Leitfaden geistiges Eigentum - UGR Universität der Großregion
Leitfaden geistiges Eigentum - UGR Universität der Großregion
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Vorwort<br />
Der vorliegende <strong>Leitfaden</strong> richtet sich insbeson<strong>der</strong>e an Wissenschaftler und Studierende<br />
an den <strong>Universität</strong>en des Verbundes „<strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Großregion</strong>“, also Angehörige <strong>der</strong><br />
<strong>Universität</strong> des Saarlandes, <strong>der</strong> Université de Liège, <strong>der</strong> Université de Lorraine, <strong>der</strong> Université<br />
du Luxembourg, <strong>der</strong> Technischen <strong>Universität</strong> Kaiserslautern sowie <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> Trier. Der<br />
<strong>Leitfaden</strong> soll Forscher für den Schutz ihrer geistigen Schöpfungen und für Möglichkeiten<br />
des Technologietransfers sensibilisieren. Zudem informiert er über regionale und nationale<br />
Patentinformationsstellen.<br />
So funktioniert <strong>der</strong> <strong>Leitfaden</strong>:<br />
Im ersten Teil finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Umgang mit<br />
geistigem <strong>Eigentum</strong>. Die Verweispfeile zeigen an, welche Begriffe im dritten Teil erklärt<br />
werden. Im zweiten Teil erwarten Sie praktische Informationen zu (universitären)<br />
Anlaufstellen und Recherchemöglichkeiten, Übersichten zu den nationalen Patentgesetzen,<br />
zuständigen Behörden sowie eine Checkliste und ein Fallbeispiel. Im dritten<br />
Teil können Sie alphabetisch geordnete Definitionen <strong>der</strong> wichtigsten Fachbegriffe<br />
nachschlagen und in Teil IV finden Sie das dazugehörige deutschfranzösische Glossar.<br />
Stand: Januar 2013<br />
1
2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
I. FAQs ......................................................................................................................................................................................... 3<br />
II. PrAktIsche InFormAtIonen ......................................................................................................................... 8<br />
1. Fallbeispiel ..........................................................................................................................................................................................8<br />
2. Checkliste – Wie gehe ich vor, wenn ich eine Erfindung gemacht habe? ..........................................10<br />
3. Anlaufstellen an den <strong>Universität</strong>en ................................................................................................................................11<br />
4. Recherchendatenbanken ......................................................................................................................................................12<br />
5. Tabellarischer Überblick über Schutzrechte, Gesetze und zuständige Stellen ..................................13<br />
6. Ämter und Patentbehörden ................................................................................................................................................16<br />
III. DeFInItIonen ............................................................................................................................................................... 18<br />
IV. Deutsch-FrAnzösIsches GlossAr ........................................................................................................ 24
I. FAQs<br />
1<br />
2<br />
Was ist ein Schutzrecht und<br />
welche Schutzrechte gibt es?<br />
Schutzrechte schützen Ihr <strong>geistiges</strong><br />
<strong>Eigentum</strong> vor Missbrauch. Neben<br />
→ Patenten o<strong>der</strong> (in Deutschland)<br />
→ Gebrauchsmustern bzw. (in Frank <br />
reich und Luxemburg) → Certi ficats<br />
d’utilité für technische → Erfin<br />
dungen können auch an<strong>der</strong>e<br />
→ gewerbliche Schutzrechte wie<br />
→ Marken, → Geschmacksmuster<br />
und → Sortenschutz angemeldet werden.<br />
Alle Anmeldungen sind kosten <br />
pflichtig. Darüber hinaus gibt es<br />
nichtgewerbliche Schutzrechte wie<br />
das → Urheberrecht.<br />
Warum ist es sinnvoll,<br />
Schutzrechte anzumelden?<br />
Durch die Anmeldung eines gewerblichen<br />
Schutzrechtes schützen Sie<br />
Ihr <strong>geistiges</strong> <strong>Eigentum</strong> und sichern<br />
sich die alleinige → Ver wer tung.<br />
Dadurch wird es Ihnen ermöglicht,<br />
Ihre Entwicklungs und Forschungskosten<br />
wie<strong>der</strong> zu erwirtschaften. Die<br />
Anmeldungen technischer → Er findung<br />
en (→ Patente, → Gebrauchsmuster,<br />
→ Certificats d’utilité)<br />
werden nach spätestens 18 Monaten<br />
veröffentlicht. Diese Offenlegung<br />
wie<strong>der</strong>um kann als Inspiration für<br />
neue Entwicklungen dienen, <strong>der</strong><br />
3<br />
4<br />
technische Fortschritt wird geför<strong>der</strong>t.<br />
Achtung: Der → Erfin<strong>der</strong> muss nicht<br />
immer auch <strong>der</strong> Anmel<strong>der</strong> sein<br />
(→ Arbeitnehmererfindung)!<br />
Wie finde ich heraus, welche<br />
Schutzrechte ich für meine<br />
Erfindung geltend machen kann?<br />
Oft lassen sich aus einer → Erfindung<br />
Anmeldungen für verschiedene gewerb<br />
liche Schutzrechte ableiten.<br />
Am Beispiel des Autos: Die Technik<br />
(z. B. Motor, Fahrwerk, Elektronik<br />
usw.) ließe sich zum → Patent<br />
anmelden. Der Name des Autos<br />
o<strong>der</strong> die Modellbezeichnung kann<br />
als → Marke angemeldet werden.<br />
Aussehen, Form und Farbe, also die<br />
optischen Merkmale (Design), können<br />
als → Geschmacksmuster angemeldet<br />
werden (vgl. II.1, Fallbeispiel).<br />
Wann gilt eine Erfindung als neu bzw.<br />
wie kann ich ihre Neuheit prüfen?<br />
„Neu“ bedeutet, dass Ihre → Erfin<br />
dung noch nicht zum Stand <strong>der</strong><br />
Technik gehört und noch nicht<br />
in Schutzrechten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Dokumenten, auf Messen, durch<br />
Vorträge o<strong>der</strong> ähnliche mündliche<br />
Überlieferungen veröffentlicht wurde<br />
(auch nicht durch Sie selbst!). Die<br />
Patentliteratur ist die wichtigste<br />
3
4<br />
5<br />
6<br />
Informationsquelle zum Stand <strong>der</strong><br />
Technik. Deshalb sollten Sie neben <strong>der</strong><br />
Prüfung <strong>der</strong> Fachliteratur immer auch<br />
eine → Patentrecherche durchführen.<br />
Ich habe eine Erfindung gemacht<br />
– was muss ich jetzt tun, wenn ich<br />
sie patentieren lassen will?<br />
Wenn Sie als Wissenschaftler o<strong>der</strong><br />
Studieren<strong>der</strong> einen Arbeitsvertrag mit<br />
einer <strong>Universität</strong> haben, dann müssen<br />
Sie dem Arbeitgeber Ihre → Erfindung<br />
melden (→ Arbeitnehmererfindung).<br />
Die <strong>Universität</strong>en haben einen vor <br />
ge fertigten Meldebogen für → Erfin <br />
dungen. Die Hochschule wird anschließend<br />
innerhalb einer bestimmten<br />
Frist prüfen, ob sie Ihre → Erfindung<br />
selbst anmelden (→ Diensterfindung)<br />
o<strong>der</strong> zur Verwendung des → Erfin<strong>der</strong>s<br />
freigeben wird (→ freigegebene<br />
Diens t erfindung).<br />
Übernimmt sie die → Erfindung,<br />
so ist sie verpflichtet, diese zum<br />
→ Patent anzumelden (in Belgien und<br />
in Frankreich ist sie nicht verpflichtet,<br />
hat aber das Recht dazu) und auch<br />
sämtliche Kosten zu tragen. Sie<br />
werden jedoch als → Erfin<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Anmeldung namentlich genannt.<br />
Personen ohne Arbeitsvertrag können<br />
ihre → Erfindungen selbst anmelden.<br />
Es wird empfohlen, in jedem Fall vor <br />
her eine Beratung durch die Anlaufstellen<br />
Ihrer <strong>Universität</strong> in An spruch<br />
zu nehmen. Die Anmeldung zum<br />
→ Patent ist kostenpflichtig.<br />
Warum muss ich meine Erfindung<br />
meinem Arbeitgeber melden?<br />
Gewöhnlich wird Ihnen als Arbeitnehmer<br />
erst durch Ihre Tätigkeit<br />
bzw. die Kenntnisse, die Sie dadurch<br />
gewinnen, ermöglicht, eine<br />
→ Erfindung zu machen. Daher<br />
verfügt <strong>der</strong> Arbeitgeber über die<br />
Verwertungsrechte Ihres geistigen<br />
<strong>Eigentum</strong>s.<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
Gibt es Ausnahmen von dieser<br />
Regelung?<br />
In Deutschland muss ein → Erfin<strong>der</strong><br />
an einer <strong>Universität</strong> seine → Erfindung<br />
nicht melden, wenn er sie geheim<br />
hält und das aufgrund seiner Lehrund<br />
Forschungstätigkeit für sinnvoll<br />
erachtet. Allerdings darf er seine<br />
→ Erfindung dann auf keinen Fall<br />
veröffentlichen (Vorlesungen, Fachartikel<br />
usw.). Möchte er zu einem<br />
späteren Zeitpunkt veröffentlichen, so<br />
muss er die → Erfindung vorher dem<br />
Arbeitgeber melden.<br />
Welche Erfindungen muss ich<br />
dem Arbeitgeber melden?<br />
Sie müssen ihrem Arbeitgeber alle<br />
technischen → Erfindungen (→ Patente,<br />
→ Gebrauchsmuster, → Certificats<br />
d’utilité) melden. Solange die<br />
→ Erfindung nicht freigegeben wird<br />
(→ freigegebene Diensterfindung),<br />
ist sie <strong>Eigentum</strong> <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>.<br />
Wohin kann ich mich wenden,<br />
wenn ich Fragen zu Erfindungen<br />
habe?<br />
Informationen zu → Erfindungen, → ge <br />
werblichen Schutzrechten und <strong>der</strong>en<br />
→ Verwertung erhalten Sie von Ihren<br />
jeweiligen Anlaufstellen (vgl. II.3).<br />
Kann man Software patentieren<br />
lassen?<br />
Software ist in <strong>der</strong> Regel durch das<br />
→ Urheberrecht geschützt. Für Software<br />
mit technischem Charakter<br />
kann zusätzlich → Patentschutz erwirkt<br />
werden, wenn sie entwe<strong>der</strong><br />
selbst ein technisches Problem löst<br />
o<strong>der</strong> einen technischen Effekt erzielt.<br />
Beispiele: Software zur effektiveren<br />
Datenkomprimierung, zur Steuerung<br />
von Maschinen und Anlagen.
11<br />
12<br />
13<br />
Wo/Wie mache ich eine<br />
Erfindungsmeldung?<br />
Ihre <strong>Universität</strong> stellt Ihnen ein<br />
eigenes Formular zur Meldung einer<br />
→ Erfindung zur Verfügung. Für<br />
zusätzliche Informationen wenden<br />
Sie sich an ihre jeweilige Anlaufstelle<br />
(vgl. II.3).<br />
Wo mache ich die Erfindungsmeldung,<br />
wenn ich Arbeitsverträge<br />
mit mehreren <strong>Universität</strong>en habe?<br />
Wenn Sie als → Erfin<strong>der</strong> Arbeitsverträge<br />
mit mehreren Arbeitgebern<br />
haben, müssen Sie bei jedem Ihrer<br />
Arbeitgeber die → Erfindung melden.<br />
Was bleibt mir als Erfin<strong>der</strong>, wenn<br />
meine Erfindung vom Arbeitgeber<br />
in Anspruch genommen wird?<br />
Werde ich vergütet?<br />
Als → Erfin<strong>der</strong> behalten Sie das<br />
Recht bei, in <strong>der</strong> Patentanmeldung<br />
14<br />
ausdrücklich als → Erfin<strong>der</strong> genannt<br />
zu werden. Im Fall finanzieller<br />
Rückflüsse, wird die Vergütung <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer an den <strong>Universität</strong>en<br />
<strong>der</strong> <strong>Großregion</strong> in den Län<strong>der</strong>n<br />
unterschiedlich gehandhabt. An<br />
deutschen <strong>Universität</strong>en wird <strong>der</strong><br />
→ Erfin<strong>der</strong> mit 30% an den<br />
Einnahmen beteiligt. Die <strong>Universität</strong><br />
Luxemburg hat 50% vereinbart,<br />
ebenso wird in Frankreich verfahren.<br />
An den frankophonen <strong>Universität</strong>en<br />
in Belgien wird <strong>der</strong> → Erfin<strong>der</strong> in Höhe<br />
von 33 % <strong>der</strong> Einnahmen nach Abzug<br />
aller Kosten vergütet.<br />
Wem gehört eine Erfindung,<br />
die in einem Drittmittelprojekt<br />
entstanden ist?<br />
In <strong>der</strong> Regel bestehen vertragliche<br />
Vereinbarungen mit dem Drittmittelgeber<br />
und ggf. beteiligten Ko operations<br />
partnern. Wichtig ist, dass Sie<br />
5
6<br />
15<br />
16<br />
17<br />
die Erfindungsmeldung immer bei<br />
Ihrem Arbeitgeber machen und ggf.<br />
Drittmittelgeber und/o<strong>der</strong> Ko ope rations<br />
partner nennen.<br />
Wann darf ich meine Erfindung<br />
veröffentlichen?<br />
Generell dürfen Sie eine → Erfindung<br />
erst veröffentlichen, wenn die Anmeldung<br />
zu einem → Patent erfolgt<br />
ist. Jede vorherige schriftliche o<strong>der</strong><br />
münd liche Veröffentlichung (Vorträge,<br />
mündlicher Bericht, Artikel,<br />
Auslegung wissenschaftlicher Arbei<br />
ten zur Einsichtnahme etc.)<br />
ist neuheitsschädlich und kann im<br />
Falle einer → Diensterfindung unter<br />
Umständen sogar arbeitsrechtliche<br />
Kon se quenzen für Sie nach sich<br />
ziehen. Bitte informieren Sie sich bei<br />
Ihrer jeweiligen Anlaufstelle über zusätzliche<br />
Son<strong>der</strong>regelungen (vgl. II.3).<br />
Ich habe über meine Erfindung<br />
bereits in einer Fachzeitschrift<br />
geschrieben. Kann ich sie in<br />
Europa noch patentieren lassen?<br />
Nein. Jede Veröffentlichung vor dem<br />
Anmeldetag eines → Patents ist neuheitsschädlich<br />
(vgl. Frage 15).<br />
Ich habe einen Artikel über meine<br />
Erfindung bei einer Fachzeitschrift<br />
eingereicht. Dieser wurde noch<br />
nicht veröffentlicht. Kann ich sie<br />
noch patentieren lassen?<br />
Solange Ihr Artikel noch nicht publiziert<br />
wurde, ist dies noch möglich,<br />
vorausgesetzt, die Redaktion <strong>der</strong> Fach <br />
zeitschrift hat sich zur Vertraulichkeit<br />
verpflichtet. Allerdings müssen Sie<br />
dann die Veröffentlichung des Artikels<br />
stoppen, bis <strong>der</strong> → Erfin<strong>der</strong> bzw.<br />
Arbeitgeber die Patentanmeldung getätigt<br />
hat.<br />
18<br />
19<br />
20<br />
Kann ich noch eine<br />
Patentanmeldung tätigen,<br />
wenn meine Erfindung in<br />
einer Studien-, Diplom- o<strong>der</strong><br />
Doktorarbeit beschrieben<br />
wurde und in <strong>der</strong> Bibliothek<br />
ausliegt?<br />
Nein. Auch Arbeiten, welche zur Einsicht<br />
in <strong>der</strong> Bibliothek ausliegen, sind<br />
neuheitsschädlich (vgl. Frage 15).<br />
Ich habe bereits einer an<strong>der</strong>en<br />
Person von meiner Erfindung<br />
erzählt. Ist das als Veröffentlichung<br />
zu sehen?<br />
Generell ja, es sei denn die Person, <strong>der</strong><br />
Sie es erzählt haben unterliegt einer<br />
Geheimhaltungspflicht. Auf jeden Fall<br />
sollten Sie, bevor Sie Informationen<br />
weitergeben, eine → Geheim haltun<br />
gs vereinbarung (Non disclosure<br />
agree ment [NDA]) abschließen. Im<br />
Zweifelsfall wenden Sie sich an die<br />
Anlaufstelle Ihrer jeweiligen <strong>Universität</strong><br />
(vgl. II.3).<br />
Ich habe eine Erfindungsmeldung<br />
getätigt und warte auf Rückmeldung<br />
meines Arbeitgebers.<br />
Allerdings möchte ich die<br />
Veröffentlichung meiner<br />
Erfindung nicht mehr länger<br />
aufschieben. Was kann ich tun?<br />
Sie müssen in jedem Fall warten, bis<br />
<strong>der</strong> Arbeitgeber eine Anmeldung<br />
ge tätigt o<strong>der</strong> die → Erfindung freigegeben<br />
hat. Sie dürfen die → Erfindung<br />
auf keinen Fall vorher ver <br />
öffentlichen. Sobald eine Ver öffentlichung<br />
geplant ist, müssen Sie<br />
den Termin dem Arbeitgeber mitteilen.<br />
In <strong>der</strong> Regel geben Sie die<br />
Veröffentlichungsabsicht schon bei<br />
<strong>der</strong> Erfindungsmeldung an.
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
Welche Verwertungsmöglichkeiten<br />
habe ich, wenn die<br />
<strong>Universität</strong> meine Erfindung in<br />
Anspruch genommen hat?<br />
Wenn die <strong>Universität</strong> Ihre → Erfindung<br />
in Anspruch nimmt, werden Sie im Fall<br />
finanzieller Rückflüsse vergütet. Die<br />
weitere → Verwertung <strong>der</strong> Erfindung<br />
liegt in <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> (vgl.<br />
Frage 13).<br />
Welche Verwertungsmöglichkeiten<br />
habe ich, wenn die<br />
<strong>Universität</strong> meine Erfindung<br />
freigibt?<br />
Wenn die <strong>Universität</strong> Ihre → Er fin <br />
dung freigibt, können Sie frei darüber<br />
verfügen und sie ggf. verwerten.<br />
Informationen zu den<br />
be stehenden Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
→ Ver wer tung erhalten Sie an<br />
den jeweiligen Anlaufstellen Ihrer<br />
<strong>Universität</strong> (vgl. II.3).<br />
Wie melde ich ein Patent<br />
an, wenn meine Erfindung<br />
freigegeben wird?<br />
Wenn Ihre → Erfindung freigegeben<br />
wurde (→ freigegebene Dienst erfin<br />
dung), können Sie diese selbst<br />
zum → Patent anmelden. Die → Erfindung<br />
muss komplett offenbart<br />
werden (Anwendungsgebiet, detaillierte<br />
Beschreibung von Problem<br />
und Lösung, Zeichnung). Werden<br />
die Anmeldeunterlagen eingereicht<br />
und ist die Anmeldegebühr bezahlt,<br />
ist damit <strong>der</strong> Anmeldetag gesichert;<br />
weitere → Erfindungen (insbeson<strong>der</strong>e<br />
Verbesserungen <strong>der</strong> und/o<strong>der</strong> Zusätze<br />
zur alten → Erfindung) müssen erneut<br />
gemeldet werden.<br />
Brauche ich einen Patentanwalt?<br />
Grundsätzlich kann je<strong>der</strong> ein → Pa <br />
tent ohne Hilfe eines Patentanwalts<br />
anmelden. Dies gilt auch für<br />
25<br />
die Anmeldung an<strong>der</strong>er Schutzrechte.<br />
Jedoch ist speziell die rechtsverbindliche<br />
Formulierung <strong>der</strong> Patent<br />
ansprüche ein komplexes Gebiet,<br />
beson<strong>der</strong>s für Anmel<strong>der</strong>, die keine<br />
o<strong>der</strong> wenig Erfahrung haben. Die<br />
Kosten für einen Patentanwalt können<br />
mehrere tausend Euro betragen und<br />
müssen zusätzlich zu sonstigen bei<br />
einer Anmeldung anfallenden Kosten<br />
und Gebühren von <strong>der</strong> anmeldenden<br />
Person o<strong>der</strong> Institution getragen<br />
wer den. Bei Fragen wenden Sie<br />
sich an die Anlaufstellen Ihrer jeweiligen<br />
<strong>Universität</strong> (vgl. II.3.). Viele<br />
dieser Anlaufstellen arbeiten mit<br />
Patentanwälten zusammen und<br />
bieten eine kostenlose Erstberatung<br />
an (außer in Belgien).<br />
Wie gehe ich vor, wenn ich eine<br />
Marke o<strong>der</strong> ein Geschmacksmuster<br />
anmelden möchte?<br />
Die → Marken und → Geschmacksmuster<br />
anmeldungen sind keine technischen<br />
Schutzrechte und müssen<br />
dem Arbeitgeber nicht gemeldet<br />
werden, es sei denn, es gibt spe zielle<br />
Vereinbarungen. Vor <strong>der</strong> Markenanmeldung<br />
sollten Sie recherchieren,<br />
ob schon gleiche o<strong>der</strong> ähnlich lauten<br />
de Markenanmeldungen existie<br />
ren. Ab dem Anmeldetag ist die<br />
→ Marke gesichert, aber erst mit ihrer<br />
Eintragung in das Markenregister<br />
dürfen Sie sie als „eingetragene<br />
Marke“ bewerben. Vor <strong>der</strong> Geschmacks<br />
musteranmeldung sollten<br />
Sie ebenfalls recherchieren, ob gleiche<br />
o<strong>der</strong> ähnliche → Geschmacksmuster<br />
vorliegen (vgl. II.4). Die jeweiligen<br />
Anlaufstellen an Ihren <strong>Universität</strong>en<br />
leisten Ihnen dabei Hilfestellung (vgl.<br />
II.3). Die Anmeldeformulare können<br />
Sie beim Patent und Markenamt<br />
o<strong>der</strong> bei einem annahmeberechtigten<br />
Patent informationszentrum ein reichen.<br />
7
8<br />
I. Praktische Informationen<br />
1. Fallbeispiel für eine Erfindung und davon ableit bare<br />
technische Schutzrechte<br />
a)<br />
b)<br />
c)<br />
Eine Gruppe Wissenschaftler und Tech <br />
niker entwickelt eine Reihe sicher heits <br />
technischer Merkmale an einem Kfz.<br />
Im Crashfall (Auf fahr unfall) ermitteln<br />
Sensoren die negative Beschleunigung<br />
des Fahr zeugs. Der Bordcomputer<br />
erfasst die Signale und leitet die<br />
Steuerung <strong>der</strong> Elektromotoren ein,<br />
welche die Fahr zeug sitzvor<strong>der</strong>kante<br />
und die Kopfstütze vertikal verstellen.<br />
Des Weiteren wurden an <strong>der</strong><br />
Karosserie weitere Luftschlitze ange <br />
bracht, welche zusätzlich die elektronischen<br />
Komponenten kühlen,<br />
sowie Luftschlitze zur Verzierung, die<br />
<strong>der</strong> Karosserie ein charakteristisches<br />
Aussehen verleihen.<br />
Es ist vorgesehen, dass das Auto<br />
unter dem Namen „WhatSafety?“<br />
an kommerziellen Rennen teilnimmt.<br />
Die Finanzierung erfolgt über verschiedene<br />
Sponsoren.<br />
Welche Schutzrechte sind betroffen?<br />
Alle Merkmale unter Abschnitt a)<br />
fallen in den Bereich technischer → Er <br />
findungen. Daraus können An meldungen<br />
für → Patente und/o<strong>der</strong><br />
→ Ge brauchsmuster abgeleitet werden.<br />
Zu a)<br />
Zu b)<br />
Zu c)<br />
Abschnitt b) enthält ein technisches<br />
Merkmal: Luftschlitze, die zur Kühlung<br />
angebracht wurden. Daraus können<br />
ebenfalls Anmeldungen für → Patente<br />
o<strong>der</strong> → Gebrauchsmuster abgeleitet<br />
werden. Zum Schutz des optischen<br />
Merkmals (Luftschlitze zur Verzierung)<br />
kann ein → Geschmacksmuster (Design)<br />
angemeldet werden.<br />
Um die Ware o<strong>der</strong> das Produkt zu<br />
kenn zeichnen und um zu verhin<strong>der</strong>n,<br />
dass sich Konkurrenten dieses Namens<br />
bemächtigen, kann eine Marken an <br />
meldung getätigt werden.
10<br />
2. Checkliste<br />
Wie gehe ich vor, wenn ich eine Erfindung gemacht habe?<br />
Füllen Sie die → Erfindungsmeldung Ihrer <strong>Universität</strong> aus, in <strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em folgende Fragen<br />
aufgeführt werden:<br />
Liegt eine Erfindung vor?<br />
Ja ➔ Die → Erfindung kann ggf. zum → Patent angemeldet werden.<br />
Nein ➔ Es ist keine → Patent o<strong>der</strong> Gebrauchsmusteranmeldung möglich.<br />
Ist die Erfindung in <strong>der</strong> Patentliteratur (vgl. II.4) o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Doku menten<br />
beschrieben?<br />
Ja ➔ Sie ist nicht mehr neu und gehört zum Stand <strong>der</strong> Technik. Es ist keine Patentanmeldung<br />
möglich.<br />
Nein ➔ Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet werden.<br />
Weiß bereits jemand von meiner Erfindung? (vgl. Frage 15 ff.)<br />
Ja, wesentliche Teile davon sind bereits veröffentlicht ➔ Neuheitsschädlich! Eine<br />
Anmeldung zum → Patent ist nicht mehr möglich. Für zusätzliche Informationen, wenden<br />
Sie sich bitte an Ihre jeweilige Anlaufstelle (vgl. II.3).<br />
Ja, meine Arbeitskollegen haben davon Kenntnis ➔ Sind diese zur Vertraulichkeit<br />
verpflichtet, ist dies nicht neuheitsschädlich. Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet<br />
werden.<br />
Ja, sonstige dritte Personen haben davon Kenntnis ➔ Haben diese eine → Geheimhaltungsvereinbarung<br />
unterschrieben, sind sie zum Stillschweigen verpflichtet. Ist dies nicht<br />
<strong>der</strong> Fall, ist dies als neuheitsschädlich zu bewerten. Eine Anmeldung zum → Patent ist nicht<br />
mehr möglich.<br />
Nein ➔ Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet werden.<br />
Ist die Erfindung in Kooperation (mit Drittmittelgebern) entstanden?<br />
Ja, sie ist in Kooperation entstanden ➔ wenden Sie sich bitte an die Anlaufstelle Ihrer<br />
<strong>Universität</strong> (vgl. II.3).<br />
Habe ich einen Arbeitsvertrag mit <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> (auch Teilzeitvertrag)?<br />
Ja ➔ Die → Erfindung muss dem Arbeitgeber gemeldet werden. Weitere Schritte werden<br />
vom Arbeitgeber eingeleitet.<br />
Nein ➔ Bitte informieren Sie sich bei <strong>der</strong> entsprechenden Anlaufstelle <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> (vgl.<br />
II.3) über das genaue Proze<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Patentanmeldung.<br />
Sind noch an<strong>der</strong>e Erfin<strong>der</strong> beteiligt?<br />
Ja ➔ Die → Erfin<strong>der</strong> müssen bei einer Patentanmeldung angegeben werden. Sind <strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />
die → Erfin<strong>der</strong> Arbeitnehmer, werden die → Erfin<strong>der</strong> bereits in <strong>der</strong> Erfindungsmeldung beim<br />
Arbeitgeber angegeben.
3. Anlaufstellen an den <strong>Universität</strong>en<br />
Natürlich stehen Ihnen zu jedem Zeitpunkt die jeweiligen Anlaufstellen an den <strong>Universität</strong>en<br />
<strong>der</strong> <strong>Großregion</strong> mit Rat und Tat zur Seite, und das i.d.R. für Sie als Erfin<strong>der</strong> kostenlos.<br />
Technische <strong>Universität</strong> Kaiserslautern<br />
Kontaktstelle für Information und<br />
Technologie<br />
Patentinformationszentrum<br />
PaulEhrlichStr.<br />
Gebäude 32<br />
D67663 Kaiserslautern<br />
Tel.: +49 (0)631 205 2172<br />
piz@kit.unikl.de<br />
www.kit.unikl.de<br />
Université de Liège<br />
Interface EntreprisesUniversité<br />
Département Brevets<br />
4, Avenue PréAily<br />
B4031 Liège (Angleur)<br />
Tel.: +32 (0)4 349 85 23<br />
ulgpatents@ulg.ac.be<br />
www.interface.ulg.ac.be<br />
Université de Lorraine<br />
Direction de la recherche et de la<br />
valorisation<br />
Sousdirection valorisation<br />
91 avenue de la Libération<br />
F54001 Nancy Cedex<br />
Tel. : +33 (0) 3.54.50.41.60<br />
ceres@inplnancy.fr<br />
http://ceres.univlorraine.fr<br />
Université du Luxembourg<br />
Administration centrale<br />
162 A, avenue de la Faïencerie<br />
L1511 Luxembourg<br />
Tel.: +352 46 66 44 6182<br />
sigmar.lampe@uni.lu<br />
wwwde.uni.lu/forschung/verwertung<br />
_von_forschungsergebnissen<br />
<strong>Universität</strong> des Saarlandes<br />
Kontaktstelle für Wissens und<br />
Technologietransfer<br />
Campus A1.1, Starterzentrum<br />
D66123 Saarbrücken<br />
Tel.: +49 (0)681 302 2656<br />
info@pvasaarland.de<br />
www.unisaarland.de/info/wirtschaft/<br />
kwt.html<br />
<strong>Universität</strong> Trier<br />
Kontaktstelle für Wissens und<br />
Technologietransfer<br />
Im Treff 23<br />
D54296 Trier<br />
Tel.: +49 (0)651 201 3126<br />
egnerdup@unitrier.de<br />
www.wissenstransfer.unitrier.de<br />
11
12<br />
4. Recherchedatenbanken<br />
Bei eigenständigen Recherchen in den Datenbanken ist darauf zu achten, dass die zum Teil<br />
kostenpflichtige Suche nach Stichworten oft nur ein unzureichendes Ergebnis bringt, beson<strong>der</strong>s bei<br />
Recherchen zum Stand <strong>der</strong> Technik. Es sollte ausschließlich im jeweiligen Sachgebiet recherchiert<br />
werden. Wenden Sie sich für eine professionelle Recherche an die Anlaufstellen Ihrer <strong>Universität</strong>.<br />
Hier finden Sie kompetente Unterstützung (vgl. II.3).<br />
Datenbank des Deutschen Patentamtes zur Patentrecherche<br />
(national und international)<br />
http://depatisnet.dpma.de (de + en)<br />
Datenbank des Deutschen Patentamtes zur Markenrecherche<br />
(national und inter national)<br />
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/uebersicht (de + en)<br />
Datenbank des Deutschen Patent und Markenamtes zur Geschmacks muster recherche<br />
(national)<br />
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/uebersicht (de + en)<br />
Datenbank des Französischen Patentamtes zur Patentrecherche<br />
(national und inter national)<br />
http://fr.espacenet.com/ (fr)<br />
Datenbank des Französischen Patentamtes zur Markenrecherche<br />
(national und inter national)<br />
http://basesmarques.inpi.fr/ (fr)<br />
Datenbank des Französischen Patentamtes zur Geschmacksmusterrecherche<br />
(national)<br />
http://basesmodeles.inpi.fr/ (fr)<br />
Datenbank des BeneluxAmtes für Geistiges <strong>Eigentum</strong> zur Markenrecherche<br />
(Benelux und international) *<br />
https://register.boip.int/bmbonline/intro/show.do (nl + fr + en)<br />
Datenbank des europäischen Patentamtes zur Patentrecherche<br />
(international)<br />
http://worldwide.espacenet.com (de + en + fr)<br />
Datenbank des Harmonisierungsamtes zur Markenrecherche<br />
(Gemeinschafts marke)<br />
http://oami.europa.eu/CTMOnline/ (en + de + fr + es + it)<br />
Datenbank des Harmonisierungsamtes zur Geschmacksmusterrecherche<br />
(Ge mein schafts geschmacksmuster)<br />
http://oami.europa.eu/RCDOnline/ (en + de + fr + es + it)<br />
Datenbank <strong>der</strong> Weltorganisation für <strong>geistiges</strong> <strong>Eigentum</strong> zur Markenrecherche<br />
http://www.wipo.int/romarin (en + fr + es)<br />
* kostenpflichtige Datenbank
5. Tabellarischer Überblick über Schutzrechte, Ge setze<br />
und zuständige Stellen<br />
Tabelle 1: Gewerbliche Schutzrechte im Überblick<br />
Schutzgegenstand<br />
Schutzdauer<br />
Prüfungsverfahren<br />
Beispiele<br />
Patent<br />
Gebrauchsmuster<br />
(Deutschland) Certificat<br />
d’utilité<br />
Marke Geschmacksmuster<br />
Sortenschutz<br />
Technische Technische Technische Waren und Design Pflanzen-<br />
Produkte Produkte Produkte Dienstleistungen züchtungen<br />
und und<br />
Verfahren Verfahren<br />
20 Jahre 10 Jahre 6 Jahre 10 Jahre 25 Jahre 25-30 Jahre<br />
(je nach Sorte)<br />
Bei Beliebig oft<br />
Pharma- verlängerbar<br />
produkten + um je weitere<br />
max. 5 10 Jahre<br />
Jahre<br />
Prüfung Formale Formale Formale Formale Prüfung auf<br />
auf Prüfung Prüfung Prüfung auf Prüfung Neuheit,<br />
Neuheit, absolute Homogenität,<br />
Erfindungs- Keine Prüfung Gleiches Schutzhin<strong>der</strong>- Keine Prüfung Beständigkeit<br />
höhe und auf Neuheit, Anmeldefor- nisse auf Neuheit und<br />
gewerbliche Erfindungshöhe mular wie und Eigenart. Unterscheid-<br />
Anwendbar- und gewerb- beim Keine barkeit<br />
keit, liche Anwend- Patent. Bei Prüfung, ob<br />
Belgien und barkeit Nichtzahlung störende<br />
Luxemburg: <strong>der</strong> Recherche- Marken vornur<br />
formale gebühr inner- handen sind.<br />
Prüfung halb von 18<br />
Monaten<br />
erfolgt die<br />
Eintragung als<br />
Certificat<br />
d’utilité.<br />
Wankel- Schreibgeräte, Wortzeichen Stoff- und z.B.<br />
Motor, sichere (Peugeot), Tapetenmuster, Kartoffel- und<br />
Herstellungs- Kin<strong>der</strong>scheren grafisches Flaschen- Getreidesorten<br />
verfahren für Zeichen und<br />
Nylon (Mercedes- Autoformen<br />
Stern) (Karosserie).<br />
13
14<br />
Tabelle 2: Zuständige Stellen für die Anmeldung von nationalen Schutzrechten<br />
Patent<br />
Gebrauchsmuster<br />
Certificat<br />
d’utilité<br />
Marke<br />
Geschmacksmuster<br />
Sorten<br />
Belgien<br />
Saarland/<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Belgisches Amt Deutsches Patent- und Französisches Amt für Geistiges<br />
für Geistiges Markenamt, München Patentamt, Paris <strong>Eigentum</strong>,<br />
<strong>Eigentum</strong>, Brüssel Regionalbüro in Nancy Luxemburg<br />
Patentinformations-<br />
zentrum Saarbrücken<br />
(PIZ SB)<br />
Patentinformationszentrum<br />
Kaiserslautern<br />
(PIZ KL)<br />
– Deutsches Patent- und – –<br />
Markenamt, München<br />
Patentinformations-<br />
zentrum Saarbrücken<br />
(PIZ SB)<br />
Patentinformationszentrum<br />
Kaiserslautern<br />
(PIZ KL)<br />
– – Französisches Amt für Geistiges<br />
Patentamt, Paris <strong>Eigentum</strong>,<br />
Regionalbüro in Nancy Luxemburg<br />
Benelux-Amt für Deutsches Patent- und Französisches Benelux-Amt für<br />
Geistiges <strong>Eigentum</strong>, Markenamt, München Patentamt, Paris Geistiges <strong>Eigentum</strong>,<br />
Den Haag Regionalbüro in Nancy Den Haag<br />
Patentinformations-<br />
zentrum Saarbrücken<br />
(PIZ SB)<br />
Patentinformationszentrum<br />
Kaiserslautern<br />
(PIZ KL)<br />
Benelux-Amt für Deutsches Patent- und Französisches Benelux-Amt für<br />
Geistiges <strong>Eigentum</strong>, Markenamt, München Patentamt, Paris Geistiges <strong>Eigentum</strong>,<br />
Den Haag Regionalbüro in Nancy Den Haag<br />
Patentinformations-<br />
zentrum Saarbrücken<br />
(PIZ SB)<br />
Patentinformationszentrum<br />
Kaiserslautern<br />
(PIZ KL)<br />
Lothringen<br />
Luxemburg<br />
Belgisches Amt Bundessortenamt, Sortenschutzaus- Gemeinschaftliches<br />
für Geistiges Hannover schuss, Paris Sortenamt, Angers<br />
<strong>Eigentum</strong>, Brüssel
Tabelle 3: Nationale Gesetze<br />
Patent<br />
Gebrauchsmuster<br />
Certificat<br />
d’utilité<br />
Marke<br />
Geschmacksmuster<br />
Belgisches Deutsches Gesetze zum Luxemburgisches<br />
Patentgesetz Patentgesetz Geistigen <strong>Eigentum</strong> Patentgesetz<br />
www.gesetze-imhttp://justice.<br />
internet.de/patg/ www.legifrance. www.mj.public.lu/<br />
belgium.be index.html gouv.fr<br />
– Deutsches – –<br />
Gebrauchsmustergesetzwww.gesetze-iminternet.de/gebrmg/<br />
index.html<br />
– – Gesetze zum Luxemburgisches<br />
Geistigen <strong>Eigentum</strong> Patentgesetz<br />
www.legifrance.gouv.fr www.mj.public.lu/<br />
gouv.fr<br />
Gesetze zur Marke Deutsches Gesetze zum Gesetze zur Marke<br />
Markengesetz Geistigen <strong>Eigentum</strong><br />
www.gesetze-imwww.boip.int<br />
internet.de/markeng/ www.legifrance. www.brevet.lu<br />
index.html gouv.fr<br />
Gesetze zum Deutsches Geschmacks- Gesetze zum Gesetze zum<br />
Geschmacksmuster mustergesetz Geistigen <strong>Eigentum</strong> Geschmacksmuster<br />
www.boip.int www.gesetze-im- www.legifrance. www.brevet.lu<br />
internet.de/ gouv.fr<br />
geschmmg_2004/<br />
index.html<br />
Tabelle 4: Zuständige Stellen für die Anmeldung von europäischen Schutzrechten<br />
Patent<br />
Marke<br />
Geschmacksmuster<br />
Sorten<br />
Belgien<br />
Behörde<br />
Deutschland<br />
Frankreich<br />
Schutzraum<br />
Luxemburg<br />
Europäisches Patentamt, München Die einzelnen europäischen Staaten<br />
müssen benannt werden. Es können auch<br />
Patentinformationszentrum Saarbrücken europäische Staaten benannt werden,<br />
Patentinformationszentrum Kaiserslautern die nicht EU-Mitglied sind.<br />
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Alle Staaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
Alicante<br />
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Alle Staaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
Alicante<br />
Benelux-Amt für Geistiges <strong>Eigentum</strong>, Den Haag Benelux-Staaten<br />
Gemeinschaftliches Sortenamt, Angers Alle Staaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
15
16<br />
6. Ämter und Patentbehörden<br />
(siehe auch www.innovaccess.eu)<br />
6.1. National<br />
Benelux-Amt für Geistiges <strong>Eigentum</strong><br />
(BOIP = Benelux Office for Intellectual<br />
Property/OBPI = Office Benelux de la<br />
Propriété Intellectuelle)<br />
(Marken und Geschmacksmusteranmeldungen<br />
in Benelux)<br />
Bordewijklaan 15<br />
NL2591 XR Den Haag<br />
Tel.: +32 (0)70 244 242 (Belgien)<br />
+352 8002 5383 (Luxemburg)<br />
www.boip.int<br />
Bundessortenamt<br />
Osterfelddamm 80<br />
D30627 Hannover<br />
Tel.: +49 (0)511 956650<br />
BSA@bundessortenamt.de<br />
www.bundessortenamt.de<br />
Sortenschutzausschuss<br />
(CPOV = Comité de la Protection des<br />
Obtentions Végétales)<br />
11 Rue Jean Nicot<br />
F75007 Paris<br />
Tel.: +33 (0)1 42 75 93 14<br />
www.geves.fr<br />
Deutsches Patent- und Markenamt<br />
Zweibrückenstr. 12<br />
D80331 München<br />
Tel.: +49 (0)89 21950<br />
info@dpma.de<br />
www.dpma.de<br />
Französisches Patentamt<br />
(INPI = Institut National de la Propriété<br />
Industrielle)<br />
26 bis rue de SaintPétersbourg<br />
F75800 Paris Cedex 08<br />
Tel.: +33 (0)820 210 211<br />
contact@inpi.fr<br />
www.inpi.fr<br />
Regionalbüro in Nancy<br />
123, rue du Faubourg des Trois Maisons BP<br />
30749<br />
F54064 Nancy Cedex<br />
Tel.: + 33 (0)820 213 213<br />
lorraine@inpi.fr<br />
Belgisches Amt für Geistiges <strong>Eigentum</strong><br />
(OPRI = Office Belge de la Propriété<br />
Intellectuelle)<br />
North gate III<br />
Boulevard du Roi Albert II, 16<br />
B1000 Bruxelles<br />
Tel.: +32 (0)2 277 90 11<br />
piie_dir@economie.fgov.be<br />
http://economie.fgov.be/opridie.htm<br />
Amt für Geistiges <strong>Eigentum</strong><br />
(Office de la Propriété Intellectuelle)<br />
Le Ministère de l’Economie et du<br />
Commerce extérieur<br />
19–21, boulevard Royal<br />
L2449 Luxembourg<br />
Tel.: +352 2478 2478<br />
info@eco.public.lu<br />
www.eco.public.lu
6.2. Europäisch<br />
Gemeinschaftliches Sortenamt<br />
(CPVO = Community Plant Variety Office/<br />
OCVV = Office Communautaire<br />
des Variétés Végétales)<br />
3, boulevard Maréchal Foch<br />
F49000 Angers<br />
Tel.: +33 (0)2 41 25 64 00<br />
cpvo@cpvo.europa.eu<br />
www.cpvo.europa.eu<br />
Europäisches Patentamt = EPA<br />
(EPO = European Patent Office/<br />
OEB = Office Européen des Brevets)<br />
D80298 München<br />
Tel.: +49 (0)89 23990<br />
info@epo.org<br />
www.epo.org<br />
6.3. International<br />
Weltorganisation für <strong>geistiges</strong><br />
<strong>Eigentum</strong><br />
(WIPO = World Intellectual Property<br />
Organisation/OMPI = Organisation<br />
Mondiale de la Propriété Intellectuelle)<br />
34, chemin des Colombettes<br />
CH1211 Geneva 20<br />
Tel.: +41 (0)22 338 9111<br />
www.wipo.int<br />
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt =<br />
HABM (Marken, Muster und Modelle)<br />
(OHIM = Office for Harmonization in the<br />
Internal Market (Trade Marks and Design)/<br />
OHMI = Office de l’Harmonisation dans<br />
le Marché Intérieur (Marques, Dessins et<br />
Modèles))<br />
Avenida de Europa, 4<br />
E03008 Alicante<br />
Tel.: +34 (0)96 513 9100<br />
information@oami.europa.eu<br />
http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/<br />
index.en.do<br />
17
18<br />
I. Definitionen<br />
Arbeitnehmererfindung/Erfindungsmeldung<br />
Arbeitnehmererfindungen sind technische → Erfindungen, die von Arbeitnehmern gemacht<br />
werden. D. h. auch → Erfindungen, die während <strong>der</strong> Freizeit o<strong>der</strong> des Urlaubs gemacht<br />
werden, sind Arbeitnehmererfindungen (nach belgischem und französischem Recht ist dies<br />
nur <strong>der</strong> Fall, wenn sie mit Mitteln des Arbeitgebers erfolgen). Jede Arbeitnehmererfindung<br />
muss dem Arbeitgeber mit <strong>der</strong> Erfindungsmeldung mitgeteilt werden. Dieser entscheidet, ob<br />
die Erfindung als → Diensterfindung o<strong>der</strong> → freie Erfindung einzustufen ist.<br />
Bezieht sich die Erfindung auf Tätigkeiten und Erfahrungen, die im Arbeitsbereich des<br />
→ Erfin<strong>der</strong>s liegen, so handelt es sich um eine → Diensterfindung. Angegeben werden diese<br />
→ Diensterfindungen mit einer Erfindungsmeldung. In <strong>der</strong> Regel gibt es dafür vorgefertigte<br />
Formulare.<br />
Bezieht sich die Erfindung nicht auf Tätigkeiten und Erfahrungen, die im Arbeitsbereich des<br />
→ Erfin<strong>der</strong>s liegen, so handelt es sich um eine → freie Erfindung, die aber ebenfalls dem<br />
Arbeitgeber gemeldet werden muss.<br />
Certificat d’utilité (Frankreich)<br />
Bei einer Patentanmeldung in Frankreich muss <strong>der</strong> Prüfungsantrag bzw. Recherche antrag<br />
beim französischen Patentamt gestellt und die Recherchegebühr innerhalb eines Monats nach<br />
<strong>der</strong> Anmeldung beglichen werden. Der Antrag wird als sog. Certificat d’utilité eingetragen<br />
o<strong>der</strong> es wird innerhalb von 18 Monaten nach <strong>der</strong> Anmeldung ein schriftliches Gesuch auf<br />
Abän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Patentanmeldung in ein Certificat d’utilité gestellt. Dieses hat eine geringere<br />
Laufzeit (6 Jahre) als ein → Patent.<br />
Certificat d’utilité (Luxemburg)<br />
Bei einer Patentanmeldung in Luxemburg muss innerhalb von 18 Monaten nach <strong>der</strong><br />
Anmeldung <strong>der</strong> Rechercheantrag beim luxemburgischen Patentamt gestellt werden. Falls
20<br />
<strong>der</strong> Antrag nicht gestellt wird, wird die Anmeldung als sog. Certificat d’utilité eingetragen.<br />
Dieses hat eine geringere Laufzeit (6 Jahre) als ein → Patent.<br />
Diensterfindung<br />
Eine → Erfindung, die sich auf Tätigkeiten und Erfahrungen aus dem Umfeld des Arbeitsplatzes<br />
bezieht, ist eine Diensterfindung. Sie muss dem aktuellen Arbeitgeber gemeldet werden.<br />
Der Arbeitgeber entscheidet, ob die Diensterfindung in Anspruch genommen wird. Für die<br />
nicht in Anspruch genommene Diensterfindung siehe → freigegebene Diensterfindung. Bei<br />
Inanspruchnahme einer → Erfindung durch den Arbeitgeber, wird <strong>der</strong> → Erfin<strong>der</strong> bzw. <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer im Fall von finanziellen Rückflüssen vergütet. Die weitere → Verwertung <strong>der</strong><br />
→ Erfindung obliegt dann dem Arbeitgeber.<br />
Erfin<strong>der</strong><br />
Eine Person, welche eine → Erfindung macht, ist ein Erfin<strong>der</strong>. Auch mehrere Personen können<br />
an einer → Erfindung beteiligt sein. Das Ausführen von Arbeitsanweisungen genügt dabei<br />
nicht. Beispiel: Das Montieren eines Prototyps einer Maschine nach einer vorgegebenen<br />
Zeichnung ist keine → erfin<strong>der</strong>ische Tätigkeit.<br />
Erfin<strong>der</strong>ische Tätigkeit<br />
Eine erfin<strong>der</strong>ische Tätigkeit ist vorhanden, wenn sich <strong>der</strong> erfin<strong>der</strong>ische Schritt für den<br />
Fachmann nicht in naheliegen<strong>der</strong> Weise aus dem Stand <strong>der</strong> Technik ergibt.<br />
Erfindung<br />
Eine Erfindung ist eine neue Lehre o<strong>der</strong> Lösung zu einem technischen Problem. Sie muss neu<br />
(→ Neuheit) sein, auf einer → erfin<strong>der</strong>ischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar<br />
(→ gewerbliche Anwendbarkeit) sein. Nur unter diesen Voraussetzungen kann sie als<br />
→ Patent o<strong>der</strong> in Deutschland als → Gebrauchsmuster angemeldet werden.<br />
Freie Erfindung<br />
Eine → Erfindung, die sich nicht auf Tätigkeiten und Erfahrungen aus dem Umfeld des<br />
Arbeitsplatzes des → Erfin<strong>der</strong>s bezieht, ist eine freie Erfindung. Auch freie Erfindungen<br />
müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Allerdings genügt es, dem Arbeitgeber nur so<br />
viel über die → Erfindung mitzuteilen, dass dieser einschätzen kann, ob es sich tatsächlich<br />
um eine freie Erfindung handelt.<br />
Freigegebene Diensterfindung<br />
Eine dem Arbeitgeber gemeldete → Erfindung, die nach Prüfung durch den Arbeitgeber an<br />
den → Erfin<strong>der</strong> zur → Verwertung zurückgegeben wird, ist eine freigegebene Diensterfindung.<br />
Der → Erfin<strong>der</strong> darf darüber frei verfügen.
Gebrauchsmuster (Deutschland)<br />
In Deutschland kann dieses Schutzrecht (wie <strong>der</strong> Patentschutz) nur für technische<br />
→ Erfindungen geltend gemacht werden (sog. ‚kleines → Patent‘). Oft handelt es sich um<br />
Anmeldungen, <strong>der</strong>en Erfindungshöhe nicht so hoch angesiedelt ist, sodass eine erfolgreiche<br />
Patentanmeldung fraglich ist. Im Gegensatz zum → Patent hat das Gebrauchsmuster eine<br />
sechsmonatige Neuheitsschonfrist und kann somit noch innerhalb von sechs Monaten nach<br />
einer Veröffentlichung angemeldet werden. Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre.<br />
Beispiele: Schreibgeräte, sichere Kin<strong>der</strong>scheren.<br />
Geheimhaltungsvereinbarung (Non-disclosure agreement [NDA]<br />
o<strong>der</strong> Confidential Disclosure Agreement [CDA])<br />
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist eine vertragliche Verpflichtung, um Geheimhaltung<br />
und Patentierbarkeit einer → Erfindung sicher zu stellen.<br />
Geschmacksmuster (Design)<br />
Das Geschmacksmuster schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände o<strong>der</strong> auch<br />
zweidimensionaler Muster mit Neuheits und Eigenartanspruch. Die maximale Schutzdauer<br />
beträgt 25 Jahre. Beispiele: Stoff und Tapetenmuster, Flaschen und Autoformen.<br />
Gewerbliche Anwendbarkeit<br />
Als Voraussetzung für die Patentierbarkeit einer → Erfindung gilt, dass <strong>der</strong> Gegenstand <strong>der</strong><br />
→ Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet (inkl. Landwirtschaft) herstellbar und<br />
produzierbar ist.<br />
Gewerbliches Schutzrecht<br />
Ein gewerbliches Schutzrecht, z. B. → Patent, → Gebrauchsmuster, → Marke, → Geschmacksmuster<br />
o<strong>der</strong> → Sorte ist ein vom Gesetzgeber verliehenes, räumlich und zeitlich beschränktes<br />
Verwertungs und Vermarktungsmonopol. Es entsteht durch Anmeldung bei den zuständigen<br />
Patentbehörden und Ämtern, die den potenziellen Schutz nach Anmeldung erteilen o<strong>der</strong><br />
eintragen.<br />
Schutzrechte sind räumlich beschränkt (Territorialprinzip), da sie nur in den Gebieten wirksam<br />
sind, in denen sie angemeldet werden. Auch haben die meisten Schutzrechte eine maximale<br />
Laufzeit, unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass diese beibehalten werden. Eine Ausnahme bildet die<br />
→ Marke, <strong>der</strong>en Laufzeit beliebig verlängert werden kann.<br />
Marke<br />
Marken kennzeichnen Waren und Dienstleistungen. Wörter, Buchstaben, Zahlen,<br />
Abbildungen, Farben und akustische Signale können als Marken angemeldet werden.<br />
Marken unterscheiden sich in zwei wichtigen Punkten von den an<strong>der</strong>en → gewerblichen<br />
21
22<br />
Schutzrechten: Sie müssen nicht neu sein (abgelaufene Marken können noch einmal<br />
angemeldet werden) und sie können beliebig oft verlängert werden. Beispiele: Wortzeichen<br />
(Peugeot), grafisches Zeichen (MercedesStern).<br />
Neuheit<br />
Neuheit bedeutet, dass die → Erfindung am Tag <strong>der</strong> Patentanmeldung nicht zum Stand <strong>der</strong> Technik<br />
gehört und somit auch nicht veröffentlicht worden sein darf. Achtung: Als Veröffentlichung<br />
zählen auch Vorträge und an<strong>der</strong>e mündliche Überlieferungen an Dritte!<br />
Patent<br />
Das Patent gehört zu den → gewerblichen Schutzrechten und kann für eine technische<br />
→ Erfindung beantragt werden. Voraussetzungen sind: weltweite → Neuheit, → erfin<strong>der</strong>ische<br />
Tätigkeit und → gewerbliche Anwendbarkeit. Der Patentinhaber erhält das räumlich und<br />
zeitlich begrenzte Recht, Dritten die → Verwertung seiner → Erfindung zu untersagen. Im<br />
Gegenzug muss er seine → Erfindung offenbaren.<br />
Die Anmeldung erfolgt in den Staaten <strong>der</strong> <strong>Großregion</strong> bei annahmeberechtigten<br />
Patentinformationszentren o<strong>der</strong> beim nationalen Patentamt (vgl. II.6). Die Prüfung auf<br />
Patentfähigkeit erfolgt erst nach Stellung des Prüfungsantrags (die zu einem späteren<br />
Zeitpunkt als die Anmeldung erfolgen kann). Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre. Beispiele<br />
für Patente: WankelMotor, Herstellungsverfahren für Nylon.<br />
Patentrecherche<br />
Auf den Internetseiten <strong>der</strong> nationalen Patentämter und auf <strong>der</strong> Seite des Europäischen<br />
Patentamtes gibt es öffentlich zugängliche Datenbanken, in denen <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Technik<br />
recherchiert werden kann (vgl. II.4). Dabei sind alle Schriften nach <strong>der</strong> sog. internationalen<br />
Patentklassifikation in Sachgebiete eingeteilt. Wichtig ist, dass innerhalb einer Klassifikation<br />
gesucht wird, um ein optimales Rechercheergebnis zu erhalten. Die Suche nach Stichworten<br />
ist in <strong>der</strong> Regel nicht ausreichend. Hilfestellung bei <strong>der</strong> Recherche zum Stand <strong>der</strong> Technik<br />
geben die Anlaufstellen an den <strong>Universität</strong>en (vgl. II.3).<br />
Patentschrift<br />
Die wesentlichen Bestandteile des → Patents sind die technische Beschreibung, die<br />
Patentansprüche und gegebenenfalls Zeichnungen. Die Patentansprüche bilden das<br />
Herzstück einer Patentanmeldung. Mit ihnen wird rechtsverbindlich formuliert, was an dieser<br />
→ Erfindung neu und erfin<strong>der</strong>isch ist und geschützt werden soll. Die Ansprüche beschreiben<br />
also den Schutzumfang des → Patents.<br />
Patentverwertungsgesellschaften<br />
Patentverwertungsgesellschaften sind Dienstleister für den Forschungs und Technologietransfer.<br />
Sie können Kontakte zu potenziellen Lizenznehmern, Vertriebspartnern und
Käufern von Schutzrechten herstellen. Sie bewerten auch den potenziellen wirtschaftlichen<br />
Nutzen einer Patentanmeldung. Diese Dienste sind in <strong>der</strong> Regel kostenpflichtig und die<br />
Patentverwertungsgesellschaften sind am Erlös beteiligt.<br />
Sorte/Sortenschutz<br />
Der Sortenschutz (→ gewerbliche Schutzrechte) schützt das geistige <strong>Eigentum</strong> an<br />
Pflanzenzüchtungen. Die maximale Schutzdauer beträgt je nach Sorte 25 bzw. 30 Jahre.<br />
Beispiele: Kartoffelsorten, Getreidesorten.<br />
Urheberrecht<br />
Das Urheberrecht ist ein nichtgewerbliches Schutzrecht. Es entsteht mit <strong>der</strong> Schaffung eines<br />
Werkes (Kunst, Literatur, Musik, Software usw.). Für Urheberrechte gibt es kein Register,<br />
eine offizielle Anmeldung o<strong>der</strong> Schutzbeantragung ist nicht nötig. Allerdings kann das<br />
Entstehungsdatum z. B. bei einem Notar, in Literaturverzeichnissen, in Filmverzeichnissen<br />
durch Zeugen o<strong>der</strong> in Beneluxlän<strong>der</strong>n durch idépôtUmschläge bestätigt werden. Für die<br />
Reproduktion urheberrechtlich geschützter Werke ist eine Genehmigung des Urhebers<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zuständigen Verwertungsgesellschaft (vgl. → Verwertung von nichtgewerblichen<br />
Schutzrechten) notwendig. Die Reproduktion ist in den meisten Fällen kostenpflichtig.<br />
Urheberrechte erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ab diesem Zeitpunkt sind die<br />
Werke frei und damit für jeden nutzbar.<br />
Verwertung von gewerblichen Schutzrechten<br />
Verwertung bedeutet, dass geschützte → Erfindungen, → Marken o<strong>der</strong> Designs (→ gewerbliche<br />
Schutzrechte) kommerziell nutzbar gemacht werden. Mögliche Wege sind eigene<br />
Herstellung und Vertrieb, Kooperationen o<strong>der</strong> Lizenzvergabe. Auch <strong>der</strong> Verkauf von<br />
Rechten ist möglich. Hilfestellung bei <strong>der</strong> Ermittlung des wirtschaftlichen Wertes einer<br />
→ Erfindung geben sog. → Patentverwertungsgesellschaften.<br />
Verwertung von nichtgewerblichen Schutzrechten<br />
Verwertungsgesellschaften (VG) überwachen treuhän<strong>der</strong>isch die Wahrung <strong>der</strong> → Urheberrechte.<br />
Werke dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Rechteinhaber reproduziert<br />
werden. Die Höhe <strong>der</strong> Reproduktionskosten richtet sich nach bestimmten Parametern<br />
(gewerbliche/nichtgewerbliche bzw. wissenschaftliche Zwecke etc.). In Deutschland wären<br />
als Beispiele die VG Wort, die VG BildKunst und die GEMA (Gesellschaft für musikalische<br />
Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte) (für Musik/Radio etc.) zu nennen.<br />
In Frankreich und Luxemburg kümmert sich beispielsweise die SACEM (Société des Auteurs,<br />
Compositeurs et Editeurs de Musique), in Belgien die SABAM (Société Belge des Auteurs,<br />
Compositeurs et Editeurs) um die Wahrung von → Urheberrechten.<br />
23
24<br />
IV. Deutsch-Französisches<br />
Glossar<br />
Deutsch<br />
Arbeitnehmererfindung/Erfindungsmeldung Invention de salariés/Déclaration d’invention<br />
Certificat d’utilité (Frankreich/Luxemburg) Certificat d’utilité (France/Luxembourg)<br />
Diensterfindung Invention de mission<br />
Erfin<strong>der</strong> Inventeur<br />
Erfin<strong>der</strong>ische Tätigkeit Activité inventive<br />
Erfindung Invention<br />
Freie Erfindung Invention libre<br />
Freigegebene Diensterfindung Invention de mission devenue libre<br />
Gebrauchsmuster (Deutschland) Modèle d’utilité (Allemagne)<br />
Geheimhaltungsvereinbarung Accord de confidentialité<br />
Geschmacksmuster (Design) Dessins ou modèles (design)<br />
Gewerbliche Anwendbarkeit Application industrielle<br />
Gewerbliches Schutzrecht Droit de propriété industrielle<br />
Marke Marque<br />
Neuheit Nouveauté<br />
Patent Brevet<br />
Patentrecherche Recherche de brevets<br />
Patentschrift Document de brevet<br />
Patentverwertungsgesellschaft Sociétés d’exploitation de brevets<br />
Sorte/Sortenschutz Variétés/Obtensions végétales<br />
Urheberrecht Droit d’auteur<br />
Français<br />
Verwertung von gewerblichen Schutzrechten Exploitation des droits de propriété industrielle<br />
Verwertung von nichtgewerblichen Schutzrechten Exploitation des droits de propriété littéraire et artistique
Impressum<br />
Herausgeber<br />
Konsortium des Projekts „<strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Großregion</strong> - UniGR“<br />
Vertreten durch die Technische <strong>Universität</strong> Kaiserslautern<br />
Projekt „<strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Großregion</strong>“<br />
Technische <strong>Universität</strong> Kaiserslautern<br />
Gottlieb Daimler Straße, Geb. 47<br />
D-67663 Kaiserslautern<br />
Layout<br />
Abteilung Foto-Repro-Druck, Technische <strong>Universität</strong> Kaiserslautern<br />
Fotos<br />
Uwe Bellhäuser: Cover, Seite 17<br />
Michael Ehrhart: Seite 5, Seite 19<br />
iStockphotos: Cover, Seite 9<br />
Dieser <strong>Leitfaden</strong> ist in deutscher,<br />
französischer und englischer Sprache<br />
erhältlich. Er kann als PDF auf<br />
<strong>der</strong> Internetseite www.uni-gr.eu<br />
heruntergeladen werden.<br />
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen<br />
bezogen sind, meint die Formulierung<br />
beide Geschlechter, unabhängig von <strong>der</strong> in<br />
<strong>der</strong> Formulierung verwendeten konkreten<br />
geschlechtsspezifischen Bezeichnung.<br />
Geför<strong>der</strong>t durch den Europäischen Fonds für regionale<br />
Entwicklung im Rahmen des Programms INTERREG IVA<br />
<strong>Großregion</strong>. Die Europäische Union investiert in Ihre Zukunft.