Jahresbericht 2009 - Presse - DPMA
Jahresbericht 2009 - Presse - DPMA
Jahresbericht 2009 - Presse - DPMA
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Recherche gemäß § 7 Gebrauchsmustergesetz<br />
Der wichtigste Unterschied zum Patent ist, dass das<br />
Gebrauchsmuster ohne sachliche Prüfung eingetragen<br />
wird. Wir prüfen lediglich, ob die formalen<br />
Erfordernisse erfüllt sind. Ist dies der Fall, erhält<br />
der Anmelder oder die Anmelderin sehr schnell ein<br />
Gebrauchsmuster. Da wir jedoch nicht prüfen, ob<br />
die Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz<br />
vorliegen, sollte der Anmelder oder die Anmelderin<br />
recherchieren, ob etwas Vergleichbares bereits erfunden<br />
wurde (Recherche zum Stand der Technik).<br />
Die Rechte an der Erfindung können nämlich nur<br />
geltend gemacht werden, wenn<br />
• die Erfindung neu ist,<br />
• auf einem erfinderischen Schritt beruht und<br />
• gewerblich anwendbar ist.<br />
Eine Recherche zum Stand der Technik übernehmen<br />
auf Antrag und gegen eine Gebühr von 250 Euro<br />
auch unsere Patentprüferinnen und -prüfer. In einem<br />
Recherchebericht listen sie die Veröffentlichungen<br />
und die ermittelten Druckschriften auf, die für die Beurteilung<br />
der Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters<br />
von Bedeutung sind. So kann besser abgeschätzt werden,<br />
welche Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung<br />
der eigenen Ansprüche gegen andere oder im Falle<br />
eines Angriffs auf das Schutzrecht bestehen.<br />
Im Jahr <strong>2009</strong> wurden 3 114 Anträge auf Durchführung<br />
einer Recherche gestellt.<br />
Gebrauchsmusterlöschung<br />
Ein Gebrauchsmuster kann nur auf Antrag gelöscht<br />
werden. Einen solchen Löschungsantrag kann jeder<br />
stellen, ohne dass ein eigenes wirtschaftliches Interesse<br />
bestehen muss. Allerdings muss der Antrag,<br />
für den eine Gebühr von 300 Euro zu zahlen ist, ausreichend<br />
begründet sein, insbesondere durch Nennung<br />
des entgegenstehenden Stands der Technik.<br />
Zuständig für die Durchführung des Löschungsverfahrens<br />
ist die Gebrauchsmusterlöschungsabteilung.<br />
Sie prüft dann, ob die Erfindung überhaupt mit einem<br />
Gebrauchsmuster geschützt werden kann und<br />
beurteilt, ob die Erfindung neu ist, auf einem erfinderischen<br />
Schritt beruht und gewerblich anwendbar<br />
ist. Somit ist das Löschungsverfahren ein wichtiges<br />
und effektives Instrument, um die Schutzfähigkeit<br />
eines Gebrauchsmusters zu klären.<br />
Im Jahr <strong>2009</strong> wurden 163 Anträge auf Löschung ei-<br />
nes Gebrauchsmusters gestellt und 210 Löschungs-<br />
verfahren abgeschlossen.<br />
GeBrAUCHSMUSter |<br />
Anders als bei Patenten kann aber auch vor den or-<br />
dentlichen Gerichten geklärt werden, ob überhaupt<br />
Rechte aus dem Gebrauchsmuster abgeleitet werden<br />
können, weil der Gebrauchsmustereintragung<br />
eben keine sachliche Prüfung vorausgeht.<br />
Abbildung 5: Löschungsanträge und erledigungen in<br />
Gebrauchsmusterlöschungsverfahren<br />
Topografie<br />
Topografieanmeldungen werden in unserem Haus<br />
von derselben Organisationseinheit bearbeitet wie<br />
die Gebrauchsmusteranmeldungen. Als Topografie<br />
werden die dreidimensionalen Strukturen von mikroelektronischen<br />
Halbleitererzeugnissen bezeichnet.<br />
Das Eintragungsverfahren entspricht dem des<br />
Gebrauchsmusters. Nach anfänglich hohen Anmeldezahlen<br />
ab Einführung des Halbleiterschutzgesetzes<br />
im Jahr 1987 wurden in den letzten Jahren nur<br />
noch wenige Topografien beim <strong>DPMA</strong> angemeldet,<br />
im Jahre <strong>2009</strong> gerade mal vier.<br />
19