Leben & Stil
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Unternehmenskommunikation - Arbeitsbereiche<br />
Liebe Leserinnen und Leser!<br />
Was ist, wenn ein älterer Mensch nach seiner Krankenhausentlassung noch<br />
pflegebedürftig ist, die eigene Familie verhindert, oder aber der erforderlichen<br />
häuslichen Pflege nicht gewachsen ist? Was…, wenn pflegende Angehörige selbst<br />
einmal ausspannen möchten?<br />
Unsere Antwort liegt nahe: „Dann sind Sie in unserer Kurzzeitpflege herzlich<br />
willkommen!“<br />
Nicht nur Einheitsstreben, sondern Qualität und Produktvielfalt bestimmen das Denken und<br />
Handeln in unserer Ev. Martinstift gGmbH. - Auch in dieser Ausgabe geben wir Ihnen wieder<br />
Einblick in einen unserer Wohnbereiche und stellen Ihnen hier unsere Kurzzeitpflege vor, die bald<br />
ihr 10jähriges Bestehen feiert. Herzlichen Glückwunsch – aus der Redaktion / Hildegard Ferber<br />
In guten Händen der Kurzzeitpflege<br />
Viele Pflegebedürftige,<br />
im Sinne des Rechts der<br />
Pflegeversicherung, sind<br />
nur für eine begrenzte<br />
Zeit auf stationäre Pflege<br />
angewiesen.<br />
Dafür gibt es seit dem<br />
01.01.91 in unserer Ev.<br />
Martinstift gGmbH die<br />
Kurzzeitpflege mit der<br />
vorübergehenden Pflege<br />
und Betreuung einer<br />
pflegebedürftigen Person<br />
für einen Zeitraum bis zu<br />
vier Wochen je<br />
Kalenderjahr. Wir<br />
ermöglichen hiermit<br />
pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereiten kranke Menschen nach<br />
einem Klinikaufenthalt auf ihre Rückkehr in ihr eigenes Zuhause vor.<br />
Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege bestehen<br />
- bei Urlaub oder Krankheit der/ des pflegenden Angehörigen<br />
- bei körperlicher oder seelischer Überforderung der Pflegeperson oder<br />
- bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes der/ des<br />
Pflegebedürftigen<br />
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