Kollektivvertrag Arbeiter 2012 - FCIO - Fachverband der ...
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Authentische Interpretation zu den Punkten 67 und 75 des Rahmenvertrages<br />
für <strong>Arbeiter</strong> <strong>der</strong> chemischen Industrie vom 15. Jänner 1987<br />
Anhang X<br />
Zeiten des Dienstverhältnisses ohne Entgeltanspruch vermin<strong>der</strong>n nicht den Anspruch auf Son<strong>der</strong>zahlungen,<br />
ausgenommen in den gesetzlich ausdrücklich angeführten Fällen (z.B. §§ 14/4<br />
und 15/2 MSchG, 10 ArbPlSichG, 119/3 ArbVG). Für Zeiten des ungerechtfertigten Fernbleibens<br />
von <strong>der</strong> Arbeit stehen keine Son<strong>der</strong>zahlungen zu. Für Zeiten des freiwillig vereinbarten Entfalls<br />
<strong>der</strong> Dienstleistung ohne Entgelt, kann <strong>der</strong> Entfall <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>zahlungen vereinbart werden (ausgenommen<br />
für unbezahlten Urlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen iS des § 118<br />
ArbVG über die dort vorgesehene Dauer hinaus). Erhält <strong>der</strong> Dienstnehmer aufgrund öffentlichrechtlicher<br />
Vorschriften vollen Entgeltersatz (einschließlich Son<strong>der</strong>zahlungen), entfällt insoweit<br />
<strong>der</strong> Anspruch gegen den Dienstgeber.<br />
Wien, 13. November 1995<br />
FACHVERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE ÖSTERREICHS<br />
Der Vorsteher: Der Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Ing. FRICK Dr. STRASSNITZKY<br />
GEWERKSCHAFT DER CHEMIEARBEITER<br />
Der Vorsitzende: Der Bundessekretär:<br />
LINNER Dr. HIRSS-WERDISHEIM<br />
Der stellvertr. Bundessekretär:<br />
BECK<br />
KV <strong>Arbeiter</strong> Chemie <strong>2012</strong> Seite 34 von 53