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Gymnasium - GEW

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit –<br />

immer noch eine aktuelle Forderung!<br />

Lehrerinnen und Lehrer als Tarifbeschäftigte leisten<br />

die gleiche Arbeit in gleicher Intensität und gleicher<br />

Qualität am gleichen Arbeitsplatz wie ihre verbeamteten<br />

Kolleginnen und Kollegen. Sie werden aber<br />

bei ihrer Vergütung als Lehrkräfte zweiter Klasse<br />

behandelt und verdienen Monat für Monat weniger<br />

als ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen.<br />

Die <strong>GEW</strong> konnte in der Tarifrunde 2011 ihre Forderung,<br />

die Bezahlung der Lehrkräfte per Tarifvertrag<br />

zu regeln, nicht durchsetzen. Deshalb bleibt ihr zentrales<br />

tarifpolitisches Ziel weiterhin eine eigenständige,<br />

umfassende, bundeseinheitliche Entgeltordnung,<br />

die die einseitig diktierten Eingruppierungsrichtlinien<br />

der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ablöst.<br />

Was geht das alles die verbeamteten<br />

Lehrerinnen und Lehrer an?<br />

Die <strong>GEW</strong> als tarifführende Gewerkschaft setzt sich<br />

dafür ein, dass ein Tarifvertrag zur Eingruppierung<br />

zu einer besseren Bezahlung führt. Davon profitieren<br />

auch die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen,<br />

da das Tarifergebnis in der Regel auch auf den<br />

Beamtenbereich übertragen wird. Von der Streikbereitschaft<br />

und Streikkraft der Tarifbeschäftigten<br />

hängt es ab, wie viel letztendlich auch die verbeamtete<br />

Lehrkraft in der Tasche hat.<br />

<strong>GEW</strong>-Erfolge für Tarifbeschäftigte<br />

Begleitend zu ihrem grundsätzlichen Engagement<br />

für einen Nachteilsausgleich hat die <strong>GEW</strong> auch – u. a.<br />

vor den Arbeitsgerichten – zahlreiche Erfolge erzielt:<br />

• Anhebung der Höchstaltersgrenze für die<br />

Verbeamtung auf 40 Jahre<br />

• Tarifvergütung für TZ-Beschäftigte bei Mehrarbeit<br />

von der ersten Stunde an<br />

• Berücksichtigung der Angestellten für den<br />

Auslandsschuldienst<br />

• Finanzieller Abgeltungsanspruch der Vorgriffsstunden<br />

bei einem sogenannten Störfall<br />

• Ferienbezahlung für befristet Beschäftigte<br />

• Kein Bandbreitenmodell für Tarifbeschäftigte<br />

Die <strong>GEW</strong> und ihre Personalräte setzen sich für Sie<br />

u. a. bei folgenden Fragen ein:<br />

• Bin ich richtig eingruppiert und eingestuft worden?<br />

• Kann ich mich auf ein Beförderungsamt bewerben?<br />

Werde ich gleichbehandelt?<br />

• Die Probezeit für Angestellte mit unbefristeten<br />

Verträgen beträgt nur sechs Monate. Worauf<br />

muss ich bei einer dienstlichen Beurteilung durch<br />

den Schulleiter achten?<br />

• Ich soll gegen meinen Wunsch abgeordnet/versetzt<br />

werden. Was kann ich dagegen tun?<br />

Bezirk Düsseldorf<br />

Hintere Reihe von links:<br />

Reinhard Haase<br />

Mechthild Grubing<br />

Björn Dexheimer<br />

Mittlere Reihe:<br />

Caroline Lensing<br />

Andrea Matthes-Burchert<br />

Ute Lamprecht<br />

Kniend:<br />

Stefan Schubert<br />

Renate Aust<br />

Michael Brischke<br />

Ulrich Jacobs<br />

Gleicher Lohn<br />

5

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