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Antrag auf Erteilung eines Flughafenausweises für Fremdfirmen ...

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FRA 3163(S1)-19 Layout und Druck:<br />

M503163E Airport Print Center<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong><br />

<strong>eines</strong> <strong>Flughafenausweises</strong> <strong>für</strong> <strong>Fremdfirmen</strong><br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />

durch die Luftsicherheitsbehörde gem. § 7 LuftSiG<br />

Wichtige Information zur <strong>Antrag</strong>stellung<br />

Allgem<strong>eines</strong><br />

Zum Betreten bzw. Befahren einzelner Flughafenbereiche bedarf es der Einwilligung der Fraport AG. Als Nachweis der Einwilligung werden<br />

von der Fraport AG Flughafenausweise ausgegeben. Grundsätzlich benötigt jede am Flughafen Frankfurt Main beschäftigte Person<br />

und jedes am Flughafen Frankfurt Main betriebene Fahrzeug einen Flughafenausweis. Pro Person und pro Fahrzeug werden jeweils nur<br />

ein Flughafenausweis ausgestellt.<br />

Flughafenausweise sind beim Ausweisdienst der Fraport AG schriftlich zu beantragen. Soweit <strong>für</strong> diesen Zweck vorgesehen, sind da<strong>für</strong><br />

die jeweils gültigen Vordrucke der Fraport AG zu verwenden. Jeder <strong>Antrag</strong> wird individuell geprüft und bedarf einer Begründung <strong>für</strong> die<br />

Beantragung <strong>eines</strong> Ausweises. Es besteht kein Rechtsanspruch <strong>auf</strong> die <strong>Erteilung</strong> von Ausweisen oder bestimmten Berechtigungen.<br />

Flughafenausweise sind Eigentum der Fraport AG.<br />

Die am 11.04.2008 in Kraft getretende Luftsicherheits-Schulungsverordnung schreibt insbesondere vor, wie Sicherheitspersonal zu schulen<br />

ist, das Aufgaben der Luftsicherheit gem. § 8 und/oder § 9 LuftSiG ausführt. Weiterhin verpflichtet § 8 LuftSiSchulV den Flughafenbetreiber<br />

ebenso wie die Luftfahrtunternehmen, auch alle weiteren Personen, die Zutritt zu den Sicherheitsbereichen <strong>eines</strong> Verkehrsflughafens<br />

haben, als „sonstiges Personal“ in Sicherheitsbelangen zu schulen.<br />

„Sonstiges Personal“ gemäß LuftSiSchulV sind diejenigen Personen, die ohne Begleitung Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen<br />

<strong>eines</strong> Flugplatzes haben und nicht Passagier, Sicherheitspersonal, Luftsicherheitskontrollkraft oder Ausbilder sind. Die Schulung<br />

des sonstigen Personals umfasst einen dreistündigen theoretischen Teil und eine einstündige Einweisung im Umfeld des Arbeitsplatzes.<br />

Die einstündige praktische Einweisung muss gemäß § 8 Abs. 2 LuftSiSchulV durch die Organisatisonseinheit/den Arbeitgeber des Mitarbeiters<br />

/ der Mitarbeiterin sichergestellt werden. Sie muss bis spätestens 6 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt und<br />

dokumentiert werden. Die Dokumentation der Einweisung wird durch die Fraport AG stichprobenweise überprüft.<br />

Bearbeitung von Ausweisanträgen<br />

Um eine schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Ausweisantrages bzw. die Einleitung der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu gewährleisten,<br />

sind alle erforderlichen Angaben <strong>auf</strong> dem <strong>Antrag</strong> vollständig zu machen und zu unterschreiben. Wir bitten Sie, von Anrufen<br />

abzusehen, da alle <strong>Antrag</strong>steller/-innen nach der Bearbeitung unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden. Wenn die Tätigkeit in den<br />

Sicherheitsbereichen stattfindet, wird eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main - Luftsicherheitsbehörde<br />

- durchgeführt.<br />

Anschrift<br />

Fraport AG<br />

Servicecenter Flughafenausweise<br />

60547 Frankfurt am Main<br />

Erreichbarkeit<br />

Telefon 069 690-71110 Fax 069 690-29571<br />

E-Mail: flughafenausweise@fraport.de<br />

Internet: www.fraport.de/ausweisbeantragung<br />

Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 LuftSiG ist der <strong>Antrag</strong>steller, betreffend die Zuverlässigkeitsüberprüfung,<br />

über Folgendes zu informieren:<br />

Die zuständige Luftsicherheitsbehörde ist das Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung<br />

erfolgt zum Zwecke der Zuverlässigkeitsüberprüfung.<br />

An der Zuverlässigkeitsüberprüfung können folgende Stellen beteiligt werden: Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der<br />

Länder, Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, Bundesamt <strong>für</strong> Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst,<br />

Bundesbe<strong>auf</strong>tragte <strong>für</strong> die Unterlagen des Staatsschutzdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Bundeszentralregister,<br />

Ausländerzentralregister, Ausländerbehörden, Flugplatzbetreiber, Luftfahrtunternehmen, gegenwärtiger Arbeitgeber sowie Strafverfolgungsbehörden.<br />

Bei Zweifeln kann die Luftsicherheitsbehörde auch vom <strong>Antrag</strong>steller selbst weitere Auskunft und ggf. Vorlegung<br />

von Zeugnissen der bisherigen Aufenthaltsstaaten verlangen.<br />

Die Luftsicherheitsbehörde unterrichtet den Betroffenen, dessen gegenwärtigen Arbeitgeber, das Flugplatz-, Luftfahrt- oder Flugsicherungsunternehmen,<br />

sowie die beteiligten Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder über das Ergebnis der<br />

Überprüfung; dem gegenwärtigen Arbeitgeber dürfen die dem Ergebnis zu Grunde liegenden Erkenntnisse nicht mitgeteilt werden. Weitere<br />

Informationen dürfen dem gegenwärtigen Arbeitgeber mitgeteilt werden, soweit sie <strong>für</strong> die Durchführung <strong>eines</strong> gerichtlichen Verfahrens<br />

im Zusammenhang mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich sind.<br />

Ordnungswidrig handelt gemäß § 18 LuftSiG, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 5 Satz 3 LuftSiG nicht wahrheitsgemäße<br />

Angaben macht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.


FRA 3163(S2)-19 Layout und Druck:<br />

A - <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Flughafenausweis<br />

Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben zur Person elektronisch gespeichert werden.<br />

Ich erkenne die Flughafen-Benutzungsordnung und die Ausweisordnung an und habe diese zur Kenntnis genommen.<br />

Ich versichere, dass<br />

– der Flughafenausweis nur von mir und nur zu dienstlichen Zwecken benutzt wird,<br />

– ich den Flughafenausweis sorgfältig <strong>auf</strong>bewahren und den Verlust oder den Verdacht <strong>eines</strong> Verlustes unverzüglich der Sicherheitsleitstelle<br />

der Fraport AG (Telefon 069 690-22222) melden werde,<br />

– mittels m<strong>eines</strong> Ausweises geöffnete, technisch gesicherte Zugänge nur von mir alleine genutzt werden,<br />

– der Ausweis als Eigentum der Fraport AG in jedem Falle unverzüglich zurückgegeben wird, wenn er ungültig wird oder sonstige<br />

Voraussetzungen zum Besitz nicht mehr vorliegen.<br />

Ordnungswidrig handelt nach § 18 i. V. m. § 10 LuftSiG, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Ausweis in den nicht allgemein zugänglichen<br />

Bereichen nicht offen sichtbar trägt, ihn einem Dritten überlässt, ihn der Ausgabestelle nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt<br />

oder der Ausgabestelle den Verlust des Ausweises nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt oder sich oder einem Dritten unberechtigten<br />

Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen verschafft. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt ggf. die Übermittlung<br />

der erforderlichen Daten an die zuständige Behörde. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet<br />

werden<br />

B - Nur bei Zuverlässigkeitsüberprüfung (bei Ausweisen <strong>für</strong> den Sicherheitsbereich)<br />

Ich bin damit einverstanden, dass<br />

– ich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung <strong>auf</strong> der Grundlage von § 7 LuftSiG unterzogen werde,<br />

– zum Zwecke der Zuverlässigkeitsüberprüfung meine Daten an die zuständige Luftsicherheitsbehörde, Polizeipräsidium Frankfurt<br />

am Main, weitergeleitet und gespeichert werden,<br />

– <strong>für</strong> die Wiederholungsüberprüfung, die Daten ohne weitere Einwilligung, an die zuständige Luftsicherheitsbehörde übermittelt<br />

werden,<br />

– die nach § 7 Abs. 2 Satz 3 LuftSiG beteiligten Stellen sicherheitsrelevante Erkenntnisse an die zuständige Luftsicherheitsbehörde<br />

weiterleiten,<br />

– die Luftsicherheitsbehörde Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholt, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen.<br />

C - <strong>Antrag</strong>stellende Firma (Arbeitgeber des <strong>Antrag</strong>stellers / der <strong>Antrag</strong>stellerin)<br />

Die antragstellende Firma versichert, dass<br />

– die Angaben des <strong>Antrag</strong>stellers / der <strong>Antrag</strong>stellerin vollständig sind und mit dem angegebenen Personaldokument überein-<br />

stimmen,<br />

– der Flughafenausweis zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben notwendig ist,<br />

– nur Bereiche beantragt werden, die zur Dienst-/Arbeitsausführung auch tatsächlich betreten werden müssen,<br />

– die ordnungsgemäße Ausweisrückgabe erfolgt.<br />

Die antragstellende Firma bestätigt, dass<br />

– eine etwa erforderliche Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung <strong>für</strong> den <strong>Antrag</strong>steller / die <strong>Antrag</strong>stellerin vorliegt und bei Verlangen<br />

dem Ausweisdienst der Fraport AG vorgelegt wird,<br />

– sie die Kosten <strong>für</strong> die Bearbeitung des <strong>Antrag</strong>s, die Ausstellung des <strong>Flughafenausweises</strong>, die Gebühren einer beantragten Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />

und der Wiederholungsprüfung der Zuverlässigkeit und das Entgelt <strong>für</strong> nicht fristgerecht zurück gegebene<br />

Ausweise trägt (die jeweils geltende Preisliste ist unter www.fraport.de veröffentlicht),<br />

– die Fraport AG mit Ausweiszuteilung berechtigt ist, ein Nutzungsentgelt <strong>für</strong> die Nutzung der allgemeinen Infrastruktureinrichtungen<br />

des Flughafens zu erheben.<br />

– sie den Ausweisdienst der Fraport AG unverzüglich benachrichtigt, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Ausweisinhaber / der Ausweisinhaberin<br />

erlischt, keine Beschäftigung am Flughafen mehr erfolgt oder sonst Voraussetzungen zum Besitz dieses Ausweises<br />

nicht mehr vorliegen,<br />

– sie die praktische Einweisung gemäß § 8 Abs. 2 Luftsicherheits-Schulungsverordnung <strong>für</strong> alle Mitarbeiter, die die Sicherheitsbereiche<br />

betreten müssen, vornimmt. Die Dokumentation der Einweisung ist in dem Unternehmen <strong>auf</strong>zubewahren und <strong>auf</strong> Verlangen<br />

der Fraport AG auszuhändigen,<br />

– der betreffende Mitarbeiter zwingend verbotene Gegenstände <strong>für</strong> die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und der angegebenen<br />

Kategorie angehört,<br />

– der Ausweisdienst darüber informiert wird, wenn sich an den Voraussetzung zur Genehmigung des Mitführens verbotener Gegenstände<br />

etwas ändern sollte.<br />

Der/Die Unterzeichnende ist <strong>für</strong> die genannte Firma zeichnungsberechtigt. Die Vergleichs-Unterschrift ist beim Ausweisdienst der<br />

Fraport AG hinterlegt. Eine Verpflichtungserklärung mit den aktuellen Firmendaten liegt dem Ausweisdienst der Fraport AG vor. Die<br />

Tätigkeit <strong>auf</strong> dem Flughafen Frankfurt Main wurde von der Fraport AG gestattet.<br />

D - Auftraggeber <strong>für</strong> die Tätigkeit am Flughafen Frankfurt Main<br />

– Die antragstellende Firma ist in unserem Auftrag <strong>auf</strong> dem Flughafen Frankfurt Main tätig. Ihre Tätigkeit wurde ebenfalls von der<br />

Fraport AG gestattet. Sofern unser Vertragsverhältnis mit dieser Firma erlischt oder die von uns be<strong>auf</strong>tragte Tätigkeit <strong>auf</strong> dem<br />

Flughafen Frankfurt Main nicht mehr erforderlich ist, verpflichten wir uns, den Ausweisdienst der Fraport AG unverzüglich schriftlich<br />

zu benachrichtigen.<br />

– Die Angaben des Arbeitgebers und des <strong>Antrag</strong>stellers / der <strong>Antrag</strong>stellerin sind, sofern möglich, geprüft und werden bestätigt.<br />

M503163E Airport Print Center Erklärungen zur <strong>Antrag</strong>stellung


Ablage: Fraport-Ausweisdienst<br />

FRA 3163(S3)-19 Layout und Druck:<br />

M503163E Airport Print Center<br />

Flughafenausweis<br />

A - <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Flughafenausweis: <strong>Antrag</strong>steller/-in (die Angaben müssen mit Reisepass oder Personalausweis übereinstimmen)<br />

<strong>Antrag</strong>steller/-in (Name(n), (gegebenenfalls frühere(r) Name(n) und Geburtsname)<br />

Vorname(n)<br />

Geschlecht<br />

Männlich Weiblich<br />

Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland Staatsangehörigkeit(en)<br />

Aktuelle Anschrift<br />

Straße, Haus-Nr. Postleitzahl Wohnort Land<br />

Tätigkeits-/Berufsbezeichnung<br />

Stichwortartige Aufgabenbeschreibung Zu erreichen (Gebäude-, Raum-, Telefon-Nr.)<br />

Kostenstelle Personal-Nr.<br />

Die vorgenannten Angaben sind richtig. Die "Erklärung des <strong>Antrag</strong>stellers / der <strong>Antrag</strong>stellerin" zu "A" bei <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Flughafenausweis (siehe Seite 2)<br />

erkenne ich vollständig an. (Datum, Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers / der <strong>Antrag</strong>stellerin)<br />

<br />

B - Nur bei Zuverlässigkeitsüberprüfung (bei Ausweisen <strong>für</strong> den Sicherheitsbereich):<br />

<strong>Antrag</strong>steller/-in (Bitte immer eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses dem <strong>Antrag</strong> beilegen.)<br />

Wohnsitze der letzten fünf (5) Jahre mit vollständiger Anschrift<br />

Straße Postleitzahl Wohnort<br />

Straße Postleitzahl Wohnort<br />

Straße Postleitzahl Wohnort<br />

Straße Postleitzahl Wohnort<br />

Wurde eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in einem anderem Bundesland durchgeführt?<br />

Nein<br />

Ja, wo? wann? (Datum)<br />

Im Rahmen der Tätigkeit zu betretende Flughäfen Haben Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon<br />

einmal einen <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />

bei Fraport gestellt?<br />

Ja Nein<br />

Zeit der Nichtbeschäftigung innerhalb der letzten 5 Jahre, die länger als 28 Tage dauerten<br />

Nein Ja<br />

Personalausweis<br />

Reisepass<br />

von bis Grund der Nichtbeschäftigung<br />

von bis Grund der Nichtbeschäftigung<br />

von bis Grund der Nichtbeschäftigung<br />

Die vorgenannten Angaben sind richtig. Die "Erklärung des <strong>Antrag</strong>stellers / der <strong>Antrag</strong>stellerin" zu "B" bei <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />

(siehe Seite 2) erkenne ich vollständig an. (Datum, Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers / der <strong>Antrag</strong>stellerin)<br />

<br />

Nur vom Fraport-Ausweisdienst auszufüllen: Genehmigungsvermerk Ausweis-Nr. Firmen-Nr.<br />

Nr.


FRA 3163(S4)-19 Layout und Druck:<br />

M503163E Airport Print Center<br />

C - <strong>Antrag</strong>stellende Firma (Arbeitgeber des <strong>Antrag</strong>stellers / der <strong>Antrag</strong>stellerin)<br />

Firmen-Nr.<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Ausstellung <strong>eines</strong> Dauerausweises<br />

Firma (Name mit vollständiger Anschrift, Telefon- und Fax-Nr.)<br />

E-Mail-Adresse der Firma <strong>für</strong> Benachrichtigungen<br />

Neuantrag Verlängerung<br />

Ausweis-Nr.<br />

Wir beantragen <strong>für</strong> den <strong>Antrag</strong>steller / die <strong>Antrag</strong>stellerin einen Flughafenausweis <strong>für</strong> die Bereiche<br />

- Voraussetzung <strong>für</strong> die Beantragung ist die regelmäßige Tätigkeit in den beantragten Flughafenbereichen -<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde<br />

gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz<br />

Nur Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />

ohne Ausweisausstellung<br />

Betriebsbereich<br />

(grün) Transit (blau) Vorfeld (rot) Alle Bereiche (gelb)<br />

Begründung <strong>für</strong> den beantragten Bereich<br />

D - Auftraggeber <strong>für</strong> die Tätigkeit am Flughafen Frankfurt Main<br />

Zuständiger Fraport-Bereich (Org.-Kennzeichen) / Unternehmen Die Arbeiten <strong>auf</strong> dem Flughafen Frankfurt Main enden voraussichtlich am (Datum)<br />

Für die Tätigkeit sind folgende Fraport-Bereiche notwendigerweise zu betreten<br />

Allgem. Betriebsbereich<br />

(grün) Transit (blau) Vorfeld (rot) Alle Bereiche (gelb)<br />

Änderung<br />

Zusatzberechtigungen (<strong>für</strong> Betriebsbereich und Transit)<br />

Y (Vorfeld-Passage) L (Luftfracht) Z (Gepäckausgabe)<br />

Fahrberechtigung (gesonderter <strong>Antrag</strong> notwendig)<br />

Mit spezieller Zutrittsberechtigung <strong>für</strong><br />

(Berechtigung <strong>für</strong> die Einfahrt nur wenn ein Parkplatz nachgewiesen werden kann)<br />

Zeitraum bis (Monat, Jahr)<br />

Berufsgruppenkennzeichnung (Berechtigung zur Mitnahme von verbotenen Gegenständen)<br />

Flughafenausweisträger, welche <strong>auf</strong>grund ihrer beruflichen Funktion/Tätigkeit verbotene Gegenstände in den sicherheitskontrollierten Flughafenbereich mitführen, bzw.<br />

innerhalb von diesen verwenden müssen, sind mit einer Berufsgruppenkennzeichnung zu versehen. Zutreffendes bitte ankreuzen!<br />

Kategorie Personen-/Berufsgruppen zugelassene Gegenstände<br />

B Reinigungspersonal Reinigungsspezifische Gerätschaften, Werkzeuge und<br />

Chemikalien.<br />

C technischer Dienst, technisches Betriebspersonal Berufstypische Werkzeuge, Gerätschaften, Stoffe und<br />

und Handwerker Chemikalien einschließlich Messer und Scheren mit mehr als<br />

6 cm Klingenlänge.<br />

D Lader, Frachtarbeiter und Cateringpersonal Berufstypische Werkzeuge, die <strong>für</strong> die Konfektionierung, Beund<br />

Entladung von Fracht, Gepäck oder Bordversorgung und<br />

Bordvorräten erforderlich sind, einschließlich Messer und<br />

Scheren mit mehr als 6 cm Klingenlänge sowie Kleinwerkzeuge.<br />

F Personen, die gemäß § 5 Abs. 1 LuftSiG Sicherheitsbereiche Polizeitypische Ausrüstung, einschließlich Schusswaffen,<br />

bestreifen und Luftsicherheitskontrollstellen und/oder<br />

Luftfahrzeuge als Standposten sichern.<br />

Munition und Schlagstöcke.<br />

G Medizinisches Personal Medizinische Ausrüstung einschließlich Messer, Scheren<br />

und sonstige spitze und scharfe Gegenstände mit Klingenlänge<br />

von mehr als 6 cm sowie Stoffe und Chemikalien.<br />

Die vorgenannten Angaben sind richtig. Ich erkenne die "Erklärung der antragstellenden Firma" zu "C" (siehe Seite 2) vollständig an .<br />

(Datum, Unterschrift des/der Zeichnungsberechtigten der antragstellenden Firma bzw. des Arbeitgebers).<br />

<br />

Die vorgenannten Angaben sind richtig. Ich erkenne die "Erklärung des Auftraggebers" zu "D" <strong>für</strong> die Tätigkeiten am Flughafen Frankfurt Main (siehe<br />

Seite 2) vollständig an. (Datum, Unterschrift des/der Zeichnungsberechtigten)

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