Essener Patientenratgeber KB - Frauenportal Essen
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wenn seine oder ihre Angaben erstmals in einer Datei gespeichert<br />
werden, ohne dass ihm oder ihr das erkennbar ist. Er oder<br />
sie kann über alle Informationen Auskunft verlangen, die zu<br />
seiner oder ihrer Person in einer Datei gespeichert sind einschließlich<br />
der Herkunft, des Speicherungszwecks und der<br />
regelmäßigen Übermittlungsempfänger dieser Daten. Haben<br />
Arztpraxis oder Krankenhaus unrichtige Daten gespeichert, hat<br />
der Patient oder die Patientin einen gesetzlichen Berichtigungs–<br />
anspruch. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen kann der<br />
Patient oder die Patientin die Löschung seiner/ihrer Daten verlangen.<br />
Der Patient oder die Patientin hat schließlich einen<br />
datenschutzrechtlichen Anspruch darauf, dass Arzt/Ärztin und<br />
Krankenhaus die gespeicherten Daten technisch und organisatorisch<br />
vor Zerstörung, Änderung und unbefugtem Zugriff<br />
schützen.<br />
Übernahme der Behandlungskosten<br />
in der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung haben An–<br />
spruch auf Versorgung bei Krankheit und Schwangerschaft. Die<br />
Behandlung muss notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich<br />
sein. Familienversicherte Patienten und Patientinnen können<br />
Leistungsansprüche eigenständig gegenüber der Krankenkasse<br />
geltend machen.<br />
Der Anspruch auf einige Leistungen wird speziell geregelt (z. B.<br />
Sterilisation, Empfängnisverhütung. Früherkennung von Krankheiten,<br />
zahnärztliche Individual- und Gruppenprophylaxe).<br />
Einige Leistungen sind ausgeschlossen, z.B. bei bestimmten<br />
nicht zweckmäßigen oder unwirtschaftlichen Arzneimitteln,<br />
andere Leistungen sind begrenzt z. B. bei Zahnersatz.<br />
Aufklärung über die Kostenübernahme<br />
Bevor der Patient oder die Patientin Leistungen in Anspruch<br />
nimmt, deren Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung<br />
nicht gesichert ist, muss der Arzt oder das Kran–<br />
kenhaus den Patienten oder die Patientin darüber informieren.<br />
Der Patient oder die Patientin entscheidet dann, ob er oder sie<br />
diese Behandlung gleichwohl in Anspruch nehmen und selbst<br />
bezahlen will.<br />
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