Zuschauerränge gemäß Ziffer<br />

4 Abs. 1 des Pachtvertrages zwischen der<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der CFC Marketing<br />

GmbH und dem d<strong>am</strong>it verbun<strong>den</strong>en Pacht-<br />

beginn.<br />

b. Nutzungsentgelt und Betriebskosten:<br />

Ab dem Beginn der Nutzung des Stadion-<br />

grundstücks auf der Grundlage dieser Ver-<br />

einbarung entrichtet der CFC an die Stadt<br />

ein jährliches Nutzungsentgelt von<br />

€ 25.000,00 zzgl. der gesetzlichen Um-<br />

satzsteuer während seines Spielbetriebs in<br />

der dritten Fußballbundesliga oder niedrige-<br />

ren Ligen bzw. von € 50.000,00 zzgl. der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer während sei-<br />

nes Spielbetriebes in der zweiten Fußball-<br />

bundesliga. Die Stadt wird – soweit mög-<br />

lich – zur Umsatzsteuerpflicht der Nut-


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 14 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Das vorgenannte Nutzungsentgelt wird mit<br />

Ablauf eines Kalenderjahres fällig und ist<br />

spätestens <strong>am</strong> dritten Werktag des folgen-<br />

<strong>den</strong> Jahres vom CFC kostenfrei an die Stadt<br />

<strong>Chemnitz</strong> auf deren Bankkonto Nr. xxx bei<br />

der xxx, BLZ xxx zu überwiesen. Bei der<br />

Überweisung ist der codierte Zahlungsgrund<br />

xxx und das Produktsachkonto xxx an-<br />

zugeben.<br />

Der CFC trägt die Betriebskosten des Stadi-<br />

ons sowie sämtliche Kosten der durch <strong>den</strong><br />

Stadionbetrieb veranlassten Ver- und Ent-<br />

sorgung. Dem CFC obliegt insbesondere<br />

auch die ordnungsgemäße Entsorgung von<br />

Abfällen im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Stadi-<br />

onbetrieb.<br />

c. Wechselseitiger Anspruchsverzicht<br />

und Rücksichtnahme:<br />

Allen Beteiligten und insbesondere dem<br />

CFC und der CFC Marketing GmbH sind die<br />

zwangsläufigen Beeinträchtigungen durch<br />

die Planungs- und Bauarbeiten auf dem ge-<br />

s<strong>am</strong>ten Grundstück bekannt und bewusst.<br />

Weder der CFC noch die CFC Marketing<br />

GmbH wer<strong>den</strong> die daraus resultieren<strong>den</strong><br />

Beeinträchtigungen der Nutzung des Stadi-<br />

zungsüberlassung des Stadions an <strong>den</strong><br />

CFC gem. § 9 UStG optieren. Der CFC<br />

verpflichtet sich, die zur Nutzung über-<br />

lassenen Stadionanlage mindestens in<br />

einem Umfang von 95 % <strong>für</strong> Umsätze zu<br />

verwen<strong>den</strong>, die <strong>den</strong> Vorsteuerabzug bei<br />

ihm nicht ausschließen.<br />

Das vorgenannte Nutzungsentgelt wird mit<br />

Ablauf eines Kalenderjahres fällig und ist<br />

spätestens <strong>am</strong> dritten Werktag des folgen-<br />

<strong>den</strong> Jahres vom CFC kostenfrei an die Stadt<br />

<strong>Chemnitz</strong> auf deren Bankkonto Nr. xxx bei<br />

der xxx, BLZ xxx zu überwiesen. Bei der<br />

Überweisung ist der codierte Zahlungsgrund<br />

xxx und das Produktsachkonto xxx an-<br />

zugeben.<br />

Der CFC trägt die Betriebskosten des Stadi-<br />

ons sowie sämtliche Kosten der durch <strong>den</strong><br />

Stadionbetrieb veranlassten Ver- und Ent-<br />

sorgung. Dem CFC obliegt insbesondere<br />

auch die ordnungsgemäße Entsorgung von<br />

Abfällen im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Stadi-<br />

onbetrieb.<br />

c. Wechselseitiger Anspruchsverzicht<br />

und Rücksichtnahme:<br />

Allen Beteiligten und insbesondere dem<br />

CFC und der CFC Marketing GmbH sind die<br />

zwangsläufigen Beeinträchtigungen durch<br />

die Planungs- und Bauarbeiten auf dem ge-<br />

s<strong>am</strong>ten Grundstück bekannt und bewusst.<br />

Weder der CFC noch die CFC Marketing<br />

GmbH wer<strong>den</strong> die daraus resultieren<strong>den</strong><br />

Beeinträchtigungen der Nutzung des Stadi-


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 15 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

ons und seiner Nebenanlagen zum Anlass<br />

von Minderungs- oder Ersatzansprüchen im<br />

Rahmen des vorliegen<strong>den</strong> oder künftiger<br />

Nutzungsverhältnisse nehmen. Die GGG<br />

und die Stadt <strong>Chemnitz</strong> wer<strong>den</strong> sich um<br />

eine größtmögliche Rücksichtnahme auf die<br />

berechtigten Interessen des CFC und der<br />

CFC Marketing GmbH bemühen. Im Gegen-<br />

zug wer<strong>den</strong> auch die CFC Marketing GmbH<br />

und der CFC auf die berechtigten Interessen<br />

der Stadt und vor allem der GGG im Rah-<br />

men der Planungs- und Bauphase Rücksicht<br />

nehmen, um zusätzliche Kosten und Verzö-<br />

gerungen des Bauvorhabens zu vermei<strong>den</strong>.<br />

Alle Beteiligten verpflichten sich zu einer<br />

bestmöglichen Kooperation während der<br />

Planungs- und Bauarbeiten.<br />

Der Umfang der Beeinträchtigungen auf dem<br />

Grundstück wird während der Planungs- und<br />

Bauarbeiten im Einzelfall mit <strong>den</strong> zuständi-<br />

gen Vertretern des CFC und der CFC Mar-<br />

keting GmbH abgestimmt. Dabei wer<strong>den</strong> die<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong> und die GGG auf die kon-<br />

kreten Anforderungen des CFC zur Absiche-<br />

rung seines Spiel- und Trainingsbetriebes<br />

sowie auf die einschlägigen Vorgaben des<br />

Deutschen Fußballbunds (DFB) Rücksicht<br />

nehmen.<br />

d. Verkehrssicherungspflichten, Versi-<br />

cherung und Haftung:<br />

Die Verkehrssicherungs- und Anliegerpflich-<br />

ten obliegen auf <strong>den</strong> nicht von <strong>den</strong> Baumaß-<br />

nahmen betroffenen Flächen ausschließlich<br />

dem CFC. Der CFC übernimmt insbesonde-<br />

ons und seiner Nebenanlagen zum Anlass<br />

von Minderungs- oder Ersatzansprüchen im<br />

Rahmen des vorliegen<strong>den</strong> oder künftiger<br />

Nutzungsverhältnisse nehmen. Die Stadt<br />

<strong>Chemnitz</strong> wird sich um eine größtmögliche<br />

Rücksichtnahme auf die berechtigten Inte-<br />

ressen des CFC und der CFC Marketing<br />

GmbH bemühen. Im Gegenzug wer<strong>den</strong> auch<br />

die CFC Marketing GmbH und der CFC auf<br />

die berechtigten Interessen der Stadt im<br />

Rahmen der Planungs- und Bauphase<br />

Rücksicht nehmen, um zusätzliche Kosten<br />

und Verzögerungen des Bauvorhabens zu<br />

vermei<strong>den</strong>. Alle Beteiligten verpflichten sich<br />

zu einer bestmöglichen Kooperation wäh-<br />

rend der Planungs- und Bauarbeiten.<br />

Der Umfang der Beeinträchtigungen auf dem<br />

Grundstück wird während der Planungs- und<br />

Bauarbeiten im Einzelfall mit <strong>den</strong> zuständi-<br />

gen Vertretern des CFC und der CFC Mar-<br />

keting GmbH abgestimmt. Dabei wird die<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong> auf die konkreten<br />

Anforderungen des CFC zur Absicherung<br />

seines Spiel- und Trainingsbetriebes sowie<br />

auf die einschlägigen Vorgaben des Deut-<br />

schen Fußballbunds (DFB) Rücksicht neh-<br />

men.<br />

d. Verkehrssicherungspflichten, Versi-<br />

cherung und Haftung:<br />

Die Verkehrssicherungs- und Anliegerpflich-<br />

ten obliegen auf <strong>den</strong> nicht von <strong>den</strong> Baumaß-<br />

nahmen betroffenen Flächen ausschließlich<br />

dem CFC. Der CFC übernimmt insbesonde-


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 16 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

re die Pflicht zur Beseitigung von Schnee<br />

und Eis auf dem Stadiongelände einschließ-<br />

lich der Dachflächen und in <strong>den</strong> Zugangsbe-<br />

reichen. Er stellt die Stadt <strong>Chemnitz</strong> von<br />

Ansprüchen aus der eventuellen Verletzung<br />

seiner Verkehrssicherungspflichten frei.<br />

Der CFC verpflichtet sich zu einer sachge-<br />

rechten und ausreichen<strong>den</strong> Versicherung<br />

des Stadions und der von ihm <strong>für</strong> <strong>den</strong> Spiel-<br />

und Trainingsbetrieb benutzten Nebenanla-<br />

gen.<br />

Die Haftung der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und/oder<br />

der GGG wegen Mängeln des Stadions oder<br />

wegen des Verzugs mit der Beseitigung e-<br />

ventueller Mängel wird auch während der<br />

Umbauarbeiten ausgeschlossen, wenn der<br />

Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

verursacht wor<strong>den</strong> ist.<br />

2. Übertragung der Nutzungsrechte aus<br />

der Vereinbarung vom 15.03./14.04.2010<br />

Der CFC und die CFC Marketing GmbH ver-<br />

pflichten sich gegenüber der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />

zur Übernahme der Rechte und Pflichten<br />

aus der Vereinbarung vom<br />

15.03./14.04.2010. Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> ist<br />

danach berechtigt, die Sportanlage ein-<br />

schließlich der Funktionsräume, Nebenanla-<br />

gen und Parkflächen <strong>für</strong> Gemeinbedarfs-<br />

zwecke zu nutzen. Die CFC Marketing<br />

GmbH tritt <strong>den</strong> insoweit bestehen<strong>den</strong> Ver-<br />

pflichtungen gegenüber der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />

als künftige Pächterin des Stadions in vollem<br />

re die Pflicht zur Beseitigung von Schnee<br />

und Eis auf dem Stadiongelände einschließ-<br />

lich der Dachflächen und in <strong>den</strong> Zugangsbe-<br />

reichen. Er stellt die Stadt <strong>Chemnitz</strong> von<br />

Ansprüchen aus der eventuellen Verletzung<br />

seiner Verkehrssicherungspflichten frei.<br />

Der CFC verpflichtet sich zu einer sachge-<br />

rechten und ausreichen<strong>den</strong> Versicherung<br />

des Stadions und der von ihm <strong>für</strong> <strong>den</strong> Spiel-<br />

und Trainingsbetrieb benutzten Nebenanla-<br />

gen.<br />

Die Haftung der Stadt <strong>Chemnitz</strong> wegen<br />

Mängeln des Stadions oder wegen des Ver-<br />

zugs mit der Beseitigung eventueller Mängel<br />

wird auch während der Umbauarbeiten aus-<br />

geschlossen, wenn der Mangel nicht vor-<br />

sätzlich oder grob fahrlässig verursacht wor-<br />

<strong>den</strong> ist.<br />

2. Übertragung der Nutzungsrechte aus<br />

der Vereinbarung vom 15.03./14.04.2010<br />

Der CFC und die CFC Marketing GmbH ver-<br />

pflichten sich gegenüber der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />

zur Übernahme der Rechte und Pflichten<br />

aus der Vereinbarung vom<br />

15.03./14.04.2010. Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> ist<br />

danach berechtigt, die Sportanlage ein-<br />

schließlich der Funktionsräume, Nebenanla-<br />

gen und Parkflächen <strong>für</strong> Gemeinbedarfs-<br />

zwecke zu nutzen. Die CFC Marketing<br />

GmbH tritt <strong>den</strong> insoweit bestehen<strong>den</strong> Ver-<br />

pflichtungen gegenüber der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />

als künftige Pächterin des Stadions in vollem


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 17 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

Umfang bei.<br />

Der Umfang der gemeinorientierten Nut-<br />

zungsrechte der Stadt <strong>Chemnitz</strong> ergibt sich<br />

im Einzelnen aus <strong>den</strong> Tabellen 1 und 2 unter<br />

Ziffer 1. der Vereinbarung vom<br />

15.03./14.04.2010 und wird nach der Fertig-<br />

stellung der Baumaßnahmen gemäß <strong>den</strong><br />

danach vorhan<strong>den</strong>en räumlichen und tech-<br />

nischen Möglichkeiten entsprechend ange-<br />

passt. Hierzu verpflichten sich der CFC und<br />

die CFC Marketing GmbH zum Abschluss<br />

einer Ergänzungsvereinbarung mit der Stadt,<br />

die neben einer dauerhaften gemeinwohlori-<br />

entierten Mitnutzung des Pachtgegenstan-<br />

des die Rechte und Pflichten der Vertrags-<br />

partner in sinngemäßer Anpassung an das<br />

umgebaute Stadiongrundstück zu umfassen<br />

hat.<br />

3. Sonstiges<br />

Die Unwirks<strong>am</strong>keit oder die Undurchführbar-<br />

keit einzelner Bestimmungen dieser<br />

Vereinbarung berührt die Gültigkeit ihres<br />

übrigen Inhalts nicht. Die Beteiligten wer<strong>den</strong><br />

die unwirks<strong>am</strong>e oder undurchführbare Be-<br />

stimmung durch eine andere wirks<strong>am</strong>e oder<br />

durchführbare Regelung ersetzen, die dem<br />

mit der unwirks<strong>am</strong>en oder undurchführbaren<br />

Bestimmung angestrebten Zweck und der<br />

wirtschaftlichen und rechtlichen Zielsetzung<br />

<strong>am</strong> weitesten nahe kommt.<br />

Mündliche Nebenabre<strong>den</strong> zu diesem Vertrag<br />

bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzun-<br />

gen dieser Vereinbarung und d<strong>am</strong>it im Zu-<br />

Umfang bei.<br />

Der Umfang der gemeinorientierten Nut-<br />

zungsrechte der Stadt <strong>Chemnitz</strong> ergibt sich<br />

im Einzelnen aus <strong>den</strong> Tabellen 1 und 2 unter<br />

Ziffer 1. der Vereinbarung vom<br />

15.03./14.04.2010 und wird nach der Fertig-<br />

stellung der Baumaßnahmen gemäß <strong>den</strong><br />

danach vorhan<strong>den</strong>en räumlichen und tech-<br />

nischen Möglichkeiten entsprechend ange-<br />

passt. Hierzu verpflichten sich der CFC und<br />

die CFC Marketing GmbH zum Abschluss<br />

einer Ergänzungsvereinbarung mit der Stadt,<br />

die neben einer dauerhaften gemeinwohlori-<br />

entierten Mitnutzung des Pachtgegenstan-<br />

des die Rechte und Pflichten der Vertrags-<br />

partner in sinngemäßer Anpassung an das<br />

umgebaute Stadiongrundstück zu umfassen<br />

hat.<br />

3. Sonstiges<br />

Die Unwirks<strong>am</strong>keit oder die Undurchführbar-<br />

keit einzelner Bestimmungen dieser<br />

Vereinbarung berührt die Gültigkeit ihres<br />

übrigen Inhalts nicht. Die Beteiligten wer<strong>den</strong><br />

die unwirks<strong>am</strong>e oder undurchführbare Be-<br />

stimmung durch eine andere wirks<strong>am</strong>e oder<br />

durchführbare Regelung ersetzen, die dem<br />

mit der unwirks<strong>am</strong>en oder undurchführbaren<br />

Bestimmung angestrebten Zweck und der<br />

wirtschaftlichen und rechtlichen Zielsetzung<br />

<strong>am</strong> weitesten nahe kommt.<br />

Mündliche Nebenabre<strong>den</strong> zu diesem Vertrag<br />

bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzun-<br />

gen dieser Vereinbarung und d<strong>am</strong>it im Zu-


Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 18 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />

s<strong>am</strong>menhang stehender Regelungen bedür-<br />

fen zu ihrer Wirks<strong>am</strong>keit der Schriftform.<br />

<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong> xx.xx.<strong>2012</strong><br />

............................................................<br />

.......<br />

............................................................<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />

CFC Marketing GmbH<br />

............................................................<br />

............................................................<br />

Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-<br />

Gesellschaft m.b.H.<br />

<strong>Chemnitz</strong>er Fußballclub e.V.<br />

s<strong>am</strong>menhang stehender Regelungen bedür-<br />

fen zu ihrer Wirks<strong>am</strong>keit der Schriftform.<br />

<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong> xx.xx.<strong>2012</strong><br />

............................................................<br />

.......<br />

............................................................<br />

Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />

CFC Marketing GmbH<br />

............................................................<br />

<strong>Chemnitz</strong>er Fußballclub e.V.

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