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Leitfaden geistiges Eigentum - UGR Universität der Großregion

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Vorwort<br />

Der vorliegende <strong>Leitfaden</strong> richtet sich insbeson<strong>der</strong>e an Wissenschaftler und Studierende<br />

an den <strong>Universität</strong>en des Verbundes „<strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Großregion</strong>“, also Angehörige <strong>der</strong><br />

<strong>Universität</strong> des Saarlandes, <strong>der</strong> Université de Liège, <strong>der</strong> Université de Lorraine, <strong>der</strong> Université<br />

du Luxembourg, <strong>der</strong> Technischen <strong>Universität</strong> Kaiserslautern sowie <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> Trier. Der<br />

<strong>Leitfaden</strong> soll Forscher für den Schutz ihrer geistigen Schöpfungen und für Möglichkeiten<br />

des Technologietransfers sensibilisieren. Zudem informiert er über regionale und nationale<br />

Patentinformationsstellen.<br />

So funktioniert <strong>der</strong> <strong>Leitfaden</strong>:<br />

Im ersten Teil finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Umgang mit<br />

geistigem <strong>Eigentum</strong>. Die Verweispfeile zeigen an, welche Begriffe im dritten Teil erklärt<br />

werden. Im zweiten Teil erwarten Sie praktische Informationen zu (universitären)<br />

Anlaufstellen und Recherchemöglichkeiten, Übersichten zu den nationalen Patentgesetzen,<br />

zuständigen Behörden sowie eine Checkliste und ein Fallbeispiel. Im dritten<br />

Teil können Sie alphabetisch geordnete Definitionen <strong>der</strong> wichtigsten Fachbegriffe<br />

nachschlagen und in Teil IV finden Sie das dazugehörige deutsch­französische Glossar.<br />

Stand: Januar 2013<br />

1


2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I. FAQs ......................................................................................................................................................................................... 3<br />

II. PrAktIsche InFormAtIonen ......................................................................................................................... 8<br />

1. Fallbeispiel ..........................................................................................................................................................................................8<br />

2. Checkliste – Wie gehe ich vor, wenn ich eine Erfindung gemacht habe? ..........................................10<br />

3. Anlaufstellen an den <strong>Universität</strong>en ................................................................................................................................11<br />

4. Recherchendatenbanken ......................................................................................................................................................12<br />

5. Tabellarischer Überblick über Schutzrechte, Gesetze und zuständige Stellen ..................................13<br />

6. Ämter und Patentbehörden ................................................................................................................................................16<br />

III. DeFInItIonen ............................................................................................................................................................... 18<br />

IV. Deutsch-FrAnzösIsches GlossAr ........................................................................................................ 24


I. FAQs<br />

1<br />

2<br />

Was ist ein Schutzrecht und<br />

welche Schutzrechte gibt es?<br />

Schutzrechte schützen Ihr <strong>geistiges</strong><br />

<strong>Eigentum</strong> vor Missbrauch. Neben<br />

→ Patenten o<strong>der</strong> (in Deutschland)<br />

→ Gebrauchsmustern bzw. (in Frank ­<br />

reich und Luxemburg) → Certi ficats<br />

d’utilité für technische → Erfin<br />

dungen können auch an<strong>der</strong>e<br />

→ gewerbliche Schutzrechte wie<br />

→ Marken, → Geschmacksmuster<br />

und → Sortenschutz angemeldet werden.<br />

Alle Anmeldungen sind kosten ­<br />

pflichtig. Darüber hinaus gibt es<br />

nichtgewerbliche Schutzrechte wie<br />

das → Urheberrecht.<br />

Warum ist es sinnvoll,<br />

Schutzrechte anzumelden?<br />

Durch die Anmeldung eines gewerblichen<br />

Schutzrechtes schützen Sie<br />

Ihr <strong>geistiges</strong> <strong>Eigentum</strong> und sichern<br />

sich die alleinige → Ver wer tung.<br />

Dadurch wird es Ihnen ermöglicht,<br />

Ihre Entwicklungs­ und Forschungskosten<br />

wie<strong>der</strong> zu erwirtschaften. Die<br />

Anmeldungen technischer → Er findung<br />

en (→ Patente, → Gebrauchsmuster,<br />

→ Certificats d’utilité)<br />

werden nach spätestens 18 Monaten<br />

veröffentlicht. Diese Offenlegung<br />

wie<strong>der</strong>um kann als Inspiration für<br />

neue Entwicklungen dienen, <strong>der</strong><br />

3<br />

4<br />

technische Fortschritt wird geför<strong>der</strong>t.<br />

Achtung: Der → Erfin<strong>der</strong> muss nicht<br />

immer auch <strong>der</strong> Anmel<strong>der</strong> sein<br />

(→ Arbeitnehmererfindung)!<br />

Wie finde ich heraus, welche<br />

Schutzrechte ich für meine<br />

Erfindung geltend machen kann?<br />

Oft lassen sich aus einer → Erfindung<br />

Anmeldungen für verschiedene gewerb<br />

liche Schutzrechte ableiten.<br />

Am Beispiel des Autos: Die Technik<br />

(z. B. Motor, Fahrwerk, Elektronik<br />

usw.) ließe sich zum → Patent<br />

anmelden. Der Name des Autos<br />

o<strong>der</strong> die Modellbezeichnung kann<br />

als → Marke angemeldet werden.<br />

Aussehen, Form und Farbe, also die<br />

optischen Merkmale (Design), können<br />

als → Geschmacksmuster angemeldet<br />

werden (vgl. II.1, Fallbeispiel).<br />

Wann gilt eine Erfindung als neu bzw.<br />

wie kann ich ihre Neuheit prüfen?<br />

„Neu“ bedeutet, dass Ihre → Erfin<br />

dung noch nicht zum Stand <strong>der</strong><br />

Technik gehört und noch nicht<br />

in Schutzrechten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Dokumenten, auf Messen, durch<br />

Vorträge o<strong>der</strong> ähnliche mündliche<br />

Überlieferungen veröffentlicht wurde<br />

(auch nicht durch Sie selbst!). Die<br />

Patentliteratur ist die wichtigste<br />

3


4<br />

5<br />

6<br />

Informationsquelle zum Stand <strong>der</strong><br />

Technik. Deshalb sollten Sie neben <strong>der</strong><br />

Prüfung <strong>der</strong> Fachliteratur immer auch<br />

eine → Patentrecherche durchführen.<br />

Ich habe eine Erfindung gemacht<br />

– was muss ich jetzt tun, wenn ich<br />

sie patentieren lassen will?<br />

Wenn Sie als Wissenschaftler o<strong>der</strong><br />

Studieren<strong>der</strong> einen Arbeitsvertrag mit<br />

einer <strong>Universität</strong> haben, dann müssen<br />

Sie dem Arbeitgeber Ihre → Erfindung<br />

melden (→ Arbeitnehmererfindung).<br />

Die <strong>Universität</strong>en haben einen vor ­<br />

ge fertigten Meldebogen für → Erfin ­<br />

dungen. Die Hochschule wird anschließend<br />

innerhalb einer bestimmten<br />

Frist prüfen, ob sie Ihre → Erfindung<br />

selbst anmelden (→ Diensterfindung)<br />

o<strong>der</strong> zur Verwendung des → Erfin<strong>der</strong>s<br />

freigeben wird (→ freigegebene<br />

Diens t erfindung).<br />

Übernimmt sie die → Erfindung,<br />

so ist sie verpflichtet, diese zum<br />

→ Patent anzumelden (in Belgien und<br />

in Frankreich ist sie nicht verpflichtet,<br />

hat aber das Recht dazu) und auch<br />

sämtliche Kosten zu tragen. Sie<br />

werden jedoch als → Erfin<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Anmeldung namentlich genannt.<br />

Personen ohne Arbeitsvertrag können<br />

ihre → Erfindungen selbst anmelden.<br />

Es wird empfohlen, in jedem Fall vor ­<br />

her eine Beratung durch die Anlaufstellen<br />

Ihrer <strong>Universität</strong> in An spruch<br />

zu nehmen. Die Anmeldung zum<br />

→ Patent ist kostenpflichtig.<br />

Warum muss ich meine Erfindung<br />

meinem Arbeitgeber melden?<br />

Gewöhnlich wird Ihnen als Arbeitnehmer<br />

erst durch Ihre Tätigkeit<br />

bzw. die Kenntnisse, die Sie dadurch<br />

gewinnen, ermöglicht, eine<br />

→ Erfindung zu machen. Daher<br />

verfügt <strong>der</strong> Arbeitgeber über die<br />

Verwertungsrechte Ihres geistigen<br />

<strong>Eigentum</strong>s.<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Gibt es Ausnahmen von dieser<br />

Regelung?<br />

In Deutschland muss ein → Erfin<strong>der</strong><br />

an einer <strong>Universität</strong> seine → Erfindung<br />

nicht melden, wenn er sie geheim<br />

hält und das aufgrund seiner Lehrund<br />

Forschungstätigkeit für sinnvoll<br />

erachtet. Allerdings darf er seine<br />

→ Erfindung dann auf keinen Fall<br />

veröffentlichen (Vorlesungen, Fachartikel<br />

usw.). Möchte er zu einem<br />

späteren Zeitpunkt veröffentlichen, so<br />

muss er die → Erfindung vorher dem<br />

Arbeitgeber melden.<br />

Welche Erfindungen muss ich<br />

dem Arbeitgeber melden?<br />

Sie müssen ihrem Arbeitgeber alle<br />

technischen → Erfindungen (→ Patente,<br />

→ Gebrauchsmuster, → Certificats<br />

d’utilité) melden. Solange die<br />

→ Erfindung nicht freigegeben wird<br />

(→ freigegebene Diensterfindung),<br />

ist sie <strong>Eigentum</strong> <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>.<br />

Wohin kann ich mich wenden,<br />

wenn ich Fragen zu Erfindungen<br />

habe?<br />

Informationen zu → Erfindungen, → ge ­<br />

werblichen Schutzrechten und <strong>der</strong>en<br />

→ Verwertung erhalten Sie von Ihren<br />

jeweiligen Anlaufstellen (vgl. II.3).<br />

Kann man Software patentieren<br />

lassen?<br />

Software ist in <strong>der</strong> Regel durch das<br />

→ Urheberrecht geschützt. Für Software<br />

mit technischem Charakter<br />

kann zusätzlich → Patentschutz erwirkt<br />

werden, wenn sie entwe<strong>der</strong><br />

selbst ein technisches Problem löst<br />

o<strong>der</strong> einen technischen Effekt erzielt.<br />

Beispiele: Software zur effektiveren<br />

Datenkomprimierung, zur Steuerung<br />

von Maschinen und Anlagen.


11<br />

12<br />

13<br />

Wo/Wie mache ich eine<br />

Erfindungsmeldung?<br />

Ihre <strong>Universität</strong> stellt Ihnen ein<br />

eigenes Formular zur Meldung einer<br />

→ Erfindung zur Verfügung. Für<br />

zusätzliche Informationen wenden<br />

Sie sich an ihre jeweilige Anlaufstelle<br />

(vgl. II.3).<br />

Wo mache ich die Erfindungsmeldung,<br />

wenn ich Arbeitsverträge<br />

mit mehreren <strong>Universität</strong>en habe?<br />

Wenn Sie als → Erfin<strong>der</strong> Arbeitsverträge<br />

mit mehreren Arbeitgebern<br />

haben, müssen Sie bei jedem Ihrer<br />

Arbeitgeber die → Erfindung melden.<br />

Was bleibt mir als Erfin<strong>der</strong>, wenn<br />

meine Erfindung vom Arbeitgeber<br />

in Anspruch genommen wird?<br />

Werde ich vergütet?<br />

Als → Erfin<strong>der</strong> behalten Sie das<br />

Recht bei, in <strong>der</strong> Patentanmeldung<br />

14<br />

ausdrücklich als → Erfin<strong>der</strong> genannt<br />

zu werden. Im Fall finanzieller<br />

Rückflüsse, wird die Vergütung <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer an den <strong>Universität</strong>en<br />

<strong>der</strong> <strong>Großregion</strong> in den Län<strong>der</strong>n<br />

unterschiedlich gehandhabt. An<br />

deutschen <strong>Universität</strong>en wird <strong>der</strong><br />

→ Erfin<strong>der</strong> mit 30% an den<br />

Einnahmen beteiligt. Die <strong>Universität</strong><br />

Luxemburg hat 50% vereinbart,<br />

ebenso wird in Frankreich verfahren.<br />

An den frankophonen <strong>Universität</strong>en<br />

in Belgien wird <strong>der</strong> → Erfin<strong>der</strong> in Höhe<br />

von 33 % <strong>der</strong> Einnahmen nach Abzug<br />

aller Kosten vergütet.<br />

Wem gehört eine Erfindung,<br />

die in einem Drittmittelprojekt<br />

entstanden ist?<br />

In <strong>der</strong> Regel bestehen vertragliche<br />

Vereinbarungen mit dem Drittmittelgeber<br />

und ggf. beteiligten Ko operations<br />

partnern. Wichtig ist, dass Sie<br />

5


6<br />

15<br />

16<br />

17<br />

die Erfindungsmeldung immer bei<br />

Ihrem Arbeitgeber machen und ggf.<br />

Drittmittelgeber und/o<strong>der</strong> Ko ope rations<br />

partner nennen.<br />

Wann darf ich meine Erfindung<br />

veröffentlichen?<br />

Generell dürfen Sie eine → Erfindung<br />

erst veröffentlichen, wenn die Anmeldung<br />

zu einem → Patent erfolgt<br />

ist. Jede vorherige schriftliche o<strong>der</strong><br />

münd liche Veröffentlichung (Vorträge,<br />

mündlicher Bericht, Artikel,<br />

Auslegung wissenschaftlicher Arbei<br />

ten zur Einsichtnahme etc.)<br />

ist neuheitsschädlich und kann im<br />

Falle einer → Diensterfindung unter<br />

Umständen sogar arbeitsrechtliche<br />

Kon se quenzen für Sie nach sich<br />

ziehen. Bitte informieren Sie sich bei<br />

Ihrer jeweiligen Anlaufstelle über zusätzliche<br />

Son<strong>der</strong>regelungen (vgl. II.3).<br />

Ich habe über meine Erfindung<br />

bereits in einer Fachzeitschrift<br />

geschrieben. Kann ich sie in<br />

Europa noch patentieren lassen?<br />

Nein. Jede Veröffentlichung vor dem<br />

Anmeldetag eines → Patents ist neuheitsschädlich<br />

(vgl. Frage 15).<br />

Ich habe einen Artikel über meine<br />

Erfindung bei einer Fachzeitschrift<br />

eingereicht. Dieser wurde noch<br />

nicht veröffentlicht. Kann ich sie<br />

noch patentieren lassen?<br />

Solange Ihr Artikel noch nicht publiziert<br />

wurde, ist dies noch möglich,<br />

vorausgesetzt, die Redaktion <strong>der</strong> Fach ­<br />

zeitschrift hat sich zur Vertraulichkeit<br />

verpflichtet. Allerdings müssen Sie<br />

dann die Veröffentlichung des Artikels<br />

stoppen, bis <strong>der</strong> → Erfin<strong>der</strong> bzw.<br />

Arbeitgeber die Patentanmeldung getätigt<br />

hat.<br />

18<br />

19<br />

20<br />

Kann ich noch eine<br />

Patentanmeldung tätigen,<br />

wenn meine Erfindung in<br />

einer Studien-, Diplom- o<strong>der</strong><br />

Doktorarbeit beschrieben<br />

wurde und in <strong>der</strong> Bibliothek<br />

ausliegt?<br />

Nein. Auch Arbeiten, welche zur Einsicht<br />

in <strong>der</strong> Bibliothek ausliegen, sind<br />

neuheitsschädlich (vgl. Frage 15).<br />

Ich habe bereits einer an<strong>der</strong>en<br />

Person von meiner Erfindung<br />

erzählt. Ist das als Veröffentlichung<br />

zu sehen?<br />

Generell ja, es sei denn die Person, <strong>der</strong><br />

Sie es erzählt haben unterliegt einer<br />

Geheimhaltungspflicht. Auf jeden Fall<br />

sollten Sie, bevor Sie Informationen<br />

weitergeben, eine → Geheim haltun<br />

gs vereinbarung (Non­ disclosure<br />

agree ment [NDA]) abschließen. Im<br />

Zweifelsfall wenden Sie sich an die<br />

Anlaufstelle Ihrer jeweiligen <strong>Universität</strong><br />

(vgl. II.3).<br />

Ich habe eine Erfindungsmeldung<br />

getätigt und warte auf Rückmeldung<br />

meines Arbeitgebers.<br />

Allerdings möchte ich die<br />

Veröffentlichung meiner<br />

Erfindung nicht mehr länger<br />

aufschieben. Was kann ich tun?<br />

Sie müssen in jedem Fall warten, bis<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeber eine Anmeldung<br />

ge tätigt o<strong>der</strong> die → Erfindung freigegeben<br />

hat. Sie dürfen die → Erfindung<br />

auf keinen Fall vorher ver ­<br />

öffentlichen. Sobald eine Ver öffentlichung<br />

geplant ist, müssen Sie<br />

den Termin dem Arbeitgeber mitteilen.<br />

In <strong>der</strong> Regel geben Sie die<br />

Veröffentlichungsabsicht schon bei<br />

<strong>der</strong> Erfindungsmeldung an.


21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

Welche Verwertungsmöglichkeiten<br />

habe ich, wenn die<br />

<strong>Universität</strong> meine Erfindung in<br />

Anspruch genommen hat?<br />

Wenn die <strong>Universität</strong> Ihre → Erfindung<br />

in Anspruch nimmt, werden Sie im Fall<br />

finanzieller Rückflüsse vergütet. Die<br />

weitere → Verwertung <strong>der</strong> Erfindung<br />

liegt in <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> (vgl.<br />

Frage 13).<br />

Welche Verwertungsmöglichkeiten<br />

habe ich, wenn die<br />

<strong>Universität</strong> meine Erfindung<br />

freigibt?<br />

Wenn die <strong>Universität</strong> Ihre → Er fin ­<br />

dung freigibt, können Sie frei darüber<br />

verfügen und sie ggf. verwerten.<br />

Informationen zu den<br />

be stehenden Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

→ Ver wer tung erhalten Sie an<br />

den jeweiligen Anlaufstellen Ihrer<br />

<strong>Universität</strong> (vgl. II.3).<br />

Wie melde ich ein Patent<br />

an, wenn meine Erfindung<br />

freigegeben wird?<br />

Wenn Ihre → Erfindung freigegeben<br />

wurde (→ freigegebene Dienst erfin<br />

dung), können Sie diese selbst<br />

zum → Patent anmelden. Die → Erfindung<br />

muss komplett offenbart<br />

werden (Anwendungsgebiet, detaillierte<br />

Beschreibung von Problem<br />

und Lösung, Zeichnung). Werden<br />

die Anmeldeunterlagen eingereicht<br />

und ist die Anmeldegebühr bezahlt,<br />

ist damit <strong>der</strong> Anmeldetag gesichert;<br />

weitere → Erfindungen (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Verbesserungen <strong>der</strong> und/o<strong>der</strong> Zusätze<br />

zur alten → Erfindung) müssen erneut<br />

gemeldet werden.<br />

Brauche ich einen Patentanwalt?<br />

Grundsätzlich kann je<strong>der</strong> ein → Pa ­<br />

tent ohne Hilfe eines Patentanwalts<br />

anmelden. Dies gilt auch für<br />

25<br />

die Anmeldung an<strong>der</strong>er Schutzrechte.<br />

Jedoch ist speziell die rechtsverbindliche<br />

Formulierung <strong>der</strong> Patent<br />

ansprüche ein komplexes Gebiet,<br />

beson<strong>der</strong>s für Anmel<strong>der</strong>, die keine<br />

o<strong>der</strong> wenig Erfahrung haben. Die<br />

Kosten für einen Patentanwalt können<br />

mehrere tausend Euro betragen und<br />

müssen zusätzlich zu sonstigen bei<br />

einer Anmeldung anfallenden Kosten<br />

und Gebühren von <strong>der</strong> anmeldenden<br />

Person o<strong>der</strong> Institution getragen<br />

wer den. Bei Fragen wenden Sie<br />

sich an die Anlaufstellen Ihrer jeweiligen<br />

<strong>Universität</strong> (vgl. II.3.). Viele<br />

dieser Anlaufstellen arbeiten mit<br />

Patentanwälten zusammen und<br />

bieten eine kostenlose Erstberatung<br />

an (außer in Belgien).<br />

Wie gehe ich vor, wenn ich eine<br />

Marke o<strong>der</strong> ein Geschmacksmuster<br />

anmelden möchte?<br />

Die → Marken­ und → Geschmacksmuster<br />

anmeldungen sind keine technischen<br />

Schutzrechte und müssen<br />

dem Arbeitgeber nicht gemeldet<br />

werden, es sei denn, es gibt spe zielle<br />

Vereinbarungen. Vor <strong>der</strong> Markenanmeldung<br />

sollten Sie recherchieren,<br />

ob schon gleiche o<strong>der</strong> ähnlich lauten<br />

de Markenanmeldungen existie<br />

ren. Ab dem Anmeldetag ist die<br />

→ Marke gesichert, aber erst mit ihrer<br />

Eintragung in das Markenregister<br />

dürfen Sie sie als „eingetragene<br />

Marke“ bewerben. Vor <strong>der</strong> Geschmacks<br />

musteranmeldung sollten<br />

Sie ebenfalls recherchieren, ob gleiche<br />

o<strong>der</strong> ähnliche → Geschmacksmuster<br />

vorliegen (vgl. II.4). Die jeweiligen<br />

Anlaufstellen an Ihren <strong>Universität</strong>en<br />

leisten Ihnen dabei Hilfestellung (vgl.<br />

II.3). Die Anmeldeformulare können<br />

Sie beim Patent­ und Markenamt<br />

o<strong>der</strong> bei einem annahmeberechtigten<br />

Patent informationszentrum ein reichen.<br />

7


8<br />

I. Praktische Informationen<br />

1. Fallbeispiel für eine Erfindung und davon ableit bare<br />

technische Schutzrechte<br />

a)<br />

b)<br />

c)<br />

Eine Gruppe Wissenschaftler und Tech ­<br />

niker entwickelt eine Reihe sicher heits ­<br />

technischer Merkmale an einem Kfz.<br />

Im Crashfall (Auf fahr unfall) ermitteln<br />

Sensoren die negative Beschleunigung<br />

des Fahr zeugs. Der Bordcomputer<br />

erfasst die Signale und leitet die<br />

Steuerung <strong>der</strong> Elektromotoren ein,<br />

welche die Fahr zeug sitzvor<strong>der</strong>kante<br />

und die Kopfstütze vertikal verstellen.<br />

Des Weiteren wurden an <strong>der</strong><br />

Karosserie weitere Luftschlitze ange ­<br />

bracht, welche zusätzlich die elektronischen<br />

Komponenten kühlen,<br />

sowie Luftschlitze zur Verzierung, die<br />

<strong>der</strong> Karosserie ein charakteristisches<br />

Aussehen verleihen.<br />

Es ist vorgesehen, dass das Auto<br />

unter dem Namen „WhatSafety?“<br />

an kommerziellen Rennen teilnimmt.<br />

Die Finanzierung erfolgt über verschiedene<br />

Sponsoren.<br />

Welche Schutzrechte sind betroffen?<br />

Alle Merkmale unter Abschnitt a)<br />

fallen in den Bereich technischer → Er ­<br />

findungen. Daraus können An meldungen<br />

für → Patente und/o<strong>der</strong><br />

→ Ge brauchsmuster abgeleitet werden.<br />

Zu a)<br />

Zu b)<br />

Zu c)<br />

Abschnitt b) enthält ein technisches<br />

Merkmal: Luftschlitze, die zur Kühlung<br />

angebracht wurden. Daraus können<br />

ebenfalls Anmeldungen für → Patente<br />

o<strong>der</strong> → Gebrauchsmuster abgeleitet<br />

werden. Zum Schutz des optischen<br />

Merkmals (Luftschlitze zur Verzierung)<br />

kann ein → Geschmacksmuster (Design)<br />

angemeldet werden.<br />

Um die Ware o<strong>der</strong> das Produkt zu<br />

kenn zeichnen und um zu verhin<strong>der</strong>n,<br />

dass sich Konkurrenten dieses Namens<br />

bemächtigen, kann eine Marken an ­<br />

meldung getätigt werden.


10<br />

2. Checkliste<br />

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Erfindung gemacht habe?<br />

Füllen Sie die → Erfindungsmeldung Ihrer <strong>Universität</strong> aus, in <strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em folgende Fragen<br />

aufgeführt werden:<br />

Liegt eine Erfindung vor?<br />

Ja ➔ Die → Erfindung kann ggf. zum → Patent angemeldet werden.<br />

Nein ➔ Es ist keine → Patent­ o<strong>der</strong> Gebrauchsmusteranmeldung möglich.<br />

Ist die Erfindung in <strong>der</strong> Patentliteratur (vgl. II.4) o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Doku menten<br />

beschrieben?<br />

Ja ➔ Sie ist nicht mehr neu und gehört zum Stand <strong>der</strong> Technik. Es ist keine Patentanmeldung<br />

möglich.<br />

Nein ➔ Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet werden.<br />

Weiß bereits jemand von meiner Erfindung? (vgl. Frage 15 ff.)<br />

Ja, wesentliche Teile davon sind bereits veröffentlicht ➔ Neuheitsschädlich! Eine<br />

Anmeldung zum → Patent ist nicht mehr möglich. Für zusätzliche Informationen, wenden<br />

Sie sich bitte an Ihre jeweilige Anlaufstelle (vgl. II.3).<br />

Ja, meine Arbeitskollegen haben davon Kenntnis ➔ Sind diese zur Vertraulichkeit<br />

verpflichtet, ist dies nicht neuheitsschädlich. Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet<br />

werden.<br />

Ja, sonstige dritte Personen haben davon Kenntnis ➔ Haben diese eine → Geheimhaltungsvereinbarung<br />

unterschrieben, sind sie zum Stillschweigen verpflichtet. Ist dies nicht<br />

<strong>der</strong> Fall, ist dies als neuheitsschädlich zu bewerten. Eine Anmeldung zum → Patent ist nicht<br />

mehr möglich.<br />

Nein ➔ Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet werden.<br />

Ist die Erfindung in Kooperation (mit Drittmittelgebern) entstanden?<br />

Ja, sie ist in Kooperation entstanden ➔ wenden Sie sich bitte an die Anlaufstelle Ihrer<br />

<strong>Universität</strong> (vgl. II.3).<br />

Habe ich einen Arbeitsvertrag mit <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> (auch Teilzeitvertrag)?<br />

Ja ➔ Die → Erfindung muss dem Arbeitgeber gemeldet werden. Weitere Schritte werden<br />

vom Arbeitgeber eingeleitet.<br />

Nein ➔ Bitte informieren Sie sich bei <strong>der</strong> entsprechenden Anlaufstelle <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> (vgl.<br />

II.3) über das genaue Proze<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Patentanmeldung.<br />

Sind noch an<strong>der</strong>e Erfin<strong>der</strong> beteiligt?<br />

Ja ➔ Die → Erfin<strong>der</strong> müssen bei einer Patentanmeldung angegeben werden. Sind <strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />

die → Erfin<strong>der</strong> Arbeitnehmer, werden die → Erfin<strong>der</strong> bereits in <strong>der</strong> Erfindungsmeldung beim<br />

Arbeitgeber angegeben.


3. Anlaufstellen an den <strong>Universität</strong>en<br />

Natürlich stehen Ihnen zu jedem Zeitpunkt die jeweiligen Anlaufstellen an den <strong>Universität</strong>en<br />

<strong>der</strong> <strong>Großregion</strong> mit Rat und Tat zur Seite, und das i.d.R. für Sie als Erfin<strong>der</strong> kostenlos.<br />

Technische <strong>Universität</strong> Kaiserslautern<br />

Kontaktstelle für Information und<br />

Technologie<br />

Patentinformationszentrum<br />

Paul­Ehrlich­Str.<br />

Gebäude 32<br />

D­67663 Kaiserslautern<br />

Tel.: +49 (0)631 205 2172<br />

piz@kit.uni­kl.de<br />

www.kit.uni­kl.de<br />

Université de Liège<br />

Interface Entreprises­Université<br />

Département Brevets<br />

4, Avenue Pré­Aily<br />

B­4031 Liège (Angleur)<br />

Tel.: +32 (0)4 349 85 23<br />

ulgpatents@ulg.ac.be<br />

www.interface.ulg.ac.be<br />

Université de Lorraine<br />

Direction de la recherche et de la<br />

valorisation<br />

Sous­direction valorisation<br />

91 avenue de la Libération<br />

F­54001 Nancy Cedex<br />

Tel. : +33 (0) 3.54.50.41.60<br />

ceres@inpl­nancy.fr<br />

http://ceres.univ­lorraine.fr<br />

Université du Luxembourg<br />

Administration centrale<br />

162 A, avenue de la Faïencerie<br />

L­1511 Luxembourg<br />

Tel.: +352 46 66 44 6182<br />

sigmar.lampe@uni.lu<br />

wwwde.uni.lu/forschung/verwertung<br />

_von_forschungsergebnissen<br />

<strong>Universität</strong> des Saarlandes<br />

Kontaktstelle für Wissens­ und<br />

Technologietransfer<br />

Campus A1.1, Starterzentrum<br />

D­66123 Saarbrücken<br />

Tel.: +49 (0)681 302 2656<br />

info@pva­saarland.de<br />

www.uni­saarland.de/info/wirtschaft/<br />

kwt.html<br />

<strong>Universität</strong> Trier<br />

Kontaktstelle für Wissens­ und<br />

Technologietransfer<br />

Im Treff 23<br />

D­54296 Trier<br />

Tel.: +49 (0)651 201 3126<br />

egnerdup@uni­trier.de<br />

www.wissenstransfer.uni­trier.de<br />

11


12<br />

4. Recherchedatenbanken<br />

Bei eigenständigen Recherchen in den Datenbanken ist darauf zu achten, dass die zum Teil<br />

kostenpflichtige Suche nach Stichworten oft nur ein unzureichendes Ergebnis bringt, beson<strong>der</strong>s bei<br />

Recherchen zum Stand <strong>der</strong> Technik. Es sollte ausschließlich im jeweiligen Sachgebiet recherchiert<br />

werden. Wenden Sie sich für eine professionelle Recherche an die Anlaufstellen Ihrer <strong>Universität</strong>.<br />

Hier finden Sie kompetente Unterstützung (vgl. II.3).<br />

Datenbank des Deutschen Patentamtes zur Patentrecherche<br />

(national und international)<br />

http://depatisnet.dpma.de (de + en)<br />

Datenbank des Deutschen Patentamtes zur Markenrecherche<br />

(national und inter national)<br />

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/uebersicht (de + en)<br />

Datenbank des Deutschen Patent­ und Markenamtes zur Geschmacks muster recherche<br />

(national)<br />

http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/uebersicht (de + en)<br />

Datenbank des Französischen Patentamtes zur Patentrecherche<br />

(national und inter national)<br />

http://fr.espacenet.com/ (fr)<br />

Datenbank des Französischen Patentamtes zur Markenrecherche<br />

(national und inter national)<br />

http://bases­marques.inpi.fr/ (fr)<br />

Datenbank des Französischen Patentamtes zur Geschmacksmusterrecherche<br />

(national)<br />

http://bases­modeles.inpi.fr/ (fr)<br />

Datenbank des Benelux­Amtes für Geistiges <strong>Eigentum</strong> zur Markenrecherche<br />

(Benelux und international) *<br />

https://register.boip.int/bmbonline/intro/show.do (nl + fr + en)<br />

Datenbank des europäischen Patentamtes zur Patentrecherche<br />

(international)<br />

http://worldwide.espacenet.com (de + en + fr)<br />

Datenbank des Harmonisierungsamtes zur Markenrecherche<br />

(Gemeinschafts marke)<br />

http://oami.europa.eu/CTMOnline/ (en + de + fr + es + it)<br />

Datenbank des Harmonisierungsamtes zur Geschmacksmusterrecherche<br />

(Ge mein schafts geschmacksmuster)<br />

http://oami.europa.eu/RCDOnline/ (en + de + fr + es + it)<br />

Datenbank <strong>der</strong> Weltorganisation für <strong>geistiges</strong> <strong>Eigentum</strong> zur Markenrecherche<br />

http://www.wipo.int/romarin (en + fr + es)<br />

* kostenpflichtige Datenbank


5. Tabellarischer Überblick über Schutzrechte, Ge setze<br />

und zuständige Stellen<br />

Tabelle 1: Gewerbliche Schutzrechte im Überblick<br />

Schutzgegenstand<br />

Schutzdauer<br />

Prüfungsverfahren<br />

Beispiele<br />

Patent<br />

Gebrauchsmuster<br />

(Deutschland) Certificat<br />

d’utilité<br />

Marke Geschmacksmuster<br />

Sortenschutz<br />

Technische Technische Technische Waren und Design Pflanzen-<br />

Produkte Produkte Produkte Dienstleistungen züchtungen<br />

und und<br />

Verfahren Verfahren<br />

20 Jahre 10 Jahre 6 Jahre 10 Jahre 25 Jahre 25-30 Jahre<br />

(je nach Sorte)<br />

Bei Beliebig oft<br />

Pharma- verlängerbar<br />

produkten + um je weitere<br />

max. 5 10 Jahre<br />

Jahre<br />

Prüfung Formale Formale Formale Formale Prüfung auf<br />

auf Prüfung Prüfung Prüfung auf Prüfung Neuheit,<br />

Neuheit, absolute Homogenität,<br />

Erfindungs- Keine Prüfung Gleiches Schutzhin<strong>der</strong>- Keine Prüfung Beständigkeit<br />

höhe und auf Neuheit, Anmeldefor- nisse auf Neuheit und<br />

gewerbliche Erfindungshöhe mular wie und Eigenart. Unterscheid-<br />

Anwendbar- und gewerb- beim Keine barkeit<br />

keit, liche Anwend- Patent. Bei Prüfung, ob<br />

Belgien und barkeit Nichtzahlung störende<br />

Luxemburg: <strong>der</strong> Recherche- Marken vornur<br />

formale gebühr inner- handen sind.<br />

Prüfung halb von 18<br />

Monaten<br />

erfolgt die<br />

Eintragung als<br />

Certificat<br />

d’utilité.<br />

Wankel- Schreibgeräte, Wortzeichen Stoff- und z.B.<br />

Motor, sichere (Peugeot), Tapetenmuster, Kartoffel- und<br />

Herstellungs- Kin<strong>der</strong>scheren grafisches Flaschen- Getreidesorten<br />

verfahren für Zeichen und<br />

Nylon (Mercedes- Autoformen<br />

Stern) (Karosserie).<br />

13


14<br />

Tabelle 2: Zuständige Stellen für die Anmeldung von nationalen Schutzrechten<br />

Patent<br />

Gebrauchsmuster<br />

Certificat<br />

d’utilité<br />

Marke<br />

Geschmacksmuster<br />

Sorten<br />

Belgien<br />

Saarland/<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Belgisches Amt Deutsches Patent- und Französisches Amt für Geistiges<br />

für Geistiges Markenamt, München Patentamt, Paris <strong>Eigentum</strong>,<br />

<strong>Eigentum</strong>, Brüssel Regionalbüro in Nancy Luxemburg<br />

Patentinformations-<br />

zentrum Saarbrücken<br />

(PIZ SB)<br />

Patentinformationszentrum<br />

Kaiserslautern<br />

(PIZ KL)<br />

– Deutsches Patent- und – –<br />

Markenamt, München<br />

Patentinformations-<br />

zentrum Saarbrücken<br />

(PIZ SB)<br />

Patentinformationszentrum<br />

Kaiserslautern<br />

(PIZ KL)<br />

– – Französisches Amt für Geistiges<br />

Patentamt, Paris <strong>Eigentum</strong>,<br />

Regionalbüro in Nancy Luxemburg<br />

Benelux-Amt für Deutsches Patent- und Französisches Benelux-Amt für<br />

Geistiges <strong>Eigentum</strong>, Markenamt, München Patentamt, Paris Geistiges <strong>Eigentum</strong>,<br />

Den Haag Regionalbüro in Nancy Den Haag<br />

Patentinformations-<br />

zentrum Saarbrücken<br />

(PIZ SB)<br />

Patentinformationszentrum<br />

Kaiserslautern<br />

(PIZ KL)<br />

Benelux-Amt für Deutsches Patent- und Französisches Benelux-Amt für<br />

Geistiges <strong>Eigentum</strong>, Markenamt, München Patentamt, Paris Geistiges <strong>Eigentum</strong>,<br />

Den Haag Regionalbüro in Nancy Den Haag<br />

Patentinformations-<br />

zentrum Saarbrücken<br />

(PIZ SB)<br />

Patentinformationszentrum<br />

Kaiserslautern<br />

(PIZ KL)<br />

Lothringen<br />

Luxemburg<br />

Belgisches Amt Bundessortenamt, Sortenschutzaus- Gemeinschaftliches<br />

für Geistiges Hannover schuss, Paris Sortenamt, Angers<br />

<strong>Eigentum</strong>, Brüssel


Tabelle 3: Nationale Gesetze<br />

Patent<br />

Gebrauchsmuster<br />

Certificat<br />

d’utilité<br />

Marke<br />

Geschmacksmuster<br />

Belgisches Deutsches Gesetze zum Luxemburgisches<br />

Patentgesetz Patentgesetz Geistigen <strong>Eigentum</strong> Patentgesetz<br />

www.gesetze-imhttp://justice.<br />

internet.de/patg/ www.legifrance. www.mj.public.lu/<br />

belgium.be index.html gouv.fr<br />

– Deutsches – –<br />

Gebrauchsmustergesetzwww.gesetze-iminternet.de/gebrmg/<br />

index.html<br />

– – Gesetze zum Luxemburgisches<br />

Geistigen <strong>Eigentum</strong> Patentgesetz<br />

www.legifrance.gouv.fr www.mj.public.lu/<br />

gouv.fr<br />

Gesetze zur Marke Deutsches Gesetze zum Gesetze zur Marke<br />

Markengesetz Geistigen <strong>Eigentum</strong><br />

www.gesetze-imwww.boip.int<br />

internet.de/markeng/ www.legifrance. www.brevet.lu<br />

index.html gouv.fr<br />

Gesetze zum Deutsches Geschmacks- Gesetze zum Gesetze zum<br />

Geschmacksmuster mustergesetz Geistigen <strong>Eigentum</strong> Geschmacksmuster<br />

www.boip.int www.gesetze-im- www.legifrance. www.brevet.lu<br />

internet.de/ gouv.fr<br />

geschmmg_2004/<br />

index.html<br />

Tabelle 4: Zuständige Stellen für die Anmeldung von europäischen Schutzrechten<br />

Patent<br />

Marke<br />

Geschmacksmuster<br />

Sorten<br />

Belgien<br />

Behörde<br />

Deutschland<br />

Frankreich<br />

Schutzraum<br />

Luxemburg<br />

Europäisches Patentamt, München Die einzelnen europäischen Staaten<br />

müssen benannt werden. Es können auch<br />

Patentinformationszentrum Saarbrücken europäische Staaten benannt werden,<br />

Patentinformationszentrum Kaiserslautern die nicht EU-Mitglied sind.<br />

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Alle Staaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Alicante<br />

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Alle Staaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Alicante<br />

Benelux-Amt für Geistiges <strong>Eigentum</strong>, Den Haag Benelux-Staaten<br />

Gemeinschaftliches Sortenamt, Angers Alle Staaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

15


16<br />

6. Ämter und Patentbehörden<br />

(siehe auch www.innovaccess.eu)<br />

6.1. National<br />

Benelux-Amt für Geistiges <strong>Eigentum</strong><br />

(BOIP = Benelux Office for Intellectual<br />

Property/OBPI = Office Benelux de la<br />

Propriété Intellectuelle)<br />

(Marken­ und Geschmacksmusteranmeldungen<br />

in Benelux)<br />

Bordewijklaan 15<br />

NL­2591 XR Den Haag<br />

Tel.: +32 (0)70 244 242 (Belgien)<br />

+352 8002 5383 (Luxemburg)<br />

www.boip.int<br />

Bundessortenamt<br />

Osterfelddamm 80<br />

D­30627 Hannover<br />

Tel.: +49 (0)511 9566­50<br />

BSA@bundessortenamt.de<br />

www.bundessortenamt.de<br />

Sortenschutzausschuss<br />

(CPOV = Comité de la Protection des<br />

Obtentions Végétales)<br />

11 Rue Jean Nicot<br />

F­75007 Paris<br />

Tel.: +33 (0)1 42 75 93 14<br />

www.geves.fr<br />

Deutsches Patent- und Markenamt<br />

Zweibrückenstr. 12<br />

D­80331 München<br />

Tel.: +49 (0)89 2195­0<br />

info@dpma.de<br />

www.dpma.de<br />

Französisches Patentamt<br />

(INPI = Institut National de la Propriété<br />

Industrielle)<br />

26 bis rue de Saint­Pétersbourg<br />

F­75800 Paris Cedex 08<br />

Tel.: +33 (0)820 210 211<br />

contact@inpi.fr<br />

www.inpi.fr<br />

Regionalbüro in Nancy<br />

123, rue du Faubourg des Trois Maisons BP<br />

30749<br />

F­54064 Nancy Cedex<br />

Tel.: + 33 (0)820 213 213<br />

lorraine@inpi.fr<br />

Belgisches Amt für Geistiges <strong>Eigentum</strong><br />

(OPRI = Office Belge de la Propriété<br />

Intellectuelle)<br />

North gate III<br />

Boulevard du Roi Albert II, 16<br />

B­1000 Bruxelles<br />

Tel.: +32 (0)2 277 90 11<br />

piie_dir@economie.fgov.be<br />

http://economie.fgov.be/opri­die.htm<br />

Amt für Geistiges <strong>Eigentum</strong><br />

(Office de la Propriété Intellectuelle)<br />

Le Ministère de l’Economie et du<br />

Commerce extérieur<br />

19–21, boulevard Royal<br />

L­2449 Luxembourg<br />

Tel.: +352 2478 2478<br />

info@eco.public.lu<br />

www.eco.public.lu


6.2. Europäisch<br />

Gemeinschaftliches Sortenamt<br />

(CPVO = Community Plant Variety Office/<br />

OCVV = Office Communautaire<br />

des Variétés Végétales)<br />

3, boulevard Maréchal Foch<br />

F­49000 Angers<br />

Tel.: +33 (0)2 41 25 64 00<br />

cpvo@cpvo.europa.eu<br />

www.cpvo.europa.eu<br />

Europäisches Patentamt = EPA<br />

(EPO = European Patent Office/<br />

OEB = Office Européen des Brevets)<br />

D­80298 München<br />

Tel.: +49 (0)89 2399­0<br />

info@epo.org<br />

www.epo.org<br />

6.3. International<br />

Weltorganisation für <strong>geistiges</strong><br />

<strong>Eigentum</strong><br />

(WIPO = World Intellectual Property<br />

Organisation/OMPI = Organisation<br />

Mondiale de la Propriété Intellectuelle)<br />

34, chemin des Colombettes<br />

CH­1211 Geneva 20<br />

Tel.: +41 (0)22 338 9111<br />

www.wipo.int<br />

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt =<br />

HABM (Marken, Muster und Modelle)<br />

(OHIM = Office for Harmonization in the<br />

Internal Market (Trade Marks and Design)/<br />

OHMI = Office de l’Harmonisation dans<br />

le Marché Intérieur (Marques, Dessins et<br />

Modèles))<br />

Avenida de Europa, 4<br />

E­03008 Alicante<br />

Tel.: +34 (0)96 513 9100<br />

information@oami.europa.eu<br />

http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/<br />

index.en.do<br />

17


18<br />

I. Definitionen<br />

Arbeitnehmererfindung/Erfindungsmeldung<br />

Arbeitnehmererfindungen sind technische → Erfindungen, die von Arbeitnehmern gemacht<br />

werden. D. h. auch → Erfindungen, die während <strong>der</strong> Freizeit o<strong>der</strong> des Urlaubs gemacht<br />

werden, sind Arbeitnehmererfindungen (nach belgischem und französischem Recht ist dies<br />

nur <strong>der</strong> Fall, wenn sie mit Mitteln des Arbeitgebers erfolgen). Jede Arbeitnehmererfindung<br />

muss dem Arbeitgeber mit <strong>der</strong> Erfindungsmeldung mitgeteilt werden. Dieser entscheidet, ob<br />

die Erfindung als → Diensterfindung o<strong>der</strong> → freie Erfindung einzustufen ist.<br />

Bezieht sich die Erfindung auf Tätigkeiten und Erfahrungen, die im Arbeitsbereich des<br />

→ Erfin<strong>der</strong>s liegen, so handelt es sich um eine → Diensterfindung. Angegeben werden diese<br />

→ Diensterfindungen mit einer Erfindungsmeldung. In <strong>der</strong> Regel gibt es dafür vorgefertigte<br />

Formulare.<br />

Bezieht sich die Erfindung nicht auf Tätigkeiten und Erfahrungen, die im Arbeitsbereich des<br />

→ Erfin<strong>der</strong>s liegen, so handelt es sich um eine → freie Erfindung, die aber ebenfalls dem<br />

Arbeitgeber gemeldet werden muss.<br />

Certificat d’utilité (Frankreich)<br />

Bei einer Patentanmeldung in Frankreich muss <strong>der</strong> Prüfungsantrag bzw. Recherche antrag<br />

beim französischen Patentamt gestellt und die Recherchegebühr innerhalb eines Monats nach<br />

<strong>der</strong> Anmeldung beglichen werden. Der Antrag wird als sog. Certificat d’utilité eingetragen<br />

o<strong>der</strong> es wird innerhalb von 18 Monaten nach <strong>der</strong> Anmeldung ein schriftliches Gesuch auf<br />

Abän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Patentanmeldung in ein Certificat d’utilité gestellt. Dieses hat eine geringere<br />

Laufzeit (6 Jahre) als ein → Patent.<br />

Certificat d’utilité (Luxemburg)<br />

Bei einer Patentanmeldung in Luxemburg muss innerhalb von 18 Monaten nach <strong>der</strong><br />

Anmeldung <strong>der</strong> Rechercheantrag beim luxemburgischen Patentamt gestellt werden. Falls


20<br />

<strong>der</strong> Antrag nicht gestellt wird, wird die Anmeldung als sog. Certificat d’utilité eingetragen.<br />

Dieses hat eine geringere Laufzeit (6 Jahre) als ein → Patent.<br />

Diensterfindung<br />

Eine → Erfindung, die sich auf Tätigkeiten und Erfahrungen aus dem Umfeld des Arbeitsplatzes<br />

bezieht, ist eine Diensterfindung. Sie muss dem aktuellen Arbeitgeber gemeldet werden.<br />

Der Arbeitgeber entscheidet, ob die Diensterfindung in Anspruch genommen wird. Für die<br />

nicht in Anspruch genommene Diensterfindung siehe → freigegebene Diensterfindung. Bei<br />

Inanspruchnahme einer → Erfindung durch den Arbeitgeber, wird <strong>der</strong> → Erfin<strong>der</strong> bzw. <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer im Fall von finanziellen Rückflüssen vergütet. Die weitere → Verwertung <strong>der</strong><br />

→ Erfindung obliegt dann dem Arbeitgeber.<br />

Erfin<strong>der</strong><br />

Eine Person, welche eine → Erfindung macht, ist ein Erfin<strong>der</strong>. Auch mehrere Personen können<br />

an einer → Erfindung beteiligt sein. Das Ausführen von Arbeitsanweisungen genügt dabei<br />

nicht. Beispiel: Das Montieren eines Prototyps einer Maschine nach einer vorgegebenen<br />

Zeichnung ist keine → erfin<strong>der</strong>ische Tätigkeit.<br />

Erfin<strong>der</strong>ische Tätigkeit<br />

Eine erfin<strong>der</strong>ische Tätigkeit ist vorhanden, wenn sich <strong>der</strong> erfin<strong>der</strong>ische Schritt für den<br />

Fachmann nicht in naheliegen<strong>der</strong> Weise aus dem Stand <strong>der</strong> Technik ergibt.<br />

Erfindung<br />

Eine Erfindung ist eine neue Lehre o<strong>der</strong> Lösung zu einem technischen Problem. Sie muss neu<br />

(→ Neuheit) sein, auf einer → erfin<strong>der</strong>ischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar<br />

(→ gewerbliche Anwendbarkeit) sein. Nur unter diesen Voraussetzungen kann sie als<br />

→ Patent o<strong>der</strong> in Deutschland als → Gebrauchsmuster angemeldet werden.<br />

Freie Erfindung<br />

Eine → Erfindung, die sich nicht auf Tätigkeiten und Erfahrungen aus dem Umfeld des<br />

Arbeitsplatzes des → Erfin<strong>der</strong>s bezieht, ist eine freie Erfindung. Auch freie Erfindungen<br />

müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Allerdings genügt es, dem Arbeitgeber nur so<br />

viel über die → Erfindung mitzuteilen, dass dieser einschätzen kann, ob es sich tatsächlich<br />

um eine freie Erfindung handelt.<br />

Freigegebene Diensterfindung<br />

Eine dem Arbeitgeber gemeldete → Erfindung, die nach Prüfung durch den Arbeitgeber an<br />

den → Erfin<strong>der</strong> zur → Verwertung zurückgegeben wird, ist eine freigegebene Diensterfindung.<br />

Der → Erfin<strong>der</strong> darf darüber frei verfügen.


Gebrauchsmuster (Deutschland)<br />

In Deutschland kann dieses Schutzrecht (wie <strong>der</strong> Patentschutz) nur für technische<br />

→ Erfindungen geltend gemacht werden (sog. ‚kleines → Patent‘). Oft handelt es sich um<br />

Anmeldungen, <strong>der</strong>en Erfindungshöhe nicht so hoch angesiedelt ist, sodass eine erfolgreiche<br />

Patentanmeldung fraglich ist. Im Gegensatz zum → Patent hat das Gebrauchsmuster eine<br />

sechsmonatige Neuheitsschonfrist und kann somit noch innerhalb von sechs Monaten nach<br />

einer Veröffentlichung angemeldet werden. Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre.<br />

Beispiele: Schreibgeräte, sichere Kin<strong>der</strong>scheren.<br />

Geheimhaltungsvereinbarung (Non-disclosure agreement [NDA]<br />

o<strong>der</strong> Confidential Disclosure Agreement [CDA])<br />

Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist eine vertragliche Verpflichtung, um Geheimhaltung<br />

und Patentierbarkeit einer → Erfindung sicher zu stellen.<br />

Geschmacksmuster (Design)<br />

Das Geschmacksmuster schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände o<strong>der</strong> auch<br />

zweidimensionaler Muster mit Neuheits­ und Eigenartanspruch. Die maximale Schutzdauer<br />

beträgt 25 Jahre. Beispiele: Stoff­ und Tapetenmuster, Flaschen­ und Autoformen.<br />

Gewerbliche Anwendbarkeit<br />

Als Voraussetzung für die Patentierbarkeit einer → Erfindung gilt, dass <strong>der</strong> Gegenstand <strong>der</strong><br />

→ Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet (inkl. Landwirtschaft) herstellbar und<br />

produzierbar ist.<br />

Gewerbliches Schutzrecht<br />

Ein gewerbliches Schutzrecht, z. B. → Patent, → Gebrauchsmuster, → Marke, → Geschmacksmuster<br />

o<strong>der</strong> → Sorte ist ein vom Gesetzgeber verliehenes, räumlich und zeitlich beschränktes<br />

Verwertungs­ und Vermarktungsmonopol. Es entsteht durch Anmeldung bei den zuständigen<br />

Patentbehörden und Ämtern, die den potenziellen Schutz nach Anmeldung erteilen o<strong>der</strong><br />

eintragen.<br />

Schutzrechte sind räumlich beschränkt (Territorialprinzip), da sie nur in den Gebieten wirksam<br />

sind, in denen sie angemeldet werden. Auch haben die meisten Schutzrechte eine maximale<br />

Laufzeit, unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass diese beibehalten werden. Eine Ausnahme bildet die<br />

→ Marke, <strong>der</strong>en Laufzeit beliebig verlängert werden kann.<br />

Marke<br />

Marken kennzeichnen Waren und Dienstleistungen. Wörter, Buchstaben, Zahlen,<br />

Abbildungen, Farben und akustische Signale können als Marken angemeldet werden.<br />

Marken unterscheiden sich in zwei wichtigen Punkten von den an<strong>der</strong>en → gewerblichen<br />

21


22<br />

Schutzrechten: Sie müssen nicht neu sein (abgelaufene Marken können noch einmal<br />

angemeldet werden) und sie können beliebig oft verlängert werden. Beispiele: Wortzeichen<br />

(Peugeot), grafisches Zeichen (Mercedes­Stern).<br />

Neuheit<br />

Neuheit bedeutet, dass die → Erfindung am Tag <strong>der</strong> Patentanmeldung nicht zum Stand <strong>der</strong> Technik<br />

gehört und somit auch nicht veröffentlicht worden sein darf. Achtung: Als Veröffentlichung<br />

zählen auch Vorträge und an<strong>der</strong>e mündliche Überlieferungen an Dritte!<br />

Patent<br />

Das Patent gehört zu den → gewerblichen Schutzrechten und kann für eine technische<br />

→ Erfindung beantragt werden. Voraussetzungen sind: weltweite → Neuheit, → erfin<strong>der</strong>ische<br />

Tätigkeit und → gewerbliche Anwendbarkeit. Der Patentinhaber erhält das räumlich und<br />

zeitlich begrenzte Recht, Dritten die → Verwertung seiner → Erfindung zu untersagen. Im<br />

Gegenzug muss er seine → Erfindung offenbaren.<br />

Die Anmeldung erfolgt in den Staaten <strong>der</strong> <strong>Großregion</strong> bei annahmeberechtigten<br />

Patentinformationszentren o<strong>der</strong> beim nationalen Patentamt (vgl. II.6). Die Prüfung auf<br />

Patentfähigkeit erfolgt erst nach Stellung des Prüfungsantrags (die zu einem späteren<br />

Zeitpunkt als die Anmeldung erfolgen kann). Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre. Beispiele<br />

für Patente: Wankel­Motor, Herstellungsverfahren für Nylon.<br />

Patentrecherche<br />

Auf den Internetseiten <strong>der</strong> nationalen Patentämter und auf <strong>der</strong> Seite des Europäischen<br />

Patentamtes gibt es öffentlich zugängliche Datenbanken, in denen <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Technik<br />

recherchiert werden kann (vgl. II.4). Dabei sind alle Schriften nach <strong>der</strong> sog. internationalen<br />

Patentklassifikation in Sachgebiete eingeteilt. Wichtig ist, dass innerhalb einer Klassifikation<br />

gesucht wird, um ein optimales Rechercheergebnis zu erhalten. Die Suche nach Stichworten<br />

ist in <strong>der</strong> Regel nicht ausreichend. Hilfestellung bei <strong>der</strong> Recherche zum Stand <strong>der</strong> Technik<br />

geben die Anlaufstellen an den <strong>Universität</strong>en (vgl. II.3).<br />

Patentschrift<br />

Die wesentlichen Bestandteile des → Patents sind die technische Beschreibung, die<br />

Patentansprüche und gegebenenfalls Zeichnungen. Die Patentansprüche bilden das<br />

Herzstück einer Patentanmeldung. Mit ihnen wird rechtsverbindlich formuliert, was an dieser<br />

→ Erfindung neu und erfin<strong>der</strong>isch ist und geschützt werden soll. Die Ansprüche beschreiben<br />

also den Schutzumfang des → Patents.<br />

Patentverwertungsgesellschaften<br />

Patentverwertungsgesellschaften sind Dienstleister für den Forschungs­ und Technologietransfer.<br />

Sie können Kontakte zu potenziellen Lizenznehmern, Vertriebspartnern und


Käufern von Schutzrechten herstellen. Sie bewerten auch den potenziellen wirtschaftlichen<br />

Nutzen einer Patentanmeldung. Diese Dienste sind in <strong>der</strong> Regel kostenpflichtig und die<br />

Patentverwertungsgesellschaften sind am Erlös beteiligt.<br />

Sorte/Sortenschutz<br />

Der Sortenschutz (→ gewerbliche Schutzrechte) schützt das geistige <strong>Eigentum</strong> an<br />

Pflanzenzüchtungen. Die maximale Schutzdauer beträgt je nach Sorte 25 bzw. 30 Jahre.<br />

Beispiele: Kartoffelsorten, Getreidesorten.<br />

Urheberrecht<br />

Das Urheberrecht ist ein nichtgewerbliches Schutzrecht. Es entsteht mit <strong>der</strong> Schaffung eines<br />

Werkes (Kunst, Literatur, Musik, Software usw.). Für Urheberrechte gibt es kein Register,<br />

eine offizielle Anmeldung o<strong>der</strong> Schutzbeantragung ist nicht nötig. Allerdings kann das<br />

Entstehungsdatum z. B. bei einem Notar, in Literaturverzeichnissen, in Filmverzeichnissen<br />

durch Zeugen o<strong>der</strong> in Beneluxlän<strong>der</strong>n durch i­dépôt­Umschläge bestätigt werden. Für die<br />

Reproduktion urheberrechtlich geschützter Werke ist eine Genehmigung des Urhebers<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zuständigen Verwertungsgesellschaft (vgl. → Verwertung von nichtgewerblichen<br />

Schutzrechten) notwendig. Die Reproduktion ist in den meisten Fällen kostenpflichtig.<br />

Urheberrechte erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ab diesem Zeitpunkt sind die<br />

Werke frei und damit für jeden nutzbar.<br />

Verwertung von gewerblichen Schutzrechten<br />

Verwertung bedeutet, dass geschützte → Erfindungen, → Marken o<strong>der</strong> Designs (→ gewerbliche<br />

Schutzrechte) kommerziell nutzbar gemacht werden. Mögliche Wege sind eigene<br />

Herstellung und Vertrieb, Kooperationen o<strong>der</strong> Lizenzvergabe. Auch <strong>der</strong> Verkauf von<br />

Rechten ist möglich. Hilfestellung bei <strong>der</strong> Ermittlung des wirtschaftlichen Wertes einer<br />

→ Erfindung geben sog. → Patentverwertungsgesellschaften.<br />

Verwertung von nichtgewerblichen Schutzrechten<br />

Verwertungsgesellschaften (VG) überwachen treuhän<strong>der</strong>isch die Wahrung <strong>der</strong> → Urheberrechte.<br />

Werke dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Rechteinhaber reproduziert<br />

werden. Die Höhe <strong>der</strong> Reproduktionskosten richtet sich nach bestimmten Parametern<br />

(gewerbliche/nichtgewerbliche bzw. wissenschaftliche Zwecke etc.). In Deutschland wären<br />

als Beispiele die VG Wort, die VG Bild­Kunst und die GEMA (Gesellschaft für musikalische<br />

Aufführungs­ und mechanische Vervielfältigungsrechte) (für Musik/Radio etc.) zu nennen.<br />

In Frankreich und Luxemburg kümmert sich beispielsweise die SACEM (Société des Auteurs,<br />

Compositeurs et Editeurs de Musique), in Belgien die SABAM (Société Belge des Auteurs,<br />

Compositeurs et Editeurs) um die Wahrung von → Urheberrechten.<br />

23


24<br />

IV. Deutsch-Französisches<br />

Glossar<br />

Deutsch<br />

Arbeitnehmererfindung/Erfindungsmeldung Invention de salariés/Déclaration d’invention<br />

Certificat d’utilité (Frankreich/Luxemburg) Certificat d’utilité (France/Luxembourg)<br />

Diensterfindung Invention de mission<br />

Erfin<strong>der</strong> Inventeur<br />

Erfin<strong>der</strong>ische Tätigkeit Activité inventive<br />

Erfindung Invention<br />

Freie Erfindung Invention libre<br />

Freigegebene Diensterfindung Invention de mission devenue libre<br />

Gebrauchsmuster (Deutschland) Modèle d’utilité (Allemagne)<br />

Geheimhaltungsvereinbarung Accord de confidentialité<br />

Geschmacksmuster (Design) Dessins ou modèles (design)<br />

Gewerbliche Anwendbarkeit Application industrielle<br />

Gewerbliches Schutzrecht Droit de propriété industrielle<br />

Marke Marque<br />

Neuheit Nouveauté<br />

Patent Brevet<br />

Patentrecherche Recherche de brevets<br />

Patentschrift Document de brevet<br />

Patentverwertungsgesellschaft Sociétés d’exploitation de brevets<br />

Sorte/Sortenschutz Variétés/Obtensions végétales<br />

Urheberrecht Droit d’auteur<br />

Français<br />

Verwertung von gewerblichen Schutzrechten Exploitation des droits de propriété industrielle<br />

Verwertung von nichtgewerblichen Schutzrechten Exploitation des droits de propriété littéraire et artistique


Impressum<br />

Herausgeber<br />

Konsortium des Projekts „<strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Großregion</strong> - UniGR“<br />

Vertreten durch die Technische <strong>Universität</strong> Kaiserslautern<br />

Projekt „<strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Großregion</strong>“<br />

Technische <strong>Universität</strong> Kaiserslautern<br />

Gottlieb Daimler Straße, Geb. 47<br />

D-67663 Kaiserslautern<br />

Layout<br />

Abteilung Foto-Repro-Druck, Technische <strong>Universität</strong> Kaiserslautern<br />

Fotos<br />

Uwe Bellhäuser: Cover, Seite 17<br />

Michael Ehrhart: Seite 5, Seite 19<br />

iStockphotos: Cover, Seite 9<br />

Dieser <strong>Leitfaden</strong> ist in deutscher,<br />

französischer und englischer Sprache<br />

erhältlich. Er kann als PDF auf<br />

<strong>der</strong> Internetseite www.uni-gr.eu<br />

heruntergeladen werden.<br />

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen<br />

bezogen sind, meint die Formulierung<br />

beide Geschlechter, unabhängig von <strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> Formulierung verwendeten konkreten<br />

geschlechtsspezifischen Bezeichnung.<br />

Geför<strong>der</strong>t durch den Europäischen Fonds für regionale<br />

Entwicklung im Rahmen des Programms INTERREG IVA<br />

<strong>Großregion</strong>. Die Europäische Union investiert in Ihre Zukunft.

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