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10. Dresdner Baurechtstage

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Einleitende Beispielfälle<br />

Fall 3<br />

Im Internet unter: http://www.fuesser.de<br />

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wollte ein<br />

ehemaliges Kasernengelände (24 ha) veräußern und gab dies im<br />

Internet bekannt<br />

Hinweis im Verkaufsexposé: Die zulässigen Nutzungen und<br />

baulichen Voraussetzungen sind mit der Gemeinde C<br />

abzustimmen<br />

Grundstückswert laut Sachverständigengutachten: 2,3 Mio. Euro<br />

Von vier Bietern setzt sich Y mit einem auf fünf bis zehn Jahre<br />

angelegten Entwicklunskonzept und einem Gebot von 2,5 Mio.<br />

Euro durch, nachdem die BImA sein Konzept aus städtebaulicher<br />

Sicht ausgewählt und die Gemeinde C ihr Einvernehmen zum<br />

Verkauf gegeben hatte.<br />

Frage: Ist der Grundstücksverkauf ein dem Vergaberecht unterliegender<br />

Vorgang und wegen Verstoßes gegen eine rechtzeitige<br />

Bieterinformation unwirksam?

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