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Leben & Stil

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Unternehmenskommunikation - Arbeitsbereiche<br />

Liebe Leserinnen und Leser!<br />

Was ist, wenn ein älterer Mensch nach seiner Krankenhausentlassung noch<br />

pflegebedürftig ist, die eigene Familie verhindert, oder aber der erforderlichen<br />

häuslichen Pflege nicht gewachsen ist? Was…, wenn pflegende Angehörige selbst<br />

einmal ausspannen möchten?<br />

Unsere Antwort liegt nahe: „Dann sind Sie in unserer Kurzzeitpflege herzlich<br />

willkommen!“<br />

Nicht nur Einheitsstreben, sondern Qualität und Produktvielfalt bestimmen das Denken und<br />

Handeln in unserer Ev. Martinstift gGmbH. - Auch in dieser Ausgabe geben wir Ihnen wieder<br />

Einblick in einen unserer Wohnbereiche und stellen Ihnen hier unsere Kurzzeitpflege vor, die bald<br />

ihr 10jähriges Bestehen feiert. Herzlichen Glückwunsch – aus der Redaktion / Hildegard Ferber<br />

In guten Händen der Kurzzeitpflege<br />

Viele Pflegebedürftige,<br />

im Sinne des Rechts der<br />

Pflegeversicherung, sind<br />

nur für eine begrenzte<br />

Zeit auf stationäre Pflege<br />

angewiesen.<br />

Dafür gibt es seit dem<br />

01.01.91 in unserer Ev.<br />

Martinstift gGmbH die<br />

Kurzzeitpflege mit der<br />

vorübergehenden Pflege<br />

und Betreuung einer<br />

pflegebedürftigen Person<br />

für einen Zeitraum bis zu<br />

vier Wochen je<br />

Kalenderjahr. Wir<br />

ermöglichen hiermit<br />

pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereiten kranke Menschen nach<br />

einem Klinikaufenthalt auf ihre Rückkehr in ihr eigenes Zuhause vor.<br />

Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege bestehen<br />

- bei Urlaub oder Krankheit der/ des pflegenden Angehörigen<br />

- bei körperlicher oder seelischer Überforderung der Pflegeperson oder<br />

- bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes der/ des<br />

Pflegebedürftigen<br />

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