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Essener Patientenratgeber KB - Frauenportal Essen

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wenn seine oder ihre Angaben erstmals in einer Datei gespeichert<br />

werden, ohne dass ihm oder ihr das erkennbar ist. Er oder<br />

sie kann über alle Informationen Auskunft verlangen, die zu<br />

seiner oder ihrer Person in einer Datei gespeichert sind einschließlich<br />

der Herkunft, des Speicherungszwecks und der<br />

regelmäßigen Übermittlungsempfänger dieser Daten. Haben<br />

Arztpraxis oder Krankenhaus unrichtige Daten gespeichert, hat<br />

der Patient oder die Patientin einen gesetzlichen Berichtigungs–<br />

anspruch. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen kann der<br />

Patient oder die Patientin die Löschung seiner/ihrer Daten verlangen.<br />

Der Patient oder die Patientin hat schließlich einen<br />

datenschutzrechtlichen Anspruch darauf, dass Arzt/Ärztin und<br />

Krankenhaus die gespeicherten Daten technisch und organisatorisch<br />

vor Zerstörung, Änderung und unbefugtem Zugriff<br />

schützen.<br />

Übernahme der Behandlungskosten<br />

in der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung haben An–<br />

spruch auf Versorgung bei Krankheit und Schwangerschaft. Die<br />

Behandlung muss notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich<br />

sein. Familienversicherte Patienten und Patientinnen können<br />

Leistungsansprüche eigenständig gegenüber der Krankenkasse<br />

geltend machen.<br />

Der Anspruch auf einige Leistungen wird speziell geregelt (z. B.<br />

Sterilisation, Empfängnisverhütung. Früherkennung von Krankheiten,<br />

zahnärztliche Individual- und Gruppenprophylaxe).<br />

Einige Leistungen sind ausgeschlossen, z.B. bei bestimmten<br />

nicht zweckmäßigen oder unwirtschaftlichen Arzneimitteln,<br />

andere Leistungen sind begrenzt z. B. bei Zahnersatz.<br />

Aufklärung über die Kostenübernahme<br />

Bevor der Patient oder die Patientin Leistungen in Anspruch<br />

nimmt, deren Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung<br />

nicht gesichert ist, muss der Arzt oder das Kran–<br />

kenhaus den Patienten oder die Patientin darüber informieren.<br />

Der Patient oder die Patientin entscheidet dann, ob er oder sie<br />

diese Behandlung gleichwohl in Anspruch nehmen und selbst<br />

bezahlen will.<br />

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