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„Jeder solcher Verstöße soll den Schuldigen sowohl den gesetzlich vorgeschriebenen Strafen,<br />

also auch (innerkirchlichen) Ethik- und Rechtsmaßnahmen aussetzen“.<br />

Nun möchte uns doch die Pressesprecherin des eingetragenen Vereins Scientology Kirche Bayern<br />

e.V. erklären, welche gesetzlichen Strafen denn für z.b. Ungehorsam oder Weigerungen, sich<br />

auditieren zu lassen, vorgesehen sind. Sicher wäre an dieser Stelle die Antwort, dass von den<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Strafen gesprochen wurde und in diesen Fällen keine gesetzlichen<br />

Strafen zu erwarten sind.<br />

Somit dürften auch keine innerkirchlichen Ethik- und Rechtsmaßnahmen erfolgen, da uns die<br />

Scientology Kirche Bayern vermitteln wollte, dass die innerkirchlichen Maßnahmen niemals andere<br />

sind als jene der geltenden Rechtssprechung.<br />

Die angebliche Identität zwischen dem innerkirchlichen und staatlichen Rechtssystem, die hier<br />

angedeutet wird, lässt sich nicht nur durch Primärliteratur von L.R.Hubbard widerlegen, auch<br />

Aussteigerberichte und aktuelle Verurteilungen der Scientology-Organisation wie z.b. in Frankreich<br />

wegen organisierten Betruges sprechen eine ganz klare Sprache und bestätigen die Ausführung in<br />

diesem Schreiben von Frau Eilzer als P.R. / KSW.<br />

Deutlicher kann die Oberhoheit des staatlichen Rechts im Verhältnis <strong>zum</strong> innerkirchlichen Recht<br />

wohl kaum <strong>zum</strong> Ausdruck gebracht werden.<br />

Auf Seite 3 dieser <strong>Ausarbeitung</strong> wurde ausführlich das Verhältnis von Scientology zur „Oberhoheit<br />

des staatlichen Rechts“ beschrieben.<br />

Das hinderte trotzdem einzelne, voreingenommene Mitglieder der früheren Enquete-Kommission<br />

des Deutschen Bundestages nicht, die „Abkehr von Recht und Gesetz“ und – als notwendige<br />

Begründung von Überwachungsforderungen – die angebliche „Aushöhlung des unabhängigen<br />

Gerichtswesens“ ohne irgendwelche Belege künstlich zu konstruieren.<br />

Wir hoffen, durch dieses Schriftstück einige Belege geliefert zu haben, dass es sich nicht um<br />

künstliche Konstruktionen handelt, sondern diie Annahme, Scientology habe ein eigenes, vom<br />

staatlichen Recht unabhängiges Rechtssystem, das zudem nur vereinzelt Gemeinsamkeiten mit<br />

dem staatlichen Recht aufweist, sowohl durch die Praxis der Scientology Organisation als auch<br />

durch die Schriften des Gründers L.R. Hubbard, bestätigt wird.<br />

Scientology ist ein totalitäres System, das auf absoluter Kontrolle seiner Mitglieder basiert, sich<br />

verschiedener Methoden der Verhaltensmanipulation bedient und „hierarchisch aufgebaut und<br />

straff militärisch organisiert“ 27 ist. Aussteiger berichten von Freiheitsberaubung, Folter und<br />

Nötigung. 28<br />

Allein die bloße Tatsache der Existenz einer innerkirchlichen, disziplinarischen Rechtsordnung<br />

wurde als „Beweis“ dafür bemüht, dass Scientology mit der staatlichen Gerichtsbarkeit und<br />

Rechtsordnung nichts am Hut habe.<br />

Die Existenz eigener Straflager 29 sowie einer eigenen Abteilung, die sich mit der Beseitigung von<br />

Gegenabsichten aus der Umgebung befasst, und die Installation eines eigenen Geheimdienstes 30<br />

dürfte deutlich aufzeigen, dass sich Scientology einer eigenen Gerichtsbarkeit bedient.<br />

27 Relilex online, Joachim Happel, Referenz: Bayerisches Staatsministerium des Inneren<br />

28 Scientology ist eine kriminelle Organisation, Hendrik Ternieden, Spiegel Online 20.11.2009<br />

29 Gehirnwäsche im Rehabilitation Project Force, Behörde für Inneres,<br />

http://www.hamburg.de/contentblob/109284/data/gehirnwaesche.pdf<br />

30 http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=82&Itemid=125<br />

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