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10. Dresdner Baurechtstage

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Rechtsprechung Fall 1 (BGH, Urt. v. 22. 2. 2008, - V ZR 56/07 -)<br />

Aussagen des BGH:<br />

Keine SE-Ansprüche aus §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB<br />

Antworten Fall 1:<br />

Im Internet unter: http://www.fuesser.de<br />

Verkauf kommunaler Grundstücke muss nicht nach<br />

vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben werden<br />

Freiwilliges Bieterverfahren begründet ein vorvertragliches<br />

Vertrauensverhältnis, das den Träger der öffentlichen<br />

Verwaltung zu Gleichbehandlung, Transparenz und<br />

Rücksichtnahme verpflichtet<br />

Hierbei aber geringere Maßstäbe als im EG-Vergaberecht<br />

Unrichtige Information verletzt nicht den<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn alle Teilnehmer gleich<br />

informiert wurden<br />

1. X musste nach Auswahl des Y als<br />

Verhandlungspartner nicht mehr berücksichtigt werden<br />

2. Keine Pflicht der Gemeinde zur Wiederholung eines<br />

freiwilligen Bieterverfahrens, wenn neue Tatsachen<br />

bekannt werden

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