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Stand 07 /2012<br />
Auftrag O<strong>de</strong>rlandStrom Öko<br />
an die Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH<br />
Karl-Marx-Straße 195, 15230 Frankfurt (O<strong>de</strong>r), Tel.: 0335 5533-300, Fax 0335 5533-490, E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong>, www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong><br />
Amtsgericht: Frankfurt (O<strong>de</strong>r), HRB-Nr.: 2299, Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r: Wolfram Grünkorn, Geschäftsführer: Jörg Thiem, St.-Nr.: 061 / 126 / 00319<br />
1) Anschrift <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n (Auftraggeber / Rechnungsanschrift)<br />
Vorname Name 1,2<br />
Geburtsdatum<br />
Firma 1<br />
Registergericht 1 Registernummer 1<br />
Straße, Hausnummer 1<br />
PLZ 1 Ort 1<br />
Telefon Telefax<br />
E-Mail<br />
Frau Herr<br />
4) Angaben zur <strong>de</strong>rzeitigen Stromversorgung<br />
Um Ihren Auftrag schnell ausführen zu können, bitten wir Sie um die folgen<strong>de</strong>n<br />
Angaben o<strong>de</strong>r um Zusendung einer Kopie Ihrer letzten Stromrechnung.<br />
Bisheriger Stromlieferant 3 Jahresstromverbrauch in kWh 3<br />
Vertragskonto- / Kun<strong>de</strong>nnummer<br />
1 Pflichtangaben gemäß § 2 Abs. 3 StromGVV:<br />
2 Bei juristischen Personen, Name <strong>de</strong>s gesetzlichen Vertreters.<br />
3 Um eine schnelle Bearbeitung Ihres Auftrags zu gewährleisten, bitten wir Sie, insbeson<strong>de</strong>re<br />
die gekennzeichneten Fel<strong>de</strong>r auszufüllen.<br />
6) Auftragserteilung und Vollmachtserteilung<br />
2) Verbrauchsstelle<br />
Zählernummer 1<br />
Zählerstand abgelesen am<br />
Straße, Hausnummer (nur falls abweichend von Punkt 1) 1<br />
PLZ, Ort (nur falls abweichend von Punkt 1) 1<br />
5) Einzugsermächtigung<br />
(Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages.)<br />
Hiermit ermächtige ich die Stadtwerke wi<strong>de</strong>rruflich, fällige Beträge<br />
im Einzugsermächtigungsverfahren einzuziehen:<br />
Kontonummer Bankleitzahl<br />
Kreditinstitut Kontoinhaber (falls abweichend von Punkt 1)<br />
X<br />
Datum, Unterschrift <strong>de</strong>s Kontoinhabers<br />
Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke mit <strong>de</strong>r Lieferung von Strom für die vorgenannte Verbrauchsstelle. Die Lieferung von Strom erfolgt zu <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r „Verordnung über<br />
Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus <strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung<br />
– StromGVV) (BGBl. I Nr. 50, S. 2391), <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH für die Lieferung von Strom außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung<br />
und <strong>de</strong>n Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH zur GasGVV und StromGVV in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese sind wesentliche Bestandteile dieses<br />
Vertrags. Ich bestätige mit meiner Unterschrift <strong>de</strong>ren Erhalt. Ich bevollmächtige hiermit die Stadtwerke, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, <strong>de</strong>n für die vorgenannte Verbrauchsstelle <strong>de</strong>rzeit<br />
bestehen<strong>de</strong>n Liefervertrag zu kündigen und die erfor<strong>de</strong>rlichen Verträge mit <strong>de</strong>m örtlichen Netzbetreiber abzuschließen.<br />
Ich bin damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Stadtwerke mich tagsüber unaufgefor<strong>de</strong>rt telefonisch und / o<strong>de</strong>r per E-Mail auch nach Beendigung <strong>de</strong>s Liefervertrages<br />
über eigene Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Strom- und / o<strong>de</strong>r Gasversorgung informieren.<br />
Hinweis: Sie können Ihr Einverständnis je<strong>de</strong>rzeit gegenüber <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH, Karl-Marx-Straße 195, 15230 Frankfurt (O<strong>de</strong>r), per Fax: 0335/55 33 – 490 o<strong>de</strong>r<br />
per E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> wi<strong>de</strong>rrufen. Dasselbe gilt, wenn Sie keine Produktinformationen von uns per Post wünschen.<br />
X<br />
Datum, Unterschrift <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n für Auftragserteilung und Vollmachtserteilung<br />
3) Preise und Lieferbedingungen<br />
Preisstand 1.1.2012<br />
O<strong>de</strong>rlandStrom Öko<br />
Arbeitspreis Grundpreis<br />
Cent / kWh Cent /kWh Euro / Monat Euro/Monat<br />
netto brutto netto brutto<br />
21,01 25,00 4,90 5,83<br />
3.1. Die Nettopreise enthalten u.a. das Entgelt für die Stromlieferung, die Netzentgelte <strong>de</strong>s jeweiligen Netzbetreibers, die Umlage gemäß § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Entgelte für Messung und<br />
Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer (<strong>de</strong>rzeit 2,05 ct/kWh), sowie die Umlagen auf Grund <strong>de</strong>s Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) und <strong>de</strong>s Gesetzes für die Mo<strong>de</strong>rnisierung und <strong>de</strong>n Ausbau<br />
<strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Auftragserteilung gelten<strong>de</strong>n Höhe. Die Bruttopreise sind gerun<strong>de</strong>t und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Höhe<br />
(<strong>de</strong>rzeit 19 %).<br />
3.2. Es gelten die aktuellen Preise. Bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r aktuellen Preise gilt Pkt. 2 <strong>de</strong>r Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH für die Lieferung von Strom außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung.<br />
3.3. Der Vertrag beginnt zu <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Vertragsbestätigung <strong>de</strong>r Stadtwerke angegebenen Datum und hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12. <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres. Er verlängert sich um jeweils 12 Monate,<br />
wenn er nicht vom Kun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Stadtwerken mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Bei einem Umzug kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats in Textform kündigen.<br />
Neuanmeldung zum: Nächstmöglicher Vertragsbeginn o<strong>de</strong>r Vertragsbeginn zum:<br />
(Datum <strong>de</strong>r Schlüsselübergabe) Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr<br />
gewünschte Abschlagszahlung: € / Monat<br />
Weiter auf nächster Seite.
Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wi<strong>de</strong>rrufen.<br />
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang <strong>de</strong>r Ware beim Empfänger (bei <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n Lieferung gleichartiger<br />
Waren nicht vor Eingang <strong>de</strong>r ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.<br />
Zur Wahrung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu richten an:<br />
Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH, Vertrieb, Karl-Marx-Straße 195, 15230 Frankfurt (O<strong>de</strong>r), Fax: 0335/5533-490, E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong><br />
Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Wi<strong>de</strong>rrufs sind die bei<strong>de</strong>rseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />
herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht o<strong>de</strong>r teilweise nicht o<strong>de</strong>r nur im verschlechterten Zustand<br />
zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Frist beginnt für Sie mit <strong>de</strong>r Absendung Ihrer Wi<strong>de</strong>rruferklärung, für uns mit <strong>de</strong>ren Empfang.<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />
Hinweis § 111 b EnWG:<br />
Bei Fragen o<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung<br />
haben Sie folgen<strong>de</strong> Möglichkeiten:<br />
Bitte mel<strong>de</strong>n Sie sich immer zuerst bei unserem Kun<strong>de</strong>nservice<br />
per Post: Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH, Karl-Marx-Straße 195, 15230 Frankfurt (O<strong>de</strong>r),<br />
per Fax: 0335 / 55 33 – 490 o<strong>de</strong>r per E-Mail: service@stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong><br />
Der Verbraucherservice <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur für <strong>de</strong>n Bereich Elektrizität und Gas<br />
Der Verbraucherservice <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur stellt Ihnen Informationen über das gelten<strong>de</strong><br />
Recht, Ihre Rechte als Haushaltskun<strong>de</strong> und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche<br />
Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgen<strong>de</strong>n Kontaktdaten erreichbar:<br />
Bun<strong>de</strong>snetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<br />
Verbraucherservice<br />
Postfach 8001 / 53105 Bonn<br />
Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
030 22480-500 o<strong>de</strong>r 01805 101000 - Bun<strong>de</strong>sweites Infotelefon<br />
(Festnetzpreis 14ct / min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct / min)<br />
Telefax: 030 22480-323<br />
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.<strong>de</strong><br />
Zur Beilegung von Streitigkeiten (nur für private Letztverbraucher)<br />
kann ein Schlichtungsverfahren bei <strong>de</strong>r Schlichtungsstelle Energie beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />
Voraussetzung dafür ist, dass <strong>de</strong>r Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wur<strong>de</strong><br />
und keine beidseitig zufrie<strong>de</strong>nstellen<strong>de</strong> Lösung gefun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>.<br />
Schlichtungsstelle Energie e.V.<br />
Friedrichstraße 133<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: 030 / 27 57 240 – 0<br />
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.<strong>de</strong><br />
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.<strong>de</strong>
I Angaben zum Kun<strong>de</strong>n (zu § 2) / Wohnungswechsel (zu § 20)<br />
Die Energie von hier.<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Bedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH<br />
zur<br />
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n und die Ersatzversorgung mit<br />
Gas aus <strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) (BGBl. I Nr. 50, S. 2396)<br />
und zur<br />
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n und die Ersatzversorgung mit<br />
Elektrizität aus <strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) (BGBl. I Nr. 50, S. 2391)<br />
gültig ab 01.01.2011<br />
1. Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Angaben zum Kun<strong>de</strong>n mitzuteilen.<br />
2. Der Kun<strong>de</strong> ist bei Umzug berechtigt, <strong>de</strong>n Versorgungsvertrag mit zweiwöchiger<br />
Frist auf das En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rmonats zu kündigen. Die Kündigung bedarf<br />
<strong>de</strong>r Textform. Bei Nichtkündigung haftet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auch für die Bezahlung<br />
<strong>de</strong>s nach seinem Auszug anfallen<strong>de</strong>n Energieverbrauchs. Der Kun<strong>de</strong> sollte <strong>de</strong>n<br />
Stadtwerken seinen Auszug <strong>de</strong>shalb rechtzeitig vorher mitteilen. Die Mitteilung<br />
kann schriftlich o<strong>de</strong>r per E-Mail erfolgen und soll min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben<br />
enthalten:<br />
• Name <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n (ggf. Offenlegung <strong>de</strong>r Vertretung),<br />
• Vertragskontonummer,<br />
• Datum <strong>de</strong>s Auszugs,<br />
• neue Adresse,<br />
• Zählerstand <strong>de</strong>r Messeinrichtung,<br />
• Gerätenummer <strong>de</strong>r Messeinrichtung,<br />
• Zählpunktbezeichnung (mitgeteilt auf Begrüßungsschreiben und Rechnung).<br />
3. Die vorgenannten Mitteilungen können zusätzlich auch durch einen Anruf <strong>de</strong>s<br />
Service-Telefons erfolgen.<br />
II Zahlungsweisen und Folgen <strong>de</strong>s Verzugs (zu § 16 und § 17)<br />
1. Rechnungsbeträge und Abschläge wer<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Stadtwerken mitgeteilten<br />
Terminen fällig, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung.<br />
Der Fälligkeitstermin ist eingehalten, wenn die Stadtwerke zu diesem<br />
Termin über <strong>de</strong>n Zahlbetrag verfügen und <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>nkonto zuordnen können.<br />
2. Der Kun<strong>de</strong> kann seine Zahlungen auf folgen<strong>de</strong> Weise an die Stadtwerke leisten,<br />
wenn im Vertrag nichts Abweichen<strong>de</strong>s vereinbart ist:<br />
• durch Überweisung:<br />
Überweisungen haben auf das von <strong>de</strong>n Stadtwerken mitgeteilte Konto<br />
unter Angabe <strong>de</strong>r Vertragskontonummer zu erfolgen. Die Überweisung ist<br />
rechtzeitig erfolgt, wenn <strong>de</strong>r Zahlbetrag <strong>de</strong>m Konto am Fälligkeitstermin<br />
gutgeschrieben ist.<br />
• durch Lastschrifteinzugsverfahren:<br />
Durch das bequeme Lastschrifteinzugsverfahren ist bei ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Konto<strong>de</strong>ckung garantiert, dass alle Zahlungen pünktlich zu <strong>de</strong>n Fälligkeits-<br />
terminen erfolgen. Die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung an<br />
die Stadtwerke kann schriftlich per E-Mail o<strong>de</strong>r durch Anruf <strong>de</strong>s Service-<br />
Telefons erfolgen und je<strong>de</strong>rzeit in gleicher Weise wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n.<br />
Rückständige Zahlungen wer<strong>de</strong>n nach Ablauf <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>n Stadtwerken angegebenen<br />
Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die dadurch entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stadtwerken zu erstatten. Diese betragen:<br />
• Mahnung 5,00 €<br />
• Rücklastschrift gemäß Berechnung Geldinstitut<br />
• für die persönliche Vorsprache / Zustellung einer Sperrankündigung durch<br />
einen Beauftragten <strong>de</strong>r Stadtwerke 35,70 €<br />
III Unterbrechung und Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Versorgung (zu § 19)<br />
1. Für die Unterbrechung <strong>de</strong>r Versorgung erstattet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stadtwerken die<br />
Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Kosten <strong>de</strong>r Unterbrechung unterliegen nicht <strong>de</strong>r Umsatzsteuer und sind<br />
sofort fällig.<br />
2. Für die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Versorgung erstattet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Stadtwerken<br />
die Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber berechnet wer<strong>de</strong>n, zuzüglich<br />
Umsatzsteuer.<br />
Der Bruttobetrag beinhaltet die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Leistungserbringung gelten<strong>de</strong><br />
gesetzliche Umsatzsteuer. Die Kosten <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung sind sofort fällig.<br />
Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n die Aufhebung <strong>de</strong>r Unterbrechung veranlassen, wenn die<br />
Grün<strong>de</strong> für die Unterbrechung entfallen sind und <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Kosten <strong>de</strong>r Unterbrechung<br />
und Wie<strong>de</strong>rherstellung ersetzt hat. Die Kosten <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />
können die Stadtwerke als Vorauszahlung verlangen.<br />
IV Haftung (zu § 6)<br />
1. Bei einer Unterbrechung o<strong>de</strong>r bei Unregelmäßigkeiten in <strong>de</strong>r Versorgung<br />
sind, soweit es sich um Folgen einer Störung <strong>de</strong>s Netzbetriebs einschließlich<br />
<strong>de</strong>s Netzanschlusses han<strong>de</strong>lt, die Stadtwerke von ihrer Leistungspflicht befreit.<br />
Etwaige Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />
§ 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV / GasGVV sind an <strong>de</strong>n jeweiligen Netzbetreiber zu<br />
richten. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen<br />
<strong>de</strong>r Stadtwerke nach § 19 StromGVV / GasGVV beruht.<br />
2. Im Übrigen haften die Stadtwerke nur für Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung<br />
von Leben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit sowie für Schä<strong>de</strong>n aus vorsätzlicher<br />
o<strong>de</strong>r grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Stadtwerke haften auch für<br />
Schä<strong>de</strong>n aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter<br />
Fahrlässigkeit jedoch <strong>de</strong>r Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn <strong>de</strong>s Versorgungsverhältnisses<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schä<strong>de</strong>n.<br />
V Umsatzsteuer<br />
Soweit die oben genannten Leistungen <strong>de</strong>r Umsatzsteuer unterliegen, sind neben<br />
<strong>de</strong>n Nettopreisen die gerun<strong>de</strong>ten Bruttopreise angegeben.<br />
VI Datenschutz<br />
1. Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n die zur Erfüllung <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Daten unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />
nur zum Zweck <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener<br />
Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n<br />
und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erheben, verarbeiten und nutzen.<br />
2. Der Austausch von Informationen zu Zwecken <strong>de</strong>r Vertragserfüllung zwischen<br />
<strong>de</strong>n Stadtwerken und <strong>de</strong>m Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber ist zulässig.<br />
Der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber ist insbeson<strong>de</strong>re berechtigt, zur<br />
Erfassung und Abrechnung <strong>de</strong>r Energielieferungen erfor<strong>de</strong>rliche Verbrauchs-,<br />
Abrechnungs- und Vertragsdaten an die Stadtwerke weiterzugeben, auch wenn<br />
es sich um wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 9 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes<br />
han<strong>de</strong>lt.<br />
VII Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen (zu § 5)<br />
Die Stadtwerke sind berechtigt, diese Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen nach <strong>de</strong>n hierfür<br />
gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen zu än<strong>de</strong>rn. Soweit von <strong>de</strong>n Stadtwerken<br />
nicht an<strong>de</strong>rs bekannt gegeben, wer<strong>de</strong>n die Än<strong>de</strong>rungen sechs Wochen nach<br />
öffentlicher Bekanntgabe zum Monatsbeginn wirksam und sind im Internet unter<br />
www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> veröffentlicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH<br />
für die Lieferung von Strom außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung<br />
1. Vertragsgegenstand<br />
1.1 Die Stadtwerke liefern Strom mit einer Nennspannung von ca. 400/230V<br />
und einer Nennfrequenz von ca. 50 Hz in <strong>de</strong>r vom zuständigen Netzbetreiber<br />
bereitgestellten Qualität ans En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Netzanschlusses. Kurzzeitig auftreten<strong>de</strong><br />
Spannungs- und Frequenzän<strong>de</strong>rungen stellen keine Qualitätsabweichung dar.<br />
Erfor<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten eine über die vom<br />
Netzbetreiber bereitgestellte Qualität hinausgehen<strong>de</strong> Qualität, so trifft <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
hierfür selbst geeignete Vorkehrungen.<br />
1.2 Der Strom darf vom Kun<strong>de</strong>n nur für die nach diesem Vertrag<br />
vorgesehenen Zwecke verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Eine Weiterleitung an Dritte ist <strong>de</strong>m<br />
Kun<strong>de</strong>n nur nach Zustimmung <strong>de</strong>r Stadtwerke gestattet.<br />
1.3 Entstehen <strong>de</strong>n Stadtwerken durch die vom Kun<strong>de</strong>n verursachte<br />
Erweiterung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nanlage bzw. die Verwendung zusätzlicher<br />
Verbrauchsgeräte Mehrkosten, sind diese vom Kun<strong>de</strong>n zu tragen.<br />
1.4 Wenn und soweit im Vertrag und/o<strong>de</strong>r diesen Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen nichts Abweichen<strong>de</strong>s geregelt ist, gelten die Strom-<br />
Grundversorgungsverordnung (StromGVV) in ihrer jeweils gültigen Fassung<br />
sowie die Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung <strong>de</strong>r<br />
Stadtwerke.<br />
2. Preise, Preisanpassung und Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />
2.1. Wenn im Vertrag nichts Abweichen<strong>de</strong>s vereinbart ist, gelten für Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>s Strompreises § 5 Abs. 2 und 3 Stromgrundversorgungsverordnung<br />
(StromGW) entsprechend. § 5 Abs. 2 StromGW lautet: „Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
Allgemeinen Preise und <strong>de</strong>r Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen wer<strong>de</strong>n jeweils zum<br />
Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die min<strong>de</strong>stens<br />
sechs Wochen vor <strong>de</strong>r beabsichtigten Än<strong>de</strong>rung erfolgen muss. Der<br />
Grundversorger ist verpflichtet, zu <strong>de</strong>n beabsichtigten Än<strong>de</strong>rungen zeitgleich mit<br />
<strong>de</strong>r öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zu<br />
versen<strong>de</strong>n und die Än<strong>de</strong>rung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.“<br />
§ 5 Abs. 3 StromGW lautet: „Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Preise und <strong>de</strong>r<br />
Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen wer<strong>de</strong>n gegenüber <strong>de</strong>mjenigen Kun<strong>de</strong>n nicht<br />
wirksam, <strong>de</strong>r bei einer fristgemäßen Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages mit <strong>de</strong>m<br />
Grundversorger die Einleitung eines Wechsels <strong>de</strong>s Versorgers durch<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang <strong>de</strong>r<br />
Kündigung nachweist“.<br />
2.2. Bei Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Preise und Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />
steht <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n ein Kündigungsrecht gemäß § 20 Abs. 1, Satz 1 StromGVV zu.<br />
§ 20 Abs. 1, Satz 1 StromGVV lautet: „Der Grundversorgungsvertrag kann mit<br />
einer Frist von einem Monat auf das En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rmonats gekündigt<br />
wer<strong>de</strong>n.“<br />
2.3 Erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber statt <strong>de</strong>s bisherigen<br />
Zählers einen an<strong>de</strong>ren Zähler, verän<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Grundpreis um <strong>de</strong>n Betrag, um<br />
<strong>de</strong>n sich auch <strong>de</strong>r Messpreis aufgrund <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>s neuen Zählers<br />
verän<strong>de</strong>rt. Beauftragt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einen Dritten mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r Messstelle<br />
und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Messung, verringert sich <strong>de</strong>r Grundpreis um <strong>de</strong>n Betrag, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Netzbetreiber für die an <strong>de</strong>n Dritten übertragene Leistung bisher berechnet hat.<br />
2.4 Aktuelle Informationen über die gelten<strong>de</strong>n Preise erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
je<strong>de</strong>rzeit im Internet unter www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> und zu <strong>de</strong>n Geschäftszeiten<br />
über das Service-Telefon und im Kun<strong>de</strong>ncentrum <strong>de</strong>r Stadtwerke in <strong>de</strong>n Lenné<br />
Passagen in Frankfurt (O<strong>de</strong>r).<br />
3. Abrechnung, Bezahlung<br />
3.1 Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Verbrauch von Strom in <strong>de</strong>r Regel einmal<br />
jährlich abrechnen, wenn keine abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />
getroffen ist. Die Stadtwerke legen <strong>de</strong>r Abrechnung die vom zuständigen<br />
Netzbetreiber, vom jeweiligen Messstellenbetreiber, vom Messdienstleister bzw.<br />
vom Kun<strong>de</strong>n gelieferten Angaben zu Grun<strong>de</strong>. Bei <strong>de</strong>r Abrechnung wer<strong>de</strong>n die<br />
Verbrauchsdaten mit <strong>de</strong>n Nettopreisen multipliziert und anschließend die<br />
Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf<br />
Basis <strong>de</strong>r Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen.<br />
3.2 Die Stadtwerke können im Falle fehlen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>r Messwerte<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r letzten Ablesung bzw. <strong>de</strong>s Verbrauchs vergleichbarer<br />
Anlagen <strong>de</strong>n Verbrauch rechnerisch ermitteln. Die tatsächlichen Verhältnisse sind<br />
angemessen zu berücksichtigen.<br />
3.3 Der Kun<strong>de</strong> kann Zahlungen per Einzugsermächtigung o<strong>de</strong>r Überweisung<br />
leisten. Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> für seine aus diesem Vertrag zu leisten<strong>de</strong>n Zahlungen eine<br />
Einzugsermächtigung erteilt, stellt er sicher, dass die für einen problemlosen<br />
Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf <strong>de</strong>m Konto vorhan<strong>de</strong>n ist. Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r Bankverbindung muss <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> unverzüglich mitteilen.<br />
4. Haftung<br />
4.1 Für Schä<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch Unterbrechung o<strong>de</strong>r bei<br />
Unregelmäßigkeiten in <strong>de</strong>r Stromversorgung erlei<strong>de</strong>t, haften die Stadtwerke nicht,<br />
soweit es sich um Folgen einer Störung <strong>de</strong>s Netzbetriebs einschließlich <strong>de</strong>s<br />
Netzanschlusses han<strong>de</strong>lt. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass in diesem Fall<br />
ein Haftungsanspruch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gegen <strong>de</strong>n Netzbetreiber bestehen kann. Satz<br />
1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung o<strong>de</strong>r Störung auf nicht berechtigten<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>r Stadtwerke beruht.<br />
4.2 Unbescha<strong>de</strong>t von Ziffer 4.1. haften die Stadtwerke nur für Schä<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung von Leben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit. Darüber hinaus<br />
haften die Stadtwerke für Schä<strong>de</strong>n aus vorsätzlicher o<strong>de</strong>r grob fahrlässiger<br />
Pflichtverletzung o<strong>de</strong>r soweit zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Haftungsregelungen ( z. B.<br />
Produkthaftungsgesetz) bestehen. Die Stadtwerke haften auch für Schä<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter<br />
Fahrlässigkeit jedoch <strong>de</strong>r Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsbeginn<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schä<strong>de</strong>n. Wesentliche Vertragspflichten sind<br />
dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen <strong>de</strong>s<br />
Kun<strong>de</strong>n schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gera<strong>de</strong><br />
zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, <strong>de</strong>ren Erfüllung<br />
die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen<br />
und auf <strong>de</strong>ren Einhaltung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im<br />
Übrigen ist eine Haftung <strong>de</strong>r Stadtwerke ausgeschlossen.<br />
4.3 Die Haftungsregelung nach Ziffer 4.2. gilt gleichermaßen für Personen, für<br />
die die Stadtwerke einzustehen haben.<br />
5. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Bedingungen, Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />
5.1 Die Stadtwerke sind nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Regelungen berechtigt,<br />
die Allgemeinen Bedingungen zu än<strong>de</strong>rn: Än<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n jeweils zum<br />
Monatsbeginn und nach vorheriger Mitteilung an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n wirksam. Die<br />
Mitteilung erfolgt in Textform min<strong>de</strong>stens sechs Wochen vor <strong>de</strong>r beabsichtigten<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Allgemeinen Bedingungen unter Angabe <strong>de</strong>s Zeitpunkts<br />
(Monatsbeginn), ab <strong>de</strong>m die geän<strong>de</strong>rten Allgemeinen Bedingungen gelten. Die<br />
Än<strong>de</strong>rung gilt als durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n genehmigt, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> ihr nicht<br />
innerhalb von vier Wochen nach Erhalt <strong>de</strong>r Mitteilung in Textform wi<strong>de</strong>rspricht.<br />
Auf diese Folge wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs hinweisen. Die<br />
Stadtwerke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Stromliefervertrag die durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n genehmigten<br />
Allgemeinen Bedingungen ab <strong>de</strong>m angegebenen Monatsbeginn in <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten<br />
Fassung zu Grun<strong>de</strong> legen.<br />
5.2 Ziffer 5.1 gilt nicht für die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Strompreises, <strong>de</strong>r vereinbarten<br />
Leistungsinhalte, <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit und <strong>de</strong>r Kündigungsregelung.<br />
5.3 Sollte für die Stadtwerke die Weiterführung <strong>de</strong>s Stromliefervertrages<br />
infolge <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n unzumutbar sein, sind die Stadtwerke<br />
befugt, <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs<br />
auf das En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rmonats zu kündigen.<br />
6. Datenschutz<br />
Alle im Rahmen <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses anfallen<strong>de</strong>n personenbezogenen<br />
Daten wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n Vorschriften zum Schutz<br />
personenbezogener Daten nur zum Zweck <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung und zur<br />
Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen in Hinblick auf Beratung<br />
und Betreuung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n und die bedarfsgerechte Produktgestaltung von<br />
<strong>de</strong>n Stadtwerken erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
wer<strong>de</strong>n Daten an die an <strong>de</strong>r Abwicklung dieses Vertrages beteiligten<br />
Unternehmen (z. B. zur Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben.<br />
Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sind insbeson<strong>de</strong>re berechtigt, alle<br />
zur Belieferung und Abrechnung <strong>de</strong>r Energielieferungen erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Kun<strong>de</strong>ndaten an die Stadtwerke weiterzugeben, auch wenn es sich um<br />
wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 9 EnWG han<strong>de</strong>lt. Die<br />
Stadtwerke können zur Bonitätsprüfung Auskünfte von Auskunfteien<br />
einholen und personenbezogene Daten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gemäß § 28a<br />
Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz an diese weitergeben. Im Übrigen wer<strong>de</strong>n die<br />
Stadtwerke die Daten we<strong>de</strong>r an Dritte verkaufen noch an<strong>de</strong>rweitig<br />
vermarkten.<br />
Der Kun<strong>de</strong> ist damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Stadtwerke <strong>de</strong>r SCHUFA<br />
Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesba<strong>de</strong>n, Daten über die<br />
Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und<br />
Auskünfte über <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r SCHUFA erhält. Unabhängig davon<br />
wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke <strong>de</strong>r SCHUFA auch Daten aufgrund<br />
nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. For<strong>de</strong>rungsbetrag nach Verzug,<br />
Leistungsmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach <strong>de</strong>m<br />
Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller<br />
betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt<br />
die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diese<br />
Informationen zur Beurteilung <strong>de</strong>r Kreditwürdigkeit von natürlichen<br />
Personen zu geben. Vertragspartner <strong>de</strong>r SCHUFA sind vor allem<br />
Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die<br />
SCHUFA auch Auskünfte an Han<strong>de</strong>ls-, Telekommunikations- und sonstige<br />
Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die<br />
SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein<br />
berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wur<strong>de</strong>. Zur<br />
Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei <strong>de</strong>r<br />
Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern<br />
ergänzend einem aus ihrem Datenbestand errechneten<br />
Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung <strong>de</strong>s Kreditrisikos mitteilen (Score-<br />
Verfahren). Der Kun<strong>de</strong> kann Auskunft bei <strong>de</strong>r SCHUFA über die ihn<br />
betreffen<strong>de</strong>n gespeicherten Daten erhalten.<br />
Die Adresse <strong>de</strong>r SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice,<br />
Postfach 5640, 30056 Hannover.<br />
7. Schlussbestimmungen<br />
7.1 Die Stadtwerke dürfen sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten<br />
Dritter bedienen.<br />
7.2 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung <strong>de</strong>s<br />
an<strong>de</strong>ren Teils auf einen Dritten übertragen wer<strong>de</strong>n. Eine Zustimmung ist nicht<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, wenn <strong>de</strong>r Dritte ein verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen <strong>de</strong>r Stadtwerke im<br />
Sinne <strong>de</strong>r §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.<br />
7.3 Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und<br />
unentgeltlich unter Beachtung <strong>de</strong>r vertraglichen vereinbarten Frist durchführen.<br />
7.4 Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen nicht. Die Aufhebung und Kündigung<br />
dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r Textform. Gleiches gilt für die<br />
Än<strong>de</strong>rung/Aufhebung dieser Textformklausel.<br />
8. Inkrafttreten<br />
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH<br />
für die Lieferung von Strom“ treten mit Wirkung zum 1. September 2011 in Kraft.<br />
Gleichzeitig verlieren die „Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von<br />
Elektrizität außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Stadtwerke<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH“ vom 1. Februar 2007 ihre Gültigkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />
GmbH für die Lieferung von Strom außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung<br />
1. Vertragsgegenstand<br />
1.1 Die Stadtwerke liefern Strom mit einer Nennspannung von ca. 400/230V<br />
und einer Nennfrequenz von ca. 50 Hz in <strong>de</strong>r vom zuständigen Netzbetreiber<br />
bereitgestellten Qualität ans En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Netzanschlusses. Kurzzeitig auftreten<strong>de</strong><br />
Spannungs- und Frequenzän<strong>de</strong>rungen stellen keine Qualitätsabweichung<br />
dar. Erfor<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten<br />
eine über die vom Netzbetreiber bereitgestellte Qualität hinausgehen<strong>de</strong><br />
Qualität, so trifft <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> hierfür selbst geeignete Vorkehrungen.<br />
1.2 Der Strom darf vom Kun<strong>de</strong>n nur für die nach diesem Vertrag vorgesehenen<br />
Zwecke verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Eine Weiterleitung an Dritte ist <strong>de</strong>m<br />
Kun<strong>de</strong>n nur nach Zustimmung von <strong>de</strong>n Stadtwerken gestattet.<br />
1.3 Entstehen <strong>de</strong>n Stadtwerken durch die vom Kun<strong>de</strong>n verursachte Erweiterung<br />
o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nanlage bzw. die Verwendung zusätzlicher<br />
Verbrauchsgeräte Mehrkosten, sind diese vom Kun<strong>de</strong>n zu tragen.<br />
1.4 Wenn und soweit im Vertrag und/o<strong>de</strong>r diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
nichts Abweichen<strong>de</strong>s geregelt ist, gelten die Stromgrund-<br />
versorgungsverordnung (StromGVV) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie<br />
die Ergänzen<strong>de</strong>n Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung <strong>de</strong>r<br />
Stadtwerke.<br />
2. Preise, Preisanpassung und Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />
2.1 Wenn im Vertrag nichts Abweichen<strong>de</strong>s vereinbart ist, gelten für Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>s Strompreises § 5 Abs. 2 und 3 Stromgrundversorgungsverordnung<br />
(StromGVV) in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung.<br />
2.2 Abweichend von § 5 Abs. 2 StromGVV wird außerhalb <strong>de</strong>s Netzgebietes<br />
<strong>de</strong>r Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) Netzgesellschaft mbH die öffentliche<br />
Bekanntgabe durch eine schriftliche Mitteilung an die Kun<strong>de</strong>n ersetzt. Zu<strong>de</strong>m<br />
wer<strong>de</strong>n die Än<strong>de</strong>rungen auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>r Stadtwerke unter<br />
www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> veröffentlicht.<br />
2.3 Erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber statt <strong>de</strong>s bisherigen<br />
Zählers einen an<strong>de</strong>ren Zähler, verän<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Grundpreis um <strong>de</strong>n<br />
Betrag, um <strong>de</strong>n sich auch <strong>de</strong>r Messpreis aufgrund <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>s neuen<br />
Zählers verän<strong>de</strong>rt. Beauftragt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einen Dritten mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r<br />
Messstelle und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Messung, verringert sich <strong>de</strong>r Grundpreis um <strong>de</strong>n Betrag,<br />
<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Netzbetreiber für die an <strong>de</strong>n Dritten übertragene Leistung bisher<br />
berechnet hat.<br />
2.4 Aktuelle Informationen über die gelten<strong>de</strong>n Preise erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> je<strong>de</strong>rzeit<br />
im Internet unter www.stadtwerke-<strong>ffo</strong>.<strong>de</strong> und zu <strong>de</strong>n Geschäftszeiten über<br />
das Service-Telefon 0335 5533-300 und im Kun<strong>de</strong>ncentrum <strong>de</strong>r Stadtwerke.<br />
3. Abrechnung, Bezahlung<br />
3.1 Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Verbrauch von Strom in <strong>de</strong>r Regel einmal<br />
jährlich abrechnen, wenn keine abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />
getroffen ist. Die Stadtwerke legen <strong>de</strong>r Abrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber,<br />
vom jeweiligen Messstellenbetreiber, vom Messdienstleister bzw.<br />
vom Kun<strong>de</strong>n gelieferten Angaben zugrun<strong>de</strong>. Bei <strong>de</strong>r Abrechnung wer<strong>de</strong>n die<br />
Verbrauchsdaten mit <strong>de</strong>n Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer<br />
hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf<br />
Basis <strong>de</strong>r Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen.<br />
3.2 Die Stadtwerke können im Falle fehlen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>r Messwerte<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r letzten Ablesung bzw. <strong>de</strong>s Verbrauchs vergleichbarer<br />
Anlagen <strong>de</strong>n Verbrauch rechnerisch ermitteln. Die tatsächlichen Verhältnisse<br />
sind angemessen zu berücksichtigen.<br />
3.3 Der Kun<strong>de</strong> kann Zahlungen per Einzugsermächtigung o<strong>de</strong>r Überweisung<br />
leisten. Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> für seine aus diesem Vertrag zu leisten<strong>de</strong>n Zahlungen<br />
eine Einzugsermächtigung erteilt, stellt er sicher, dass die für einen problemlosen<br />
Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf <strong>de</strong>m Konto vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bankverbindung muss <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> unverzüglich mitteilen.<br />
4. Haftung<br />
4.1 Für Schä<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch Unterbrechung o<strong>de</strong>r bei<br />
Unregelmäßigkeiten in <strong>de</strong>r Stromversorgung erlei<strong>de</strong>t, haften die Stadtwerke<br />
nicht, soweit es sich um Folgen einer Störung <strong>de</strong>s Netzbetriebs einschließlich<br />
<strong>de</strong>s Netzanschlusses han<strong>de</strong>lt. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass in<br />
diesem Fall ein Haftungsanspruch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gegen <strong>de</strong>n Netzbetreiber bestehen<br />
kann. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung o<strong>de</strong>r Störung auf nicht<br />
berechtigten Maßnahmen <strong>de</strong>r Stadtwerke beruht.<br />
4.2 Unbescha<strong>de</strong>t von Ziffer 4.1 haften die Stadtwerke nur für Schä<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung von Leben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit. Darüber<br />
hinaus haften die Stadtwerke für Schä<strong>de</strong>n aus vorsätzlicher o<strong>de</strong>r grob fahrlässiger<br />
Pflichtverletzung o<strong>de</strong>r soweit zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Haftungsregelungen<br />
(z. B. Produkthaftungsgesetz) bestehen. Die Stadtwerke haften auch<br />
für Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,<br />
bei leichter Fahrlässigkeit jedoch <strong>de</strong>r Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsbeginn<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schä<strong>de</strong>n. Wesentliche Vertragspflichten<br />
sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche<br />
Rechtspositionen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem<br />
Inhalt und Zweck gera<strong>de</strong> zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten,<br />
<strong>de</strong>ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses<br />
Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf <strong>de</strong>ren Einhaltung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung <strong>de</strong>r<br />
Stadtwerke ausgeschlossen.<br />
4.3 Die Haftungsregelung nach Ziffer 4.2 gilt gleichermaßen für Personen, für<br />
die die Stadtwerke einzustehen haben.<br />
5. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Allgemeinen Bedingungen, Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />
5.1 Die Stadtwerke sind nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Regelungen berechtigt,<br />
die Allgemeinen Bedingungen zu än<strong>de</strong>rn: Än<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n jeweils<br />
zum Monatsbeginn und nach vorheriger Mitteilung an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n wirksam.<br />
Die Mitteilung erfolgt in Textform min<strong>de</strong>stens sechs Wochen vor <strong>de</strong>r beabsichtigten<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Allgemeinen Bedingungen unter Angabe <strong>de</strong>s Zeitpunkts<br />
(Monatsbeginn), ab <strong>de</strong>m die geän<strong>de</strong>rten Allgemeinen Bedingungen<br />
gelten. Die Än<strong>de</strong>rung gilt als durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n genehmigt, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
ihr nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt <strong>de</strong>r Mitteilung in Textform<br />
wi<strong>de</strong>rspricht. Auf diese Folge wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs<br />
hinweisen. Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Stromliefervertrag die durch <strong>de</strong>n<br />
Kun<strong>de</strong>n genehmigten Allgemeinen Bedingungen ab <strong>de</strong>m angegebenen<br />
Monatsbeginn in <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Fassung zu Grun<strong>de</strong> legen.<br />
5.2 Ziffer 5.1 gilt nicht für die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Strompreises, <strong>de</strong>r vereinbarten<br />
Leistungsinhalte, <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit und <strong>de</strong>r Kündigungsregelung.<br />
5.3 Sollte für die Stadtwerke die Weiterführung <strong>de</strong>s Stromliefervertrages infolge<br />
<strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n unzumutbar sein, sind die Stadtwerke<br />
befugt, <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs<br />
auf das En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rmonats zu kündigen.<br />
6. Datenschutz<br />
Alle im Rahmen <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses anfallen<strong>de</strong> personenbezogenen<br />
Daten wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n Vorschriften<br />
zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung<br />
und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen in<br />
Hinblick auf Beratung und Betreuung <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n und die bedarfsgerechte<br />
Produktgestaltung von <strong>de</strong>n Stadtwerken erhoben, verarbeitet<br />
und genutzt. Falls erfor<strong>de</strong>rlich, wer<strong>de</strong>n Daten an die an <strong>de</strong>r Abwicklung<br />
dieses Vertrages beteiligten Unternehmen (z. B. zur Durchleitung und<br />
Abrechnung) weitergegeben. Netzbetreiber und Messstellenbetreiber<br />
sind insbeson<strong>de</strong>re berechtigt, alle zur Belieferung und Abrechnung <strong>de</strong>r<br />
Energielieferungen erfor<strong>de</strong>rlichen Kun<strong>de</strong>ndaten an die Stadtwerke<br />
weiterzugeben, auch wenn es sich um wirtschaftlich sensible Informationen<br />
im Sinne von § 9 EnWG han<strong>de</strong>lt. Die Stadtwerke können zur Bonitätsprüfung<br />
Auskünfte von Auskunfteien einholen und personenbezogene<br />
Daten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gemäß § 28a Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz an<br />
diese weitergeben. Im Übrigen wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke die Daten we<strong>de</strong>r<br />
an Dritte verkaufen noch an<strong>de</strong>rweitig vermarkten.<br />
Der Kun<strong>de</strong> ist damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Stadtwerke <strong>de</strong>r SCHUFA<br />
Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesba<strong>de</strong>n, Daten über die Beantragung,<br />
Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und<br />
Auskünfte über <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r SCHUFA erhält. Unabhängig davon<br />
wer<strong>de</strong>n die Stadtwerke <strong>de</strong>r SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen<br />
Verhaltens (z.B. For<strong>de</strong>rungsbetrag nach Verzug, Leistungsmissbrauch)<br />
übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />
nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen<br />
Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt<br />
die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diese Informationen<br />
zur Beurteilung <strong>de</strong>r Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu<br />
geben. Vertragspartner <strong>de</strong>r SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute,<br />
Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA<br />
auch Auskünfte an Han<strong>de</strong>ls-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen,<br />
die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die<br />
SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein<br />
berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wur<strong>de</strong>. Zur<br />
Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei <strong>de</strong>r Erteilung<br />
von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend<br />
einem aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert<br />
zur Beurteilung <strong>de</strong>s Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).<br />
Der Kun<strong>de</strong> kann Auskunft bei <strong>de</strong>r SCHUFA über die ihn betreffen<strong>de</strong>n gespeicherten<br />
Daten erhalten.<br />
Die Adresse <strong>de</strong>r SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice,<br />
Postfach 5640, 30056 Hannover.<br />
7. Schlussbestimmungen<br />
7.1 Die Stadtwerke dürfen sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten<br />
Dritter bedienen.<br />
7.2 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Teils auf einen Dritten übertragen wer<strong>de</strong>n. Eine Zustimmung ist<br />
nicht erfor<strong>de</strong>rlich, wenn <strong>de</strong>r Dritte ein verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen <strong>de</strong>r<br />
Stadtwerke im Sinne <strong>de</strong>r §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.<br />
7.3 Die Stadtwerke wer<strong>de</strong>n einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und<br />
unentgeltlich unter Beachtung <strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten Frist durchführen.<br />
7.4 Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen nicht. Die Aufhebung und Kündigung<br />
dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r Textform. Gleiches gilt für<br />
die Än<strong>de</strong>rung/Aufhebung dieser Textformklausel.<br />
8. Inkrafttreten<br />
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />
GmbH für die Lieferung von Strom“ treten mit Wirkung zum 1. September 2012<br />
in Kraft. Gleichzeitig verlieren die „Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung<br />
von Elektrizität außerhalb <strong>de</strong>r Grundversorgung von Haushaltskun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Stadtwerke Frankfurt (O<strong>de</strong>r) GmbH“ vom 1. September 2011 ihre Gültigkeit.