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Bestimmungen Zutritt und Zufahrt - Bern-Belp

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Fahrzeug-Vignette (<strong>Zufahrt</strong>s- <strong>und</strong> Parkberechtigung)<br />

Die Zu-/Einfahrt in den nichtöffentlichen Bereich ist nur in begründeten<br />

Fällen (Zulieferungen) <strong>und</strong> begleitet oder für berechtigte Fahrzeuge sowie<br />

für Fahrzeuge mit ensprechender Fahrzeug-Jahres-Vignette gestattet. Das<br />

Abstellen <strong>und</strong> Parkieren innerhalb des Flughafenareals ist nur auf den zu<br />

geteilten Flächen erlaubt.<br />

Voraussetzungen zum Erhalt einer Fahrzeugvignette:<br />

• Antrag an Flughafen mit Begründung, Personalien, Fahrzeugdaten<br />

• Kenntnisse der Bodenverkehrsordnung<br />

• Absolvieren der internen Fahr- <strong>und</strong> Funkausbildung<br />

Angaben auf der Fahrzeugvignette:<br />

• Zone (Farbe)<br />

• Gültigkeitsdauer (Jahr)<br />

• <strong>Zufahrt</strong>s-Tor<br />

• Polizeiliche Kontrollschildnummer<br />

Begleitete <strong>Zufahrt</strong><br />

Begleitet, haben auf das Flughafengelände:<br />

• Lieferanten <strong>und</strong> Personen mit berechtigtem <strong>Zufahrt</strong>sbegehren<br />

• die Ein-/<strong>Zufahrt</strong> auf das Flughafengelände ist nur mit eingeschaltenem<br />

gelbem Drehlicht oder bei begleiteten Fahrzeugen<br />

mit einem gut sichtbar auf dem Dach montierten Trapez<br />

erlaubt.<br />

• Unbegleitet hat nur Einfahrt, wer einen berechtigten Gr<strong>und</strong>,<br />

einen entsprechenden Flughafenausweis <strong>und</strong> die zum Fahren<br />

auf dem Tarmac vorausgesetzte Driver- <strong>und</strong> Funk-<br />

Lizenz des Flughafen <strong>Bern</strong>-<strong>Belp</strong> besitzt.<br />

• Fahrzeuge ohne Einfahrtsberechtigung jedoch mit begründetem<br />

<strong>Zufahrt</strong>sbegehren (Lieferanten etc.) müssen von einem<br />

mit Drehlicht ausgestattetem Fahrzeug dauernd begleitet<br />

werden.

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