Jahresbericht 2009 - Presse - DPMA
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<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong> MArKen |<br />
Die Marken des Jahres <strong>2009</strong><br />
Ob <strong>2009</strong> eine „Jahrhundertmarke“ eingetragen wur-<br />
de, können wir heute noch nicht sagen. „Yes we can“<br />
hingegen wurde schon Ende 2008 viermal angemeldet<br />
und im Jahr <strong>2009</strong> noch fünfmal. Die „Abwrackprämie“<br />
ist mit nur zwei Anmeldungen deutlich<br />
abgeschlagen. Spitzenreiter der schon jetzt prominenten<br />
Markenanmeldungen – allerdings mit tragischem<br />
Beigeschmack – ist „Michael Jackson“ mit 19<br />
Anmeldungen. Die Marke ist damit so nah am Leben<br />
wie kein anderes gewerbliches Schutzrecht. Trends<br />
und Ereignisse spiegeln sich in den angemeldeten<br />
Marken fast ohne Zeitverzug wieder. Marken sind dazu<br />
da, im wirtschaftlichen Wettbewerb verwendet<br />
zu werden. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen,<br />
dass dieser Wettbewerb auch funktioniert. Überall<br />
dort, wo eine Marke nur als ein Blockadeinstrument<br />
verwendet werden kann, wird – natürlich im Rahmen<br />
der gesetzlichen Bestimmungen – der Markenschutz<br />
versagt oder wieder aufgehoben. Unter dieser<br />
Prämisse sind Markenanmeldungen wie die oben<br />
genannten durchaus kritisch zu sehen. Keinesfalls<br />
bietet die Marke die Möglichkeit, ein gängiges Wort<br />
als solches für einen Einzelnen zu monopolisieren.<br />
Berücksichtigung von Voreintragungen<br />
Die Diskussion um die Behandlung von Voreintragungen<br />
hat <strong>2009</strong> durch die Entscheidung des<br />
Europäischen Gerichtshofs in der Vorlagesache<br />
Schwabenpost ein Ende gefunden. Ausgangspunkt<br />
waren verschiedene die Eintragung ablehnende<br />
Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts.<br />
In diesen Fällen hatten die Anmelder den Eindruck,<br />
dass das Amt anders entschieden hatte als in<br />
ähnlich gelagerten Fällen, in denen die angemeldeten<br />
Marken eingetragen wurden. Der 29. Senat des<br />
Bundespatentgerichts hatte über die Beschwerden<br />
gegen die Zurückweisungen zu entscheiden und<br />
legte dem Europäischen Gerichtshof verschiedene<br />
Fragen vor, die im Wesentlichen darauf abzielten,<br />
ob das Deutsche Patent- und Markenamt an seine<br />
vorangegangenen Entscheidungen gebunden sei.<br />
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung<br />
eine Bindung an Voreintragungen abgelehnt<br />
und betont, dass jeder Einzelfall für sich nach den<br />
geltenden Bestimmungen zu prüfen sei. Voreintragungen<br />
seien zwar zu berücksichtigen, sie seien<br />
aber nicht bindend.<br />
Wir begrüßen diese Entscheidung nachdrücklich.<br />
Sie gibt die Rechtslage so wieder, wie sie vom <strong>DPMA</strong><br />
schon immer verstanden wurde. Voreintragungen<br />
werden berücksichtigt, sind aber nicht bindend. Die<br />
Recherche nach ähnlich gelagerten Fällen, seien es<br />
Voreintragungen oder Zurückweisungen, gehört<br />
zu den Standardaufgaben bei der Prüfung einer<br />
Markenanmeldung und ermöglicht es unseren Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern, alle wesentlichen<br />
Aspekte bei der Entscheidung über die Schutzfähigkeit<br />
zu betrachten und zu berücksichtigen. Gelangen<br />
sie aber zur Auffassung, dass die Entscheidung<br />
anders ausfallen muss als in vorangegangenen<br />
Fällen, so sind sie an diese – womöglich falschen –<br />
Entscheidungen nicht gebunden.<br />
Die fehlende Bindung an Voreintragungen entlässt<br />
uns aber nicht aus der Pflicht, die Entscheidungen<br />
möglichst einheitlich zu treffen und die Eintragungspraxis<br />
damit berechenbar zu machen. Für<br />
die Anmelderinnen und Anmelder ist es wichtig,<br />
die Erfolgsaussichten einer Markenanmeldung<br />
einschätzen zu können. Marken sind häufig Teil<br />
eines komplexen und aufwendigen Marketingkonzepts.<br />
Die Entwicklung solcher Konzepte ist mit<br />
erheblichen Kosten verbunden, so dass sich viele<br />
Unternehmen ein Scheitern aufgrund einer versagten<br />
Eintragung nicht leisten können. Die Berechenbarkeit<br />
der Eintragungspraxis ist daher schon<br />
seit einiger Zeit ein wichtiges Ziel unserer Arbeit.<br />
Wir setzen dabei insbesondere auf die Qualifizierung<br />
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einen<br />
intensiven Austausch der Prüferinnen und Prüfer<br />
zu aktuellen markenrechtlichen Fragestellungen<br />
und eine optimierte IT-Ausstattung. Die Vereinheitlichung<br />
der Eintragungspraxis des Deutschen<br />
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