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Fachgutachten "Unternehmensbewertung"

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Endfassung <strong>Fachgutachten</strong> Unternehmensbewertung<br />

(nach der Sitzung am 13.1.2006)<br />

(80) Bei der Bruttokapitalisierung (Entity-Ansatz) wird der Unternehmenswert zweistufig<br />

ermittelt. In der ersten Stufe wird der Wert des Gesamtkapitals aus der Sicht von Eigen- und<br />

Fremdkapitalgebern bestimmt. In der zweiten Stufe wird durch den Abzug des Marktwerts<br />

des verzinslichen Fremdkapitals der Wert des Eigenkapitals als Unternehmenswert ermittelt.<br />

(81) Der Bruttokapitalisierung entsprechen das Weighted Average Cost of Capital (WACC)-<br />

Konzept und das Adjusted Present Value (APV)-Konzept als Varianten der DCF-Verfahren.<br />

6. Bewertungsverfahren<br />

6.1. Anwendung von Ertragswert- oder DCF-Verfahren<br />

(82) Das Ertragswertverfahren und die DCF-Verfahren beruhen insoweit auf der gleichen<br />

konzeptionellen Grundlage, als sie den Unternehmenswert als Barwert künftiger finanzieller<br />

Überschüsse ermitteln. Diese Verfahren eignen sich zur Bestimmung sowohl von<br />

objektivierten als auch von subjektiven Unternehmenswerten und führen bei identischen<br />

Annahmen zu identischen Ergebnissen. Die Ausführungen in den Abschnitten 2. bis 5. gelten<br />

sowohl für das Ertragswert- als auch für die DCF-Verfahren.<br />

6.2. Ertragswertverfahren<br />

6.2.1. Grundsätzliches Vorgehen<br />

(83) Das Ertragswertverfahren ermittelt den Unternehmenswert durch Kapitalisierung der<br />

Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner.<br />

6.2.2. Kapitalisierungszinssatz bei Ermittlung eines objektivierten<br />

Unternehmenswerts<br />

(84) Als Kapitalisierungszinssatz ist die Rendite jener Alternativanlage heranzuziehen, die<br />

dem Zahlungsstrom des zu bewertenden Unternehmens hinsichtlich Laufzeit, Risiko und<br />

Verfügbarkeit äquivalent ist. Dabei ist typisierend auf Renditen von auf dem Kapitalmarkt<br />

notierten Unternehmensanteilen (Aktienportefeuille) als Ausgangsgröße abzustellen. Dies gilt<br />

unabhängig von der Rechtsform des zu bewertenden Unternehmens, weil die Möglichkeit der<br />

Alternativanlage in Aktien grundsätzlich allen Anteilseignern zur Verfügung steht.<br />

(85) Unter der typisierenden Annahme einer Alternativanlage in ein Aktienportefeuille ist<br />

daher der Basiszinssatz (vgl. Abschn. 5.3.2.) um einen marktorientierten Risikozuschlag (vgl.<br />

Abschn. 5.3.3.) zu erhöhen und gegebenenfalls um einen Wachstumsabschlag (vgl. Abschn.<br />

5.3.4.) zu vermindern. Zur Berücksichtigung von Ertragsteuerwirkungen wird auf Abschn.<br />

5.3.5. verwiesen.<br />

6.2.3. Kapitalisierungszinssatz bei Ermittlung eines subjektiven<br />

Unternehmenswerts<br />

(86) Bei der Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswerts wird der<br />

Kapitalisierungszinssatz durch die individuellen Verhältnisse bzw. Vorgaben des jeweiligen<br />

Investors bestimmt. Als Kapitalisierungszinssatz können individuelle Renditevorgaben, die<br />

Renditeerwartung der besten Alternative oder aus Kapitalmarktdaten abgeleitete Renditen<br />

(z.B. über das CAPM) dienen. Auch in diesem Fall ist das Erfordernis der Laufzeitäquivalenz<br />

zu beachten; gegebenenfalls ist ein Wachstumsabschlag zu berücksichtigen.<br />

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