Gymnasium - GEW
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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit –<br />
immer noch eine aktuelle Forderung!<br />
Lehrerinnen und Lehrer als Tarifbeschäftigte leisten<br />
die gleiche Arbeit in gleicher Intensität und gleicher<br />
Qualität am gleichen Arbeitsplatz wie ihre verbeamteten<br />
Kolleginnen und Kollegen. Sie werden aber<br />
bei ihrer Vergütung als Lehrkräfte zweiter Klasse<br />
behandelt und verdienen Monat für Monat weniger<br />
als ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen.<br />
Die <strong>GEW</strong> konnte in der Tarifrunde 2011 ihre Forderung,<br />
die Bezahlung der Lehrkräfte per Tarifvertrag<br />
zu regeln, nicht durchsetzen. Deshalb bleibt ihr zentrales<br />
tarifpolitisches Ziel weiterhin eine eigenständige,<br />
umfassende, bundeseinheitliche Entgeltordnung,<br />
die die einseitig diktierten Eingruppierungsrichtlinien<br />
der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ablöst.<br />
Was geht das alles die verbeamteten<br />
Lehrerinnen und Lehrer an?<br />
Die <strong>GEW</strong> als tarifführende Gewerkschaft setzt sich<br />
dafür ein, dass ein Tarifvertrag zur Eingruppierung<br />
zu einer besseren Bezahlung führt. Davon profitieren<br />
auch die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen,<br />
da das Tarifergebnis in der Regel auch auf den<br />
Beamtenbereich übertragen wird. Von der Streikbereitschaft<br />
und Streikkraft der Tarifbeschäftigten<br />
hängt es ab, wie viel letztendlich auch die verbeamtete<br />
Lehrkraft in der Tasche hat.<br />
<strong>GEW</strong>-Erfolge für Tarifbeschäftigte<br />
Begleitend zu ihrem grundsätzlichen Engagement<br />
für einen Nachteilsausgleich hat die <strong>GEW</strong> auch – u. a.<br />
vor den Arbeitsgerichten – zahlreiche Erfolge erzielt:<br />
• Anhebung der Höchstaltersgrenze für die<br />
Verbeamtung auf 40 Jahre<br />
• Tarifvergütung für TZ-Beschäftigte bei Mehrarbeit<br />
von der ersten Stunde an<br />
• Berücksichtigung der Angestellten für den<br />
Auslandsschuldienst<br />
• Finanzieller Abgeltungsanspruch der Vorgriffsstunden<br />
bei einem sogenannten Störfall<br />
• Ferienbezahlung für befristet Beschäftigte<br />
• Kein Bandbreitenmodell für Tarifbeschäftigte<br />
Die <strong>GEW</strong> und ihre Personalräte setzen sich für Sie<br />
u. a. bei folgenden Fragen ein:<br />
• Bin ich richtig eingruppiert und eingestuft worden?<br />
• Kann ich mich auf ein Beförderungsamt bewerben?<br />
Werde ich gleichbehandelt?<br />
• Die Probezeit für Angestellte mit unbefristeten<br />
Verträgen beträgt nur sechs Monate. Worauf<br />
muss ich bei einer dienstlichen Beurteilung durch<br />
den Schulleiter achten?<br />
• Ich soll gegen meinen Wunsch abgeordnet/versetzt<br />
werden. Was kann ich dagegen tun?<br />
Bezirk Düsseldorf<br />
Hintere Reihe von links:<br />
Reinhard Haase<br />
Mechthild Grubing<br />
Björn Dexheimer<br />
Mittlere Reihe:<br />
Caroline Lensing<br />
Andrea Matthes-Burchert<br />
Ute Lamprecht<br />
Kniend:<br />
Stefan Schubert<br />
Renate Aust<br />
Michael Brischke<br />
Ulrich Jacobs<br />
Gleicher Lohn<br />
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