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GR-Sitzung_24_08_2005.pdf - Stadt Frauenfeld

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• Trotz dieser Einwände sind wir aber der Meinung, dass es richtig ist, die Kreditlimite des<br />

Landkreditkontos zu erhöhen. Nach heutigem Erkenntnisstand erachten wir eine Erhöhung<br />

von 20 auf 25 Mio. Franken als angemessen. Dieser Kreditrahmen dürfte für die nächsten<br />

Jahre reichen, wenn wir einbeziehen, dass 20<strong>08</strong> durch das Paketpostzentrum eine Entlastung<br />

von rund 10 Mio. Franken dazukommen wird, so dass der Spielraum gross genug für<br />

einen sinnvollen Einsatz des Landkreditkontos sein sollte. In unseren Fraktionen gibt es allerdings<br />

auch Stimmen, die für eine weitergehende Erhöhung der Kreditlimite plädieren.<br />

Wir begrüssen es auch, dass der <strong>Stadt</strong>rat generell die Zuordnung von Gründstücken zum Finanz-<br />

bzw. Verwaltungsvermögen überprüfen will. Dies steht zwar nicht in einem direkten Zusammenhang<br />

mit dem Landkreditkonto, ist aber in der Antwort als zusätzliche Leistung des<br />

<strong>Stadt</strong>rats angekündigt worden. Eine korrekte Zuordnung ist nach unserer Meinung wichtig,<br />

weil wir nur so ein realistisches Bild vom Finanz- und Verwaltungsvermögen, das heisst von den<br />

Aktiven und Passiven in der Bestandesrechnung bekommen. In der Vergangenheit hatte man<br />

ab und zu den Eindruck, dass mit der Überführung von Liegenschaften vom Finanzvermögen<br />

ins Verwaltungsvermögen zu lange zugewartet wurde. Die Kontrollstelle Ernst & Young hat<br />

mehrfach auf diesen Mangel hingewiesen. Umso erfreulicher, dass nun in diesem Bereich etwas<br />

gehen soll.<br />

Unsere beiden Fraktionen sind einstimmig für eine Erhöhung der Kreditlimite und damit für die<br />

Erheblicherklärung der Motion von Gemeinderat Zahnd.<br />

Damit ist es allerdings noch nicht getan. Es ist weiter notwendig, dass wir uns hier im Rat Gedanken<br />

über eine Weiterentwicklung des Landkreditkontos machen. Dieses Instrument ist nun<br />

doch schon 35 Jahre alt und in einigen Punkten nicht mehr zeitgemäss. Ich möchte auf drei<br />

Punkte in diesem Zusammenhang hinweisen, die für uns im Vordergrund stehen:<br />

• Der erste Punkt betrifft die Zielsetzung des Landkreditkontos. In Art. 1 des Reglements über<br />

die Bodenpolitik steht, dass das Landkreditkonto für die Förderung einer planmäßigen städtebaulichen,<br />

wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bestimmt ist. Diese Zielsetzung sollte<br />

nach unserer Meinung mit einer ökologischen Stossrichtung erweitert werden. Die <strong>Stadt</strong><br />

sollte auch Parzellen erwerben können, die sich für die Schaffung von naturnahen Lebensräumen<br />

oder für Renaturierungsprojekte wie Bachöffnungen eignen. Ich denke hier beispielsweise<br />

an die Uferpartien der Murg oder auch das 'Buebenwäldli'. Die <strong>Stadt</strong> kann zwar<br />

gestützt auf das einschlägige Reglement Beiträge an Naturobjekte leisten. Doch es gibt Fälle,<br />

wo nur der Kauf der entsprechenden Grundstücke wirklich zum Ziel führt.<br />

• Zweitens erhoffen wir uns vom <strong>Stadt</strong>rat, dass er das Landkreditkonto wieder vermehrt dazu<br />

nutzt, um günstigen Wohnraum in <strong>Frauenfeld</strong> zu erhalten oder zu schaffen. Anfangs der<br />

neunziger Jahre hat die <strong>Stadt</strong> verschiedene Mehrfamilienhäuser in der <strong>Stadt</strong> gekauft und<br />

diese Liegenschaften erfolgreich der Spekulation entzogen. Diese Liegenschaften befinden<br />

sich heute im Finanzvermögen der <strong>Stadt</strong>. Auch der Kauf von Parzellen für die Errichtung<br />

von Gemeinschaftseinrichtungen wie Spielplätzen, Sport- und Erholungsflächen, vor allem<br />

in den Quartieren, sollte vermehrt angestrebt werden, wenn sich hierzu günstige Gelegenheiten<br />

bieten.<br />

• Ein letzter Punkt betrifft die Bewirtschaftung des Landkreditkontos. Im Gegensatz zum seinerzeitigen<br />

<strong>Stadt</strong>ammann Hans Bachofner sind wir durchaus der Meinung, dass diesbezüglich<br />

eine Anpassung des Reglements ins Auge gefasst werden könnte, weil die Handhabung<br />

in der Praxis zu schwerfällig ist. Der Grund liegt darin, dass für die Überführung von

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