Beschlussvorlage B-296/2012 für den Stadtrat am 14.11 ... - Chemnitz
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<strong>Beschlussvorlage</strong> Nr. B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Einreicher:<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Gegenstand:<br />
Aufhebung der Beschlüsse B-278/2011 und B-351/2011 sowie Übernahme der Bauherrentätigkeit beim<br />
Umbau des Stadions an der Gellertstraße durch die Stadt<br />
Beratungsfolge<br />
(Beiräte, Ortschaftsräte, Ausschüsse, <strong>Stadtrat</strong>)<br />
Sitzungstermine<br />
Status Beratungsergebnis<br />
öffentlich/<br />
nicht öffentlich<br />
Verwaltungs- und Finanzausschuss 08.11.<strong>2012</strong><br />
nicht<br />
öffentlich<br />
<strong>Stadtrat</strong> <strong>14.11</strong>.<strong>2012</strong> öffentlich<br />
Gesetzliche Grundlagen:<br />
Unterschrift<br />
bestätigt<br />
abge-<br />
lehnt<br />
ohne<br />
Empfehlung
Die Vorlage hat haushaltsrelevante Veränderungen: ja nein<br />
Produktsachkonto/Maßnahmenummer in Anlage , Seite benannt<br />
Produktsachkonto <br />
Maßnahmenummer <br />
Ges<strong>am</strong>taufwendungen/-auszahlungen <strong>für</strong> die Maßnahme EUR<br />
Maßnahmenbezogene Erträge/Einzahlungen EUR<br />
Finanzbedarf ist im Zus<strong>am</strong>menhang mit Vorlage B-274/<strong>2012</strong> gesichert nicht gesichert<br />
Finanzielle Übersicht siehe Anlage Seite<br />
Bereits gefasste Beschlüsse/Entscheidungen sind betroffen:<br />
Beschluss-<br />
Nummer<br />
Beschluss-Datum beschlussfassendes Gremium<br />
aufzuheben<br />
Beschluss ist<br />
außer Kraft zu<br />
setzen<br />
B-278/2011 05.10.2011 <strong>Stadtrat</strong> x<br />
B-351/2011 09.11.2011 <strong>Stadtrat</strong> x<br />
B-188/<strong>2012</strong> 18.07.<strong>2012</strong> <strong>Stadtrat</strong> teilweise x<br />
An der Erarbeitung der Vorlage wur<strong>den</strong> beteiligt:<br />
zu ändern
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadtrat</strong> beschließt:<br />
1. mit Wirkung vom 15.11.<strong>2012</strong> die Aufhebung der Beschlüsse B-278/2011 vom<br />
05.10.2011und B-351/2011 vom 09.11.2011,<br />
Anlage 1 Seite 1 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
2. die Durchführung des Umbaus „Stadion an der Gellertstraße“ als Baumaßnahme der Stadt<br />
<strong>Chemnitz</strong> mit Hilfe eines im Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) gewonnenen<br />
Generalübernehmers,<br />
3. die Aufhebung der Beschlusspunkte 5, 6 und 8 des Beschlusses B-188/<strong>2012</strong> vom<br />
18.07.<strong>2012</strong>,<br />
4. die Anpassung der Nutzungsvereinbarung und des Pachtvertrages zwischen der Stadt und<br />
der CFC Marketing GmbH/CFC gemäß <strong>den</strong> Eckpunkten in <strong>den</strong> Anlagen 4 und 5,<br />
5. die Begrenzung der Kosten <strong>für</strong> die Ges<strong>am</strong>tbaumaßnahme „Umbau des Stadions an der<br />
Gellertstraße“ auf 25 Mio. € unter Beibehaltung der bisherigen Prioritätensetzung des<br />
<strong>Stadtrat</strong>es in die Haushalts- und Finanzplanung aufzunehmen,<br />
6. der GGG <strong>den</strong> ihr <strong>für</strong> die Vorbereitung des Umbaus des Stadions an der Gellertstraße auf<br />
der Grundlage des Beschlusspunktes 2 der Vorlage B-351/2011 entstan<strong>den</strong>en Aufwand zu<br />
entschädigen,<br />
7. eine zweimonatige Berichterstattung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zum<br />
aktuellen Stand der Baumaßnahme „Umbau des Stadions an der Gellertstraße“. Zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil sind der Projektsteuerer, Vertreter des<br />
Vereins und Vertreter des Fanprojektes einzula<strong>den</strong>.<br />
8. die erforderlichen zusätzlichen 2 AE im Stellenplan 2013, befristet bis voraussichtlich<br />
31.12.2015, in Abhängigkeit von der Dauer und Abrechnung der Baumaßnahme, in <strong>den</strong><br />
Stellenplan 2013 aufzunehmen.
Begründung:<br />
1. Ausgangspunkt<br />
Anlage 2 Seite 1 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Am 05.10.2011 fasste der <strong>Stadtrat</strong> <strong>den</strong> „Grundsatzbeschluss zum Umbau des Stadions an der<br />
Gellertstraße“. Die Art und Weise der Beschlussfassung wurde von einer nicht im <strong>Stadtrat</strong><br />
vertretenen Partei gerügt. Um zeitaufwendige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermei<strong>den</strong>,<br />
wurde der Beschluss vom 05.10.2011 mit Beschluss B-351/2011 <strong>am</strong> 09.11.2011 aufgehoben und<br />
neu gefasst.<br />
In der <strong>Stadtrat</strong>ssitzung <strong>am</strong> 18.07.<strong>2012</strong> wur<strong>den</strong> die vorgesehenen vertraglichen Regelungen mit<br />
Vorlage B-188/<strong>2012</strong> ebenfalls mehrheitlich durch <strong>den</strong> <strong>Stadtrat</strong> beschlossen.<br />
Als Eckpunkte der Vertragskonstellation waren vorgesehen:<br />
1. Bauerrichtung- und Finanzierungsvertrag Stadt - GGG<br />
2. Forderungskaufvertrag GGG - Bank<br />
3. Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung Stadt - Bank<br />
4. Nutzungsvereinbarung Stadt - GGG - CFC Marketing GmbH - CFC<br />
5. Pachtvertrag Stadt - CFC Marketing GmbH - CFC.<br />
Die Verträge zu 1. und 3. unterlagen entsprechend der SächsGemO der Genehmigungspflicht<br />
durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt. Aus diesem<br />
Grund erfolgte bereits frühzeitig eine Einbindung der LDS. In persönlichen Gesprächen und mit<br />
umfangreichem Schriftverkehr wurde die LDS umfassend über das Vorhaben und die geplanten<br />
einzelnen Schritte informiert sowie die entsprechen<strong>den</strong> Unterlagen zugereicht.<br />
Nachfolgend soll die Chronologie nochmals skizziert wer<strong>den</strong>:<br />
Bereits im Sommer 2011 hatte die Stadt <strong>den</strong> Freistaat um Unterstützung des Stadionumbaus<br />
durch <strong>den</strong> Freistaat gebeten. Diese Unterstützung wurde grundsätzlich zugesagt, auch wenn eine<br />
finanzielle Förderung des Umbaus des Stadions nicht möglich sei. Anfang August 2011 gab es<br />
hierzu ein Gespräch zwischen der Oberbürgermeisterin und dem Ministerpräsi<strong>den</strong>ten.<br />
Am 06.10.2011, unmittelbar nach der ersten Befassung des <strong>Stadtrat</strong>es <strong>am</strong> 05.10.2011 wurde ein<br />
vertiefendes Gespräch zwischen der Oberbürgermeisterin und dem Präsi<strong>den</strong>ten der<br />
Landesdirektion Sachsen geführt.<br />
Nachdem <strong>am</strong> 09.11.2011 der <strong>Stadtrat</strong> <strong>den</strong> Grundsatzbeschluss zum Umbau des Stadions und zur<br />
Einbeziehung der GGG in die Vorbereitung des Projektes erneut beschlossen hatte, gab es <strong>am</strong><br />
22.11.2011 ein Gespräch zwischen der Stadt und der LDS auf Arbeitsebene.<br />
Im darauf folgen<strong>den</strong> Arbeitsprozess forderte die LDS Stellungnahmen und erhielt Zuarbeiten u.a.<br />
zu folgen<strong>den</strong> Themenkomplexen:<br />
• Kommunale Aufgabe<br />
• Anwendung VwV KommInvest/Wirtschaftlichkeitsvergleich<br />
• vertragliches Modell<br />
• Vertragsentwürfe<br />
• zeitlicher Ablauf<br />
• Zulässigkeit der Einbeziehung der GGG und deren Inhouse-Fähigkeit<br />
• Unterlagen zur wirtschaftlichen Nachweisführung.<br />
Bei <strong>den</strong> durch die Stadt und die GGG zu bearbeiten<strong>den</strong> Themen wur<strong>den</strong> teilweise durch externe<br />
Berater, die auf dem jeweiligen Fachgebiet spezialisiert sind, Gutachten erstellt. Zudem legte die<br />
Stadt mehrfach dar, dass erst grundsätzliche Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit durch die LDS
Anlage 2 Seite 2 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
erforderlich sind, bevor weitere Schritte im Ausschreibungsverfahren eingeleitet wer<strong>den</strong>, die bei<br />
Nichterteilung der Genehmigung durch die LDS Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche im Vergabeverfahren<br />
gegenüber der Stadt nach sich ziehen könnten.<br />
Nachdem nach Auffassung der Stadt alle Themen und Fragen beantwortet wur<strong>den</strong>, reichte die<br />
Stadt <strong>am</strong> 09.08.<strong>2012</strong>, auf Grundlage der bisher übersandten Dokumente, <strong>den</strong> offiziellen<br />
Genehmigungsantrag bei der LDS ein.<br />
Dieser Antrag wurde durch die LDS nicht beschie<strong>den</strong>. Vielmehr erhielt die Stadt, parallel zu einer<br />
Pressemitteilung <strong>am</strong> 31.08.<strong>2012</strong> ein Schreiben, in dem die LDS der Stadt eine Rücknahme des<br />
Genehmigungsantrages empfiehlt.<br />
Diese Empfehlung wurde mit der beabsichtigten vertraglichen Einbindung der GGG begründet,<br />
ohne dass auf die von der Stadt schriftlich vorgetragenen Argumente inhaltlich eingegangen<br />
wurde.<br />
Über die neue Situation wur<strong>den</strong> die <strong>Stadtrat</strong>sfraktionen und fraktionslosen Mitglieder des<br />
<strong>Stadtrat</strong>es unverzüglich <strong>am</strong> 03.09.<strong>2012</strong> informiert.<br />
Um die Realisierung des Vorhabens und die schrittweise Umsetzung der Vorgaben des DFB nicht<br />
zu gefähr<strong>den</strong>, k<strong>am</strong> es <strong>am</strong> 06.09.<strong>2012</strong> auf Initiative der Stadt zu einem weiteren Gespräch mit<br />
Vertretern der Staatsregierung und der LDS. Auch hierüber wur<strong>den</strong> die <strong>Stadtrat</strong>sfraktionen und<br />
fraktionslosen Mitglieder des <strong>Stadtrat</strong>es sofort im Anschluss schriftlich informiert. Ergänzend dazu<br />
erfolgten Ausführungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss <strong>am</strong> 13.09.<strong>2012</strong>.<br />
Vorbehaltlich einer neuerlichen <strong>Stadtrat</strong>sentscheidung erbrachte die Abstimmung mit der LDS<br />
folgende Ergebnisse:<br />
1. Die Stadt übernimmt die Bauherrenaufgabe und nimmt selbst <strong>den</strong> Kredit von 25 Mio. Euro<br />
auf.<br />
2. Es ist ein Nachtragshaushalt <strong>2012</strong> notwendig. Dieser wird dem <strong>Stadtrat</strong> <strong>am</strong> <strong>14.11</strong>.<strong>2012</strong> zur<br />
Beschlussfassung vorgelegt.<br />
3. Weitere kommunalrechtliche Prüffelder, wie z.B. der Wirtschaftlichkeitsvergleich, sind aus<br />
Sicht der LDS abgeschlossen.<br />
4. Alle bisherigen Verfahrensschritte zur Vorbereitung des Baus wer<strong>den</strong> auf die Stadt<br />
übergeleitet, die jetzt laufen<strong>den</strong> Verfahrensschritte können fortgeführt wer<strong>den</strong>.<br />
Die externen Berater, die die Stadt und die GGG im bisherigen Verfahren betreut haben, wur<strong>den</strong><br />
zur rechtlichen Sicherung dieser Lösung vorsorglich beauftragt, <strong>den</strong> letztgenannten Punkt<br />
vergaberechtlich zu prüfen. Im Ergebnis musste die Empfehlung ausgesprochen wer<strong>den</strong>, das<br />
durch die GGG begonnene Vergabeverfahren aufzuheben und durch die Stadt ein neues<br />
Verfahren zu beginnen. Darüber wurde der Verwaltungs- und Finanzausschuss <strong>am</strong> 04.10.<strong>2012</strong><br />
informiert.<br />
Mit Neubeginn des Vergabeverfahrens unter gleichzeitiger Nutzung der umfangreichen, von der<br />
GGG finanzierten Vorleistungen ist es erforderlich, der GGG die entstan<strong>den</strong>en Aufwendungen aus<br />
dem Projektbudget zu ersetzen. Diese Vorleistungen sind unabhängig vom Wechsel des<br />
Auftraggebers entstan<strong>den</strong> und können übernommen wer<strong>den</strong>.<br />
Die weiteren Schritte wer<strong>den</strong> im Pkt. 3 näher erläutert.<br />
Mit dem Übergang des Bauherren auf die Stadt ist eine Änderung der Beschlusslage notwendig.<br />
Aus <strong>den</strong> vorgenannten Vorlagen heraus behalten die nachfolgen<strong>den</strong> einzelnen Beschlusspunkte<br />
ihre Gültigkeit:
Beschluss B-188/<strong>2012</strong> vom 18.07.<strong>2012</strong><br />
Anlage 2 Seite 3 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
1 das Ges<strong>am</strong>terbbaurecht zwischen der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und dem <strong>Chemnitz</strong>er Fußballclub<br />
e. V. (CFC) <strong>am</strong> Stadion an der Gellertstraße, Flurstücke 2062 k, 2058/8 und 2062/6 der<br />
Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> sowie 375/25 und 375/26 der Gemarkung Gablenz vor Zeitablauf zu<br />
<strong>den</strong> in der Anlage 3 benannten Eckpunkten aufzuheben.<br />
3 einen wertgleichen Grundstückstauschvertrag zwischen der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der<br />
Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft m.b.H. (GGG) zu <strong>den</strong> in der Anlage 5<br />
benannten Eckpunkten abzuschließen.<br />
4. <strong>den</strong> Ankauf des bebauten Grundstückes an der Heinrich-Schütz-Straße 13, Flurstückes<br />
2062 l der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> von der <strong>Chemnitz</strong>er Verkehrs-AG (CVAG) zu einem<br />
symbolischen Kaufpreis von 1,- € zu <strong>den</strong> in der Anlage 6 benannten Eckpunkten zu<br />
erwerben.<br />
Die Beschlusspunkte 2 und 7 wer<strong>den</strong> mit dieser Vorlage an die neuen Gegebenheiten angepasst;<br />
die Beschlusspunkte 5, 6 und 8 können entfallen.<br />
2. Beschlusslage und aktueller Sachstand<br />
Der Beschlusspunkt 2 der Vorlage B-351/2011, der bis zum <strong>14.11</strong>.<strong>2012</strong> gemeins<strong>am</strong> mit B-<br />
188/<strong>2012</strong> die gültige Beschlusslage darstellte, legitimierte die Grundstücks- und<br />
Gebäudewirtschafts-Gesellschaft mbH, alle Prüfungen und Vorbereitungen der Umsetzung des<br />
Vorhabens „Umbau des Stadions an der Gellertstraße“ vorzubereiten. Über die einzelnen<br />
Verfahrensschritte wurde jeweils von April bis Juli <strong>2012</strong> im Verwaltungs- und Finanzausschuss<br />
berichtet. Am 18.07.<strong>2012</strong> wurde die <strong>Beschlussvorlage</strong> B-188/<strong>2012</strong> vom <strong>Stadtrat</strong> beschlossen.<br />
Im Verwaltungs- und Finanzausschuss <strong>am</strong> 13.09.<strong>2012</strong> wurde der Vorbereitungsstand nach der<br />
von der LDS herbeigeführten Änderung des geplanten Vorgehens erläutert.<br />
Bezüglich des Vergabeverfahrens und der weiteren Vorbereitung der vertraglichen Regelungen ist<br />
folgender Sachstand zu verzeichnen:<br />
2.1. Projektkoordination im Vergabeverfahren<br />
Die GGG beauftragte hierzu folgende Leistungsbereiche an die C&E Consulting und Engineering<br />
GmbH:<br />
1. Projektorganisationsstruktur<br />
2. Ausschreibung und Vergabebegleitung <strong>für</strong> Masterplanung/Funktionale<br />
Leistungsbeschreibung sowie Projektvorbereitung<br />
3. Projektkoordination Masterplanung/Funktionale Leistungsbeschreibung sowie<br />
Vorbereitung Bieterphase<br />
4. Projektkoordination Verhandlungsverfahren und Vergabe.<br />
Die Leistungen unter Punkt 1 und 2 sind bereits vollständig, unter Punkt 3 weitestgehend erbracht<br />
und wer<strong>den</strong>, wie von der LDS vorgeschlagen, durch die Stadt übernommen.<br />
2.2. Masterplanung/Funktionale Leistungsbeschreibung<br />
Für <strong>den</strong> Leistungsbereich Masterplanung und Funktionale Leistungsbeschreibung wur<strong>den</strong> 6 Büros<br />
aufgefordert ein Angebot abzugeben. Von <strong>den</strong> zwei eingereichten Angeboten erhielt nach<br />
Auswertung der Unterlagen das Büro Albert Speer & Partner GmbH (AS&P) <strong>den</strong> Zuschlag.<br />
Die Masterplanung liegt komplett vor.
Anlage 2 Seite 4 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Auch der Teilbereich Funktionale Leistungsbeschreibung wurde mit allen Beteiligten (Städtische<br />
Ämter, Sicherheitsbehör<strong>den</strong>, CFC) abgestimmt und ist jetzt in der redaktionellen Endfassung.<br />
2.3. Aufhebung des Unterpachtvertrages mit dem Betreiber der Gokart-Halle<br />
Durch die GGG wurde ermittelt, dass eine Fortsetzung des bestehen<strong>den</strong> Unterpachtverhältnisses<br />
bis zu dessen fristgemäßem Ende 2016 Mehrkosten im Bauablauf verursacht. Daher wurde mit<br />
dem Betreiber der Gokart-Halle darüber verhandelt <strong>den</strong> Unterpachtvertrag vorzeitig zu been<strong>den</strong>,<br />
um die notwendige Baufreiheit zu schaffen. Im Ergebnis der Verhandlungen hat sich der Betreiber<br />
bereit erklärt, <strong>den</strong> Unterpachtvertrag gegen eine Entschädigung vorzeitig aufzulösen und zum<br />
31.12.<strong>2012</strong> die Halle zu übergeben. Er wird die Gokart-Halle in einer geeigneten Halle in <strong>Chemnitz</strong><br />
neu aufbauen. Die <strong>für</strong> die vorzeitige Vertragsauflösung vereinbarte Entschädigung liegt deutlich<br />
unterhalb der Kosten, die durch eine Fortsetzung des bestehen<strong>den</strong> Unterpachtverhältnisses<br />
während der Umbauphase entstan<strong>den</strong> wären.<br />
2.4. Grundstückstausch und -kauf<br />
Die Verträge zwischen GGG und Stadt sowie CVAG und Stadt liegen unterschriftsreif vor und<br />
wur<strong>den</strong> <strong>den</strong> Stadträten bereits zur Kenntnis gegeben.<br />
2.5. Beraterverträge<br />
Wie schon ausgeführt, wur<strong>den</strong> im Steuer- und Beihilferecht sowie bei <strong>den</strong> Vertragsverhandlungen<br />
externe Berater mandatiert, die auf <strong>den</strong> Gebieten des Vergabe-, Beihilfe- und Steuerrechts<br />
spezialisiert sind. Die Mandatierung der Kanzlei PETERSEN HARDRAHT Rechtsanwälte<br />
Steuerberater, sowie der KPMG-Rechtsanwaltsgesellschaft AG erfolgte sowohl durch die GGG als<br />
auch durch die Stadt. Diese geschlossenen Verträge sollen durch die Stadt weitergeführt wer<strong>den</strong>.<br />
Ebenso wird die Beauftragung von C&E durch die Stadt fortgeführt.<br />
3. Weitere Schritte<br />
Nachdem 17 potentielle Interessenten auf Grund der Ausschreibung im Amtsblatt der<br />
europäischen Union <strong>am</strong> 03.07.<strong>2012</strong> die Angebotsunterlagen bei der GGG/C&E abgefordert hatten,<br />
wur<strong>den</strong> durch 8 Bieter die Teilnahmeanträge termingerecht eingereicht. Die erste Stufe dieses von<br />
der GGG eingeleiteten Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) war Ende August insoweit<br />
abgeschlossen, dass auf Grundlage einer vorher definierten Bewertungsmatrix die Anzahl der<br />
Bewerber auf 6 Wirtschaftsteilnehmer begrenzt wurde (Präqualifikation).<br />
Die Stadt hat sich der Empfehlung der externen Berater angeschlossen, und das bereits<br />
ausgelöste europaweite Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Generalübernehmers aufheben<br />
lassen.<br />
Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich aus <strong>den</strong> bereits genannten Grün<strong>den</strong> durch die GGG <strong>am</strong><br />
05.10.<strong>2012</strong> aufgehoben.<br />
Nach der Information im Verwaltungs- und Finanzausschuss <strong>am</strong> 04.10.<strong>2012</strong> wurde das<br />
Vergabeverfahren durch die Stadt erneut begonnen. Bis zum Zeitpunkt des <strong>Stadtrat</strong>sbeschlusses<br />
<strong>am</strong> <strong>14.11</strong>.<strong>2012</strong> wird dabei die Präqualifikation der Bewerber größtenteils abgeschlossen sein.<br />
Sofern der <strong>Stadtrat</strong> <strong>den</strong> Beschlussvorschlägen zu dieser Vorlage zustimmt, wird die Zentrale<br />
Vergabestelle, die seit Anfang Oktober <strong>2012</strong> kontinuierlich in <strong>den</strong> Prozess eingebun<strong>den</strong> wurde,<br />
das vorgesehene Verhandlungsverfahren begleiten. Erster Schritt dabei ist, die<br />
Angebotsunterlagen incl. der Funktionalen Leistungsbeschreibung an die aus der neuerlichen<br />
Präqualifikation erfolgreich hervorgegangenen Bewerber <strong>für</strong> die weitere Planung zu übergeben.<br />
Nach Vorlage der durch die Bieter erarbeiteten vollständigen Planungs- und Bauunterlagen wird<br />
das Verhandlungsverfahren mit <strong>den</strong> Bietergesprächen fortgeführt.
Anlage 2 Seite 5 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Das Vergabeverfahren ist insbesondere aus folgen<strong>den</strong> vergaberechtlichen Grün<strong>den</strong> als<br />
Verhandlungsverfahren durchzuführen:<br />
Auftraggeber des Vergabeverfahrens und Vergabestelle ist die Stadt <strong>Chemnitz</strong>. Das<br />
Vergabeverfahren wird von der Verwaltung sowie aufgrund der Verfahrensspezifik auch mit<br />
externer Hilfe durchgeführt und die Entscheidungsfindung vorbereitet.<br />
Eine vollständige Durchplanung des Bauvorhabens liegt noch nicht vor. Auf Grundlage der<br />
Masterplanung sowie der Funktionalen Leistungsbeschreibung will die Stadt kreative Lösungen der<br />
Bieter erzielen. Dabei kann sie die vorzuschlagen<strong>den</strong> Lösungen nicht derart vorwegnehmen, dass<br />
eine einwandfreie Preisermittlung sowie die Erzielung vergleichbarer Angebote möglich ist (§ 3a<br />
Abs. 5 Nr. 3 VOB/A)<br />
Die von dem Büro AS&P erstellte Masterplanung bildet die informelle Basis der nachfolgen<strong>den</strong><br />
Projekt- und Verfahrensschritte. In der von AS&P erstellten Funktionalen Leistungsbeschreibung<br />
wer<strong>den</strong> die Mindestvorgaben <strong>für</strong> das Stadion gemäß dem Stadionhandbuch DFL/DFB sowie der<br />
einschlägigen öffentlich-rechtlichen bzw. technischen Vorschriften und Empfehlungen festgelegt.<br />
Auf dieser Grundlage wer<strong>den</strong> in dem geplanten Verhandlungsverfahren mit <strong>den</strong> in der<br />
Präqualifikation ausgewählten Bietern die <strong>am</strong> besten geeigneten Lösungsmöglichkeiten <strong>für</strong> das<br />
Stadionprojekt gefun<strong>den</strong>.<br />
In diesem Verfahren wird auf die Erstellung eines separaten Planungs- und<br />
Bausauführungsbeschlusses gem. § 21 Abs. 3 der Hauptsatzung verzichtet. Die Stadt schlägt<br />
daher die Bildung einer Jury vor, in die der <strong>Stadtrat</strong> eingebun<strong>den</strong> ist. Sie wird <strong>den</strong> Vergabeprozess<br />
begleiten (Beschluss B-297/<strong>2012</strong>). Im Ergebnis des Verfahrens erhält einer der Bewerber durch<br />
die Stadt <strong>den</strong> Zuschlag als Generalübernehmer.<br />
Mit der Entscheidung der Landesdirektion ist eine zeitliche Verzögerung von voraussichtlich 3 bis 4<br />
Monaten verbun<strong>den</strong>, die trotz aller Anstrengungen der Beteiligten nicht verhindert wer<strong>den</strong> kann.<br />
Der CFC ist mit dem DFB, der sich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Herbst dieses Jahres zu einem weiteren Besuch<br />
angekündigt hat, im ständigen Kontakt. Es bleibt zu hoffen, dass trotz der Verzögerung einer<br />
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung des CFC <strong>für</strong> die Weiternutzung des Stadions in der 3.<br />
Liga nichts im Wege steht.<br />
Die Eckpunkte des an die neuen Bedingungen angepassten Terminplans sind in der Anlage 3<br />
dargestellt.<br />
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wird über das Projekt im zweimonatigen Turnus<br />
ausführlich informiert. Zu diesem Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil sind der<br />
Projektsteuerer, Vertreter des Vereins und Vertreter des Fanprojektes einzula<strong>den</strong>.<br />
4. Notwendige Vertragsänderungen<br />
Mit Beschluss B-188/<strong>2012</strong> vom 18.07.<strong>2012</strong> wur<strong>den</strong> die notwendigen Verträge zur<br />
Vorbereitung/Umsetzung des Stadionumbaus auf Basis der d<strong>am</strong>als beabsichtigten<br />
Herangehensweise (Umbau durch GGG) beschlossen. Die mit allen Beteiligten ausgehandelten<br />
Vertragsentwürfe wur<strong>den</strong> <strong>den</strong> <strong>Stadtrat</strong>sfraktionen/fraktionslosen <strong>Stadtrat</strong>smitgliedern zugereicht.<br />
Zu <strong>den</strong> Vertragsentwürfen sind aufgrund der Änderung der Herangehensweise nunmehr bei zwei<br />
Verträgen Modifizierungen erforderlich. Zwei weitere Verträge können entfallen.<br />
Nicht mehr benötigt wer<strong>den</strong> demnach der Bauerrichtungs- und Finanzierungsvertrag zwischen der<br />
Stadt und der GGG (Beschlusspunkt 5 zur Vorlage B-188/<strong>2012</strong>). Ebenso ist die Abgabe einer<br />
Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung (Beschlusspunkt 6 zur Vorlage B-188/<strong>2012</strong>) nicht<br />
mehr erforderlich. Diese Erklärung sollte im Rahmen des nunmehr hinfälligen Kreditvertrages<br />
zwischen der GGG und der finanzieren<strong>den</strong> Bank abgegeben wer<strong>den</strong>.
Anlage 2 Seite 6 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Formell zu modifizieren sind zum einen die Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt, der CFC<br />
Marketing GmbH, dem CFC und der GGG. Für die Zeitdauer zwischen Aufhebung des<br />
Erbpachtvertrages und der Beendigung des Umbaus des Stadions wird eine Vereinbarung<br />
zwischen der Stadt, der CFC Marketing GmbH und dem CFC e.V. abgeschlossen.<br />
Zum anderen ist der Pachtvertrag zwischen der Stadt und der CFC Marketing GmbH anzupassen,<br />
um steuerlichen Regelungen im Hinblick auf die Abstimmung mit <strong>den</strong> Finanzbehör<strong>den</strong> zu<br />
entsprechen. Im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem <strong>am</strong> 18.07.<strong>2012</strong> ursprünglich gefassten Beschluss (B-<br />
188/<strong>2012</strong>) wur<strong>den</strong> die Vertragsentwürfe bereits ausgereicht. Die Anlagen zum Vertrag sind auch<br />
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig, weil diese erst im Zuge des Verhandlungsverfahrens<br />
von <strong>den</strong> Bietern (mit-)entwickelt wer<strong>den</strong> und rechtswirks<strong>am</strong> erst nach der Zuschlagserteilung bzw.<br />
nach der Fertigstellung des Stadions vorliegen. Dabei handelt es sich um das Inventarverzeichnis,<br />
die Planungsunterlagen und die Aufstellung der Betriebsvorrichtungen. Der Lageplan und das<br />
Nutzungs- bzw. Betreiberkonzept der CFC Marketing GmbH bzw. des CFC liegen im Entwurf<br />
bereits vor.<br />
Zu bei<strong>den</strong> Verträgen wur<strong>den</strong> die Eckpunkte überarbeitet und in <strong>den</strong> Anlagen 4 bzw. 5 erläutert. Die<br />
detaillierte Synopse zu <strong>den</strong> vorgesehenen Vertragsänderungen auf Basis der im Juli <strong>2012</strong><br />
übergebenen Vertragsentwürfe (Stand 02.07.<strong>2012</strong>) wird als Anlage 6 beigefügt.<br />
5. Auswirkungen auf <strong>den</strong> Haushalt/Steuerliche Auswirkungen<br />
Im Rahmen der nunmehr erforderlichen Änderung der Herangehensweise, wird in die städtische<br />
Haushaltsplanung <strong>für</strong> die Jahre 2013 und 2014 jeweils eine zusätzliche Kreditaufnahme von 10<br />
Mio. € bzw. 15 Mio. € gegenüber dem bisherigen Planungsstand aufgenommen. Die konkreten<br />
Details der haushaltsseitigen Darstellung sind in der <strong>Beschlussvorlage</strong> zum Nachtragshaushalt<br />
<strong>2012</strong> (B-274/<strong>2012</strong>) beschrieben.<br />
Demnach wird in der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung <strong>2012</strong> das Projekt „Umbau des<br />
Stadions an der Gellertstraße“ durch Veranschlagung einer neuen und zusätzlichen<br />
Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 25 Mio. € im Jahr <strong>2012</strong>, in der Produktuntergruppe 42130 -<br />
Förderung des Sports, Auszahlung von Baumaßnahmen - mit dem Haushalt <strong>2012</strong> integriert.<br />
Zudem wer<strong>den</strong> in der mittelfristigen Finanzplanung zusätzliche Kreditaufnahmen von insges<strong>am</strong>t 25<br />
Mio. € gegenüber dem gegenwärtigen Planungsstand aufgenommen.<br />
Diese Darstellung führt nicht zu zusätzlichen Belastungen des Haushaltes 2013 ff. da die<br />
Zahlungen der Stadt der Höhe nach bereits in der Finanzplanung zum Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />
enthalten waren. Die Auswirkungen aus der erhöhten Kreditaufnahme auf die voraussichtliche<br />
Verschuldung der Stadt und die Pro-Kopf-Verschuldung sind gleichfalls in der Vorlage B-274/<strong>2012</strong><br />
dargelegt.<br />
Seitens der Landesdirektion als Genehmigungsbehörde wurde zugesagt, die Prüfung der<br />
genehmigungspflichtigen Bestandteile der Nachtragssatzung kurzfristig vorzunehmen, um ein<br />
Inkrafttreten der Nachtragssatzung noch im Haushaltsjahr <strong>2012</strong> zu ermöglichen.<br />
Die Finanzbehör<strong>den</strong> signalisierten aufgrund der bereits erfolgten Vorprüfungen im Rahmen des<br />
ursprünglichen Antrages eine zeitnahe Bearbeitung.<br />
Die Stadt geht davon aus, dass sie <strong>für</strong> <strong>den</strong> Umbau des Stadions vorsteuerabzugsberechtigt ist. Zur<br />
Klärung der Frage hat die Stadt einen Antrag auf verbindliche Auskunft beim zuständigen FA<br />
gestellt. Sollte der Antrag von <strong>den</strong> Finanzbehör<strong>den</strong> bestätigt wer<strong>den</strong>, so kann die Stadt aus <strong>den</strong><br />
Umbaukosten des Stadions <strong>den</strong> Vorsteuerabzug geltend machen (Kostenrahmen dann 25 Mio.<br />
EUR netto).<br />
Wenn hingegen das FA entgegen der städtischen Auffassung der Stadt <strong>den</strong> Vorsteuerabzug<br />
verwehrt, so würde in diesem Fall der Kostenrahmen 25 Mio. EUR brutto = ca. 21 Mio. EUR netto
etragen.<br />
Anlage 2 Seite 7 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Die Finanzbehör<strong>den</strong> signalisierten aufgrund der bereits erfolgten Vorprüfungen im Rahmen des<br />
ursprünglichen Antrages eine zeitnahe Bearbeitung.<br />
6. Personelle Ausstattung<br />
Bereits mit Beschluss der Vorlage B-255/<strong>2012</strong> (Sonderfördermittel Schulhausbau) wurde deutlich,<br />
dass die SE Gebäudemanagement und Hochbau (GMH) ohne zusätzliches Personal keine<br />
weiteren Aufgaben übernehmen kann. Zur Durchführung der größten Bauvorhaben der Stadt -<br />
Körperbehindertenschule - Sonderprogr<strong>am</strong>m Schulhausbau - käme noch der Umbau des Stadions<br />
durch die Stadt hinzu, der mit <strong>den</strong> geplanten knappen Personalkapazitäten nicht zu bewältigen ist.<br />
Aus diesem Grund sind der Aufbau von 2,0 AE (Bauingenieur/Architekt) und deren direkte<br />
Unterstellung in einer Stabsstelle bei der Oberbürgermeisterin vorgesehen. Die Finanzierung der<br />
bei<strong>den</strong> Stellen erfolgt aus <strong>den</strong> Projektkosten. Die befristeten Stellen wer<strong>den</strong> im Stellenplan 2013<br />
entsprechend verankert.<br />
7. Weitere Detailbeschlüsse<br />
Wie bereits ausgeführt, sind weitere Detailbeschlüsse durch <strong>den</strong> <strong>Stadtrat</strong> notwendig. Die<br />
nachfolgend aufgeführten <strong>Beschlussvorlage</strong>n wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> die Sitzung des <strong>Stadtrat</strong>es <strong>am</strong><br />
<strong>14.11</strong>.<strong>2012</strong> ebenfalls zur Entscheidung ausgereicht:<br />
1. Nachtragssatzung der Stadt <strong>Chemnitz</strong> <strong>für</strong> das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> (B-274/<strong>2012</strong>)<br />
2. Bildung einer begleiten<strong>den</strong> Jury <strong>für</strong> das Vergabeverfahren der städtischen Baumaßnahme<br />
Umbau Stadion an der Gellertstraße und Wahl ihrer Mitglieder (B-297/<strong>2012</strong>).<br />
Anlagenverzeichnis:<br />
Anlage 3: Terminplan<br />
Anlage 4: Eckpunkte Nutzungsvereinbarung<br />
Anlage 5: Eckpunkte Pachtvertrag<br />
Anlage 6: Synopse zum Pachtvertrag und zur Nutzungsvereinbarung
Anlage 3 zur Vorlage B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Zeitlicher Ablauf<br />
Geplanter zeitlicher Ablauf vor Einspruch der LDS <strong>am</strong> 31. August <strong>2012</strong>:<br />
07.09.<strong>2012</strong> Versen<strong>den</strong> der Ausschreibungsunterlagen an die 6 präqualifizierten Bieter<br />
ab 10.09.<strong>2012</strong> Bearbeitungszeit der Angebote durch die Bieter (ca. 10 Wochen)<br />
11/<strong>2012</strong> – 01/2013 Prüfung der Angebote & Verhandlungen<br />
Anfang 02/2013 Zuschlagserteilung<br />
Zeitverzug von ca. ¼ Jahr <strong>für</strong>:<br />
1.Überleitung der Projektergebnisse von GGG auf Stadt<br />
2.Erneute Präqualifikation<br />
3.neuer SR-Beschluss<br />
4.Genehmigung Nachtragshaushalt<br />
Zeitlicher Ablauf nach Übernahme des Projektes durch die Stadt <strong>Chemnitz</strong>:<br />
Ende 11/<strong>2012</strong> Versen<strong>den</strong> der Ausschreibungsunterlagen an die präqualifizierten Bieter<br />
Ab Ende 11/<strong>2012</strong> Bearbeitungszeit der Angebote durch die Bieter (ca. 10 Wochen)<br />
02/2013 – 04/2013 Prüfung der Angebote & Verhandlungen<br />
Anfang 05/2013 Zuschlagserteilung<br />
Geplanter Baubeginn 2. Halbjahr 2013
Eckpunkte Nutzungsvereinbarung<br />
• Vertragspartner:<br />
o Stadt, CFC Marketing GmbH, CFC<br />
• Vertragsgegenstand:<br />
o Nutzung des Stadions einschließlich Nebenanlagen während der<br />
Umbauphase im erforderlichen Umfang zur Aufrechterhaltung des<br />
Spielbetriebes zu nutzen<br />
Anlage 4 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
• Nutzungsbeginn:<br />
o Tag der notariellen Beurkundung der Aufhebung des Erbpachtrechtsvertrages<br />
vom 21.04.1992 einschließlich Nachträge<br />
• Nutzungsende:<br />
o Herstellen der Nutzbarkeit des umgebauten Stadions/Beginn des<br />
Pachtvertragsverhältnisses zwischen Stadt und CFC Marketing GmbH/CFC<br />
• Nutzungsentgelt:<br />
o 25 T€ p. a. (netto) in der dritten Liga oder niedrigeren Ligen<br />
o 50 T€ p. a. (netto) in der zweiten Liga<br />
o Nutzung zu 95% <strong>für</strong> Umsätze, die <strong>den</strong> Vorsteuerabzug nicht ausschließen<br />
• Verpflichtung zum einvernehmlichen Zus<strong>am</strong>menwirken:<br />
o Wechselseitiger Anspruchsverzicht und Rücksichtnahme: Verzicht des<br />
CFC/der CFC Marketing GmbH auf Minderungs- oder Ersatzansprüche<br />
infolge der Umbaumaßnahmen<br />
o Bemühung von Stadt um größtmögliche Rücksichtnahme auf die berechtigten<br />
Interessen des CFC und der CFC Marketing GmbH<br />
o Verpflichtung aller Beteiligten zu einer bestmöglichen Kooperation während<br />
der Planungs- und Bauarbeiten<br />
o Rücksichtnahme auf Anforderungen des CFC zur Absicherung seines Spiel-<br />
und Trainingsbetriebes sowie auf die einschlägigen Vorgaben des Deutschen<br />
Fußballbunds (DFB)<br />
• Gemeinwohlorientierte Nutzung:<br />
o dauerhafte Sicherstellung der gemeinwohlorientierten Nutzungsrechte der<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong> während des Bestehens des Pachtvertrages zwischen der<br />
Stadt und der CFC Marketing GmbH<br />
o Verpflichtung des CFC/der CFC Marketing GmbH zum Abschluss einer<br />
Ergänzungsvereinbarung mit der Stadt, die während der Laufzeit der<br />
zukünftigen Nutzung (nach Umbau des Stadions) die Fortschreibung der<br />
Sicherstellung der gemeinwohlorientierten Nutzungsrechte umfasst
Eckpunkte Pachtvertrag Stadt – CFC Marketing GmbH/CFC<br />
• Vertragspartner:<br />
o Stadt, CFC Marketing GmbH, CFC<br />
Anlage 5 Seite 1 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
• Pachtgegenstand:<br />
o das in der Heinrich-Schütz-Straße in <strong>Chemnitz</strong> gelegene Flurstücke 2058/8,<br />
2062 k, 2062 l, 2062 m und TF 2062/6 der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> sowie<br />
Flurstücke 375/11, 375/21, 375/25 und 375/26 der Gemarkung Gablenz<br />
gelegene Stadion nebst Funktionsgebäu<strong>den</strong>, Rasenübungsplatz, Park- und<br />
Verkehrsflächen sowie zugehöriger Außen- und Nebenanlagen mit einer<br />
Ges<strong>am</strong>tfläche von ca. 63.533 m²<br />
o (falls der Bedarf eines Teilgrundstückes [Flurstück Nr. 375/20 der Gemarkung<br />
Gablenz] mit ca. 570 m² u. a. zur Verbreiterung der Rettungswege im<br />
Stadionumfeld erforderlich wird, erfolgt diesbezüglich eine Ergänzung im<br />
Pachtvertrag)<br />
• Pachtzweck gem. Konzept:<br />
o der Pachtgegenstand wird als Fußballsportanlage verpachtet<br />
o die Nutzung erfolgt auf Grundlage eines Konzeptes<br />
• Pachtzeit:<br />
o Beginn nach erfolgtem Umbau mit der Herstellung der Nutzbarkeit des<br />
Stadions (voraussichtlich 2. Jahreshälfte 2014) <strong>für</strong> die Dauer von 20 Jahren<br />
o Nach Ablauf von 10 Jahren steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht zu. Für<br />
Betriebsvorrichtungen mit einer Nutzungsdauer von weniger als 12 Jahren<br />
besteht das Sonderkündigungsrecht nach sieben Jahren<br />
o während der festen Vertragslaufzeit von 20 Jahren kann nur aus wichtigem<br />
Grund gekündigt wer<strong>den</strong><br />
o Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit von 20 Jahren verlängert sich das<br />
Pachtverhältnis <strong>für</strong> <strong>den</strong> Pachtgegenstand und sämtliche<br />
Betriebsvorrichtungen jeweils um fünf Jahre, wenn es nicht durch eine der<br />
Vertragsparteien ein Jahr vor dem Ablauftermin schriftlich gekündigt wird.<br />
• Pachtzins:<br />
o der jährliche Pachtzins besteht aus einer ligaabhängigen Mindestpacht und<br />
einer umsatzabhängigen Pacht:<br />
a) dritte Fußballbundesliga und niedrigere Ligen 2,5 % des Jahresumsatzes<br />
des Pächters und des CFC, mindestens jedoch € 180.000,00<br />
(netto);<br />
b) zweite Fußballbundesliga 2,0 % des Jahresumsatzes des Pächters und<br />
des CFC, mindestens jedoch € 250.000,00 (netto);<br />
c) erste Fußballbundesliga 1,5 % des Jahresumsatzes des Pächters und<br />
des CFC, mindestens jedoch € 500.000,00 (netto)<br />
o vertraulich wahrzunehmende Einsichtnahme des Verpächters in die Bücher<br />
des Pächters und des CFC<br />
o der Pächter trägt die öffentlichen Lasten des Grundstückes sowie sämtliche<br />
Betriebskosten des Stadions<br />
• Wertsicherung:<br />
o verändert sich der vom Statistischen Bundes<strong>am</strong>t festgestellte<br />
"Verbraucherpreisindex <strong>für</strong> Deutschland" gegenüber dem Stand im Monat des<br />
Beginns des Pachtverhältnisses um mindestens 10 Prozent, so verändert sich<br />
die jeweilige Mindestpacht in dem gleichen prozentualen Verhältnis
Anlage 5 Seite 2 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
• Pachtzinsabsicherung:<br />
o Schuldbeitritt des CFC zu sämtlichen Zahlungsverpflichtungen des Pächters<br />
• Instandhaltung:<br />
o die Kosten der Instandhaltung und der Instandsetzung des<br />
Pachtgegenstandes einschließlich von Dach und Fach trägt der Pächter<br />
• Unterverpachtung/Vermarktungsrechte:<br />
o der Pächter ist berechtigt, die Pachtsache nach Maßgabe der Regelungen<br />
dieses Vertrages ganz oder teilweise unter zu verpachten<br />
o Gewährung stadionbezogener Vermarktungsrechte an <strong>den</strong> Pächter mit<br />
Zustimmungsvorbehalt des Verpächters, wobei die Zustimmung nur aus<br />
wichtigem Grund versagt wer<strong>den</strong> kann<br />
• Verkehrssicherungspflicht:<br />
o Die Stadt als Eigentümerin des Stadions wird die Gefahr des zufälligen<br />
Untergangs (auch) der Wirtschaftsgüter mit einer begrenzten Haltbarkeit<br />
tragen. Dem CFC soll allerdings die Verpflichtung auferlegt wer<strong>den</strong>,<br />
entsprechende Versicherungen auf seine Kosten abzuschließen<br />
o Beseitigungsverpflichtung des Pächters <strong>für</strong> Schä<strong>den</strong> <strong>am</strong> Stadion, z. B. durch<br />
Vandalismus<br />
o Übernahme der Verkehrssicherungspflichten einschl. Anliegerpflichten durch<br />
<strong>den</strong> Pächter<br />
• Rückgabe des Pachtgegenstandes:<br />
o nach Beendigung des Pachtverhältnisses hat der Pächter <strong>den</strong><br />
Pachtgegenstand vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben<br />
• Change of Control – Klausel:<br />
o bei dem Pächter handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft des<br />
CFC<br />
o der CFC verpflichtet sich, Verfügungen über seine Geschäftsanteile und die<br />
Ausübung von Stimmrechten in der Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung im<br />
Zus<strong>am</strong>menhang mit der Übertragung von Stimmrechten nur mit der<br />
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verpächters vorzunehmen
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 1 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Prä<strong>am</strong>bel<br />
Version 02.07.<strong>2012</strong><br />
Pachtvertrag<br />
zwischen<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />
und<br />
der CFC Marketing GmbH<br />
Der <strong>Chemnitz</strong>er <strong>Stadtrat</strong> hat in seinen Sitzun-<br />
gen <strong>am</strong> 5. Oktober und 9. November 2011 <strong>den</strong><br />
Um- und Ausbau des Fußballstadions an der<br />
Gellertstraße (nachfolgend Stadion) beschlos-<br />
sen. Die Grundstücks- und Gebäudewirt-<br />
schafts-Gesellschaft m.b.H., eine 100%ige<br />
Tochtergesellschaft der Stadt <strong>Chemnitz</strong>,<br />
wird <strong>den</strong> Umbau im Rahmen eines Bauer-<br />
richtungs- und Finanzierungsvertrages um-<br />
setzen und dabei die allgemeinen Anforderun-<br />
gen des Stadionhandbuchs des Deutschen<br />
Fußballbundes und der Deutschen Fußballliga<br />
beachten.<br />
Nach der Fertigstellung der Umbauarbeiten<br />
wird die Stadt <strong>Chemnitz</strong> das Stadion auf der<br />
Grundlage dieses Vertrages an die CFC Marke-<br />
ting GmbH verpachten. Für die Dauer der Um-<br />
bauarbeiten und zur Fortführung der gemein-<br />
wohlorientierten Nutzungsvereinbarung zwi-<br />
schen der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und dem CFC vom<br />
15.03./14.04.2010 schließen die Beteiligten<br />
eine gesonderte Vereinbarung.<br />
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien<br />
was folgt:<br />
Prä<strong>am</strong>bel<br />
Version 01.10.<strong>2012</strong><br />
Pachtvertrag<br />
zwischen<br />
der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />
und<br />
der CFC Marketing GmbH<br />
Der <strong>Chemnitz</strong>er <strong>Stadtrat</strong> hat in seinen Sitzungen<br />
<strong>am</strong> 5. Oktober und 9. November 2011 <strong>den</strong> Um-<br />
und Ausbau des Fußballstadions an der Gellert-<br />
straße (nachfolgend Stadion) beschlossen. Die<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong>, wird <strong>den</strong> Umbau durchfüh-<br />
ren und dabei die allgemeinen Anforderungen<br />
des Stadionhandbuchs des Deutschen Fußball-<br />
bundes und der Deutschen Fußballliga beach-<br />
ten.<br />
Nach der Fertigstellung der Umbauarbeiten wird<br />
die Stadt <strong>Chemnitz</strong> das Stadion auf der Grund-<br />
lage dieses Vertrages an die CFC Marketing<br />
GmbH verpachten. Für die Dauer der Umbauar-<br />
beiten und zur Fortführung der gemeinwohlorien-<br />
tierten Nutzungsvereinbarung zwischen der<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong> und dem CFC vom<br />
15.03./14.04.2010 schließen die Beteiligten eine<br />
gesonderte Vereinbarung.<br />
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien<br />
was folgt:
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 2 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
1. Pachtgegenstand<br />
(1) Der Verpächter verpachtet an <strong>den</strong> Pächter<br />
das in der Heinrich-Schütz-Straße in Chem-<br />
nitz (Flurstücke 2058/8, 2062 k 2062 l und<br />
2062 m der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> sowie<br />
Flurstücke 375/11, 375/21, 375/25 und<br />
375/26 der Gemarkung Gablenz) gelegene<br />
Stadion nebst Funktionsgebäu<strong>den</strong>, Rasen-<br />
übungsplatz, Park- und Verkehrsflächen<br />
sowie zugehöriger Außen- und Nebenanla-<br />
gen mit einer Ges<strong>am</strong>tfläche von ca.<br />
52.285,29 m².<br />
2. Zustand und Umbau des Pachtgegen-<br />
stands<br />
3. Pachtzweck<br />
4. Pachtzeit<br />
(1) Das Pachtverhältnis beginnt mit der Herstel-<br />
lung der Nutzbarkeit des Stadions ein-<br />
schließlich der Zuschauerränge und wird<br />
unter dem Vorbehalt des Sonderkündi-<br />
gungsrechts des Verpächters gemäß nach-<br />
folgendem Absatz 2 <strong>für</strong> die Dauer von 20<br />
Jahren zum Ende der turnusmäßigen Spiel-<br />
zeit des Pächters fest geschlossen. Die Fer-<br />
tigstellung der Um- und Ausbauarbeiten<br />
wird unter Berücksichtigung der vorstehen-<br />
<strong>den</strong> Regelungen in Ziffer 2 Abs. 1 voraus-<br />
sichtlich bis zum Saisonbeginn 2014/2015<br />
erfolgen. Maßgebend <strong>für</strong> <strong>den</strong> Beginn des<br />
Pachtverhältnisses ist das Datum der zwi-<br />
schen <strong>den</strong> Vertragsparteien zu protokollie-<br />
1. Pachtgegenstand<br />
(1) Der Verpächter verpachtet an <strong>den</strong> Pächter<br />
das in der Heinrich-Schütz-Straße in Chem-<br />
nitz (Flurstücke 2058/8, 2062 k 2062 l, 2062<br />
m und eine Teilfläche des Flurstücks<br />
2062/6 der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> sowie<br />
Flurstücke 375/11, 375/21, 375/25 und<br />
375/26 der Gemarkung Gablenz) gelegene<br />
Stadion nebst Funktionsgebäu<strong>den</strong>, Rasen-<br />
übungsplatz, Park- und Verkehrsflächen so-<br />
wie zugehöriger Außen- und Nebenanlagen<br />
mit einer Ges<strong>am</strong>tfläche von ca. 63.533 m².<br />
2. Zustand und Umbau des Pachtgegen-<br />
stands<br />
3. Pachtzweck<br />
4. Pachtzeit<br />
(1) Das Pachtverhältnis beginnt mit der Herstel-<br />
lung der Nutzbarkeit des Stadions ein-<br />
schließlich der Zuschauerränge und wird un-<br />
ter dem Vorbehalt des Sonderkündigungs-<br />
rechts des Verpächters gemäß nachfolgen-<br />
dem Absatz 2 <strong>für</strong> die Dauer von 20 Jahren<br />
zum Ende der turnusmäßigen Spielzeit des<br />
Pächters fest geschlossen. Die Fertigstel-<br />
lung der Um- und Ausbauarbeiten wird unter<br />
Berücksichtigung der vorstehen<strong>den</strong> Rege-<br />
lungen in Ziffer 2 Abs. 1 voraussichtlich in<br />
der zweiten Jahreshälfte 2014 erfolgen.<br />
Maßgebend <strong>für</strong> <strong>den</strong> Beginn des Pachtver-<br />
hältnisses ist das Datum der zwischen <strong>den</strong><br />
Vertragsparteien zu protokollieren<strong>den</strong> Nie-<br />
derschrift, welche die Nutzbarkeit des Stadi-
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 3 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
ren<strong>den</strong> Niederschrift, welche die Nutzbarkeit<br />
des Stadions im Sinne dieses Vertrages<br />
bestätigt. Für <strong>den</strong> Fall der unberechtigten<br />
Verweigerung der Bestätigung der Bespiel-<br />
barkeit gilt die Vorschrift des § 640 Abs. 1<br />
Satz 3 BGB entsprechend.<br />
(2) Nach Ablauf von 10 Jahren steht dem Ver-<br />
pächter ein Sonderkündigungsrecht zu, das<br />
mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der<br />
turnusmäßigen Spielzeit ausgeübt wer<strong>den</strong><br />
muss. Nach dem Ablauf dem Ende der Ver-<br />
tragslaufzeit von 20 Jahren verlängert sich<br />
das Pachtverhältnis jeweils um fünf Jahre,<br />
wenn es nicht von einer der Vertragspartei-<br />
en ein Jahr vor dem Ablauftermin schriftlich<br />
gekündigt wird.<br />
(3) Im Übrigen kann das Pachtverhältnis wäh-<br />
rend der Dauer der festen Vertragslaufzeit,<br />
sofern sich aus nachstehendem Absatz (4)<br />
nichts Abweichendes ergibt, nur aus wichti-<br />
gem Grund schriftlich gekündigt wer<strong>den</strong>.<br />
Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt<br />
ons im Sinne dieses Vertrages bestätigt. Für<br />
<strong>den</strong> Fall der unberechtigten Verweigerung<br />
der Bestätigung der Bespielbarkeit gilt die<br />
Vorschrift des § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB ent-<br />
sprechend.<br />
(2) Nach Ablauf von 10 Jahren steht dem Ver-<br />
pächter ein Sonderkündigungsrecht im Hin-<br />
blick auf <strong>den</strong> Pachtgegenstand und sämtli-<br />
che in der Anlage 5 zu diesem Vertrag<br />
aufgeführten Betriebs-vorrichtungen mit<br />
einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von<br />
mehr als 11 Jahren zu, das mit einer Frist<br />
von 6 Monaten zum Ende der turnusmäßi-<br />
gen Spielzeit ausgeübt wer<strong>den</strong> muss. Im<br />
Hinblick auf sämtliche in der Anlage 6 zu<br />
diesem Vertrag aufgeführten Betriebs-<br />
vorrichtungen mit einer gewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer von weniger als 12 Jah-<br />
ren steht dem Verpächter bereits nach<br />
dem Ablauf von 7 Jahren ein Sonderkün-<br />
digungsrecht zu. Nach dem Ablauf der Ver-<br />
tragslaufzeit von 20 Jahren verlängert sich<br />
das Pachtverhältnis <strong>für</strong> <strong>den</strong> Pachtgegens-<br />
tand und sämtliche Betriebsvorrichtun-<br />
gen jeweils um fünf Jahre, wenn es nicht<br />
von einer der Vertragsparteien ein Jahr vor<br />
dem Ablauftermin schriftlich gekündigt wird.<br />
(3) Im Übrigen kann das Pachtverhältnis wäh-<br />
rend der Dauer der festen Vertragslaufzeit,<br />
sofern sich aus nachstehendem Absatz (4)<br />
nichts Abweichendes ergibt, nur aus wichti-<br />
gem Grund schriftlich gekündigt wer<strong>den</strong>. Ein<br />
wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbe-<br />
sondere vor:
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 4 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
insbesondere vor:<br />
a. bei Eröffnung eines Insolvenzverfah-<br />
rens über das Vermögen des Pächters<br />
oder des CFC oder bei der Stellung<br />
eines Antrages des Pächters oder des<br />
CFC auf Eröffnung des Insolvenzver-<br />
fahrens über sein eigenes Vermögen;<br />
b. Wenn bei dem Pächter eine wesentli-<br />
che Änderung der Beteiligungsver-<br />
hältnisse von mehr als 25 %<br />
des Grundkapitals oder der Stimm-<br />
rechte eintritt;<br />
c. bei schwerwiegen<strong>den</strong>, schuldhaften<br />
Verstößen einer Vertragspartei gegen<br />
die ihr aufgrund dieses Vertrages ob-<br />
liegen<strong>den</strong> Verpflichtungen;<br />
d. im Falle von nachhaltigen und<br />
schwerwiegen<strong>den</strong> Verstößen des<br />
Pächters gegen die Regelungen in Zif-<br />
fer 3 Abs. 3 dieses Vertrages (Nut-<br />
zung des VIP- und Cateringbereichs)<br />
kann die Kündigung auf diesen Ver-<br />
tragsteil beschränkt wer<strong>den</strong>.<br />
e. bei Fortsetzung eines vertragswidrigen<br />
Verhaltens trotz schriftlicher Abmah-<br />
nung mit Fristsetzung und Kündi-<br />
gungsandrohung;<br />
f. Verzug des Pächters mit der Zahlung<br />
von zwei Monatspachten;<br />
(4) Abweichend von vorstehendem Absatz<br />
a. bei Eröffnung eines Insolvenzverfah-<br />
rens über das Vermögen des Pächters<br />
oder des CFC oder bei der Stellung ei-<br />
nes Antrages des Pächters oder des<br />
CFC auf Eröffnung des Insolvenzver-<br />
fahrens über sein eigenes Vermögen;<br />
b. Wenn bei dem Pächter eine wesentli-<br />
che Änderung der Beteiligungsverhält-<br />
nisse von mehr als 25 %<br />
des Grundkapitals oder der Stimm-<br />
rechte eintritt;<br />
c. bei schwerwiegen<strong>den</strong>, schuldhaften<br />
Verstößen einer Vertragspartei gegen<br />
die ihr aufgrund dieses Vertrages ob-<br />
liegen<strong>den</strong> Verpflichtungen;<br />
d. im Falle von nachhaltigen und schwer-<br />
wiegen<strong>den</strong> Verstößen des Pächters<br />
gegen die Regelungen in Ziffer 3 Abs.<br />
3 dieses Vertrages (Nutzung des VIP-<br />
und Cateringbereichs) kann die Kündi-<br />
gung auf diesen Vertragsteil be-<br />
schränkt wer<strong>den</strong>.<br />
e. bei Fortsetzung eines vertragswidrigen<br />
Verhaltens trotz schriftlicher Abmah-<br />
nung mit Fristsetzung und Kündi-<br />
gungsandrohung;<br />
f. Verzug des Pächters mit der Zahlung<br />
von zwei Monatspachten;<br />
(4) Abweichend von vorstehendem Absatz<br />
(3) besteht ein Sonder-kündigungsrecht<br />
<strong>für</strong> beide Parteien bei ersatzlosem Un-
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 5 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
(3) besteht ein Sonder-kündigungsrecht<br />
<strong>für</strong> beide Parteien bei ersatzlosem Un-<br />
tergang des Pachtgegenstands.<br />
5. Pachtzins, Betriebs-, Neben- und Unter-<br />
haltungskosten, Schuldbeitritt des CFC<br />
6. Zahlung von Pachtzins und Nebenkosten<br />
7. Umsatzsteuer<br />
8. Wertsicherung<br />
9. Sicherungsabtretung<br />
10. Inventar und Betriebseinrichtungen<br />
(1) Der Pächter hat das gemäß Ziffer 1. Absatz<br />
(3) verpachtete Inventar und sämtliche Be-<br />
triebseinrichtungen der Sportstätte zu erhal-<br />
ten und entsprechend <strong>den</strong> Regeln einer<br />
ordnungsgemäßen Wirtschaft zu ersetzen.<br />
Der Pächter trägt auch die Gefahr des<br />
zufälligen Untergangs. Die ersatzweise<br />
angeschafften Inventarstücke und Be-<br />
triebseinrichtungen wer<strong>den</strong> mit dessen Ein-<br />
verständnis Eigentum des Verpächters bzw.<br />
des Grundstückseigentümers.<br />
11. Instandhaltung, Instandsetzung und<br />
Wartung<br />
(1) Die Kosten der Instandhaltung und der In-<br />
standsetzung des Pachtgegenstandes ein-<br />
schließlich von Dach und Fach trägt der<br />
Pächter einschließlich sämtlicher Aufwen-<br />
tergang des Pachtgegenstands.<br />
5. Pachtzins, Betriebs-, Neben- und Unter-<br />
haltungskosten, Schuldbeitritt des CFC<br />
6. Zahlung von Pachtzins und Nebenkosten<br />
7. Umsatzsteuer<br />
8. Wertsicherung<br />
9. Sicherungsabtretung<br />
10. Inventar und Betriebseinrichtungen<br />
(1) Der Verpächter trägt die Gefahr des zufäl-<br />
ligen Untergangs des Inventars und der<br />
Betriebseinrichtungen. Der Pächter hat das<br />
gemäß Ziffer 1. Absatz (3) verpachtete In-<br />
ventar und sämtliche Betriebseinrichtungen<br />
der Sportstätte allerdings zu erhalten und<br />
entsprechend <strong>den</strong> Regeln einer ordnungs-<br />
gemäßen Wirtschaft zu ersetzen. Die er-<br />
satzweise angeschafften Inventarstücke und<br />
Betriebseinrichtungen wer<strong>den</strong> mit dessen<br />
Einverständnis Eigentum des Verpächters<br />
bzw. des Grundstückseigentümers.<br />
11. Instandhaltung, Instandsetzung und War-<br />
tung<br />
(1) Die Kosten der Instandhaltung und der In-<br />
standsetzung des Pachtgegenstandes ein-<br />
schließlich von Dach und Fach trägt der<br />
Pächter einschließlich sämtlicher Aufwen-<br />
dungen <strong>für</strong> die Wartung und Pflege der tech-<br />
nischen Einrichtungen des Pachtgegenstan-
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 6 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
dungen <strong>für</strong> die Wartung und Pflege der<br />
technischen Einrichtungen des Pachtge-<br />
genstandes.<br />
(2) Zur Durchsetzung berechtigter Mängelan-<br />
sprüche in eigenem N<strong>am</strong>en haben der<br />
Pächter und die GGG eine entsprechen-<br />
de Vereinbarung zur Abwicklung von<br />
Mängelansprüchen gegenüber <strong>den</strong> Bau-<br />
beteiligten getroffen.<br />
12. Haftung<br />
13. Minderung, Aufrechnung und Zurückbe-<br />
haltungsrechte<br />
14. Gewährleistung und Haftung des Ver-<br />
pächters<br />
15. Werbeanlagen<br />
16. Vermarktungsrechte<br />
17. Unterverpachtung<br />
18. Versicherungen und Verkehrssiche-<br />
rungspflicht<br />
(1) Der Pächter verpflichtet sich zu einer sach-<br />
gerechten und ausreichen<strong>den</strong> Versicherung<br />
des Pachtgegenstandes.<br />
(2) Der Pächter ist insbesondere verpflichtet,<br />
folgende Versicherungen mit angemesse-<br />
nem Deckungsschutz auch zugunsten des<br />
Verpächters abzuschließen und während<br />
der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:<br />
des.<br />
(2) Zur Durchsetzung berechtigter Mängelan-<br />
sprüche gegenüber <strong>den</strong> Baubeteiligten<br />
wer<strong>den</strong> die Vertragspartner eine entspre-<br />
chende Vereinbarung treffen.<br />
12. Haftung<br />
13. Minderung, Aufrechnung und Zurückbe-<br />
haltungsrechte<br />
14. Gewährleistung und Haftung des Ver-<br />
pächters<br />
15. Werbeanlagen<br />
16. Vermarktungsrechte<br />
17. Unterverpachtung<br />
18. Versicherungen und Verkehrssiche-<br />
rungspflicht<br />
(1) Der Pächter verpflichtet sich zu einer sach-<br />
gerechten und ausreichen<strong>den</strong> Versicherung<br />
des Pachtgegenstandes.<br />
(2) Der Pächter ist insbesondere verpflichtet,<br />
folgende Versicherungen mit angemesse-<br />
nem Deckungsschutz auch zugunsten des<br />
Verpächters abzuschließen und während der<br />
Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 7 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
a. Betriebsunterbrechungsversiche-<br />
rung,<br />
b. Betriebshaftpflichtversicherung,<br />
c. Glasversicherung,<br />
d. Versicherung gegen Beschädigung<br />
und Verlust von eingebrachten Ge-<br />
genstän<strong>den</strong>, auch soweit die einge-<br />
brachten Gegenstände als Einbau-<br />
ten wesentlicher Bestandteil des<br />
Gebäudes wer<strong>den</strong>,<br />
e. Vandalismus- und Sportversicherung<br />
mit einer ausreichen<strong>den</strong> und dem<br />
bestehen<strong>den</strong> Risiko angemessenen<br />
Deckungssumme,<br />
f. Feuerversicherung sowie<br />
g. Leitungswasserschä<strong>den</strong>versiche-<br />
rung unter Einbeziehung der Risiken<br />
Abwässer und bestimmungswidriger<br />
Sprinklerwasseraustritt <strong>für</strong> die be-<br />
stimmungsgemäß vorhan<strong>den</strong>en An-<br />
lagen und vom Pächter eingebrach-<br />
ten Gegenstände.<br />
a. Betriebsunterbrechungsversicherung,<br />
b. Betriebshaftpflichtversicherung,<br />
c. Glasversicherung,<br />
d. Versicherung gegen Beschädigung<br />
und Verlust von eingebrachten Ge-<br />
genstän<strong>den</strong>, auch soweit die einge-<br />
brachten Gegenstände als Einbauten<br />
wesentlicher Bestandteil des Gebäu-<br />
des wer<strong>den</strong>,<br />
e. Versicherung des Pachtgegen-<br />
standes einschließlich des Inven-<br />
tars und der Betriebsvorrichtungen<br />
unabhängig von ihrer Nutzungs-<br />
dauer gegen die Gefahr des zufäl-<br />
ligen Untergangs in dem jeweils<br />
versicherbaren Umfang,<br />
f. Vandalismus- und Sportversicherung,<br />
g. Feuerversicherung sowie<br />
h. Leitungswasserschä<strong>den</strong>versicherung<br />
unter Einbeziehung der Risiken Ab-<br />
wässer und bestimmungswidriger<br />
Sprinklerwasseraustritt <strong>für</strong> die be-<br />
stimmungsgemäß vorhan<strong>den</strong>en An-<br />
lagen und vom Pächter eingebrach-<br />
ten Gegenstände.
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 8 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter<br />
die abgeschlossenen Versicherungsverträ-<br />
ge spätestens drei Monate nach der Über-<br />
gabe des Pachtgegenstandes nachzuwei-<br />
sen.<br />
(3) Der Pächter übernimmt die Verkehrssiche-<br />
rungspflicht <strong>für</strong> <strong>den</strong> Pachtgegenstand und in<br />
<strong>den</strong> Zugangsbereichen zu dem Pachtge-<br />
genstand einschließlich aller Anliegerpflich-<br />
ten. Der Pächter übernimmt insbesondere<br />
die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und<br />
Eis im ges<strong>am</strong>ten Pachtgegenstand ein-<br />
schließlich der Dachflächen und in <strong>den</strong> Zu-<br />
gangsbereichen. Er stellt <strong>den</strong> Verpächter<br />
von Ansprüchen aus der Verletzung der<br />
Verkehrssicherungspflicht frei.<br />
19. Schä<strong>den</strong> <strong>am</strong> Pachtgegenstand / Vanda-<br />
lismus<br />
20. Betreten des Pachtgegenstandes<br />
21. Rückgabe des Pachtgegenstandes<br />
22. Change of Control - Klausel<br />
23. Datenschutz<br />
24. Vollständigkeitsklausel<br />
25. Gerichtsstand<br />
<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong> .......................................<br />
<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong><br />
.........................................<br />
Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter<br />
die abgeschlossenen Versicherungsverträge<br />
spätestens drei Monate nach der Übergabe<br />
des Pachtgegenstandes nachzuweisen.<br />
(3) Der Pächter übernimmt die Verkehrssiche-<br />
rungspflicht <strong>für</strong> <strong>den</strong> Pachtgegenstand und in<br />
<strong>den</strong> Zugangsbereichen zu dem Pachtge-<br />
genstand einschließlich aller Anliegerpflich-<br />
ten. Der Pächter übernimmt insbesondere<br />
die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und<br />
Eis im ges<strong>am</strong>ten Pachtgegenstand ein-<br />
schließlich der Dachflächen und in <strong>den</strong> Zu-<br />
gangsbereichen. Er stellt <strong>den</strong> Verpächter<br />
von Ansprüchen aus der Verletzung der Ver-<br />
kehrssicherungspflicht frei.<br />
19. Schä<strong>den</strong> <strong>am</strong> Pachtgegenstand / Vanda-<br />
lismus<br />
20. Betreten des Pachtgegenstandes<br />
21. Rückgabe des Pachtgegenstandes<br />
22. Change of Control - Klausel<br />
23. Datenschutz<br />
24. Vollständigkeitsklausel<br />
25. Gerichtsstand<br />
<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong> .......................................<br />
<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong> .........................................
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 9 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
.................................................................<br />
.................................................................<br />
Unterschrift Verpächter<br />
Unterschrift Pächter<br />
.................................................................<br />
Unterschrift CFC<br />
.................................................................<br />
.................................................................<br />
Unterschrift Verpächter<br />
Unterschrift Pächter<br />
.................................................................<br />
Unterschrift CFC
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 10 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Version 02.07.<strong>2012</strong><br />
Vereinbarung<br />
zwischen<br />
der Stadt <strong>Chemnitz</strong>,<br />
der Grundstücks- und Gebäudewirt-<br />
schafts-Gesellschaft m.b.H. (GGG) und<br />
der CFC Marketing GmbH sowie<br />
dem <strong>Chemnitz</strong>er Fußballclub e.V.<br />
über die Nutzung des Fußballstadions an<br />
der Gellertstraße.<br />
Vorbemerkungen:<br />
Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> ist Eigentümerin des im<br />
Wesentlichen mit einer Stadionanlage be-<br />
bauten Grundstücks Heinrich-Schütz-Straße<br />
(Flurstücke 2058/8, 2062 k, 2062 l und 2062<br />
m der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong> sowie Flurstü-<br />
cke 375/11, 375/21, 375/25 und 375/26 der<br />
Gemarkung Gablenz) mit einer Ges<strong>am</strong>tflä-<br />
che von ca. 52.285,29 m².<br />
Version 05.10.<strong>2012</strong><br />
Vereinbarung<br />
zwischen<br />
der Stadt <strong>Chemnitz</strong>,<br />
der CFC Marketing GmbH sowie<br />
dem <strong>Chemnitz</strong>er Fußballclub e.V.<br />
über die Nutzung des Fußballstadions an<br />
der Gellertstraße in <strong>Chemnitz</strong>.<br />
Vorbemerkungen:<br />
Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> ist Eigentümerin des im<br />
Wesentlichen mit einer Stadionanlage be-<br />
bauten Grundstücks Heinrich-Schütz-Straße<br />
(Flurstücke 2058/8, 2062 k, 2062 l, 2062<br />
m und 2062/6 der Gemarkung <strong>Chemnitz</strong><br />
sowie Flurstücke 375/11, 375/21, 375/25<br />
und 375/26 der Gemarkung Gablenz) mit<br />
einer Ges<strong>am</strong>tfläche von ca. 52.285,29 m².
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 11 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Der CFC nutzt das Grundstück nebst Auf-<br />
bauten, Sportstätten und Liegenschaften als<br />
Erbbauberechtigter (Vertragsurkunde vom<br />
21.04.1992, UR-Nr. 606/92-2; Nachtragsur-<br />
kunde vom 17.12.2001, UR-Nr. 1513/2001<br />
AJ; Messungsanerkennung sowie Auflas-<br />
sung vom 28.09.2004, UR-Nr.1039/2004-AJ;<br />
Nachtragsurkunde vom 13.10.2004, UR-Nr.<br />
1113/2004-AJ; Nachtragsurkunde vom<br />
29.01.2009, UR-Nr. 91/2009-AJ und Nach-<br />
tragsurkunde vom 19.02.2009, UR-Nr.<br />
325/2009-AJ).<br />
Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der CFC haben im<br />
Rahmen einer städtebaulichen Sanierungs-<br />
und Entwicklungsmaßnahme <strong>am</strong><br />
15.03./14.04.2010 eine Vereinbarung getrof-<br />
fen, auf deren Grundlage der CFC verpflich-<br />
tet ist, der Stadt <strong>Chemnitz</strong> die auf dem<br />
Grundstück befindliche Sportanlage mit <strong>den</strong><br />
aufstehen<strong>den</strong> Baulichkeiten, sonstigen<br />
Funktionsräumen und Nebenanlagen sowie<br />
Parkflächen in einem räumlich und zeitlich<br />
begrenzten Umfang zur Nutzung <strong>für</strong> Ge-<br />
meinbedarfszwecke zur Verfügung zu stel-<br />
len.<br />
Das Stadion wird in seinem aktuellen Zu-<br />
stand <strong>den</strong> Anforderungen des Deutschen<br />
Fußballbundes (nachfolgend DFB) nicht ge-<br />
recht und soll durch die GGG im Rahmen<br />
eines Bauerrichtungs- und Finanzie-<br />
rungsvertrages um- und ausgebaut wer-<br />
<strong>den</strong>.<br />
Der CFC nutzt das Grundstück nebst Auf-<br />
bauten, Sportstätten und Liegenschaften als<br />
Erbbauberechtigter (Vertragsurkunde vom<br />
21.04.1992, UR-Nr. 606/92-2; Nachtragsur-<br />
kunde vom 17.12.2001, UR-Nr. 1513/2001<br />
AJ; Messungsanerkennung sowie Auflas-<br />
sung vom 28.09.2004, UR-Nr.1039/2004-AJ;<br />
Nachtragsurkunde vom 13.10.2004, UR-Nr.<br />
1113/2004-AJ; Nachtragsurkunde vom<br />
29.01.2009, UR-Nr. 91/2009-AJ und Nach-<br />
tragsurkunde vom 19.02.2009, UR-Nr.<br />
325/2009-AJ).<br />
Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der CFC haben im<br />
Rahmen einer städtebaulichen Sanierungs-<br />
und Entwicklungsmaßnahme <strong>am</strong><br />
15.03./14.04.2010 eine Vereinbarung getrof-<br />
fen, auf deren Grundlage der CFC verpflich-<br />
tet ist, der Stadt <strong>Chemnitz</strong> die auf dem<br />
Grundstück befindliche Sportanlage mit <strong>den</strong><br />
aufstehen<strong>den</strong> Baulichkeiten, sonstigen<br />
Funktionsräumen und Nebenanlagen sowie<br />
Parkflächen in einem räumlich und zeitlich<br />
begrenzten Umfang zur Nutzung <strong>für</strong> Ge-<br />
meinbedarfszwecke zur Verfügung zu stel-<br />
len.<br />
Das Stadion wird in seinem aktuellen Zu-<br />
stand <strong>den</strong> Anforderungen des Deutschen<br />
Fußballbundes (nachfolgend DFB) nicht ge-<br />
recht und soll durch die Stadt <strong>Chemnitz</strong> auf<br />
der Grundlage eines öffentlichen Ver-<br />
handlungsverfahrens mit vorgeschalte-<br />
tem Teilnahmewettbewerb um- und aus-<br />
gebaut wer<strong>den</strong>. Hierzu soll der bestehen-<br />
de Erbbaurechtsvertrag zwischen der<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong> und dem CFC aufgelöst
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 12 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Der bestehende Erbbaurechtsvertrag zwi-<br />
schen der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und dem CFC<br />
wird aufgelöst und durch einen Pachtver-<br />
trag zwischen der Stadt und der CFC<br />
Marketing GmbH, einer 100%-igen Toch-<br />
tergesellschaft des CFC, nach der Fertig-<br />
stellung der Umbauarbeiten ersetzt, auf<br />
dessen Grundlage dem CFC das Stadion<br />
zur Nutzung als Trainings- und Spielstät-<br />
te überlassen wird.<br />
Zur Regelung der Nutzungsüberlassung<br />
während der Planungs- und Bauphase der<br />
Umbauarbeiten sowie zur Sicherung der<br />
Nutzungsrechte der Stadt <strong>Chemnitz</strong> aus der<br />
Vereinbarung zur Nutzung des "Stadions an<br />
der Gellerststraße" vom 15.03./14.04.2010<br />
vereinbaren die Beteiligten folgendes:<br />
1. Nutzung während der Planungs- und<br />
Bauphase:<br />
Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> gestattet dem CFC ab<br />
der Beendigung des Erbbaurechtsvertrags<br />
bis zum Abschluss der Umbaumaßnahmen<br />
an und in dem Stadion bis zu dem Beginn<br />
des Pachtvertrages mit der CFC Marketing<br />
GmbH die Nutzung des Stadions einschließ-<br />
lich aller Nebenanlagen in dem zur Aus-<br />
übung des Spiel- und Trainingsbetriebs<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Nach Abschluss dieser Um- und Aus-<br />
baumaßnahmen wird das Stadion durch<br />
die Stadt <strong>Chemnitz</strong> an die CFC Marketing<br />
GmbH, einer 100%-igen Tochtergesell-<br />
schaft des CFC, zur Betreibung verpach-<br />
tet. Diese überlässt dem CFC das Stadion<br />
kurzfristig an <strong>den</strong> jeweiligen Spieltagen.<br />
Zur Gewährleistung des Spielbetriebs des<br />
CFC während der Um- und Ausbauphase<br />
wird es dem CFC gestattet, das Stadion<br />
an der Gellertstraße einschließlich aller<br />
Nebenanlagen im – zur Aufrechterhaltung<br />
des Spielbetriebs – erforderlichen Um-<br />
fang zu nutzen.<br />
Zur Regelung dieser Nutzungsüberlassung<br />
während der Planungs- und Bauphase der<br />
Umbauarbeiten sowie zur Sicherung der<br />
Nutzungsrechte der Stadt <strong>Chemnitz</strong> aus der<br />
Vereinbarung zur Nutzung des "Stadions an<br />
der Gellerststraße" vom 15.03./14.04.2010<br />
vereinbaren die Beteiligten folgendes:<br />
1. Nutzung während der Planungs- und<br />
Bauphase:<br />
Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> gestattet dem CFC ab<br />
der Beendigung des Erbbaurechtsvertrags<br />
bis zum Abschluss der Umbaumaßnahmen<br />
an und in dem Stadion bis zu dem Beginn<br />
des Pachtvertrages mit der CFC Marketing<br />
GmbH die Nutzung des Stadions einschließ-<br />
lich aller Nebenanlagen in dem zur Auf-<br />
rechterhaltung des Spielbetriebs erforderli-
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 13 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
erforderlichen Umfang. Hierzu vereinbaren<br />
die Stadt und der CFC im Einzelnen folgen-<br />
des:<br />
a. Nutzungsbeginn und -ende:<br />
Die Nutzung beginnt <strong>am</strong> Tag der notariellen<br />
Beurkundung der Aufhebung des Erbbau-<br />
rechtsvertrages vom 21.04.1992 einschließ-<br />
lich seiner Nachträge.<br />
Die Nutzung auf der Grundlage dieser Ver-<br />
einbarung endet spätestens mit der Herstel-<br />
lung der Nutzbarkeit des Stadions ein-<br />
schließlich der Zuschauerränge gemäß Ziffer<br />
4 Abs. 1 des Pachtvertrages zwischen der<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der CFC Marketing<br />
GmbH und dem d<strong>am</strong>it verbun<strong>den</strong>en Pacht-<br />
beginn.<br />
b. Nutzungsentgelt und Betriebskosten:<br />
Ab dem Beginn der Nutzung des Stadion-<br />
grundstücks auf der Grundlage dieser Ver-<br />
einbarung entrichtet der CFC an die Stadt<br />
ein jährliches Nutzungsentgelt von €<br />
25.000,00 während seines Spielbetriebs in<br />
der dritten Fußballbundesliga oder niedrige-<br />
ren Ligen bzw. von € 50.000,00 während<br />
seines Spielbetriebes in der zweiten Fuß-<br />
ballbundesliga.<br />
chen Umfang. Hier<strong>für</strong> wird das Stadion<br />
dem CFC im erforderlichen Umfang tage-<br />
weise auf entsprechende Anforderung<br />
zur Verfügung gestellt. Hierzu vereinbaren<br />
die Stadt und der CFC im Einzelnen Folgen-<br />
des:<br />
a. Nutzungsbeginn und -ende:<br />
Die Nutzung beginnt <strong>am</strong> Tag der notariellen<br />
Beurkundung der Aufhebung des Erbbau-<br />
rechtsvertrages vom 21.04.1992 einschließ-<br />
lich seiner Nachträge.<br />
Die Nutzung auf der Grundlage dieser Ver-<br />
einbarung endet spätestens mit der Herstel-<br />
lung der Nutzbarkeit des Stadions ein-<br />
schließlich der Zuschauerränge gemäß Ziffer<br />
4 Abs. 1 des Pachtvertrages zwischen der<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong> und der CFC Marketing<br />
GmbH und dem d<strong>am</strong>it verbun<strong>den</strong>en Pacht-<br />
beginn.<br />
b. Nutzungsentgelt und Betriebskosten:<br />
Ab dem Beginn der Nutzung des Stadion-<br />
grundstücks auf der Grundlage dieser Ver-<br />
einbarung entrichtet der CFC an die Stadt<br />
ein jährliches Nutzungsentgelt von<br />
€ 25.000,00 zzgl. der gesetzlichen Um-<br />
satzsteuer während seines Spielbetriebs in<br />
der dritten Fußballbundesliga oder niedrige-<br />
ren Ligen bzw. von € 50.000,00 zzgl. der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer während sei-<br />
nes Spielbetriebes in der zweiten Fußball-<br />
bundesliga. Die Stadt wird – soweit mög-<br />
lich – zur Umsatzsteuerpflicht der Nut-
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 14 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Das vorgenannte Nutzungsentgelt wird mit<br />
Ablauf eines Kalenderjahres fällig und ist<br />
spätestens <strong>am</strong> dritten Werktag des folgen-<br />
<strong>den</strong> Jahres vom CFC kostenfrei an die Stadt<br />
<strong>Chemnitz</strong> auf deren Bankkonto Nr. xxx bei<br />
der xxx, BLZ xxx zu überwiesen. Bei der<br />
Überweisung ist der codierte Zahlungsgrund<br />
xxx und das Produktsachkonto xxx an-<br />
zugeben.<br />
Der CFC trägt die Betriebskosten des Stadi-<br />
ons sowie sämtliche Kosten der durch <strong>den</strong><br />
Stadionbetrieb veranlassten Ver- und Ent-<br />
sorgung. Dem CFC obliegt insbesondere<br />
auch die ordnungsgemäße Entsorgung von<br />
Abfällen im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Stadi-<br />
onbetrieb.<br />
c. Wechselseitiger Anspruchsverzicht<br />
und Rücksichtnahme:<br />
Allen Beteiligten und insbesondere dem<br />
CFC und der CFC Marketing GmbH sind die<br />
zwangsläufigen Beeinträchtigungen durch<br />
die Planungs- und Bauarbeiten auf dem ge-<br />
s<strong>am</strong>ten Grundstück bekannt und bewusst.<br />
Weder der CFC noch die CFC Marketing<br />
GmbH wer<strong>den</strong> die daraus resultieren<strong>den</strong><br />
Beeinträchtigungen der Nutzung des Stadi-<br />
zungsüberlassung des Stadions an <strong>den</strong><br />
CFC gem. § 9 UStG optieren. Der CFC<br />
verpflichtet sich, die zur Nutzung über-<br />
lassenen Stadionanlage mindestens in<br />
einem Umfang von 95 % <strong>für</strong> Umsätze zu<br />
verwen<strong>den</strong>, die <strong>den</strong> Vorsteuerabzug bei<br />
ihm nicht ausschließen.<br />
Das vorgenannte Nutzungsentgelt wird mit<br />
Ablauf eines Kalenderjahres fällig und ist<br />
spätestens <strong>am</strong> dritten Werktag des folgen-<br />
<strong>den</strong> Jahres vom CFC kostenfrei an die Stadt<br />
<strong>Chemnitz</strong> auf deren Bankkonto Nr. xxx bei<br />
der xxx, BLZ xxx zu überwiesen. Bei der<br />
Überweisung ist der codierte Zahlungsgrund<br />
xxx und das Produktsachkonto xxx an-<br />
zugeben.<br />
Der CFC trägt die Betriebskosten des Stadi-<br />
ons sowie sämtliche Kosten der durch <strong>den</strong><br />
Stadionbetrieb veranlassten Ver- und Ent-<br />
sorgung. Dem CFC obliegt insbesondere<br />
auch die ordnungsgemäße Entsorgung von<br />
Abfällen im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Stadi-<br />
onbetrieb.<br />
c. Wechselseitiger Anspruchsverzicht<br />
und Rücksichtnahme:<br />
Allen Beteiligten und insbesondere dem<br />
CFC und der CFC Marketing GmbH sind die<br />
zwangsläufigen Beeinträchtigungen durch<br />
die Planungs- und Bauarbeiten auf dem ge-<br />
s<strong>am</strong>ten Grundstück bekannt und bewusst.<br />
Weder der CFC noch die CFC Marketing<br />
GmbH wer<strong>den</strong> die daraus resultieren<strong>den</strong><br />
Beeinträchtigungen der Nutzung des Stadi-
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 15 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
ons und seiner Nebenanlagen zum Anlass<br />
von Minderungs- oder Ersatzansprüchen im<br />
Rahmen des vorliegen<strong>den</strong> oder künftiger<br />
Nutzungsverhältnisse nehmen. Die GGG<br />
und die Stadt <strong>Chemnitz</strong> wer<strong>den</strong> sich um<br />
eine größtmögliche Rücksichtnahme auf die<br />
berechtigten Interessen des CFC und der<br />
CFC Marketing GmbH bemühen. Im Gegen-<br />
zug wer<strong>den</strong> auch die CFC Marketing GmbH<br />
und der CFC auf die berechtigten Interessen<br />
der Stadt und vor allem der GGG im Rah-<br />
men der Planungs- und Bauphase Rücksicht<br />
nehmen, um zusätzliche Kosten und Verzö-<br />
gerungen des Bauvorhabens zu vermei<strong>den</strong>.<br />
Alle Beteiligten verpflichten sich zu einer<br />
bestmöglichen Kooperation während der<br />
Planungs- und Bauarbeiten.<br />
Der Umfang der Beeinträchtigungen auf dem<br />
Grundstück wird während der Planungs- und<br />
Bauarbeiten im Einzelfall mit <strong>den</strong> zuständi-<br />
gen Vertretern des CFC und der CFC Mar-<br />
keting GmbH abgestimmt. Dabei wer<strong>den</strong> die<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong> und die GGG auf die kon-<br />
kreten Anforderungen des CFC zur Absiche-<br />
rung seines Spiel- und Trainingsbetriebes<br />
sowie auf die einschlägigen Vorgaben des<br />
Deutschen Fußballbunds (DFB) Rücksicht<br />
nehmen.<br />
d. Verkehrssicherungspflichten, Versi-<br />
cherung und Haftung:<br />
Die Verkehrssicherungs- und Anliegerpflich-<br />
ten obliegen auf <strong>den</strong> nicht von <strong>den</strong> Baumaß-<br />
nahmen betroffenen Flächen ausschließlich<br />
dem CFC. Der CFC übernimmt insbesonde-<br />
ons und seiner Nebenanlagen zum Anlass<br />
von Minderungs- oder Ersatzansprüchen im<br />
Rahmen des vorliegen<strong>den</strong> oder künftiger<br />
Nutzungsverhältnisse nehmen. Die Stadt<br />
<strong>Chemnitz</strong> wird sich um eine größtmögliche<br />
Rücksichtnahme auf die berechtigten Inte-<br />
ressen des CFC und der CFC Marketing<br />
GmbH bemühen. Im Gegenzug wer<strong>den</strong> auch<br />
die CFC Marketing GmbH und der CFC auf<br />
die berechtigten Interessen der Stadt im<br />
Rahmen der Planungs- und Bauphase<br />
Rücksicht nehmen, um zusätzliche Kosten<br />
und Verzögerungen des Bauvorhabens zu<br />
vermei<strong>den</strong>. Alle Beteiligten verpflichten sich<br />
zu einer bestmöglichen Kooperation wäh-<br />
rend der Planungs- und Bauarbeiten.<br />
Der Umfang der Beeinträchtigungen auf dem<br />
Grundstück wird während der Planungs- und<br />
Bauarbeiten im Einzelfall mit <strong>den</strong> zuständi-<br />
gen Vertretern des CFC und der CFC Mar-<br />
keting GmbH abgestimmt. Dabei wird die<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong> auf die konkreten<br />
Anforderungen des CFC zur Absicherung<br />
seines Spiel- und Trainingsbetriebes sowie<br />
auf die einschlägigen Vorgaben des Deut-<br />
schen Fußballbunds (DFB) Rücksicht neh-<br />
men.<br />
d. Verkehrssicherungspflichten, Versi-<br />
cherung und Haftung:<br />
Die Verkehrssicherungs- und Anliegerpflich-<br />
ten obliegen auf <strong>den</strong> nicht von <strong>den</strong> Baumaß-<br />
nahmen betroffenen Flächen ausschließlich<br />
dem CFC. Der CFC übernimmt insbesonde-
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 16 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
re die Pflicht zur Beseitigung von Schnee<br />
und Eis auf dem Stadiongelände einschließ-<br />
lich der Dachflächen und in <strong>den</strong> Zugangsbe-<br />
reichen. Er stellt die Stadt <strong>Chemnitz</strong> von<br />
Ansprüchen aus der eventuellen Verletzung<br />
seiner Verkehrssicherungspflichten frei.<br />
Der CFC verpflichtet sich zu einer sachge-<br />
rechten und ausreichen<strong>den</strong> Versicherung<br />
des Stadions und der von ihm <strong>für</strong> <strong>den</strong> Spiel-<br />
und Trainingsbetrieb benutzten Nebenanla-<br />
gen.<br />
Die Haftung der Stadt <strong>Chemnitz</strong> und/oder<br />
der GGG wegen Mängeln des Stadions oder<br />
wegen des Verzugs mit der Beseitigung e-<br />
ventueller Mängel wird auch während der<br />
Umbauarbeiten ausgeschlossen, wenn der<br />
Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
verursacht wor<strong>den</strong> ist.<br />
2. Übertragung der Nutzungsrechte aus<br />
der Vereinbarung vom 15.03./14.04.2010<br />
Der CFC und die CFC Marketing GmbH ver-<br />
pflichten sich gegenüber der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />
zur Übernahme der Rechte und Pflichten<br />
aus der Vereinbarung vom<br />
15.03./14.04.2010. Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> ist<br />
danach berechtigt, die Sportanlage ein-<br />
schließlich der Funktionsräume, Nebenanla-<br />
gen und Parkflächen <strong>für</strong> Gemeinbedarfs-<br />
zwecke zu nutzen. Die CFC Marketing<br />
GmbH tritt <strong>den</strong> insoweit bestehen<strong>den</strong> Ver-<br />
pflichtungen gegenüber der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />
als künftige Pächterin des Stadions in vollem<br />
re die Pflicht zur Beseitigung von Schnee<br />
und Eis auf dem Stadiongelände einschließ-<br />
lich der Dachflächen und in <strong>den</strong> Zugangsbe-<br />
reichen. Er stellt die Stadt <strong>Chemnitz</strong> von<br />
Ansprüchen aus der eventuellen Verletzung<br />
seiner Verkehrssicherungspflichten frei.<br />
Der CFC verpflichtet sich zu einer sachge-<br />
rechten und ausreichen<strong>den</strong> Versicherung<br />
des Stadions und der von ihm <strong>für</strong> <strong>den</strong> Spiel-<br />
und Trainingsbetrieb benutzten Nebenanla-<br />
gen.<br />
Die Haftung der Stadt <strong>Chemnitz</strong> wegen<br />
Mängeln des Stadions oder wegen des Ver-<br />
zugs mit der Beseitigung eventueller Mängel<br />
wird auch während der Umbauarbeiten aus-<br />
geschlossen, wenn der Mangel nicht vor-<br />
sätzlich oder grob fahrlässig verursacht wor-<br />
<strong>den</strong> ist.<br />
2. Übertragung der Nutzungsrechte aus<br />
der Vereinbarung vom 15.03./14.04.2010<br />
Der CFC und die CFC Marketing GmbH ver-<br />
pflichten sich gegenüber der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />
zur Übernahme der Rechte und Pflichten<br />
aus der Vereinbarung vom<br />
15.03./14.04.2010. Die Stadt <strong>Chemnitz</strong> ist<br />
danach berechtigt, die Sportanlage ein-<br />
schließlich der Funktionsräume, Nebenanla-<br />
gen und Parkflächen <strong>für</strong> Gemeinbedarfs-<br />
zwecke zu nutzen. Die CFC Marketing<br />
GmbH tritt <strong>den</strong> insoweit bestehen<strong>den</strong> Ver-<br />
pflichtungen gegenüber der Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />
als künftige Pächterin des Stadions in vollem
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 17 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
Umfang bei.<br />
Der Umfang der gemeinorientierten Nut-<br />
zungsrechte der Stadt <strong>Chemnitz</strong> ergibt sich<br />
im Einzelnen aus <strong>den</strong> Tabellen 1 und 2 unter<br />
Ziffer 1. der Vereinbarung vom<br />
15.03./14.04.2010 und wird nach der Fertig-<br />
stellung der Baumaßnahmen gemäß <strong>den</strong><br />
danach vorhan<strong>den</strong>en räumlichen und tech-<br />
nischen Möglichkeiten entsprechend ange-<br />
passt. Hierzu verpflichten sich der CFC und<br />
die CFC Marketing GmbH zum Abschluss<br />
einer Ergänzungsvereinbarung mit der Stadt,<br />
die neben einer dauerhaften gemeinwohlori-<br />
entierten Mitnutzung des Pachtgegenstan-<br />
des die Rechte und Pflichten der Vertrags-<br />
partner in sinngemäßer Anpassung an das<br />
umgebaute Stadiongrundstück zu umfassen<br />
hat.<br />
3. Sonstiges<br />
Die Unwirks<strong>am</strong>keit oder die Undurchführbar-<br />
keit einzelner Bestimmungen dieser<br />
Vereinbarung berührt die Gültigkeit ihres<br />
übrigen Inhalts nicht. Die Beteiligten wer<strong>den</strong><br />
die unwirks<strong>am</strong>e oder undurchführbare Be-<br />
stimmung durch eine andere wirks<strong>am</strong>e oder<br />
durchführbare Regelung ersetzen, die dem<br />
mit der unwirks<strong>am</strong>en oder undurchführbaren<br />
Bestimmung angestrebten Zweck und der<br />
wirtschaftlichen und rechtlichen Zielsetzung<br />
<strong>am</strong> weitesten nahe kommt.<br />
Mündliche Nebenabre<strong>den</strong> zu diesem Vertrag<br />
bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzun-<br />
gen dieser Vereinbarung und d<strong>am</strong>it im Zu-<br />
Umfang bei.<br />
Der Umfang der gemeinorientierten Nut-<br />
zungsrechte der Stadt <strong>Chemnitz</strong> ergibt sich<br />
im Einzelnen aus <strong>den</strong> Tabellen 1 und 2 unter<br />
Ziffer 1. der Vereinbarung vom<br />
15.03./14.04.2010 und wird nach der Fertig-<br />
stellung der Baumaßnahmen gemäß <strong>den</strong><br />
danach vorhan<strong>den</strong>en räumlichen und tech-<br />
nischen Möglichkeiten entsprechend ange-<br />
passt. Hierzu verpflichten sich der CFC und<br />
die CFC Marketing GmbH zum Abschluss<br />
einer Ergänzungsvereinbarung mit der Stadt,<br />
die neben einer dauerhaften gemeinwohlori-<br />
entierten Mitnutzung des Pachtgegenstan-<br />
des die Rechte und Pflichten der Vertrags-<br />
partner in sinngemäßer Anpassung an das<br />
umgebaute Stadiongrundstück zu umfassen<br />
hat.<br />
3. Sonstiges<br />
Die Unwirks<strong>am</strong>keit oder die Undurchführbar-<br />
keit einzelner Bestimmungen dieser<br />
Vereinbarung berührt die Gültigkeit ihres<br />
übrigen Inhalts nicht. Die Beteiligten wer<strong>den</strong><br />
die unwirks<strong>am</strong>e oder undurchführbare Be-<br />
stimmung durch eine andere wirks<strong>am</strong>e oder<br />
durchführbare Regelung ersetzen, die dem<br />
mit der unwirks<strong>am</strong>en oder undurchführbaren<br />
Bestimmung angestrebten Zweck und der<br />
wirtschaftlichen und rechtlichen Zielsetzung<br />
<strong>am</strong> weitesten nahe kommt.<br />
Mündliche Nebenabre<strong>den</strong> zu diesem Vertrag<br />
bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzun-<br />
gen dieser Vereinbarung und d<strong>am</strong>it im Zu-
Synopse zum Pachtvertrag und Nutzungsvereinbarung Anlage 6 Seite 18 zu B-<strong>296</strong>/<strong>2012</strong><br />
s<strong>am</strong>menhang stehender Regelungen bedür-<br />
fen zu ihrer Wirks<strong>am</strong>keit der Schriftform.<br />
<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong> xx.xx.<strong>2012</strong><br />
............................................................<br />
.......<br />
............................................................<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />
CFC Marketing GmbH<br />
............................................................<br />
............................................................<br />
Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-<br />
Gesellschaft m.b.H.<br />
<strong>Chemnitz</strong>er Fußballclub e.V.<br />
s<strong>am</strong>menhang stehender Regelungen bedür-<br />
fen zu ihrer Wirks<strong>am</strong>keit der Schriftform.<br />
<strong>Chemnitz</strong>, <strong>den</strong> xx.xx.<strong>2012</strong><br />
............................................................<br />
.......<br />
............................................................<br />
Stadt <strong>Chemnitz</strong><br />
CFC Marketing GmbH<br />
............................................................<br />
<strong>Chemnitz</strong>er Fußballclub e.V.