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Leitfaden geistiges Eigentum - UGR Universität der Großregion

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Informationsquelle zum Stand <strong>der</strong><br />

Technik. Deshalb sollten Sie neben <strong>der</strong><br />

Prüfung <strong>der</strong> Fachliteratur immer auch<br />

eine → Patentrecherche durchführen.<br />

Ich habe eine Erfindung gemacht<br />

– was muss ich jetzt tun, wenn ich<br />

sie patentieren lassen will?<br />

Wenn Sie als Wissenschaftler o<strong>der</strong><br />

Studieren<strong>der</strong> einen Arbeitsvertrag mit<br />

einer <strong>Universität</strong> haben, dann müssen<br />

Sie dem Arbeitgeber Ihre → Erfindung<br />

melden (→ Arbeitnehmererfindung).<br />

Die <strong>Universität</strong>en haben einen vor ­<br />

ge fertigten Meldebogen für → Erfin ­<br />

dungen. Die Hochschule wird anschließend<br />

innerhalb einer bestimmten<br />

Frist prüfen, ob sie Ihre → Erfindung<br />

selbst anmelden (→ Diensterfindung)<br />

o<strong>der</strong> zur Verwendung des → Erfin<strong>der</strong>s<br />

freigeben wird (→ freigegebene<br />

Diens t erfindung).<br />

Übernimmt sie die → Erfindung,<br />

so ist sie verpflichtet, diese zum<br />

→ Patent anzumelden (in Belgien und<br />

in Frankreich ist sie nicht verpflichtet,<br />

hat aber das Recht dazu) und auch<br />

sämtliche Kosten zu tragen. Sie<br />

werden jedoch als → Erfin<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Anmeldung namentlich genannt.<br />

Personen ohne Arbeitsvertrag können<br />

ihre → Erfindungen selbst anmelden.<br />

Es wird empfohlen, in jedem Fall vor ­<br />

her eine Beratung durch die Anlaufstellen<br />

Ihrer <strong>Universität</strong> in An spruch<br />

zu nehmen. Die Anmeldung zum<br />

→ Patent ist kostenpflichtig.<br />

Warum muss ich meine Erfindung<br />

meinem Arbeitgeber melden?<br />

Gewöhnlich wird Ihnen als Arbeitnehmer<br />

erst durch Ihre Tätigkeit<br />

bzw. die Kenntnisse, die Sie dadurch<br />

gewinnen, ermöglicht, eine<br />

→ Erfindung zu machen. Daher<br />

verfügt <strong>der</strong> Arbeitgeber über die<br />

Verwertungsrechte Ihres geistigen<br />

<strong>Eigentum</strong>s.<br />

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Gibt es Ausnahmen von dieser<br />

Regelung?<br />

In Deutschland muss ein → Erfin<strong>der</strong><br />

an einer <strong>Universität</strong> seine → Erfindung<br />

nicht melden, wenn er sie geheim<br />

hält und das aufgrund seiner Lehrund<br />

Forschungstätigkeit für sinnvoll<br />

erachtet. Allerdings darf er seine<br />

→ Erfindung dann auf keinen Fall<br />

veröffentlichen (Vorlesungen, Fachartikel<br />

usw.). Möchte er zu einem<br />

späteren Zeitpunkt veröffentlichen, so<br />

muss er die → Erfindung vorher dem<br />

Arbeitgeber melden.<br />

Welche Erfindungen muss ich<br />

dem Arbeitgeber melden?<br />

Sie müssen ihrem Arbeitgeber alle<br />

technischen → Erfindungen (→ Patente,<br />

→ Gebrauchsmuster, → Certificats<br />

d’utilité) melden. Solange die<br />

→ Erfindung nicht freigegeben wird<br />

(→ freigegebene Diensterfindung),<br />

ist sie <strong>Eigentum</strong> <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>.<br />

Wohin kann ich mich wenden,<br />

wenn ich Fragen zu Erfindungen<br />

habe?<br />

Informationen zu → Erfindungen, → ge ­<br />

werblichen Schutzrechten und <strong>der</strong>en<br />

→ Verwertung erhalten Sie von Ihren<br />

jeweiligen Anlaufstellen (vgl. II.3).<br />

Kann man Software patentieren<br />

lassen?<br />

Software ist in <strong>der</strong> Regel durch das<br />

→ Urheberrecht geschützt. Für Software<br />

mit technischem Charakter<br />

kann zusätzlich → Patentschutz erwirkt<br />

werden, wenn sie entwe<strong>der</strong><br />

selbst ein technisches Problem löst<br />

o<strong>der</strong> einen technischen Effekt erzielt.<br />

Beispiele: Software zur effektiveren<br />

Datenkomprimierung, zur Steuerung<br />

von Maschinen und Anlagen.

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