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Amtsgericht Wolmirstedt verhängt Geldstrafen im Prozess um ...

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<strong>Amtsgericht</strong> <strong>Wolmirstedt</strong> <strong>verhängt</strong> <strong>Geldstrafen</strong> <strong>im</strong> <strong>Prozess</strong> <strong>um</strong> fahrlässige Tötung<br />

<strong>Wolmirstedt</strong> - Im <strong>Prozess</strong> <strong>um</strong> den Unfalltod vier junger Feuerwehrleute hat das <strong>Amtsgericht</strong><br />

in <strong>Wolmirstedt</strong> die Angeklagten zu <strong>Geldstrafen</strong> verurteilt. Das Gericht sprach die beiden<br />

Frauen, die am Steuer der an dem Unfall beteiligten Fahrzeuge saßen, am Montag wegen<br />

fahrlässiger Tötung in vier Fällen für schuldig.<br />

Eine 50-Jährige, deren Auto <strong>im</strong> Juni 2006 mit dem Feuerwehrwagen zusammengestoßen<br />

war, muss 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Die 36-Jährige, die am Steuer des Feuerwehrwagens<br />

saß, muss 5400 Euro bezahlen.<br />

Bei dem Unfall in Glindenberg (Ohrekreis) starben vier Feuerwehrleute <strong>im</strong> Alter von 20 und<br />

22 Jahren. Die Anklage hatte Bewährungsstrafen verlangt.<br />

Volksst<strong>im</strong>me Magdeburg<br />

27.03.2007<br />

<strong>Wolmirstedt</strong>: Urteil <strong>im</strong> <strong>Prozess</strong> z<strong>um</strong> Unfall mit Feuerwehrfahrzeug<br />

Das <strong>Amtsgericht</strong> Haldensleben hat am heutigen Montag, den 26. März 2007 das Urteil verkündet:<br />

Die Angeklagten wurden wegen fahrlässiger Tötung z<strong>um</strong> Nachteil von 4 Menschen in Tateinheit<br />

mit fahrlässiger Körperverletzung für schuldig befunden.<br />

Die Fahrerin des Feuerwehrfahrzeuges wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen<br />

zu je 30 Eur (5.400 Eur).<br />

Die Fahrerin des PKW wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 30<br />

Eur (6.000 Eur).<br />

Das Gericht hat die Tatbeiträge beider Frauen hinsichtlich der Verursachung des Unfalls<br />

gleich gewertet. Die unterschiedlichen Strafen resultieren aus Umständen, die in der jeweiligen<br />

Person begründet liegen.<br />

Als wesentliches Beweismittel für die Schuld der Angeklagten hat sich das Gericht auf das<br />

Unfallrekonstruktionsgutachten des technischen Sachverständigen gestützt. Die Aussagen


der Zeugen sind hierzu nur ergänzend gewertet worden. Das Gericht hatte keine Anhaltspunkte<br />

dafür, dass Zeugen gelogen haben, allerdings müssen sich Zeugen teilweise geirrt<br />

haben<br />

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit dem Rechtmittel der Berufung (z<strong>um</strong> Landgericht)<br />

oder der Revision (z<strong>um</strong> Oberlandesgericht) angefochten werden. Die Rechtsmittelfrist<br />

beträgt 1 Woche.<br />

Pressestelle Landgericht Madgeburg<br />

26.03.2007

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