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1 Gemeinde Harztor Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong><br />

<strong>Protokoll</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong><br />

am: 26.06.2012<br />

um: 19.00 Uhr<br />

im: <strong>Sitzung</strong>szimmer der VG „Hohnstein/Südharz“, Ilfeld<br />

Ilgerstr. 23, 99768 <strong>Harztor</strong><br />

Anwesend waren: Es fehlten:<br />

Herr Stephan Klante, Bürgermeister Frau Jeanette Goedecke, entschuldigt<br />

Herr Hartmut Sauermann Herr Bernd Fiebig, entschuldigt<br />

Herr Rudolf Vogel Frau Frauke Adamitz, entschuldigt<br />

Frau Gisela Gärtner Herr Bernd Niebelschütz, entschuldigt<br />

Herr Jens Clauß<br />

Herr Klaus Engelhardt<br />

Herr Christoph Zyrus<br />

Herr Ulrich Wilke<br />

Herr Günter Steikert<br />

Herr Dirk Lägel<br />

Frau Ramona Schmidt<br />

Herr Gottfried Schätz<br />

Herr Dirk Daniel<br />

Herr Fred Baumann<br />

Herr Günter Kurzius<br />

Frau Karin Bär<br />

Herr Wolfgang Jörgens<br />

Gäste:<br />

Herr René Schröter-Appenrodt, Ortschafts-BM Ilfeld<br />

Herr Bernd Meyer, Gemeinschaftsvors. VG<br />

Frau Rembe, Architekturbüro<br />

Frau Dumjahn, Planungsbüro Meißner & Dumjahn<br />

Herr Spaniel, Rechtsanwalt<br />

Tagesordnung:<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung<br />

2. Anträge zur Tagesordnung gemäß Geschäftsordnung<br />

3. Bericht <strong>des</strong> Bürgermeisters und Beschlusskontrolle<br />

4. Bericht der Ausschussvorsitzenden und der Ortschaftsbürgermeister<br />

5. Bürgeranfragen<br />

6. Beschlussfassung <strong>über</strong> das <strong>Protokoll</strong> der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 21.05.2012<br />

7. Bauleitplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> – Planverfahren zur Aufstellung der 2. Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong>;<br />

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB und Beschluss zur öffentlichen<br />

Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB<br />

8. Bauleitplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> – Planverfahren zur Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr.<br />

14 „Obertor“ (Ilfeld) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong>;<br />

hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB<br />

9. Bauleitplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> – Planverfahren zur Aufstellung der 5. Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong>;<br />

hier Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB und Beschluss zur öffentlichen<br />

Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB<br />

1


10. Bauleitplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> – Planverfahren zur Aufstellung <strong>des</strong> vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 18 „Solarpark an der B4“ (Niedersachswerfen) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong>;<br />

hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB<br />

11. Bauleitplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> – Planverfahren zur Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr.<br />

15 „Neue-Markt-Straße“ (Ilfeld) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> im beschleunigten Verfahren nach § 13 a<br />

BauGB;<br />

hier: Beschluss zur erneuten Betroffenenbeteiligung gemäß § 4 a (3) BauGB<br />

12. Städtebauliche Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> – Planverfahren zur Aufstellung der<br />

Ergänzungssatzung Nr. 1 „Kupferhammer“ (Niedersachswerfen) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong>;<br />

hier: Satzungsbeschluss gemäß § 34 (6) i.V.m. § 10 BauGB<br />

13. Planverfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1 „Lienberg“ (Ilfeld) der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Harztor</strong> gemäß § 35 (6) BauGB;<br />

hier: Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB<br />

i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB<br />

14. Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Geschäftsordnung<br />

15. Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Berufung sachkundiger Bürger in <strong>die</strong> Ausschüsse <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong><br />

16. Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong><br />

17. Beschlussfassung – Nutzung Privat-PKW zu <strong>die</strong>nstlichen Zwecken<br />

18. Beratung und Beschlussfassung<br />

18.1. <strong>über</strong> den Haushaltsplan 2012 und <strong>des</strong>sen Haushaltssatzung<br />

18.2. <strong>über</strong> den Finanzplan zum Haushaltsplan 20<br />

I. Öffentlicher Teil:<br />

zu TOP 1:<br />

Herr Wilke, <strong>Sitzung</strong>sleiter, begrüßte <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder, Gäste und Bürger. Die<br />

Beschlussfähigkeit war mit 17 von 21 anwesenden Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates gegeben. Die<br />

Einladung erfolgte ordnungsgemäß.<br />

zu TOP 2:<br />

Herr Wilke stellte den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil, da es einer<br />

dringenden Entscheidung in Sachen Umschuldung eines Kommunaldarlehens bedarf. -> Behandlung<br />

<strong>des</strong> Themas unter TOP 3 <strong>des</strong> nichtöffentlichen Teils.<br />

Weiterhin stellte er den Antrag, <strong>die</strong> Tagesordnungspunkte 7 und 8 vorzuziehen und nach TOP 2 zu<br />

behandeln, da Frau Rembe noch einen weiteren Termin wahrnehmen musste.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte der Erweiterung und Änderung der Tagesordnung zu.<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen (einstimmig)<br />

zu TOP 7 (vorgezogen):<br />

Herr Vogel erläuterte <strong>die</strong> Beschlussvorlage zur 2. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes –<br />

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung – und Frau Rembe ergänzte:<br />

- Die derzeitige Darstellung im F-Plan ist „Flächen für Landwirtschaft; geplante Darstellung<br />

„Wohnbaufläche“ -> Obertor (im Anschluss an Friedhof) 1 ha Wohngebiet.<br />

- Gleichzeitig erfolgt <strong>die</strong> Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 14 „Obertor“ im Parallelverfahren.<br />

- Der Planentwurf lag bereits öffentlich aus.<br />

- Vom Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt gab es den Hinweis, dass <strong>die</strong> Wohnbaufläche im F-Plan in ihrer<br />

Summe weitgehend erhalten werden soll. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 02.04.12<br />

beschlossen, dass im Bereich Wiegersdorf zwei B-Pläne aufgehoben werden (Große Wiese und<br />

östlich Neue-Markt-Str.).<br />

- Im Bauausschuss wurde <strong>die</strong> F-Plan-Änderung bereits erläutert.<br />

- Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgt <strong>die</strong> 4-wöchige Auslegung der Planunterlagen.<br />

2


Beschluss Nr. 47-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt in seiner öffentlichen <strong>Sitzung</strong>:<br />

a) Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 2.<br />

Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> auf der Grundlage <strong>des</strong> § 1 (3) und<br />

§ 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu <strong>die</strong>sem Beschluss festgesetzten räumlichen<br />

Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil <strong>des</strong> Beschlusses.<br />

b) Die Billigung <strong>des</strong> Entwurfs der 2. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong><br />

im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie <strong>die</strong> Begründung in den vorliegenden<br />

Fassungen.<br />

c) Die öffentliche Auslegung <strong>des</strong> Entwurfs der 2. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> sowie <strong>die</strong> Begründung in den vorliegenden Fassungen.<br />

d) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar:<br />

Regionaler Raumordnungsplan Nordthüringen, Entwurf <strong>des</strong> Regionalplanes Nordthüringen,<br />

wirksamer Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong>, Offenlandbiotopkartierung, Entwurf <strong>des</strong><br />

Umweltberichtes und Stellungnahmen der Fachbehörden.<br />

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> zur Berücksichtigung<br />

der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für <strong>die</strong><br />

Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass nur <strong>die</strong> folgenden<br />

Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen <strong>des</strong> in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen<br />

werden: Fortschreibung <strong>des</strong> Umweltberichtes und Stellungnahmen der Fachbehörden.<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

zu TOP 8 (vorgezogen):<br />

Beschluss Nr. 48-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt in seiner öffentlichen <strong>Sitzung</strong>:<br />

a) Die Billigung <strong>des</strong> Entwurfs <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 14 „Obertor“ (Ilfeld) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong><br />

im festgesetzen räumlichen Geltungsbereich sowie der Begründung in den vorliegenden<br />

Fassungen.<br />

b) Die öffentliche Auslegung <strong>des</strong> Entwurfs <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 14 „Obertor“ (Ilfeld) der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> sowie der Begründung in den vorliegenden Fassungen.<br />

c) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar:<br />

Regionaler Raumordnungsplan Nordthüringen, Landschaftsplan, Flächen-nutzungsplan,<br />

Offenlandbiotopkartierung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und Stellungnahmen der<br />

Fachbehörden.<br />

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> zur Berücksichtigung<br />

der Umweltbelange gemäß § 2(4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für <strong>die</strong><br />

Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren<br />

Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen <strong>des</strong> in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen<br />

werden.<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

3


zu TOP 3:<br />

Herr Klante berichtete <strong>über</strong> <strong>die</strong> Umsetzung der in der letzten <strong>Sitzung</strong> gefassten Beschlüsse:<br />

- Beschlüsse zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien –> <strong>die</strong> konstituierenden Ausschusssitzungen<br />

fanden statt<br />

- Beschlüsse zur Bauleitplanung befinden sich im Bearbeitung<br />

- Widmung der Straße „Schenkgasse“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht<br />

Weiterhin berichtete er <strong>über</strong> seine Arbeit:<br />

- Haushaltsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> wurde auf den Weg gebracht<br />

- viele Gespräche mit Vertretern der Politik und Wirtschaft wurden geführt<br />

- HSB – Ausbau von Bahn<strong>über</strong>gängen/Errichtung von Halbschrankenanlagen ist zur Zeit nicht<br />

finanzierbar; Unfallstatistik besagt, dass es bisher keine Unfälle und Gefährdungen gegeben hat.<br />

- Zum Bauvorhaben Solarpark an der B 4 in Niedersachswerfen gibt es heftigen Widerstand –<br />

Gespräche mit Vertretern der regenerativen Energien wurden geführt – interessante Möglichkeiten<br />

zur Erzielung von Einnahmen für den <strong>Gemeinde</strong>haushalt wurden diskutiert.<br />

- Die bisher nur in Ilfeld erschienene Ortszeitung „Ilfeld-Info“ soll erweitert werden und künftig für <strong>die</strong><br />

gesamte <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> erscheinen.<br />

- Zur Zeit läuft <strong>die</strong> Vorbereitung der Bürgerversammlungen -> am 17.07.12 in Ilfeld und am<br />

19.07.12 in Niedersachswerfen, in der <strong>über</strong> den aktuellen Stand der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> berichtet<br />

werden soll.<br />

zu TOP 4:<br />

Herr Vogel, Vorsitzender <strong>des</strong> Bau- und Grundstücksausschusses, berichtete <strong>über</strong> <strong>die</strong> konstituierende<br />

<strong>Sitzung</strong> am 05.06.2012:<br />

- Wahl <strong>des</strong> Ausschussvorsitzenden und Stellvertreters<br />

- Beratung <strong>über</strong> Bauanträge<br />

sowie <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> am 19.06.2012:<br />

- Vorstellung sämtlicher Planverfahren im Gebiet der Landgemeinde durch <strong>die</strong> Planungsbüros<br />

Meißner & Dumjahn, und Frau Rembe<br />

- Beratung <strong>über</strong> Bauanträge.<br />

Herr Steikert, Vorsitzender <strong>des</strong> Finanzausschusses, informierte <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> am 04.06.2012:<br />

- Wahl <strong>des</strong> Ausschussvorsitzenden und Stellvertreters<br />

- Diskussion <strong>über</strong> den Haushaltsplanentwurf<br />

sowie <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> am 11.06.2012:<br />

- Beratung <strong>über</strong> den Haushaltsplan und Einarbeitung konkreter Einsparungsmöglichkeiten, so dass<br />

der Haushaltsplan ausgeglichen ist und vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen werden kann.<br />

Herr Daniel, Vorsitzender <strong>des</strong> Umwelt- und Verkehrsausschusses, berichtete <strong>über</strong> <strong>die</strong> konstituierende<br />

<strong>Sitzung</strong> am 05.06.2012:<br />

- Wahl <strong>des</strong> Vorsitzenden und Stellvertreters<br />

- Vorschläge für <strong>die</strong> Berufung von sachkundigen Bürgern<br />

- Beratung <strong>über</strong> Solarpark in Niedersachswerfen<br />

- Antrag auf Baumfällung – Anfrage Autohaus Gerecke – mit Hinweis auf Ersatzpflanzung gemäß<br />

Baumschutzsatzung<br />

- Erstellung eines Arbeitsplanes für den Ausschuss:<br />

. Überarbeitung der Baumschutzsatzung<br />

. Erarbeitung eines Bepflanzungskonzeptes für <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

. Umsetzung regenerativer Energien<br />

. Pflege Wanderwege<br />

. Stand im Prozess Gipsabbau<br />

. Meldung wilder Müllablagerungen an Landkreis<br />

. und vieles mehr<br />

Frau Schmidt, Vorsitzende <strong>des</strong> Kultur- und Sozialausschusses, informierte <strong>über</strong> <strong>die</strong> konstituierende<br />

<strong>Sitzung</strong> am 05.06.2012:<br />

- Wahl <strong>des</strong> Vorsitzenden und Stellvertreters,<br />

- Vorschläge für <strong>die</strong> Berufung von sachkundigen Bürgern,<br />

- Vorbereitung <strong>des</strong> Ilfelder Herbstmarktes – Planung soll an den Ortschaftsbürgermeister und<br />

Ortschaftsrat <strong>über</strong>geben werden<br />

4


- Nutzung <strong>des</strong> Sport- und Vereinshauses in Ilfeld – Erstellung eines Nutzungs- und<br />

Vermarktungskonzeptes<br />

- Vorstellung <strong>des</strong> Harztickes im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Herr Schröter-Appenrodt, Ortschaftsbürgermeister Ilfeld, berichtete <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong><br />

Ortschaftsrates am 25.06.2012:<br />

- Wahl <strong>des</strong> stellvertretenden Ortschaftsbürgermeisters -> Herr Sauermann<br />

- Beratung der Themen der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

- Urlaubsstatistik von Ilfeld<br />

- Beratung zum Status <strong>des</strong> ehemaligen Ortsteils Sophienhof – Bürgerversammlung soll in<br />

Sophienhof stattfinden, um <strong>die</strong> Einwohner zu fragen, ob Sophienhof als Ortschaft der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Harztor</strong> eingestuft werden soll. Eine Abstimmung im Ortschaftsrat Ilfeld ergab, dass von 10<br />

anwesenden Mitgliedern 6 für Sophienhof als Ortschaft stimmten und 4 dagegen waren.<br />

- Baumaßnahme der Kita Ilfeld liegt im Plan. Seitens der Eltern gab es Beschwerden wegen<br />

Lärmbelastung.<br />

Herr Wilke, Ortschaftsbürgermeister Niedersachswerfen, informierte:<br />

- Baugeschehen B 4 läuft planmäßig<br />

- Kanalbaumaßnahmen in der Appenröder Siedlung sind abgeschlossen<br />

- Arree- und Schützenfest fand vom 01.-03.06.12 statt; der geplante Umzug fiel auf Grund <strong>des</strong><br />

Regens aus<br />

- Treffen mit den Feuerwehren fand statt; Beratung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Struktur und <strong>die</strong> Satzung<br />

- Ortschaftsratssitzung fand bisher noch nicht statt, <strong>die</strong>se ist für Anfang Juli geplant<br />

- Beratung mit Schützenverein ist geplant<br />

- Bauhof hat sämtliche Arbeitsaufgaben aufgelistet<br />

zu TOP 5:<br />

Herr Liebig berichtete, dass er durch <strong>die</strong> Veröffentlichung im Amtsblatt und <strong>die</strong> Ausführungen <strong>des</strong><br />

Planungsbüros im <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis erhalten hat von dem Vorhaben zur Erschließung eines<br />

Baugebietes in Sophienhof. Er kritisierte, dass er weder vom damaligen Ortsteilbürgermeister<br />

Sophienhof noch vom Ortteilrat Sophienhof zu keiner Zeit erfahren hat, dass Sophienhof im<br />

Dorferneuerungsverfahren ist bzw. dass ein Baugebiet entstehen und der Flächennutzungsplan<br />

geändert werden soll. Der ehemalige Ortsteilbürgermeister, Herr Jörgens, ist selbst Mitglied der<br />

Investorengruppe, <strong>die</strong> dort bauen möchte. Der <strong>Gemeinde</strong>rat Ilfeld hat das Vorhaben bereits schon<br />

einmal beschlossen. Hat <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> Ilfeld bei der Entscheidung das Votum <strong>des</strong> Ortschaftsrates mit<br />

einbezogen? Drei Eigentümer der Flächen (Herr Kuche, Herr Kirschner und Herr Jörgens) waren<br />

Ortsteilräte. Herr Liebig bat um Prüfung, ob eine Befangenheit nach § 38 ThürKO vorliegt.<br />

Herr Vogel sagte, dass das Verfahren im Bauausschuss vorgestellt wurde.<br />

Herr Schröter-Appenrodt bestätigte, dass das Vorhaben im Bauausschuss, Hauptausschuss und im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat besprochen wurde. Ob ein Votum <strong>des</strong> Ortsteilrates vorliegt, kann er momentan nicht<br />

beantworten und lässt es prüfen.<br />

Herr Jörgens fand es interessant, dass Herr Liebig <strong>die</strong> Frage aufwirft. Das Thema wurde im Ortsteilrat<br />

besprochen; der Maßnahme wurde auch stattgegeben und somit dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorgestellt. Es<br />

gibt zwei Beschlüsse <strong>des</strong> ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>rates Ilfeld – Aufstellung B-Plan und Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes – aus 2012.<br />

Festlegung: Herr Liebig erhält eine schriftliche Antwort auf seine Frage.<br />

zu TOP 6:<br />

Beschluss Nr. 49-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt das <strong>Protokoll</strong> der <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />

21.05.2012 ohne Änderungen.<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

5


zu TOP 9 und 10:<br />

Herr Vogel erläuterte den Sachverhalt der Beschlussvorlagen – 5. Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes und Aufstellung <strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Solarpark<br />

an der B4“ in Niedersachswerfen im Parallelverfahren.<br />

Frau Dumjahn:<br />

- Die Fläche wird derzeit im F-Plan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der F-Plan muss<br />

entsprechend geändert werden, damit <strong>die</strong> Bauleitplanung daraus entwickelt werden kann.<br />

- Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand statt; ablehnende Stellungnahmen vom<br />

Straßenbauamt Leinefelde und dem Landwirtschaftsamt sind eingegangen. Zur Trassenführung<br />

der Ortsumgehung empfiehlt das Straßenbauamt, das Planungsgebiet einzukürzen.<br />

(B-Plan 3,5 ha -> einkürzen auf 2,79 ha)<br />

- Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet noch statt. Der Plan liegt einen Monat aus und wird an <strong>die</strong><br />

Träger öffentlicher Belange verschickt.<br />

Herr Kurzius: Über das Thema wurde in der Fraktionssitzung beraten. Die UWL ist nicht gegen <strong>die</strong><br />

Photovoltaikanlage, gibt aber zu bedenken, dass landwirtschaftliche Fläche verbaut wird. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> Niedersachswerfen hat <strong>die</strong>sen Beschluss bereits 2011 gefasst; <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> soll<br />

<strong>die</strong>s fortführen. Es wird vorgeschlagen, das Thema bis zur nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

zurückzustellen und alle Fragen zu den Eigentümern und den Investor bis dahin zu klären. Alternativ<br />

sollten andere Flächen zur Verfügung gestellt werden.<br />

Herr Wilke informierte als Ortschaftsbürgermeister, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat Niedersachswerfen den<br />

Beschluss bereits gefasst hat und wie bei allen Planvorhaben eine erneute Beschlussfassung durch<br />

den <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Harztor</strong> zu wiederholen ist. Dazu haben sich <strong>die</strong> beiden zusammengelegten<br />

<strong>Gemeinde</strong>n in dem Vertrag bekannt Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt, so dass<br />

jeder seine Stellungnahme dazu abgeben kann. Das Verfahren endet erst, wenn ein Satzungsbeschluss<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>rat gefasst wird. Er plä<strong>die</strong>rte dafür, den beiden Beschlüssen zuzustimmen,<br />

damit eine erneute Trägerbeteiligung erfolgen kann. Das Verfahren muss weitergeführt werden. Die<br />

Verfahrensschritte wurden von Frau Dumjahn verständlich erläutert.<br />

Herr Vogel: Der Bauausschuss hatte das Thema zurückgestellt, weil geprüft werden soll, welche<br />

Vorteile <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> davon hat.<br />

Herr Clauß wollte wissen, ob sich der Investor zu der Gewerbesteuerzahlung geäußert hat.<br />

Herr Klante berichtete, dass er ein Gespräch mit dem Investor geführt hat, mit dem der städtebauliche<br />

Vertrag abgeschlossen wurde. Parallel dazu führte er Gespräche mit der E.ON, <strong>die</strong> Möglichkeiten<br />

anbietet, dass <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> optional als Teilhaber in das Projekt mit einsteigen könnte. Dazu wäre<br />

<strong>die</strong> Gründung einer GmbH vor Ort notwendig.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm eine 5-minütige Auszeit vor der Abstimmung zur Beratung der Fraktionen.<br />

Anschließend bat der <strong>Sitzung</strong>sleiter um Abstimmung.<br />

Beschluss Nr. 50-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt in seiner öffentlichen <strong>Sitzung</strong>:<br />

a) Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der<br />

5. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> auf der Grundlage <strong>des</strong> § 1 (3)<br />

und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu <strong>die</strong>sem Beschluss festgesetzten räumlichen<br />

Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil <strong>des</strong> Beschlusses.<br />

b) Die Billigung <strong>des</strong> Entwurfs der 5. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Harztor</strong> im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie <strong>die</strong> Begründung in den<br />

vorliegenden Fassungen.<br />

c) Die öffentliche Auslegung <strong>des</strong> Entwurfs der 5. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> sowie <strong>die</strong> Begründung in den vorliegenden Fassungen.<br />

d) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit<br />

verfügbar: Regionaler Raumordnungsplan Nordthüringen, Entwurf <strong>des</strong> Regionalplanes<br />

Nordthüringen, wirksamer Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong>, Offenlandbiotopkartierung,<br />

Entwurf <strong>des</strong> Umweltberichtes und Stellungnahmen der Fachbehörden.<br />

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> zur<br />

Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den<br />

6


Detaillierungsgrad für <strong>die</strong> Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest,<br />

dass nur <strong>die</strong> folgenden Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen <strong>des</strong> in Rede stehenden<br />

Planverfahrens vorgesehen werden: Fortschreibung <strong>des</strong> Umweltberichtes und<br />

Stellungnahmen der Fachbehörden.<br />

Abstimmung: 10 Ja-Stimmen<br />

3 Nein-Stimmen<br />

4 Enthaltungen<br />

Beschluss Nr. 51-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt in seiner öffentlichen <strong>Sitzung</strong>:<br />

a) Die Billigung <strong>des</strong> Entwurfs <strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Solarpark an der<br />

B4“ (Niedersachswerfen) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich<br />

sowie <strong>die</strong> Begründung in der vorliegenden Fassung.<br />

b) Die öffentliche Auslegung <strong>des</strong> Entwurfs <strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18<br />

„Solarpark an der B4“ (Niedersachswerfen) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> sowie <strong>die</strong> Begründung in den<br />

vorliegenden Fassungen.<br />

c) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar:<br />

Regionaler Raumordnungsplan Nordthüringen, Entwurf <strong>des</strong> Regionalplanes Nordthüringen,<br />

wirksamer Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong>, Offenlandbiotopkartierung, Entwurf <strong>des</strong><br />

Umweltberichtes, Entwurf <strong>des</strong> Grünordnungsplanes und Stellungnahmen der Fachbehörden.<br />

Auf Grund der zur Zeit vorliegenden Erkenntnisse legt <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> zur Berücksichtigung<br />

der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für <strong>die</strong><br />

Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass nur <strong>die</strong> folgenden<br />

Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen <strong>des</strong> in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen<br />

werden: Fortschreibung Umweltbericht, Grünordnungsplan und Stellungnahmen der Fach-<br />

behörden.<br />

Abstimmung: 11 Ja-Stimmen<br />

3 Nein-Stimmen<br />

3 Enthaltungen<br />

zu TOP 11:<br />

Frau Dumjahn: Der Aufstellungsbeschluss und der Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 15 „Neue-<br />

Markt-Straße“ wurde 28.11.2011 vom <strong>Gemeinde</strong>rat Ilfeld gefasst. Es handelt sich um ein kommunales<br />

Grundstück, das als Wohnbaufläche entwickelt werden soll.<br />

Alle Träger wurden gehört, <strong>die</strong> Stellungnahmen liegen vor. Zum verrohrten Bach sind 5 m Abstand mit<br />

der Bebauung zu halten. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />

stimmen generell der Planung zu. Eine negative Stellungnahme liegt vom Abwasserzweckverband<br />

vor – Abwasserleitung soll in den Streifen mit verlegt werden, so dass der Abstand auf 8 m zu<br />

erweitern ist. Die Planungsänderung bedarf einer erneuten Betroffenenbeteiligung, so dass der<br />

Satzungsbeschluss erst in einer der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen gefasst werden kann.<br />

Herr Wilke – zur Stellungnahme <strong>des</strong> Abwasserzweckverban<strong>des</strong>: Gewässerverrohrung in Wiegersdorf<br />

(Hinterwasser) – 5 m Abstand zur Bebauung muss eingehalten werden. Wenn der Kanal verlegt<br />

werden soll, bedarf es einer Sondergenehmigung. Um <strong>die</strong>ser aus dem Weg zu gehen, soll <strong>die</strong><br />

öffentliche Erschließung erfolgen. Entweder muss bei der Vermarktung der Streifen der kommunalen<br />

Fläche herausgemessen und nicht mit verkauft werden oder Variante 2: Wenn <strong>die</strong> Parzellen verkauft<br />

werden, muss ein Leitungssicherungsrecht (Baulast) für den Abwasserverband eingetragen werden.<br />

Beschluss Nr. 52-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt in seiner öffentlichen <strong>Sitzung</strong>:<br />

a) Die Billigung <strong>des</strong> geänderten Entwurfs <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 15 „Neue-Markt-Straße“<br />

(Ilfeld) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie <strong>die</strong><br />

Begründung in den vorliegenden Fassungen.<br />

b) Die erneute Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB<br />

mit dem geänderten Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 15 „Neue-Markt-Straße“ (Ilfeld) der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> sowie <strong>die</strong> Begründung in den vorliegenden Fassungen.<br />

c) Es wird seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> bestimmt, dass gemäß § 4a (3) BauGB<br />

Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen/Inhalten vorgebracht werden<br />

können.<br />

7


d) Die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 15 „Neue-Markt-Straße“ (Ilfeld) der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Harztor</strong> wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und somit ohne<br />

Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3<br />

(2) Satz 2 BauGB und zusammenfassender Erklärung nach<br />

§ 10 (4) BauGB durchgeführt.<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

zu TOP 12:<br />

Herr Vogel erläuterte den Sachverhalt <strong>des</strong> Satzungsbeschlusses zum Planverfahren zur Aufstellung<br />

der Ergänzungssatzung Nr. 1 „Kupferhammer“. Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienhaus errichtet<br />

werden.<br />

Frau Dumjahn führte weiter aus: Die Ergänzungssatzung wurde in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vorgestellt. Das Auslegungsverfahren ist abgeschlossen. Alle Träger öffentlicher Belange haben ihre<br />

Stellungnahmen abgegeben. Es sind keine abschlägigen Stellungnahmen eingegangen, nur Hinweise<br />

für den Bauherren, wie z. B. Hinweis auf Überschwemmungsgebiet und geologische Verhältnisse,<br />

Schutzmaßnahmen für vorhandenen Leitungsbestand im Rahmen der Baumaßnahme. Die Abwägung<br />

der Stellungnahmen wurde im Bauausschuss besprochen.<br />

Beschluss Nr. 53-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt in seiner öffentlichen <strong>Sitzung</strong>:<br />

a) Die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) sowie der Beteiligung der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB <strong>des</strong> Entwurfs der<br />

Ergänzungssatzung Nr. 1 „Kupferhammer“ (Niedersachswerfen) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong><br />

eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB. Die<br />

berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen<br />

einschließlich der Abwägung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung<br />

<strong>des</strong> Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen.<br />

b) Die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 1 „Kupferhammer“ (Niedersachswerfen) der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Harztor</strong> erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB und somit ohne Umweltprüfung<br />

gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und<br />

zusammenfassender Erklärung nach § 10 (4) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und<br />

Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.<br />

c) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar:<br />

Regionaler Raumordnungsplan, Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong>, Offenlandbiotopkartierung,<br />

Grünordnungsplan.<br />

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> zur Berücksichtigung<br />

der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für <strong>die</strong><br />

Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren<br />

Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen <strong>des</strong> in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen<br />

werden.<br />

d) Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 34<br />

(6) i.V.m. § 10 BauGB sowie i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen.<br />

e) Die Begründung wird gebilligt<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

Zu TOP 13:<br />

Frau Dumjahn erläuterte, dass <strong>die</strong> Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1 „Lienberg“ erforderlich<br />

ist, damit ein bestehen<strong>des</strong> Gebäude zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Die Familie hat das<br />

Gebäude im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und mit der Sanierung begonnen. Seitens<br />

<strong>des</strong> Bauordnungsamtes gab es eine Rückbauverfügung bzw. einen Baustopp mit der Begründung,<br />

dass für das Gebäude keine Baugenehmigung vorliegt für ein Ferienhaus. Das Grundstück befindet<br />

sich im Außenbereich; eine Baugenehmigung ist nur für privilegierte Vorhaben zulässig.<br />

8


Die öffentlichen Belange sind betroffen, da im Flächennutzungsplan von Ilfeld <strong>die</strong> Fläche als<br />

landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, so dass keine Baugenehmigung für Bauen im Außenbereich<br />

erteilt werden kann. Mit der Außenbereichssatzung schafft <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> Satzungsrecht und <strong>die</strong><br />

Voraussetzung für <strong>die</strong> Erteilung einer Baugenehmigung nach § 35 BauGB, damit eine Wohnnutzung<br />

<strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> möglich wird.<br />

Beschluss Nr. 54-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt in seiner öffentlichen <strong>Sitzung</strong>:<br />

a) Das Planverfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Lienberg" (Ilfeld) der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> gemäß § 35 (6) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 (2) BauGB<br />

in dem gemäß Anlage zu <strong>die</strong>sem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll<br />

eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil <strong>des</strong> Beschlusses.<br />

b) Die Billigung <strong>des</strong> Entwurfs der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Lienberg" (Ilfeld) der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Harztor</strong> im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie <strong>die</strong> Begründung in den<br />

vorliegenden Fassungen.<br />

c) Die öffentliche Auslegung <strong>des</strong> Entwurfs der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Lienberg" (Ilfeld) der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> sowie <strong>die</strong> Begründung in den vorliegenden Fassungen.<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

zu TOP 14:<br />

Herr Klante erläuterte <strong>die</strong> Änderungen der Geschäftsordnung, <strong>über</strong> <strong>die</strong> der Hauptausschuss in den<br />

<strong>Sitzung</strong>en am 04.06.12 und 11.06.12 beraten hat. Geändert wurde in § 19 Abs. 1 <strong>die</strong> Anzahl der<br />

Ausschussmitglieder von 5 auf 6 sowie <strong>die</strong> Anzahl der berufenen Bürger von 3 auf 5. Weiterhin gab es<br />

eine Änderung in § 19 Abs. 2 Punkt 2, 2. Anstrich (Bau- u. Grundstücksausschuss beschließt <strong>über</strong> den<br />

Erwerb von Grundstücken sowie <strong>über</strong> An- u. Verpachtungen mit einem jährlichen Entgelt bis 10.000<br />

€).<br />

Beschluss Nr. 55-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt <strong>die</strong> Geschäftsordnung für den <strong>Gemeinde</strong>rat und<br />

<strong>die</strong> Ausschüsse sowie <strong>die</strong> Ortschaftsräte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong>.<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

0 Enthaltungen<br />

zu TOP 15:<br />

Herr Klante verlas <strong>die</strong> Namen der sachkundigen Bürger, <strong>die</strong> sich für eine Mitarbeit in den<br />

Ausschüssen zur Verfügung stellen. Die Fraktionsvorsitzenden haben dazu <strong>die</strong> entsprechenden<br />

Vorschläge gemäß dem Berechnungsverfahren unterbreitet (UWL 3, CDU 1, SPD 1).<br />

Herr Klante bat um Abstimmung zu jedem einzelnen Ausschuss.<br />

Beschluss Nr. 56-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beruft auf der Grundlage <strong>des</strong> § 27 Abs. 5 Thüringer<br />

Kommunalordnung sowie <strong>des</strong> § 19 der Geschäftsordnung folgende sachkundige Bürger in <strong>die</strong><br />

Ausschüsse <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong>:<br />

Bau- und Grundstücksausschuss:<br />

1. Ludwig Arndt<br />

2. Uwe Herbst<br />

3. Kai Liebig<br />

4. Wolfgang Flagmeyer<br />

5. Rolf Dreßler<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

0 Enthaltungen<br />

9


Finanzausschuss:<br />

1. Anne Hesse<br />

2. Stephanie Schmeichel<br />

3. Carsten Schindewolf<br />

4. Gerhard Kleemann<br />

5. Imre Dittberner<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

Kultur- und Sozialausschuss:<br />

1. Dr. Christina Zyrus<br />

2. Petra Gerlach<br />

3. Uwe Kersten<br />

4. Marion Schmeichel<br />

5. Heike Wrede<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

Umwelt- und Verkehrsausschuss:<br />

1. Horst Huck<br />

2. Gernot Schu<br />

3. Christina Jatho<br />

4. Gabriela Sennecke<br />

5. Dirk Wickner<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

0 Enthaltungen<br />

Herr Jörgens kritisierte, dass <strong>die</strong> Zuarbeit der WTH vom 24.05.12 nicht berücksichtigt wurde. Seitens<br />

der WTH wurden Frau Kerstin Sternkopf und Herr Marco Müller-John benannt.<br />

Herr Klante erklärte, dass der WTH kein Sitz zusteht und Herr Jörgens kein Fraktionsvorsitzender ist.<br />

zu TOP 16:<br />

Herr Klante informierte <strong>über</strong> <strong>die</strong> Änderung der Hauptsatzung in § 11 Entschädigungen (Reduzierung<br />

<strong>Sitzung</strong>sgeld von 15,- auf 10,- €) und in § 12 Öffentliche Bekanntmachungen (Neufassung Absatz 4<br />

und 5). Der Hauptausschuss hatte sich am 04.06.12 und am 11.06.12 mit der Satzungsänderung<br />

befasst.<br />

Beschluss Nr. 57-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt <strong>die</strong> 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

1 Enthaltung<br />

zu TOP 17:<br />

Der Beschluss ist notwendig als Nachweis für das Rechnungsprüfungsamt. Der Bürgermeister, im<br />

Vertretungsfall der Beigeordnete, kann für Dienstfahrten mit seinem Privat-PKW eine Wegstreckenentschädigung<br />

in Höhe von 0,30 €/km abrechnen, wenn der <strong>Gemeinde</strong>rat den entsprechenden<br />

Beschluss gefasst hat.<br />

Beschluss Nr. 58-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt, dass der Bürgermeister – im Vertretungsfall sein<br />

Stellvertreter – seinen Privat-PKW zu <strong>die</strong>nstlichen Zwecken nutzen kann. Die Wegstreckenentschädigung<br />

erfolgt auf der Grundlage <strong>des</strong> § 5 Abs. 2 <strong>des</strong> Thüringer Reisekostengesetzes.<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

10


zu TOP 18:<br />

Herr Steikert berichtete, dass der Haushaltsplanentwurf in 2 <strong>Sitzung</strong>en <strong>des</strong> Finanzausschusses<br />

eingehend beraten wurde und im Ergebnis der Fehlbetrag von ca. 50 T€ ausgeglichen werden konnte.<br />

Nach Prüfung jeder Haushaltsstelle wurden ca. 30 Streichungen vorgenommen, so dass ein<br />

ausgeglichener Haushaltsplan vorliegt, der sogar einen geringen Überschuss ausweist.<br />

Im Tourismus- und Kulturbereich wurde <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> jedoch nicht beschnitten.<br />

Er erläuterte <strong>die</strong> wichtigsten Veränderungen im Haushalt:<br />

- Streichung Garage Feuerwehr Sophienhof, da Sophienhof ab 2014 im Dorferneuerungsprogramm<br />

ist und dadurch <strong>die</strong> Möglichkeit der Umsetzung besteht.<br />

- Durch Auflösung <strong>des</strong> Gewässerzweckverban<strong>des</strong>, der zuständig war für <strong>die</strong> Pflege und<br />

Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung, ist <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> für <strong>die</strong> Uferbefestigung der Bere<br />

verantwortlich –> Mittel wurden gestrichen bzw. zurückgestellt.<br />

- Für <strong>die</strong> Überprüfung <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> soll eine kostengünstigere Lösung gefunden werden -><br />

Mittel wurden halbiert.<br />

- Gewerbesteuerumlage fiel höher, da <strong>die</strong> Einnahmen aus Gewerbesteuer höher sind<br />

- Im Vermögenshaushalt waren 2 Lose für <strong>die</strong> Vergabe von Leistungen im Rahmen der Sanierung<br />

der Kita nicht eingestellt (ca. 52 T€). Der Fördermittelbescheid in Höhe von 181 T€ ist<br />

eingegangen, so dass <strong>die</strong> Arbeiten im nächsten Jahr fortgesetzt werden.<br />

Auf den Bauhof und <strong>die</strong> Freibäder kann erst in den Folgejahren eingegangen werden, da eine<br />

kurzfristige Umgestaltung zur Zeit nicht möglich ist, da Verträge eingehalten werden müssen, und eine<br />

entsprechende Vorplanung erforderlich ist.<br />

Große Unterschiede gibt es bei der Betreibung der Vereinshäuser in Ilfeld (Sport- und Vereinshaus)<br />

und Niedersachswerfen (Dorfgemeinschaftshaus), da es bisher in Ilfeld keine eindeutige Regelung<br />

gab.<br />

Die Höhe der Grundsteuer und Gewerbesteuer ist in den Ortschaften nicht gleich und muss bis 2013<br />

angepasst werden.<br />

Diskussion zum Haushaltsplan:<br />

Herr Engelhardt:<br />

- Dass <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>n unterschiedliche Steuerhebesätze haben, ist politisch so gewollt. Das<br />

Ortsrecht muss bis 2013 angeglichen werden und gilt bis dahin weiter, so steht es im Gesetz.<br />

Durch <strong>die</strong> Angleichung der Hebesätze erzielen wir höhere Steuereinnahmen.<br />

- Wieso bekommt <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> 90 T€ weniger Steuereinnahmen als im Jahr 2012?<br />

Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen - siehe Finanzplan S. 94<br />

Herr Meyer:<br />

- Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt nach Meldung der Betriebe, das ist <strong>die</strong> Grundlage für<br />

<strong>die</strong> Erhebung. Die tatsächlichen Gegebenheiten sind ausschlaggebend. Bei Bescheiden, <strong>die</strong><br />

aktuell vorliegen, müssen <strong>die</strong> Gewerbesteuern aktualisiert werden.<br />

Frau Bär:<br />

- Der <strong>Gemeinde</strong>rat muss den Finanzplan beschließen, damit <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> handlungsfähig ist. Wir<br />

können noch nicht abschätzen, was in den Folgejahren wird, es ist nur eine grobe Schätzung auf<br />

Grund der vorliegenden Zahlen möglich.<br />

- Außerdem sind <strong>die</strong> finanziellen Auswirkungen im Hinblick auf <strong>die</strong> zusätzlichen Kinderkrippenplätze,<br />

<strong>die</strong> Erhöhung der Kreis- und Schulumlage usw. nicht bekannt.<br />

Herr Jörgens:<br />

- fragte, ob <strong>die</strong> Zuarbeit der WTH vom 21.06.12 bekannt ist und ob <strong>die</strong> Hinweise und Fragen im<br />

Finanzausschuss besprochen wurden.<br />

- Der <strong>Gemeinde</strong>rat muss den Haushaltsplan kritisch betrachten, da er <strong>die</strong> Verantwortung dafür hat,<br />

dass er in 2012 Realität wird. Es müssen alle Dinge genannt werden, <strong>die</strong> sich auf den<br />

Haushaltsplan negativ auswirken könnten. Die Klageverfahren gegen das Land<br />

Thüringen/Gipsindustrie und zum Thema Harzstr. 2 sind dem <strong>Gemeinde</strong>rat nicht ausreichend<br />

bekannt. Die Probleme müssen offen im <strong>Gemeinde</strong>rat diskutiert werden.<br />

Herr Klante:<br />

- bestätigte, dass <strong>die</strong> Zuarbeit an <strong>die</strong> Ausschussmitglieder verteilt und auch beraten wurde.<br />

11


- Im Haushaltsplan ist eine Ausgabe bei den Gerichtskosten veranschlagt, <strong>die</strong> bereits für <strong>die</strong> Klage<br />

Gipsabbau ausgegeben wurde. In einer der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen wird das Thema<br />

Klage Gipsabbau auf der Tagesordnung stehen, um <strong>über</strong> <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise zu<br />

entscheiden. Die Höhe der finanziellen Belastung kann zur Zeit nicht beantwortet werden. Die<br />

Aussicht auf Erfolg der Klage muss geprüft werden.<br />

- Zum Thema Harzstraße 2 wird Herr Rechtsanwalt Spaniel im nichtöffentlichen Teil der <strong>Sitzung</strong><br />

Ausführungen machen.<br />

- Die Zuarbeit der WTH vom 21.06.12 wird als Anlage zum <strong>Protokoll</strong> beigefügt.<br />

Herr Steikert:<br />

- Der <strong>Gemeinde</strong>rat muss sich noch mit vielen zukunftsträchtigen Themen beschäftigen, aber der<br />

Haushaltsplan muss beschlossen werden, um handlungsfähig zu sein.<br />

Herr Wilke:<br />

- Die erforderlichen Mittel für <strong>die</strong> Feuerwehr wurden im Haushaltsplan auskömmlich berücksichtigt.<br />

Es wird empfohlen, dem Haushaltsplan zuzustimmen.<br />

Beschluss Nr. 59-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt den Haushaltsplan 2012 und <strong>des</strong>sen<br />

Haushaltssatzung.<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

0 Enthaltungen<br />

Beschluss Nr. 60-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt nach § 24 ThürGemHV den als Anlage zum<br />

Haushaltsplan 2012 beiliegenden Finanzplan (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ThürGemHV).<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

0 Enthaltungen<br />

II. Nichtöffentlicher Teil:<br />

zu TOP 1:<br />

Herr Rechtsanwalt Spaniel führte aus:<br />

- Das Problem – Wohnung Harzstraße 2 in Niedersachswerfen (altes Rektorhaus) – begann 2001<br />

Damals wurde eine Familie vom Landratsamt Nordhausen zwangseingewiesen. Das war der<br />

Ursprung der Klagewelle bis 2011.<br />

- Seit 1993 verwaltet <strong>die</strong> Wohnungsverwaltungsgesellschaft (WVG) im Rahmen eines<br />

Verwaltervertrages <strong>die</strong> kommunalen Wohnungen der <strong>Gemeinde</strong> Niedersachswerfen, so auch <strong>die</strong><br />

<strong>des</strong> Grundstückes Harzstr. 2.<br />

- Aus dem Wohnungsbestand sind <strong>die</strong> Wohnblöcke in der Rhodomannstraße an einen privaten<br />

Käufer verkauft worden. Zu Beginn <strong>des</strong> Jahres kam es zu Streitigkeiten mit der WVG, <strong>die</strong> der<br />

Meinung war, nicht mehr <strong>die</strong> Betriebskostenabrechnung für <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> erstellen zu müssen.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang kam es zu einer außerordentlichen Kündigung <strong>des</strong><br />

Verwalterverhältnisses durch <strong>die</strong> WVG, da sie der Meinung ist, dass das Vertrauensverhältnis<br />

verletzt ist und sie ihre Pflichten nicht mehr wahrnehmen kann.<br />

Es fand eine gemeinsame Beratung statt, in der keine Einigung erzielt wurde. Der<br />

Verwaltervertrag wird bis 31.07.12 fortgesetzt. (bei ordentlicher Kündigung würde der Vertrag am<br />

31.12.13 enden)<br />

Es muss entschieden werden, ob <strong>die</strong> WVG auf Vertragserfüllung bis 31.12.13 verklagt werden<br />

soll, da <strong>die</strong> Kündigung unwirksam ist, oder ob <strong>die</strong> WVG aus der Verwaltungsverpflichtung<br />

entlassen werden soll. Ein Prozess ist langwierig.<br />

12


- In <strong>die</strong> Wohnung in der Harzstr. 2 wurde Fam. Traumann im Jahr 2001 eingewiesen auf Grund<br />

drohender Obdachlosigkeit. Die befristete Einweisung wurde per Bescheid beendet. Gegen<br />

<strong>die</strong>sen Bescheid hat Fam. Traumann geklagt, einen Eilantrag eingereicht und das Eilverfahren<br />

gewonnen. Es gab einen Widerspruchsbescheid – ebenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht.<br />

Die Klage wurde seitens Fam. Traumann nicht begründet und gilt damit als zurückgenommen<br />

(fiktive Klagerücknahme).<br />

Die WVG hat im Jahr 2005 <strong>die</strong> Anweisung bekommen, der Fam. Traumann <strong>die</strong> Wohnung zu<br />

kündigen.<br />

WVG hat 2006 Klage gegen Fam. Traumann beim Landgericht Mühlhausen eingereicht auf<br />

Zahlung der ausstehenden Miete/Nutzungsentschädigung. WVG hat Klage gewonnen. Dagegen<br />

legte Fam. Traumann Berufung beim OLG Jena ein.<br />

Das ordentliche rechtliche Nutzungsverhältnis durch <strong>die</strong> Einweisung ist noch nicht beendet, so<br />

das Urteil <strong>des</strong> Oberlan<strong>des</strong>gericht.<br />

Das OLG hatte zu spät davon Kenntnis erhalten, dass es ein Hauptsacheverfahren gegeben hat<br />

(Rücknahme der Klage). OVG hätte durch <strong>die</strong> WVG informiert werden müssen.<br />

WVG ist noch Vermieter. Der Zustand der Wohnung ist nicht bekannt. Es ist eine schwierige<br />

Rechtslage durch das rechtskräftige Zweite-Instanz-Urteil. Der <strong>Gemeinde</strong> sind Mieteinnahmen<br />

entgangen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat muss entscheiden, ob der Vertrag beendet werden soll, oder ob <strong>die</strong> WVG in <strong>die</strong><br />

Pflicht genommen werden soll. Hohes Prozessrisiko, <strong>die</strong> Kosten <strong>des</strong> Rechtsstreites sind schwer<br />

prognostizierbar; evtl. hoher Streitwert, da bei Schadensersatzansprüchen der Streitwert vom<br />

Gericht geschätzt wird (evtl. 10 T€ Kosten).<br />

Herr Engelhardt:<br />

- Der Verwaltervertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> Niedersachswerfen und der WVG wurde im Finanzausschuss<br />

von Niedersachswerfen ausgiebig diskutiert und hat große Mängel bei der Verwaltung<br />

der Wohnungen gesehen, so z. B. wurden Wohnungen abgerechnet, <strong>die</strong> nicht bewohnbar waren.<br />

- Der Vertrag sollte gekündigt werden, da das Vertrauensverhältnis gestört war, wurde aber in<br />

geänderter Form fortgesetzt.<br />

- Die WVG soll zum Schadenersatz verpflichtet werden und nicht sang- und klanglos aus dem<br />

Vertrag entlassen werden, da sie ihre Verwalteraufgaben grob vernachlässigt hat. Die<br />

Betriebkostenabrechnung für 2011 muss erstellt werden.<br />

Herr Spaniel:<br />

- Das Grundproblem ist das Pflichtenverhältnis zum Mieter; der Verwalter ist der Vermieter.<br />

- Es wurde ein Prozess auf Nutzungsentschädigung geführt. Zuerst hätte ein Räumungsklageverfahren<br />

geführt werden müssen.<br />

- öffentlich rechtlich als <strong>Gemeinde</strong> mit Räumungsverfügung oder zivilrechtlich als Vermieter mit<br />

Räumungsklage vorgehen. Eine Räumungsverfügung geht nicht, da das öffentlich rechtliche<br />

Nutzungsverhältnis beendet wurde.<br />

Herr Lägel:<br />

Nur wenn wir den Verwalter nicht aus seiner Pflicht entlassen, hätte <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>die</strong> Chance, <strong>die</strong><br />

Fam. Traumann aus der Wohnung zu bekommen.<br />

Herr Jörgens:<br />

Wenn der <strong>Gemeinde</strong>rat den Beschluss fasst, <strong>die</strong> Verwaltung aufzugeben, wird er sich in ein neues<br />

Verfahren begeben müssen gegen den jetzigen Verwalter. Von der WVG werden wir keinen<br />

Schadenersatz bekommen. Die Verfahrenskosten werden sich auf min<strong>des</strong>tens 40 – 80 T€ belaufen (+<br />

Addition der entgangenen Miete + Kosten für <strong>die</strong> Sanierung der Wohnung).<br />

Nach seiner Kenntnis gab es in der Wohnung einen Wasserschaden, bei dem auch <strong>die</strong> Einrichtung<br />

der Fam. Traumann in Mitleidenschaft gezogen wurde; evtl. Schadenersatzforderung der Fam.<br />

Traumann wegen der Beschädigung der Möbel.<br />

Herr Spaniel:<br />

Zu evtl. Schadenersatzansprüchen von Fam. Traumann – Es ist eine Obliegenheit <strong>des</strong> Mieters, seine<br />

Wohnung ausreichend zu heizen – ordnungsgemäße Nutzung der Wohnung ist Pflicht.<br />

Der Verwalter sollte in <strong>die</strong> Pflicht genommen werden auf entgangenen Mietzins. Fam. Traumann ist<br />

Nutzer und hat keinen Mietvertrag unterschrieben.<br />

13


Willensbekundung <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

- WVG Streit verkünden, WVG soll nicht aus dem Vertrag entlassen werden. Herr Spaniel arbeitet<br />

der VG den Text zu. (Anlage zum <strong>Protokoll</strong>)<br />

- Räumungsklage probieren<br />

- Fam. Traumann vorsorglich <strong>die</strong> Kündigung <strong>des</strong> Nutzungsvertrages aussprechen und zur<br />

Räumung der Wohnung auffordern.<br />

- Der Bürgermeister wird beauftragt, Herrn RA Spaniel <strong>die</strong> Prozessvollmacht für <strong>die</strong> 1. Instanz zu<br />

erteilen.<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

zu TOP 2:<br />

Herr Vogel erläuterte <strong>die</strong> Beschlussvorlage zum Verkauf der kommunalen Fläche – Gemarkung Ilfeld,<br />

Flur 8, Flurstück 222/7 (Teilfläche von 400 m²) an Volker Hanemann:<br />

- Herr Hanemann möchte auf seinem Grundstück in der Karl-Liebknecht-Str. ein Eigenheim<br />

errichten und ein Teilstück <strong>des</strong> kommunalen Flurstückes 222/7 kaufen.<br />

- Der Bauausschuss Ilfeld hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 12.10.11 empfohlen, 400 m² zu verkaufen. Die<br />

Abstandsflächen zur vorhandenen Bebauung müssen gewahrt werden und der Standort der<br />

Klärgrube für das Grundstück K.-Liebknecht-Str. 3 ist durch eine Dienstbarkeitseintragung zu<br />

sichern.<br />

- Ein Gutachter soll den Wert <strong>des</strong> Grundstückes festlegen.<br />

Herr Sauermann hatte Bedenken, dass sich der Wert <strong>des</strong> Grundstücks verringert, auf dem der<br />

Jugendclub steht, weil der Abstand zu gering erscheint.<br />

Herr Vogel entgegnete, dass <strong>die</strong> Bedenken geprüft wurden. Die Abstandsflächen werden eingehalten.<br />

Beschluss Nr. 61-5/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Harztor</strong> beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 400<br />

qm <strong>des</strong> Flurstückes 222/7, Flur 8, Gemarkung Ilfeld an Herrn Volker Hanemann, Ilfeld, Walter-<br />

Rathenau-Str.10a, 99768 <strong>Harztor</strong> auf der Grundlage eines noch zu erstellenden Wertgutachtens zu<br />

verkaufen. Mehr- oder Minderflächen sind nach Feststehen <strong>des</strong> Messungsergebnisses entsprechend<br />

auszugleichen.<br />

Der Standort der auf <strong>die</strong>ser Fläche befindlichen Klärgrube ist durch Eintragung einer Dienstbarkeit im<br />

Grundbuch zu sichern. Die Kosten <strong>des</strong> Gutachtens, der Vermessung, <strong>des</strong> Vertragsabschlusses und<br />

der Vertragsdurchführung trägt der Käufer.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, <strong>die</strong> Verkaufsverhandlungen einzuleiten, das Gutachten in Auftrag<br />

zu geben sowie den Kaufvertrag zu unterzeichnen.<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

zu TOP 3:<br />

Herr Klante erläuterte, dass im Oktober ein Kommunaldarlehen ausläuft (Kredithöhe 3,2 Mio €,<br />

Zinssatz 4 %) und <strong>die</strong> Möglichkeit besteht, vorfristig den Kredit umzuschulden.<br />

Dieses Angebot lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Tagesordnung noch nicht vor.<br />

Das Zinsniveau ist zur Zeit sehr niedrig.<br />

Variante I – jährliche Tilgung von 77.000 € oder Variante II – Tilgung in Höhe von 40.000 € belassen.<br />

Einsparung in <strong>die</strong>sem Jahr an Zinsen in Höhe von ca. 24.000 €; nächstes Jahr ca. 80.000 €.<br />

Die Zinsersparnis soll genutzt werden, um den Fehlbeträgen im Haushalt in den Jahren 2014 und<br />

2015 vorzubeugen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ermächtigt den Bürgermeister, das Kommunaldarlehen bei der Thüringer<br />

Aufbaubank zu den besten Konditionen umschulden zu lassen.<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Enthaltungen<br />

14


Herr Zyrus schlug vor, aus Platzgründen künftig <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen im <strong>Sitzung</strong>szimmer in<br />

Niedersachswerfen und <strong>die</strong> Ausschusssitzungen im <strong>Sitzung</strong>szimmer der VG in Ilfeld durchzuführen.<br />

Dies fand <strong>die</strong> Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder.<br />

Herr Jörgens kritisierte, dass das derzeitige Büro <strong>des</strong> Bürgermeisters nicht angemessen ist.<br />

Herr Klante erklärte, dass er das Büro nur <strong>über</strong>gangsweise nutzt und eine bessere Lösung bereits in<br />

Planung ist.<br />

Ende der <strong>Sitzung</strong> 22.10 Uhr<br />

Klante Wilke Rübesamen<br />

Bürgermeister <strong>Sitzung</strong>sleiter <strong>Protokoll</strong>antin<br />

15

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