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Mayener Forum - Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

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MAYENER FORUM<br />

Dies sind im Bereich TVöD aus dem früheren Angestelltenbereich:<br />

- §§ 22, 23, 25 BAT, Anlage 3<br />

- einschließlich der Vergütungsordnung, also der Anlagen 1a und 1b zum BAT<br />

Dies sind im Bereich TV-L aus dem früheren Angestelltenbereich:<br />

- §§ 22, 23 BAT<br />

- einschließlich der Vergütungsordnung (s. o.).<br />

Hierzu noch folgende ergänzende Hinweise:<br />

Hinweis 1:<br />

Diese weiter geltenden Tarifvorschriften finden sowohl auf die übergeleiteten Beschäftigten bei<br />

allen Eingruppierungsvorgängen nach deren Überleitung (Ausnahme: Eingruppierungen nach<br />

§ 8 TVÜ-VKA/TVÜ-L im Rahmen der Besitzstandswahrung), als auch auf neu eingestellte<br />

Beschäftigte bei deren Einstellung und deren weiteren Eingruppierungsvorgängen<br />

Anwendung!<br />

Hinweis 2:<br />

Durch die Weitergeltung der bisherigen tariflichen Vorschriften gilt auch die so genannte<br />

Tarifautomatik nach § 22 Abs. 2 BAT weiter.<br />

Dies ist eine <strong>für</strong> die tarifliche Praxis wichtige Vorschrift.<br />

Eine Eingruppierung ist kein konstitutiver Akt, sondern lediglich die Feststellung des anzuwendenden<br />

Rechts. Der Beschäftigte wird nicht eingruppiert, sondern seine Eingruppierung ergibt<br />

sich automatisch aus der Wertigkeit der übertragenen Tätigkeit!<br />

Nach der Tarifautomatik ist der Beschäftigte entsprechend der Wertigkeit seiner gesamten<br />

Tätigkeit in die maßgebliche Vergütungsgruppe eingruppiert, wenn folgende Voraussetzungen<br />

erfüllt sind:<br />

- Die ausgeübte Tätigkeit muss vom Arbeitgeber übertragen worden sein.<br />

- Die Tätigkeit wird nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer ausgeübt.<br />

- Die Tätigkeit erfüllt die Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe zeitlich mindestens zur<br />

Hälfte.<br />

- Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt.<br />

Hinweis 3:<br />

Die vorläufige Zuordnung zu einer Entgeltgruppe des TVöD/TV-L erfolgt nach den Bestimmungen<br />

der Überleitungstarifverträge (TVÜ-VKA, TVÜ-L).<br />

Diese allgemeinen Ausführungen leiten jetzt über zu dem eigentlichen Thema:<br />

Höhergruppierungen.<br />

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