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Bestimmungen Zutritt und Zufahrt - Bern-Belp

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5. Flughafensicherheitsmassnahmen <strong>und</strong> –verfahren<br />

5.1. <strong>Zutritt</strong>skontrollmassnahmen<br />

5.1.1. Zonenberechtigung auf dem Flughafen<br />

Der Plan mit den entsprechenden <strong>Zutritt</strong>s-Berechtigungszonen sind im<br />

Anhang F zu finden.<br />

5.1.2. Anforderungen an die <strong>Zutritt</strong>skontrollen<br />

Die <strong>Zutritt</strong>skontrolle in den nichtöffentlichen Bereich erfolgt mittels persönlichem<br />

Flughafenausweises der jederzeit gut sichtbar getragen werden muss.<br />

Personen die keinen Ausweis besitzen, erhalten beim GAC nach entsprechender<br />

Legitimation <strong>und</strong> Berechtigung einen begleiteten Zugang.<br />

K<strong>und</strong>en des General Aviation Bereiches können in Begleitung des Piloten oder<br />

einer entsprechend autorisierten Person beim GAC/IZ eingelassen werden<br />

(verantwortlich ist der Pilot / Kommandant).<br />

<strong>Zutritt</strong> haben:<br />

• Personen mit einem gültigen Flughafenausweis Airport <strong>Bern</strong>-<strong>Belp</strong> haben<br />

selbständigen Zugang in die entsprechend auf dem Ausweis defnierten<br />

Zonen (farbige Zonen unterhalb des Fotos, siehe Anhang F).<br />

• Personen, welche als Besucher in Begleitung einer zutrittsberechtigten<br />

Person (nach Hinterlegung eines amtlichen Ausweises) einen Besucherausweis<br />

erlangt haben.<br />

• Piloten <strong>und</strong> deren Crew, welche sich als solche legitimieren/ausweisen<br />

können <strong>und</strong> nachweislich mit einem Flugzeug beim GAC registriert sind.<br />

• Personen, welche sich als Passagiere in ständiger Begleitung eines ausgewiesenen<br />

Piloten (Privatpilot / R<strong>und</strong>flugpilot etc.) befinden.<br />

5.1.3. Flughafenausweise <strong>und</strong> Fahrzeugvignetten<br />

Besucherausweise<br />

Flughafen-Besucherausweise werden beim GAC / Infozentrale oder beim<br />

Terminal gegen Hinterlegung eines amtlichen Ausweises <strong>und</strong> entsprechender<br />

Registrierung ausgestellt. Verluste sind unmittelbar zu melden <strong>und</strong> werden<br />

sofort gesperrt.


Persönliche Flughafenausweise <strong>und</strong> Funktionenausweise<br />

Nach Aufnahme der auf einem Formular erfassten Personalien <strong>und</strong> Abgabe<br />

eines aktuellen, nicht mehr als 30 Tage alten, eintragslosen Strafregisterauszuges<br />

wird ein persönlicher Flughafenausweis ausgestellt. Die Zonenberechtigung<br />

richtet sich nach der Funktion <strong>und</strong> der Bereichs-Zugehörigkeit.<br />

Der Ausweis ist jeweils 5 Jahre gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Ausweis<br />

ersichtlich. Am Tag nach Ablauf wird der Ausweis deaktiviert. Bis dahin muss<br />

ein neuer Ausweis erstellt <strong>und</strong> somit wiederum ein neuer, aktueller <strong>und</strong> weiterhin<br />

eintragsloser Strafregisterauszug eingereicht werden. Über eine Berechtigung<br />

bei Eintragungen entscheidet der CSO/Safety & Security Officer in<br />

Rücksprache mit der Flughafenpolizei <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der im<br />

NASP aufgelisteten Eintragungen für welche keine Berechtigungen möglich<br />

sind. Das dauernd sichtbare Tragen des Ausweises ist Pflicht.<br />

Backgro<strong>und</strong> Check<br />

Für den Erhalt eines persönlichen Flughafenausweises muss zusätzlich zu einem<br />

lückenlos ausgefüllten Antragsformular mit Angabe über die Wohn- <strong>und</strong><br />

Arbeitsorte der zurückliegenden letzten 5 Jahre ein eintragsloser, nicht älter<br />

als 30 Tage alten Strafregisterauszug abgegeben <strong>und</strong> ein Security Awareness-Programm<br />

absolviert werden.<br />

Der CSO/Safety & Security Officer hat einen entsprechenden Backgro<strong>und</strong><br />

Check durchzuführen, der mindestens die Angaben zur letzten Arbeitsstelle<br />

sowie dem letzten Wohnort bestätigt.<br />

Ausnahme<br />

Für den Erhalt eines Flughafen-/Maintenance-Ausweises kann auf die Eingabe<br />

eines Strafregisterauszugs verzichtet werden, wenn es sich beim Antragsteller<br />

um einen in der Aviation Maintenance tätigen Mechaniker oder Techniker<br />

mit einem gültigen Flughafenausweis eines EU-Staates oder eines Schweizer<br />

Flughafens handelt.


<strong>Zutritt</strong>sberechtigt sind:<br />

• Personen mit entsprechend gültigem, persönlichem Flughafenausweis<br />

<strong>und</strong> Zonenberechtigung<br />

• Personen, als Besucher in dauernder Begleitung einer zutrittsberechtigten<br />

Person, die gegen Hinterlegung eines<br />

amtlichen Ausweises einen Besucherausweis oder eine entsprechende<br />

Markierung (Besucherkleber mit Datum) erhält<br />

• Passagiere, die sich in ständiger Begleitung eines ausgewiesenen<br />

Piloten befinden<br />

• Fremdpiloten <strong>und</strong> deren Crew, welche sich mit einem CMC<br />

Crew Member Certificat <strong>und</strong>/oder einer Piloten-Lizenz ausweisen<br />

können <strong>und</strong> nachweislich mit einem Flugzeug beim<br />

GAC registriert sind<br />

Für den <strong>Zutritt</strong> auf das Flughafen-Areal gibt es 3 Ausweis-Arten:<br />

• Persönlicher Ausweis mit Zonenberechtigung<br />

• Besucherausweis (oder Besucherkleber)<br />

• Maintenance-Ausweis<br />

5.2. <strong>Zufahrt</strong>skontrollmassnahmen<br />

Die Zu-/Einfahrt in den nichtöffentlichen Bereich ist nur in begründeten Fällen<br />

(Zulieferungen) <strong>und</strong> begleitet oder für berechtigte Fahrzeuge mit der entsprechenden<br />

Legitimation möglich.<br />

Die Ein-/<strong>Zufahrt</strong> beim GAC auf das Flughafengelände ist nur mit eingeschaltetem<br />

gelben Dreh- oder Spotlicht beziehungsweise bei begleiteten Fahrzeugen<br />

mit gut sichtbar auf dem Dach montierten gelben Fahrzeug-Trapezen erlaubt.<br />

Unbegleitete <strong>Zufahrt</strong><br />

Auf das Flughafengelände haben unbegleitet Einlass:<br />

• Driver <strong>und</strong> Funk-Licence Flughafen <strong>Bern</strong>-<strong>Belp</strong><br />

• Alle Betriebs-Fahrzeuge des Airports <strong>Bern</strong>-<strong>Belp</strong><br />

• Fahrzeuge von berechtigten Dritt-/Partnerfirmen<br />

• Personen mit gültigem <strong>und</strong> für den zu befahrenden Bereich berechtigten<br />

Flughafenausweis sofern sie ein berechtigtes <strong>Zufahrt</strong>sbegehren<br />

haben<br />

• Fahrzeuge von Rettungsorganisationen im Einsatz


Fahrzeug-Vignette (<strong>Zufahrt</strong>s- <strong>und</strong> Parkberechtigung)<br />

Die Zu-/Einfahrt in den nichtöffentlichen Bereich ist nur in begründeten<br />

Fällen (Zulieferungen) <strong>und</strong> begleitet oder für berechtigte Fahrzeuge sowie<br />

für Fahrzeuge mit ensprechender Fahrzeug-Jahres-Vignette gestattet. Das<br />

Abstellen <strong>und</strong> Parkieren innerhalb des Flughafenareals ist nur auf den zu<br />

geteilten Flächen erlaubt.<br />

Voraussetzungen zum Erhalt einer Fahrzeugvignette:<br />

• Antrag an Flughafen mit Begründung, Personalien, Fahrzeugdaten<br />

• Kenntnisse der Bodenverkehrsordnung<br />

• Absolvieren der internen Fahr- <strong>und</strong> Funkausbildung<br />

Angaben auf der Fahrzeugvignette:<br />

• Zone (Farbe)<br />

• Gültigkeitsdauer (Jahr)<br />

• <strong>Zufahrt</strong>s-Tor<br />

• Polizeiliche Kontrollschildnummer<br />

Begleitete <strong>Zufahrt</strong><br />

Begleitet, haben auf das Flughafengelände:<br />

• Lieferanten <strong>und</strong> Personen mit berechtigtem <strong>Zufahrt</strong>sbegehren<br />

• die Ein-/<strong>Zufahrt</strong> auf das Flughafengelände ist nur mit eingeschaltenem<br />

gelbem Drehlicht oder bei begleiteten Fahrzeugen<br />

mit einem gut sichtbar auf dem Dach montierten Trapez<br />

erlaubt.<br />

• Unbegleitet hat nur Einfahrt, wer einen berechtigten Gr<strong>und</strong>,<br />

einen entsprechenden Flughafenausweis <strong>und</strong> die zum Fahren<br />

auf dem Tarmac vorausgesetzte Driver- <strong>und</strong> Funk-<br />

Lizenz des Flughafen <strong>Bern</strong>-<strong>Belp</strong> besitzt.<br />

• Fahrzeuge ohne Einfahrtsberechtigung jedoch mit begründetem<br />

<strong>Zufahrt</strong>sbegehren (Lieferanten etc.) müssen von einem<br />

mit Drehlicht ausgestattetem Fahrzeug dauernd begleitet<br />

werden.

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