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Jahresbericht 2009 - Presse - DPMA

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<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong> MArKen |<br />

Die Marken des Jahres <strong>2009</strong><br />

Ob <strong>2009</strong> eine „Jahrhundertmarke“ eingetragen wur-<br />

de, können wir heute noch nicht sagen. „Yes we can“<br />

hingegen wurde schon Ende 2008 viermal angemeldet<br />

und im Jahr <strong>2009</strong> noch fünfmal. Die „Abwrackprämie“<br />

ist mit nur zwei Anmeldungen deutlich<br />

abgeschlagen. Spitzenreiter der schon jetzt prominenten<br />

Markenanmeldungen – allerdings mit tragischem<br />

Beigeschmack – ist „Michael Jackson“ mit 19<br />

Anmeldungen. Die Marke ist damit so nah am Leben<br />

wie kein anderes gewerbliches Schutzrecht. Trends<br />

und Ereignisse spiegeln sich in den angemeldeten<br />

Marken fast ohne Zeitverzug wieder. Marken sind dazu<br />

da, im wirtschaftlichen Wettbewerb verwendet<br />

zu werden. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen,<br />

dass dieser Wettbewerb auch funktioniert. Überall<br />

dort, wo eine Marke nur als ein Blockadeinstrument<br />

verwendet werden kann, wird – natürlich im Rahmen<br />

der gesetzlichen Bestimmungen – der Markenschutz<br />

versagt oder wieder aufgehoben. Unter dieser<br />

Prämisse sind Markenanmeldungen wie die oben<br />

genannten durchaus kritisch zu sehen. Keinesfalls<br />

bietet die Marke die Möglichkeit, ein gängiges Wort<br />

als solches für einen Einzelnen zu monopolisieren.<br />

Berücksichtigung von Voreintragungen<br />

Die Diskussion um die Behandlung von Voreintragungen<br />

hat <strong>2009</strong> durch die Entscheidung des<br />

Europäischen Gerichtshofs in der Vorlagesache<br />

Schwabenpost ein Ende gefunden. Ausgangspunkt<br />

waren verschiedene die Eintragung ablehnende<br />

Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts.<br />

In diesen Fällen hatten die Anmelder den Eindruck,<br />

dass das Amt anders entschieden hatte als in<br />

ähnlich gelagerten Fällen, in denen die angemeldeten<br />

Marken eingetragen wurden. Der 29. Senat des<br />

Bundespatentgerichts hatte über die Beschwerden<br />

gegen die Zurückweisungen zu entscheiden und<br />

legte dem Europäischen Gerichtshof verschiedene<br />

Fragen vor, die im Wesentlichen darauf abzielten,<br />

ob das Deutsche Patent- und Markenamt an seine<br />

vorangegangenen Entscheidungen gebunden sei.<br />

Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung<br />

eine Bindung an Voreintragungen abgelehnt<br />

und betont, dass jeder Einzelfall für sich nach den<br />

geltenden Bestimmungen zu prüfen sei. Voreintragungen<br />

seien zwar zu berücksichtigen, sie seien<br />

aber nicht bindend.<br />

Wir begrüßen diese Entscheidung nachdrücklich.<br />

Sie gibt die Rechtslage so wieder, wie sie vom <strong>DPMA</strong><br />

schon immer verstanden wurde. Voreintragungen<br />

werden berücksichtigt, sind aber nicht bindend. Die<br />

Recherche nach ähnlich gelagerten Fällen, seien es<br />

Voreintragungen oder Zurückweisungen, gehört<br />

zu den Standardaufgaben bei der Prüfung einer<br />

Markenanmeldung und ermöglicht es unseren Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern, alle wesentlichen<br />

Aspekte bei der Entscheidung über die Schutzfähigkeit<br />

zu betrachten und zu berücksichtigen. Gelangen<br />

sie aber zur Auffassung, dass die Entscheidung<br />

anders ausfallen muss als in vorangegangenen<br />

Fällen, so sind sie an diese – womöglich falschen –<br />

Entscheidungen nicht gebunden.<br />

Die fehlende Bindung an Voreintragungen entlässt<br />

uns aber nicht aus der Pflicht, die Entscheidungen<br />

möglichst einheitlich zu treffen und die Eintragungspraxis<br />

damit berechenbar zu machen. Für<br />

die Anmelderinnen und Anmelder ist es wichtig,<br />

die Erfolgsaussichten einer Markenanmeldung<br />

einschätzen zu können. Marken sind häufig Teil<br />

eines komplexen und aufwendigen Marketingkonzepts.<br />

Die Entwicklung solcher Konzepte ist mit<br />

erheblichen Kosten verbunden, so dass sich viele<br />

Unternehmen ein Scheitern aufgrund einer versagten<br />

Eintragung nicht leisten können. Die Berechenbarkeit<br />

der Eintragungspraxis ist daher schon<br />

seit einiger Zeit ein wichtiges Ziel unserer Arbeit.<br />

Wir setzen dabei insbesondere auf die Qualifizierung<br />

der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einen<br />

intensiven Austausch der Prüferinnen und Prüfer<br />

zu aktuellen markenrechtlichen Fragestellungen<br />

und eine optimierte IT-Ausstattung. Die Vereinheitlichung<br />

der Eintragungspraxis des Deutschen<br />

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