10. Dresdner Baurechtstage
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Einleitende Beispielfälle<br />
Fall 3<br />
Im Internet unter: http://www.fuesser.de<br />
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wollte ein<br />
ehemaliges Kasernengelände (24 ha) veräußern und gab dies im<br />
Internet bekannt<br />
Hinweis im Verkaufsexposé: Die zulässigen Nutzungen und<br />
baulichen Voraussetzungen sind mit der Gemeinde C<br />
abzustimmen<br />
Grundstückswert laut Sachverständigengutachten: 2,3 Mio. Euro<br />
Von vier Bietern setzt sich Y mit einem auf fünf bis zehn Jahre<br />
angelegten Entwicklunskonzept und einem Gebot von 2,5 Mio.<br />
Euro durch, nachdem die BImA sein Konzept aus städtebaulicher<br />
Sicht ausgewählt und die Gemeinde C ihr Einvernehmen zum<br />
Verkauf gegeben hatte.<br />
Frage: Ist der Grundstücksverkauf ein dem Vergaberecht unterliegender<br />
Vorgang und wegen Verstoßes gegen eine rechtzeitige<br />
Bieterinformation unwirksam?