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Zeichenvorschrift Stadt Frankfurt (Oder)

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1. Hinweise<br />

1.1. Beschriftung<br />

Folie 011 Gebäude<br />

Die zulässige Beschriftung der Gebäude richtet sich nach den Festlegungen des OBAK zur<br />

Folie 011. In der ZV-Karte FF werden diese „Beschriftungen“ nicht wiederholt. An Stelle eines<br />

„Standardschriftzusatzes“ (z.B. Schule) kann auch ein entsprechender „Freier Schriftzusatz“ (z.B.<br />

Realschule) treten. Wohngebäude, Wirtschaftsgebäude untergeordneter Bedeutung und die<br />

Objekte der Objektart 1001 - 1006 werden nicht beschriftet. Die Beschriftung ist parallel zur<br />

Ordinatenachse auszurichten und vorzugsweise außerhalb des Gebäudes darzustellen. Im<br />

Übrigen soll Beschriftung nur in Ausnahmefällen erfolgen, soweit die Bezeichnung von<br />

allgemeinem Interesse ist.<br />

1.2. Schriftgröße<br />

Für den Maßstab 1:500 gelten für die Schriftgröße und Schriftlage einheitlich 2,5 mm in rechts<br />

geneigter Lage, sofern im Einzelfall keine andere Regelung getroffen wird. Für andere Maßstäbe<br />

ist die Schriftgröße entsprechend anzupassen.<br />

1.3. Signaturen<br />

Signaturen werden parallel zur Ordinatenachse ausgerichtet, sofern im Einzelfall keine andere<br />

Regelung getroffen wird (z.B. Kreuzsignatur bei Kirchen).<br />

1.4. Schraffur<br />

Wohn- und öffentliche Gebäude werden unter einem Winkel von 50 gon (45 0 ) zur längsten<br />

Gebäudeseite und vom unteren Blattrand aus gesehen nach rechts oben schraffiert. Unterirdische<br />

Gebäude werden nicht schraffiert. Alle anderen Gebäude werden rechtwinklig zur längsten<br />

Gebäudeseite schraffiert. Der Abstand der Schraffurlinien beträgt 2 mm. Der Abstand der ersten<br />

bzw. letzten Schraffurlinie vom Gebäudeumring ist gleich groß. Beschriftungen und Signaturen<br />

innerhalb der Gebäudeflächen (z.B. Hausnummern) sind freizustellen.<br />

-14-<br />

<strong>Zeichenvorschrift</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Frankfurt</strong> (<strong>Oder</strong>), 02.04.2013

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