Das Lichtenfelser Gerichtsgefängnis - Bezirk Oberfranken
Das Lichtenfelser Gerichtsgefängnis - Bezirk Oberfranken
Das Lichtenfelser Gerichtsgefängnis - Bezirk Oberfranken
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<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />
Zur „Grundausstattung“ eines Landgerichts, wie<br />
sie 1804 in den neubayerischen Gebieten flächendeckend<br />
gebildet wurden, gehörte ein Gefängnis<br />
oder – wie man anfangs sagte – eine Fronfeste.<br />
1802 hatte Kurfürst Maximilian IV. Joseph für<br />
sämtliche Landgerichte bestimmt: „Dieselbe muß<br />
theils zur Verwahrung, theils zur Bestrafung verschiedene<br />
von einander abgesönderte Behältnisse<br />
enthalten, in welchen die Gefangenen weder<br />
durch Feuchtigkeit, üblen Geruch, Kälte, noch<br />
durch andere Beschwernisse an ihrer Gesundheit<br />
Schaden leiden.“ 1<br />
Baugeschichte<br />
So wie es Jahre dauerte, bis der Landrichter seinen<br />
Sitz nach Lichtenfels verlegen konnte, so ließ<br />
auch die Schaffung eines geeigneten Gefängnisses<br />
auf sich warten. Zwar nutzte man ein Haus<br />
am Knopsberg, hinter dem Kastenhof, für diesen<br />
Zweck, doch dem Landrichter Schell erschien es<br />
als in jeder Hinsicht unzulänglich. In deutlicher<br />
Sprache wandte er sich im Oktober 1809 an das<br />
Generalkommissariat des Mainkreises: „<strong>Das</strong> Gebäude<br />
liegt [...] von der Stadtmauer und den Gebäuden<br />
so eingeschlossen, daß kein gesunder<br />
Luftzug in das Gebäude eindringen kann, weshalben<br />
dies Gebäude ganz zusammengemodert<br />
Von Günter Dippold<br />
und ruinirt ist. Da sich das Gebäude gegen die<br />
Stadtmauer an einem Hügel anlehnt, so können<br />
die im Gefängniße sitzenden Personen auf die<br />
leichteste Art sich Unterredung verschaffen.“ Ferner<br />
sei der Bau zu klein: Es gebe nur zwei heizbare<br />
Zellen, zwei Kammern, eine „Schubstube“ –<br />
einen Haftraum für abzuschiebende Personen –<br />
und ein Zimmer für den Landgerichtsdiener.<br />
Wohnen konnte er „in der elenden Spelunke“<br />
nicht; deshalb erhielt er einen Mietkostenzuschuss.<br />
Es fehlten eine „Verhörstube“ und eine<br />
„bürgerliche Arreststube“. Den Namen „Gefängnis“<br />
verdienten die entsprechenden Räume nicht<br />
– so der Landrichter –, „da dieselbe gar nicht gewölbt,<br />
nur mit Riegelwänden versehen sind, wodurch<br />
Unterredungen leicht gepflogen werden<br />
können. Es ist so wenig Raum in dem Gefängniße,<br />
daß öfters in ein Gefängniß so viele eingebracht<br />
werden müßen, daß die Eingesessene<br />
selbst zur Verzweiflung gerathen möchten, wobei<br />
noch das bedenklichste ist, daß die Untersuchung<br />
dadurch auf das äusserste erschwert wird.“<br />
Der Bauzustand erschien dem Landrichter verheerend:<br />
„Der Fußboden im mittlern Stock ist<br />
größtentheils im Hauße vermodert und in einigen<br />
Kammern im untern Stocke durchgebrochen,<br />
Stiegen, Thüre, Fenster haben keinen Werth, als<br />
daß sie ausgerissen und in das Feuer geworfen
174 Günter Dippold<br />
werden.“ Erst wenige Tage vor Abfassung des<br />
Berichts sei der Schornstein „mit dem Kaminfeger<br />
eingestürtzt“; dieser wäre dabei fast ums Leben<br />
gekommen. Nun seien die Zellen nicht mehr<br />
heizbar. Es müssten daher „die eingebrachten<br />
Verbrecher entweder nach Bamberg oder in das<br />
Gefängniß nach Banz, wenn solches Platz enthält,<br />
überbracht werden.“ Längst halte auch die<br />
Bauinspektion in Bamberg einen Neubau für erforderlich,<br />
selbst dessen Platz sei schon festgelegt,<br />
und Baupläne aus der Hand des Landbauinspektors<br />
Ferdinand von Hohenhausen (1782–<br />
1852) 2 lägen vor.<br />
„Die Kosten können dadurch gemindert werden,<br />
da die Landgerichtsuntergebenen zur Anspann<br />
pflichtig sind und die Steine von Banz oder Langheim<br />
leicht beigeschaft werden können.“ 3 Bekanntlich<br />
wurden Bauteile der beiden aufgehobenen<br />
Klöster abgetragen, um mit den wertvollen<br />
Steinquadern andernorts Bauten aufzuführen.<br />
4 Schell hatte Anfang 1808 geklagt, die<br />
Straße von Langheim nach Lichtenfels sei kurz<br />
nach ihrer Befestigung schon wieder reparaturbedürftig<br />
wegen der „beständigen schweren<br />
Steinfuhren, welche von den abgerissenen Gebäuden<br />
zu Langheim Steine nach allen Orten<br />
beyführten“. 5<br />
1812 wurde endlich die neue Fronfeste errichtet<br />
6 , innerhalb der Stadtmauern, nahe dem Mühltor,<br />
durch das die Straße nach Coburg führte. Planung<br />
und Überwachung des Baus lagen in den<br />
Händen von Landbauinspektor Hohenhausen.<br />
Ob tatsächlich Abbruchmaterial von Langheim<br />
verwandt wurde, wissen wir nicht. Überhaupt<br />
sind wir über den Bauablauf nicht unterrichtet.<br />
Kaum war der Neubau 7 fertiggestellt, wurde<br />
der Sprengel des Landgerichts Lichtenfels durch<br />
Aufhebung der Landgerichte Banz und Hallstadt<br />
wesentlich vergrößert. Obendrein wurde das<br />
Landgericht mit der Rechtsprechung in kleineren<br />
Strafsachen betraut. An sich hätte die neue Fronfeste<br />
eine Dienstwohnung aufnehmen, Zellen –<br />
„Keichen“ oder auch „Keuchen“ nannte man sie<br />
in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts – bergen<br />
und darüber hinaus Platz für die landgerichtliche<br />
Registratur bieten sollen. Durch den größeren<br />
Amtssprengel und die vermehrten Aufgaben erwies<br />
sie sich jedoch binnen kürzester Zeit als zu<br />
klein.<br />
Obendrein sah der Landrichter erhebliche<br />
Baumängel, die er dem Appellationsgericht 1816<br />
– nicht zum ersten Mal 8 – breit schilderte: „Die<br />
hiesige Frohnveste ist in ihrem ganzen Bauplane<br />
vom Ursprunge aus fehlerhaft, das Gebäudte hat<br />
in Hinsicht der Lage sowohl als des Baurißes solche<br />
wesentliche Gebrechen, daß es als eine<br />
Frohnveste oder als ein Criminalgefängniß nicht<br />
brauchbar ist und durch Verbeßerungen einzelner<br />
Theile oder durch Reparaturen dazu nicht<br />
brauchbar gemacht werden kann.“<br />
Der Ort – den Schell doch mit ausgewählt haben<br />
dürfte – sei ungeeignet, „weil das Hauß auf<br />
einem Platze steht, wo es beständig bey Tag und<br />
Nacht von allen Seiten, vorzüglich der hintern,<br />
wo die Keuchen und ihre Fenster angebracht<br />
sind, sehr leicht und unmerkbar zugangbar ist,<br />
dadurch sind dern Verbrechern die Kommunikationen<br />
von und nach ausen mit Anhängern,<br />
Gehülfen, Verwandten, Bekannten und dergl.<br />
höchst erleichtert, ohne daß sie zu verhindern<br />
sind.“ Da die Außenwände durch Gesimse gegliedert<br />
waren, seien sie „ganz leicht besteigbar“.<br />
Der Grundriss sei unpraktisch, „weil Keuchen,<br />
Verhör- und Schubstübchen [...] so eng neben
<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />
Grundrisse der alten und der neuen, 1812 gebauten Fronfeste, gefertigt 1821 von Landbauinspektor Carl<br />
Christian Riedel, Bayreuth<br />
einander und nahe beisammen liegen, daß [...]<br />
die Arrestanten in allen Keuchen durch Wände,<br />
Fenster, Thüren, Schließlöcher etc. etc. einander<br />
zurufen, mit einander sowie mit den täglich ankommenden<br />
und abgehenden Vaganten und<br />
Schüblingen (mittels welchen nicht selten Communicationen<br />
[...] entstehen und begünstiget<br />
werden) sprechen [...] können, so viel sie wollen“.<br />
Ferner könnten die Insassen „lauschen und<br />
vernehmen [...], was in der Verhörstube bey Verhören<br />
gefragt, gesprochen und verhandelt wird“.<br />
175<br />
Weiterhin sei die Größe völlig unzureichend:<br />
„Es ist ein ganz geringes Hauß, welches nicht<br />
mehr als 4 kleine Keuchen, und oben und unten<br />
einige Stuben hat. Darin muß der Gerichtsdiener<br />
mit kinderreicher Familie, mit 4, 5, auch 6 Laufburschen<br />
und 2 Mägden wohnen. Wie soll es dabey<br />
noch möglich seyn, nur wenigstens 1 Stube<br />
zur Verhörstube mit der laufenden Crim[inal-]Registratur<br />
frey zu laßen, 1 Zimmer zum bürgerlichen<br />
und polizeilichen Arrest zu haben, die vielen<br />
täglichen Schüblinge und gefährlichen Trans-
176 Günter Dippold<br />
porte, wozu oft 2 bis 3 Schubstuben nicht erklecken,<br />
aufzunehmen und die häufigen dem<br />
Verhafte unterliegenden Inquisiten gehörig [...]<br />
unterzubringen?<br />
Es müßen daher fast stets 2, 3, auch manchmal<br />
4 Arrestanten in einer Keuche sitzen, es können<br />
die beiderley Geschlechter nicht immer von einander<br />
gesetzt werden, es müßen aus Mangel an<br />
Platz die übernachtenden Vaganten und Schüblinge<br />
in die besetzten Keuchen vertheilt und zu<br />
den Criminal-Arrestanten mit allerhand Nachtheilen<br />
und Gefahren unterbracht und die Kercker<br />
oft zum Ersticken vollgesteckt werden.“ Derzeit<br />
müssten „Vaganten und Verbrecher“ sogar gelegentlich<br />
in der „Privatscheuer“ des Gerichtsdieners<br />
verwahrt werden. Durch Reparaturen könne<br />
man die vielfältigen Mängel nicht beheben.<br />
„Wenn nicht ein ganz anderes neues Gebäudte<br />
als Frohnveste errichtet wird, so ist es Schade für<br />
alle andern Kösten.“ 9<br />
Hohenhausen freilich wehrte ab. <strong>Das</strong>s der Bau<br />
zu klein sei, bestritt er zwar nicht 10 – schließlich<br />
hatte er die Vergrößerung des Amtsspengels nicht<br />
vorhersehen können –, die Schuld an den übrigen<br />
Missständen gab er aber den „von den Werkmeistern<br />
vielfach veranlaßten Baufehlern“ und<br />
dem Landgericht, das nicht auf deren Beseitigung<br />
dringe. 11 Auch das Appellationsgericht hielt<br />
Landrichter Schell für den Verantwortlichen: „<strong>Das</strong><br />
K. Landgericht scheint der Herstellung der Frohnveste<br />
wahrscheinlich um deswillen entgegen zu<br />
seyn, um der Verbindlichkeit überhoben zu bleiben,<br />
über sehr sicher zu verwahrende Inquisiten<br />
die Untersuchungen zu führen.“ 12<br />
<strong>Das</strong> Landgericht freilich blieb hartnäckig und<br />
wandte sich im Frühling 1817 erneut an die Regierung<br />
des Obermainkreises: „<strong>Das</strong> eingebrachte<br />
gefährliche Gesindel vermehret sich so sehr, daß<br />
das Landgericht bei dem ohnehin geringen Raum<br />
der Frohnveste ohnmöglich daßelbe unterbringen<br />
kann, da unter denselben sich Menschen befinden,<br />
welche unverbeßerlich und äußerst gefährlich<br />
sind und, wenn sie entlaßen würden, der<br />
öffentlichen Sicherheit gefährlich werden. [...] Die<br />
Frohnveste ist stets fort mit Sträflingen und<br />
Schüblingen angefüllt, so daß dieselben nicht<br />
mehr untergebracht werden können und ohne<br />
gehörige Aufsicht bey dem schlechten Zustand<br />
des Gebäudtes, in welchem die Ausgänge gar<br />
nicht versichert sind, ohne Mühe entwischen<br />
können.“ 13 Nun zeigte sich die Regierung zugänglicher,<br />
und auch das Appellationsgericht<br />
drang in Bayreuth darauf, man müsse „diesem<br />
Gerichte auf irgendeine Weise zu Hülfe [...] kommen“.<br />
14 <strong>Das</strong> Landgericht drängte derweil weiter:<br />
„Gegenwärtig ist noch das Übel eingerißen, daß<br />
die Verbrecher wegen Überhäufung der Arrestanten,<br />
welche die Luft verdicken, erkranken; daher<br />
das Landgericht befürchten muß, daß ansteckende<br />
gefährliche Krankheiten in der Frohnveste<br />
ausbrechen möchten.“ 15<br />
Um der Platznot abzuhelfen, ließ die Regierung<br />
1819 das alte Gefängnis am Knopsberg reparieren.<br />
Doch das half wenig. 1821 urteilte der<br />
Bayreuther Landbauinspektor Carl Christian Riedel<br />
(1764–1838) 16 , das Erdgeschoss sei „äuserst<br />
feucht und [...] beengt“, die Verwendungsmöglichkeiten<br />
daher sehr beschränkt. 17 <strong>Das</strong> benachbarte<br />
Rentamt berichtete 1823 nach Bayreuth:<br />
„Die alte Frohnveste [...] steht schon seit mehreren<br />
Jahren ganz leer und hat keinen weiteren<br />
Zweck, als daß in derselben die reponirten<br />
landgerichtlichen Acten aufbewahrt werden.“<br />
18
<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />
Nicht ausgeführter Plan des Landbauinspektors Carl Christian Riedel für eine Erweiterung der <strong>Lichtenfelser</strong><br />
Fronfeste, 1823<br />
Die neue Fronfeste, an der 1820 größere Baumaßnahmen<br />
ausgeführt wurden, war zu klein<br />
und galt als unbewohnbar. „Die Thüren und die<br />
Stubenboden sind mit Schwamm überzohen, die<br />
Wände sind beständig naß und im Winter mit Eis<br />
177<br />
bedeckt“, meldete der Landrichter 1823 an die<br />
Regierung. „Die Frohnveste ist und bleibt ein unvollständiges,<br />
zweckwidriges, schlechtes und unbrauchbares<br />
Gebäude, welchem nicht anders als<br />
durch einen neuen Nebenbau und Erweiterung
178 Günter Dippold<br />
abgeholfen werden kann.“ 19 Tatsächlich fertigte<br />
Landbauinspektor Riedel Pläne: Ein Anbau an<br />
der Ostfront sollte entstehen und bei dieser Gelegenheit<br />
die Fußböden höher gelegt werden. 20<br />
Doch der Entwurf wurde nie ausgeführt. 21 1836<br />
wurde erneut eine Erweiterung beschlossen, aber<br />
wieder verschoben. 22<br />
Erst 1839 kam ein Anbau zustande, der die<br />
Dienstwohnung für den Gefängniswärter aufnahm.<br />
Zu diesem Zweck wurden die Nebengebäude<br />
– Backofen, Scheune, Schuppen, Holzlege<br />
– abgebrochen und ein Haus von fast der gleichen<br />
Größe wie das eigentliche Gefängnis gebaut,<br />
das den Altbau an der Frontseite berührte. 23<br />
Im Obergeschoss bestand eine Verbindung zwischen<br />
beiden Baukörpern; dafür musste eine Zelle<br />
geopfert werden.<br />
Der dadurch erreichte Umfang des Gefängnisses<br />
wurde 1890 wie folgt beschrieben: „<strong>Das</strong> [...]<br />
Gefängnis besteht aus dem eigentlichen Gefängnisgebäude<br />
und den an solches angebauten, mit<br />
ihm in innerer Durchgangsverbindung stehenden<br />
Aufriss des <strong>Gerichtsgefängnis</strong>ses<br />
Lichtenfels. Rechts<br />
die Fronfeste von<br />
1812, links der<br />
Anbau von 1839<br />
Dienstwohnungsgebäude des Gefängniswärters.<br />
Der Gefängnisbau enthält im Erd- und Obergeschoß<br />
je 6, im ganzen also 12 Hafträume. Überdies<br />
sind noch ein Gehilfenzimmer im Erdgeschosse<br />
und eine Materialkammer im ersten<br />
Obergeschosse vorhanden. Zur Dienstwohnung<br />
„Situation“ des Gefängnisses Lichtenfels, 1895
<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />
Grundrisse des<br />
<strong>Gerichtsgefängnis</strong>ses<br />
Lichtenfels.<br />
Bestandsaufnahme<br />
durch das Landbauamt<br />
Bamberg, 1895<br />
179
180 Günter Dippold<br />
des Gefängniswärters gehören 3 heizbare Zimmer,<br />
2 Kammern, eine Kochküche, zugleich Waschküche,<br />
Gewölbe- Boden- und Kellerraum, Garten<br />
und Hof mit Holz- und Kohlenraum. [...] Die<br />
zwölf Haftgelasse können ordnungsmäßig mit 15<br />
Gefangenen belegt werden.“ 24<br />
Die „auf dem Berge entlegene alte Frohnveste“<br />
war bereits im Vorfeld des Erweiterungsbaus, genauer:<br />
1837, wohl an die Stadt Lichtenfels abgetreten<br />
worden. <strong>Das</strong> Haus, „zur Ruine und fast<br />
werthlos geworden“, sollte hergerichtet und als<br />
bürgerliches Arrestlokal, als Wohnung des städtischen<br />
Polizeidieners und – in einem aufzusetzenden<br />
Stockwerk – als Krankenhaus genutzt werden.<br />
25<br />
Ehemaliges <strong>Gerichtsgefängnis</strong> Lichtenfels,<br />
wohl 1960-er Jahre (Foto: Rita Lammerer)<br />
Trotz des Anbaus an die neue Fronfeste rissen<br />
die Klagen über den Bauzustand und Größe<br />
nicht ab. So erwog die Regierung 1857, das eigentliche<br />
Gefängnis aufzustocken, weil die Zellenanzahl<br />
nicht ausreichend schien; dies resultierte<br />
daraus, dass der in Lichtenfels ansässige<br />
Untersuchungsrichter nicht nur für die Kriminalfälle<br />
im Landgericht Lichtenfels, sondern auch in<br />
den Sprengeln Seßlach und Weismain zuständig<br />
war. <strong>Das</strong> Ministerium des Handels und der öffentlichen<br />
Arbeiten lehnte die Erweiterung jedoch<br />
ab. 26<br />
Obendrein lag das Gefängnis seit dem Bahnbau<br />
1844–1846 unmittelbar an dem Gleiskörper,<br />
nahe dem Bahnhof. 1863/64 erregte „eine feuergefaehrliche<br />
Bauanlage an dem Eisenbahnhofe<br />
zu Lichtenfels“ 27 die Gemüter der Justizbeamten.<br />
Die Bahnverwaltung ließ nämlich ein „Locomotiv-Anheizhaus<br />
in sehr geringer Entfernung vom<br />
Gefängnisse“ errichten 28 , so dass der Gefängniswärter<br />
und seine Vorgesetzten den Ausbruch eines<br />
Brand durch Funkenflug fürchteten. <strong>Das</strong> Justizministerium<br />
beschränkte sich schließlich darauf,<br />
die hölzerne Rückwand der Gefängnis-Holzlege,<br />
die dem Anheizgebäude am nächsten stand,<br />
durch eine Steinmauer zu ersetzen. 29 <strong>Das</strong> „Maschinenhaus“<br />
wurde übrigens 1894 abgerissen. 30<br />
Eingezwängt stand das Gefängnis zwischen<br />
den Rückfronten der Nachbaranwesen und dem<br />
Bahnkörper. Als der Oberstaatsanwalt am Appellationsgericht<br />
von <strong>Oberfranken</strong>, Stephan Freiherr<br />
von Stengel, die Anlage 1867 visitierte, bot sich<br />
ihm ein trauriger Anblick: ein „dumpfes Höfchen“,<br />
das Eingangstor „durch Flüßigkeiten, welche<br />
aus der Wohnung des Gerichtsdieners herabträufeln,<br />
besudelt, faulig geworden“, im Hinterhof<br />
„eine offene, bis zum Rande mit Flüßigkeit
<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />
Bahngelände in Lichtenfels, vor 19´34.<br />
Links im Bild das Gefängnis mit der den nördlichen<br />
(Gefangenen-)Hof umschließenden Mauer<br />
gefüllte Abtrittgrube“, Küchenabfälle und Bettstroh,<br />
das, einfach aus dem Fenster geworfen,<br />
verstreut im Hof lag, dazu ein unbrauchbar gewordener<br />
Pumpbrunnen. Auch manche Zellen<br />
wiesen Schäden auf, gereinigt waren etliche<br />
nicht, und drei Hafträume sowie das „Verhörszimmer“<br />
nutzte der Gefängniswärter, um Hausrat<br />
und „Häfen mit (angeblich getrockneten) Ameiseneisern<br />
und Mehlwürmern“ zu lagern. 31<br />
Zwar wurden die ärgsten Mängel bald behoben,<br />
doch das Gefängnis samt Dienstwohnung<br />
blieben unzulänglich. 1901 wies der Oberamtsrichter<br />
darauf hin, die Haftanstalt sei „nicht ausbruchsicher“,<br />
die Insassen könnten „mit Personen<br />
außerhalb des Gefängnisses nach Belieben<br />
in Verbindung treten“, vor allem seien „die bauliche<br />
Beschaffenheit des Gefängnisses schlecht<br />
und die sanitären Verhältnisse desselben ungünstig“.<br />
Ein beigefügtes Gutachten des <strong>Bezirk</strong>sarztes<br />
machte für die auffällig gehäuften schweren Erkrankungen<br />
und Todesfälle in der Familie des<br />
Gefängniswärters den Zustand des Hauses ver-<br />
181<br />
antwortlich. 32 Dennoch sah das Justizministerium<br />
kein dringendes Bedürfnis für einen Neubau.<br />
1929 klagte der Gefängniswärter Reinhold<br />
Rohrschneider (1870–1940), „die ganze Wohnung“<br />
sei „furchtbar feucht und kalt, weil sie von<br />
keiner Seite Sonne hat und deshalb auch ungesund<br />
ist. Dazu kommt noch deren unruhige Lage<br />
direkt an der Bahn. Ferner habe ich auch in meiner<br />
Dienstwohnung keinen richtigen Keller, denn<br />
der Raum im Parterre neben der Waschküche, in<br />
welchem ich meinen Winterbedarf für meinen<br />
Haushalt sowie für den Gefangenenhaushalt aufbewahrt<br />
habe, kann nicht als Keller betrachtet<br />
werden. Denn im Winter über erfrieren mir regelmässig<br />
alle Jahre die Kartoffeln und sämtliches<br />
Gemüse. [...] Dann ist in der Wohnung auch keine<br />
Speisekammer vorhanden, wo man seine Lebensmittel<br />
aufbewahren könnte, denn in diesem<br />
alten Gebäude, das nur so von Ratten und Mäusen<br />
wimmelt und die auch durch wiederholtes<br />
Vergiften nicht auszurotten sind, da sich das Ungeziefer<br />
durch die alte Kanalisierung immer wieder<br />
herzieht, wäre eine Speisekammer sehr notwendig.<br />
Auch der Fussboden in der Küche ist<br />
so schlecht, dass bei kalter Witterung der Wind<br />
durch und durch blässt, sodass man während der<br />
kalten Jahreszeit nicht von Reumathismus [!] loskommt.“<br />
33<br />
Wiederholt kamen erhebliche Sicherheitsmängel<br />
zur Sprache. 1892 machte der Gefängniswärter<br />
den Oberamtsrichter als den Gefängnisvorstand<br />
aufmerksam, dass die Mauer zum Bahngelände<br />
hin so niedrig sei, „daß ein Mann von<br />
großer Höhe fast darüber wegsehen und ein<br />
Jeder auf dieselbe ohne Schwierigkeit steigen<br />
kann. Diese Mauer befindet sich unweit des Gefängnißgebäudes<br />
und kann von derselben aus
182 Günter Dippold<br />
ganz leicht eine Unterredung mit dem Gefangenen<br />
stattfinden. Auch ist es ja leicht, über diese<br />
Mauer in den Garten und so an das Gefängnißgebäude<br />
selbst zu kommen, so daß Zuwerfungen<br />
in die Keuchen stattfinden können.“ 34 Daraufhin<br />
wurde die Mauer 1894 erhöht. 35 Nochmals erhöht<br />
wurde sie 40 Jahre später, als im Rahmen der<br />
Bahnerweiterung der Gleiskörper höher gelegt<br />
wurde. 36<br />
Die Gefängniskommission, bestehend aus dem<br />
Oberamtsrichter, dem Rentamtmann, dem <strong>Bezirk</strong>sarzt<br />
und dem Amtsanwalt, beklagte sich<br />
1908 über zwei neben der Mauer aufgestellten<br />
Telegrafenmasten. An ihnen kletterten häufig<br />
Kinder hoch, die „sich dann auf der nach oben<br />
breiten Mauer herumtreiben und mit Gefangenen<br />
unterhalten“. Über zehn Jahre habe man sich<br />
vergeblich um eine Versetzung der Stangen bemüht.<br />
37 1932 erst wurde die Mauerkrone mit<br />
Glasscherben gesichert. 38<br />
Zur Beleuchtung nutzte der Gefängniswärter<br />
lange Zeit lediglich drei Petroleumlampen. Da es<br />
während des Ersten Weltkriegs Lieferschwierigkeiten<br />
für Petroleum gab, wurde 1915 eine Gasbeleuchtung<br />
eingerichtet, die Ende 1921 durch<br />
elektrisches Licht abgelöst wurde – eher als im<br />
Amtsgericht. 39 Wie 1933 berichtet wurde, waren<br />
Leuchtkörper „lediglich in den Hausgängen, im<br />
Vernehmungszimmer und im Matratzenraum vorhanden“<br />
sowie in der Dienstwohnung. 40 Erst in<br />
diesem Jahr dürften auch die Hafträume elektrisches<br />
Licht erhalten haben.<br />
Insassen<br />
Die Fronfeste eines Landgerichts älterer Ordnung<br />
bzw. das Gefängnis des Amtsgerichts diente der<br />
Verbüßung kurzer Haftstrafen, der Verwahrung<br />
von Untersuchungsgefangenen und der Unterbringung<br />
von „Schüblingen“, d. h. von abzuschiebenden<br />
Personen.<br />
Am 3. Februar 1868 etwa fand der Landrichter<br />
bei seiner Visitation des Gefängnisses folgende<br />
sechs Insassen vor: „ein Schübling [...], welcher<br />
Heute Mittag per Bahn nach Meiningen weiters<br />
geht“, ein Oberrodacher, der am Morgen „wegen<br />
Bettelns und Vagirens“ eingeliefert worden war,<br />
ein Seubelsdorfer, der drei Tage „wegen Ehrenkränkung“<br />
einsaß; eine viertägige Haftstrafe verbüßte<br />
ein Marktzeulner „wegen Concubinats“, eine<br />
dreitägige eine Frau aus Roth „wegen Feuercontravention“,<br />
eine achttägige ein <strong>Lichtenfelser</strong><br />
„wegen Bettelns“. Drei Frauen und fünf Männer<br />
hielten sich am 24. April 1868 im Gefängnis auf:<br />
drei Personen „wegen Forstfrevels“, eine „wegen<br />
Streunens“, zwei „wegen Mißhandlung“, eine<br />
„wegen Ehrenkränkung und Ruhstörung“, und<br />
ein Mann verbüßte eine „Schuldhaft“ auf Anweisung<br />
des Handelsgerichts Bamberg. 41<br />
Gerade Forstfrevel stellte ein häufiges Delikt<br />
dar: Sieben der acht Insassen am 18. Juli 1868<br />
hatten es begangen. 1857 stellte der Landrichter<br />
fest: „Die Zahl der mit Arrest abzustrafenden<br />
Forstfrevler ist monatlich sehr beträchtlich“. Er<br />
beklagte, „daß die gegenwärtigen 2 Polizeyarrestlokale<br />
nicht einmal zur Unterbringung der Forstfrevler<br />
hinreichen“, weil „dann zur Unterbringung<br />
der taeglich vorkommenden Einlieferung<br />
von Vaganten zweierley Geschlechtes sowie der<br />
übrigen Polizeyarrestanten kein Raum mehr vorhanden<br />
waere“. Durchschnittlich verzeichnete<br />
das Landgericht pro Jahr 149 „Vaganten und Polizey-Arrestaten“<br />
und 69 „an Sträflingen und Criminal-Arrestaten“,<br />
aber 1099 „Forstfrevler“, die die
<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />
ihnen auferlegte Geldstrafe nicht zahlen konnten<br />
und deshalb eine Haft verbüßen mussten. Ihr<br />
Vergehen dürfte meist darin bestanden haben,<br />
dass sie Holz, Fichtenzapfen oder Streu ohne forstamtliche<br />
Genehmigung auflasen, was verständlicher<br />
Weise vermehrt in der kalten Jahreszeit<br />
vorkam; die meisten Forstfrevler verzeichnete<br />
man im Januar: 140. 42<br />
Im Jahr 1898 zählte man 85 Untersuchungshäftlinge,<br />
435 Strafgefangene und 117 Schüblinge;<br />
sie alle brachten es zusammen auf 2864 Hafttage.<br />
43<br />
Grundsätzlich sollten die Häftlinge nach Möglichkeit<br />
arbeiten. 1880 ergab eine Visitation des<br />
Gefängnisses durch den Oberstaatsanwalt und<br />
den Oberamtsrichter: „Eine Beschäftigung der<br />
Gefangenen wurde nur bei zwei weiblichen<br />
Sträflingen, welche Strümpfe für sich strickten,<br />
und bei einem Manne, welcher mit Federzupfen<br />
für den Haushalt des Gefängnißwärters sich beschäftigte,<br />
wahrgenommen. Da in Anbetracht der<br />
industriellen Verhältnisse des Ortes Lichtenfels<br />
gehofft werden darf, daß auch andere Beschäftigungsarten<br />
sich einführen lassen, wird Gefängnißwärter<br />
sich angelegen sein lassen, bei einigen<br />
Industriellen zum Beispiel Besitzern von Korbwaarenfabriken<br />
Umfrage zu halten“. 44<br />
Ein neuerlicher Besuch des Oberstaatsanwalts<br />
im Jahr 1887 ergab ein verändertes Bild: „Im Haftraume<br />
No. 1 befanden sich 4 Sträflinge und im<br />
Haftraum No. 3 zwei Sträflinge, welche kleine<br />
Weidenkörbe verfertigten. 8 Sträflinge waren unbeschäftigt;<br />
2 von diesen hatten Lesebücher aus<br />
der Gefängnißbibliothek, die übrigen jedoch<br />
nicht.“ Sogleich wurde der Gefängniswärter ermahnt,<br />
„jedem Gefangenen ein passendes Buch<br />
aus der Gefängnisbibliothek“ auszuhändigen. Vor<br />
183<br />
allem beschäftigte den Oberstaatsanwalt, dass die<br />
Korbmacher auf eigene Rechnung arbeiteten –<br />
anstatt dass, wie in den einschlägigen Bestimmungen<br />
vorgesehen, das Gefängnis den Partner<br />
für den bestellenden Unternehmer bildete. „Wenn<br />
man nun erwägt, daß diese Gefangenen, welche<br />
sämmtlich Forstfrevler sind und deren Geldstrafen<br />
wegen Nichtzahlung in Freiheitsstrafen umgewandelt<br />
wurden, die Strafverbüßungszeit zur<br />
Fortsetzung ihres Gewerbes benützen, so genießen<br />
dieselben durch die Arbeitsverrichtung in<br />
den vom Staate geheizten Räumen und durch die<br />
Verpflegung auf Rechnung der Staatscasse noch<br />
obendrein einen Vortheil, wodurch die Strafe jegliche<br />
Bedeutung als Uebel geradezu verliert.“ 45<br />
Besondere Insassen hatte das <strong>Lichtenfelser</strong><br />
Amtsgerichtsgefängnis während des Ersten Weltkriegs.<br />
Am ersten Kriegstag, dem 31. Juli 1914,<br />
wurden in Lichtenfels zwei vermeintliche russische<br />
Spione verhaftet, was im ganzen Reich häufig<br />
vorkam. Die beiden Betroffenen, der Arzt Dr.<br />
Stephan Schichareff und die Frau eines höheren<br />
Beamten, beide aus St. Petersburg, saßen für wenigstens<br />
fünf Wochen im Amtsgerichtsgefängnis<br />
„in Polizeihaft“. 46 Im letzten Kriegsjahr waren<br />
hier Kriegsgefangene untergebracht: Bei seiner<br />
Visitation am 30. März 1918 fand der Oberamtsrichter<br />
neben einem Untersuchungs- und drei<br />
Strafgefangenen vier Franzosen und zwei Briten<br />
vor. 47<br />
Während der nationalsozialistischen Herrschaft<br />
diente das Amtsgerichtsgefängnis zweimal als<br />
Unterbringungsort für sogenannte Schutzhäftlinge.<br />
Kurz nach der Machtergreifung wurden hier<br />
prominente Vertreter der KPD, der SPD und der<br />
BVP festgesetzt. Zu letzteren zählte der Romansthaler<br />
Landwirt Anton Ostler (1893–1964), Führer
184 Günter Dippold<br />
der BVP-nahen Bayernwacht im Gau <strong>Oberfranken</strong>.<br />
Wiederholt hatte er die erstarkende NSDAP<br />
öffentlich scharf attackiert. Er wurde am 15. März<br />
1933 in Staffelstein verhaftet und im <strong>Lichtenfelser</strong><br />
Gefängnis eingesperrt, wo außer ihm u. a. der 2.<br />
Vorsitzende der Staffelsteiner SPD, ein führender<br />
Kommunist aus Marktgraitz und ein aus der<br />
NSDAP ausgeschlossener <strong>Lichtenfelser</strong> in „Schutzhaft“<br />
saßen. „Ins Gefängnis kamen des öfteren<br />
die führenden Nationalsozialisten von Lichtenfels“,<br />
schrieb Ostler 1946, und SA-Männer stellten<br />
die Wachmannschaft. In der Nacht vom 11. auf<br />
den 12. April 1933 schleppten ihn SA-Männer<br />
nach Coburg, wo Ostler brutal mißhandelt wurde.<br />
Seine ehemaligen Mitgefangenen sahen ihn<br />
aus ihrer Zelle, wie er tags darauf blutüberströmt<br />
mit dem Zug nach Hause fuhr. Bemerkenswert ist<br />
das Verhalten des Gefängniswärters angesichts<br />
von Ostlers Schicksal. Ein anderer „Schutzhäftling“<br />
erinnerte sich 1946: „Rohrschneider war am<br />
nächsten Tag sehr aufgeregt. [...] Auf Grund dieses<br />
Vorfalles haben wir uns dann auch Holzstücke<br />
und Gummiknüppel, letztere hatten wir<br />
uns vom Rohrschneider geliehen, mit in die Zelle<br />
hineingenommen, um, wenn wieder so etwas<br />
passieren sollte, uns wenigstens etwas wehren zu<br />
können.“ 48<br />
In der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November<br />
1938 wurden die erwachsenen Männer<br />
jüdischer Abstammung aus ihren Häusern geholt,<br />
misshandelt und ins Gefängnis verbracht. In der<br />
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft aus dem<br />
Jahr 1948 gegen die Täter heißt es: „Durch mehrere<br />
SS- und SA-Trupps wurden in der Nacht vom<br />
9. zum 10. November 1938 in der Zeit zwischen<br />
etwa 1 und 5 Uhr die Synagoge und 10 jüdische<br />
Wohnungen im Inneren verwüstet und 23 jüdi-<br />
sche Männer in das AG.Gefängnis geworfen.“ 49<br />
Ein Augenzeuge dieser Nacht, der damals 15jährige<br />
Walter S. G. Kohn, erinnerte sich 1988:<br />
„Überall in der Stadt war jüdisches Eigentum zerstört,<br />
und die Männer waren ,zu ihrer eigenen Sicherheit‘<br />
in Schutzhaft genommen worden. Später<br />
erfuhren wir, daß einige blutend im <strong>Lichtenfelser</strong><br />
Gefängnis angekommen waren. Dort wurden<br />
sie menschlich behandelt, sobald sie den<br />
dortigen Aufsehern und nicht mehr den Schergen<br />
der Partei unterstanden. Dann sollten sie nach<br />
Dachau transportiert werden, kamen aber nur bis<br />
Regensburg, weil Dachau überfüllt war, und wurden<br />
schließlich ins Gefängnis nach Hof gebracht,<br />
wo sie einige Wochen verbrachten.“ 50<br />
Nachdem das Amtsgerichtsgefängnis 1940 geschlossen<br />
worden war, mietete die Stadt Lichtenfels<br />
das Gebäude ab August 1941, um darin<br />
russische Kriegsgefangene unterzubringen. 1942<br />
wurde im nördlichen Gefangenenhof, zur Bahn<br />
hin, „für Durchgangstransporte eine Entlausungsanlage“<br />
errichtet. Wie aus einem Brief des Landbauamts<br />
Bamberg vom November 1944 hervorgeht,<br />
überließ die Stadt Lichtenfels das Gefängnis<br />
offenbar später der Firma Striegel & Wagner (Striwa)<br />
51 , die damals Fliegermonturen herstellte und<br />
dafür ausländische Zwangsarbeiter beschäftigte.<br />
Am 17. Juli 1945 wurde der Gefängnisbetrieb<br />
auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung<br />
wieder aufgenommen. 52 Der Leiter des für<br />
den Landkreis Lichtenfels-Staffelstein zuständigen<br />
Detachements, Capt. Paul E. Madden, führte am<br />
8. Februar 1946 zusammen mit einem weiteren<br />
Offizier eine Inspektion durch, wobei Fragen der<br />
Hygiene im Mittelpunkt standen. Ferner schärften<br />
sie dem Gefängniswärter und dem Leiter des<br />
Amtsgerichts ein, dass jeder Eingelieferte binnen
<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />
24 Stunden einem Richter vorgeführt werden<br />
müsse. Damals saßen im Gefängnis, das bis zu 25<br />
Personen aufnehmen konnte, 15 Männer und<br />
vier Frauen ein. Fast alle waren wegen zeittypischer<br />
Delikte festgenommen worden: Schwarzhandel,<br />
Diebstahl von Stoff, Nahrungsmitteln, einem<br />
Koffer oder Geld, Falschbezug von Lebensmittelmarken,<br />
unrechtmäßiger Besitz von Esswaren<br />
aus US-Militär-Beständen, Verstoß gegen das<br />
Ausgehverbot. Die Familiennamen zeigen, dass<br />
es sich bei den meisten Tätern nicht um alteingesessene<br />
<strong>Lichtenfelser</strong> handelte. 53<br />
Ausbrüche<br />
Hin und wieder entkamen Inhaftierte aus der<br />
Fronfeste. Meist liefen sie in einem unbeobachteten<br />
Moment davon; mancher wurde nach Minuten<br />
wieder gefaßt, andere erst nach Tagen oder<br />
Wochen. War dem Gefängniswärter ein schuldhaftes<br />
Versäumnis nachzuweisen, hatte er also<br />
den Geflohenen aus den Augen gelassen oder<br />
Türen nicht versperrt, stand ihm eine Ordnungsstrafe,<br />
in der Regel eine Geldstrafe, ins Haus.<br />
Zu den Ausbrechern zählt der 1808 geborene<br />
Arzt Dr. Theodor Rimberger, der 1848/49 in Lichtenfels<br />
als Vorkämpfer der republikanisch-demokratischen<br />
Bewegung agierte. Am 3. Juli 1849<br />
wurde er verhaftet, entkam aber noch am selben<br />
Tag aus der Fronfeste, indem er aus einem Fenster<br />
im ersten Stock sprang. Wie der Regierungspräsident<br />
nach München berichtete, habe „eine<br />
auffallende Vernachläßigung von Seite des Gerichtsdieners<br />
Fugmann zur Flucht die Veranlaßung<br />
gegeben, diese wenigstens sehr erleichtert“.<br />
54 In der Überlieferung, die Emil Marschalk<br />
von Ostheim (1841–1903) fast vier Jahrzehnte<br />
185<br />
später aufzeichnete, wird ein zusätzliches Detail<br />
von Rimbergers Flucht erwähnt: „Seine Frau<br />
wußte sich Zutritt zu ihm [zu] verschaffen, besprach<br />
mit wenig Worten einen Fluchtplan, und<br />
während dieselbe außerhalb der Gefängnißthüre<br />
sich mit dem Wärter besprach, sprang Rimberger<br />
aus dem Fenster.“ 55 Möglicherweise verschwieg<br />
der Regierungspräsident die Beteiligung von<br />
Theresia Rimberger aus Rücksicht auf deren Vater,<br />
den Landgerichtsarzt Hofrat Dr. Michael Krappmann<br />
(1776–1864). Rimberger rannte aus der<br />
Stadt, lief nach Coburg, wo er eine Nacht im Taubenschlag<br />
auf einem Dachboden verbrachte, und<br />
schlug sich von dort aus nach Paris durch, wo er<br />
als junger Arzt zwei Jahre lang gelebt hatte.<br />
Schließlich schiffte er sich in LeHavre nach Nordamerika<br />
ein. 56<br />
Im frühen 20. Jahrhundert waren Ausbrüche<br />
ein beliebtes Sujet für die lokalen Zeitungen,<br />
manchmal sogar für die überregionale Presse. So<br />
berichtete 1916 ein Bamberger Korrespondent<br />
der MÜNCHEN-AUGSBURGER ABENDZEITUNG: „Der Gefängniswärter<br />
Johann Fischer in Lichtenfels hatte<br />
sich heute vor der hiesigen Strafkammer wegen<br />
Vergehens im Amte zu verantworten. Anfangs Juni<br />
[...] ist ein Sträfling ausgebrochen und konnte<br />
erst nach Monaten wieder verhaftet werden. Dem<br />
Fischer wurde zur Last gelegt, die nötige Sorgfalt<br />
auf die Beaufsichtigung der Gefangenen nicht<br />
verwendet und so durch Fahrlässigkeit die Flucht<br />
verschuldet zu haben. Der Angeklagte wurde<br />
freigesprochen. Es wurde in der Verhandlung<br />
festgestellt, daß der Sträfling die verschlossene<br />
Gefängnistür mit einem Dietrich geöffnet hat.<br />
Dies hätte es aber gar nicht gebraucht, denn wie<br />
weiter festgestellt werden konnte, läßt sich der<br />
Riegel des an dem Gefängnistor angebrachten
186 Günter Dippold<br />
Schlosses mit nicht allzugroßer Kraftanstrengung<br />
zurückschieben. [...] Die baulichen Zustände des<br />
Gefängnisses lassen überhaupt sehr zu wünschen<br />
übrig und gaben dem Vorsitzenden der Strafkammer<br />
zu der wohl richtigen Bemerkung Veranlassung:<br />
,<strong>Das</strong> Gefängnis in Lichtenfels ist ja für die<br />
Gefangenen die reinste Befreiungshalle.‘“ 57<br />
Eine Aufsehen erregende Flucht gelang zwei<br />
Untersuchungshäftlingen im Dezember 1937: „Die<br />
beiden Gefangenen durchbrachen, um in Freiheit<br />
zu gelangen, mittels eines festen Eisenstabes einer<br />
Bettstelle die zwischen der Gefängniszelle<br />
und dem Dienstzimmer befindliche Mauer, stiegen<br />
in das Dienstzimmer, entwendeten dort zwei<br />
schußfertige Pistolen, sowie 3.20 RM Bargeld und<br />
nahmen, da der Haupteingang verschlossen war,<br />
ihren Weg über den Treppenaufgang zum Dachboden,<br />
kletterten auf das Dach und ließen sich<br />
an der Dachrinne zu Boden. Der dritte in der Zelle<br />
befindliche Gefangene der den Ausbruch verhindern<br />
wollte [...], wurde von den Beiden gefesselt<br />
und geknebelt.“ Nachdem er sich befreien<br />
konnte, alarmierte er die Gendarmerie, die sogleich<br />
die Verfolgung aufnahm. In Ebensfeld<br />
wurden die Geflohenen wieder gefasst. 58 <strong>Das</strong>s<br />
„sehr schwache Zwischenwände und leicht zu<br />
durchbrechende Wände“ im <strong>Lichtenfelser</strong> Gefängnis<br />
ein Sicherheitsrisiko darstellten, hatte im<br />
Übrigen schon 1889 der Bamberger Oberstaatsanwalt<br />
beklagt. 59<br />
Die Gefängniswärter<br />
Die Gefängniswärter des 19. und beginnenden<br />
20. Jahrhunderts sind für uns als Personen nur<br />
schemenhaft erkennbar. Dagegen gewähren Personalakten<br />
uns nähere Einblicke in die Lebens-<br />
schicksale und -umstände derer Männer, die dieses<br />
Amt im 20. Jahrhundert versahen. Johann Fischer,<br />
der es am 1. Februar 1910 antrat 60 , hatte –<br />
typisch für einen Gefängniswärter – eine militärische<br />
Vergangenheit: Der 1858 in Unterneuses bei<br />
Bamberg Geborene hatte von 1878 bis 1898 beim<br />
5. Bayerischen Infanterieregiment in Bamberg<br />
gedient, zuletzt als Feldwebel. Noch in dieser<br />
Zeit hatte er 1896 eine Holzwarenfabrik in Stegaurach<br />
gegründet, die er bis in seine <strong>Lichtenfelser</strong><br />
Zeit besaß, die aber 1911 ihren Betrieb einstellte.<br />
Erfahrungen im Justizdienst hatte Fischer<br />
ab 1904 beim Amtsgericht Höchstadt a. d. Aisch<br />
gesammelt, wo er den Gefängnisdienst zunächst<br />
nebenher, ab 1909 hauptberuflich geleistet hatte.<br />
„Fischer ist ein gewandter Leiter des Arbeitsbetriebes<br />
im Gefängnisse“, urteilte 1913 sein Vorgesetzter,<br />
der Oberamtsrichter. Hier kam ihm wohl<br />
seine Erfahrung als Fabrikant zu Nutze. Andererseits<br />
beklagte der Vorstand des Amtsgerichts<br />
„Verstöße des Fischer im Dienste“: Dieser hatte<br />
etwa zugelassen, dass Häftlinge Schnupftabak<br />
oder private Bücher in Händen hatten; ferner war<br />
während seiner Zeit mehrmals Gefangenen die<br />
Flucht gelungen, und dass er die Schuhe seiner<br />
Familie von einem einsitzenden Schusterlehrling<br />
reparieren ließ, brachte ihm eine Strafe ein. Fischer<br />
starb am 18. Juni 1920 und hinterließ seine<br />
Witwe und fünf Kinder, von denen die beiden<br />
ältesten eine Hochschulausbildung besaßen. 61<br />
Da in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg in<br />
Lichtenfels große Wohnungsnot herrschte, gestattete<br />
die Justizverwaltung der Witwe Fischer und<br />
ihren im Haushalt lebenden Kindern, weiterhin<br />
die Dienstwohnung zu nutzen. Der Nachfolger<br />
Fischers, der seinen Dienst zum Jahresbeginn<br />
1921 aufnahm, führte darüber am 31. August
<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />
1921 heftig Klage: Er teile „mit der Witwe Fischer<br />
die Dienstwohnung von 3 Zimmern und 1 Küche,<br />
wovon Frau Fischer die beiden größten und<br />
schönsten Zimmer bewohnt. Mir ist also für meinen<br />
Bedarf nur ein kleines Zimmer zur Verfügung<br />
gestellt, worin ich meine Möbel untergebracht<br />
habe. Meine Frau schläft mit 3 erwachsenen<br />
Töchtern in einem Haftraum, während ich<br />
mit meinem zwölfjährigen Sohne das Aufnahmezimmer<br />
als Schlafraum benütze. Nun kommt es<br />
aber öfters vor, daß man mitten in der Nacht<br />
durch Einlieferung eines Gefangenen aus dem<br />
Schlaf gerissen wird, was für meinen Sohn sehr<br />
schädlich ist, da er die Realschule besucht und<br />
ihm nach dem tagsüber angestrengten Lernen<br />
des Nachts ein ruhiger Schlaf sehr nötig wäre.“<br />
Ferner betreibe eine Tochter Fischers eine stark<br />
frequentierte Damenschneiderei, was zusätzliche<br />
Unruhe bringe. Erst auf Grund dieser Beschwerde<br />
verließ die Familie Fischer das Gefängnis.<br />
Der Verfasser des Briefes, Reinhold Rohrschneider<br />
62 , war 1870 in Marzahne (Kreis Ratenow,<br />
Bez. Potsdam) geboren. Von 1888 bis 1901<br />
hatte er beim 6. Bayerischen Infanterieregiments<br />
in Amberg gedient. Anschließend hatte er im<br />
Landgerichtsgefängnis Landshut als Aufseher gearbeitet;<br />
während dieser Zeit heiratete er eine aus<br />
Sulzbach stammende Dienstmagd. 1907 wurde er<br />
als Gefängniswärter an das Amtsgericht Staffelstein<br />
versetzt, wo seine Dienstwohnung und die<br />
Hafträume im Gerichtsgebäude (heute Polizei)<br />
untergebracht waren.<br />
In Staffelstein hatte Rohrschneider als Musiker<br />
für Aufsehen gesorgt, hatte er doch als „Hoboist<br />
Sergeant“ der Regimentskapelle angehört. So war<br />
es naheliegend, dass 1909 Mitglieder der Musikkapelle<br />
Staffelstein auf Rohrschneider zukamen,<br />
187<br />
als sie einen Dirigenten suchten. Rohrschneiders<br />
Vorgesetzter, der Oberamtsrichter Karl Alfred Weber,<br />
genehmigte ihm die Stabführung mit Einschränkungen.<br />
1912 berichtete er dem Präsidenten<br />
des Landgerichts Bamberg über Rohrschneiders<br />
Tätigkeit: „Wöchentlich einmal abends nach<br />
8 Uhr erteilt er in einem nahe der Wohnung gelegenen<br />
Hause Unterricht zur Einübung der Musikstücke<br />
und zur Heranbildung des jungen Nachwuchses<br />
für die Kapelle. Oeffentliche Konzerte<br />
in Wirtschaftsgärten und Vereinsfestlichkeiten mit<br />
Konzert und Ball kommen nicht oft vor, 6 bis 8<br />
Mal im Jahre. Bei solchen Aufführungen ist die<br />
persönliche Mitwirkung des Dirigenten nicht zu<br />
entbehren. Konzerte finden immer nur an Sonnund<br />
Feiertagen statt, Vereinsfestlichkeiten auch<br />
nur an solchen Tagen oder an den Vorabenden.“<br />
Insbesondere bemerkte Oberamtsrichter Weber,<br />
die musikalische Qualität habe gewonnen.<br />
Deshalb war die Staffelsteiner Kapelle gefragt,<br />
was den Neid anderer Gruppen erregte. Die Mitglieder<br />
der Nedensdorfer Kapelle beschwerten<br />
sich 1912 beim Oberlandesgericht Bamberg.<br />
Oberamtsrichter Weber stellte sich hinter seinen<br />
Untergebenen und betonte, dass Rohrschneider<br />
im Rahmen seiner Erlaubnis gehandelt habe und<br />
dass seine Dienstaufgaben nicht litten. „Rohrschneider<br />
versieht seinen Dienst mit der grössten<br />
Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit, ist stets zugegen,<br />
immer nüchtern und führt sich musterhaft<br />
in- und außerhalb des Dienstes. Da er noch 3<br />
Kinder zu ernähren hat, ist ihm der bescheidene<br />
Nebenverdienst zu gönnen. Die Stellung eines<br />
Dirigenten, sowohl beim Unterrichte als auch bei<br />
Konzerten, ist dem Ansehen des Rohrschneider<br />
eher förderlich als abträglich; die Beschäftigung<br />
mit der Musik, die er mit Ernst, mit Lust und
188 Günter Dippold<br />
Liebe betreibt, halte ich für eines der besten Mittel,<br />
Geist und Gemüt vor Verkümmerung zu bewahren,<br />
die Lebens- und Berufsfreude des Beamten<br />
zu erhöhen.“<br />
Die eindringlichen Worte wirkten: <strong>Das</strong> Justizministerium<br />
sah keinen Grund einzuschreiten. Eines<br />
aber bewirkte die Beschwerde der Nedensdorfer<br />
Kapelle doch: dass nämlich die Auflagen,<br />
unter denen Rohrschneider die Stabführung erlaubt<br />
war, schärfer beachtet wurden. Dies bedeutete,<br />
dass er zwar in Staffelstein, nicht aber außerhalb<br />
der Stadt dirigieren durfte. <strong>Das</strong> freilich beeinträchtigte<br />
die Kapelle, und da das Ministerium<br />
in diesem Punkt unerbittlich blieb, scheint Rohrschneider<br />
die Leitung der Kapelle niedergelegt zu<br />
haben. 63<br />
1920 wurde Rohrschneider nach Lichtenfels<br />
versetzt, konnte seine Stelle aber wegen der immer<br />
noch die Dienstwohnung nutzenden Witwe<br />
seines Vorgängers erst mit Verzögerung antreten<br />
und litt, wie erwähnt, geraume Zeit unter Beeinträchtigungen.<br />
Musikalisch trat er in Lichtenfels<br />
offenbar nicht mehr hervor. Seine Beurteilungen<br />
durch den Amtsgerichtsvorstand waren durchweg<br />
positiv, wogegen der Generalstaatsanwalt<br />
beim Oberlandesgericht ein weniger vorteilhaftes<br />
Bild zeichnete, als sich Rohrschneider um die<br />
Jahreswende 1931/32 an ein Landgerichtsgefängnis<br />
bewarb: „Rohrschneider ist wohl ein biederer<br />
Beamter, aber vorgealtert, für seine Stellung zu<br />
gutmütig und geschwätzig, wenig energisch und<br />
unsicher. Er ist nur am Platz verwendbar und für<br />
neue, größere Verhältnisse und zur Leitung anderer<br />
Gefängnisbeamter ganz ungeeignet.“ 64 1935<br />
in den Ruhestand versetzt, verzog Rohrschneider<br />
nach Seubelsdorf, wo er am 25. September 1940<br />
starb. 65<br />
Gefängniswärter Heinrich Fuß<br />
Seine Nachfolge trat Heinrich Fuß 66 an. Geboren<br />
1885 in Lettenreuth als Sohn eines Korbgarnierers,<br />
wuchs er in Lichtenfels auf, wo er als<br />
Bierkutscher arbeitete. Ab 1905 diente er bei den<br />
Ulanen. Er kämpfte im Ersten Weltkrieg, erhielt<br />
mehrere hohe Orden und wurde 1917 zum Offiziersstellvertreter<br />
befördert. Seit November 1919<br />
war er im Strafvollzug tätig, zunächst im Landgerichtsgefängnis<br />
Würzburg, dann ab 1928 im Landgerichtsgefängnis<br />
Coburg, ab 1932 schließlich im<br />
Amtsgerichtsgefängnis Haßfurt. Zum 1. April 1935
<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />
wurde er nach Lichtenfels versetzt. Der Haßfurter<br />
Oberamtsrichter beurteilte ihn am Tag vor seinem<br />
Weggang über die Maßen vorteilhaft: „Sein<br />
Fleiß ist rühmenswert. [...] Ich erachte ihn für einen<br />
tüchtigen, äußerst zuverlässigen, dienstwilligen<br />
Beamten. [...] Er hat die Gefangenen jederzeit<br />
gerecht behandelt. Besonders zu rühmen ist,<br />
daß Fuß, der auch nicht gerade auf Rosen gebettet<br />
ist, manchen zur Entlassung gekommenen<br />
armen würdigen Gefangenen mit eigenen – des<br />
Fuß – Kleidungsstücken, wie Hemd, Hose u. A.<br />
ausgestattet hat, ohne auch je daran zu denken,<br />
hiefür irgendwie entschädigt zu werden.“<br />
Als während des Zweiten Weltkriegs das <strong>Lichtenfelser</strong><br />
Gefängnis geschlossen war, leistete Fuß<br />
von 1940 an Dienst in Bayreuth-St. Georgen,<br />
dann im Landgerichtsgefängnis Hof. Dabei litt<br />
der Wachtmeister stark unter rheumatischen Anfällen.<br />
Mit der Wiedereröffnung der <strong>Lichtenfelser</strong><br />
Haftanstalt wurde er erneut als deren Wärter eingesetzt.<br />
Als das Gefängnis endgültig geschlossen wurde,<br />
versetzte man ihn in den Ruhestand, den er<br />
in Oberwallenstadt verbrachte. Er starb, 80jährig,<br />
am 15. Juni 1966 in Lichtenfels.<br />
<strong>Das</strong> Ende des Gefängnisses<br />
Am 26. April 1940 verfügte der Generalstaatsanwalt<br />
beim Oberlandesgericht Bamberg: „Am<br />
2. Mai schliesse ich bis auf weiteres das <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />
Lichtenfels. Als Ersatzgefängnis bestimme<br />
ich das <strong>Gerichtsgefängnis</strong> Coburg.“ 67 <strong>Das</strong> Gebäude<br />
diente, ab 1941 an die Stadt Lichtenfels<br />
vermietet, als Gefangenenlager. Dazu gehörte ab<br />
1942 eine einstöckige Entlausungsanlage; diese<br />
Gebäude lehnten sich an die Hauswand und<br />
189<br />
Mauern an, die den nördlichen Hof bildeten. Diese<br />
Einrichtung verpachtete die Stadt Lichtenfels<br />
als Mieter des Gefängnisses im Frühjahr 1946 an<br />
die Asid Serum-Institut GmbH, die „auf dringenden<br />
Wunsch aller interessierten Behörden zum<br />
1. April die [...] Entlausungs- und Badeanlage für<br />
die Allgemeinheit, besonders für die Flüchtlinge,<br />
in Betrieb nimmt“. 68 Die Einrichtung arbeitete<br />
noch im August 1946.<br />
<strong>Das</strong> Gefängnis selbst wurde zum 1. September<br />
1946, vorher in städtischer Hand, der Justizverwaltung<br />
übertragen. Zum 1. November 1948<br />
schloss das Justizministerium das <strong>Lichtenfelser</strong><br />
Gefängnis. Die Dienstwohnung nutzte fortan bis<br />
Ende 1950 ein Justizinspektor.<br />
1950 sollte die Landpolizei das Gebäude erhalten,<br />
um darin zwei Zellen zu nutzen und den<br />
übrigen Raum als Wohnungen zu nutzen. Da die<br />
Polizei aber wegen des schlechten Zustands die<br />
Übernahme verweigerte, war das Gefängnis gewissermaßen<br />
herrenlos. So ging der Freistaat<br />
Bayern bereitwillig auf den Kaufwunsch der<br />
Stadt ein. Am 6. August 1951 beschloss der Stadtrat<br />
den Erwerb. 69<br />
Nutzte die Stadt das Gefängnis geraume Zeit<br />
für Wohnzwecke – das Adressbuch von 1961<br />
nennt sechs Mietparteien, darunter städtische Bedienstete<br />
70 –, so stand es dreieinhalb Jahrzehnte<br />
später der innerstädtischen Verkehrsplanung<br />
buchstäblich im Wege. <strong>Das</strong> war nicht neu: Bereits<br />
1941 hatte das bayerische Justizministerium erfahren,<br />
dass das ehemalige Amtsgerichtsgefängnis<br />
auf der Trasse einer projektierten Straße liege.<br />
„Wann dieses Bauvorhaben der Stadt Lichtenfels<br />
durchgeführt werden kann, läßt sich zur Zeit<br />
nicht beurteilen.“ 71 Tatsächlich wurde das Gebäude<br />
Coburger Straße 21, obwohl längst als
190 Günter Dippold<br />
Baudenkmal eingestuft, 1986 einer zentrumsnahen<br />
Umgehungsstraße geopfert. 72<br />
Anmerkungen<br />
1 Kießling, Rolf / Schmid, Anton (Bearb.): Regierungssystem<br />
und Finanzverfassung. München 1977 (Dokumente<br />
zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern<br />
III, 3), S. 129.<br />
2 Über ihn Fischer, Manfred F.: Ferdinand von Hohenhausen,<br />
Landbauinspektor 1806–1817. In: Baumgärtel-<br />
Fleischmann, Renate (Hrsg.): Bamberg wird bayerisch.<br />
Die Säkularisation des Hochstifts Bamberg 1802/03.<br />
Bamberg 2003, S. 381–387.<br />
3 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 16.10.1809.<br />
4 Dippold, Günter: Der Abbruch von Langheimer Klostergebäuden<br />
im 19. und 20. Jahrhundert. In: Klosterlangheim.<br />
Symposion veranstaltet von der Hanns-Seidel-Stiftung<br />
in Zusammenarbeit mit der Otto-Friedrich-Universität<br />
Bamberg und dem Bayerischen Landesamt für<br />
Denkmalpflege. München 1994 (Arbeitsheft 65 des Bayerischen<br />
Landesamts für Denkmalpflege), S. 146–161.<br />
5 StAB, K 3 A I, Nr. 114, Bericht vom 9.1.1808.<br />
6 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 5.6.1812.<br />
7 Einer Bemerkung des Landrichters von 1816 zu Folge<br />
sollte das Haus ursprünglich „eine Wohnung für den Gerichtsdiener<br />
und ein bürgerlicher und polizeilicher Arrest,<br />
dann für Transporte, Schüblinge mit einigen wenigen<br />
Kerkern, für ergriffene Verbrecher auf die ersten<br />
Augenblicke werden“. StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben<br />
vom 3.9.1816.<br />
8 Frühere Klagen: StAB, K 3 F I, Nr. 1122, Schreiben des<br />
Landgerichts an das Appellationsgericht vom 22.2.1815;<br />
StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben des Landgerichts an<br />
die Finanzdirektion vom 23.2.1815; StAB, K 3 H, Nr. 333,<br />
Lichtenfels.<br />
9 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 3.9.1816.<br />
10 StAB, K 3 F I, Nr. 1122, Schreiben vom 6.5.1815: „Es unterliegt<br />
keinem Zweifel, daß [...] die neu errichtete<br />
Frohnveste zu Lichtenfels für das kürzlich zur Hälfte vergrößerte<br />
Landgericht viel zu klein ist.“<br />
11 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 2.1.1816. – 1815<br />
hatte er darin noch die Aufgabe des Rentamts gesehen.<br />
StAB, K 3 F I, Nr. 1122, Schreiben vom 6.5.1815: „Die<br />
Verbesserung der Frohnveste hätte laengst erfolgen sollen,<br />
wenn das K. Rentamt die Werkleuthe zur Verbesserung<br />
ihrer hoechst nachlaessigen Arbeiten angehalten<br />
hätte.“<br />
12 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 6.11.1816.<br />
13 Ebd., Schreiben vom 22.4.1817.<br />
14 Ebd., Schreiben vom 8.7.1817.<br />
15 Ebd., Schreiben vom 13.8.1817.<br />
16 Über ihn Sitzmann, Karl: Künstler und Kunsthandwerker<br />
in Ostfranken. 2. Aufl. Kulmbach 1983 (Die Plassenburg<br />
12, 16, 37), S. 443 f.<br />
17 StAB, K 200/II, Nr. 7419, Schreiben vom 31.3.1821.<br />
18 Ebd., Schreiben vom 17.5.1823.<br />
19 Ebd., Schreiben vom 28.5.1823.<br />
20 StAB, K 3 F I, Nr. 1122, Schreiben vom 2.11.1823.<br />
21 Noch im Oktober 1825 beschwerte sich das Appellationsgericht<br />
bei der Regierung, „dem gebrechenvollen<br />
Zustande der Frohnfeste zu Lichtenfels [sei] noch immer<br />
nicht abgeholfen, und es sind nicht einmal die Fenster<br />
der Keuchen zum Schutze gegen die Kälte gehörig hergestellt“.<br />
StAB, K 3 F I, Nr. 1122; StAB, K 200/II, Nr. 7419,<br />
jeweils Schreiben vom 21.10.1825.<br />
22 StAB, K 100/1, Nr. 175, fol. 1r–6r.<br />
23 StAB, K 25/II, Nr. 213, Schreiben vom 22.11.1892.<br />
24 StAB, K 3 F VIII, Nr. 1108; StAB, K 123 Generalakten,<br />
Nr. 14, jeweils Kommissionsbericht über die Verhandlungen<br />
am 9.10.1890.<br />
25 StAB, K 3 G, Nr. 4210.<br />
26 StAB, K 3 F VIIa, Nr. 1105, Prot. vom 13.3.1857 und<br />
Schreiben vom 30.4. und 24.5.1857.<br />
27 StAB, K 100/5, Nr. 1499, Schreiben vom 16.8.1863. <strong>Das</strong><br />
zugrundeliegende Schreiben des Gefängniswärters in<br />
StAB, K 123 Generalakten, Nr. 30, fol. 1r.<br />
28 StAB, K 3 F VIIa, Nr. 1106; StAB, K 25/II, Nr. 212, jeweils<br />
Schreiben vom 22.1.1864.<br />
29 StAB, K 3 F VIIa, Nr. 1106, Schreiben vom 11.3.1864.<br />
30 <strong>Lichtenfelser</strong> Tagblatt vom 5.10.1894.<br />
31 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 30, fol. 9r–12v; StAB,<br />
K 100/5, Nr. 1499, Vormerkungen vom 19.9.1867.<br />
32 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 19, Schreiben vom 5.6.<br />
1901; auch StAB, K 25/II, Nr. 3899.<br />
33 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 30, Schreiben vom<br />
21.2.1929.
<strong>Das</strong> <strong>Lichtenfelser</strong> <strong>Gerichtsgefängnis</strong><br />
34 StAB, K 25/II, Nr. 213, Schreiben vom 14.12.1892.<br />
35 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 30, Schreiben vom 2.5.<br />
1894.<br />
36 Pläne und Briefwechsel in StAB, K 25/II, Nr. 3899.<br />
37 StAB, K 25/II, Nr. 3899, Prot. vom 1.7.1908.<br />
38 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 18, Schreiben vom 12.10.<br />
1932.<br />
39 StAB, K 25/II, Nr. 3899, diverse Schreiben.<br />
40 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 18, Schreiben vom 12.5.<br />
1933.<br />
41 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 30 (auch zum Folgenden).<br />
42 StAB, K 3 F VIIa, Nr. 1105, Prot. vom 13.3.1857 mit Statistik.<br />
43 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 15, Prot. vom 11.11.1899.<br />
44 Ebd., Prot. vom 16.10.1880.<br />
45 Ebd., Prot. vom 13.6.1887.<br />
46 Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt Johann Fischer;<br />
StAB, K 123 Generalakten, Nr. 15, Prot. vom 2.8.1914,<br />
19.8.1914, 5.9.1914.<br />
47 StAB, K 123 Generalakten, Nr. 15, Prot. vom 30.3.1918.<br />
48 StAC, StAnw 46. – Zum Fall Ostler auch Schütz, Johann:<br />
Justiz im „Dritten Reich“. Dokumentation aus dem <strong>Bezirk</strong><br />
des Oberlandesgerichts Bamberg. Bamberg 1984,<br />
S. 30 f.<br />
49 StAC, StAnw 558.<br />
50 Kohn, Walter S. G.: 50 Jahre nach der Deportierung der<br />
letzten <strong>Lichtenfelser</strong> Juden. Gedanken zum 9. November<br />
1988. Lichtenfels 1995 (<strong>Lichtenfelser</strong> Hefte zur Heimatgeschichte<br />
2), S. 28.<br />
51 StAB, K 25/II, Nr. 3899.<br />
52 Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt Heinrich Fuß.<br />
53 StAB, OMGBY 9/140-1/18.<br />
54 StAB, K 3 Präs.reg., Nr. 813/VI, fol. 354r.<br />
55 StAB, G 35 Annalen, Kasten 31, Zettel 832. Über Rimberger<br />
vgl. Dippold, Günter: Die Revolution auf dem<br />
Lande – das Beispiel des Landgerichts Lichtenfels. In:<br />
Dippold, Günter / Wirz, Ulrich (Hrsg.): Die Revolution<br />
von 1848/49 in Franken. 2. Aufl. Bayreuth 1999 (Schriften<br />
zur Heimatpflege in <strong>Oberfranken</strong> I, 2), S. 193–247.<br />
56 Die Geschichte seiner Flucht in die USA, seiner Rückkehr<br />
nach Deutschland, seiner Verhaftung und endgültigen<br />
Auswanderung: StAB, G 35 Annalen, Kasten 31, Zettel<br />
832.<br />
57 München-Augsburger Abendzeitung, Morgenblatt vom<br />
16.10.1916.<br />
191<br />
58 Zeitungsausschnitt in Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt<br />
Heinrich Fuß.<br />
59 StAB, K 100/5, Nr. 1499, Schreiben vom 1.5.1889.<br />
60 Sein Vorgänger Michael Zink (geb. 1839), 1901 nach<br />
Lichtenfels versetzt, war am 6. Januar 1910 verstorben.<br />
StAB, K 100/4, Nr. 323; StAB, K 105 Personalakten,<br />
Nr. 468.<br />
61 StAB, K 100/4, Nr. 580; auch Amtsgericht Lichtenfels,<br />
Personalakt Johann Fischer.<br />
62 Über ihn Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt Reinhold<br />
Rohrschneider.<br />
63 Der gesamte Briefwechsel in StAB, K 100/5, Nr. 2044.<br />
64 Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt Reinhold Rohrschneider,<br />
Schreiben vom 4.1.1932.<br />
65 StAB, K 123 NL, Nr. 8329.<br />
66 Amtsgericht Lichtenfels, Personalakt Heinrich Fuß.<br />
67 Ebd.<br />
68 StAB, K 25/II, Nr. 3899, Schreiben vom 28.2.1946.<br />
69 Ebd., diverse Schreiben.<br />
70 Adreßbuch Lichtenfels mit den Städten Burgkunstadt<br />
und Weismain sowie sämtlichen Landgemeinden des<br />
Amtsbezirks Lichtenfels 1961, S. 87.<br />
71 StAB, K 25/II, Nr. 3899, Schreiben vom 20.11.1941.<br />
72 Vom Main zum Jura, Heft 4 (1987), S. 140 f.
Abbildungsnachweis<br />
Amtsgericht Lichtenfels<br />
50, 54, 56, 57, 58, 142, 154 unten, 156<br />
Archiv des Evang.-Luth. Pfarramts Lichtenfels<br />
168 oben<br />
Bayerisches Hauptstaatsarchiv<br />
143 oben (MJu, Album T 4), 143 unten (OBB<br />
Fotos 7698 Nr. 1), 169 links (MJu, Album T 4)<br />
Dr. Günter Dippold, Lichtenfels<br />
40, 98, 161, 180<br />
Heinrich Hofmann, Lichtenfels<br />
188<br />
Jäger, Elisabeth: Wunsiedel 1810–1932. III. Band<br />
einer Geschichte der Stadt Wunsiedel. Wunsiedel<br />
1983, S. 223<br />
136 unten<br />
Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1956<br />
105<br />
Landgericht Coburg<br />
51, 53, 89 links, 108<br />
Martin Messingschlager, Lichtenfels<br />
167, 168 unten, 169 rechts, 170, 171<br />
ProMedia, Bad Staffelstein<br />
Umschlag, 144, 155, 157–160<br />
Angelika Rottammer, Lichtenfels<br />
89 rechts<br />
Staatliches Hochbauamt Bamberg<br />
137, 145<br />
Staatsarchiv Bamberg<br />
11 (K 200/II, Nr. 7419), 38 (K 100/4, Nr. 3137),<br />
41 (K 100/4, Nr. 2589), 97 (K 200/II, Nr. 7419),<br />
127 (K 3 G, Nr. 4273), 130 (K 3 F VII a, Nr.<br />
1106), 131 (K 3 F VII a, Nr. 1106), 140 (K 25,<br />
Nr. 214), 146 (K 25/II, Nr. 3942), 163 (K 14,<br />
Nr. 3493), 165 (K 14, Nr. 3493), 166 (K 14, Nr.<br />
2529), 175 (K 200/II, Nr. 7419), 177 (K 3 F I,<br />
Nr. 1122), 178 unten (K 100/5, Nr. 1499), 179<br />
(K 100/5, Nr. 1499)<br />
Stadtarchiv Kulmbach<br />
136 Mitte (Reproduktion: Harald Stark)<br />
Stadtarchiv Lichtenfels<br />
8, 126, 133, 154 oben, 162, 164, 181<br />
Stadtbauamt Lichtenfels<br />
124, 178 oben<br />
Trübsbach, Rainer: Geschichte der Stadt Bayreuth<br />
1194–1994. Bayreuth 1993, S. 246<br />
136 oben<br />
Abbildungsnachweis<br />
AEB Archiv des Erzbistums Bamberg<br />
BayHStA Bayerisches Hauptstaatsarchiv<br />
StAB Staatsarchiv Bamberg<br />
StAC Staatsarchiv Coburg<br />
StadtAL Stadtarchiv Lichtenfels