Zeichenvorschrift Stadt Frankfurt (Oder)
Zeichenvorschrift Stadt Frankfurt (Oder)
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Hinweise<br />
Folie 023 Grenzeinrichtungen<br />
Grenzeinrichtungen sind Mauern, Hecken, Zäune usw. auf oder unmittelbar an den Flurstücksgrenzen.<br />
Sie sind als solche darzustellen, wenn eine zu Liegenschaftsvermessungen befugte Stelle<br />
festgestellt hat, dass sie eine Grenze zutreffend kennzeichnen. Bei kombinierten Grenzeinrichtungen<br />
(z.B. Zaun auf Mauer) soll die vorherrschende Grenzeinrichtung dargestellt werden. Die Bezugslinie<br />
einer Grenzeinrichtung wird in der Regel mit der Flurstücksgrenze zusammenfallen. Die Kartenzeichen<br />
in der gleichnamigen Spalte werden deshalb zusammen mit der Flurstücksgrenze dargestellt.<br />
Weicht die Grenzeinrichtung stellenweise von der Grenze ab so ist die Bezugslinie in 0,18 mm<br />
Linienbreite darzustellen (Außer wenn die Bezugslinie die Mittellinie einer Mauer ist).<br />
Objektschlüssel<br />
Bezeichnung Kartenzeichen<br />
0242 Nichtdarzustellende<br />
Linie zur Objektdefinition<br />
0249 Nichtdarzustellende<br />
Begrenzungslinie<br />
großer Objekte<br />
0311 Grenzhecke<br />
0312 Grenzzaun<br />
Ohne Darstellung<br />
Ohne Darstellung<br />
-24-<br />
10<br />
oder<br />
Das Heckenzeichen ist parallel zu den<br />
Achsen des Koordinatensystems ausgerichtet,<br />
die Öffnung zeigt nach Süden.<br />
10<br />
oder<br />
Linienbreite <br />
Schriftgröße,Schriftlage <br />
Durchmesser,Seitenlänge<br />
0,18 1,5<br />
0,18 1,5<br />
Standardposition<br />
<strong>Zeichenvorschrift</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Frankfurt</strong> (<strong>Oder</strong>), 02.04.2013