Versicherungsbedingungen - Diners Club
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9.6 Maximale versicherungsleistung<br />
die maximale Verbindlichkeit des Versicherers beträgt pro ereignis für alle deckungen und für alle<br />
versicherten personen zusammen höchstens chf 7’500’000.–. sollten die entschädigungen diese<br />
Begrenzung übersteigen, erfolgt eine reduktion aufgrund einer pro-rata-grundlage. die kürzungen,<br />
die aus obiger Begrenzung resultieren, werden proportional zu den versicherten summen für jede<br />
versicherte person errechnet.<br />
9.7 anwendbares Recht<br />
der kollektivversicherungsvertrag nr. 75.362a unterliegt dem schweizerischen recht, insbesondere<br />
dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVg) vom 2. april 1908.<br />
9.8 erfüllungsort und gerichtsstand<br />
Jeglicher rechtsstreit in Bezug auf auslegung und umsetzung des kollektivversicherungsvertrages<br />
unterliegt den zuständigen gerichten in Zürich, schweiz.<br />
9.9 Mitteilungen an den versicherer<br />
sämtliche mitteilungen und anfragen an den Versicherer sind zu richten an aig europe limited,<br />
london, Zweigniederlassung Zürich, gutenbergstrasse 1, ch-8027 Zürich, tel. +41 (43) 333 37 00,<br />
fax +41 (43) 333 37 99.<br />
9.10 erhöhung der versicherungssumme<br />
die in dieser Versicherungsbestätigung angegebenen Versicherungssummen können für die<br />
versicherten personen gemäss artikel 1a) und 1b) auf antrag des karteninhabers jeweils einmalig<br />
um 50% erhöht werden.<br />
die prämie für diese erhöhung der Versicherungssummen beträgt jährlich chf 72.– und wird der<br />
diners club card belastet.<br />
die erhöhung kann jederzeit beantragt werden. Bei der erhöhung der Versicherungssummen<br />
werden die in Artikel 1 bis 7 angegebenen Summen um jeweils 50% erhöht. Die maximale<br />
Begrenzung in artikel 9.6 bleibt bestehen. ansonsten gelten diese <strong>Versicherungsbedingungen</strong><br />
unverändert.<br />
der erhöhte Versicherungsschutz gilt vollumfänglich für die versicherten personen ab dem im<br />
Bestätigungsschreiben von diners club ag genannten datum, auch wenn die aktivierung der karte<br />
(Bezahlung) vor diesem datum erfolgt ist.<br />
9.11 information der versicherten<br />
diners club ag händigt den karteninhabern zuhanden aller versicherten personen die<br />
Versicherungsbestätigung und – information sowie diese allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong><br />
aus. diners club ag informiert die versicherten personen über allfällige änderungen und eine<br />
allfällige Auflösung des Kollektivversicherungsvertrages rechtzeitig.<br />
9.12 datenschutz<br />
der Versicherer ist für die Bearbeitung der daten des Versicherungsnehmers und der versicherten<br />
personen verantwortlich. er bearbeitet die erhobenen personendaten ausschliesslich zu<br />
versicherungsbezogenen Zwecken. die daten werden in elektronischen und physischen<br />
datensammlungen aufbewahrt. sie können im erforderlichen umfang an andere gruppengesellschaften<br />
und beteiligte dritte (z.B. rückversicherer) im in- und ausland weitergegeben werden.<br />
die versicherte person hat das recht auf auskunft, Berichtigung und löschung ihrer daten gemäss<br />
den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den datenschutz (dsg) und der Verordnung zum<br />
Bundesgesetz über den datenschutz (Vdsg).<br />
73301-d-0113