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DHS Konzernabschluss (2009) - Dillinger Hütte GTS

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Konsolidierungsgrundsätze<br />

Währungsumrechnung<br />

Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsgrundsätze<br />

<strong>DHS</strong><br />

Grundlagen des Konzern-Jahresabschlusses<br />

Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Buchwertmethode durchgeführt. Danach<br />

werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem Konzernanteil am Eigenkapital<br />

der konsolidierten Unternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der erstmaligen<br />

Einbeziehung in die Konsolidierung aufgerechnet. Die zum Erstkonsolidierungszeitpunkt<br />

aus der Verrechnung der Anschaffungswerte der Beteiligungen mit dem<br />

anteiligen Eigenkapital resultierenden aktivischen Unterschiedsbeträge sind, soweit es<br />

sich um Firmenwerte gemäß § 309 Abs. 1 HGB handelt, gegen die Konsolidierungsrücklagen<br />

aufgerechnet worden. Passivische Unterschiedsbeträge werden unter den Rückstellungen<br />

ausgewiesen, sofern sie den Charakter eines Badwill haben.<br />

Wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen<br />

der einbezogenen Unternehmen werden aufgerechnet.<br />

Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert.<br />

Bei untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Konzerns wird bei den nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften auf die<br />

Zwischenergebniseliminierung verzichtet.<br />

Im <strong>Konzernabschluss</strong> wird die Bilanz einer ausländischen Gesellschaft zum Währungskurs<br />

am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung der<br />

ausländischen Gesellschaft sind zum durchschnittlichen Kurs des Geschäftsjahres umzurechnen.<br />

Der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung wird mit den Rücklagen<br />

verrechnet.<br />

Sachanlagen<br />

Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Herstellungskosten<br />

enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die Abschreibungen<br />

erfolgen grundsätzlich linear über die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter. Steuerliche<br />

Abschreibungsvergünstigungen, die von einzelnen Unternehmen wahrgenommen werden,<br />

bleiben unberücksichtigt.<br />

Für die Ermittlung der Konzernabschreibung werden in den einzelnen Anlagegruppen<br />

einheitlich folgende Nutzungsdauern angewendet:<br />

Industriegebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 bis 20 Jahre<br />

Maschinen und maschinelle Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 bis 12 Jahre<br />

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 bis 10 Jahre<br />

Sonstiges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 bis 12 Jahre<br />

Für Reserveteile und Betriebsmittel bestehen Festwerte in Höhe von 40 % der Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten.<br />

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