Mayener Forum - Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
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MAYENER FORUM<br />
Dies sind im Bereich TVöD aus dem früheren Angestelltenbereich:<br />
- §§ 22, 23, 25 BAT, Anlage 3<br />
- einschließlich der Vergütungsordnung, also der Anlagen 1a und 1b zum BAT<br />
Dies sind im Bereich TV-L aus dem früheren Angestelltenbereich:<br />
- §§ 22, 23 BAT<br />
- einschließlich der Vergütungsordnung (s. o.).<br />
Hierzu noch folgende ergänzende Hinweise:<br />
Hinweis 1:<br />
Diese weiter geltenden Tarifvorschriften finden sowohl auf die übergeleiteten Beschäftigten bei<br />
allen Eingruppierungsvorgängen nach deren Überleitung (Ausnahme: Eingruppierungen nach<br />
§ 8 TVÜ-VKA/TVÜ-L im Rahmen der Besitzstandswahrung), als auch auf neu eingestellte<br />
Beschäftigte bei deren Einstellung und deren weiteren Eingruppierungsvorgängen<br />
Anwendung!<br />
Hinweis 2:<br />
Durch die Weitergeltung der bisherigen tariflichen Vorschriften gilt auch die so genannte<br />
Tarifautomatik nach § 22 Abs. 2 BAT weiter.<br />
Dies ist eine <strong>für</strong> die tarifliche Praxis wichtige Vorschrift.<br />
Eine Eingruppierung ist kein konstitutiver Akt, sondern lediglich die Feststellung des anzuwendenden<br />
Rechts. Der Beschäftigte wird nicht eingruppiert, sondern seine Eingruppierung ergibt<br />
sich automatisch aus der Wertigkeit der übertragenen Tätigkeit!<br />
Nach der Tarifautomatik ist der Beschäftigte entsprechend der Wertigkeit seiner gesamten<br />
Tätigkeit in die maßgebliche Vergütungsgruppe eingruppiert, wenn folgende Voraussetzungen<br />
erfüllt sind:<br />
- Die ausgeübte Tätigkeit muss vom Arbeitgeber übertragen worden sein.<br />
- Die Tätigkeit wird nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer ausgeübt.<br />
- Die Tätigkeit erfüllt die Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe zeitlich mindestens zur<br />
Hälfte.<br />
- Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt.<br />
Hinweis 3:<br />
Die vorläufige Zuordnung zu einer Entgeltgruppe des TVöD/TV-L erfolgt nach den Bestimmungen<br />
der Überleitungstarifverträge (TVÜ-VKA, TVÜ-L).<br />
Diese allgemeinen Ausführungen leiten jetzt über zu dem eigentlichen Thema:<br />
Höhergruppierungen.<br />
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