27.10.2013 Aufrufe

Sehr geehrte Frau Hladky, - Historische Formel Vau Europa

Sehr geehrte Frau Hladky, - Historische Formel Vau Europa

Sehr geehrte Frau Hladky, - Historische Formel Vau Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Die Serie für<br />

Gleichmäßigkeitsrennen<br />

der<br />

<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

***<br />

Genehmigt durch:<br />

OSK, Wien<br />

Stand: 01.03.2012/Version 2.0 A - 2012<br />

Vorgelegt von:<br />

Dr. Frank Michael Orthey, Vorsitzender des Vorstands<br />

<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V. (HFVE)<br />

aktualisiert unter Mitarbeit von<br />

Robert Waschak (Technikvorstand der HFVE)<br />

Knut Wartenberg (Technischer Kommissar der HFVE)<br />

Wolfgang Götz (Referent Clubmeisterschaft der HFVE)<br />

Lothar Panten (Geschäftsführer der HFVE)<br />

Wolfgang Rafflenbeul (Verwaltungsvorstand HFVE)<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Inhalt<br />

I. Serienkonzept S. 3<br />

II. Technisches Reglement S. 8<br />

II.1. Originale zeitgenössische Reglements<br />

und Dokumente (Übersicht) S. 8<br />

II.2. Abweichungen und Ausnahmen S. 11<br />

III. Ausschreibung S. 13<br />

IV. Sportliches Reglement S. 22<br />

Anlage 1: Jahreskalender der Serie S. 25<br />

Anlage 2: Reglementzusammenfassungen S. 26<br />

2<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

I. Serienkonzept<br />

I.1. Präambel<br />

Die Präsentationen der Fahrzeuge der <strong>Historische</strong>n <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> („HFVE“) im<br />

Rahmen der vom OSK genehmigten „Closed to club“-Serie „FV-Gp“ (<strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong>-<br />

Gleichmäßigkeitsprüfungen) sind ausgerichtet am satzungsmäßigen Vereinszweck:<br />

§ 2 Zweck des Vereins<br />

Zweck des Vereins ist die Pflege der Historie der <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong>/Super <strong>Vau</strong> und die<br />

Darstellung des Nachwuchsrennsports mit <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> und Super <strong>Vau</strong>-<br />

Fahrzeugen. Der Verein erhält und pflegt damit motorsport- und<br />

automobilhistorisch bedeutsames technisches Kulturgut. Er fördert zudem den<br />

historischen Motorsport.<br />

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere<br />

durch Teilnahme an Demonstrations- und Trainingsläufen sowie<br />

Wettbewerben nach dem Reglement der damaligen ONS und des<br />

aktuellen Anhang K des internationalen Sportgesetzes im Rahmen<br />

historischer Motorsportveranstaltungen<br />

sowie durch die Organisation öffentlichkeitswirksamer historischer<br />

Motorsport- und Ausstellungsveranstaltungen.<br />

<strong>Historische</strong>r <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> Sport ist grundsätzlich Gleichmäßigkeitssport. Das<br />

anspruchsvolle Gleichmäßigkeitsformat der <strong>Historische</strong>n <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong><br />

ermöglicht einerseits eine angemessene authentische Präsentation der<br />

Rennfahrzeuge im Stil der aktuellen Zeiten der <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> und Super <strong>Vau</strong> und<br />

andererseits einen motorsportlichen Wettkampf der Aktiven.<br />

Der Ablauf auf den Rennstrecken entspricht den historischen Vorbildformaten und<br />

den aktuellen Bestimmungen der Sportgesetze sowie der Serienausschreibung mit<br />

Technischem und Sportlichem Reglement. Darüber hinaus gelten die Anweisungen<br />

des jeweiligen Rennleiters.<br />

3<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

I.2. Grundsätzliches<br />

Die genehmigte „Closed to Club“-Serie „FV-Gp“ wird<br />

gem. dem Technischen Reglement (II.), das grundsätzlich und mit wenigen,<br />

hier benannten Ausnahmen (II.2.) den Reglements der damaligen ONS/OSK<br />

bzw. FVE (<strong>Formel</strong> V <strong>Europa</strong>) und den Reglements des Rennsportclubs<br />

77/<strong>Formel</strong> V Deutschland (Gastklassen) für die <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> und Super <strong>Vau</strong><br />

entspricht (II.1.)<br />

gem. der Ausschreibung (III.) und dem Sportlichen Reglement (IV.)<br />

unter Federführung der HFVE durchgeführt.<br />

Serienkoordinatoren sind der Vorsitzende des Vorstands der HFVE und der<br />

Geschäftsführer der HFVE. Als „Sachrichter Ergebnisse“ unterstützt der<br />

Referent für die Clubmeisterschaft in Abstimmung mit den<br />

Serienkoordinatoren die Rennleitung vor Ort.<br />

Die Läufe auf europäischen Rennstrecken werden jeweils in einem Kalender<br />

für das laufende Jahr festgelegt (Anlage 1).<br />

Die Teilnehmer der FV-Gp werden mit der ersten Nennung Mitglieder in der<br />

HFVE. Verbunden damit ist eine Mitgliedschaft im DMV (Deutschen<br />

Motorsport Verband). Der DMV stellt den Teilnehmern die DMSB-C-Lizenz<br />

aus.<br />

Die FV-Gp (A) ist eine OSK-Serie.<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

Die Gleichmäßigkeitsläufe dienen nicht der Erzielung von Bestzeiten.<br />

Die Fahrzeuge müssen bei der technischen Kontrolle den einschlägigen<br />

Sicherheitsbestimmungen des Sportgesetztes genügen: Gurte,<br />

Feuerlöschanlage, Überrollbügel, Rückleuchten usw.<br />

Die Fahrer müssen entsprechende Sicherheitsbekleidung (FIA genehmigte<br />

Helme und feuerfeste Bekleidung) tragen. Die Sicherheitsausrüstung ist bei<br />

der technischen Abnahme vorzuführen.<br />

Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen des Veranstalters bzw. die<br />

Kenntnis der schriftlichen Fahrerbesprechung des Veranstalters ist Pflicht.<br />

Fahrer/Bewerber müssen eine gültige Lizenz besitzen. (DMSB: Nationale<br />

Lizenz Stufe C, Lizenz für <strong>Historische</strong> Fahrzeuge bzw. vergleichbare Lizenzen<br />

anderer ASN bzw. wenn diese nicht vorhanden sind Tages- oder<br />

Veranstaltungslizenzen, z.B. DMSB-Tageslizenz Stufe C, OSK D-Lizenz).<br />

Die Rennfahrzeuge benötigen einen HTP (Historical Technical Passport),<br />

einen DMSB-Wagenpass oder den Wagenpass einer anderen ASN bzw.<br />

einen FIA-Historic Regularity Car Pass. Die HFVE empfiehlt einen HTP.<br />

4<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Die teilnehmenden Rennfahrzeuge müssen bei der HFVE registriert sein<br />

(Fahrzeugregister).<br />

Die FV-Gp ist ausschließlich für reine Rennfahrzeuge ausgeschrieben.<br />

Straßenzugelassene Fahrzeuge können nicht teilnehmen.<br />

I.3. Weitere Bestimmungen für die Durchführung der Serie<br />

I.3.1. Alle startenden Fahrerinnen und Fahrer werden für die Serie gewertet. Die<br />

Startnummern werden von der HFVE vergeben. Die Wertung erfolgt ebenfalls<br />

durch die HFVE nach dem Sportlichen Reglement, wie es in diesem<br />

Dokument festgelegt ist.<br />

I.3.2. Nennungen sind fristgerecht an die HFVE e.V.. bzw. im Ausnahmenfall direkt<br />

an den jeweiligen Veranstalter abzugeben. Die Nennung wird erst mit der<br />

Entrichtung des Nenngeldes wirksam. Dann ergeht eine Nennbestätigung.<br />

Nenngeld ist „Reuegeld“ und wird nicht zurückerstattet. Die HFVE e.V. behält<br />

sich vor, Nennungen unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.<br />

I.3.3. Es wird grundsätzlich folgender Ablauf für die Läufe festgelegt (Änderungen<br />

vor Ort bzw. durch die Rennleitung und den Veranstalter vorbehalten):<br />

Die Vorstartaufstellung findet zur von der Rennleitung festgelegten Zeit<br />

nach den gefahrenen Trainingszeiten statt. Werden mehrere<br />

Wertungsläufe an einem Wochenende gefahren, so wird immer das<br />

Ergebnis des Qualifikationstrainings grundgelegt (nicht das<br />

Gleichmäßigkeitsergebnis des 1. Wertungslaufs!). Nur dadurch wird ein<br />

ernsthafter Gleichmäßigkeitswettkampf von schnelleren und langsameren<br />

Fahrzeugen ermöglicht und die Sicherheit auf der Strecke erhöht (keine<br />

Überholvorgänge von leistungsstärkeren Fahrzeugen).<br />

Auf Anordnung des Streckenpersonals werden die Motoren angelassen<br />

und das Feld begibt sich auf eine Einführungsrunde hinter einem<br />

Führungsfahrzeug.<br />

5<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Wird vom Rennleiter der Lauf zum „WET RACE“ deklariert, darf nur mit<br />

profilierten Reifen bzw. mit Regenreifen gestartet werden.<br />

In der Einführungsrunde gilt Überholverbot. Die Startpositionen werden<br />

während der Einführungsrunde beibehalten. Fahrer, die das Tempo wg.<br />

Schäden o.ä. nicht halten können, geben Handzeichen und es darf<br />

vorbeigefahren werden, ebenso, wenn der Abstand zum Vordermann 50<br />

Meter (10 Wagenlängen) übersteigt. Fahrer, die beim Vorstart stehen<br />

bleiben, oder in der Einführungsrunde Probleme mit ihrem Fahrzeug<br />

haben, kehren während der Einführungsrunde nicht auf ihren<br />

ursprünglichen Startplatz zurück, sondern bleiben auf der Position, wo sie<br />

sich eingegliedert haben. Ggf. nehmen sie den Lauf von ganz hinten auf.<br />

Die Läufe starten mit dem Überfahren der Start und Ziel-Linie in der<br />

eingenommenen Formation hintereinander.<br />

Nach dem Überfahren der Startlinie werden die Positionen bis nach der 1.<br />

Kurve/Schikane beibehalten. Bis einschließlich der ersten Kurve/Schikane<br />

besteht Überholverbot (gelbe Flaggen). Erst nach der ersten<br />

Kurve/Schikane ist ein Überholen zulässig. Fahrer, die das Tempo wegen.<br />

Schäden o.ä. nicht halten können, geben Handzeichen und es darf<br />

vorbeigefahren werden. Der Beginn des erlaubten Überholens wird durch<br />

grüne Flaggen angezeigt. Streckenspezifische Einzelheiten werden bei der<br />

Fahrerbesprechung bekanntgegeben.<br />

Anschließend finden die Läufe unter strengster Beachtung der<br />

Flaggensignale der Streckenposten statt. Nichtbeachtung wird durch die<br />

Rennleitung und die HFVE geahndet.<br />

Die Referenzrunde/der Referenzsektor für die Gleichmäßigkeitswertung ist<br />

gem. des sportlichen Reglements (IV.) definiert.<br />

Wichtig: das langsamere Fahrzeug hält bei Überholvorgängen durch<br />

schneller Fahrzeuge immer die Linie!<br />

Der Vorbeifahrende ist für den Überholvorgang verantwortlich und gestaltet<br />

ihn so, dass der überholte Fahrer nicht behindert oder gar gefährdet wird.<br />

Der Überholvorgang findet im Einvernehmen der beteiligten Fahrer statt.<br />

Jegliches Pressen, Sperren oder Behindern ist strengstens untersagt und<br />

6<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

wird geahndet.<br />

Die Läufe werden durch Abwinken der Rennleitung beendet. Anschließend<br />

ist die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren und die Rennstrecke auf<br />

Anweisung der Streckenposten über die zugewiesene Ausfahrt zu<br />

verlassen.<br />

Alle Fahrzeuge, die an den Läufen teilgenommen haben, werden<br />

anschließend für 30 Minuten im vom Veranstalter gekennzeichneten Parc<br />

Ferme abgestellt. Während dieser Zeit ist jegliche Veränderung und Arbeit<br />

an den Fahrzeugen verboten. Falls vom Veranstalter kein Parc Ferme<br />

vorgesehen ist, gilt das Fahrerlager der HFVE als solcher.<br />

I.3.4. Alle Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung aller Bestimmungen der Serie<br />

und gewährleisten auf der Strecke und im Fahrerlager durch ihr sportlich-<br />

faires, diszipliniertes und sympathisches Auftreten, dass das Ansehen der<br />

<strong>Historische</strong>n <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> gefördert wird. Im Fahrerlager wird eine<br />

statische Präsentation der <strong>Historische</strong>n <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V. durch alle<br />

Teams unterstützt. Die Fahrzeuge sind teamweise so nebeneinander zu<br />

platzieren, dass die Zuschauer einen guten Einblick in die Technik der<br />

Rennwagen erhalten.<br />

Einheitliche Informationstafeln zu den jeweiligen Fahrzeugen sind zu erstellen<br />

und aufzustellen (Muster vom Verein erhältlich).<br />

7<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

II. Technisches Reglement<br />

Die <strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> führt die technische Tradition der <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong><br />

<strong>Europa</strong> als ehemals weltgrößte Nachwuchs-<strong>Formel</strong>-Serie fort. Die Fahrzeuge werden<br />

in einem zeitgenössisch authentischem äußeren und technischem Zustand<br />

präsentiert.<br />

Es gelten daher die unter www.formel-vau.eu (Interner Bereich, Reglements)<br />

hinterlegten Technischen Bestimmungen für die <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> und Super <strong>Vau</strong> der ONS<br />

und des OSK der Jahre 1964 – 1982 und die Bestimmungen der <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong><br />

(FVE) und ab 1977 der <strong>Formel</strong> V Deutschland (Gastklassen).<br />

II.1. Originale zeitgenössische Reglements und Dokumente<br />

Aktuell gelten die folgenden, unter www.formel-vau.eu (Interner Bereich,<br />

Reglements) hinterlegten und für alle Mitglieder zum Download verfügbaren<br />

originalen zeitgenössischen Dokumente:<br />

1965 - 1200er ONS Regelwerk<br />

1965 - 1200er OSK Regelwerk<br />

1966 - 1300-ONS Regelwerk<br />

1966 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1967 - 1300-ONS Regelwerk<br />

1967 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1967 - Erläuterungen zum <strong>Europa</strong>-Reglement - FVE<br />

1968 - 1300-ONS Regelwerk<br />

1968 - 1300-OSK<br />

1968 - Erlaubte Änderungen und Bearbeitungen - FVE<br />

1968 - Prüfliste <strong>Formel</strong> V - FVE<br />

1969 - 1300-ONS Regelwerk<br />

1969 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1969 - Prüfliste <strong>Formel</strong> V - FVE<br />

1969 - Zusatz zu den <strong>Europa</strong>-Bestimmungen - FVE<br />

1970 - 1300-ONS Regelwerk<br />

1970 - 1300-OSK Regelwerk<br />

8<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

1971 - 1300-FVE Regelwerk<br />

1971 - 1300-ONS Regelwerk<br />

1971 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1972 - 1300-ONS Regelwerk<br />

1972 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1973 - 1300-FVE Regelwerk<br />

1973 - 1300-ONS Regelwerk<br />

1973 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1973 - <strong>Europa</strong>bestimmungen FV und SV-FVE<br />

1973 - Manual for technical inspection -FVE<br />

1973 - Anleitung zur technischen Überprüfung-FVE<br />

1974 - 1300-FVE Regelwerk<br />

1974 - 1300-ONS Regelwerk<br />

1974 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1974 - <strong>Europa</strong>bestimmungen FV und SV-FVE<br />

1975 - 1300-FVE Regelwerk<br />

1975 - 1300-ONS Regelwerk<br />

1975 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1975 - Änderungen zu Reglement 1974-FVE<br />

1975 - <strong>Europa</strong>bestimmungen FV-FVE<br />

1976 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1976 - <strong>Europa</strong>bestimmungen FV und SV-FVE<br />

1977 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1977 - <strong>Europa</strong>bestimmungen FV und SV-FVE<br />

1978 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1979 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1980 - 1300-OSK Regelwerk<br />

1971 - 1600-FVE Reglement<br />

1971 - 1600-ONS Reglement<br />

1972 - 1600-FVE Reglement<br />

1972 - 1600-ONS Reglement<br />

1972 - 1600-OSK Reglement<br />

1973 - 1600-ONS Reglement<br />

1973 - 1600-OSK Reglement<br />

1973 - Anleitung zur technischen Überprüfung - FVE<br />

1973 - <strong>Europa</strong>bestimmungen FV und SV-FVE<br />

1973 - Manual for technical inspection -FVE<br />

1974 - 1600-OSK Reglement<br />

1974 - <strong>Europa</strong>bestimmungen FV und SV- FVE<br />

9<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

1975 - 1600-OSK Reglement<br />

1975 - Änderungen zu Reglement 1974 -FVE<br />

1975 - <strong>Europa</strong>bestimmungen FV-FVE<br />

1976 - 1600-FVE Reglement<br />

1976 - 1600-OSK Reglement<br />

1976 - <strong>Europa</strong>bestimmungen FV und SV-FVE<br />

1977 - 1600-OSK Reglement<br />

1977 - <strong>Europa</strong>bestimmungen FV und SV-FVE<br />

1978 - 1600-FVE Reglement<br />

1978 - 1600-OSK Reglement<br />

1978 - Erläuterungen zu Reglement -FVE<br />

1979 - 1600-FVE Reglement<br />

1980 - 1600-OSK Reglement<br />

1981 - 1600-OSK Reglement<br />

1982 - 1600-VW Motorsport Reglement<br />

Reglements der Klassen 6 und 7 (<strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> 1300 ab 1977 gem. der <strong>Formel</strong> V<br />

Deutschland).<br />

Eine Reglementzusammenfassung befindet sich in Anlage 2 dieses Dokuments.<br />

Verbindlich sind die o.g. Originalreglements der ONS, der OSK und die<br />

Bestimmungen der <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> (FVE) sowie für die Gastklassen die<br />

Reglements der <strong>Formel</strong> V Deutschland. In Verbindung mit den Bestimmungen des<br />

Anhang K ergeben sich daraus die technischen Grundlagen der Serie.<br />

Änderungen werden in Bulletins bekannt gemacht.<br />

10<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

II.2. Abweichungen und Ausnahmen<br />

Folgende Abweichungen und Ausnahmen werden hiermit festgelegt:<br />

Für alle <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong>-Fahrzeuge sind zusätzliche Ölkühler gem. der<br />

Reglementänderung von 1969 erlaubt: „Ölkühler und Ölfilter sind im Einbauort<br />

freigestellt, die Zu- und Ableitungen sind in der Länge auf jeweils 60 cm<br />

beschränkt. Ölpumpe Typ 1 1300 ccm, der Ölpumpendeckel darf verändert<br />

werden, sodass Ölleitungen angeschlossen werden können.“<br />

An allen Einvergaser-Modellen dürfen an Vorder- und Hinterachse auch 5 Loch<br />

Felgen 4 ½ x 15 verwendet werden.<br />

Abnehmbare Lenkräder mit geschlossenem Lenkradkranz sind zulässig.<br />

Es ist nur handelsüblicher Kraftstoff zulässig.<br />

Bereifung<br />

Einvergaser-<strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong>-Fahrzeuge (Klasse 1 und 2):<br />

Dunlop Racing CR 82, 120/590x15 und 135/620x15 (posthistorisch) oder<br />

Dunlop Racing CR 65, 4.50L 15, 5.00L15 und 5.50L15<br />

Zweivergaser <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong>-Fahrzeuge (Klasse 3 und 6):<br />

Dunlop Racing CR 82, 120/590x15 und 135/620x15 (posthistorisch)<br />

sowie 15 Zoll Slicks bzw. Regenreifen, die gem. der Herstellervorgaben auf den<br />

im Reglement vorgeschriebenen Felgen montiert werden können.<br />

Super <strong>Vau</strong>-Fahrzeuge (Klasse 4 und 5):<br />

Alle Slicks, die auf den in den Reglements vorgeschriebenen Felgen und<br />

entsprechend der Herstellervorgaben montiert werden können sowie Regenreifen<br />

vergleichbarer Dimensionen.<br />

11<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Moderne <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> (Gastklassen 6 und 7)<br />

Alle Reifen, die den Reglements entsprechen und entsprechend der<br />

Herstellervorgaben auf den im Reglement vorgeschriebenen Felgen montiert<br />

werden können.<br />

Tanks/Kraftstoffsystem<br />

Der Satz aus den <strong>Europa</strong>-Bestimmungen <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> Rennwagen 1973, Ziffer 8<br />

„Kraftstoffbehälter aus Metall müssen mit einer unbrennbaren Schutzschicht<br />

beschichtet sein.“ entfällt. Dies gilt sinngemäß auch für andere gleichlautende<br />

Vorschriften ab 1973.<br />

Elektrische Benzinpumpen und Intank-Pumpen sind für alle Fahrzeuge<br />

erlaubt.<br />

Bei Fahrzeugen mit elektrischen Benzinpumpen ist ein Abschaltrelais<br />

vorgeschrieben.<br />

Nockenwelle<br />

In Abweichung zur Ziffer 6.4. der ONS-Bestimmungen für <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong>-<br />

Rennwagen (gültig ab 01. Januar 1970) sind Nockenwellen für Fahrzeuge, auf<br />

die dieses Reglement zutrifft, im Rahmen der Bestimmungen des Anhang K<br />

freigestellt. Dies gilt sinngemäß auch für andere Vorschriften ab 1970 für<br />

Einvergaser-Fahrzeuge.<br />

Verteiler/Zündung<br />

Es darf eine kontaktlose, jedoch keine aktuelle programmierbare Zündanlage<br />

verwendet werden.<br />

Vergaser<br />

Jeder Vergaser soll mit zwei Rückholfedern bestückt sein. Zusätzlich zu den<br />

Rückholfedern an den jeweiligen Vergasern kann – als Alternative zu einer<br />

zweiten Feder am Vergaser - auch das gesamte System mit einer zusätzlichen<br />

Rückholfeder ausgerüstet sein.<br />

Instrumente und Schalter<br />

Das Cockpit (Instrumente, Schalter, Lenkrad) soll zeitgenössisch authentisch und<br />

der Periodenspezifikation entsprechend gehalten sein. Ausnahme:<br />

Lambdaanzeige und Öldruckwarnung kann mittels Diodenleuchten erfolgen.<br />

12<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

III. Ausschreibung<br />

Die FV-Gp der <strong>Historische</strong>n <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> wird für <strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> und<br />

Super <strong>Vau</strong>-Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind gem. Ziff III.2. in 7 Klassen<br />

ausgeschrieben. Im Ausnahmefall können <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> Fahrzeuge zulassen werden,<br />

die jünger als 20 Jahre sind (Entscheidung der Serienkoordinatoren in Verbindung<br />

mit dem Referenten Clubmeisterschaft).<br />

III.1. Teilnehmer, Teilnehmerinnen, Teilnahmevoraussetzungen<br />

Aktive Mitgliedschaft in der <strong>Historische</strong>n <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V. oder<br />

Mitgliedschaft im Rahmen einer Familienmitgliedschaft<br />

(maximal 2 Starter/Starterinnen je Familienmitgliedschaft)<br />

Zum Stichtag einbezahlter Jahresbeitrag<br />

Zum Stichtag eingezahltes Nenngeld<br />

<strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong>/Super <strong>Vau</strong> Fahrzeug gem. Ziffer III.2.<br />

Die Erfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Veranstalter (z.B.<br />

Geräuschvorschriften etc.)<br />

Ausgefüllte Nennung und Verzichtserklärung<br />

Akzeptanz der sich aus Sponsorenverpflichtungen der <strong>Historische</strong>n <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong><br />

<strong>Europa</strong> e.V. ergebenden Auflagen (z.B. Aufkleber, Sticker). Diese werden den<br />

Teilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben.<br />

Wird ein Fahrzeug durch den Veranstalter bzw. die technische Abnahme zum Start<br />

nicht zugelassen so ist das verbindlich.<br />

13<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

III.2. Klassen/Fahrzeuge<br />

Folgende Klassen sind für die FV-Gp ausgeschrieben:<br />

Klasse Perioden- Bezeichnung<br />

Spezifikation<br />

(nach ISG,<br />

Anhang K, Artikel 3.2.)<br />

Klasse 1 1964 – 1966 <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> 1200 / 1300 (Frühe Einvergaser)<br />

(F, GR)<br />

Klasse 2 1967 – 1972 <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> 1300 (Späte Einvergaser)<br />

(GR, HR)<br />

Klasse 3 1973 – 1976 <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> 1300 (Zweivergaser)<br />

(HR)<br />

Klasse 4 1971 – 1977 <strong>Formel</strong> Super <strong>Vau</strong> 1600 (Luftgekühlte Super <strong>Vau</strong>)<br />

(HR)<br />

Klasse 5 1978 – 1982 <strong>Formel</strong> Super <strong>Vau</strong> 1600 (Wassergekühlte Super <strong>Vau</strong>)<br />

(IR)<br />

Gastklassen<br />

Klasse 6 ab 1977<br />

bis 1992 <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> 1300 (Luftgekühlte <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong>)<br />

(Klasse 6 und 7 zusammen<br />

max. 1/3 des Starterfeldes)<br />

(IR, JR, ...)<br />

Klasse 7 bis 1992 <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> 1300 (Moderne <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong>)<br />

(Klasse 6 und 7 zusammen<br />

max. 1/3 des Starterfeldes)<br />

Fahrzeuge, die ein frühes Baujahr haben und nachträglich aufgerüstet wurden,<br />

werden in der tatsächlich vorhandenen Ausbaustufe (Periodenspezifikation)<br />

gewertet. Wird z.B. ein Einvergaser- Fahrzeug aus dem Bj. 69, also aus der Klasse 2<br />

mit zwei Vergasern ausgerüstet, erfolgt somit die Einstufung in die Klasse 3.<br />

Für alle Fahrzeuge gelten die jeweils zeitgenössischen Reglements (Ziff II.1.) in<br />

Verbindung mit den Vorschriften des Anhang K sowie die in Ziffer II.2. festgelegten<br />

Ausnahmen/Abweichungen.<br />

14<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Die Einstufung erfolgt durch die technische Kommission bzw. im Schiedsfall durch<br />

den HFVE-Vorstand. Im Zweifelsfall entscheidet die technische Kommission (zwei<br />

Vertreter) gemeinsam mit den Serienkoordinatoren und dem Sachrichter<br />

„Ergebnisse“ über die Eingruppierung.<br />

In der Klasse 6 und 7 werden Fahrzeuge nach Reglement des Rennsportclub 77<br />

bzw. heute <strong>Formel</strong> V Deutschland ebenfalls auf Gleichmäßigkeit gewertet. Der Anteil<br />

der Starter aus Klasse 6 und 7 beträgt zusammen maximal 1/3 des Starterfeldes. Bei<br />

mehr Nennungen als nach dem jeweiligen Streckenprotokoll möglich, werden die<br />

historischen Klassen 1 – 5 bevorzugt. Im Ausnahmefall können in Klasse 6 und 7<br />

<strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> Fahrzeuge zulassen werden, die jünger als 20 Jahre sind (Entscheidung<br />

der Serienkoordinatoren in Verbindung mit dem Referenten Clubmeisterschaft).<br />

Es sind in den Klassen 6 und 7 nur Fahrzeuge zugelassen, die nachweislich bereits<br />

im Rahmen der vom Rennsportclub 77 ausgerichteten Meisterschaften gefahren<br />

sind.<br />

Fahrzeuge, die deutlich jenseits des originalen FV-Reglements modifiziert wurden<br />

(z.B. mit Flügeln, anderen Vergaser, Bremsen, Felgen ...) werden ggf. nicht für die<br />

FV-Gp Clubmeisterschaft gewertet. Ist auf Grund solcher „wilder Umbauten“ keine<br />

sinnvolle Eingruppierung für die Clubmeisterschaft mehr möglich, so werden die<br />

entsprechenden Fahrzeuge in einer Sammelklasse gewertet, erhalten aber keine<br />

Punkte für die Clubmeisterschaft. Diese Entscheidung treffen die jeweiligen<br />

Sportkommissare im Zusammenwirken mit 2 Vertretern der technischen Kommission,<br />

dem Sachrichter „Ergebnisse“ und den Serienkoordinatoren. Fahrzeuge der Klasse 6<br />

und 7 sind von der technischen Kommission (2 Vertreter), dem Sachrichter<br />

„Ergebnisse“ und den Serienkoordinatoren im Rahmen des Nennprocederes<br />

grundsätzlich zur Wertung bzw. Teilnahme, unabhängig von der<br />

Veranstalterabnahme freizugeben.<br />

15<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

III.3. Wertung<br />

Es kann mit einem oder mit verschiedenen Fahrzeugen gestartet werden.<br />

Die Clubmeisterschaft FV-Gp wird in den oben genannten Klassen ausgeschrieben.<br />

Die Clubmeisterschaftspunkte der FV-Gp werden immer klassenbezogen vergeben.<br />

Für die Klassenwertung gelten die aufaddierten Punkte innerhalb der Klasse.<br />

Wer in verschiedenen Klassen startet, erhält nur für die jeweilige Klasse Punkte.<br />

In der Klassen – und Gesamtwertung um die FV-Gp werden die die besten 8 von 12<br />

Ergebnissen aufsummiert. Wird während der Saison in unterschiedlichen Klassen<br />

gestartet, werden für die FV-Gp-Gesamtwertung ebenfalls die besten 8 von 12<br />

Ergebnisse aus den verschiedenen Klassen aufsummiert.<br />

Können im Ausnahmefall weniger als 12 Läufe ausgerichtet werden, gilt sinngemäß<br />

eine ¾-Lösung zur Wertung für die FV-Gp Klassen- und Gesamtwertung.<br />

Bei der Rennleitung nicht angemeldete Fahrerwechsel oder Fahrzeugwechsel führen<br />

zur Nichtwertung. Diese bezieht sich auf alle Läufe des betroffenen Wochenendes.<br />

Wird ein Fahrer wegen unsportlicher Fahrweise von der Rennleitung verwarnt oder<br />

aus der Wertung genommen, oder häufen sich Beschwerden über einen Fahrer<br />

wegen unsportlicher Fahrweise entgegen den Regeln oder wird gar ein anderer<br />

Fahrer geschädigt, kann der Verursacher nach Entscheidungsfindung<br />

(Einstimmigkeit) durch den HFVE-Vorstand zusammen mit dem Referenten<br />

Clubmeisterschaft<br />

die Punkte des jeweiligen Wochenendes aberkannt bekommen<br />

von einzelnen Läufen ausgeschlossen werden<br />

aus der Serie ausgeschlossen werden.<br />

III.4. Wertungsläufe<br />

Zur Clubmeisterschaft der FV-Gp zählen die durch den Terminkalender (Anlage 1)<br />

der <strong>Historische</strong>n <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V. jährlich festgelegten Veranstaltungen.<br />

Terminänderungen und den Wechsel der Veranstaltungen behält sich der Verein vor,<br />

wenn es notwendig oder unumgänglich sein sollte.<br />

16<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Für jeden Wertungslauf sind in fahrzeugtechnischer Hinsicht, in Sicherheits- und<br />

Lizenzfragen, die Vorgaben der jeweiligen Veranstalter maßgeblich.<br />

In der Regel werden 12 Wertungsläufe für die FV-Gp ausgerichtet, von denen 8 für<br />

die Klassen- und Gesamtwertung hinzugezogenen werden. Ist dies im Ausnahmefall<br />

nicht möglich, werden ¾ der ausgerichteten Wertungsläufe für die FV-Gp-Wertungen<br />

des Jahres herangezogen.<br />

Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Wertungsläufen besteht nicht.<br />

III.5. Wertungsmodus, Trophäe und Punkteschlüssel<br />

In den einzelnen Klassen kommen jeweils max. 3 Trophäen zur Verteilung, wenn die<br />

Zahl der genannten Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen bei mindestens 4 je Klasse<br />

liegt, bei 3 Teilnehmern gibt es zwei Trophäen bei 2 Startern eine Trophäe, bei einem<br />

Teilnehmer eine Trophäe.<br />

Die Damentrophäe erhält die Dame mit der besten Platzierung bzw. den meisten<br />

Punkten in der Gesamtwertung lt. festgelegtem Wertungsmodus der FV-Gp.<br />

Die Gesamtwertung um die Meisterschaft für <strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong>-Fahrzeuge der<br />

FV-Gp ergibt sich aus der Addition der Punkte aus den 8 (von 12) besten<br />

Wertungsläufen (bzw. im Ausnahmefall 3/4 der ausgerichteten Läufe), die der Fahrer<br />

oder die Fahrerin über alle Klassen gem. u.g. Punkteschlüssels errungen hat.<br />

Bei Gleichstand entscheidet die Anzahl der besseren Platzierungen (mehr 1. Plätze,<br />

mehr 2. Plätze usw.).<br />

Die Punktvergabe erfolgt gem. dem HFVE-Punkteschlüssel (s.u.).<br />

Bei Demoläufen, bei denen durch den Veranstalter keine (Gleichmäßigkeits-)<br />

Wertung erfolgt, erhält jeder Starter für die Klassenwertung 30 Punkte und in der<br />

Gesamt-/Damenwertung 20 Punkte, wenn er die erste Runde vollständig absolviert<br />

hat.<br />

17<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

III.5.1. Fairnesspunkte<br />

Hat ein Fahrer, obwohl er mit seinem Fahrzeug vor Ort ist und das Nenngeld bezahlt<br />

hat, das Pech, aus technischen oder persönlichen Gründen einen Wertungslauf nicht<br />

bestreiten zu können, erhält er in Anerkennung des Willens und Aufwands je 1 Punkt<br />

in der Klassen-und Gesamtwertung („Fairnesspunkte“). Die Fairnesspunkte erhalten<br />

ebenso die Fahrer, die nicht alle Wertungsrunden absolvieren konnten. Bei Ausfall,<br />

Unfall, Abreise während der laufenden Veranstaltung ist eine Abmeldung beim<br />

HFVE-Vorstand bzw. der Rennleitung zwingend notwendig!<br />

Punkteschlüssel:<br />

Bei allen Gleichmäßigkeitsläufen mit Zeitnahme findet folgender Punkteschlüssel<br />

Anwendung (Punkte erhalten alle Starter in Wertung gem. IV.1. bzw. lt. III.5.1.):<br />

Punkteverteilungstabelle für die Klassenwertungen FV-Gp<br />

Starter 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1<br />

Platzierung Punkte<br />

1. Platz 60 58 56 54 52 50 48 46 43 40 37 34 31 28 24<br />

2. Platz 56 54 52 50 48 46 44 42 39 36 33 30 27 24<br />

3. Platz 53 51 49 47 45 43 41 39 36 33 30 27 24<br />

4. Platz 50 48 46 44 42 40 38 36 33 30 27 24<br />

5. Platz 47 45 43 41 39 37 35 33 30 27 24<br />

6. Platz 44 42 40 38 36 34 32 30 27 24<br />

7. Platz 41 39 37 35 33 31 29 27 24<br />

8. Platz 38 36 34 32 30 28 26 24<br />

9. Platz 36 34 32 30 28 26 24<br />

10. Platz 34 32 30 28 26 24<br />

11. Platz 32 30 28 26 24<br />

12. Platz 30 28 26 24<br />

13. Platz 28 26 24<br />

14. Platz 26 24<br />

15. Platz 24<br />

weitere 22<br />

18<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Punkteverteilungstabelle für die Gesamtwertung FV-Gp<br />

Starter 44 43 42 41 40 39 38 37 36 35 34 33 32 31 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1<br />

Platzierung Punkte<br />

1. Platz 100 97 96 95 94 93 92 91 90 89 88 86 84 82 80 78 76 74 72 70 68 66 64 62 60 58 56 54 52 50 48 45 42 39 36 33 30 27 24 21 18 14 10 6 3<br />

2. Platz 97 94 93 92 91 90 89 88 87 86 85 83 81 79 77 75 73 71 69 67 65 63 61 59 57 55 53 51 49 47 45 42 39 36 33 30 27 24 21 18 15 11 7 3<br />

3. Platz 93 90 89 88 87 86 85 84 83 82 81 79 77 75 73 71 69 67 65 63 61 59 57 55 53 51 49 47 45 43 41 38 35 32 29 26 23 20 17 14 11 7 3<br />

4. Platz 89 86 85 84 83 82 81 80 79 78 77 75 73 71 69 67 65 63 61 59 57 55 53 51 49 47 45 43 41 39 37 34 31 28 25 22 19 16 13 10 7 3<br />

5. Platz 85 82 81 80 79 78 77 76 75 74 73 71 69 67 65 63 61 59 57 55 53 51 49 47 45 43 41 39 37 35 33 30 27 24 21 18 15 12 9 6 3<br />

6. Platz 82 79 78 77 76 75 74 73 72 71 70 68 66 64 62 60 58 56 54 52 50 48 46 44 42 40 38 36 34 32 30 27 24 21 18 15 12 9 6 3<br />

7. Platz 79 76 75 74 73 72 71 70 69 68 67 65 63 61 59 57 55 53 51 49 47 45 43 41 39 37 35 33 31 29 27 24 21 18 15 12 9 6 3<br />

8. Platz 76 73 72 71 70 69 68 67 66 65 64 62 60 58 56 54 52 50 48 46 44 42 40 38 36 34 32 30 28 26 24 21 18 15 12 9 6 3<br />

9. Platz 73 70 69 68 67 66 65 64 63 62 61 59 57 55 53 51 49 47 45 43 41 39 37 35 33 31 29 27 25 23 21 18 15 12 9 6 3<br />

10. Platz 70 67 66 65 64 63 62 61 60 59 58 56 54 52 50 48 46 44 42 40 38 36 34 32 30 28 26 24 22 20 18 15 12 9 6 3<br />

11. Platz 67 64 63 62 61 60 59 58 57 56 55 53 51 49 47 45 43 41 39 37 35 33 31 29 27 25 23 21 19 17 15 12 9 6 3<br />

12. Platz 64 61 60 59 58 57 56 55 54 53 52 50 48 46 44 42 40 38 36 34 32 30 28 26 24 22 20 18 16 14 12 9 6 3<br />

13. Platz 61 58 57 56 55 54 53 52 51 50 49 47 45 43 41 39 37 35 33 31 29 27 25 23 21 19 17 15 13 11 9 6 3<br />

14. Platz 58 55 54 53 52 51 50 49 48 47 46 44 42 40 38 36 34 32 30 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 3<br />

15. Platz 55 52 51 50 49 48 47 46 45 44 43 41 39 37 35 33 31 29 27 25 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

16. Platz 53 50 49 48 47 46 45 44 43 42 41 39 37 35 33 31 29 27 25 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

17. Platz 51 48 47 46 45 44 43 42 41 40 39 37 35 33 31 29 27 25 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

18. Platz 49 46 45 44 43 42 41 40 39 38 37 35 33 31 29 27 25 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

19. Platz 47 44 43 42 41 40 39 38 37 36 35 33 31 29 27 25 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

20. Platz 45 42 41 40 39 38 37 36 35 34 33 31 29 27 25 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

21. Platz 43 40 39 38 37 36 35 34 33 32 31 29 27 25 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

22. Platz 41 38 37 36 35 34 33 32 31 30 29 27 25 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

23. Platz 39 36 35 34 33 32 31 30 29 28 27 25 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

24. Platz 37 34 33 32 31 30 29 28 27 26 25 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

25. Platz 35 32 31 30 29 28 27 26 25 24 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

26. Platz 33 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

27. Platz 31 28 27 26 25 24 23 22 21 20 19 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

28. Platz 29 26 25 24 23 22 21 20 19 18 17 15 13 11 9 7 5 3<br />

29. Platz 27 24 23 22 21 20 19 18 17 16 15 13 11 9 7 5 3<br />

30. Platz 25 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 11 9 7 5 3<br />

31. Platz 23 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 9 7 5 3<br />

32. Platz 21 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 7 5 3<br />

33. Platz 19 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 5 3<br />

34. Platz 17 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 3<br />

35. Platz 15 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3<br />

36. Platz 14 11 10 9 8 7 6 5 4 3<br />

37. Platz 13 10 9 8 7 6 5 4 3<br />

38. Platz 12 9 8 7 6 5 4 3<br />

39. Platz 11 8 7 6 5 4 3<br />

40. Platz 10 7 6 5 4 3<br />

41. Platz 9 6 5 4 3<br />

42. Platz 8 5 4 3<br />

43. Platz 7 4 3<br />

44. Platz 6 3<br />

45. Platz 3<br />

weitere 3<br />

20<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

III.6. Änderungen<br />

Alle Teile und Bestimmungen können durch den Referenten für die<br />

Clubmeisterschaft in Abstimmung mit den Serienkoordinatoren (Vorsitzender des<br />

Vorstands, Geschäftsführer der HFVE) gem. Satzung geändert werden, ohne dass<br />

das Gesamtpaket seine Gültigkeit verliert. Ggf. nötige unterjährige Veränderungen<br />

bedürfen der Zustimmung der OSK und werden in einem Bulletin veröffentlicht. Sie<br />

werden im jeweils kommenden Jahr im Serienkonzept verändert.<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

IV. Sportliches Reglement<br />

Gleichmäßigkeits- Wertungsmodus der <strong>Historische</strong>n <strong>Formel</strong><br />

<strong>Vau</strong><br />

IV.1. Gleichmäßigkeits- Wertung<br />

Grundsätzlich werden alle Fahrer gewertet, die die Einführungsrunde und alle<br />

gezeiteten weiteren Runden absolviert haben und den Lauf durch Überfahren der<br />

Ziellinie (bzw. durch Abwinken/Abbruch) beendet haben.<br />

Halbe Punkte erhält, wer ausfällt aber die zur Wertung nötige Anzahl gezeiteter<br />

Runden absolviert hat (Punkte ausschließlich für die FV-Gp, keine Wertung an der<br />

Strecke).<br />

Verunfallt ein Fahrer ohne eigenes Verschulden und hat die zur Wertung nötige<br />

Anzahl gezeiteter Runden absolviert, erhält er ebenfalls halbe Punkte (Punkte<br />

ausschließlich für die FV-Gp, keine Wertung an der Strecke).<br />

Wer startet und vor dem Ende der zur Wertung benötigten gezeiteten Runden<br />

ausfällt, erhält ebenfalls Fairnesspunkte gem. III.5.1..<br />

Die Anzahl der Starter, die der Gesamt- und Klassenwertung zu Grunde gelegt<br />

werden, ergibt sich aus allen Fahrern, die die Referenzrunde absolviert haben.<br />

Stoppuhren und mechanische oder elektronische Hilfen für die<br />

Gleichmäßigkeitswertung im Fahrzeug sind verboten und führen zum<br />

Wertungsausschluss.<br />

Bei der Rennleitung und der HFVE (Vorstand) nicht gemeldete Fahrerwechsel oder<br />

Fahrzeugwechsel führen zum Wertungsausschluss.<br />

IV.2. Referenzrunden/-sektoren<br />

Die folgenden vier Wertungsvarianten werden während der Saison von den<br />

Serienkoordinatoren der FV-Gp (gem. I.2.) in Abstimmung mit dem Referenten<br />

Clubmeisterschaft wechselweise im Sinne eines anspruchsvollen<br />

Gleichmäßigkeitsformates gewählt, mit Zeitnahme und Rennleitung abgestimmt und<br />

jeweils bei der Fahrerbesprechung bekannt gemacht (Ausnahme 4.).<br />

22<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

1. Die Referenzrunde beginnt beim zweiten Überfahren der Startlinie auf der<br />

Strecke nach Freigabe des Laufs!<br />

Die Runden hinter dem Führungsfahrzeug zählen nicht!<br />

Erklärung:<br />

a. Wird aus der Boxengasse eingefahren wird nur die „verlängerte“ Start- /<br />

Ziellinie überfahren, die ist nicht auf der regulären Strecke und zählt somit<br />

nicht mit. Es folgt eine Aufwärmrunde und die erste Startlinienüberquerung.<br />

Beim nächsten Überqueren beginnt die Referenzrunde.<br />

b. Wird auf einem anderen Teil der Strecke eingefahren (z.B. in Hockenheim<br />

vor der Start- /Zielkurve) so ist dann die folgende Startlinienüberquerung<br />

die erste, es folgt eine volle Runde mit Überqueren der Startlinie, beim<br />

nächsten Überqueren beginnt die Referenzrunde.<br />

2. Als Referenzrunde wird die schnellste vom jeweiligen Fahrer gefahrene<br />

Runde herangezogen.<br />

3. Es werden die insgesamt fünf gleichmäßigsten Runden gewertet.<br />

4. Die Gleichmäßigkeit wird analog der Rundenwertung in Sektoren ermittelt und<br />

anhand von Referenzzeiten in diesen Sektoren aus der zweiten freien Runde<br />

gewertet (wie in 1. festgelegt). Die Sektoren, in denen die Referenzzeiten<br />

ermittelt werden, werden in der Fahrerbesprechung nicht bekannt gegeben.<br />

IV.3. Runden-/Sektoren Wertung<br />

Je nach Möglichkeiten der Zeitnahme vor Ort und der Dauer des Laufs werden die<br />

drei bzw. fünf besten (d.h. gleichmäßigsten) Runden/Sektoren (ohne<br />

Referenzrunde), die von allen Fahrern in Wertung absolviert wurden, im Bezug zur<br />

Referenzrunde/zu den Referenzsektoren gewertet (Variante 1, 2 und 4) bzw. die fünf<br />

gleichmäßigsten überhaut (Variante 3).<br />

Die Entscheidung wird in Abstimmung mit der jeweiligen Zeitnahme vor Ort durch<br />

den Referenten für die Clubmeisterschaft in Abstimmung mit den<br />

Serienkoordinatoren der FV-Gp (I.2.) getroffen und den Aktiven bei der<br />

Fahrerbesprechung mitgeteilt.<br />

23<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

IV.4. Klassenwertung, Laufgesamtwertung, Veranstaltungs-Gesamtwertung<br />

1. Für die Klassenwertung werden alle dieser Klasse zugehörigen Fahrer-<br />

/Fahrzeugkombinationen gemäß IV.1. gewertet.<br />

2. Für die Laufgesamtwertung werden alle Fahrer-/Fahrzeug-Kombinationen gem.<br />

IV.1. gewertet.<br />

Aus den oben genannten Punkten 1. und 2. werden gem. des jeweiligen<br />

Berechnungsmodus die Punkte für die FV-Gp Gesamt- und Klassenwertung<br />

errechnet.<br />

3. Veranstaltungs-Gesamtwertung: Es kann für die beiden Läufe im Rahmen einer<br />

Veranstaltung eine Gesamtsiegertrophäe ausgelobt werden. Die Ermittlung des<br />

Veranstaltungs-Gesamtsiegers erfolgt durch Addition der Differenzzeiten der<br />

Gesamtwertung beider Läufe (insgesamt geringste Differenz aus beiden Läufen).<br />

Diese Wertung hat keinen Einfluss auf die FV-Gp-Meisterschaft.<br />

Ergänzend gelten<br />

Ggf. spezielle Bestimmungen des Veranstalters<br />

Anordnungen der jeweiligen Rennleitung bzw. des Veranstalters<br />

24<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Anlage 1: Jahreskalender A (OSK) der Serie<br />

für 2012<br />

14./15.04.2012: 1. und 2. Lauf: Red Bull Ring<br />

18. – 20.05.2012: 3. und 4. Lauf: Zandvoort<br />

07. – 09.09.2012: 9. und 10. Lauf: Salzburgring<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Anlage 2: Reglementzusammenfassung<br />

Übersichten und Arbeitshilfen<br />

für historische <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> und Super <strong>Vau</strong><br />

Stand: Update 03 vom 04.02.2012<br />

Achtung:<br />

Es gelten die unter II.1. genannten und auf der Website der Serie hinterlegten<br />

Inhalt<br />

Originalreglements und –bestimmungen<br />

I. Auszüge aus den Reglements der <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> 1965 bis 1980<br />

II. Auszüge aus den Reglements der <strong>Formel</strong> Super <strong>Vau</strong> 1971 bis<br />

1982<br />

IV. Sicherheitsbestimmungen für alle Klassen und Baujahre<br />

V. Einteilung der FV und SV nach Zeiträumen und Definitionen<br />

gemäß Anhang K<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

I. Auszüge aus den Reglements der <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> 1965 bis 1980<br />

Übersicht und Arbeitshilfe<br />

Verbindlich sind die Originalreglements und -bestimmungen!<br />

Erstellt von Albrecht Kussmaul im März 2009, überarbeitet von Wendelin Egger im<br />

Januar 2011.<br />

Es sind jeweils von Baujahr zu Baujahr nur Änderungen angeführt!<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Allgemeines<br />

2. Änderungen und Bearbeitungen<br />

3. Masse und Gewichte<br />

4. Fahrwerk mit<br />

a. Vorderachse<br />

b. Hinterachse<br />

c. Lenkung<br />

5. Bremse<br />

6. Räder<br />

7. Karosserie / Fahrzeugverkleidung<br />

8. Kraftstoffanlage<br />

9. Getriebe und Achsantrieb<br />

10. Motor<br />

a. Kurbelgehäuse u. Ölkreislauf<br />

b. Zylinderkopf<br />

c. Zylinder u. Kolben<br />

d. Nockenwelle<br />

e. Vergaser u. Ansaugrohr<br />

f. Ventile u. Federn<br />

g. Kupplung<br />

h. Auspuffanlage<br />

i. Gebläse mit Antrieb, Keilriemen, Lichtmaschine und Lüfterrad<br />

j. Verteiler und Benzinpumpe<br />

27<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

1. Allgemeines (gültig für alle Baujahre)<br />

Alle Hauptteile eines <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> Rennwagens, wie Motor, Getriebe, Achsen,<br />

Bremsanlage usw. müssen Original VW Serienteile Typ 1 sein. Andere Bauteile und<br />

Ausrüstungen sind nur zulässig, soweit sie in nachfolgenden Bestimmungen<br />

ausdrücklich erlaubt sind.<br />

2. Änderungen und Bearbeitungen (gültig für alle Baujahre)<br />

Original VW Serienteile dürfen ausgewuchtet, geglättet und poliert werden. Die VW<br />

Identität muss jederzeit erkennbar sein. Nicht erlaubt ist das Auftragen von Material,<br />

das Strecken oder Verfestigen, jede Behandlung die eine Veränderung des<br />

Molekulargefüges zur Folge hat.<br />

3. Masse und Gewichte<br />

Mindestgewicht alle Baujahre (ohne Fahrer und Kraftstoff): 375 kg<br />

1965: Radstand 2070 bis 2120 mm<br />

Spurweite vorn 1306 mm, hinten 1288mm<br />

Länge über alles 3120 bis 3230mm<br />

1966: Spurweite vorn 1305 mm, hinten 1268 mm (bei senkrecht stehenden Rädern).<br />

1967/1968:<br />

Länge über alles 3100 bis 3250 mm<br />

Spurweite vorn 1305 mm, hinten max. 1326 mm<br />

Länge über alles 3100 bis 3400 mm<br />

Bodenfreiheit 100 mm<br />

Karosseriebreite bei Feuerschutzwand 860 mm<br />

1969: Spurweite vorn 1310mm , hinten 1350 mm<br />

28<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

1970/1971:<br />

Länge über alles 3100 bis 3650 mm<br />

1972: Passus über Bodenfreiheit und Karosseriebreite entfällt.<br />

Ab 1973 keine Vorschrift bzgl. Radstand!<br />

1973 bis 1975:<br />

Spurweite hinten jetzt max. 1390 mm<br />

1976 bis 1980:<br />

Keine Angaben, lediglich Mindestgewicht 375 kg<br />

4. Fahrwerk mit Vorderachse, Hinterachse und Lenkung<br />

1965: Der Rahmen muss aus Stahlrohr gefertigt sein.(Ausführungsbestimmungen für<br />

Überrollbügel siehe Sicherheitsausrüstung).<br />

Die Vorderachse, Aufhängungsteile und Lenkung stammen aus der Serie VW<br />

1200.<br />

Ein Torsionsstab darf entfernt werden, der Einbau eines Stabilisators ist<br />

erlaubt.<br />

Fabrikat und Wirkungsweise der Stossdämpfer sind freigestellt, jedoch nur an<br />

originalen Befestigungspunkten.<br />

Das Lenkgetriebe kann versetzt, die Lenksäule geändert , das Lenkrad<br />

ausgetauscht werden. Der Lenkradkranz muß geschlossen sein.<br />

Die Hinterachsaufhängung muss als Längslenker-konstruktion mit<br />

Teleskopstoßdämpfern und Schraubenfedern ausgebildet sein.<br />

Die Achsrohre müssen Serie VW 1200 sein, die Konstruktion der Längslenker<br />

ist freigestellt.<br />

1966: Die Vorderachse stammt von VW Typ 1 Serie 1200 oder 1300 . Die<br />

Verbindung der Vorderachse mit dem Rahmen ist freigestellt. Alle<br />

Lenkgetriebe des Typ 1 sind zulässig. Alle Verschraubungen der Lenkung<br />

müssen gesichert sein. An Vorder- und Hinterachse darf je ein Stabilisator<br />

29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

angebracht werden.<br />

1967 bis 1969:<br />

Keine Änderungen<br />

1970: Vorderachse u. Hinterachse: keine Neuerungen. Die Anordnung des<br />

Lenkgetriebes kann auch an einem zusätzlichen Rohr vor oder hinter der<br />

Vorderachse erfolgen. Die sich ergebenden Änderungen des Lenkhebels, der<br />

Spurstangen, der Traghebel, der Lenksäule und des Lenkstockhebels sind<br />

zulässig. Der Einschlag der Räder muss außerhalb des Lenkgetriebes durch<br />

Anschläge begrenzt sein. Alle Teile der Lenkübertragung müssen Original<br />

VW Teile sein. Eine Verkürzung der Spurstangen ist nur durch Absägen und<br />

Neuschneiden der Gewinde zulässig.<br />

1971: Vorderachse: Zur Abstimmung der Federung darf ein Federstab gegen einen<br />

Stabilisator ausgetauscht, der zweite verändert werden. Ein weiterer<br />

Stabilisator ist zulässig. Der Tausch der Traghebel und Achsschenkel oben<br />

gegen unten sowie rechts gegen links ist zulässig. In diesem Falle darf die<br />

Stossdämpferbefestigung umgeschweißt werden. Die Spurstangen und<br />

Spurstangenköpfe sind freigestellt. Hinterachse: Zur Erreichung der<br />

maximalen Spurweite darf der Lagerflansch herausgezogen und mit dem<br />

Achsrohr verschweißt werden.<br />

1972: Vorderachse, Lenkung, Hinterachse: Keine Änderungen.<br />

1973: Die Konstruktion des Fahrwerks ist freigestellt<br />

Vorderachse: Die Stossdämpferanordnung und Befestigung ist freigestellt. Das<br />

Stossdämpferbefestigungshorn kann geändert oder entfernt werden.<br />

Lenkung: Die Art der Lenkung ist freigestellt.<br />

Hinterachse: Keine Änderungen.<br />

30<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

1974 bis 1980:<br />

Keine nennenswerten Änderungen<br />

5. Bremsen<br />

1965: Handbremsanlage nicht erforderlich.<br />

1966: Die Fußbremsanlage muss als Zweikreis-Bremse ausgeführt sein. Mindestens<br />

die beiden Bremsen einer Achse müssen voll funktionsfähig bleiben.<br />

1967: Nur Innenbackenbremsen der VW Serie Typ 1 sind zulässig.<br />

1968/1969:<br />

Keine Änderungen.<br />

1970: Die Hauptbremszylinder und Bremsbeläge sind freigestellt.<br />

1971/1972:<br />

1973:<br />

Keine Änderungen.<br />

An der Vorderachse sind VW Scheibenbremsen zulässig. Ein<br />

Bremskraftverteiler darf eingebaut werden. Luftleitbleche zur Bremskühlung<br />

sind zulässig.<br />

1974 bis 1980:<br />

6. Räder<br />

Keine nennenswerten Änderungen.<br />

1965: Zulässig sind nur 15 Zoll VW 1200 Felgen. Bereifung ist freigestellt.<br />

1966: Nur Bereifung mit Kennbuchstaben S, H, SR, HR oder RACING zulässig.<br />

1967: Vorschrift bezüglich der Bereifung entfällt.<br />

31<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

1968: An der Hinterachse dürfen auch VW Felgen 4 ½ J x 15 verwendet werden. Zur<br />

Beibehaltung der Spurbreite müssen entsprechend längere Radbolzen oder<br />

Radschrauben und Distanzscheiben von 12 mm Stärke verwendet werden.<br />

1969: Keine Änderungen<br />

1970: Für schlauchlose Reifen müssen Hump-Felgen verwendet werden.<br />

1971: Keine Änderungen<br />

1972: Das Fabrikat der serienmäßig hergestellten Stahlräder ist freigestellt. Nur die<br />

Dimension 4 ½ x 15 ist zulässig. Nur Bereifung mit Bez.: SR, HR, RACING<br />

zulässig.<br />

1973: Fabrikat und Material der Räder ist freigestellt. Magnesium ist nicht zulässig.<br />

Felgendurchmesser = 15 Zoll, Felgenbreite maximal 5 ½ Zoll.<br />

1974 bis 1980:<br />

Keine nennenswerten Änderungen<br />

7. Karosserie/Fahrzeugverkleidung<br />

1965: Die Karosserie muss den Motor vollkommen umschließen, darf aber weder die<br />

Räder noch die Radaufhängung abdecken.<br />

1966: Die Fahrzeugverkleidung kann aus Metall oder synthetischem Material<br />

bestehen, sie darf mehrteilig sein. Nur Lufteinlass zum Vergaser und<br />

Auspuffrohre dürfen hervorstehen. Der Fahrer muss das Fahrzeug verlassen<br />

können ohne dass Karosserie- teile entfernt werden müssen.<br />

1967: Die Verkleidung am Heck muss Motor, Getriebe und Schaltung überdecken.<br />

Breite über Hinterachsmitte = 550 mm , Breite an Hinterkante = 400 mm.<br />

32<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

1968/1969 :<br />

Keine Änderungen<br />

1970: auch Ölkühler und Ölfilter dürfen aus der Verkleidung hervorstehen.<br />

1971: Cockpitöffnung: Mindestens 60 cm lang, 45 cm breit. Die Breite muss über<br />

eine Länge von 30 cm beibehalten werden. Fahrer muss Fahrzeug in 5 sec.<br />

verlassen können.<br />

1972: Die Verkleidung am Heck darf, gemessen vom Zentrum der Hinterachse bis<br />

1973/1974:<br />

Hinterkante 480 mm nicht überschreiten.<br />

1974/1975:<br />

Die Breite der Verkleidung vor den Vorderrädern darf 1350 mm nicht<br />

überschreiten. Flügel vorne oder hinten sind unzulässig. Kein Teil der<br />

Verkleidung vor den Vorderrädern, das eine Gesamtbreite von 950 mm<br />

überschreitet, darf in der Höhe den Felgenrand des Vorderrades<br />

überragen.<br />

Keine Änderungen<br />

1976: Die Verkleidung am Heck muss den Motor, symmetrisch zur Längsachse,<br />

ohne Antrieb und Getriebe überdecken. Sie kann so gestaltet sein, dass ein<br />

aerodynamischer Effekt erzielt wird, darf jedoch nicht verstellbar sein. Kein<br />

Teil der Verkleidung darf sich höher als 80 cm über der Unterkante des<br />

Bodenblechs befinden.<br />

1977 bis 1980:<br />

Keine nennenswerten Änderungen.<br />

33<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

8. Kraftstoffanlage<br />

1965: Keine Angaben<br />

1966: Fassungsvermögen des Tanks freigestellt. Der Tank muss vom Motor durch<br />

eine Feuerschutzwand getrennt sein und darf nicht als Fahrersitz ausgebildet<br />

sein.<br />

1967: Keine Änderungen.<br />

1968: Der Tank muss mit einer Entlüftungsleitung die außerhalb der Verkleidung,<br />

mindestens 25 cm hinter dem Fahrer endet, versehen sein. Einfüllstutzen und<br />

Verschlussdeckel dürfen nicht über die Verkleidung hinausragen.<br />

Kraftstoffleitungen - siehe Sicherheitsbestimmungen.<br />

1969 bis 1972:<br />

Keine Änderungen.<br />

1973: Fassungsvermögen des Tanks maximal 40 Ltr., Tanks aus Metall müssen mit<br />

einer unbrennbaren Schutzschicht überzogen sein. Elektrische Benzinpumpen<br />

sind erlaubt, müssen aber vom Fahrer durch eine Feuerschutzwand getrennt<br />

sein.<br />

1974 bis 1980:<br />

Keine nennenswerten Änderungen<br />

9. Getriebe und Achsantrieb<br />

1965: Die Getriebe- Differenzial Einheit muss original VW 1200 sein.<br />

1966: VW Vollsynchrongetriebe der Serie 1<br />

Zugelassene Übersetzungen:<br />

1. Gang: 10:38 = 1:3,80<br />

2. Gang: 17:35 = 1:2,06<br />

34<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

3. Gang: 22:29 = 1:1,32 oder 23:28 = 1:1,22<br />

4. Gang: 27:24 = 0,89:1 oder 28:23 = 0,82:1<br />

Der Rückwartsgang muss funktionsfähig erhalten bleiben.<br />

Kegel- Tellerrad nur 8:35 = 1:4,375<br />

Das Ausgleichsgetriebe, die Antriebswellen und Achsrohre müssen Serie Typ<br />

1 sein.<br />

Der Ausbau der Synchronisiereinrichtung ist nicht erlaubt. Der Einbau eines<br />

Sperr Differenzials (auch selbsthemmend = limited slip) ist nicht erlaubt.<br />

1967 bis 1969:<br />

Keine Änderungen<br />

1970: Zusätzliche Variante für 3. Gang: 23:29 = 1:1,26<br />

1971/1972:<br />

Keine Änderungen<br />

1973 bis 1975:<br />

Außer allen serienmäßigen VW Übersetzungen sind noch folgende <strong>Formel</strong><br />

<strong>Vau</strong> Übersetzungen zulässig:<br />

1. Gang: 36:16 = 1: 2,25<br />

2. Gang: 30:20 = 1: 1,50<br />

3. Gang: 27:24 = 1: 1,25<br />

4. Gang: 24:27 = 0,89: 1<br />

1967 bis 1980:<br />

10. Motor<br />

Keine nennenswerten Änderungen<br />

1965: VW Motor mit 1192 ccm Zylinderinhalt. Maximale Ausschleiftoleranz = 1 mm.<br />

Luftfilter und Starterklappe dürfen entfernt werden. Schwungrad darf auf 5450<br />

g erleichtert werden. Alle Teile dürfen ausgewuchtet werden. Polieren der<br />

35<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Kanäle im Zylinderkopf statthaft. Einlass max. 29 mm; Auslass max. 33mm.<br />

Nur Original-Nockenwelle und Ventile statthaft. Nur Vergaser der Serie<br />

statthaft, Lufttrichter und Düsen dürfen geändert werden. Jeder Serienverteiler<br />

statthaft. Verdichtung und Ventilfedern sind freigestellt. Die Auspuffanlage darf<br />

aus Einzelrohren gleichen Durchmessers bestehen, sie müssen waagrecht<br />

nach hinten verlaufen und dürfen die Karosserie nicht mehr als 100 mm<br />

überstehen.<br />

Ein funktionsfähiger Anlasser ist vorgeschrieben.<br />

1966: Zulässige Motoren:<br />

1967/1968:<br />

VW Typ 1200 Bohrung 77,00mm, Hub 64,00mm<br />

VW Typ 1300 Bohrung 77.00mm, Hub 69,00mm<br />

Nur erstes Übermaß (0,5 mm ) des Herstellers statthaft<br />

Nur Kupplung Serie Typ 1 statthaft (Durchm. = 180 mm ).<br />

Keine Änderungen.<br />

1969: Ölkühler und Ölfilter sind im Einbauort freigestellt, die Zu- und Ableitungen<br />

1970/1971:<br />

sind in der Länge auf jeweils 60 cm beschränkt. Ölpumpe Typ 1 1300ccm, der<br />

Ölpumpendeckel darf verändert werden, sodass Ölleitungen angeschlossen<br />

werden können. Fabrikat der Haupt- Pleuellager und der Kolbenringe<br />

freigestellt.<br />

a. Kurbelgehäuse u. Ölkreislauf: Einbau von Schwabbelblechen zulässig,<br />

Erweiterung der Ölwanne nach unten (Fassungsvermögen max. 250 ccm)<br />

zulässig, wobei die Bodenfreiheit von 100 mm erhalten bleiben muss.<br />

Gasströmöffnungen dürfen erweitert werden. Ölkanäle dürfen verschlossen<br />

und/oder geöffnet werden. Ölfilter darf 1 Ltr. Inhalt nicht übersteigen. Es ist<br />

statthaft die Ölmenge im Kreislauf zu erhöhen.<br />

b. Zylinderkopf: Wie vor, zusätzlich muss das Brennraumvolumen min. 45 ccm<br />

36<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

betragen. Ventilführungen dürfen bearbeitet werden. Verkürzung der<br />

Stösselstangen, Unterlegen der Kipphebelböcke mit Scheiben erlaubt.<br />

Verkürzung des Gewindestücks am Kipphebel erlaubt.<br />

c. Zylinder u. Kolben: Das Maß Mitte Kurbelwelle/Oberkante Zylinder muss<br />

213mm betragen, Kolbenboden zu Oberkante Zylinder muss 1 mm betragen<br />

(auszugleichen mit Beilegeringen zwischen Zylindern u. Kurbelgehäuse.<br />

d. Nockenwelle: Die Bearbeitung der Original Nockenwelle ist zulässig, die<br />

Einbaulage der Steuerräder darf verändert werden.<br />

e. Vergaser u. Ansaugrohr: Alle im Typ1 verwendeten Vergaser sind zulässig.<br />

Düsen, Lufttrichter, Schwimmer dürfen verändert werden. Der<br />

Nenndurchmesser des Vergasers darf 30 mm nicht überschreiten.<br />

Außendurchmesser. des Ansaugrohrs 50 mm unter Vergaserflansch = 33mm<br />

+/- 0,5mm; horizontales Teil 31 mm +/- 0,5 mm. Zur Längenanpassung darf das<br />

horizontale Rohrstück an beliebigen Stellen aufgeschnitten und verkürzt<br />

werden. Der Einbau vor oder hinter dem Gebläsekasten ist freigestellt. Die<br />

Vorwärmeinrichtung darf entfernt werden.<br />

f. Ventile u. Federn: Die Ventilfedern sind freigestellt, die Anzahl darf nicht<br />

verändert werden. Unterlegen der Ventilfedern statthaft, Abschleifen der<br />

Ventilkeile und Versetzen um eine Nut statthaft. Original Federteller sind<br />

beizubehalten.<br />

g. Kupplung: Original Typ 1, Durchm. Mitnehmerscheibe = 180mm, die Federn<br />

sind freigestellt, die Anzahl muss jedoch beibehalten werden. Kupplungsbelag<br />

freigestellt. Betätigung mechanisch oder hydraulisch freigestellt.<br />

h. Auspuffanlage: Das oder die Rohrenden müssen mindestens 100mm<br />

waagrecht nach hinten verlaufen. Die Rohre ( Unterkante ) müssen zwischen<br />

300 u. 600 mm über der Fahrbahn verlaufen. Das oder die Rohrenden müssen<br />

die Verkleidung um mindestens 50 mm und maximal 150 mm überragen.<br />

i. Gebläse mit Antrieb, Keilriemen Lichtmaschine u. Lüfterrad: Der Keilriemen, die<br />

Keilriemenspannung sind freigestellt. Aus der Lichtmaschine darf der Anker<br />

entfernt werden.<br />

37<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

j. Jeder Verteiler aus der Serie Typ 1 darf verwendet werden. Die mechanische<br />

Benzinpumpe muss beibehalten werden.<br />

1972: b. Die Bearbeitung des Zylinderkopfes ist freigestellt, der Brennraum ist freigestellt.<br />

1973 bis 1975:<br />

Jede Art der Aufladung ist verboten, die Ventildeckel sind freigestellt.<br />

a. Kurbelgehäuse u. Ölkreislauf: Änderungen im Kurbelgehäuse und am<br />

Ölkreislauf sind zulässig. Trockensumpfschmierung ist zulässig.<br />

b. Zylinderkopf: Es sind nur Zylinderköpfe mit einem Einlasskanal zulässig. Die<br />

ZK können durch entfernen von Material beliebig bearbeitet werden. Das<br />

Verdichtungsverhältnis ist frei.<br />

c. Nockenwelle: Die Nockenwelle, Die Stössel (keine Rollenstössel), die<br />

Stösselstangen sind hinsichtlich Fabrikat und Bearbeitung freigestellt.<br />

d. Vergaser u. Ansaugrohr: Es dürfen zwei Einfach-Vergaser mit einem<br />

Nenndurchmesser von max. 34 mm verwendet werden.<br />

e. Ventile und Federn: Durchmesser Einlassventil max. 33,1mm , Auslass-Ventil<br />

max. 30,0 mm. Ventilfedern und Federteller sind freigestellt.<br />

f. Kupplung: Die Anzahl der Federn ist freigestellt. Das Gewicht des<br />

Schwungrades ist freigestellt.<br />

g. Auspuffanlage: Die Rohrenden dürfen die Gesamtlänge des Wagens um max.<br />

250 mm überragen.<br />

h. Gebläse: Jedes Typ 1 Gebläse ist zulässig. Das Gebläserad kann geändert<br />

oder entfernt werden. Das Gebläsegehäuse, die Kühlluftführungen können<br />

geändert oder entfernt werden. Bei Verwendung eines Gebläses muss dieses<br />

vom Motor direkt angetrieben werden. Lichtmaschine, Keilriemen können<br />

entfallen.<br />

i. Elektrische Benzinpumpen sind zulässig, dürfen jedoch nicht im Cockpit<br />

1974 bis 1980:<br />

montiert sein.<br />

Keine nennenswerten Änderungen<br />

38<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

II. Auszüge aus den Reglements der <strong>Formel</strong> Super <strong>Vau</strong> 1971 bis<br />

1982<br />

Übersicht und Arbeitshilfe<br />

Verbindlich sind die Originalreglements und -bestimmungen!<br />

Erstellt von Albrecht Kussmaul im März 2009, überarbeitet von Wendelin Egger im<br />

Januar 2011.<br />

Es sind von Baujahr zu Baujahr nur Änderungen angeführt!<br />

Inhalt<br />

1. Allgemeines<br />

2. Änderungen und Bearbeitungen<br />

3. Masse und Gewichte<br />

4. Fahrwerk mit<br />

a. Vorderachse<br />

b. Hinterachse<br />

c. Lenkung<br />

5. Bremsen<br />

6. Räder<br />

7. Karosserie/ Verkleidung/ Flügel<br />

8. Kraftstoffanlage<br />

9. Getriebe und Achsantrieb<br />

10. Motor<br />

a. Kurbelgehäuse und Ölkreislauf<br />

b. Zylinderkopf<br />

c. Zylinder und Kolben<br />

d. Nockenwelle<br />

e. Vergaser<br />

f. Ventile und Federn<br />

g. Kupplung<br />

h. Auspuffanlage<br />

i. Gebläse<br />

39<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

1. Allgemeines (gültig für alle Baujahre)<br />

Einsitziger Rennwagen (Monoposto) auf der Basis von Original-VW-<br />

Serienteilen der Typen 1 bis 3. Serienteile sind Teile die im Ersatzteilkatalog<br />

aufgeführt sind und/oder eine Kennzeichnung als VW-Serienteil tragen.<br />

Andere Teile sind nur zulässig wenn sie im Nachfolgenden ausdrücklich<br />

erlaubt sind. Wenn im Nachfolgenden ausdrücklich Typ 4 Teile erlaubt sind,<br />

bezieht sich dies nicht auf Teile der Baureihe K70.<br />

2. Änderungen und Bearbeitungen (gültig für alle Baujahre)<br />

Original-VW-Serienteile dürfen ausgewuchtet, geglättet und poliert werden.<br />

Die VW Identität muss jederzeit erkennbar sein. Nicht erlaubt ist das Auftragen<br />

von Material, das Strecken oder Verfestigen, jede Behandlung die eine<br />

Veränderung des Molekulargefüges zur Folge hat.<br />

3. Masse und Gewichte<br />

Mindestgewicht bis einschl. Bauj. 1977 ( ohne Fahrer und Kraftstoff) 400 kg.<br />

1971 Minimaler Radstand 2000 mm<br />

Minimale Spurweite 1100 mm<br />

Spurweite hinten maximal 1397 mm<br />

Kein Teil der Karosserie darf sich höher als 80 cm über dem Bodenblech<br />

befinden. Der Aufbau vor den Vorderrädern darf die Breite von 1350mm nicht<br />

überschreiten. Kein Teil des Aufbaus vor den Vorderrädern der eine Breite von<br />

1100 mm überschreitet darf in der Höhe den Felgenrand der Vorderräder<br />

überragen.<br />

1972 bis 1975:<br />

1976/1977:<br />

Keine Vorgaben bezügl. Radstand und Spurbreite. Alle anderen Vorgaben<br />

bleiben gleich.<br />

Wie vor, jedoch: Kein Teil des Aufbaus vor den Vorderrädern, der eine Breite<br />

40<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

von 950 mm überschreitet, darf in der Höhe den Felgenrand der Vorderräder<br />

überragen. Kein Karosserieteil zwischen den Rädern darf über eine gedachte<br />

Linie die die Mitte der Vorder- und Hinterreifen verbindet hinausragen.<br />

1978 bis 1982:<br />

Ab 1981:<br />

Mindestgewicht 420 kg.<br />

Maximale Breite der Karosserie 1400mm<br />

Maximale Höhe der Karosserie 900mm über dem Boden (Fahrer an Bord).<br />

Die Verkleidung darf nicht über den hintersten Punkt des Heckflügels<br />

hinausragen. Der Aufbau vor den Vorderrädern darf nicht mehr als 1000 mm<br />

über die Radnabenmitte der Vorderräder hinausragen. Die maximale Breite<br />

des Aufbaus vor den Vorderrädern beträgt 1350 m. Kein Teil des Aufbaus vor<br />

den Vorderrädern, der eine Gesamtbreite von 950mm überschreitet, darf in<br />

der Höhe über den Felgenrand der Vorderräder hinausragen.<br />

Vorschrift über Bodenfreiheit: Kein Teil des Fahrzeugs darf den Boden<br />

berühren wenn ein Reifen ohne Luft ist. Schürzen, die den Abstand zwischen<br />

Karosserie und Boden verkürzen, sind nicht erlaubt.<br />

4. Fahrwerk mit<br />

a. Vorderachse<br />

b. Hinterachse<br />

c. Lenkung<br />

Alle Baujahre: Die Konstruktion des Fahrwerks ist freigestellt (Monocoque<br />

oder Rahmenbauweise).<br />

a.) Vorderachse 1971 bis 1979: Die Ausführung der vorderen<br />

Radaufhängung ist freigestellt, wobei folgende VW Serienteile des Typ 3<br />

verwendet werden müssen: Achsschenkel, Radnaben, Bremsscheiben,<br />

Bremssättel.<br />

41<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

1980 bis 1982 Beschränkungen entfallen, die Konstruktion der vorderen<br />

Radaufhängung ist freigestellt.<br />

b.) Hinterachse 1971/1972: Die Konstruktion der Hinterradaufhängung ist<br />

freigestellt, es müssen jedoch folgende serienmäßige VW Teile<br />

verwendet werden: Achswellen, Gleichlaufgelenke, Radnaben,<br />

Bremstrommeln, Bremszylinder, Bremsträgerbleche.<br />

1973 bis 1979: Keine Änderungen.<br />

1980 bis 1982: Beschränkungen entfallen. Die Konstruktion der<br />

Hinterradaufhängung ist freigestellt, es müssen jedoch die VW/AUDI<br />

Gleichlaufgelenke verwendet werden.<br />

c.) Lenkung: Alle Baujahre freigestellt.<br />

5. Bremsen<br />

1971/1972:<br />

Alle Bauteile der Bremsen müssen Original VW Teile der Serie 1 bis 3 sein<br />

und als Zweikreisbremsanlage ausgeführt sein. Im Falle eines Defekts<br />

müssen die beiden Räder einer Achse bremsbar bleiben. Ab Bauj. 1974 darf<br />

die Zweikreisbremsanlage auch auf diagonal gegenüberliegende Bremsen<br />

wirken.<br />

Die Hauptbremszylinder sind freigestellt, die Bremsbeläge sind freigestellt, der<br />

Einbau eines Bremskraftverteilers ist statthaft.<br />

An der Vorderachse Scheibenbremsen des Typs 3, an der Hinterachse<br />

Original VW Trommelbremsen incl. Bremszylindern und Bremsträgerblechen.<br />

1973 bis 1982:<br />

An der Hinterachse dürfen auch Scheibenbremsen der Baureihe VW Typ 3<br />

oder Porsche 914/4 verwendet werden. Zur Kühlung dürfen Luftleitbleche<br />

angebracht werden.<br />

42<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

6. Räder<br />

1971/1972:<br />

Das Fabrikat/Material der Felgen ist freigestellt. Der Durchmesser darf minimal<br />

13 Zoll und maximal 15 Zoll betragen. Die Felgenbreite darf 6 Zoll nicht<br />

überschreiten. Nur an der Vorderachse sind Raddistanzstücke von max. 12,7<br />

mm erlaubt.<br />

1973 bis 1982:<br />

An der Hinterachse darf die Felgenbreite 8 Zoll betragen.<br />

Anmerkung: Die Reifenvorschriften aus den Original-Reglements sind nicht<br />

mehr zeitgemäß, alle auf die vorgeschriebenen Felgen passenden Rennreifen<br />

(Slick und Regen) sind zulässig.<br />

7. Karosserie, Verkleidung, Flügel<br />

1976/1977:<br />

Alle Baujahre: Das Material der Verkleidung ist freigestellt.<br />

Siehe auch Punkt 3 (Masse und Gewichte)<br />

Die Cockpit-Öffnung muss folgende Mindestmasse haben:<br />

Länge 600 mm, Breite 450mm, die Breite muss über eine Länge von 300mm<br />

vorhanden sein, gemessen vom hintersten Punkt der Sitzlehne.<br />

1975: Flügel hinten erlaubt, die maximale Höhe beträgt 80 cm über<br />

dem tiefsten Punkt des Fahrzeugs. Der Abstand der Hinterkante des<br />

Flügels zur Radnabenmitte darf 80 cm nicht überschreiten. Die Breite des<br />

Flügels darf 95 cm nicht überschreiten.<br />

Flügel vorne erlaubt. Der Flügel darf nur auf den abgefederten Teil des<br />

Fahrzeugs wirken. Abmessungen siehe Punkt 3 (Masse und Gewichte,<br />

1976/1977).<br />

1978 bis 1981:<br />

43<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Der Flügel hinten darf sich maximal 900 mm über dem Boden befinden.<br />

Der Flügel darf maximal 1100mm breit sein.<br />

1982 . Die maximale Breite des Heckflügels darf 950 cm nicht überschreiten.<br />

8. Kraftstoffanlage<br />

1971 bis 1975:<br />

Die Tanks müssen durch die Feuerschutzwand vom Motor getrennt sein. Der<br />

Einfüllstutzen darf nicht über die Karosserie hinausragen. Maximale<br />

Füllmenge 45 Ltr. Die Entlüftungsleitung muss mindestens 25 cm hinter dem<br />

Fahrer enden. Der Tank darf nicht als Fahrersitz ausgebildet sein. Metalltanks<br />

müssen mit einer unbrennbaren Schutzschicht beschichtet sein.<br />

Sicherheitstanks nach FIA Vorschrift sind zulässig. Elektrische<br />

Kraftstoffpumpen sind zulässig, sie dürfen jedoch nicht im Cockpit montiert<br />

sein.<br />

1976/1977:<br />

Falls Tanks über eine senkrechte Ebene zwischen den Innenkanten der<br />

vorderen und hinteren Felgen hinausragt, müssen Sicherheitstanks nach Art. 253<br />

f, Anh. J verwendet werden.<br />

1978: Das Fassungsvermögen der Tanks darf 60 Ltr. betragen, inclusive eines Catch-<br />

Tanks, dessen Fassungsvermögen auf 1 Ltr. begrenzt ist.<br />

1979 bis 1982:<br />

Sicherheitstanks nach FIA Norm sind vorgeschrieben.<br />

9. Getriebe und Achsantrieb<br />

1971/1972:<br />

Es ist nur ein Vollsynchrongetriebe der VW Serie 1 bis 3 statthaft. Alle vier<br />

Vorwärtsgänge und der Rückwärtsgang müssen jederzeit schaltbar sein. Der<br />

Ausbau, auch teilweise, der Synchroneinrichtung ist nicht erlaubt. Der Einbau eines<br />

44<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Sperrdifferentials ist nicht erlaubt. Außer allen serienmäßigen VW Übersetzungen<br />

sind auch folgende <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> 1600 Übersetzungen erlaubt:<br />

1. Gang 36:16 = 1:2,25<br />

2. Gang 30:20 = 1:1,50<br />

3. Gang 27:24 = 1:1,125<br />

4. Gang 24:27 = 0,89:1<br />

1973 bis 1982:<br />

10. Motor<br />

Ein VW Getriebegehäuse ist Vorschrift. Maximal 4 Vorwärtsgänge, die<br />

Übersetzungen sind freigestellt. Notwendige Anpassungsarbeiten, die sich aus der<br />

Kombination verschiedener VW Motorgehäuse mit Getrieben ergeben sind erlaubt.<br />

Das Getriebe darf um 180° gedreht werden.<br />

1971 bis 1977<br />

1971/1972:<br />

Es muss ein Motor von maximal 1600 ccm verwendet werden. Er darf nur aus<br />

serienmäßigen VW Teilen der Motortypen 1 bis 4 bestehen.<br />

Eine Aufladung ist nicht erlaubt.<br />

a. Kurbelgehäuse und Ölkreislauf: Das Schmiersystem ist völlig freigestellt,<br />

Ölkühler ist freigestellt, die Anzahl der Ölpumpen ist freigestellt.<br />

b. Zylinderkopf: Die Zylinderköpfe können durch Entfernen von Material beliebig<br />

bearbeitet werden. Das Verdichtungsverhältnis ist freigestellt.<br />

c. Zylinder und Kolben: Keine Vorgaben.<br />

d. Nockenwelle: Die Nockenwelle, die Stößel, die Stößelstangen sind nach<br />

Fabrikat und Bearbeitung freigestellt. Der Ventiltrieb darf bearbeitet werden.<br />

e. Vergaser: 2 Doppel- oder 4 Einzelvergaser mit einem maximalen<br />

Nenndurchmesser von 40 mm dürfen verwendet werden. Kraftstoffeinspritzung<br />

ist nicht erlaubt.<br />

f. Ventile und Federn: Durchm. der Einlassventile: 41 mm; Durchm. der<br />

Auslassventile:34 mm. Die Ventilfedern sind freigestellt, die Anzahl darf nicht<br />

verändert werden.<br />

45<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

g. Kupplung: Muss von einem Motor Typ 1 bis 4 stammen. Die Betätigung,<br />

mechanisch oder hydraulisch ist freigestellt. Der Belag und die Federn sind<br />

freigestellt, die Anzahl der Federn darf nicht verändert werden. Das Gewicht<br />

des Schwungrades darf reduziert werden.<br />

h. Auspuffanlage: Die Auspuffrohre aller Zylinder müssen nach hinten führen und<br />

mindestens 100 mm waagrecht verlaufen. Die Endrohre (Unterkante) müssen<br />

zwischen 300 und 600 mm über der Fahrbahn liegen. Die Rohrenden dürfen<br />

die Gesamtlänge des Wagens um nicht mehr als 250 mm überragen.<br />

i. Gebläse: Jedes serienmäßige Kühlgebläse der Typen 1 bis 4 ist zulässig. Es<br />

1973 bis 1977:<br />

darf verändert, aber nicht entfernt werden. Das Gehäuse, die Luftführungen<br />

dürfen verändert oder ausgetauscht werden. Das Gebläse muss vom Motor<br />

angetrieben werden und jederzeit funktionsfähig sein.<br />

Gebläse: Das Gebläse kann verändert oder entfernt werden. Bei Verwendung<br />

eines Gebläserades muss dieses vom Motor angetrieben werden.<br />

Motor 1978 bis 1982 (wassergekühlt)<br />

Es muss ein Motor mit maximal 1600 ccm Verwendung finden. Er muss aus<br />

serienmäßigen VW Bauteilen aus der Motorenbaureihe mit folgenden<br />

Kennbuchstaben bestehen: YT, YN, YP, FT, FP, FR, EE, YG, YH, YK, YF, FN, FS<br />

aus der Motorenbaureihe Golf/ Scirocco/ Passat.<br />

Zylinderkopf und Ventile: Es besteht völlige Freiheit hinsichtlich der Ventile,<br />

Ventilsitze und den Ventilsitzringen, es muss jedoch der Originalabstand zwischen<br />

den Ventilen eingehalten werden. Die Anzahl der Ventile darf nicht verändert<br />

werden. Unterlegscheiben unter den Ventilfedern sind erlaubt. Die Ventilfedern und<br />

Ventilfederteller sind freigestellt. Der Abstand von Nockenwellenmitte zur<br />

Dichtfläche des Zylinderkopfes darf 132,5 mm nicht unterschreiten. Der<br />

Ventildeckel ist freigestellt.<br />

Gemischaufbereitung: Zwei Doppel-, vier Einzelvergaser oder<br />

Kraftstoffeinspritzung ist erlaubt. Der Antrieb der Kraftstoffeinspritzung ist<br />

freigestellt. Jede Art der Aufladung ist untersagt. Im Ansaugrohr jedes Zylinders<br />

46<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

muss vor der Drosselklappe eine Lufttrichteröffnung von maximal 32 mm<br />

angeordnet sein.<br />

Vergrößerung der Bohrung: Für Kolben mit Standardmaß und Übermaß ist ein<br />

größeres Laufspiel erlaubt (maximale Bohrung = 79,78 mm).<br />

Lager und Pleuel: Gleitlager und Lagerschalen dürfen durch andere gleicher<br />

Abmessungen ersetzt werden. Das Maß Pleuelauge-Mitte und Pleuellager Mitte<br />

darf nicht verändert werden.<br />

Dichtungen: Dichtungen und Dichtringe sind freigestellt. Die Zylinderkopfdichtung<br />

Ersatzteil-Nummer 049 103 383 A bzw. D ist vorgeschrieben und darf nicht<br />

bearbeitet werden. Beide Dichtflächen müssen plan sein.<br />

Schmiersystem: Das Schmiersystem ist völlig freigestellt. Die Ölwanne ist<br />

freigestellt. Rahmenrohre dürfen nicht als Ölleitungen verwendet werden. Der<br />

Öltank muss vor der Hinterachse liegen und darf nicht über die Innenkante des<br />

Reifens hinausragen. Der Ölkühler darf nicht über die Hinterkante des Getriebes<br />

hinausragen.<br />

Nockenwelle und Ventiltrieb: Freigestellt. Anzahl, Lage und Antriebssystem der<br />

Nockenwelle und Hilfswelle dürfen nicht verändert werden.<br />

Kolben, Kolbenbolzen, Kolbenringe: Der von VW Motorsport gelieferte Kolben,<br />

Ersatzteile Nummer 000 100 001 SV bzw. 000 100 002 SV ist vorgeschrieben und<br />

darf nicht verändert werden. Der Kolben darf, im eingebauten Zustand, maximal<br />

mit der Motorblock-Oberkante bündig abschließen. Toleranz +/- 1/10 mm.<br />

(Anmerkung: Da der benannte Kolben nicht mehr lieferbar ist, dürfen Kolben für<br />

das passende maximale Bohrungsmaß verwendet werden.)<br />

Sonstige Bauteile: Keine Einschränkungen für Aufhängungen. Ventilator,<br />

Wasserpumpen freigestellt. Der Kühlwasserkreislauf ist freigestellt. Der Motor<br />

muss in Längsrichtung eingebaut sein. Die Einbaulage darf um maximal 15° von<br />

der Senkrechten abweichen.<br />

Kupplung: Die Kupplung ist freigestellt. Das Schwungrad VW/Audi ist zu<br />

verwenden. Es darf bearbeitet werden.<br />

Auspuffanlage: Die Auspuffrohre aller Zylinder müssen nach hinten führen. Die<br />

Endrohre müssen zwischen 300 und 600 mm über der Fahrbahn liegen und dürfen<br />

die Gesamtlänge des Wagens um max. 250 mm überragen.<br />

47<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

III. Sicherheitsbestimmungen gültig für alle Klassen und<br />

Baujahre <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> und Super <strong>Vau</strong><br />

Übersicht und Arbeitshilfe, verbindlich sind Originalreglements, Anhang J und<br />

Anhang K zum ISG.<br />

Erstellt von Albrecht Kussmaul im März 2009<br />

Es gilt der jeweils aktuelle Anhang K!<br />

a. Sicherheitsgurte (Anhang J Art. 253/6) müssen der FIA Norm Nr. 8853/98<br />

bzw. 8854/98 entsprechen. Erkennbar an der Endnummer 98<br />

6-Punkt Gurte, 2 Schultergurte 3 inch =76,2 mm Breite<br />

2 Beckengurte 3 inch = 76,2 mm Breite<br />

2 Schrittgurte 2 inch = 50,8 mm Breite<br />

Grundsätzlich sind FIA homologierte Gurte 5 Jahre nach dem Jahr der<br />

Herstellung gültig.<br />

Jedes Gurtende muss am Rahmen stabil befestigt sein.<br />

Der Verschluss muss ein Drehverschluss sein.<br />

Die Becken- und Schrittgurte müssen durch die Sitzschale (soweit vorhanden)<br />

hindurch verlegt sein.<br />

Die Beckengurte müssen zwischen Beckenknochen und<br />

Oberschenkelknochen verlaufen (der Verschluss sitzt also genau über dem<br />

Schambein).<br />

Keinesfalls darf der Beckengurt über den Bauchbereich verlaufen.<br />

b. Überrollbügel (Anh. K 5.13.5. b ab Periode „F“und Anh.J Art. 277 von 1993)<br />

Material: Stahlrohr nahtlos 38 x 2,5 mm oder kaltgezogen 40 x 2,0mm<br />

Mindesthöhe: 92 cm, gemessen entlang der Linie der Wirbelsäule des Fahrers vom<br />

tiefsten Punkt der Sitzschale bis zum höchsten Punkt des Überrollbügels.<br />

Zusätzlich muss der höchste Punkt des Überrollbügels den Helm des Fahrers<br />

(normale Sitz-Position hinter dem Lenkrad ) um mindestens 5 cm überragen. In<br />

einer Höhe von 60 cm über der tiefsten Position des Sitzes muss die Breite des Ü-<br />

48<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

bügels mindestens 38 cm betragen, gemessen an der Innenseite des Bügels.<br />

Vom obersten Punkt des Bügels muss mindestens eine Abstützung nach hinten<br />

führen, und zwar in einem Winkel von nicht mehr als 60 Grad zur Horizontalen.<br />

(Rohrabmessungen und Material der Abstützung gleich dem Überrollbügel, bei<br />

zwei Abstützungen kann der Durchm. auf 20mm reduziert werden, Wandstärke<br />

mindestens 2 mm.). Lösbare Verbindungen müssen mindestens einem Bolzen M 8<br />

entsprechen.<br />

In aktuellen Anhängen J und K konnte keine Vorschrift für Frontüberrollbügel<br />

gefunden werden. Der HFVE empfiehlt nachdrücklich dessen Montage (nicht mehr<br />

als 10 cm vor dem Lenkrad, höher als das Lenkrad, Material wie Ü-bügel hinten).<br />

Bei VW-Achse mit Stoßdämpferaufnahmehörnern kann darauf verzichtet werden.<br />

c. Kopfstütze (Anh. J Seite 58)<br />

Die Kopfstütze muss eine Mindestaufprallfläche von 100cm² haben (ein Quadrat<br />

von10 cm Seitenlänge muss deckend aufgelegt werden können). Sie muss eine<br />

Polsterung von 10 mm Dicke und ausreichender Dichte aufweisen. Sie muss<br />

direkt hinter dem Helm des Fahrers angebracht sein.<br />

d. Feuerlöscher (Anhang J Art. 253.7.2 )<br />

Ein FIA zugelassenes Feuerlöschsystem (mit 3,375 L) wird dringend empfohlen.<br />

Der Löschbehälter muss geschützt im Innenraum des Fahrzeugs untergebracht<br />

sein. Die Befestigung muss einer Verzögerung von 25 g widerstehen. Die<br />

Löschmittelleitungen müssen aus Metall bestehen. Der Fahrer muss in der Lage<br />

sein das Löschsystem mit angelegten Gurten und Lenkrad an seiner Position<br />

manuell auszulösen. Auslösung der Anlage darf mechanisch oder elektrisch<br />

erfolgen. Auch von außen muss das System leicht zu bedienen sein. Die<br />

Auslösevorrichtung muss sich nahe dem Stromkreisunterbrecher befinden und mit<br />

dem roten Buchstaben „E“ innerhalb eines weißen Kreises mit rotem Rand von 10<br />

cm Durchmesser gekennzeichnet sein.<br />

Düsen innerhalb des Cockpits dürfen nicht direkt auf den Kopf des Fahrers<br />

gerichtet sein.<br />

Löschmittelbehälter müssen alle 24 Monate nach Herstellungsdatum überprüft<br />

49<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

werden. Bescheinigt werden die Überprüfungen durch Prüfplaketten.<br />

Überprüfungen durch den Hersteller oder Berechtigten (Auskünfte hierzu erteilen<br />

DMSB-Sachverständige) .<br />

e. Feuerschutzwand<br />

Zwischen Motor und Fahrersitz muss eine dicht abschließende Feuerschutzwand<br />

montiert sein.<br />

f. Kraftstoffanlage (Anhang K 5.5 )<br />

Das Material der Tanks ist freigestellt. Sicherheitsschaum nach MIL-B-83054 oder<br />

Explosionsschutzmaterial „D-Stop“ im Tank vorgeschrieben.<br />

Sicherheitstanks (auch FT 3 Tanks) nach Anhang J Art. 257.14 ebenfalls<br />

zulässig, die maximale Lebensdauer dieser Tanks beträgt 7 Jahre.<br />

Einfüllstutzen dürfen nicht über die Fahrzeugverkleidung hinausragen.<br />

Jeder Tank muss mit einer Entlüftung, die mindestens 25 cm hinter dem Fahrer ins<br />

Freie mündet, versehen sein. Kraftstoffleitungen dürfen nicht zusammen mit<br />

elektrischen Leitungen verlegt sein.<br />

Ein Eindringen von Kraftstoff ins Cockpit muss mit Sicherheit ausgeschlossen sein.<br />

g. Rücklicht (Anhang K 5.14 )<br />

Ein rotes Rücklicht, nach hinten weisend, nicht mehr als 10 cm von der<br />

Fahrzeugmittelachse entfernt und so hoch wie möglich muss am Fahrzeugheck<br />

montiert sein. Leuchtende Fläche 20cm² bis 40 cm². Entweder Glühlampe mit 21<br />

Watt oder LEDs (Leuchtdioden). Die HFVE empfiehlt dringend und nachdrücklich<br />

Diodenleuchtensysteme. Vom Fahrer auf Anweisung der Rennleitung schaltbar.<br />

h. Batterie und Stromkreisunterbrecher<br />

Die Batteriepole müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.<br />

Es muss ein Unterbrecher für den Hauptstromkreis vorhanden ein. Der<br />

Hauptschalter muss vom Fahrer und von außen leicht erreichbar sein.<br />

Er ist wie folgt zu markieren: Roter Blitz in blauem Dreieck mit weißem Rand ,<br />

Kantenlänge des Dreiecks mindestens 120 mm.<br />

50<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu


<strong>Historische</strong> <strong>Formel</strong> <strong>Vau</strong> <strong>Europa</strong> e.V.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

i. Rückspiegel<br />

Links und rechts am Fahrzeug muss je ein Rückspiegel angebracht sein. Die<br />

Spiegelfläche beider Spiegel muss zusammen mindestens 90 cm² betragen.<br />

k. Ölsammelbehälter<br />

l. Lenkung<br />

Ein Ölsammelbehälter von min. 2 Ltr. Fassungsvermögen muss, möglichst<br />

unfallsicher am Fahrzeug angebracht sein. Alle Entlüftungsleitungen aus dem<br />

Motor und Getriebe müssen darin enden.<br />

Der Ölsammelbehälter sollte möglichst transparent sein und vor Antritt zum<br />

Wettbewerb leer sein. Unter allen Umständen muss gesichert sein, dass kein<br />

Öl auf die Strecke austreten kann.<br />

Zwischen dem Lenkgetriebe und dem Lenkrad ist die Montage eines<br />

Prallelements dringend empfohlen.<br />

m. Rückholfedern an Vergasern<br />

Jeder Vergaser soll mit zwei Rückholfedern bestückt sein.<br />

51<br />

_________________________________________________________________________________<br />

www.formel-vau.eu

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!