Leitfaden geistiges Eigentum - UGR Universität der Großregion
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Informationsquelle zum Stand <strong>der</strong><br />
Technik. Deshalb sollten Sie neben <strong>der</strong><br />
Prüfung <strong>der</strong> Fachliteratur immer auch<br />
eine → Patentrecherche durchführen.<br />
Ich habe eine Erfindung gemacht<br />
– was muss ich jetzt tun, wenn ich<br />
sie patentieren lassen will?<br />
Wenn Sie als Wissenschaftler o<strong>der</strong><br />
Studieren<strong>der</strong> einen Arbeitsvertrag mit<br />
einer <strong>Universität</strong> haben, dann müssen<br />
Sie dem Arbeitgeber Ihre → Erfindung<br />
melden (→ Arbeitnehmererfindung).<br />
Die <strong>Universität</strong>en haben einen vor <br />
ge fertigten Meldebogen für → Erfin <br />
dungen. Die Hochschule wird anschließend<br />
innerhalb einer bestimmten<br />
Frist prüfen, ob sie Ihre → Erfindung<br />
selbst anmelden (→ Diensterfindung)<br />
o<strong>der</strong> zur Verwendung des → Erfin<strong>der</strong>s<br />
freigeben wird (→ freigegebene<br />
Diens t erfindung).<br />
Übernimmt sie die → Erfindung,<br />
so ist sie verpflichtet, diese zum<br />
→ Patent anzumelden (in Belgien und<br />
in Frankreich ist sie nicht verpflichtet,<br />
hat aber das Recht dazu) und auch<br />
sämtliche Kosten zu tragen. Sie<br />
werden jedoch als → Erfin<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Anmeldung namentlich genannt.<br />
Personen ohne Arbeitsvertrag können<br />
ihre → Erfindungen selbst anmelden.<br />
Es wird empfohlen, in jedem Fall vor <br />
her eine Beratung durch die Anlaufstellen<br />
Ihrer <strong>Universität</strong> in An spruch<br />
zu nehmen. Die Anmeldung zum<br />
→ Patent ist kostenpflichtig.<br />
Warum muss ich meine Erfindung<br />
meinem Arbeitgeber melden?<br />
Gewöhnlich wird Ihnen als Arbeitnehmer<br />
erst durch Ihre Tätigkeit<br />
bzw. die Kenntnisse, die Sie dadurch<br />
gewinnen, ermöglicht, eine<br />
→ Erfindung zu machen. Daher<br />
verfügt <strong>der</strong> Arbeitgeber über die<br />
Verwertungsrechte Ihres geistigen<br />
<strong>Eigentum</strong>s.<br />
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Gibt es Ausnahmen von dieser<br />
Regelung?<br />
In Deutschland muss ein → Erfin<strong>der</strong><br />
an einer <strong>Universität</strong> seine → Erfindung<br />
nicht melden, wenn er sie geheim<br />
hält und das aufgrund seiner Lehrund<br />
Forschungstätigkeit für sinnvoll<br />
erachtet. Allerdings darf er seine<br />
→ Erfindung dann auf keinen Fall<br />
veröffentlichen (Vorlesungen, Fachartikel<br />
usw.). Möchte er zu einem<br />
späteren Zeitpunkt veröffentlichen, so<br />
muss er die → Erfindung vorher dem<br />
Arbeitgeber melden.<br />
Welche Erfindungen muss ich<br />
dem Arbeitgeber melden?<br />
Sie müssen ihrem Arbeitgeber alle<br />
technischen → Erfindungen (→ Patente,<br />
→ Gebrauchsmuster, → Certificats<br />
d’utilité) melden. Solange die<br />
→ Erfindung nicht freigegeben wird<br />
(→ freigegebene Diensterfindung),<br />
ist sie <strong>Eigentum</strong> <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>.<br />
Wohin kann ich mich wenden,<br />
wenn ich Fragen zu Erfindungen<br />
habe?<br />
Informationen zu → Erfindungen, → ge <br />
werblichen Schutzrechten und <strong>der</strong>en<br />
→ Verwertung erhalten Sie von Ihren<br />
jeweiligen Anlaufstellen (vgl. II.3).<br />
Kann man Software patentieren<br />
lassen?<br />
Software ist in <strong>der</strong> Regel durch das<br />
→ Urheberrecht geschützt. Für Software<br />
mit technischem Charakter<br />
kann zusätzlich → Patentschutz erwirkt<br />
werden, wenn sie entwe<strong>der</strong><br />
selbst ein technisches Problem löst<br />
o<strong>der</strong> einen technischen Effekt erzielt.<br />
Beispiele: Software zur effektiveren<br />
Datenkomprimierung, zur Steuerung<br />
von Maschinen und Anlagen.