(BR) 408/13 - Umwelt-online
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Drucksache <strong>408</strong>/<strong>13</strong> -6-<br />
(10) Als erster Schritt zur Schaffung der Bankenunion sollte ein einheitlicher Aufsichts-<br />
mechanismus eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass die Politik der Union hinsicht-<br />
lich der Beaufsichtigung von Kreditinstituten kohärent und wirksam umgesetzt wird, dass<br />
das einheitliche Regelwerk für Finanzdienstleistungen auf die Kreditinstitute in allen<br />
betroffenen Mitgliedstaaten gleichermaßen angewandt wird und dass bei der Beaufsich-<br />
tigung dieser Kreditinstitute höchste, von nicht aufsichtsrechtlichen Überlegungen unbeein-<br />
flusste Standards Anwendung finden. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus sollte<br />
insbesondere mit den Abläufen im Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen und dem freien<br />
Kapitalverkehr im Einklang stehen. Ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus ist die Grund-<br />
lage für die nächsten Schritte zur Schaffung der Bankenunion. Dies entspricht dem Grund-<br />
satz, dass der ESM nach einem ordentlichen Beschluss die Möglichkeit haben wird, Banken<br />
direkt zu rekapitalisieren, sobald ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus<br />
eingerichtet worden ist. Der Europäische Rat stellte in seinen Schlussfolgerungen vom<br />
<strong>13</strong>./14. Dezember 2012 Folgendes fest: "In einem Umfeld, in dem die Bankenaufsicht<br />
effektiv einem einheitlichen Aufsichtsmechanismus übertragen wird, ist auch ein einheit-<br />
licher Abwicklungsmechanismus erforderlich, der mit den notwendigen Befugnissen<br />
ausgestattet ist, um sicherzustellen, dass jede Bank in den teilnehmenden Mitgliedstaaten<br />
mit geeigneten Instrumenten abgewickelt werden kann", und "[der einheitliche Abwick-<br />
lungsmechanismus] sollte auf Beiträgen des Finanzsektors selbst basieren und eine<br />
geeignete und wirksame Letztsicherung ("Backstop") einschließen".<br />
(11) Als Zentralbank des Euro-Währungsgebiets verfügt die EZB über umfangreiche Kenntnisse<br />
in makroökonomischen und die Finanzstabilität betreffenden Fragen und damit über gute<br />
Voraussetzungen für die Wahrnehmung von eindeutig festgelegten Aufsichtsaufgaben,<br />
insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Stabilität des europäischen Finanzsystems. In<br />
vielen Mitgliedstaaten sind die Zentralbanken bereits für die Bankenaufsicht zuständig. Der<br />
EZB sollten daher besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kredit-<br />
institute in den teilnehmenden Mitgliedstaaten übertragen werden.<br />
7776/1/<strong>13</strong> REV 1 do/GT/ij 6<br />
DG G 1 LIMITE DE