Technische Regel zur Lärm - Gewerbeaufsicht - Baden-Württemberg
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ArbSch 5.5.01 Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - www.baua.de<br />
- Ausschuss für Betriebssicherheit - ABS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -<br />
TRLV <strong>Lärm</strong>, Teil 1, Seite - 30 -<br />
(9) Neben den Gefährdungen von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten kann<br />
dies zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Kosten führen.<br />
(10) Bei der Beurteilung des <strong>Lärm</strong>s hinsichtlich der genannten extraauralen Wirkungen<br />
können neben der Höhe des Schalldruckpegels der zeitliche Verlauf des Schalls<br />
und die Frequenzzusammensetzung eine Rolle spielen. Hinzu kommen Auffälligkeit,<br />
Ortsüblichkeit und Informationshaltigkeit des Schalls. So wirken z. B. hochfrequente<br />
Geräusche stärker leistungsmindernd als tieffrequente, tonale Geräusche besonders<br />
störend. Unregelmäßige und unerwartete Geräusche erschweren die Unterscheidung<br />
von wichtigen und unwichtigen Geräuschen und können Ursache für Unfälle oder<br />
Fehlhandlungen sein. Eine durch <strong>Lärm</strong> gestörte Spracherkennung kann belastend<br />
wirken wie auch zu Fehlentscheidungen führen.<br />
(11) Zur Vermeidung dieser extraauralen <strong>Lärm</strong>wirkungen sind Tätigkeiten, die eine<br />
hohe Konzentration und Aufmerksamkeit erfordern, hinsichtlich lärmmindernder<br />
Maßnahmen vorrangig zu behandeln. Tätigkeiten, die hierbei besonders zu beachten<br />
sind, sind z. B. komplexe Steuerungsaufgaben, das Überwachen komplizierter und<br />
mit hoher Verantwortung verbundener Vorgänge, Teach-in bei Maschinen und<br />
Robotern, sprachliche Einweisung von Kranführern, Führen von Baumaschinen<br />
sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die eine sichere Kommunikation erfordern.<br />
Ebenfalls kann dies z. B. für die Bereiche Bildung, Erziehung und Sport zutreffen.<br />
(12) Dabei ist zu beachten, dass die extraauralen <strong>Lärm</strong>wirkungen auch schon bei<br />
Tages-<strong>Lärm</strong>expositionspegeln auftreten können, die deutlich unterhalb von 80 dB(A)<br />
liegen. Für die extraauralen <strong>Lärm</strong>wirkungen kann nicht von einem einfachen Dosis-<br />
Wirkungs-Zusammenhang ausgegangen werden, so dass der Tages-<strong>Lärm</strong>expositionspegel<br />
für eine Beurteilung von extraauralen Wirkungen nicht geeignet ist.<br />
(13) Bei kognitiv fordernden Tätigkeiten können sich Präventionsmaßnahmen auch<br />
bereits deutlich unterhalb des unteren Auslösewertes für den Tages-<strong>Lärm</strong>expositionspegel<br />
von 80 dB(A) als zweckmäßig oder notwendig erweisen, um Gefährdungen<br />
für Gesundheit und Sicherheit wie auch Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit<br />
zu vermeiden.<br />
Version 02/2010 Vorschriftensammlung der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de