28.10.2013 Aufrufe

Leitfaden geistiges Eigentum - UGR Universität der Großregion

Leitfaden geistiges Eigentum - UGR Universität der Großregion

Leitfaden geistiges Eigentum - UGR Universität der Großregion

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

10<br />

2. Checkliste<br />

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Erfindung gemacht habe?<br />

Füllen Sie die → Erfindungsmeldung Ihrer <strong>Universität</strong> aus, in <strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em folgende Fragen<br />

aufgeführt werden:<br />

Liegt eine Erfindung vor?<br />

Ja ➔ Die → Erfindung kann ggf. zum → Patent angemeldet werden.<br />

Nein ➔ Es ist keine → Patent­ o<strong>der</strong> Gebrauchsmusteranmeldung möglich.<br />

Ist die Erfindung in <strong>der</strong> Patentliteratur (vgl. II.4) o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Doku menten<br />

beschrieben?<br />

Ja ➔ Sie ist nicht mehr neu und gehört zum Stand <strong>der</strong> Technik. Es ist keine Patentanmeldung<br />

möglich.<br />

Nein ➔ Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet werden.<br />

Weiß bereits jemand von meiner Erfindung? (vgl. Frage 15 ff.)<br />

Ja, wesentliche Teile davon sind bereits veröffentlicht ➔ Neuheitsschädlich! Eine<br />

Anmeldung zum → Patent ist nicht mehr möglich. Für zusätzliche Informationen, wenden<br />

Sie sich bitte an Ihre jeweilige Anlaufstelle (vgl. II.3).<br />

Ja, meine Arbeitskollegen haben davon Kenntnis ➔ Sind diese zur Vertraulichkeit<br />

verpflichtet, ist dies nicht neuheitsschädlich. Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet<br />

werden.<br />

Ja, sonstige dritte Personen haben davon Kenntnis ➔ Haben diese eine → Geheimhaltungsvereinbarung<br />

unterschrieben, sind sie zum Stillschweigen verpflichtet. Ist dies nicht<br />

<strong>der</strong> Fall, ist dies als neuheitsschädlich zu bewerten. Eine Anmeldung zum → Patent ist nicht<br />

mehr möglich.<br />

Nein ➔ Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet werden.<br />

Ist die Erfindung in Kooperation (mit Drittmittelgebern) entstanden?<br />

Ja, sie ist in Kooperation entstanden ➔ wenden Sie sich bitte an die Anlaufstelle Ihrer<br />

<strong>Universität</strong> (vgl. II.3).<br />

Habe ich einen Arbeitsvertrag mit <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> (auch Teilzeitvertrag)?<br />

Ja ➔ Die → Erfindung muss dem Arbeitgeber gemeldet werden. Weitere Schritte werden<br />

vom Arbeitgeber eingeleitet.<br />

Nein ➔ Bitte informieren Sie sich bei <strong>der</strong> entsprechenden Anlaufstelle <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> (vgl.<br />

II.3) über das genaue Proze<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Patentanmeldung.<br />

Sind noch an<strong>der</strong>e Erfin<strong>der</strong> beteiligt?<br />

Ja ➔ Die → Erfin<strong>der</strong> müssen bei einer Patentanmeldung angegeben werden. Sind <strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />

die → Erfin<strong>der</strong> Arbeitnehmer, werden die → Erfin<strong>der</strong> bereits in <strong>der</strong> Erfindungsmeldung beim<br />

Arbeitgeber angegeben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!