Antrag Erlaubnis §7 SprengG ROB 2008 - Gewerbeaufsichtsamt
Antrag Erlaubnis §7 SprengG ROB 2008 - Gewerbeaufsichtsamt
Antrag Erlaubnis §7 SprengG ROB 2008 - Gewerbeaufsichtsamt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Familienname (ggf. auch Geburtsname)<br />
Geburtstag<br />
2. Angaben zu der mit der Leitung des Betriebes / der Niederlassung beauftragten Person<br />
3. Angaben zum Betrieb des <strong>Antrag</strong>stellers (Angaben sind für jeden Betrieb/Niederlassung<br />
erforderlich, in denen die erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt werden soll)<br />
Bezeichnung des Betriebes<br />
Betriebssitz mit Anschrift:<br />
Geburtsort, Kreis, Land<br />
Familienstand<br />
ledig verheiratet<br />
seit<br />
verwitwet geschieden<br />
Derzeitige Anschrift<br />
Weitere Wohnanschriften der letzten 5 Jahre<br />
(Straße/Platz, Nummer, Postleitzahl, Ort, Landkreis, Land)<br />
Angaben über den Ort der beabsichtigten Tätigkeit innerhalb des Betriebes<br />
4. Angaben zur Art der explosionsgefährlichen Stoffe (z.B. brisante Sprengstoffe,<br />
Pulversprengstoffe, elektrische Zündmittel, pyrotechnische Gegenstände/Klasse)<br />
5. Angaben über die Art der beabsichtigten Tätigkeit<br />
Ist mit der beabsichtigten Tätigkeit eine Aufbewahrung oder Lagerung verbunden?<br />
ja ->Ort und Beschreibung der Lagerstätte:<br />
nein<br />
Anzahl der benötigten Ausfertigungen der <strong>Erlaubnis</strong>: ........fach<br />
<strong>ROB</strong>-GAA \ Bl \ <strong>Antrag</strong> <strong>Erlaubnis</strong> <strong>§7</strong> <strong>SprengG</strong> <strong>ROB</strong> <strong>2008</strong>.doc \ Stand 12.08.<strong>2008</strong><br />
Vornamen (Rufname unterstreichen)<br />
Geburtsname der Mutter<br />
Beruf<br />
Staatsangehörigkeit<br />
von - bis<br />
Wurde bereits ein Befähigungsschein nach § 20 SprenG erteilt? Wenn ja: Nr., Ausstellungsbehörde und -jahr<br />
ja<br />
Angaben zur Fachkunde (die Fachkunde ist nachzuweisen, wenn die leitende/beauftragte Person den Umgang oder<br />
Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen selbst leitet oder persönlich ausübt; Belege sind beizufügen)