Bestimmungen Zutritt und Zufahrt - Bern-Belp
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Fahrzeug-Vignette (<strong>Zufahrt</strong>s- <strong>und</strong> Parkberechtigung)<br />
Die Zu-/Einfahrt in den nichtöffentlichen Bereich ist nur in begründeten<br />
Fällen (Zulieferungen) <strong>und</strong> begleitet oder für berechtigte Fahrzeuge sowie<br />
für Fahrzeuge mit ensprechender Fahrzeug-Jahres-Vignette gestattet. Das<br />
Abstellen <strong>und</strong> Parkieren innerhalb des Flughafenareals ist nur auf den zu<br />
geteilten Flächen erlaubt.<br />
Voraussetzungen zum Erhalt einer Fahrzeugvignette:<br />
• Antrag an Flughafen mit Begründung, Personalien, Fahrzeugdaten<br />
• Kenntnisse der Bodenverkehrsordnung<br />
• Absolvieren der internen Fahr- <strong>und</strong> Funkausbildung<br />
Angaben auf der Fahrzeugvignette:<br />
• Zone (Farbe)<br />
• Gültigkeitsdauer (Jahr)<br />
• <strong>Zufahrt</strong>s-Tor<br />
• Polizeiliche Kontrollschildnummer<br />
Begleitete <strong>Zufahrt</strong><br />
Begleitet, haben auf das Flughafengelände:<br />
• Lieferanten <strong>und</strong> Personen mit berechtigtem <strong>Zufahrt</strong>sbegehren<br />
• die Ein-/<strong>Zufahrt</strong> auf das Flughafengelände ist nur mit eingeschaltenem<br />
gelbem Drehlicht oder bei begleiteten Fahrzeugen<br />
mit einem gut sichtbar auf dem Dach montierten Trapez<br />
erlaubt.<br />
• Unbegleitet hat nur Einfahrt, wer einen berechtigten Gr<strong>und</strong>,<br />
einen entsprechenden Flughafenausweis <strong>und</strong> die zum Fahren<br />
auf dem Tarmac vorausgesetzte Driver- <strong>und</strong> Funk-<br />
Lizenz des Flughafen <strong>Bern</strong>-<strong>Belp</strong> besitzt.<br />
• Fahrzeuge ohne Einfahrtsberechtigung jedoch mit begründetem<br />
<strong>Zufahrt</strong>sbegehren (Lieferanten etc.) müssen von einem<br />
mit Drehlicht ausgestattetem Fahrzeug dauernd begleitet<br />
werden.