11.10.2013 Aufrufe

Download Auftragsformular - Fdh-ffo.de

Download Auftragsformular - Fdh-ffo.de

Download Auftragsformular - Fdh-ffo.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stand 07 /2012<br />

Auftrag O<strong>de</strong>rlandStrom Öko<br />

an die Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH<br />

Karl-Marx-Straße 195, 15230 Frankfurt (O<strong>de</strong>r), Tel.: 0335 5533-300, Fax 0335 5533-490, E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong>, www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong><br />

Amtsgericht: Frankfurt (O<strong>de</strong>r), HRB-Nr.: 2299, Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r: Wolfram Grünkorn, Geschäftsführer: Jörg Thiem, St.-Nr.: 061 / 126 / 00319<br />

1) Anschrift <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n (Auftraggeber / Rechnungsanschrift)<br />

Vorname Name 1,2<br />

Geburtsdatum<br />

Firma 1<br />

Registergericht 1 Registernummer 1<br />

Straße, Hausnummer 1<br />

PLZ 1 Ort 1<br />

Telefon Telefax<br />

E-Mail<br />

Frau Herr<br />

4) Angaben zur <strong>de</strong>rzeitigen Stromversorgung<br />

Um Ihren Auftrag schnell ausführen zu können, bitten wir Sie um die folgen<strong>de</strong>n<br />

Angaben o<strong>de</strong>r um Zusendung einer Kopie Ihrer letzten Stromrechnung.<br />

Bisheriger Stromlieferant 3 Jahresstromverbrauch in kWh 3<br />

Vertragskonto- / Kun<strong>de</strong>nnummer<br />

1 Pflichtangaben gemäß § 2 Abs. 3 StromGVV:<br />

2 Bei juristischen Personen, Name <strong>de</strong>s gesetzlichen Vertreters.<br />

3 Um eine schnelle Bearbeitung Ihres Auftrags zu gewährleisten, bitten wir Sie, insbeson<strong>de</strong>re<br />

die gekennzeichneten Fel<strong>de</strong>r auszufüllen.<br />

6) Auftragserteilung und Vollmachtserteilung<br />

2) Verbrauchsstelle<br />

Zählernummer 1<br />

Zählerstand abgelesen am<br />

Straße, Hausnummer (nur falls abweichend von Punkt 1) 1<br />

PLZ, Ort (nur falls abweichend von Punkt 1) 1<br />

5) Einzugsermächtigung<br />

(Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages.)<br />

Hiermit ermächtige ich die Stadtwerke wi<strong>de</strong>rruflich, fällige Beträge<br />

im Einzugsermächtigungsverfahren einzuziehen:<br />

Kontonummer Bankleitzahl<br />

Kreditinstitut Kontoinhaber (falls abweichend von Punkt 1)<br />

X<br />

Datum, Unterschrift <strong>de</strong>s Kontoinhabers<br />

Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke mit <strong>de</strong>r Lieferung von Strom für die vorgenannte Verbrauchsstelle. Die Lieferung von Strom erfolgt zu <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r „Verordnung über<br />

Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus <strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung<br />

– StromGVV) (BGBl. I Nr. 50, S. 2391), <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH für die Lieferung von Strom außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung<br />

und <strong>de</strong>n Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH zur GasGVV und StromGVV in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese sind wesentliche Bestandteile dieses<br />

Vertrags. Ich bestätige mit meiner Unterschrift <strong>de</strong>ren Erhalt. Ich bevollmächtige hiermit die Stadtwerke, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, <strong>de</strong>n für die vorgenannte Verbrauchsstelle <strong>de</strong>rzeit<br />

bestehen<strong>de</strong>n Liefervertrag zu kündigen und die erfor<strong>de</strong>rlichen Verträge mit <strong>de</strong>m örtlichen Netzbetreiber abzuschließen.<br />

Ich bin damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Stadtwerke mich tagsüber unaufgefor<strong>de</strong>rt telefonisch und / o<strong>de</strong>r per E-Mail auch nach Beendigung <strong>de</strong>s Liefervertrages<br />

über eigene Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Strom- und / o<strong>de</strong>r Gasversorgung informieren.<br />

Hinweis: Sie können Ihr Einverständnis je<strong>de</strong>rzeit gegenüber <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH, Karl-Marx-Straße 195, 15230 Frankfurt (O<strong>de</strong>r), per Fax: 0335/55 33 – 490 o<strong>de</strong>r<br />

per E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> wi<strong>de</strong>rrufen. Dasselbe gilt, wenn Sie keine Produktinformationen von uns per Post wünschen.<br />

X<br />

Datum, Unterschrift <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n für Auftragserteilung und Vollmachtserteilung<br />

3) Preise und Lieferbedingungen<br />

Preisstand 1.1.2012<br />

O<strong>de</strong>rlandStrom Öko<br />

Arbeitspreis Grundpreis<br />

Cent / kWh Cent /kWh Euro / Monat Euro/Monat<br />

netto brutto netto brutto<br />

21,01 25,00 4,90 5,83<br />

3.1. Die Nettopreise enthalten u.a. das Entgelt für die Stromlieferung, die Netzentgelte <strong>de</strong>s jeweiligen Netzbetreibers, die Umlage gemäß § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Entgelte für Messung und<br />

Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer (<strong>de</strong>rzeit 2,05 ct/kWh), sowie die Umlagen auf Grund <strong>de</strong>s Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) und <strong>de</strong>s Gesetzes für die Mo<strong>de</strong>rnisierung und <strong>de</strong>n Ausbau<br />

<strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Auftragserteilung gelten<strong>de</strong>n Höhe. Die Bruttopreise sind gerun<strong>de</strong>t und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Höhe<br />

(<strong>de</strong>rzeit 19 %).<br />

3.2. Es gelten die aktuellen Preise. Bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r aktuellen Preise gilt Pkt. 2 <strong>de</strong>r Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH für die Lieferung von Strom außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung.<br />

3.3. Der Vertrag beginnt zu <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Vertragsbestätigung <strong>de</strong>r Stadtwerke angegebenen Datum und hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12. <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres. Er verlängert sich um jeweils 12 Monate,<br />

wenn er nicht vom Kun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Stadtwerken mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Bei einem Umzug kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats in Textform kündigen.<br />

Neuanmeldung zum: Nächstmöglicher Vertragsbeginn o<strong>de</strong>r Vertragsbeginn zum:<br />

(Datum <strong>de</strong>r Schlüsselübergabe) Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr<br />

gewünschte Abschlagszahlung: € / Monat<br />

Weiter auf nächster Seite.


Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang <strong>de</strong>r Ware beim Empfänger (bei <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n Lieferung gleichartiger<br />

Waren nicht vor Eingang <strong>de</strong>r ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.<br />

Zur Wahrung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu richten an:<br />

Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH, Vertrieb, Karl-Marx-Straße 195, 15230 Frankfurt (O<strong>de</strong>r), Fax: 0335/5533-490, E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong><br />

Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Wi<strong>de</strong>rrufs sind die bei<strong>de</strong>rseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />

herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht o<strong>de</strong>r teilweise nicht o<strong>de</strong>r nur im verschlechterten Zustand<br />

zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Frist beginnt für Sie mit <strong>de</strong>r Absendung Ihrer Wi<strong>de</strong>rruferklärung, für uns mit <strong>de</strong>ren Empfang.<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />

Hinweis § 111 b EnWG:<br />

Bei Fragen o<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung<br />

haben Sie folgen<strong>de</strong> Möglichkeiten:<br />

Bitte mel<strong>de</strong>n Sie sich immer zuerst bei unserem Kun<strong>de</strong>nservice<br />

per Post: Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH, Karl-Marx-Straße 195, 15230 Frankfurt (O<strong>de</strong>r),<br />

per Fax: 0335 / 55 33 – 490 o<strong>de</strong>r per E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong><br />

Der Verbraucherservice <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur für <strong>de</strong>n Bereich Elektrizität und Gas<br />

Der Verbraucherservice <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur stellt Ihnen Informationen über das gelten<strong>de</strong><br />

Recht, Ihre Rechte als Haushaltskun<strong>de</strong> und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche<br />

Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgen<strong>de</strong>n Kontaktdaten erreichbar:<br />

Bun<strong>de</strong>snetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<br />

Verbraucherservice<br />

Postfach 8001 / 53105 Bonn<br />

Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

030 22480-500 o<strong>de</strong>r 01805 101000 - Bun<strong>de</strong>sweites Infotelefon<br />

(Festnetzpreis 14ct / min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct / min)<br />

Telefax: 030 22480-323<br />

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.<strong>de</strong><br />

Zur Beilegung von Streitigkeiten (nur für private Letztverbraucher)<br />

kann ein Schlichtungsverfahren bei <strong>de</strong>r Schlichtungsstelle Energie beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzung dafür ist, dass <strong>de</strong>r Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wur<strong>de</strong><br />

und keine beidseitig zufrie<strong>de</strong>nstellen<strong>de</strong> Lösung gefun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>.<br />

Schlichtungsstelle Energie e.V.<br />

Friedrichstraße 133<br />

10117 Berlin<br />

Telefon: 030 / 27 57 240 – 0<br />

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.<strong>de</strong><br />

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.<strong>de</strong>


I Angaben zum Kun<strong>de</strong>n (zu § 2) / Wohnungswechsel (zu § 20)<br />

Die Energie von hier.<br />

Ergänzen<strong>de</strong> Bedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH<br />

zur<br />

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n und die Ersatzversorgung mit<br />

Gas aus <strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) (BGBl. I Nr. 50, S. 2396)<br />

und zur<br />

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n und die Ersatzversorgung mit<br />

Elektrizität aus <strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) (BGBl. I Nr. 50, S. 2391)<br />

gültig ab 01.01.2011<br />

1. Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Angaben zum Kun<strong>de</strong>n mitzuteilen.<br />

2. Der Kun<strong>de</strong> ist bei Umzug berechtigt, <strong>de</strong>n Versorgungsvertrag mit zweiwöchiger<br />

Frist auf das En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rmonats zu kündigen. Die Kündigung bedarf<br />

<strong>de</strong>r Textform. Bei Nichtkündigung haftet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auch für die Bezahlung<br />

<strong>de</strong>s nach seinem Auszug anfallen<strong>de</strong>n Energieverbrauchs. Der Kun<strong>de</strong> sollte <strong>de</strong>n<br />

Stadtwerken seinen Auszug <strong>de</strong>shalb rechtzeitig vorher mitteilen. Die Mitteilung<br />

kann schriftlich o<strong>de</strong>r per E-Mail erfolgen und soll min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben<br />

enthalten:<br />

• Name <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n (ggf. Offenlegung <strong>de</strong>r Vertretung),<br />

• Vertragskontonummer,<br />

• Datum <strong>de</strong>s Auszugs,<br />

• neue Adresse,<br />

• Zählerstand <strong>de</strong>r Messeinrichtung,<br />

• Gerätenummer <strong>de</strong>r Messeinrichtung,<br />

• Zählpunktbezeichnung (mitgeteilt auf Begrüßungsschreiben und Rechnung).<br />

3. Die vorgenannten Mitteilungen können zusätzlich auch durch einen Anruf <strong>de</strong>s<br />

Service-Telefons erfolgen.<br />

II Zahlungsweisen und Folgen <strong>de</strong>s Verzugs (zu § 16 und § 17)<br />

1. Rechnungsbeträge und Abschläge wer<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Stadtwerken mitgeteilten<br />

Terminen fällig, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung.<br />

Der Fälligkeitstermin ist eingehalten, wenn die Stadtwerke zu diesem<br />

Termin über <strong>de</strong>n Zahlbetrag verfügen und <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>nkonto zuordnen können.<br />

2. Der Kun<strong>de</strong> kann seine Zahlungen auf folgen<strong>de</strong> Weise an die Stadtwerke leisten,<br />

wenn im Vertrag nichts Abweichen<strong>de</strong>s vereinbart ist:<br />

• durch Überweisung:<br />

Überweisungen haben auf das von <strong>de</strong>n Stadtwerken mitgeteilte Konto<br />

unter Angabe <strong>de</strong>r Vertragskontonummer zu erfolgen. Die Überweisung ist<br />

rechtzeitig erfolgt, wenn <strong>de</strong>r Zahlbetrag <strong>de</strong>m Konto am Fälligkeitstermin<br />

gutgeschrieben ist.<br />

• durch Lastschrifteinzugsverfahren:<br />

Durch das bequeme Lastschrifteinzugsverfahren ist bei ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Konto<strong>de</strong>ckung garantiert, dass alle Zahlungen pünktlich zu <strong>de</strong>n Fälligkeits-<br />

terminen erfolgen. Die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung an<br />

die Stadtwerke kann schriftlich per E-Mail o<strong>de</strong>r durch Anruf <strong>de</strong>s Service-<br />

Telefons erfolgen und je<strong>de</strong>rzeit in gleicher Weise wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n.<br />

Rückständige Zahlungen wer<strong>de</strong>n nach Ablauf <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>n Stadtwerken angegebenen<br />

Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die dadurch entstehen<strong>de</strong>n<br />

Kosten hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stadtwerken zu erstatten. Diese betragen:<br />

• Mahnung 5,00 €<br />

• Rücklastschrift gemäß Berechnung Geldinstitut<br />

• für die persönliche Vorsprache / Zustellung einer Sperrankündigung durch<br />

einen Beauftragten <strong>de</strong>r Stadtwerke 35,70 €<br />

III Unterbrechung und Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Versorgung (zu § 19)<br />

1. Für die Unterbrechung <strong>de</strong>r Versorgung erstattet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stadtwerken die<br />

Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r Unterbrechung unterliegen nicht <strong>de</strong>r Umsatzsteuer und sind<br />

sofort fällig.<br />

2. Für die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Versorgung erstattet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stadtwerken<br />

die Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber berechnet wer<strong>de</strong>n, zuzüglich<br />

Umsatzsteuer.<br />

Der Bruttobetrag beinhaltet die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Leistungserbringung gelten<strong>de</strong><br />

gesetzliche Umsatzsteuer. Die Kosten <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung sind sofort fällig.<br />

Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n die Aufhebung <strong>de</strong>r Unterbrechung veranlassen, wenn die<br />

Grün<strong>de</strong> für die Unterbrechung entfallen sind und <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Kosten <strong>de</strong>r Unterbrechung<br />

und Wie<strong>de</strong>rherstellung ersetzt hat. Die Kosten <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

können die Stadtwerke als Vorauszahlung verlangen.<br />

IV Haftung (zu § 6)<br />

1. Bei einer Unterbrechung o<strong>de</strong>r bei Unregelmäßigkeiten in <strong>de</strong>r Versorgung<br />

sind, soweit es sich um Folgen einer Störung <strong>de</strong>s Netzbetriebs einschließlich<br />

<strong>de</strong>s Netzanschlusses han<strong>de</strong>lt, die Stadtwerke von ihrer Leistungspflicht befreit.<br />

Etwaige Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV / GasGVV sind an <strong>de</strong>n jeweiligen Netzbetreiber zu<br />

richten. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>r Stadtwerke nach § 19 StromGVV / GasGVV beruht.<br />

2. Im Übrigen haften die Stadtwerke nur für Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung<br />

von Leben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit sowie für Schä<strong>de</strong>n aus vorsätzlicher<br />

o<strong>de</strong>r grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Stadtwerke haften auch für<br />

Schä<strong>de</strong>n aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter<br />

Fahrlässigkeit jedoch <strong>de</strong>r Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn <strong>de</strong>s Versorgungsverhältnisses<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schä<strong>de</strong>n.<br />

V Umsatzsteuer<br />

Soweit die oben genannten Leistungen <strong>de</strong>r Umsatzsteuer unterliegen, sind neben<br />

<strong>de</strong>n Nettopreisen die gerun<strong>de</strong>ten Bruttopreise angegeben.<br />

VI Datenschutz<br />

1. Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n die zur Erfüllung <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Daten unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

nur zum Zweck <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener<br />

Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n<br />

und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erheben, verarbeiten und nutzen.<br />

2. Der Austausch von Informationen zu Zwecken <strong>de</strong>r Vertragserfüllung zwischen<br />

<strong>de</strong>n Stadtwerken und <strong>de</strong>m Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber ist zulässig.<br />

Der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber ist insbeson<strong>de</strong>re berechtigt, zur<br />

Erfassung und Abrechnung <strong>de</strong>r Energielieferungen erfor<strong>de</strong>rliche Verbrauchs-,<br />

Abrechnungs- und Vertragsdaten an die Stadtwerke weiterzugeben, auch wenn<br />

es sich um wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 9 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes<br />

han<strong>de</strong>lt.<br />

VII Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen (zu § 5)<br />

Die Stadtwerke sind berechtigt, diese Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen nach <strong>de</strong>n hierfür<br />

gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen zu än<strong>de</strong>rn. Soweit von <strong>de</strong>n Stadtwerken<br />

nicht an<strong>de</strong>rs bekannt gegeben, wer<strong>de</strong>n die Än<strong>de</strong>rungen sechs Wochen nach<br />

öffentlicher Bekanntgabe zum Monatsbeginn wirksam und sind im Internet unter<br />

www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> veröffentlicht.


Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH<br />

für die Lieferung von Strom außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung<br />

1. Vertragsgegenstand<br />

1.1 Die Stadtwerke liefern Strom mit einer Nennspannung von ca. 400/230V<br />

und einer Nennfrequenz von ca. 50 Hz in <strong>de</strong>r vom zuständigen Netzbetreiber<br />

bereitgestellten Qualität ans En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Netzanschlusses. Kurzzeitig auftreten<strong>de</strong><br />

Spannungs- und Frequenzän<strong>de</strong>rungen stellen keine Qualitätsabweichung dar.<br />

Erfor<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten eine über die vom<br />

Netzbetreiber bereitgestellte Qualität hinausgehen<strong>de</strong> Qualität, so trifft <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

hierfür selbst geeignete Vorkehrungen.<br />

1.2 Der Strom darf vom Kun<strong>de</strong>n nur für die nach diesem Vertrag<br />

vorgesehenen Zwecke verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Eine Weiterleitung an Dritte ist <strong>de</strong>m<br />

Kun<strong>de</strong>n nur nach Zustimmung <strong>de</strong>r Stadtwerke gestattet.<br />

1.3 Entstehen <strong>de</strong>n Stadtwerken durch die vom Kun<strong>de</strong>n verursachte<br />

Erweiterung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nanlage bzw. die Verwendung zusätzlicher<br />

Verbrauchsgeräte Mehrkosten, sind diese vom Kun<strong>de</strong>n zu tragen.<br />

1.4 Wenn und soweit im Vertrag und/o<strong>de</strong>r diesen Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen nichts Abweichen<strong>de</strong>s geregelt ist, gelten die Strom-<br />

Grundversorgungsverordnung (StromGVV) in ihrer jeweils gültigen Fassung<br />

sowie die Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung <strong>de</strong>r<br />

Stadtwerke.<br />

2. Preise, Preisanpassung und Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />

2.1. Wenn im Vertrag nichts Abweichen<strong>de</strong>s vereinbart ist, gelten für Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Strompreises § 5 Abs. 2 und 3 Stromgrundversorgungsverordnung<br />

(StromGW) entsprechend. § 5 Abs. 2 StromGW lautet: „Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Allgemeinen Preise und <strong>de</strong>r Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen wer<strong>de</strong>n jeweils zum<br />

Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die min<strong>de</strong>stens<br />

sechs Wochen vor <strong>de</strong>r beabsichtigten Än<strong>de</strong>rung erfolgen muss. Der<br />

Grundversorger ist verpflichtet, zu <strong>de</strong>n beabsichtigten Än<strong>de</strong>rungen zeitgleich mit<br />

<strong>de</strong>r öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zu<br />

versen<strong>de</strong>n und die Än<strong>de</strong>rung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.“<br />

§ 5 Abs. 3 StromGW lautet: „Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Preise und <strong>de</strong>r<br />

Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen wer<strong>de</strong>n gegenüber <strong>de</strong>mjenigen Kun<strong>de</strong>n nicht<br />

wirksam, <strong>de</strong>r bei einer fristgemäßen Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages mit <strong>de</strong>m<br />

Grundversorger die Einleitung eines Wechsels <strong>de</strong>s Versorgers durch<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang <strong>de</strong>r<br />

Kündigung nachweist“.<br />

2.2. Bei Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Preise und Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />

steht <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n ein Kündigungsrecht gemäß § 20 Abs. 1, Satz 1 StromGVV zu.<br />

§ 20 Abs. 1, Satz 1 StromGVV lautet: „Der Grundversorgungsvertrag kann mit<br />

einer Frist von einem Monat auf das En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rmonats gekündigt<br />

wer<strong>de</strong>n.“<br />

2.3 Erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber statt <strong>de</strong>s bisherigen<br />

Zählers einen an<strong>de</strong>ren Zähler, verän<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Grundpreis um <strong>de</strong>n Betrag, um<br />

<strong>de</strong>n sich auch <strong>de</strong>r Messpreis aufgrund <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>s neuen Zählers<br />

verän<strong>de</strong>rt. Beauftragt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einen Dritten mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r Messstelle<br />

und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Messung, verringert sich <strong>de</strong>r Grundpreis um <strong>de</strong>n Betrag, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Netzbetreiber für die an <strong>de</strong>n Dritten übertragene Leistung bisher berechnet hat.<br />

2.4 Aktuelle Informationen über die gelten<strong>de</strong>n Preise erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

je<strong>de</strong>rzeit im Internet unter www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> und zu <strong>de</strong>n Geschäftszeiten<br />

über das Service-Telefon und im Kun<strong>de</strong>ncentrum <strong>de</strong>r Stadtwerke in <strong>de</strong>n Lenné<br />

Passagen in Frankfurt (O<strong>de</strong>r).<br />

3. Abrechnung, Bezahlung<br />

3.1 Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Verbrauch von Strom in <strong>de</strong>r Regel einmal<br />

jährlich abrechnen, wenn keine abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />

getroffen ist. Die Stadtwerke legen <strong>de</strong>r Abrechnung die vom zuständigen<br />

Netzbetreiber, vom jeweiligen Messstellenbetreiber, vom Messdienstleister bzw.<br />

vom Kun<strong>de</strong>n gelieferten Angaben zu Grun<strong>de</strong>. Bei <strong>de</strong>r Abrechnung wer<strong>de</strong>n die<br />

Verbrauchsdaten mit <strong>de</strong>n Nettopreisen multipliziert und anschließend die<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf<br />

Basis <strong>de</strong>r Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen.<br />

3.2 Die Stadtwerke können im Falle fehlen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>r Messwerte<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r letzten Ablesung bzw. <strong>de</strong>s Verbrauchs vergleichbarer<br />

Anlagen <strong>de</strong>n Verbrauch rechnerisch ermitteln. Die tatsächlichen Verhältnisse sind<br />

angemessen zu berücksichtigen.<br />

3.3 Der Kun<strong>de</strong> kann Zahlungen per Einzugsermächtigung o<strong>de</strong>r Überweisung<br />

leisten. Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> für seine aus diesem Vertrag zu leisten<strong>de</strong>n Zahlungen eine<br />

Einzugsermächtigung erteilt, stellt er sicher, dass die für einen problemlosen<br />

Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf <strong>de</strong>m Konto vorhan<strong>de</strong>n ist. Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Bankverbindung muss <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> unverzüglich mitteilen.<br />

4. Haftung<br />

4.1 Für Schä<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch Unterbrechung o<strong>de</strong>r bei<br />

Unregelmäßigkeiten in <strong>de</strong>r Stromversorgung erlei<strong>de</strong>t, haften die Stadtwerke nicht,<br />

soweit es sich um Folgen einer Störung <strong>de</strong>s Netzbetriebs einschließlich <strong>de</strong>s<br />

Netzanschlusses han<strong>de</strong>lt. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass in diesem Fall<br />

ein Haftungsanspruch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gegen <strong>de</strong>n Netzbetreiber bestehen kann. Satz<br />

1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung o<strong>de</strong>r Störung auf nicht berechtigten<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>r Stadtwerke beruht.<br />

4.2 Unbescha<strong>de</strong>t von Ziffer 4.1. haften die Stadtwerke nur für Schä<strong>de</strong>n aus<br />

<strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung von Leben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit. Darüber hinaus<br />

haften die Stadtwerke für Schä<strong>de</strong>n aus vorsätzlicher o<strong>de</strong>r grob fahrlässiger<br />

Pflichtverletzung o<strong>de</strong>r soweit zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Haftungsregelungen ( z. B.<br />

Produkthaftungsgesetz) bestehen. Die Stadtwerke haften auch für Schä<strong>de</strong>n aus<br />

<strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter<br />

Fahrlässigkeit jedoch <strong>de</strong>r Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsbeginn<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schä<strong>de</strong>n. Wesentliche Vertragspflichten sind<br />

dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen <strong>de</strong>s<br />

Kun<strong>de</strong>n schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gera<strong>de</strong><br />

zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, <strong>de</strong>ren Erfüllung<br />

die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen<br />

und auf <strong>de</strong>ren Einhaltung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im<br />

Übrigen ist eine Haftung <strong>de</strong>r Stadtwerke ausgeschlossen.<br />

4.3 Die Haftungsregelung nach Ziffer 4.2. gilt gleichermaßen für Personen, für<br />

die die Stadtwerke einzustehen haben.<br />

5. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Bedingungen, Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />

5.1 Die Stadtwerke sind nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Regelungen berechtigt,<br />

die Allgemeinen Bedingungen zu än<strong>de</strong>rn: Än<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n jeweils zum<br />

Monatsbeginn und nach vorheriger Mitteilung an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n wirksam. Die<br />

Mitteilung erfolgt in Textform min<strong>de</strong>stens sechs Wochen vor <strong>de</strong>r beabsichtigten<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Allgemeinen Bedingungen unter Angabe <strong>de</strong>s Zeitpunkts<br />

(Monatsbeginn), ab <strong>de</strong>m die geän<strong>de</strong>rten Allgemeinen Bedingungen gelten. Die<br />

Än<strong>de</strong>rung gilt als durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n genehmigt, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> ihr nicht<br />

innerhalb von vier Wochen nach Erhalt <strong>de</strong>r Mitteilung in Textform wi<strong>de</strong>rspricht.<br />

Auf diese Folge wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs hinweisen. Die<br />

Stadtwerke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Stromliefervertrag die durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n genehmigten<br />

Allgemeinen Bedingungen ab <strong>de</strong>m angegebenen Monatsbeginn in <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten<br />

Fassung zu Grun<strong>de</strong> legen.<br />

5.2 Ziffer 5.1 gilt nicht für die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Strompreises, <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Leistungsinhalte, <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit und <strong>de</strong>r Kündigungsregelung.<br />

5.3 Sollte für die Stadtwerke die Weiterführung <strong>de</strong>s Stromliefervertrages<br />

infolge <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n unzumutbar sein, sind die Stadtwerke<br />

befugt, <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs<br />

auf das En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rmonats zu kündigen.<br />

6. Datenschutz<br />

Alle im Rahmen <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses anfallen<strong>de</strong>n personenbezogenen<br />

Daten wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n Vorschriften zum Schutz<br />

personenbezogener Daten nur zum Zweck <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung und zur<br />

Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen in Hinblick auf Beratung<br />

und Betreuung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n und die bedarfsgerechte Produktgestaltung von<br />

<strong>de</strong>n Stadtwerken erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

wer<strong>de</strong>n Daten an die an <strong>de</strong>r Abwicklung dieses Vertrages beteiligten<br />

Unternehmen (z. B. zur Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben.<br />

Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sind insbeson<strong>de</strong>re berechtigt, alle<br />

zur Belieferung und Abrechnung <strong>de</strong>r Energielieferungen erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Kun<strong>de</strong>ndaten an die Stadtwerke weiterzugeben, auch wenn es sich um<br />

wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 9 EnWG han<strong>de</strong>lt. Die<br />

Stadtwerke können zur Bonitätsprüfung Auskünfte von Auskunfteien<br />

einholen und personenbezogene Daten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gemäß § 28a<br />

Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz an diese weitergeben. Im Übrigen wer<strong>de</strong>n die<br />

Stadtwerke die Daten we<strong>de</strong>r an Dritte verkaufen noch an<strong>de</strong>rweitig<br />

vermarkten.<br />

Der Kun<strong>de</strong> ist damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Stadtwerke <strong>de</strong>r SCHUFA<br />

Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesba<strong>de</strong>n, Daten über die<br />

Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und<br />

Auskünfte über <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r SCHUFA erhält. Unabhängig davon<br />

wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke <strong>de</strong>r SCHUFA auch Daten aufgrund<br />

nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. For<strong>de</strong>rungsbetrag nach Verzug,<br />

Leistungsmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach <strong>de</strong>m<br />

Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller<br />

betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt<br />

die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diese<br />

Informationen zur Beurteilung <strong>de</strong>r Kreditwürdigkeit von natürlichen<br />

Personen zu geben. Vertragspartner <strong>de</strong>r SCHUFA sind vor allem<br />

Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die<br />

SCHUFA auch Auskünfte an Han<strong>de</strong>ls-, Telekommunikations- und sonstige<br />

Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die<br />

SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein<br />

berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wur<strong>de</strong>. Zur<br />

Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei <strong>de</strong>r<br />

Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern<br />

ergänzend einem aus ihrem Datenbestand errechneten<br />

Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung <strong>de</strong>s Kreditrisikos mitteilen (Score-<br />

Verfahren). Der Kun<strong>de</strong> kann Auskunft bei <strong>de</strong>r SCHUFA über die ihn<br />

betreffen<strong>de</strong>n gespeicherten Daten erhalten.<br />

Die Adresse <strong>de</strong>r SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice,<br />

Postfach 5640, 30056 Hannover.<br />

7. Schlussbestimmungen<br />

7.1 Die Stadtwerke dürfen sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten<br />

Dritter bedienen.<br />

7.2 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung <strong>de</strong>s<br />

an<strong>de</strong>ren Teils auf einen Dritten übertragen wer<strong>de</strong>n. Eine Zustimmung ist nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, wenn <strong>de</strong>r Dritte ein verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen <strong>de</strong>r Stadtwerke im<br />

Sinne <strong>de</strong>r §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.<br />

7.3 Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und<br />

unentgeltlich unter Beachtung <strong>de</strong>r vertraglichen vereinbarten Frist durchführen.<br />

7.4 Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen nicht. Die Aufhebung und Kündigung<br />

dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r Textform. Gleiches gilt für die<br />

Än<strong>de</strong>rung/Aufhebung dieser Textformklausel.<br />

8. Inkrafttreten<br />

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH<br />

für die Lieferung von Strom“ treten mit Wirkung zum 1. September 2011 in Kraft.<br />

Gleichzeitig verlieren die „Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von<br />

Elektrizität außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Stadtwerke<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH“ vom 1. Februar 2007 ihre Gültigkeit.


Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />

GmbH für die Lieferung von Strom außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung<br />

1. Vertragsgegenstand<br />

1.1 Die Stadtwerke liefern Strom mit einer Nennspannung von ca. 400/230V<br />

und einer Nennfrequenz von ca. 50 Hz in <strong>de</strong>r vom zuständigen Netzbetreiber<br />

bereitgestellten Qualität ans En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Netzanschlusses. Kurzzeitig auftreten<strong>de</strong><br />

Spannungs- und Frequenzän<strong>de</strong>rungen stellen keine Qualitätsabweichung<br />

dar. Erfor<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten<br />

eine über die vom Netzbetreiber bereitgestellte Qualität hinausgehen<strong>de</strong><br />

Qualität, so trifft <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> hierfür selbst geeignete Vorkehrungen.<br />

1.2 Der Strom darf vom Kun<strong>de</strong>n nur für die nach diesem Vertrag vorgesehenen<br />

Zwecke verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Eine Weiterleitung an Dritte ist <strong>de</strong>m<br />

Kun<strong>de</strong>n nur nach Zustimmung von <strong>de</strong>n Stadtwerken gestattet.<br />

1.3 Entstehen <strong>de</strong>n Stadtwerken durch die vom Kun<strong>de</strong>n verursachte Erweiterung<br />

o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nanlage bzw. die Verwendung zusätzlicher<br />

Verbrauchsgeräte Mehrkosten, sind diese vom Kun<strong>de</strong>n zu tragen.<br />

1.4 Wenn und soweit im Vertrag und/o<strong>de</strong>r diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

nichts Abweichen<strong>de</strong>s geregelt ist, gelten die Stromgrund-<br />

versorgungsverordnung (StromGVV) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie<br />

die Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung <strong>de</strong>r<br />

Stadtwerke.<br />

2. Preise, Preisanpassung und Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />

2.1 Wenn im Vertrag nichts Abweichen<strong>de</strong>s vereinbart ist, gelten für Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Strompreises § 5 Abs. 2 und 3 Stromgrundversorgungsverordnung<br />

(StromGVV) in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung.<br />

2.2 Abweichend von § 5 Abs. 2 StromGVV wird außerhalb <strong>de</strong>s Netzgebietes<br />

<strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) Netzgesellschaft mbH die öffentliche<br />

Bekanntgabe durch eine schriftliche Mitteilung an die Kun<strong>de</strong>n ersetzt. Zu<strong>de</strong>m<br />

wer<strong>de</strong>n die Än<strong>de</strong>rungen auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>r Stadtwerke unter<br />

www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> veröffentlicht.<br />

2.3 Erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber statt <strong>de</strong>s bisherigen<br />

Zählers einen an<strong>de</strong>ren Zähler, verän<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Grundpreis um <strong>de</strong>n<br />

Betrag, um <strong>de</strong>n sich auch <strong>de</strong>r Messpreis aufgrund <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>s neuen<br />

Zählers verän<strong>de</strong>rt. Beauftragt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einen Dritten mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r<br />

Messstelle und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Messung, verringert sich <strong>de</strong>r Grundpreis um <strong>de</strong>n Betrag,<br />

<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Netzbetreiber für die an <strong>de</strong>n Dritten übertragene Leistung bisher<br />

berechnet hat.<br />

2.4 Aktuelle Informationen über die gelten<strong>de</strong>n Preise erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> je<strong>de</strong>rzeit<br />

im Internet unter www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> und zu <strong>de</strong>n Geschäftszeiten über<br />

das Service-Telefon 0335 5533-300 und im Kun<strong>de</strong>ncentrum <strong>de</strong>r Stadtwerke.<br />

3. Abrechnung, Bezahlung<br />

3.1 Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Verbrauch von Strom in <strong>de</strong>r Regel einmal<br />

jährlich abrechnen, wenn keine abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />

getroffen ist. Die Stadtwerke legen <strong>de</strong>r Abrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber,<br />

vom jeweiligen Messstellenbetreiber, vom Messdienstleister bzw.<br />

vom Kun<strong>de</strong>n gelieferten Angaben zugrun<strong>de</strong>. Bei <strong>de</strong>r Abrechnung wer<strong>de</strong>n die<br />

Verbrauchsdaten mit <strong>de</strong>n Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer<br />

hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf<br />

Basis <strong>de</strong>r Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen.<br />

3.2 Die Stadtwerke können im Falle fehlen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>r Messwerte<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r letzten Ablesung bzw. <strong>de</strong>s Verbrauchs vergleichbarer<br />

Anlagen <strong>de</strong>n Verbrauch rechnerisch ermitteln. Die tatsächlichen Verhältnisse<br />

sind angemessen zu berücksichtigen.<br />

3.3 Der Kun<strong>de</strong> kann Zahlungen per Einzugsermächtigung o<strong>de</strong>r Überweisung<br />

leisten. Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> für seine aus diesem Vertrag zu leisten<strong>de</strong>n Zahlungen<br />

eine Einzugsermächtigung erteilt, stellt er sicher, dass die für einen problemlosen<br />

Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf <strong>de</strong>m Konto vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bankverbindung muss <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> unverzüglich mitteilen.<br />

4. Haftung<br />

4.1 Für Schä<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch Unterbrechung o<strong>de</strong>r bei<br />

Unregelmäßigkeiten in <strong>de</strong>r Stromversorgung erlei<strong>de</strong>t, haften die Stadtwerke<br />

nicht, soweit es sich um Folgen einer Störung <strong>de</strong>s Netzbetriebs einschließlich<br />

<strong>de</strong>s Netzanschlusses han<strong>de</strong>lt. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass in<br />

diesem Fall ein Haftungsanspruch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gegen <strong>de</strong>n Netzbetreiber bestehen<br />

kann. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung o<strong>de</strong>r Störung auf nicht<br />

berechtigten Maßnahmen <strong>de</strong>r Stadtwerke beruht.<br />

4.2 Unbescha<strong>de</strong>t von Ziffer 4.1 haften die Stadtwerke nur für Schä<strong>de</strong>n aus<br />

<strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung von Leben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit. Darüber<br />

hinaus haften die Stadtwerke für Schä<strong>de</strong>n aus vorsätzlicher o<strong>de</strong>r grob fahrlässiger<br />

Pflichtverletzung o<strong>de</strong>r soweit zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Haftungsregelungen<br />

(z. B. Produkthaftungsgesetz) bestehen. Die Stadtwerke haften auch<br />

für Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,<br />

bei leichter Fahrlässigkeit jedoch <strong>de</strong>r Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsbeginn<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schä<strong>de</strong>n. Wesentliche Vertragspflichten<br />

sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche<br />

Rechtspositionen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem<br />

Inhalt und Zweck gera<strong>de</strong> zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten,<br />

<strong>de</strong>ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses<br />

Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf <strong>de</strong>ren Einhaltung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung <strong>de</strong>r<br />

Stadtwerke ausgeschlossen.<br />

4.3 Die Haftungsregelung nach Ziffer 4.2 gilt gleichermaßen für Personen, für<br />

die die Stadtwerke einzustehen haben.<br />

5. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Bedingungen, Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />

5.1 Die Stadtwerke sind nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Regelungen berechtigt,<br />

die Allgemeinen Bedingungen zu än<strong>de</strong>rn: Än<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n jeweils<br />

zum Monatsbeginn und nach vorheriger Mitteilung an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n wirksam.<br />

Die Mitteilung erfolgt in Textform min<strong>de</strong>stens sechs Wochen vor <strong>de</strong>r beabsichtigten<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Allgemeinen Bedingungen unter Angabe <strong>de</strong>s Zeitpunkts<br />

(Monatsbeginn), ab <strong>de</strong>m die geän<strong>de</strong>rten Allgemeinen Bedingungen<br />

gelten. Die Än<strong>de</strong>rung gilt als durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n genehmigt, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

ihr nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt <strong>de</strong>r Mitteilung in Textform<br />

wi<strong>de</strong>rspricht. Auf diese Folge wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs<br />

hinweisen. Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Stromliefervertrag die durch <strong>de</strong>n<br />

Kun<strong>de</strong>n genehmigten Allgemeinen Bedingungen ab <strong>de</strong>m angegebenen<br />

Monatsbeginn in <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Fassung zu Grun<strong>de</strong> legen.<br />

5.2 Ziffer 5.1 gilt nicht für die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Strompreises, <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Leistungsinhalte, <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit und <strong>de</strong>r Kündigungsregelung.<br />

5.3 Sollte für die Stadtwerke die Weiterführung <strong>de</strong>s Stromliefervertrages infolge<br />

<strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n unzumutbar sein, sind die Stadtwerke<br />

befugt, <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs<br />

auf das En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rmonats zu kündigen.<br />

6. Datenschutz<br />

Alle im Rahmen <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses anfallen<strong>de</strong> personenbezogenen<br />

Daten wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n Vorschriften<br />

zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung<br />

und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen in<br />

Hinblick auf Beratung und Betreuung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n und die bedarfsgerechte<br />

Produktgestaltung von <strong>de</strong>n Stadtwerken erhoben, verarbeitet<br />

und genutzt. Falls erfor<strong>de</strong>rlich, wer<strong>de</strong>n Daten an die an <strong>de</strong>r Abwicklung<br />

dieses Vertrages beteiligten Unternehmen (z. B. zur Durchleitung und<br />

Abrechnung) weitergegeben. Netzbetreiber und Messstellenbetreiber<br />

sind insbeson<strong>de</strong>re berechtigt, alle zur Belieferung und Abrechnung <strong>de</strong>r<br />

Energielieferungen erfor<strong>de</strong>rlichen Kun<strong>de</strong>ndaten an die Stadtwerke<br />

weiterzugeben, auch wenn es sich um wirtschaftlich sensible Informationen<br />

im Sinne von § 9 EnWG han<strong>de</strong>lt. Die Stadtwerke können zur Bonitätsprüfung<br />

Auskünfte von Auskunfteien einholen und personenbezogene<br />

Daten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gemäß § 28a Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz an<br />

diese weitergeben. Im Übrigen wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke die Daten we<strong>de</strong>r<br />

an Dritte verkaufen noch an<strong>de</strong>rweitig vermarkten.<br />

Der Kun<strong>de</strong> ist damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Stadtwerke <strong>de</strong>r SCHUFA<br />

Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesba<strong>de</strong>n, Daten über die Beantragung,<br />

Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und<br />

Auskünfte über <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r SCHUFA erhält. Unabhängig davon<br />

wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke <strong>de</strong>r SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen<br />

Verhaltens (z.B. For<strong>de</strong>rungsbetrag nach Verzug, Leistungsmissbrauch)<br />

übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />

nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen<br />

Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt<br />

die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diese Informationen<br />

zur Beurteilung <strong>de</strong>r Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu<br />

geben. Vertragspartner <strong>de</strong>r SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute,<br />

Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA<br />

auch Auskünfte an Han<strong>de</strong>ls-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen,<br />

die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die<br />

SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein<br />

berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wur<strong>de</strong>. Zur<br />

Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei <strong>de</strong>r Erteilung<br />

von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend<br />

einem aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert<br />

zur Beurteilung <strong>de</strong>s Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).<br />

Der Kun<strong>de</strong> kann Auskunft bei <strong>de</strong>r SCHUFA über die ihn betreffen<strong>de</strong>n gespeicherten<br />

Daten erhalten.<br />

Die Adresse <strong>de</strong>r SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice,<br />

Postfach 5640, 30056 Hannover.<br />

7. Schlussbestimmungen<br />

7.1 Die Stadtwerke dürfen sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten<br />

Dritter bedienen.<br />

7.2 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Teils auf einen Dritten übertragen wer<strong>de</strong>n. Eine Zustimmung ist<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich, wenn <strong>de</strong>r Dritte ein verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen <strong>de</strong>r<br />

Stadtwerke im Sinne <strong>de</strong>r §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.<br />

7.3 Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und<br />

unentgeltlich unter Beachtung <strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten Frist durchführen.<br />

7.4 Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen nicht. Die Aufhebung und Kündigung<br />

dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r Textform. Gleiches gilt für<br />

die Än<strong>de</strong>rung/Aufhebung dieser Textformklausel.<br />

8. Inkrafttreten<br />

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />

GmbH für die Lieferung von Strom“ treten mit Wirkung zum 1. September 2012<br />

in Kraft. Gleichzeitig verlieren die „Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung<br />

von Elektrizität außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH“ vom 1. September 2011 ihre Gültigkeit.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!