Leitfaden geistiges Eigentum - UGR Universität der Großregion
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2. Checkliste<br />
Wie gehe ich vor, wenn ich eine Erfindung gemacht habe?<br />
Füllen Sie die → Erfindungsmeldung Ihrer <strong>Universität</strong> aus, in <strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em folgende Fragen<br />
aufgeführt werden:<br />
Liegt eine Erfindung vor?<br />
Ja ➔ Die → Erfindung kann ggf. zum → Patent angemeldet werden.<br />
Nein ➔ Es ist keine → Patent o<strong>der</strong> Gebrauchsmusteranmeldung möglich.<br />
Ist die Erfindung in <strong>der</strong> Patentliteratur (vgl. II.4) o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Doku menten<br />
beschrieben?<br />
Ja ➔ Sie ist nicht mehr neu und gehört zum Stand <strong>der</strong> Technik. Es ist keine Patentanmeldung<br />
möglich.<br />
Nein ➔ Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet werden.<br />
Weiß bereits jemand von meiner Erfindung? (vgl. Frage 15 ff.)<br />
Ja, wesentliche Teile davon sind bereits veröffentlicht ➔ Neuheitsschädlich! Eine<br />
Anmeldung zum → Patent ist nicht mehr möglich. Für zusätzliche Informationen, wenden<br />
Sie sich bitte an Ihre jeweilige Anlaufstelle (vgl. II.3).<br />
Ja, meine Arbeitskollegen haben davon Kenntnis ➔ Sind diese zur Vertraulichkeit<br />
verpflichtet, ist dies nicht neuheitsschädlich. Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet<br />
werden.<br />
Ja, sonstige dritte Personen haben davon Kenntnis ➔ Haben diese eine → Geheimhaltungsvereinbarung<br />
unterschrieben, sind sie zum Stillschweigen verpflichtet. Ist dies nicht<br />
<strong>der</strong> Fall, ist dies als neuheitsschädlich zu bewerten. Eine Anmeldung zum → Patent ist nicht<br />
mehr möglich.<br />
Nein ➔ Die → Erfindung kann zum → Patent angemeldet werden.<br />
Ist die Erfindung in Kooperation (mit Drittmittelgebern) entstanden?<br />
Ja, sie ist in Kooperation entstanden ➔ wenden Sie sich bitte an die Anlaufstelle Ihrer<br />
<strong>Universität</strong> (vgl. II.3).<br />
Habe ich einen Arbeitsvertrag mit <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> (auch Teilzeitvertrag)?<br />
Ja ➔ Die → Erfindung muss dem Arbeitgeber gemeldet werden. Weitere Schritte werden<br />
vom Arbeitgeber eingeleitet.<br />
Nein ➔ Bitte informieren Sie sich bei <strong>der</strong> entsprechenden Anlaufstelle <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> (vgl.<br />
II.3) über das genaue Proze<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Patentanmeldung.<br />
Sind noch an<strong>der</strong>e Erfin<strong>der</strong> beteiligt?<br />
Ja ➔ Die → Erfin<strong>der</strong> müssen bei einer Patentanmeldung angegeben werden. Sind <strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />
die → Erfin<strong>der</strong> Arbeitnehmer, werden die → Erfin<strong>der</strong> bereits in <strong>der</strong> Erfindungsmeldung beim<br />
Arbeitgeber angegeben.