Bestimmungen Zutritt und Zufahrt - Bern-Belp
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5. Flughafensicherheitsmassnahmen <strong>und</strong> –verfahren<br />
5.1. <strong>Zutritt</strong>skontrollmassnahmen<br />
5.1.1. Zonenberechtigung auf dem Flughafen<br />
Der Plan mit den entsprechenden <strong>Zutritt</strong>s-Berechtigungszonen sind im<br />
Anhang F zu finden.<br />
5.1.2. Anforderungen an die <strong>Zutritt</strong>skontrollen<br />
Die <strong>Zutritt</strong>skontrolle in den nichtöffentlichen Bereich erfolgt mittels persönlichem<br />
Flughafenausweises der jederzeit gut sichtbar getragen werden muss.<br />
Personen die keinen Ausweis besitzen, erhalten beim GAC nach entsprechender<br />
Legitimation <strong>und</strong> Berechtigung einen begleiteten Zugang.<br />
K<strong>und</strong>en des General Aviation Bereiches können in Begleitung des Piloten oder<br />
einer entsprechend autorisierten Person beim GAC/IZ eingelassen werden<br />
(verantwortlich ist der Pilot / Kommandant).<br />
<strong>Zutritt</strong> haben:<br />
• Personen mit einem gültigen Flughafenausweis Airport <strong>Bern</strong>-<strong>Belp</strong> haben<br />
selbständigen Zugang in die entsprechend auf dem Ausweis defnierten<br />
Zonen (farbige Zonen unterhalb des Fotos, siehe Anhang F).<br />
• Personen, welche als Besucher in Begleitung einer zutrittsberechtigten<br />
Person (nach Hinterlegung eines amtlichen Ausweises) einen Besucherausweis<br />
erlangt haben.<br />
• Piloten <strong>und</strong> deren Crew, welche sich als solche legitimieren/ausweisen<br />
können <strong>und</strong> nachweislich mit einem Flugzeug beim GAC registriert sind.<br />
• Personen, welche sich als Passagiere in ständiger Begleitung eines ausgewiesenen<br />
Piloten (Privatpilot / R<strong>und</strong>flugpilot etc.) befinden.<br />
5.1.3. Flughafenausweise <strong>und</strong> Fahrzeugvignetten<br />
Besucherausweise<br />
Flughafen-Besucherausweise werden beim GAC / Infozentrale oder beim<br />
Terminal gegen Hinterlegung eines amtlichen Ausweises <strong>und</strong> entsprechender<br />
Registrierung ausgestellt. Verluste sind unmittelbar zu melden <strong>und</strong> werden<br />
sofort gesperrt.
Persönliche Flughafenausweise <strong>und</strong> Funktionenausweise<br />
Nach Aufnahme der auf einem Formular erfassten Personalien <strong>und</strong> Abgabe<br />
eines aktuellen, nicht mehr als 30 Tage alten, eintragslosen Strafregisterauszuges<br />
wird ein persönlicher Flughafenausweis ausgestellt. Die Zonenberechtigung<br />
richtet sich nach der Funktion <strong>und</strong> der Bereichs-Zugehörigkeit.<br />
Der Ausweis ist jeweils 5 Jahre gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Ausweis<br />
ersichtlich. Am Tag nach Ablauf wird der Ausweis deaktiviert. Bis dahin muss<br />
ein neuer Ausweis erstellt <strong>und</strong> somit wiederum ein neuer, aktueller <strong>und</strong> weiterhin<br />
eintragsloser Strafregisterauszug eingereicht werden. Über eine Berechtigung<br />
bei Eintragungen entscheidet der CSO/Safety & Security Officer in<br />
Rücksprache mit der Flughafenpolizei <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der im<br />
NASP aufgelisteten Eintragungen für welche keine Berechtigungen möglich<br />
sind. Das dauernd sichtbare Tragen des Ausweises ist Pflicht.<br />
Backgro<strong>und</strong> Check<br />
Für den Erhalt eines persönlichen Flughafenausweises muss zusätzlich zu einem<br />
lückenlos ausgefüllten Antragsformular mit Angabe über die Wohn- <strong>und</strong><br />
Arbeitsorte der zurückliegenden letzten 5 Jahre ein eintragsloser, nicht älter<br />
als 30 Tage alten Strafregisterauszug abgegeben <strong>und</strong> ein Security Awareness-Programm<br />
absolviert werden.<br />
Der CSO/Safety & Security Officer hat einen entsprechenden Backgro<strong>und</strong><br />
Check durchzuführen, der mindestens die Angaben zur letzten Arbeitsstelle<br />
sowie dem letzten Wohnort bestätigt.<br />
Ausnahme<br />
Für den Erhalt eines Flughafen-/Maintenance-Ausweises kann auf die Eingabe<br />
eines Strafregisterauszugs verzichtet werden, wenn es sich beim Antragsteller<br />
um einen in der Aviation Maintenance tätigen Mechaniker oder Techniker<br />
mit einem gültigen Flughafenausweis eines EU-Staates oder eines Schweizer<br />
Flughafens handelt.
<strong>Zutritt</strong>sberechtigt sind:<br />
• Personen mit entsprechend gültigem, persönlichem Flughafenausweis<br />
<strong>und</strong> Zonenberechtigung<br />
• Personen, als Besucher in dauernder Begleitung einer zutrittsberechtigten<br />
Person, die gegen Hinterlegung eines<br />
amtlichen Ausweises einen Besucherausweis oder eine entsprechende<br />
Markierung (Besucherkleber mit Datum) erhält<br />
• Passagiere, die sich in ständiger Begleitung eines ausgewiesenen<br />
Piloten befinden<br />
• Fremdpiloten <strong>und</strong> deren Crew, welche sich mit einem CMC<br />
Crew Member Certificat <strong>und</strong>/oder einer Piloten-Lizenz ausweisen<br />
können <strong>und</strong> nachweislich mit einem Flugzeug beim<br />
GAC registriert sind<br />
Für den <strong>Zutritt</strong> auf das Flughafen-Areal gibt es 3 Ausweis-Arten:<br />
• Persönlicher Ausweis mit Zonenberechtigung<br />
• Besucherausweis (oder Besucherkleber)<br />
• Maintenance-Ausweis<br />
5.2. <strong>Zufahrt</strong>skontrollmassnahmen<br />
Die Zu-/Einfahrt in den nichtöffentlichen Bereich ist nur in begründeten Fällen<br />
(Zulieferungen) <strong>und</strong> begleitet oder für berechtigte Fahrzeuge mit der entsprechenden<br />
Legitimation möglich.<br />
Die Ein-/<strong>Zufahrt</strong> beim GAC auf das Flughafengelände ist nur mit eingeschaltetem<br />
gelben Dreh- oder Spotlicht beziehungsweise bei begleiteten Fahrzeugen<br />
mit gut sichtbar auf dem Dach montierten gelben Fahrzeug-Trapezen erlaubt.<br />
Unbegleitete <strong>Zufahrt</strong><br />
Auf das Flughafengelände haben unbegleitet Einlass:<br />
• Driver <strong>und</strong> Funk-Licence Flughafen <strong>Bern</strong>-<strong>Belp</strong><br />
• Alle Betriebs-Fahrzeuge des Airports <strong>Bern</strong>-<strong>Belp</strong><br />
• Fahrzeuge von berechtigten Dritt-/Partnerfirmen<br />
• Personen mit gültigem <strong>und</strong> für den zu befahrenden Bereich berechtigten<br />
Flughafenausweis sofern sie ein berechtigtes <strong>Zufahrt</strong>sbegehren<br />
haben<br />
• Fahrzeuge von Rettungsorganisationen im Einsatz
Fahrzeug-Vignette (<strong>Zufahrt</strong>s- <strong>und</strong> Parkberechtigung)<br />
Die Zu-/Einfahrt in den nichtöffentlichen Bereich ist nur in begründeten<br />
Fällen (Zulieferungen) <strong>und</strong> begleitet oder für berechtigte Fahrzeuge sowie<br />
für Fahrzeuge mit ensprechender Fahrzeug-Jahres-Vignette gestattet. Das<br />
Abstellen <strong>und</strong> Parkieren innerhalb des Flughafenareals ist nur auf den zu<br />
geteilten Flächen erlaubt.<br />
Voraussetzungen zum Erhalt einer Fahrzeugvignette:<br />
• Antrag an Flughafen mit Begründung, Personalien, Fahrzeugdaten<br />
• Kenntnisse der Bodenverkehrsordnung<br />
• Absolvieren der internen Fahr- <strong>und</strong> Funkausbildung<br />
Angaben auf der Fahrzeugvignette:<br />
• Zone (Farbe)<br />
• Gültigkeitsdauer (Jahr)<br />
• <strong>Zufahrt</strong>s-Tor<br />
• Polizeiliche Kontrollschildnummer<br />
Begleitete <strong>Zufahrt</strong><br />
Begleitet, haben auf das Flughafengelände:<br />
• Lieferanten <strong>und</strong> Personen mit berechtigtem <strong>Zufahrt</strong>sbegehren<br />
• die Ein-/<strong>Zufahrt</strong> auf das Flughafengelände ist nur mit eingeschaltenem<br />
gelbem Drehlicht oder bei begleiteten Fahrzeugen<br />
mit einem gut sichtbar auf dem Dach montierten Trapez<br />
erlaubt.<br />
• Unbegleitet hat nur Einfahrt, wer einen berechtigten Gr<strong>und</strong>,<br />
einen entsprechenden Flughafenausweis <strong>und</strong> die zum Fahren<br />
auf dem Tarmac vorausgesetzte Driver- <strong>und</strong> Funk-<br />
Lizenz des Flughafen <strong>Bern</strong>-<strong>Belp</strong> besitzt.<br />
• Fahrzeuge ohne Einfahrtsberechtigung jedoch mit begründetem<br />
<strong>Zufahrt</strong>sbegehren (Lieferanten etc.) müssen von einem<br />
mit Drehlicht ausgestattetem Fahrzeug dauernd begleitet<br />
werden.