Erläuterungen zum Vernehmlassungsverfahren - Gemeinde Davos
Erläuterungen zum Vernehmlassungsverfahren - Gemeinde Davos
Erläuterungen zum Vernehmlassungsverfahren - Gemeinde Davos
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2<br />
2.2 Grundkonzept<br />
Das Konzept, welches der nun präsentierten Vorlage zu Grunde liegt, kann mit folgenden Stichworten<br />
beschrieben werden:<br />
- klare und einfache Struktur für Gebühren und Beiträge<br />
- Gesamtertrag aus Gebühren und Beiträgen wird nicht angepasst, das mit der Tarifrevision<br />
1999 beschlossenen Ertragspotential reicht aus<br />
- Abschaffung der FEWO-Zuschläge<br />
- Abschaffung der Minimalgebühren<br />
- Beiträge werden auf dem amtlichen Verkehrswert bemessen (Vorteile: einfach, amtlich<br />
erhoben, allg. Praxis in der Landschaft <strong>Davos</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
- Grundgebühr für die Bezüger mit Wasserrechten<br />
- Gebühren gemäss Wasserbezug nach Wasserzählerverbrauch<br />
3. Stellungnahme Preisüberwacher<br />
Der Preisüberwacher hat am 17. August 1999 zur damaligen Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren<br />
Stellung genommen. Er hatte keine Einwendungen zur Preisanpassung, machte<br />
aber auf folgende Punkte aufmerksam:<br />
- Die Minimalgebühr ist mittelfristig abzuschaffen. Sie ist weder verursachergerecht noch<br />
ökologisch. Kleinkonsumenten werden gegenüber von Grossbezügern benachteiligt.<br />
Einzuführen ist eine Tarifstruktur mit einer Grund- und einer Verbrauchsgebühr.<br />
- Bei einer Neugestaltung der Tarife empfiehlt die Preisüberwachung die Spezialtaxe für<br />
Ferienwohnungen aufzuheben, da in der Grundgebühr bereits die Kosten für die Bereitstellung<br />
der Anlagen (Kapitalkosten) enthalten sind.<br />
- Die Abschreibungsmethode, wonach die Investitionen direkt abgeschrieben werden, ohne<br />
dass sie in der Bilanz aktiviert werden, entspricht keineswegs der üblichen buchhalterischen<br />
Praxis. Mittelfristig ist diesbezüglich eine Änderung vorzunehmen.<br />
Im Dezember 2003 wurden die Entwürfe der Wasserversorgungs- und Abwassergesetze inkl.<br />
Gebührentarife dem eidgenössischen Preisüberwacher zur Prüfung zugestellt. Gemäss Schreiben<br />
vom 11. März 2004 teilt dieser mit, dass er aufgrund der eingereichten Unterlagen keinen<br />
Hinweis auf einen Preismissbrauch fand. Er verzichtete daher auf eine vertiefte Analyse.<br />
4. <strong>Erläuterungen</strong> der gesetzlichen Bestimmungen<br />
4.1 Bemerkungen für beide Gesetze<br />
4.1.1 Generelle Bemerkungen<br />
Die beiden neuen Gesetze, das Wasserversorgungsgesetz und das Abwassergesetz der Landschaft<br />
<strong>Davos</strong> <strong>Gemeinde</strong>, sind vom Aufbau und der Struktur, soweit vom Regelungsbereich her<br />
möglch, identisch aufgebaut. Die Gesetze sind auch so knapp wie möglich formuliert. Es besteht<br />
auch nicht die Absicht, zu den Gesetzen noch lange und detaillierte Ausführungsbestimmungen<br />
zu erlassen. Die Gebühren sollen, wie schon bisher, in zwei separaten Gebührentarifen, welche<br />
vom Grossen Landrat erlassen werden können, geregelt werden.<br />
Die beiden Gesetze enthalten darüberhinaus Vorschriften über den Bau und Unterhalt der Wasser-<br />
bzw. Abwasserleitungen, insbesondere der Anlagen in den Gebäuden selber. Diese Bestimmungen<br />
sind nötig, damit jederzeit die Sicherheit des gesamten Versorgungs- bzw. Entsorgungssystems<br />
gewährleistet ist. Eine nähere Kommentierung dieser Bestimmungen erübrigt sich, da<br />
diese detaillierten Bestimmunngen selbstredend sind.<br />
In den Schlussbestimmungen werden die bisherigen Erlasse aufgehoben, wobei eine Regel vorgesehen<br />
ist, wenn eines der beiden neuen Gesetze nicht angenommen werden sollte.