DHS Konzernabschluss (2009) - Dillinger Hütte GTS
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Konsolidierungsgrundsätze<br />
Währungsumrechnung<br />
Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsgrundsätze<br />
<strong>DHS</strong><br />
Grundlagen des Konzern-Jahresabschlusses<br />
Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Buchwertmethode durchgeführt. Danach<br />
werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem Konzernanteil am Eigenkapital<br />
der konsolidierten Unternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der erstmaligen<br />
Einbeziehung in die Konsolidierung aufgerechnet. Die zum Erstkonsolidierungszeitpunkt<br />
aus der Verrechnung der Anschaffungswerte der Beteiligungen mit dem<br />
anteiligen Eigenkapital resultierenden aktivischen Unterschiedsbeträge sind, soweit es<br />
sich um Firmenwerte gemäß § 309 Abs. 1 HGB handelt, gegen die Konsolidierungsrücklagen<br />
aufgerechnet worden. Passivische Unterschiedsbeträge werden unter den Rückstellungen<br />
ausgewiesen, sofern sie den Charakter eines Badwill haben.<br />
Wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen<br />
der einbezogenen Unternehmen werden aufgerechnet.<br />
Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert.<br />
Bei untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />
Konzerns wird bei den nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften auf die<br />
Zwischenergebniseliminierung verzichtet.<br />
Im <strong>Konzernabschluss</strong> wird die Bilanz einer ausländischen Gesellschaft zum Währungskurs<br />
am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung der<br />
ausländischen Gesellschaft sind zum durchschnittlichen Kurs des Geschäftsjahres umzurechnen.<br />
Der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung wird mit den Rücklagen<br />
verrechnet.<br />
Sachanlagen<br />
Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Herstellungskosten<br />
enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die Abschreibungen<br />
erfolgen grundsätzlich linear über die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter. Steuerliche<br />
Abschreibungsvergünstigungen, die von einzelnen Unternehmen wahrgenommen werden,<br />
bleiben unberücksichtigt.<br />
Für die Ermittlung der Konzernabschreibung werden in den einzelnen Anlagegruppen<br />
einheitlich folgende Nutzungsdauern angewendet:<br />
Industriegebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 bis 20 Jahre<br />
Maschinen und maschinelle Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 bis 12 Jahre<br />
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 bis 10 Jahre<br />
Sonstiges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 bis 12 Jahre<br />
Für Reserveteile und Betriebsmittel bestehen Festwerte in Höhe von 40 % der Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten.<br />
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