Leitfaden geistiges Eigentum - UGR Universität der Großregion
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<strong>der</strong> Antrag nicht gestellt wird, wird die Anmeldung als sog. Certificat d’utilité eingetragen.<br />
Dieses hat eine geringere Laufzeit (6 Jahre) als ein → Patent.<br />
Diensterfindung<br />
Eine → Erfindung, die sich auf Tätigkeiten und Erfahrungen aus dem Umfeld des Arbeitsplatzes<br />
bezieht, ist eine Diensterfindung. Sie muss dem aktuellen Arbeitgeber gemeldet werden.<br />
Der Arbeitgeber entscheidet, ob die Diensterfindung in Anspruch genommen wird. Für die<br />
nicht in Anspruch genommene Diensterfindung siehe → freigegebene Diensterfindung. Bei<br />
Inanspruchnahme einer → Erfindung durch den Arbeitgeber, wird <strong>der</strong> → Erfin<strong>der</strong> bzw. <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer im Fall von finanziellen Rückflüssen vergütet. Die weitere → Verwertung <strong>der</strong><br />
→ Erfindung obliegt dann dem Arbeitgeber.<br />
Erfin<strong>der</strong><br />
Eine Person, welche eine → Erfindung macht, ist ein Erfin<strong>der</strong>. Auch mehrere Personen können<br />
an einer → Erfindung beteiligt sein. Das Ausführen von Arbeitsanweisungen genügt dabei<br />
nicht. Beispiel: Das Montieren eines Prototyps einer Maschine nach einer vorgegebenen<br />
Zeichnung ist keine → erfin<strong>der</strong>ische Tätigkeit.<br />
Erfin<strong>der</strong>ische Tätigkeit<br />
Eine erfin<strong>der</strong>ische Tätigkeit ist vorhanden, wenn sich <strong>der</strong> erfin<strong>der</strong>ische Schritt für den<br />
Fachmann nicht in naheliegen<strong>der</strong> Weise aus dem Stand <strong>der</strong> Technik ergibt.<br />
Erfindung<br />
Eine Erfindung ist eine neue Lehre o<strong>der</strong> Lösung zu einem technischen Problem. Sie muss neu<br />
(→ Neuheit) sein, auf einer → erfin<strong>der</strong>ischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar<br />
(→ gewerbliche Anwendbarkeit) sein. Nur unter diesen Voraussetzungen kann sie als<br />
→ Patent o<strong>der</strong> in Deutschland als → Gebrauchsmuster angemeldet werden.<br />
Freie Erfindung<br />
Eine → Erfindung, die sich nicht auf Tätigkeiten und Erfahrungen aus dem Umfeld des<br />
Arbeitsplatzes des → Erfin<strong>der</strong>s bezieht, ist eine freie Erfindung. Auch freie Erfindungen<br />
müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Allerdings genügt es, dem Arbeitgeber nur so<br />
viel über die → Erfindung mitzuteilen, dass dieser einschätzen kann, ob es sich tatsächlich<br />
um eine freie Erfindung handelt.<br />
Freigegebene Diensterfindung<br />
Eine dem Arbeitgeber gemeldete → Erfindung, die nach Prüfung durch den Arbeitgeber an<br />
den → Erfin<strong>der</strong> zur → Verwertung zurückgegeben wird, ist eine freigegebene Diensterfindung.<br />
Der → Erfin<strong>der</strong> darf darüber frei verfügen.