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Das Lichtenfelser Gerichtsgefängnis - Bezirk Oberfranken

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<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />

Zur „Grundausstattung“ eines Landgerichts, wie<br />

sie 1804 in den neubayerischen Gebieten flächendeckend<br />

gebildet wurden, gehörte ein Gefängnis<br />

oder – wie man anfangs sagte – eine Fronfeste.<br />

1802 hatte Kurfürst Maximilian IV. Joseph für<br />

sämtliche Landgerichte bestimmt: „Dieselbe muß<br />

theils zur Verwahrung, theils zur Bestrafung verschiedene<br />

von einander abgesönderte Behältnisse<br />

enthalten, in welchen die Gefangenen weder<br />

durch Feuchtigkeit, üblen Geruch, Kälte, noch<br />

durch andere Beschwernisse an ihrer Gesundheit<br />

Schaden leiden.“ 1<br />

Baugeschichte<br />

So wie es Jahre dauerte, bis der Landrichter seinen<br />

Sitz nach Lichtenfels verlegen konnte, so ließ<br />

auch die Schaffung eines geeigneten Gefängnisses<br />

auf sich warten. Zwar nutzte man ein Haus<br />

am Knopsberg, hinter dem Kastenhof, für diesen<br />

Zweck, doch dem Landrichter Schell erschien es<br />

als in jeder Hinsicht unzulänglich. In deutlicher<br />

Sprache wandte er sich im Oktober 1809 an das<br />

Generalkommissariat des Mainkreises: „<strong>Das</strong> Gebäude<br />

liegt [...] von der Stadtmauer und den Gebäuden<br />

so eingeschlossen, daß kein gesunder<br />

Luftzug in das Gebäude eindringen kann, weshalben<br />

dies Gebäude ganz zusammengemodert<br />

Von Günter Dippold<br />

und ruinirt ist. Da sich das Gebäude gegen die<br />

Stadtmauer an einem Hügel anlehnt, so können<br />

die im Gefängniße sitzenden Personen auf die<br />

leichteste Art sich Unterredung verschaffen.“ Ferner<br />

sei der Bau zu klein: Es gebe nur zwei heizbare<br />

Zellen, zwei Kammern, eine „Schubstube“ –<br />

einen Haftraum für abzuschiebende Personen –<br />

und ein Zimmer für den Landgerichtsdiener.<br />

Wohnen konnte er „in der elenden Spelunke“<br />

nicht; deshalb erhielt er einen Mietkostenzuschuss.<br />

Es fehlten eine „Verhörstube“ und eine<br />

„bürgerliche Arreststube“. Den Namen „Gefängnis“<br />

verdienten die entsprechenden Räume nicht<br />

– so der Landrichter –, „da dieselbe gar nicht gewölbt,<br />

nur mit Riegelwänden versehen sind, wodurch<br />

Unterredungen leicht gepflogen werden<br />

können. Es ist so wenig Raum in dem Gefängniße,<br />

daß öfters in ein Gefängniß so viele eingebracht<br />

werden müßen, daß die Eingesessene<br />

selbst zur Verzweiflung gerathen möchten, wobei<br />

noch das bedenklichste ist, daß die Untersuchung<br />

dadurch auf das äusserste erschwert wird.“<br />

Der Bauzustand erschien dem Landrichter verheerend:<br />

„Der Fußboden im mittlern Stock ist<br />

größtentheils im Hauße vermodert und in einigen<br />

Kammern im untern Stocke durchgebrochen,<br />

Stiegen, Thüre, Fenster haben keinen Werth, als<br />

daß sie ausgerissen und in das Feuer geworfen


174 Günter Dippold<br />

werden.“ Erst wenige Tage vor Abfassung des<br />

Berichts sei der Schornstein „mit dem Kaminfeger<br />

eingestürtzt“; dieser wäre dabei fast ums Leben<br />

gekommen. Nun seien die Zellen nicht mehr<br />

heizbar. Es müssten daher „die eingebrachten<br />

Verbrecher entweder nach Bamberg oder in das<br />

Gefängniß nach Banz, wenn solches Platz enthält,<br />

überbracht werden.“ Längst halte auch die<br />

Bauinspektion in Bamberg einen Neubau für erforderlich,<br />

selbst dessen Platz sei schon festgelegt,<br />

und Baupläne aus der Hand des Landbauinspektors<br />

Ferdinand von Hohenhausen (1782–<br />

1852) 2 lägen vor.<br />

„Die Kosten können dadurch gemindert werden,<br />

da die Landgerichtsuntergebenen zur Anspann<br />

pflichtig sind und die Steine von Banz oder Langheim<br />

leicht beigeschaft werden können.“ 3 Bekanntlich<br />

wurden Bauteile der beiden aufgehobenen<br />

Klöster abgetragen, um mit den wertvollen<br />

Steinquadern andernorts Bauten aufzuführen.<br />

4 Schell hatte Anfang 1808 geklagt, die<br />

Straße von Langheim nach Lichtenfels sei kurz<br />

nach ihrer Befestigung schon wieder reparaturbedürftig<br />

wegen der „beständigen schweren<br />

Steinfuhren, welche von den abgerissenen Gebäuden<br />

zu Langheim Steine nach allen Orten<br />

beyführten“. 5<br />

1812 wurde endlich die neue Fronfeste errichtet<br />

6 , innerhalb der Stadtmauern, nahe dem Mühltor,<br />

durch das die Straße nach Coburg führte. Planung<br />

und Überwachung des Baus lagen in den<br />

Händen von Landbauinspektor Hohenhausen.<br />

Ob tatsächlich Abbruchmaterial von Langheim<br />

verwandt wurde, wissen wir nicht. Überhaupt<br />

sind wir über den Bauablauf nicht unterrichtet.<br />

Kaum war der Neubau 7 fertiggestellt, wurde<br />

der Sprengel des Landgerichts Lichtenfels durch<br />

Aufhebung der Landgerichte Banz und Hallstadt<br />

wesentlich vergrößert. Obendrein wurde das<br />

Landgericht mit der Rechtsprechung in kleineren<br />

Strafsachen betraut. An sich hätte die neue Fronfeste<br />

eine Dienstwohnung aufnehmen, Zellen –<br />

„Keichen“ oder auch „Keuchen“ nannte man sie<br />

in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts – bergen<br />

und darüber hinaus Platz für die landgerichtliche<br />

Registratur bieten sollen. Durch den größeren<br />

Amtssprengel und die vermehrten Aufgaben erwies<br />

sie sich jedoch binnen kürzester Zeit als zu<br />

klein.<br />

Obendrein sah der Landrichter erhebliche<br />

Baumängel, die er dem Appellationsgericht 1816<br />

– nicht zum ersten Mal 8 – breit schilderte: „Die<br />

hiesige Frohnveste ist in ihrem ganzen Bauplane<br />

vom Ursprunge aus fehlerhaft, das Gebäudte hat<br />

in Hinsicht der Lage sowohl als des Baurißes solche<br />

wesentliche Gebrechen, daß es als eine<br />

Frohnveste oder als ein Criminalgefängniß nicht<br />

brauchbar ist und durch Verbeßerungen einzelner<br />

Theile oder durch Reparaturen dazu nicht<br />

brauchbar gemacht werden kann.“<br />

Der Ort – den Schell doch mit ausgewählt haben<br />

dürfte – sei ungeeignet, „weil das Hauß auf<br />

einem Platze steht, wo es beständig bey Tag und<br />

Nacht von allen Seiten, vorzüglich der hintern,<br />

wo die Keuchen und ihre Fenster angebracht<br />

sind, sehr leicht und unmerkbar zugangbar ist,<br />

dadurch sind dern Verbrechern die Kommunikationen<br />

von und nach ausen mit Anhängern,<br />

Gehülfen, Verwandten, Bekannten und dergl.<br />

höchst erleichtert, ohne daß sie zu verhindern<br />

sind.“ Da die Außenwände durch Gesimse gegliedert<br />

waren, seien sie „ganz leicht besteigbar“.<br />

Der Grundriss sei unpraktisch, „weil Keuchen,<br />

Verhör- und Schubstübchen [...] so eng neben


<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />

Grundrisse der alten und der neuen, 1812 gebauten Fronfeste, gefertigt 1821 von Landbauinspektor Carl<br />

Christian Riedel, Bayreuth<br />

einander und nahe beisammen liegen, daß [...]<br />

die Arrestanten in allen Keuchen durch Wände,<br />

Fenster, Thüren, Schließlöcher etc. etc. einander<br />

zurufen, mit einander sowie mit den täglich ankommenden<br />

und abgehenden Vaganten und<br />

Schüblingen (mittels welchen nicht selten Communicationen<br />

[...] entstehen und begünstiget<br />

werden) sprechen [...] können, so viel sie wollen“.<br />

Ferner könnten die Insassen „lauschen und<br />

vernehmen [...], was in der Verhörstube bey Verhören<br />

gefragt, gesprochen und verhandelt wird“.<br />

175<br />

Weiterhin sei die Größe völlig unzureichend:<br />

„Es ist ein ganz geringes Hauß, welches nicht<br />

mehr als 4 kleine Keuchen, und oben und unten<br />

einige Stuben hat. Darin muß der Gerichtsdiener<br />

mit kinderreicher Familie, mit 4, 5, auch 6 Laufburschen<br />

und 2 Mägden wohnen. Wie soll es dabey<br />

noch möglich seyn, nur wenigstens 1 Stube<br />

zur Verhörstube mit der laufenden Crim[inal-]Registratur<br />

frey zu laßen, 1 Zimmer zum bürgerlichen<br />

und polizeilichen Arrest zu haben, die vielen<br />

täglichen Schüblinge und gefährlichen Trans-


176 Günter Dippold<br />

porte, wozu oft 2 bis 3 Schubstuben nicht erklecken,<br />

aufzunehmen und die häufigen dem<br />

Verhafte unterliegenden Inquisiten gehörig [...]<br />

unterzubringen?<br />

Es müßen daher fast stets 2, 3, auch manchmal<br />

4 Arrestanten in einer Keuche sitzen, es können<br />

die beiderley Geschlechter nicht immer von einander<br />

gesetzt werden, es müßen aus Mangel an<br />

Platz die übernachtenden Vaganten und Schüblinge<br />

in die besetzten Keuchen vertheilt und zu<br />

den Criminal-Arrestanten mit allerhand Nachtheilen<br />

und Gefahren unterbracht und die Kercker<br />

oft zum Ersticken vollgesteckt werden.“ Derzeit<br />

müssten „Vaganten und Verbrecher“ sogar gelegentlich<br />

in der „Privatscheuer“ des Gerichtsdieners<br />

verwahrt werden. Durch Reparaturen könne<br />

man die vielfältigen Mängel nicht beheben.<br />

„Wenn nicht ein ganz anderes neues Gebäudte<br />

als Frohnveste errichtet wird, so ist es Schade für<br />

alle andern Kösten.“ 9<br />

Hohenhausen freilich wehrte ab. <strong>Das</strong>s der Bau<br />

zu klein sei, bestritt er zwar nicht 10 – schließlich<br />

hatte er die Vergrößerung des Amtsspengels nicht<br />

vorhersehen können –, die Schuld an den übrigen<br />

Missständen gab er aber den „von den Werkmeistern<br />

vielfach veranlaßten Baufehlern“ und<br />

dem Landgericht, das nicht auf deren Beseitigung<br />

dringe. 11 Auch das Appellationsgericht hielt<br />

Landrichter Schell für den Verantwortlichen: „<strong>Das</strong><br />

K. Landgericht scheint der Herstellung der Frohnveste<br />

wahrscheinlich um deswillen entgegen zu<br />

seyn, um der Verbindlichkeit überhoben zu bleiben,<br />

über sehr sicher zu verwahrende Inquisiten<br />

die Untersuchungen zu führen.“ 12<br />

<strong>Das</strong> Landgericht freilich blieb hartnäckig und<br />

wandte sich im Frühling 1817 erneut an die Regierung<br />

des Obermainkreises: „<strong>Das</strong> eingebrachte<br />

gefährliche Gesindel vermehret sich so sehr, daß<br />

das Landgericht bei dem ohnehin geringen Raum<br />

der Frohnveste ohnmöglich daßelbe unterbringen<br />

kann, da unter denselben sich Menschen befinden,<br />

welche unverbeßerlich und äußerst gefährlich<br />

sind und, wenn sie entlaßen würden, der<br />

öffentlichen Sicherheit gefährlich werden. [...] Die<br />

Frohnveste ist stets fort mit Sträflingen und<br />

Schüblingen angefüllt, so daß dieselben nicht<br />

mehr untergebracht werden können und ohne<br />

gehörige Aufsicht bey dem schlechten Zustand<br />

des Gebäudtes, in welchem die Ausgänge gar<br />

nicht versichert sind, ohne Mühe entwischen<br />

können.“ 13 Nun zeigte sich die Regierung zugänglicher,<br />

und auch das Appellationsgericht<br />

drang in Bayreuth darauf, man müsse „diesem<br />

Gerichte auf irgendeine Weise zu Hülfe [...] kommen“.<br />

14 <strong>Das</strong> Landgericht drängte derweil weiter:<br />

„Gegenwärtig ist noch das Übel eingerißen, daß<br />

die Verbrecher wegen Überhäufung der Arrestanten,<br />

welche die Luft verdicken, erkranken; daher<br />

das Landgericht befürchten muß, daß ansteckende<br />

gefährliche Krankheiten in der Frohnveste<br />

ausbrechen möchten.“ 15<br />

Um der Platznot abzuhelfen, ließ die Regierung<br />

1819 das alte Gefängnis am Knopsberg reparieren.<br />

Doch das half wenig. 1821 urteilte der<br />

Bayreuther Landbauinspektor Carl Christian Riedel<br />

(1764–1838) 16 , das Erdgeschoss sei „äuserst<br />

feucht und [...] beengt“, die Verwendungsmöglichkeiten<br />

daher sehr beschränkt. 17 <strong>Das</strong> benachbarte<br />

Rentamt berichtete 1823 nach Bayreuth:<br />

„Die alte Frohnveste [...] steht schon seit mehreren<br />

Jahren ganz leer und hat keinen weiteren<br />

Zweck, als daß in derselben die reponirten<br />

landgerichtlichen Acten aufbewahrt werden.“<br />

18


<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />

Nicht ausgeführter Plan des Landbauinspektors Carl Christian Riedel für eine Erweiterung der <strong>Lichtenfelser</strong><br />

Fronfeste, 1823<br />

Die neue Fronfeste, an der 1820 größere Baumaßnahmen<br />

ausgeführt wurden, war zu klein<br />

und galt als unbewohnbar. „Die Thüren und die<br />

Stubenboden sind mit Schwamm überzohen, die<br />

Wände sind beständig naß und im Winter mit Eis<br />

177<br />

bedeckt“, meldete der Landrichter 1823 an die<br />

Regierung. „Die Frohnveste ist und bleibt ein unvollständiges,<br />

zweckwidriges, schlechtes und unbrauchbares<br />

Gebäude, welchem nicht anders als<br />

durch einen neuen Nebenbau und Erweiterung


178 Günter Dippold<br />

abgeholfen werden kann.“ 19 Tatsächlich fertigte<br />

Landbauinspektor Riedel Pläne: Ein Anbau an<br />

der Ostfront sollte entstehen und bei dieser Gelegenheit<br />

die Fußböden höher gelegt werden. 20<br />

Doch der Entwurf wurde nie ausgeführt. 21 1836<br />

wurde erneut eine Erweiterung beschlossen, aber<br />

wieder verschoben. 22<br />

Erst 1839 kam ein Anbau zustande, der die<br />

Dienstwohnung für den Gefängniswärter aufnahm.<br />

Zu diesem Zweck wurden die Nebengebäude<br />

– Backofen, Scheune, Schuppen, Holzlege<br />

– abgebrochen und ein Haus von fast der gleichen<br />

Größe wie das eigentliche Gefängnis gebaut,<br />

das den Altbau an der Frontseite berührte. 23<br />

Im Obergeschoss bestand eine Verbindung zwischen<br />

beiden Baukörpern; dafür musste eine Zelle<br />

geopfert werden.<br />

Der dadurch erreichte Umfang des Gefängnisses<br />

wurde 1890 wie folgt beschrieben: „<strong>Das</strong> [...]<br />

Gefängnis besteht aus dem eigentlichen Gefängnisgebäude<br />

und den an solches angebauten, mit<br />

ihm in innerer Durchgangsverbindung stehenden<br />

Aufriss des <strong>Gerichtsgefängnis</strong>ses<br />

Lichtenfels. Rechts<br />

die Fronfeste von<br />

1812, links der<br />

Anbau von 1839<br />

Dienstwohnungsgebäude des Gefängniswärters.<br />

Der Gefängnisbau enthält im Erd- und Obergeschoß<br />

je 6, im ganzen also 12 Hafträume. Überdies<br />

sind noch ein Gehilfenzimmer im Erdgeschosse<br />

und eine Materialkammer im ersten<br />

Obergeschosse vorhanden. Zur Dienstwohnung<br />

„Situation“ des Gefängnisses Lichtenfels, 1895


<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />

Grundrisse des<br />

<strong>Gerichtsgefängnis</strong>ses<br />

Lichtenfels.<br />

Bestandsaufnahme<br />

durch das Landbauamt<br />

Bamberg, 1895<br />

179


180 Günter Dippold<br />

des Gefängniswärters gehören 3 heizbare Zimmer,<br />

2 Kammern, eine Kochküche, zugleich Waschküche,<br />

Gewölbe- Boden- und Kellerraum, Garten<br />

und Hof mit Holz- und Kohlenraum. [...] Die<br />

zwölf Haftgelasse können ordnungsmäßig mit 15<br />

Gefangenen belegt werden.“ 24<br />

Die „auf dem Berge entlegene alte Frohnveste“<br />

war bereits im Vorfeld des Erweiterungsbaus, genauer:<br />

1837, wohl an die Stadt Lichtenfels abgetreten<br />

worden. <strong>Das</strong> Haus, „zur Ruine und fast<br />

werthlos geworden“, sollte hergerichtet und als<br />

bürgerliches Arrestlokal, als Wohnung des städtischen<br />

Polizeidieners und – in einem aufzusetzenden<br />

Stockwerk – als Krankenhaus genutzt werden.<br />

25<br />

Ehemaliges <strong>Gerichtsgefängnis</strong> Lichtenfels,<br />

wohl 1960-er Jahre (Foto: Rita Lammerer)<br />

Trotz des Anbaus an die neue Fronfeste rissen<br />

die Klagen über den Bauzustand und Größe<br />

nicht ab. So erwog die Regierung 1857, das eigentliche<br />

Gefängnis aufzustocken, weil die Zellenanzahl<br />

nicht ausreichend schien; dies resultierte<br />

daraus, dass der in Lichtenfels ansässige<br />

Untersuchungsrichter nicht nur für die Kriminalfälle<br />

im Landgericht Lichtenfels, sondern auch in<br />

den Sprengeln Seßlach und Weismain zuständig<br />

war. <strong>Das</strong> Ministerium des Handels und der öffentlichen<br />

Arbeiten lehnte die Erweiterung jedoch<br />

ab. 26<br />

Obendrein lag das Gefängnis seit dem Bahnbau<br />

1844–1846 unmittelbar an dem Gleiskörper,<br />

nahe dem Bahnhof. 1863/64 erregte „eine feuergefaehrliche<br />

Bauanlage an dem Eisenbahnhofe<br />

zu Lichtenfels“ 27 die Gemüter der Justizbeamten.<br />

Die Bahnverwaltung ließ nämlich ein „Locomotiv-Anheizhaus<br />

in sehr geringer Entfernung vom<br />

Gefängnisse“ errichten 28 , so dass der Gefängniswärter<br />

und seine Vorgesetzten den Ausbruch eines<br />

Brand durch Funkenflug fürchteten. <strong>Das</strong> Justizministerium<br />

beschränkte sich schließlich darauf,<br />

die hölzerne Rückwand der Gefängnis-Holzlege,<br />

die dem Anheizgebäude am nächsten stand,<br />

durch eine Steinmauer zu ersetzen. 29 <strong>Das</strong> „Maschinenhaus“<br />

wurde übrigens 1894 abgerissen. 30<br />

Eingezwängt stand das Gefängnis zwischen<br />

den Rückfronten der Nachbaranwesen und dem<br />

Bahnkörper. Als der Oberstaatsanwalt am Appellationsgericht<br />

von <strong>Oberfranken</strong>, Stephan Freiherr<br />

von Stengel, die Anlage 1867 visitierte, bot sich<br />

ihm ein trauriger Anblick: ein „dumpfes Höfchen“,<br />

das Eingangstor „durch Flüßigkeiten, welche<br />

aus der Wohnung des Gerichtsdieners herabträufeln,<br />

besudelt, faulig geworden“, im Hinterhof<br />

„eine offene, bis zum Rande mit Flüßigkeit


<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />

Bahngelände in Lichtenfels, vor 19´34.<br />

Links im Bild das Gefängnis mit der den nördlichen<br />

(Gefangenen-)Hof umschließenden Mauer<br />

gefüllte Abtrittgrube“, Küchenabfälle und Bettstroh,<br />

das, einfach aus dem Fenster geworfen,<br />

verstreut im Hof lag, dazu ein unbrauchbar gewordener<br />

Pumpbrunnen. Auch manche Zellen<br />

wiesen Schäden auf, gereinigt waren etliche<br />

nicht, und drei Hafträume sowie das „Verhörszimmer“<br />

nutzte der Gefängniswärter, um Hausrat<br />

und „Häfen mit (angeblich getrockneten) Ameiseneisern<br />

und Mehlwürmern“ zu lagern. 31<br />

Zwar wurden die ärgsten Mängel bald behoben,<br />

doch das Gefängnis samt Dienstwohnung<br />

blieben unzulänglich. 1901 wies der Oberamtsrichter<br />

darauf hin, die Haftanstalt sei „nicht ausbruchsicher“,<br />

die Insassen könnten „mit Personen<br />

außerhalb des Gefängnisses nach Belieben<br />

in Verbindung treten“, vor allem seien „die bauliche<br />

Beschaffenheit des Gefängnisses schlecht<br />

und die sanitären Verhältnisse desselben ungünstig“.<br />

Ein beigefügtes Gutachten des <strong>Bezirk</strong>sarztes<br />

machte für die auffällig gehäuften schweren Erkrankungen<br />

und Todesfälle in der Familie des<br />

Gefängniswärters den Zustand des Hauses ver-<br />

181<br />

antwortlich. 32 Dennoch sah das Justizministerium<br />

kein dringendes Bedürfnis für einen Neubau.<br />

1929 klagte der Gefängniswärter Reinhold<br />

Rohrschneider (1870–1940), „die ganze Wohnung“<br />

sei „furchtbar feucht und kalt, weil sie von<br />

keiner Seite Sonne hat und deshalb auch ungesund<br />

ist. Dazu kommt noch deren unruhige Lage<br />

direkt an der Bahn. Ferner habe ich auch in meiner<br />

Dienstwohnung keinen richtigen Keller, denn<br />

der Raum im Parterre neben der Waschküche, in<br />

welchem ich meinen Winterbedarf für meinen<br />

Haushalt sowie für den Gefangenenhaushalt aufbewahrt<br />

habe, kann nicht als Keller betrachtet<br />

werden. Denn im Winter über erfrieren mir regelmässig<br />

alle Jahre die Kartoffeln und sämtliches<br />

Gemüse. [...] Dann ist in der Wohnung auch keine<br />

Speisekammer vorhanden, wo man seine Lebensmittel<br />

aufbewahren könnte, denn in diesem<br />

alten Gebäude, das nur so von Ratten und Mäusen<br />

wimmelt und die auch durch wiederholtes<br />

Vergiften nicht auszurotten sind, da sich das Ungeziefer<br />

durch die alte Kanalisierung immer wieder<br />

herzieht, wäre eine Speisekammer sehr notwendig.<br />

Auch der Fussboden in der Küche ist<br />

so schlecht, dass bei kalter Witterung der Wind<br />

durch und durch blässt, sodass man während der<br />

kalten Jahreszeit nicht von Reumathismus [!] loskommt.“<br />

33<br />

Wiederholt kamen erhebliche Sicherheitsmängel<br />

zur Sprache. 1892 machte der Gefängniswärter<br />

den Oberamtsrichter als den Gefängnisvorstand<br />

aufmerksam, dass die Mauer zum Bahngelände<br />

hin so niedrig sei, „daß ein Mann von<br />

großer Höhe fast darüber wegsehen und ein<br />

Jeder auf dieselbe ohne Schwierigkeit steigen<br />

kann. Diese Mauer befindet sich unweit des Gefängnißgebäudes<br />

und kann von derselben aus


182 Günter Dippold<br />

ganz leicht eine Unterredung mit dem Gefangenen<br />

stattfinden. Auch ist es ja leicht, über diese<br />

Mauer in den Garten und so an das Gefängnißgebäude<br />

selbst zu kommen, so daß Zuwerfungen<br />

in die Keuchen stattfinden können.“ 34 Daraufhin<br />

wurde die Mauer 1894 erhöht. 35 Nochmals erhöht<br />

wurde sie 40 Jahre später, als im Rahmen der<br />

Bahnerweiterung der Gleiskörper höher gelegt<br />

wurde. 36<br />

Die Gefängniskommission, bestehend aus dem<br />

Oberamtsrichter, dem Rentamtmann, dem <strong>Bezirk</strong>sarzt<br />

und dem Amtsanwalt, beklagte sich<br />

1908 über zwei neben der Mauer aufgestellten<br />

Telegrafenmasten. An ihnen kletterten häufig<br />

Kinder hoch, die „sich dann auf der nach oben<br />

breiten Mauer herumtreiben und mit Gefangenen<br />

unterhalten“. Über zehn Jahre habe man sich<br />

vergeblich um eine Versetzung der Stangen bemüht.<br />

37 1932 erst wurde die Mauerkrone mit<br />

Glasscherben gesichert. 38<br />

Zur Beleuchtung nutzte der Gefängniswärter<br />

lange Zeit lediglich drei Petroleumlampen. Da es<br />

während des Ersten Weltkriegs Lieferschwierigkeiten<br />

für Petroleum gab, wurde 1915 eine Gasbeleuchtung<br />

eingerichtet, die Ende 1921 durch<br />

elektrisches Licht abgelöst wurde – eher als im<br />

Amtsgericht. 39 Wie 1933 berichtet wurde, waren<br />

Leuchtkörper „lediglich in den Hausgängen, im<br />

Vernehmungszimmer und im Matratzenraum vorhanden“<br />

sowie in der Dienstwohnung. 40 Erst in<br />

diesem Jahr dürften auch die Hafträume elektrisches<br />

Licht erhalten haben.<br />

Insassen<br />

Die Fronfeste eines Landgerichts älterer Ordnung<br />

bzw. das Gefängnis des Amtsgerichts diente der<br />

Verbüßung kurzer Haftstrafen, der Verwahrung<br />

von Untersuchungsgefangenen und der Unterbringung<br />

von „Schüblingen“, d. h. von abzuschiebenden<br />

Personen.<br />

Am 3. Februar 1868 etwa fand der Landrichter<br />

bei seiner Visitation des Gefängnisses folgende<br />

sechs Insassen vor: „ein Schübling [...], welcher<br />

Heute Mittag per Bahn nach Meiningen weiters<br />

geht“, ein Oberrodacher, der am Morgen „wegen<br />

Bettelns und Vagirens“ eingeliefert worden war,<br />

ein Seubelsdorfer, der drei Tage „wegen Ehrenkränkung“<br />

einsaß; eine viertägige Haftstrafe verbüßte<br />

ein Marktzeulner „wegen Concubinats“, eine<br />

dreitägige eine Frau aus Roth „wegen Feuercontravention“,<br />

eine achttägige ein <strong>Lichtenfelser</strong><br />

„wegen Bettelns“. Drei Frauen und fünf Männer<br />

hielten sich am 24. April 1868 im Gefängnis auf:<br />

drei Personen „wegen Forstfrevels“, eine „wegen<br />

Streunens“, zwei „wegen Mißhandlung“, eine<br />

„wegen Ehrenkränkung und Ruhstörung“, und<br />

ein Mann verbüßte eine „Schuldhaft“ auf Anweisung<br />

des Handelsgerichts Bamberg. 41<br />

Gerade Forstfrevel stellte ein häufiges Delikt<br />

dar: Sieben der acht Insassen am 18. Juli 1868<br />

hatten es begangen. 1857 stellte der Landrichter<br />

fest: „Die Zahl der mit Arrest abzustrafenden<br />

Forstfrevler ist monatlich sehr beträchtlich“. Er<br />

beklagte, „daß die gegenwärtigen 2 Polizeyarrestlokale<br />

nicht einmal zur Unterbringung der Forstfrevler<br />

hinreichen“, weil „dann zur Unterbringung<br />

der taeglich vorkommenden Einlieferung<br />

von Vaganten zweierley Geschlechtes sowie der<br />

übrigen Polizeyarrestanten kein Raum mehr vorhanden<br />

waere“. Durchschnittlich verzeichnete<br />

das Landgericht pro Jahr 149 „Vaganten und Polizey-Arrestaten“<br />

und 69 „an Sträflingen und Criminal-Arrestaten“,<br />

aber 1099 „Forstfrevler“, die die


<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />

ihnen auferlegte Geldstrafe nicht zahlen konnten<br />

und deshalb eine Haft verbüßen mussten. Ihr<br />

Vergehen dürfte meist darin bestanden haben,<br />

dass sie Holz, Fichtenzapfen oder Streu ohne forstamtliche<br />

Genehmigung auflasen, was verständlicher<br />

Weise vermehrt in der kalten Jahreszeit<br />

vorkam; die meisten Forstfrevler verzeichnete<br />

man im Januar: 140. 42<br />

Im Jahr 1898 zählte man 85 Untersuchungshäftlinge,<br />

435 Strafgefangene und 117 Schüblinge;<br />

sie alle brachten es zusammen auf 2864 Hafttage.<br />

43<br />

Grundsätzlich sollten die Häftlinge nach Möglichkeit<br />

arbeiten. 1880 ergab eine Visitation des<br />

Gefängnisses durch den Oberstaatsanwalt und<br />

den Oberamtsrichter: „Eine Beschäftigung der<br />

Gefangenen wurde nur bei zwei weiblichen<br />

Sträflingen, welche Strümpfe für sich strickten,<br />

und bei einem Manne, welcher mit Federzupfen<br />

für den Haushalt des Gefängnißwärters sich beschäftigte,<br />

wahrgenommen. Da in Anbetracht der<br />

industriellen Verhältnisse des Ortes Lichtenfels<br />

gehofft werden darf, daß auch andere Beschäftigungsarten<br />

sich einführen lassen, wird Gefängnißwärter<br />

sich angelegen sein lassen, bei einigen<br />

Industriellen zum Beispiel Besitzern von Korbwaarenfabriken<br />

Umfrage zu halten“. 44<br />

Ein neuerlicher Besuch des Oberstaatsanwalts<br />

im Jahr 1887 ergab ein verändertes Bild: „Im Haftraume<br />

No. 1 befanden sich 4 Sträflinge und im<br />

Haftraum No. 3 zwei Sträflinge, welche kleine<br />

Weidenkörbe verfertigten. 8 Sträflinge waren unbeschäftigt;<br />

2 von diesen hatten Lesebücher aus<br />

der Gefängnißbibliothek, die übrigen jedoch<br />

nicht.“ Sogleich wurde der Gefängniswärter ermahnt,<br />

„jedem Gefangenen ein passendes Buch<br />

aus der Gefängnisbibliothek“ auszuhändigen. Vor<br />

183<br />

allem beschäftigte den Oberstaatsanwalt, dass die<br />

Korbmacher auf eigene Rechnung arbeiteten –<br />

anstatt dass, wie in den einschlägigen Bestimmungen<br />

vorgesehen, das Gefängnis den Partner<br />

für den bestellenden Unternehmer bildete. „Wenn<br />

man nun erwägt, daß diese Gefangenen, welche<br />

sämmtlich Forstfrevler sind und deren Geldstrafen<br />

wegen Nichtzahlung in Freiheitsstrafen umgewandelt<br />

wurden, die Strafverbüßungszeit zur<br />

Fortsetzung ihres Gewerbes benützen, so genießen<br />

dieselben durch die Arbeitsverrichtung in<br />

den vom Staate geheizten Räumen und durch die<br />

Verpflegung auf Rechnung der Staatscasse noch<br />

obendrein einen Vortheil, wodurch die Strafe jegliche<br />

Bedeutung als Uebel geradezu verliert.“ 45<br />

Besondere Insassen hatte das <strong>Lichtenfelser</strong><br />

Amtsgerichtsgefängnis während des Ersten Weltkriegs.<br />

Am ersten Kriegstag, dem 31. Juli 1914,<br />

wurden in Lichtenfels zwei vermeintliche russische<br />

Spione verhaftet, was im ganzen Reich häufig<br />

vorkam. Die beiden Betroffenen, der Arzt Dr.<br />

Stephan Schichareff und die Frau eines höheren<br />

Beamten, beide aus St. Petersburg, saßen für wenigstens<br />

fünf Wochen im Amtsgerichtsgefängnis<br />

„in Polizeihaft“. 46 Im letzten Kriegsjahr waren<br />

hier Kriegsgefangene untergebracht: Bei seiner<br />

Visitation am 30. März 1918 fand der Oberamtsrichter<br />

neben einem Untersuchungs- und drei<br />

Strafgefangenen vier Franzosen und zwei Briten<br />

vor. 47<br />

Während der nationalsozialistischen Herrschaft<br />

diente das Amtsgerichtsgefängnis zweimal als<br />

Unterbringungsort für sogenannte Schutzhäftlinge.<br />

Kurz nach der Machtergreifung wurden hier<br />

prominente Vertreter der KPD, der SPD und der<br />

BVP festgesetzt. Zu letzteren zählte der Romansthaler<br />

Landwirt Anton Ostler (1893–1964), Führer


184 Günter Dippold<br />

der BVP-nahen Bayernwacht im Gau <strong>Oberfranken</strong>.<br />

Wiederholt hatte er die erstarkende NSDAP<br />

öffentlich scharf attackiert. Er wurde am 15. März<br />

1933 in Staffelstein verhaftet und im <strong>Lichtenfelser</strong><br />

Gefängnis eingesperrt, wo außer ihm u. a. der 2.<br />

Vorsitzende der Staffelsteiner SPD, ein führender<br />

Kommunist aus Marktgraitz und ein aus der<br />

NSDAP ausgeschlossener <strong>Lichtenfelser</strong> in „Schutzhaft“<br />

saßen. „Ins Gefängnis kamen des öfteren<br />

die führenden Nationalsozialisten von Lichtenfels“,<br />

schrieb Ostler 1946, und SA-Männer stellten<br />

die Wachmannschaft. In der Nacht vom 11. auf<br />

den 12. April 1933 schleppten ihn SA-Männer<br />

nach Coburg, wo Ostler brutal mißhandelt wurde.<br />

Seine ehemaligen Mitgefangenen sahen ihn<br />

aus ihrer Zelle, wie er tags darauf blutüberströmt<br />

mit dem Zug nach Hause fuhr. Bemerkenswert ist<br />

das Verhalten des Gefängniswärters angesichts<br />

von Ostlers Schicksal. Ein anderer „Schutzhäftling“<br />

erinnerte sich 1946: „Rohrschneider war am<br />

nächsten Tag sehr aufgeregt. [...] Auf Grund dieses<br />

Vorfalles haben wir uns dann auch Holzstücke<br />

und Gummiknüppel, letztere hatten wir<br />

uns vom Rohrschneider geliehen, mit in die Zelle<br />

hineingenommen, um, wenn wieder so etwas<br />

passieren sollte, uns wenigstens etwas wehren zu<br />

können.“ 48<br />

In der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November<br />

1938 wurden die erwachsenen Männer<br />

jüdischer Abstammung aus ihren Häusern geholt,<br />

misshandelt und ins Gefängnis verbracht. In der<br />

Anklageschrift der Staatsanwaltschaft aus dem<br />

Jahr 1948 gegen die Täter heißt es: „Durch mehrere<br />

SS- und SA-Trupps wurden in der Nacht vom<br />

9. zum 10. November 1938 in der Zeit zwischen<br />

etwa 1 und 5 Uhr die Synagoge und 10 jüdische<br />

Wohnungen im Inneren verwüstet und 23 jüdi-<br />

sche Männer in das AG.Gefängnis geworfen.“ 49<br />

Ein Augenzeuge dieser Nacht, der damals 15jährige<br />

Walter S. G. Kohn, erinnerte sich 1988:<br />

„Überall in der Stadt war jüdisches Eigentum zerstört,<br />

und die Männer waren ,zu ihrer eigenen Sicherheit‘<br />

in Schutzhaft genommen worden. Später<br />

erfuhren wir, daß einige blutend im <strong>Lichtenfelser</strong><br />

Gefängnis angekommen waren. Dort wurden<br />

sie menschlich behandelt, sobald sie den<br />

dortigen Aufsehern und nicht mehr den Schergen<br />

der Partei unterstanden. Dann sollten sie nach<br />

Dachau transportiert werden, kamen aber nur bis<br />

Regensburg, weil Dachau überfüllt war, und wurden<br />

schließlich ins Gefängnis nach Hof gebracht,<br />

wo sie einige Wochen verbrachten.“ 50<br />

Nachdem das Amtsgerichtsgefängnis 1940 geschlossen<br />

worden war, mietete die Stadt Lichtenfels<br />

das Gebäude ab August 1941, um darin<br />

russische Kriegsgefangene unterzubringen. 1942<br />

wurde im nördlichen Gefangenenhof, zur Bahn<br />

hin, „für Durchgangstransporte eine Entlausungsanlage“<br />

errichtet. Wie aus einem Brief des Landbauamts<br />

Bamberg vom November 1944 hervorgeht,<br />

überließ die Stadt Lichtenfels das Gefängnis<br />

offenbar später der Firma Striegel & Wagner (Striwa)<br />

51 , die damals Fliegermonturen herstellte und<br />

dafür ausländische Zwangsarbeiter beschäftigte.<br />

Am 17. Juli 1945 wurde der Gefängnisbetrieb<br />

auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung<br />

wieder aufgenommen. 52 Der Leiter des für<br />

den Landkreis Lichtenfels-Staffelstein zuständigen<br />

Detachements, Capt. Paul E. Madden, führte am<br />

8. Februar 1946 zusammen mit einem weiteren<br />

Offizier eine Inspektion durch, wobei Fragen der<br />

Hygiene im Mittelpunkt standen. Ferner schärften<br />

sie dem Gefängniswärter und dem Leiter des<br />

Amtsgerichts ein, dass jeder Eingelieferte binnen


<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />

24 Stunden einem Richter vorgeführt werden<br />

müsse. Damals saßen im Gefängnis, das bis zu 25<br />

Personen aufnehmen konnte, 15 Männer und<br />

vier Frauen ein. Fast alle waren wegen zeittypischer<br />

Delikte festgenommen worden: Schwarzhandel,<br />

Diebstahl von Stoff, Nahrungsmitteln, einem<br />

Koffer oder Geld, Falschbezug von Lebensmittelmarken,<br />

unrechtmäßiger Besitz von Esswaren<br />

aus US-Militär-Beständen, Verstoß gegen das<br />

Ausgehverbot. Die Familiennamen zeigen, dass<br />

es sich bei den meisten Tätern nicht um alteingesessene<br />

<strong>Lichtenfelser</strong> handelte. 53<br />

Ausbrüche<br />

Hin und wieder entkamen Inhaftierte aus der<br />

Fronfeste. Meist liefen sie in einem unbeobachteten<br />

Moment davon; mancher wurde nach Minuten<br />

wieder gefaßt, andere erst nach Tagen oder<br />

Wochen. War dem Gefängniswärter ein schuldhaftes<br />

Versäumnis nachzuweisen, hatte er also<br />

den Geflohenen aus den Augen gelassen oder<br />

Türen nicht versperrt, stand ihm eine Ordnungsstrafe,<br />

in der Regel eine Geldstrafe, ins Haus.<br />

Zu den Ausbrechern zählt der 1808 geborene<br />

Arzt Dr. Theodor Rimberger, der 1848/49 in Lichtenfels<br />

als Vorkämpfer der republikanisch-demokratischen<br />

Bewegung agierte. Am 3. Juli 1849<br />

wurde er verhaftet, entkam aber noch am selben<br />

Tag aus der Fronfeste, indem er aus einem Fenster<br />

im ersten Stock sprang. Wie der Regierungspräsident<br />

nach München berichtete, habe „eine<br />

auffallende Vernachläßigung von Seite des Gerichtsdieners<br />

Fugmann zur Flucht die Veranlaßung<br />

gegeben, diese wenigstens sehr erleichtert“.<br />

54 In der Überlieferung, die Emil Marschalk<br />

von Ostheim (1841–1903) fast vier Jahrzehnte<br />

185<br />

später aufzeichnete, wird ein zusätzliches Detail<br />

von Rimbergers Flucht erwähnt: „Seine Frau<br />

wußte sich Zutritt zu ihm [zu] verschaffen, besprach<br />

mit wenig Worten einen Fluchtplan, und<br />

während dieselbe außerhalb der Gefängnißthüre<br />

sich mit dem Wärter besprach, sprang Rimberger<br />

aus dem Fenster.“ 55 Möglicherweise verschwieg<br />

der Regierungspräsident die Beteiligung von<br />

Theresia Rimberger aus Rücksicht auf deren Vater,<br />

den Landgerichtsarzt Hofrat Dr. Michael Krappmann<br />

(1776–1864). Rimberger rannte aus der<br />

Stadt, lief nach Coburg, wo er eine Nacht im Taubenschlag<br />

auf einem Dachboden verbrachte, und<br />

schlug sich von dort aus nach Paris durch, wo er<br />

als junger Arzt zwei Jahre lang gelebt hatte.<br />

Schließlich schiffte er sich in LeHavre nach Nordamerika<br />

ein. 56<br />

Im frühen 20. Jahrhundert waren Ausbrüche<br />

ein beliebtes Sujet für die lokalen Zeitungen,<br />

manchmal sogar für die überregionale Presse. So<br />

berichtete 1916 ein Bamberger Korrespondent<br />

der MÜNCHEN-AUGSBURGER ABENDZEITUNG: „Der Gefängniswärter<br />

Johann Fischer in Lichtenfels hatte<br />

sich heute vor der hiesigen Strafkammer wegen<br />

Vergehens im Amte zu verantworten. Anfangs Juni<br />

[...] ist ein Sträfling ausgebrochen und konnte<br />

erst nach Monaten wieder verhaftet werden. Dem<br />

Fischer wurde zur Last gelegt, die nötige Sorgfalt<br />

auf die Beaufsichtigung der Gefangenen nicht<br />

verwendet und so durch Fahrlässigkeit die Flucht<br />

verschuldet zu haben. Der Angeklagte wurde<br />

freigesprochen. Es wurde in der Verhandlung<br />

festgestellt, daß der Sträfling die verschlossene<br />

Gefängnistür mit einem Dietrich geöffnet hat.<br />

Dies hätte es aber gar nicht gebraucht, denn wie<br />

weiter festgestellt werden konnte, läßt sich der<br />

Riegel des an dem Gefängnistor angebrachten


186 Günter Dippold<br />

Schlosses mit nicht allzugroßer Kraftanstrengung<br />

zurückschieben. [...] Die baulichen Zustände des<br />

Gefängnisses lassen überhaupt sehr zu wünschen<br />

übrig und gaben dem Vorsitzenden der Strafkammer<br />

zu der wohl richtigen Bemerkung Veranlassung:<br />

,<strong>Das</strong> Gefängnis in Lichtenfels ist ja für die<br />

Gefangenen die reinste Befreiungshalle.‘“ 57<br />

Eine Aufsehen erregende Flucht gelang zwei<br />

Untersuchungshäftlingen im Dezember 1937: „Die<br />

beiden Gefangenen durchbrachen, um in Freiheit<br />

zu gelangen, mittels eines festen Eisenstabes einer<br />

Bettstelle die zwischen der Gefängniszelle<br />

und dem Dienstzimmer befindliche Mauer, stiegen<br />

in das Dienstzimmer, entwendeten dort zwei<br />

schußfertige Pistolen, sowie 3.20 RM Bargeld und<br />

nahmen, da der Haupteingang verschlossen war,<br />

ihren Weg über den Treppenaufgang zum Dachboden,<br />

kletterten auf das Dach und ließen sich<br />

an der Dachrinne zu Boden. Der dritte in der Zelle<br />

befindliche Gefangene der den Ausbruch verhindern<br />

wollte [...], wurde von den Beiden gefesselt<br />

und geknebelt.“ Nachdem er sich befreien<br />

konnte, alarmierte er die Gendarmerie, die sogleich<br />

die Verfolgung aufnahm. In Ebensfeld<br />

wurden die Geflohenen wieder gefasst. 58 <strong>Das</strong>s<br />

„sehr schwache Zwischenwände und leicht zu<br />

durchbrechende Wände“ im <strong>Lichtenfelser</strong> Gefängnis<br />

ein Sicherheitsrisiko darstellten, hatte im<br />

Übrigen schon 1889 der Bamberger Oberstaatsanwalt<br />

beklagt. 59<br />

Die Gefängniswärter<br />

Die Gefängniswärter des 19. und beginnenden<br />

20. Jahrhunderts sind für uns als Personen nur<br />

schemenhaft erkennbar. Dagegen gewähren Personalakten<br />

uns nähere Einblicke in die Lebens-<br />

schicksale und -umstände derer Männer, die dieses<br />

Amt im 20. Jahrhundert versahen. Johann Fischer,<br />

der es am 1. Februar 1910 antrat 60 , hatte –<br />

typisch für einen Gefängniswärter – eine militärische<br />

Vergangenheit: Der 1858 in Unterneuses bei<br />

Bamberg Geborene hatte von 1878 bis 1898 beim<br />

5. Bayerischen Infanterieregiment in Bamberg<br />

gedient, zuletzt als Feldwebel. Noch in dieser<br />

Zeit hatte er 1896 eine Holzwarenfabrik in Stegaurach<br />

gegründet, die er bis in seine <strong>Lichtenfelser</strong><br />

Zeit besaß, die aber 1911 ihren Betrieb einstellte.<br />

Erfahrungen im Justizdienst hatte Fischer<br />

ab 1904 beim Amtsgericht Höchstadt a. d. Aisch<br />

gesammelt, wo er den Gefängnisdienst zunächst<br />

nebenher, ab 1909 hauptberuflich geleistet hatte.<br />

„Fischer ist ein gewandter Leiter des Arbeitsbetriebes<br />

im Gefängnisse“, urteilte 1913 sein Vorgesetzter,<br />

der Oberamtsrichter. Hier kam ihm wohl<br />

seine Erfahrung als Fabrikant zu Nutze. Andererseits<br />

beklagte der Vorstand des Amtsgerichts<br />

„Verstöße des Fischer im Dienste“: Dieser hatte<br />

etwa zugelassen, dass Häftlinge Schnupftabak<br />

oder private Bücher in Händen hatten; ferner war<br />

während seiner Zeit mehrmals Gefangenen die<br />

Flucht gelungen, und dass er die Schuhe seiner<br />

Familie von einem einsitzenden Schusterlehrling<br />

reparieren ließ, brachte ihm eine Strafe ein. Fischer<br />

starb am 18. Juni 1920 und hinterließ seine<br />

Witwe und fünf Kinder, von denen die beiden<br />

ältesten eine Hochschulausbildung besaßen. 61<br />

Da in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg in<br />

Lichtenfels große Wohnungsnot herrschte, gestattete<br />

die Justizverwaltung der Witwe Fischer und<br />

ihren im Haushalt lebenden Kindern, weiterhin<br />

die Dienstwohnung zu nutzen. Der Nachfolger<br />

Fischers, der seinen Dienst zum Jahresbeginn<br />

1921 aufnahm, führte darüber am 31. August


<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />

1921 heftig Klage: Er teile „mit der Witwe Fischer<br />

die Dienstwohnung von 3 Zimmern und 1 Küche,<br />

wovon Frau Fischer die beiden größten und<br />

schönsten Zimmer bewohnt. Mir ist also für meinen<br />

Bedarf nur ein kleines Zimmer zur Verfügung<br />

gestellt, worin ich meine Möbel untergebracht<br />

habe. Meine Frau schläft mit 3 erwachsenen<br />

Töchtern in einem Haftraum, während ich<br />

mit meinem zwölfjährigen Sohne das Aufnahmezimmer<br />

als Schlafraum benütze. Nun kommt es<br />

aber öfters vor, daß man mitten in der Nacht<br />

durch Einlieferung eines Gefangenen aus dem<br />

Schlaf gerissen wird, was für meinen Sohn sehr<br />

schädlich ist, da er die Realschule besucht und<br />

ihm nach dem tagsüber angestrengten Lernen<br />

des Nachts ein ruhiger Schlaf sehr nötig wäre.“<br />

Ferner betreibe eine Tochter Fischers eine stark<br />

frequentierte Damenschneiderei, was zusätzliche<br />

Unruhe bringe. Erst auf Grund dieser Beschwerde<br />

verließ die Familie Fischer das Gefängnis.<br />

Der Verfasser des Briefes, Reinhold Rohrschneider<br />

62 , war 1870 in Marzahne (Kreis Ratenow,<br />

Bez. Potsdam) geboren. Von 1888 bis 1901<br />

hatte er beim 6. Bayerischen Infanterieregiments<br />

in Amberg gedient. Anschließend hatte er im<br />

Landgerichtsgefängnis Landshut als Aufseher gearbeitet;<br />

während dieser Zeit heiratete er eine aus<br />

Sulzbach stammende Dienstmagd. 1907 wurde er<br />

als Gefängniswärter an das Amtsgericht Staffelstein<br />

versetzt, wo seine Dienstwohnung und die<br />

Hafträume im Gerichtsgebäude (heute Polizei)<br />

untergebracht waren.<br />

In Staffelstein hatte Rohrschneider als Musiker<br />

für Aufsehen gesorgt, hatte er doch als „Hoboist<br />

Sergeant“ der Regimentskapelle angehört. So war<br />

es naheliegend, dass 1909 Mitglieder der Musikkapelle<br />

Staffelstein auf Rohrschneider zukamen,<br />

187<br />

als sie einen Dirigenten suchten. Rohrschneiders<br />

Vorgesetzter, der Oberamtsrichter Karl Alfred Weber,<br />

genehmigte ihm die Stabführung mit Einschränkungen.<br />

1912 berichtete er dem Präsidenten<br />

des Landgerichts Bamberg über Rohrschneiders<br />

Tätigkeit: „Wöchentlich einmal abends nach<br />

8 Uhr erteilt er in einem nahe der Wohnung gelegenen<br />

Hause Unterricht zur Einübung der Musikstücke<br />

und zur Heranbildung des jungen Nachwuchses<br />

für die Kapelle. Oeffentliche Konzerte<br />

in Wirtschaftsgärten und Vereinsfestlichkeiten mit<br />

Konzert und Ball kommen nicht oft vor, 6 bis 8<br />

Mal im Jahre. Bei solchen Aufführungen ist die<br />

persönliche Mitwirkung des Dirigenten nicht zu<br />

entbehren. Konzerte finden immer nur an Sonnund<br />

Feiertagen statt, Vereinsfestlichkeiten auch<br />

nur an solchen Tagen oder an den Vorabenden.“<br />

Insbesondere bemerkte Oberamtsrichter Weber,<br />

die musikalische Qualität habe gewonnen.<br />

Deshalb war die Staffelsteiner Kapelle gefragt,<br />

was den Neid anderer Gruppen erregte. Die Mitglieder<br />

der Nedensdorfer Kapelle beschwerten<br />

sich 1912 beim Oberlandesgericht Bamberg.<br />

Oberamtsrichter Weber stellte sich hinter seinen<br />

Untergebenen und betonte, dass Rohrschneider<br />

im Rahmen seiner Erlaubnis gehandelt habe und<br />

dass seine Dienstaufgaben nicht litten. „Rohrschneider<br />

versieht seinen Dienst mit der grössten<br />

Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit, ist stets zugegen,<br />

immer nüchtern und führt sich musterhaft<br />

in- und außerhalb des Dienstes. Da er noch 3<br />

Kinder zu ernähren hat, ist ihm der bescheidene<br />

Nebenverdienst zu gönnen. Die Stellung eines<br />

Dirigenten, sowohl beim Unterrichte als auch bei<br />

Konzerten, ist dem Ansehen des Rohrschneider<br />

eher förderlich als abträglich; die Beschäftigung<br />

mit der Musik, die er mit Ernst, mit Lust und


188 Günter Dippold<br />

Liebe betreibt, halte ich für eines der besten Mittel,<br />

Geist und Gemüt vor Verkümmerung zu bewahren,<br />

die Lebens- und Berufsfreude des Beamten<br />

zu erhöhen.“<br />

Die eindringlichen Worte wirkten: <strong>Das</strong> Justizministerium<br />

sah keinen Grund einzuschreiten. Eines<br />

aber bewirkte die Beschwerde der Nedensdorfer<br />

Kapelle doch: dass nämlich die Auflagen,<br />

unter denen Rohrschneider die Stabführung erlaubt<br />

war, schärfer beachtet wurden. Dies bedeutete,<br />

dass er zwar in Staffelstein, nicht aber außerhalb<br />

der Stadt dirigieren durfte. <strong>Das</strong> freilich beeinträchtigte<br />

die Kapelle, und da das Ministerium<br />

in diesem Punkt unerbittlich blieb, scheint Rohrschneider<br />

die Leitung der Kapelle niedergelegt zu<br />

haben. 63<br />

1920 wurde Rohrschneider nach Lichtenfels<br />

versetzt, konnte seine Stelle aber wegen der immer<br />

noch die Dienstwohnung nutzenden Witwe<br />

seines Vorgängers erst mit Verzögerung antreten<br />

und litt, wie erwähnt, geraume Zeit unter Beeinträchtigungen.<br />

Musikalisch trat er in Lichtenfels<br />

offenbar nicht mehr hervor. Seine Beurteilungen<br />

durch den Amtsgerichtsvorstand waren durchweg<br />

positiv, wogegen der Generalstaatsanwalt<br />

beim Oberlandesgericht ein weniger vorteilhaftes<br />

Bild zeichnete, als sich Rohrschneider um die<br />

Jahreswende 1931/32 an ein Landgerichtsgefängnis<br />

bewarb: „Rohrschneider ist wohl ein biederer<br />

Beamter, aber vorgealtert, für seine Stellung zu<br />

gutmütig und geschwätzig, wenig energisch und<br />

unsicher. Er ist nur am Platz verwendbar und für<br />

neue, größere Verhältnisse und zur Leitung anderer<br />

Gefängnisbeamter ganz ungeeignet.“ 64 1935<br />

in den Ruhestand versetzt, verzog Rohrschneider<br />

nach Seubelsdorf, wo er am 25. September 1940<br />

starb. 65<br />

Gefängniswärter Heinrich Fuß<br />

Seine Nachfolge trat Heinrich Fuß 66 an. Geboren<br />

1885 in Lettenreuth als Sohn eines Korbgarnierers,<br />

wuchs er in Lichtenfels auf, wo er als<br />

Bierkutscher arbeitete. Ab 1905 diente er bei den<br />

Ulanen. Er kämpfte im Ersten Weltkrieg, erhielt<br />

mehrere hohe Orden und wurde 1917 zum Offiziersstellvertreter<br />

befördert. Seit November 1919<br />

war er im Strafvollzug tätig, zunächst im Landgerichtsgefängnis<br />

Würzburg, dann ab 1928 im Landgerichtsgefängnis<br />

Coburg, ab 1932 schließlich im<br />

Amtsgerichtsgefängnis Haßfurt. Zum 1. April 1935


<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />

wurde er nach Lichtenfels versetzt. Der Haßfurter<br />

Oberamtsrichter beurteilte ihn am Tag vor seinem<br />

Weggang über die Maßen vorteilhaft: „Sein<br />

Fleiß ist rühmenswert. [...] Ich erachte ihn für einen<br />

tüchtigen, äußerst zuverlässigen, dienstwilligen<br />

Beamten. [...] Er hat die Gefangenen jederzeit<br />

gerecht behandelt. Besonders zu rühmen ist,<br />

daß Fuß, der auch nicht gerade auf Rosen gebettet<br />

ist, manchen zur Entlassung gekommenen<br />

armen würdigen Gefangenen mit eigenen – des<br />

Fuß – Kleidungsstücken, wie Hemd, Hose u. A.<br />

ausgestattet hat, ohne auch je daran zu denken,<br />

hiefür irgendwie entschädigt zu werden.“<br />

Als während des Zweiten Weltkriegs das <strong>Lichtenfelser</strong><br />

Gefängnis geschlossen war, leistete Fuß<br />

von 1940 an Dienst in Bayreuth-St. Georgen,<br />

dann im Landgerichtsgefängnis Hof. Dabei litt<br />

der Wachtmeister stark unter rheumatischen Anfällen.<br />

Mit der Wiedereröffnung der <strong>Lichtenfelser</strong><br />

Haftanstalt wurde er erneut als deren Wärter eingesetzt.<br />

Als das Gefängnis endgültig geschlossen wurde,<br />

versetzte man ihn in den Ruhestand, den er<br />

in Oberwallenstadt verbrachte. Er starb, 80jährig,<br />

am 15. Juni 1966 in Lichtenfels.<br />

<strong>Das</strong> Ende des Gefängnisses<br />

Am 26. April 1940 verfügte der Generalstaatsanwalt<br />

beim Oberlandesgericht Bamberg: „Am<br />

2. Mai schliesse ich bis auf weiteres das <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />

Lichtenfels. Als Ersatzgefängnis bestimme<br />

ich das <strong>Gerichtsgefängnis</strong> Coburg.“ 67 <strong>Das</strong> Gebäude<br />

diente, ab 1941 an die Stadt Lichtenfels<br />

vermietet, als Gefangenenlager. Dazu gehörte ab<br />

1942 eine einstöckige Entlausungsanlage; diese<br />

Gebäude lehnten sich an die Hauswand und<br />

189<br />

Mauern an, die den nördlichen Hof bildeten. Diese<br />

Einrichtung verpachtete die Stadt Lichtenfels<br />

als Mieter des Gefängnisses im Frühjahr 1946 an<br />

die Asid Serum-Institut GmbH, die „auf dringenden<br />

Wunsch aller interessierten Behörden zum<br />

1. April die [...] Entlausungs- und Badeanlage für<br />

die Allgemeinheit, besonders für die Flüchtlinge,<br />

in Betrieb nimmt“. 68 Die Einrichtung arbeitete<br />

noch im August 1946.<br />

<strong>Das</strong> Gefängnis selbst wurde zum 1. September<br />

1946, vorher in städtischer Hand, der Justizverwaltung<br />

übertragen. Zum 1. November 1948<br />

schloss das Justizministerium das <strong>Lichtenfelser</strong><br />

Gefängnis. Die Dienstwohnung nutzte fortan bis<br />

Ende 1950 ein Justizinspektor.<br />

1950 sollte die Landpolizei das Gebäude erhalten,<br />

um darin zwei Zellen zu nutzen und den<br />

übrigen Raum als Wohnungen zu nutzen. Da die<br />

Polizei aber wegen des schlechten Zustands die<br />

Übernahme verweigerte, war das Gefängnis gewissermaßen<br />

herrenlos. So ging der Freistaat<br />

Bayern bereitwillig auf den Kaufwunsch der<br />

Stadt ein. Am 6. August 1951 beschloss der Stadtrat<br />

den Erwerb. 69<br />

Nutzte die Stadt das Gefängnis geraume Zeit<br />

für Wohnzwecke – das Adressbuch von 1961<br />

nennt sechs Mietparteien, darunter städtische Bedienstete<br />

70 –, so stand es dreieinhalb Jahrzehnte<br />

später der innerstädtischen Verkehrsplanung<br />

buchstäblich im Wege. <strong>Das</strong> war nicht neu: Bereits<br />

1941 hatte das bayerische Justizministerium erfahren,<br />

dass das ehemalige Amtsgerichtsgefängnis<br />

auf der Trasse einer projektierten Straße liege.<br />

„Wann dieses Bauvorhaben der Stadt Lichtenfels<br />

durchgeführt werden kann, läßt sich zur Zeit<br />

nicht beurteilen.“ 71 Tatsächlich wurde das Gebäude<br />

Coburger Straße 21, obwohl längst als


190 Günter Dippold<br />

Baudenkmal eingestuft, 1986 einer zentrumsnahen<br />

Umgehungsstraße geopfert. 72<br />

Anmerkungen<br />

1 Kießling, Rolf / Schmid, Anton (Bearb.): Regierungssystem<br />

und Finanzverfassung. München 1977 (Dokumente<br />

zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern<br />

III, 3), S. 129.<br />

2 Über ihn Fischer, Manfred F.: Ferdinand von Hohenhausen,<br />

Landbauinspektor 1806–1817. In: Baumgärtel-<br />

Fleischmann, Renate (Hrsg.): Bamberg wird bayerisch.<br />

Die Säkularisation des Hochstifts Bamberg 1802/03.<br />

Bamberg 2003, S. 381–387.<br />

3 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 16.10.1809.<br />

4 Dippold, Günter: Der Abbruch von Langheimer Klostergebäuden<br />

im 19. und 20. Jahrhundert. In: Klosterlangheim.<br />

Symposion veranstaltet von der Hanns-Seidel-Stiftung<br />

in Zusammenarbeit mit der Otto-Friedrich-Universität<br />

Bamberg und dem Bayerischen Landesamt für<br />

Denkmalpflege. München 1994 (Arbeitsheft 65 des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege), S. 146–161.<br />

5 StAB, K 3 A I, Nr. 114, Bericht vom 9.1.1808.<br />

6 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 5.6.1812.<br />

7 Einer Bemerkung des Landrichters von 1816 zu Folge<br />

sollte das Haus ursprünglich „eine Wohnung für den Gerichtsdiener<br />

und ein bürgerlicher und polizeilicher Arrest,<br />

dann für Transporte, Schüblinge mit einigen wenigen<br />

Kerkern, für ergriffene Verbrecher auf die ersten<br />

Augenblicke werden“. StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben<br />

vom 3.9.1816.<br />

8 Frühere Klagen: StAB, K 3 F I, Nr. 1122, Schreiben des<br />

Landgerichts an das Appellationsgericht vom 22.2.1815;<br />

StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben des Landgerichts an<br />

die Finanzdirektion vom 23.2.1815; StAB, K 3 H, Nr. 333,<br />

Lichtenfels.<br />

9 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 3.9.1816.<br />

10 StAB, K 3 F I, Nr. 1122, Schreiben vom 6.5.1815: „Es unterliegt<br />

keinem Zweifel, daß [...] die neu errichtete<br />

Frohnveste zu Lichtenfels für das kürzlich zur Hälfte vergrößerte<br />

Landgericht viel zu klein ist.“<br />

11 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 2.1.1816. – 1815<br />

hatte er darin noch die Aufgabe des Rentamts gesehen.<br />

StAB, K 3 F I, Nr. 1122, Schreiben vom 6.5.1815: „Die<br />

Verbesserung der Frohnveste hätte laengst erfolgen sollen,<br />

wenn das K. Rentamt die Werkleuthe zur Verbesserung<br />

ihrer hoechst nachlaessigen Arbeiten angehalten<br />

hätte.“<br />

12 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 6.11.1816.<br />

13 Ebd., Schreiben vom 22.4.1817.<br />

14 Ebd., Schreiben vom 8.7.1817.<br />

15 Ebd., Schreiben vom 13.8.1817.<br />

16 Über ihn Sitzmann, Karl: Künstler und Kunsthandwerker<br />

in Ostfranken. 2. Aufl. Kulmbach 1983 (Die Plassenburg<br />

12, 16, 37), S. 443 f.<br />

17 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 31.3.1821.<br />

18 Ebd., Schreiben vom 17.5.1823.<br />

19 Ebd., Schreiben vom 28.5.1823.<br />

20 StAB, K 3 F I, Nr. 1122, Schreiben vom 2.11.1823.<br />

21 Noch im Oktober 1825 beschwerte sich das Appellationsgericht<br />

bei der Regierung, „dem gebrechenvollen<br />

Zustande der Frohnfeste zu Lichtenfels [sei] noch immer<br />

nicht abgeholfen, und es sind nicht einmal die Fenster<br />

der Keuchen zum Schutze gegen die Kälte gehörig hergestellt“.<br />

StAB, K 3 F I, Nr. 1122; StAB, K 200/II, Nr. 7419,<br />

jeweils Schreiben vom 21.10.1825.<br />

22 StAB, K 100/1, Nr. 175, fol. 1r–6r.<br />

23 StAB, K 25/II, Nr. 213, Schreiben vom 22.11.1892.<br />

24 StAB, K 3 F VIII, Nr. 1108; StAB, K 123 Generalakten,<br />

Nr. 14, jeweils Kommissionsbericht über die Verhandlungen<br />

am 9.10.1890.<br />

25 StAB, K 3 G, Nr. 4210.<br />

26 StAB, K 3 F VIIa, Nr. 1105, Prot. vom 13.3.1857 und<br />

Schreiben vom 30.4. und 24.5.1857.<br />

27 StAB, K 100/5, Nr. 1499, Schreiben vom 16.8.1863. <strong>Das</strong><br />

zugrundeliegende Schreiben des Gefängniswärters in<br />

StAB, K 123 Generalakten, Nr. 30, fol. 1r.<br />

28 StAB, K 3 F VIIa, Nr. 1106; StAB, K 25/II, Nr. 212, jeweils<br />

Schreiben vom 22.1.1864.<br />

29 StAB, K 3 F VIIa, Nr. 1106, Schreiben vom 11.3.1864.<br />

30 <strong>Lichtenfelser</strong> Tagblatt vom 5.10.1894.<br />

31 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 30, fol. 9r–12v; StAB,<br />

K 100/5, Nr. 1499, Vormerkungen vom 19.9.1867.<br />

32 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 19, Schreiben vom 5.6.<br />

1901; auch StAB, K 25/II, Nr. 3899.<br />

33 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 30, Schreiben vom<br />

21.2.1929.


<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />

34 StAB, K 25/II, Nr. 213, Schreiben vom 14.12.1892.<br />

35 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 30, Schreiben vom 2.5.<br />

1894.<br />

36 Pläne und Briefwechsel in StAB, K 25/II, Nr. 3899.<br />

37 StAB, K 25/II, Nr. 3899, Prot. vom 1.7.1908.<br />

38 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 18, Schreiben vom 12.10.<br />

1932.<br />

39 StAB, K 25/II, Nr. 3899, diverse Schreiben.<br />

40 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 18, Schreiben vom 12.5.<br />

1933.<br />

41 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 30 (auch zum Folgenden).<br />

42 StAB, K 3 F VIIa, Nr. 1105, Prot. vom 13.3.1857 mit Statistik.<br />

43 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 15, Prot. vom 11.11.1899.<br />

44 Ebd., Prot. vom 16.10.1880.<br />

45 Ebd., Prot. vom 13.6.1887.<br />

46 Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt Johann Fischer;<br />

StAB, K 123 Generalakten, Nr. 15, Prot. vom 2.8.1914,<br />

19.8.1914, 5.9.1914.<br />

47 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 15, Prot. vom 30.3.1918.<br />

48 StAC, StAnw 46. – Zum Fall Ostler auch Schütz, Johann:<br />

Justiz im „Dritten Reich“. Dokumentation aus dem <strong>Bezirk</strong><br />

des Oberlandesgerichts Bamberg. Bamberg 1984,<br />

S. 30 f.<br />

49 StAC, StAnw 558.<br />

50 Kohn, Walter S. G.: 50 Jahre nach der Deportierung der<br />

letzten <strong>Lichtenfelser</strong> Juden. Gedanken zum 9. November<br />

1988. Lichtenfels 1995 (<strong>Lichtenfelser</strong> Hefte zur Heimatgeschichte<br />

2), S. 28.<br />

51 StAB, K 25/II, Nr. 3899.<br />

52 Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt Heinrich Fuß.<br />

53 StAB, OMGBY 9/140-1/18.<br />

54 StAB, K 3 Präs.reg., Nr. 813/VI, fol. 354r.<br />

55 StAB, G 35 Annalen, Kasten 31, Zettel 832. Über Rimberger<br />

vgl. Dippold, Günter: Die Revolution auf dem<br />

Lande – das Beispiel des Landgerichts Lichtenfels. In:<br />

Dippold, Günter / Wirz, Ulrich (Hrsg.): Die Revolution<br />

von 1848/49 in Franken. 2. Aufl. Bayreuth 1999 (Schriften<br />

zur Heimatpflege in <strong>Oberfranken</strong> I, 2), S. 193–247.<br />

56 Die Geschichte seiner Flucht in die USA, seiner Rückkehr<br />

nach Deutschland, seiner Verhaftung und endgültigen<br />

Auswanderung: StAB, G 35 Annalen, Kasten 31, Zettel<br />

832.<br />

57 München-Augsburger Abendzeitung, Morgenblatt vom<br />

16.10.1916.<br />

191<br />

58 Zeitungsausschnitt in Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt<br />

Heinrich Fuß.<br />

59 StAB, K 100/5, Nr. 1499, Schreiben vom 1.5.1889.<br />

60 Sein Vorgänger Michael Zink (geb. 1839), 1901 nach<br />

Lichtenfels versetzt, war am 6. Januar 1910 verstorben.<br />

StAB, K 100/4, Nr. 323; StAB, K 105 Personalakten,<br />

Nr. 468.<br />

61 StAB, K 100/4, Nr. 580; auch Amtsgericht Lichtenfels,<br />

Personalakt Johann Fischer.<br />

62 Über ihn Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt Reinhold<br />

Rohrschneider.<br />

63 Der gesamte Briefwechsel in StAB, K 100/5, Nr. 2044.<br />

64 Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt Reinhold Rohrschneider,<br />

Schreiben vom 4.1.1932.<br />

65 StAB, K 123 NL, Nr. 8329.<br />

66 Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt Heinrich Fuß.<br />

67 Ebd.<br />

68 StAB, K 25/II, Nr. 3899, Schreiben vom 28.2.1946.<br />

69 Ebd., diverse Schreiben.<br />

70 Adreßbuch Lichtenfels mit den Städten Burgkunstadt<br />

und Weismain sowie sämtlichen Landgemeinden des<br />

Amtsbezirks Lichtenfels 1961, S. 87.<br />

71 StAB, K 25/II, Nr. 3899, Schreiben vom 20.11.1941.<br />

72 Vom Main zum Jura, Heft 4 (1987), S. 140 f.


Abbildungsnachweis<br />

Amtsgericht Lichtenfels<br />

50, 54, 56, 57, 58, 142, 154 unten, 156<br />

Archiv des Evang.-Luth. Pfarramts Lichtenfels<br />

168 oben<br />

Bayerisches Hauptstaatsarchiv<br />

143 oben (MJu, Album T 4), 143 unten (OBB<br />

Fotos 7698 Nr. 1), 169 links (MJu, Album T 4)<br />

Dr. Günter Dippold, Lichtenfels<br />

40, 98, 161, 180<br />

Heinrich Hofmann, Lichtenfels<br />

188<br />

Jäger, Elisabeth: Wunsiedel 1810–1932. III. Band<br />

einer Geschichte der Stadt Wunsiedel. Wunsiedel<br />

1983, S. 223<br />

136 unten<br />

Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1956<br />

105<br />

Landgericht Coburg<br />

51, 53, 89 links, 108<br />

Martin Messingschlager, Lichtenfels<br />

167, 168 unten, 169 rechts, 170, 171<br />

ProMedia, Bad Staffelstein<br />

Umschlag, 144, 155, 157–160<br />

Angelika Rottammer, Lichtenfels<br />

89 rechts<br />

Staatliches Hochbauamt Bamberg<br />

137, 145<br />

Staatsarchiv Bamberg<br />

11 (K 200/II, Nr. 7419), 38 (K 100/4, Nr. 3137),<br />

41 (K 100/4, Nr. 2589), 97 (K 200/II, Nr. 7419),<br />

127 (K 3 G, Nr. 4273), 130 (K 3 F VII a, Nr.<br />

1106), 131 (K 3 F VII a, Nr. 1106), 140 (K 25,<br />

Nr. 214), 146 (K 25/II, Nr. 3942), 163 (K 14,<br />

Nr. 3493), 165 (K 14, Nr. 3493), 166 (K 14, Nr.<br />

2529), 175 (K 200/II, Nr. 7419), 177 (K 3 F I,<br />

Nr. 1122), 178 unten (K 100/5, Nr. 1499), 179<br />

(K 100/5, Nr. 1499)<br />

Stadtarchiv Kulmbach<br />

136 Mitte (Reproduktion: Harald Stark)<br />

Stadtarchiv Lichtenfels<br />

8, 126, 133, 154 oben, 162, 164, 181<br />

Stadtbauamt Lichtenfels<br />

124, 178 oben<br />

Trübsbach, Rainer: Geschichte der Stadt Bayreuth<br />

1194–1994. Bayreuth 1993, S. 246<br />

136 oben<br />

Abbildungsnachweis<br />

AEB Archiv des Erzbistums Bamberg<br />

BayHStA Bayerisches Hauptstaatsarchiv<br />

StAB Staatsarchiv Bamberg<br />

StAC Staatsarchiv Coburg<br />

StadtAL Stadtarchiv Lichtenfels

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